All posts by Sven Lungershausen

Lohnfortzahlungsmissbrauch in Stuttgart aufgedeckt

Lohnfortzahlungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Die direkten Folgen dieses Fehlverhaltens gegenüber dem Arbeitgeber musste kürzlich Frank M. (Name redaktionell geändert) aus Stuttgart am eigenen Leibe erfahren. Sein Arbeitgeber, ein mittelständischer Industriebetrieb, kontaktierte unsere Detektei mit dem Wunsch, seinen Arbeitnehmer beschatten zu lassen.

Mehrfache Sportverletzungen innerhalb eines Jahres

Frank M. war schon früher nicht immer durch seine herausragende Arbeitsmotivation aufgefallen. Nun war er jedoch schon zum dritten Mal in einem Jahr aufgrund einer Sportverletzung krankgeschrieben. Nachdem er zunächst aufgrund eines langwierigen Kreuzbandrisses und wenig später noch einmal wegen einer Verstauchung für ziemlich lange Zeit ausgefallen war, gab er zwei Monate später erneut eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Dauer von sechs Wochen ab, dieses Mal wegen eines offenbar gebrochenen Fußes. Dies war für den Arbeitgeber zwar ärgerlich, doch gab es zunächst keinen Anlass für die Vermutung auf einen Lohnfortzahlungsmissbrauch.

Erste Verdachtsmomente

Ein erster Verdachtsmoment ergab sich, als der Vorgesetzte von Frank M. in der Kantine zufällig ein Tischgespräch von dessen Kollegen mitbekam, in dem sie von einem Skiausflug vom vergangenen Wochenende berichteten. Frank M. sei angeblich dabei gewesen. Da Ermittlungen im privaten Umfeld durch den Arbeitgeber schwierig sind, kontaktierte er direkt die LB Detektei, um der Sache auf den Grund zu gehen. Nach einer ersten Vorabbesprechung machten sich unsere Detektive direkt an die Arbeit, um den vermeintlichen Lohnfortzahlungsmissbrauch aufzudecken.

Beginn der Observierung

Schon am nächsten Tag konnten unsere Detektive vor Ort in Stuttgart die Ermittlungen aufnehmen. Zunächst parkten sie in Sichtweite des Wohnhauses von Frank M. Am frühen Morgen konnten sie noch nichts Verdächtiges erkennen. Seine Ehefrau verließ gegen 7.30 Uhr das Haus, wenige Minuten später folgten die gemeinsamen Kinder auf dem Weg zum Schulbus. Der Observierte musste nun also alleine zuhause sein.

Gegen 9.00 Uhr verließ auch Frank M. kurzzeitig das Haus. Er ging lediglich zum Briefkasten, leerte diesen und ging wieder zurück ins Haus. Dabei fiel auf, dass er trotz eingegipstem Bein keine Krücken verwendete. Dennoch konnte er das betroffene Bein offensichtlich belasten, das leichte Humpeln resultierte scheinbar mehr aus der Behinderung durch den Gips, denn durch eine Verletzung. Bereits jetzt waren sich die Ermittler beinahe sicher, dass Frank M. ein doppeltes Spiel spielte.

Der Observierte fliegt auf

Den Beweis für den Lohnfortzahlungsmissbrauch lieferte der Lagerarbeiter am Nachmittag selbst. Gegen 14.30 Uhr verließ der erneut das Haus – und dieses Mal war vom Gips weit und breit nichts zu sehen. Die Detektive unserer Detektei reagierten blitzschnell und hielten das gesunde Bein ebenso wie die völlig natürliche Fortbewegung auf zahlreichen Fotos fest. Offenbar hatte der Arbeitnehmer einen abnehmbaren Gips verwendet, um einen Beinbruch vorzutäuschen.

Übergabe der Ermittlungsergebnisse und Konsequenzen

Schon nach einem einzigen Tag konnten die Ermittlungsarbeiten abgeschlossen werden. Der Lohnfortzahlungsmissbrauch konnte anhand des Berichts der Privatdetektive sowie der geschossenen Beweisfotos einwandfrei nachgewiesen werden. Der Arbeitgeber von Frank M. zog umgehend Konsequenzen und sprach dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung aus.

Vorsicht vor angeblichen Großdetekteien!

Immer wieder erleben wir in unserer täglichen Arbeit Verbraucher, die hinsichtlich der Größe der Detekteien überrascht sind. Viel zu häufig vermitteln andere Detekteien den Eindruck, es handle sich in der Branche hauptsächlich um Großunternehmen, die zahlreiche Niederlassungen in ganz Deutschland unterhielten. Aktiengesellschaften mit einer angeblichen „Zentrale“ – die kaum mehr als ein Büro ist. Bundesweite Niederlassungen ( 16 Niederlassungen in Deutschland ), die in Wahrheit lediglich in der Möglichkeit bestehen, in die jeweiligen Städte anzureisen. All dies sind wettbewerbsverzerrende Unternehmensauftritte, durch die der wahre Charakter der jeweiligen Firmen verschleiert wird. Es handelt sich dabei um unlauteren Wettbewerb, da Ihnen als Verbraucher Unwahres als Tatsache präsentiert wird.

Eines ist nämlich klar: Es gibt KEINE Großdetekteien in ganz Deutschland!

Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen etwas Derartiges vorgegaukelt wird, denn es entspricht nicht der Wahrheit. Sie fragen sich, woher wir das wissen? Ganz einfach: Keine Detektei in Deutschland, die sich nicht vorrangig mit der Kaufhausüberwachung oder mit Sicherheitsdienstleistungen beschäftigt, sondern in Ihrem Interesse in verschiedensten Fällen ermittelt, wird eine derart hohe Auftragslage aufweisen können, dass sie bundesweite Niederlassungen mit eigenen Mitarbeitern betreiben kann, ohne sich selbst in betriebswirtschaftlicher Hinsicht zu ruinieren. In der Praxis bestehen Detekteien gewöhnlich lediglich aus wenigen Mitarbeitern und haben einen einzigen Firmensitz, oft noch nicht einmal in einer Großstadt. Allerdings können sie durchaus in ganz Deutschland und sogar im Ausland ermitteln. Hierfür müssen sie dann allerdings zum jeweiligen Ort anreisen – es ist nicht so, dass sie bereits vor Ort wären.

Da Detekteien ohnehin national und international tätig sind und die Spuren von Verdächtigen oft über weite Distanzen hin verfolgen müssen, bemühen sie sich nicht nur um Aufträge in ihrem direkten Umfeld, sondern auch um Aufträge in ganz Deutschland oder sogar europa- und weltweit. Für den Auftraggeber kann dies in der Praxis zusätzliche Kosten verursachen, beispielsweise für die Anreise. Ob die Mandanten diesen Aufwand in Kauf nehmen möchten, ist eine reine Vertrauensfrage. Eine Detektei sollte niemals alleine nach den finanziellen Mitteln ausgewählt werden, sondern vielmehr nach der Qualifikation und Erfahrung. Häufig geht es um wichtige Dreh- und Angelpunkte in Ihrem Leben und von den korrekten Ermittlungen hängt vieles ab. Je nach Ermittlungsschwerpunkt kann es in der Praxis durchaus ratsam sein, eine Detektei aus einem anderen Bundesland zu wählen, wenn sie für die Bearbeitung der vorliegenden Problemstellung am besten geeignet ist.

Diese Entscheidung treffen allerdings Sie alleine – aber am besten auf der richtigen Wissensbasis!

Die moderne Technik der Detektive

Um auch die kleinsten Beweise für ihre Auftraggeber zu beschaffen, müssen Detektive regelmäßig mit technischen Hilfsmitteln arbeiten. Die Palette der Möglichkeiten ist hierbei sehr groß und die technischen Hilfsmittel können den unterschiedlichsten Gegebenheiten angepasst werden. Detektive leisten vielfältige und anspruchsvolle Arbeit und die Technik in seriösen und guten Detekteien ist immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung.

Visuelle und akustische Überwachung

Es gibt eine Vielzahl kleiner und unauffälliger Kameras, die an beliebigen Stellen und Orten platziert werden können. Für Ermittlungen oder Observationen können Uhren- und Feuerzeugkameras, Krawattenkameras oder Videobrillen verwendet werden. Sogar Miniaturkameras, die unauffällig getarnt werden können und so nahezu unsichtbar sind, können zum Einsatz kommen.

Der rasante technische Fortschritt erfordert es, dass in regelmäßigen Abständen neue, weiter entwickelte technische Ausrüstung beschafft werden muss. Eine gute Detektei besitzt daher immer die neuesten und modernsten Geräte in ihrem Repertoire.

Nicht anders sieht es bei modernen Mikrofonen aus. Auch sie können in Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie einem Kugelschreiber, einer Armbanduhr oder in einem Schlüsselanhänger getarnt oder unauffällig und unsichtbar an beliebigen Orten platziert werden.

Beweismittel auch im Dunkeln dokumentieren

Seit langer Zeit gibt es Fotokameras, die mit ihren speziellen Objektiven auch in der Dunkelheit gute Fotos machen und die Detektive somit dabei helfen können, verwertbare Beweise sicherzustellen. Die Technik hat sich seit ihren Anfängen sehr weit entwickelt und so ist es heute möglich, in nahezu totaler Dunkelheit deutliche und verwertbare Fotos zu machen.

Die Ortungstechnik mittels GPS

Ein unverzichtbares Hilfsmittel im Arbeitsalltag von Privatermittlern sind GPS-Sender, mit denen die Detektive den Standort einer Person mit einer Erfolgsquote von 95 Prozent ermitteln können. Das Problem bei der GPS-Überwachung ist allerdings, dass die Überwachung in vielen Fällen nicht legal ist, da sie zu sehr in die Persönlichkeitsrechte einer Person eingreifen kann. Seriöse Detekteien kennen jedoch immer die Gesetzeslage und handeln nie außerhalb der gegebenen Legalitätsgrenzen.

Das Fahrzeug

Eines der wichtigsten „Arbeitswerkzeuge“ eines Privatermittlers ist das Ermittlungsfahrzeug. Zum einen ermöglicht das Auto ein schnelles Erreichen eines Zielortes und die Verfolgung einer Person, zum anderen können Detektive in Fällen von langwierigen Observationen unbemerkt für eine längere Zeitspanne an einem Ort verweilen. Das Fahrzeug sollte klein und wendig sein, um im Stadtverkehr gut voranzukommen, und schnell beschleunigen, sowie hohe Spitzengeschwindigkeiten erreichen können.

Zusätzliche Grundausstattung

Funkgeräte, mit denen sich mehrere Ermittler austauschen können, sowie ein Fernglas und ein Nachtsichtgerät gehören in die Grundausstattung eines guten Privatermittlers, um für jeden Fall gerüstet zu sein und eine lückenlose Beweisführung gewährleisten zu können.

So erkennen Sie eine professionelle und erfahrene Detektei

Viele Menschen sind im Verlauf ihres Lebens schon in Situationen geraten, in denen sie die Hilfe einer Detektei gebrauchen konnten. Es gibt unzählige Gründe, die Dienste eines Detektivbüros in Anspruch zu nehmen. Bei Verdacht auf Untreue des Partners zum Beispiel, zur Überprüfung eines Arbeitnehmers bei der Vermutung eines Lohnfortzahlungsbetrugs oder zur Aufklärung von möglichen Diebstählen.

Bei Google hat der Begriff „Detektei“ mehr als eine Million Treffer und unzählige Detektivbüros buhlen um die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden. Doch ist jede Detektei gleich gut? Woran kann man eine gute Detektei erkennen und wie kann man sich für die Richtige entscheiden?

Wann braucht man eine Detektei?

Wenn bei Konflikten jeglicher Art eine private Einigung nicht möglich ist, muss meistens das Gericht entscheiden, wem das Recht zugesprochen wird. Im Gegensatz zum Strafrecht ist im privaten Recht laut Gesetz eine Ermittlung durch eine staatliche Instanz, also die Polizei, nicht vorgesehen.

Dies ist häufig ein Dilemma und viele Beweise können nicht ohne professionelle Hilfe beschafft werden. Da kommen Detekteien ins Spiel. Mit modernster Technik, Diskretion und Erfahrung beschaffen die Detektive Beweise, die für den Auftraggeber eine wertvolle Grundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen bilden.

Was macht eine gute Detektei aus?

Das vorrangige Ziel einer guten Detektei ist die Beschaffung stichfester Beweise, die den Auftraggeber gegebenenfalls auch vor Gericht verwenden kann. Dabei werden immer die gesetzlichen Grenzen eingehalten und die Detektive arbeiten gründlich und zuverlässig. Es ist von Vorteil, sich über mögliche Erfahrungsberichte anderer Klienten zu informieren und in einem unverbindlichen Gespräch mit den Detektei-Mitarbeitern etwas über die bearbeiteten Fälle und die Erfahrung der Detektive herauszufinden.

Die Ausrüstung der Detektive sollte auf den neuesten Stand der Technik sein und die Diskretion muss stets gewahrt werden. Eine seriöse Detektei kann man auch daran erkennen, dass die Angestellten, die in der Detektei beschäftigt sind, eine Ausbildung zum geprüften Detektiv (ZAD) absolviert haben und sich verpflichtet haben, die „Berufsordnung der Detektive“ einzuhalten. Auch sind in einer guten Detektei die Detektive fest angestellt und arbeiten nicht für andere Detekteien.

Ein weiteres Indiz für ein seriöses und gutes Detektivbüro ist das Vorhandensein eines TÜV-Zertifikats nach der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008. Diese Norm ist weltweit anerkannt und international gültig. Auch die Chemie zwischen Detektei und Klient ist wichtig, denn nur so kann eine erfolgreiche Zusammenarbeit gewährleistet werden.

Lohnfortzahlungsmissbrauch: Angeblich schwerkranker Mann geht einer Schwarzarbeit nach

Vor einiger Zeit kontaktierte uns der Betreiber einer mittelständischen Tischlerei und erzählte uns von seinem Verdacht, dass ein Angestellter einer Schwarzarbeit nachgeht, während er eigentlich krankgeschrieben ist. Der Tischlermeister erzählte uns, dass der junge Mann, der seit zwei Jahren fest in dem Betrieb angestellt ist, aufgrund eines attestierten akuten Rückenleidens und anderer angeblicher Erkrankungen seit mehr als zwei Monaten der Arbeit fernblieb und dadurch immer wieder erneut die Entgeltfortzahlung in Anspruch nähme.

 

Um seinem Verdacht eine Gestalt zu geben, beschrieb der Mann, dass der Angestellte von mehreren seiner Kollegen in sehr gesundem und munterem Zustand gesehen wurde, was nur einen Rückschluss zulässt – der Arbeitnehmer beging Lohnfortzahlungsmissbrauch. Der Mann beauftragte uns damit, Beweise dafür zu sammeln, dass sein Arbeitnehmer mit der Vorgabe, krank zu sein, lüge.

 

Unsere Detektive begannen mit der Observation und mussten nicht lange auf erste Beweise warten. Bereits am ersten Tag konnten sie den Angestellten dabei beobachten und beweiskräftig protokollieren, wie er zügig und eindeutig schmerzfrei seine vielen Einkäufe aus dem Auto lud und in seine Wohnung trug, die in der zweiten Etage lag und zu der kein Fahrstuhl führte. Am Abend desselben Tages verbrachte der krankgeschriebene Angestellte drei Stunden in einer Bar, wobei er die meiste Zeit Billard mit Freuden spielte – vergnügt und wieder offenbar vollkommen schmerzfrei.

 

Zwei Tage später konnten unsere Mitarbeiter eine weitere entscheidende Entdeckung machen. Der angebliche Kranke ging einer in mehreren Fällen unrechtmäßigen Nebenarbeit nach. An drei bis vier Abenden in der Woche konnten die Detektive den Mann dabei beobachten, wie er einer Kellnertätigkeit in einer Bar nachging. Zu den Tätigkeiten des Mannes während der Arbeitszeit gehörten unter anderem das Heben und Bewegen von vollen Bierfässern und stundenlanges Stehen. Zudem konnten unsere Mitarbeiter feststellen, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer nach Abschluss eines jeden Arbeitstages eine Geldsumme in bar vom Betreiber der Lokalität erhielt.

 

Auch konnte festgestellt werden, dass der Angestellte zu keiner Zeit an einer Therapie teilnahm, die zur Heilung und Linderung des angegebenen Rückenleidens unerlässlich gewesen wäre. Auch suchte der angeblich kranke Mann nie einen Arzt auf oder kaufte Schmerzmittel in der Apotheke. Zudem besuchte der Mann in regelmäßigen Abständen ein Fitnessstudio und absolvierte ein anspruchsvolles und intensives Fitnessprogramm.

 

Nach Beendigung der Observation konnten wir dem Auftraggeber eine Vielzahl gerichtsverwertbarer Beweise und Dokumentationen vorlegen. Mit der Hilfe unserer kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter konnte der Tischlermeister beweisen, dass sein Angestellter einer unerlaubten Arbeitstätigkeit nachgeht, eine Erkrankung vortäuscht und zu Unrecht Lohn erhält. Daraufhin erstattete er eine Anzeige wegen Lohnfortzahlungsbetrug und Schwarzarbeit.