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Lohnfortzahlungsmissbrauch: Angeblich schwerkranker Mann geht einer Schwarzarbeit nach

Vor einiger Zeit kontaktierte uns der Betreiber einer mittelständischen Tischlerei und erzählte uns von seinem Verdacht, dass ein Angestellter einer Schwarzarbeit nachgeht, während er eigentlich krankgeschrieben ist. Der Tischlermeister erzählte uns, dass der junge Mann, der seit zwei Jahren fest in dem Betrieb angestellt ist, aufgrund eines attestierten akuten Rückenleidens und anderer angeblicher Erkrankungen seit mehr als zwei Monaten der Arbeit fernblieb und dadurch immer wieder erneut die Entgeltfortzahlung in Anspruch nähme.

 

Um seinem Verdacht eine Gestalt zu geben, beschrieb der Mann, dass der Angestellte von mehreren seiner Kollegen in sehr gesundem und munterem Zustand gesehen wurde, was nur einen Rückschluss zulässt – der Arbeitnehmer beging Lohnfortzahlungsmissbrauch. Der Mann beauftragte uns damit, Beweise dafür zu sammeln, dass sein Arbeitnehmer mit der Vorgabe, krank zu sein, lüge.

 

Unsere Detektive begannen mit der Observation und mussten nicht lange auf erste Beweise warten. Bereits am ersten Tag konnten sie den Angestellten dabei beobachten und beweiskräftig protokollieren, wie er zügig und eindeutig schmerzfrei seine vielen Einkäufe aus dem Auto lud und in seine Wohnung trug, die in der zweiten Etage lag und zu der kein Fahrstuhl führte. Am Abend desselben Tages verbrachte der krankgeschriebene Angestellte drei Stunden in einer Bar, wobei er die meiste Zeit Billard mit Freuden spielte – vergnügt und wieder offenbar vollkommen schmerzfrei.

 

Zwei Tage später konnten unsere Mitarbeiter eine weitere entscheidende Entdeckung machen. Der angebliche Kranke ging einer in mehreren Fällen unrechtmäßigen Nebenarbeit nach. An drei bis vier Abenden in der Woche konnten die Detektive den Mann dabei beobachten, wie er einer Kellnertätigkeit in einer Bar nachging. Zu den Tätigkeiten des Mannes während der Arbeitszeit gehörten unter anderem das Heben und Bewegen von vollen Bierfässern und stundenlanges Stehen. Zudem konnten unsere Mitarbeiter feststellen, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer nach Abschluss eines jeden Arbeitstages eine Geldsumme in bar vom Betreiber der Lokalität erhielt.

 

Auch konnte festgestellt werden, dass der Angestellte zu keiner Zeit an einer Therapie teilnahm, die zur Heilung und Linderung des angegebenen Rückenleidens unerlässlich gewesen wäre. Auch suchte der angeblich kranke Mann nie einen Arzt auf oder kaufte Schmerzmittel in der Apotheke. Zudem besuchte der Mann in regelmäßigen Abständen ein Fitnessstudio und absolvierte ein anspruchsvolles und intensives Fitnessprogramm.

 

Nach Beendigung der Observation konnten wir dem Auftraggeber eine Vielzahl gerichtsverwertbarer Beweise und Dokumentationen vorlegen. Mit der Hilfe unserer kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter konnte der Tischlermeister beweisen, dass sein Angestellter einer unerlaubten Arbeitstätigkeit nachgeht, eine Erkrankung vortäuscht und zu Unrecht Lohn erhält. Daraufhin erstattete er eine Anzeige wegen Lohnfortzahlungsbetrug und Schwarzarbeit.

Diebstahl am Arbeitsplatz: Unsere Detektive überführen Kfz-Mechaniker

Der Besitzer einer Kfz-Werkstatt beauftragte uns vor einiger Zeit damit, einen seiner Angestellten zu überprüfen. Der Mann hatte den Verdacht, dass sein Angestellter in regelmäßigen Abständen Arbeitswerkzeug und Ersatzteile entwenden würde. Unser Auftraggeber beschrieb den Mann, der seit vier Jahren in seiner Werkstatt arbeitete, als zuverlässig und fleißig.

 

In letzter Zeit häuften sich jedoch Fälle von angeblich verloren gegangenen Werkzeugen und verschwundenen Ersatzteillieferungen. Die meisten Anträge auf Neubeschaffung dieser Gegenstände trugen die Unterschrift des Mannes, der überprüft werden sollte.

 

Unsere Detektive begannen mit der Observation des verdächtigen Mitarbeiters. Eine Zeitlang konnten die Detektive keine Auffälligkeiten im Verhalten des Mannes feststellen. Eines Abends jedoch, als die Werkstatt schon lange geschlossen war und sich niemand mehr im Gebäude befand, konnten unsere Mitarbeiter den Mann dabei beobachten, wie er die Werkstatt mit zwei großen Taschen betrat. Nach Ablauf von etwa einer Stunde verließ der Mann die Kfz-Werkstatt und trug die Taschen, die sehr schwer zu sein schienen, da er sie auf dem Weg in sein Auto mehrmals abstellen musste und eine Pause einlegte, ehe er die Taschen weiter trug.

 

Am darauffolgenden Tag informierten wir unseren Auftraggeber über die Geschehnisse des letzten Abends. Daraufhin entschlossen wir uns gemeinsam mit dem Besitzer der Werkstatt eine versteckte Überwachungskamera zu installieren. Die Detektive mussten nicht lange auf erste belastende Aufnahmen warten. Drei Tage nach dem ersten Vorfall, filmte die Kamera den Mitarbeiter dabei, wie dieser diverse Werkzeuge und zum Teil kostspielige elektronische Autoersatzteile in den schwarzen Taschen verstaute. Dieses Mal war der Mann nicht allein. Ein weiterer und bis dato unbekannter Mann saß am Steuer des Autos, wartete auf den Verdächtigen und hielt Ausschau nach sich nähernden Personen und Fahrzeugen.

 

Nach Verlassen der Werkstatt folgten unsere Mitarbeiter dem Fahrzeug und beobachteten nach einer langen Autofahrt die beiden Männer beim Ausladen ihres Diebesguts in einer anderen Kfz-Werkstatt. Unsere Mitarbeiter informierten sich über die andere Werkstatt und fanden heraus, dass diese dem Bruder des Verdächtigen gehörte.

 

Wir händigten unserem Auftraggeber alle gesammelten Informationen und Dokumente aus und informierten ihn detailliert über den Verlauf der Detektivarbeit und die Erkenntnisse. Daraufhin kündigte der Besitzer der Werkstatt seinem Mitarbeiter fristlos und erstattete Anzeige wegen Diebstahls. Das Verfahren läuft noch immer, doch ist unser Auftraggeber zuversichtlich, dass der diebische Mitarbeiter aufgrund der gesammelten Beweise verurteilt werden wird.

 

Mit ihrem professionellen, diskreten und umfangreichen Arbeitseinsatz konnten unsere Mitarbeiter den Dieb überführen und unseren Auftraggeber so vor weiterem Schaden bewahren.

Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten nur unter Bedingung

Die meisten Menschen, die schon einmal mit einer Detektei zusammengearbeitet haben, oder darüber nachdenken eine zu beauftragen, werden sich die Frage stellen, ob die Kosten für einen Privatdetektiv erstattungsfähig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen gibt, sind die Kosten, die durch die Aufklärung eines Falles durch einen Detektiv entstehen, erstattungsfähig.

Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Kosten

Es muss lückenlos nachgewiesen werden, wie der Detektiv gearbeitet hat und welche Erkenntnisse er wann erlangte. Eine stundengenaue Abrechnung des Detektiveinsatzes ist die Grundlage für die Bewilligung der Erstattung. Zudem muss eindeutig nachgewiesen werden, dass die vorliegenden Aufzeichnungen und Dokumente für die Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind und nicht anderweitig erworben werden konnten.

Auch müssen die gefundenen Informationen des Detektivs die Position des Auftraggebers entscheidend und zu dessen Vorteil verändert haben. Es gibt keine pauschale Regelung und die Fälle müssen hinsichtlich ihrer Erstattungsfähigkeit jeweils im Einzelnen betrachtet werden.

Gerichtsurteile

Das Amtsgericht München verurteilte einen Versicherungsnehmer zur Erstattung der Detektivkosten, die entstanden, als seine Versicherung aufgrund des Verdachts des Versicherungsbetrugs einen Privatdetektiv beauftragte. Da der Betrug durch die Detektivarbeit bewiesen werden konnte, musste der Versicherungsnehmer die Kosten des Detektivs erstatten (LG München, Az. 155 C 29902/08).

Das LAG Rheinland-Pfalz hat 2008 in zweiter Instanz bestätigt, dass Arbeitgeber das Recht haben, die Detektivkosten von seinem Arbeitnehmer zurückzufordern, wenn der Detektiv den Arbeitnehmer des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit überführt hat. Ein für lange Zeit krankgeschriebener Mann ging in dem Fall einer Schwarzarbeit nach, was durch die Detektivarbeit bewiesen werden konnte (LAG Rheinland-Pfalz Az. 7 Sa 197/08).

Ein angeblich mittelloser Sozialhilfeempfänger musste die Kosten eines Detektivs zurückerstatten, der herausfand, dass der Mann einer unerlaubten Beschäftigung nachging und so seinen offiziellen Verdienst niedrig hielt, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen zu müssen (Oberlandesgericht Zweibrücken Az. 6 WF 117/00).

Fazit

Sind also gewisse Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten, die durch Detektivarbeit entstehen, erstattungsfähig sein und von der gegnerischen Partei eingefordert werden. Eine detaillierte Aufstellung der Arbeitsstunden ist unerlässlich und für den Erfolg der Klage entscheidend. Zudem müssen alle entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Aufklärung konkretisiert und nachvollziehbar erklärt werden. Die Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist die bewiesene Schuld der überwachten Person.

Industriespionage: Jedes zweite Unternehmen ist betroffen

Im Wettbewerb um ihre Zukunftsfähigkeit greifen auch deutsche Unternehmen immer häufiger zu Mitteln der Spionage, um sich geheimes und relevantes Know-how zu verschaffen. Die meisten Unternehmen sind sich der Gefahr des Informationsabflusses bewusst und haben ein Konzept für den Schutz der Informationen entwickelt. Jedoch ist dies häufig nicht genug. Im Jahr 2012 veröffentlichte „Corporate Trust“ eine Studie zur Industriespionage.

Die Ergebnisse waren ernüchternd – etwa jedes fünfte Unternehmen wurde durch mindestens einen konkreten Fall von Spionage geschädigt. Wenn man alle Fälle, in denen ein Verdacht nicht eindeutig bestätigt werden konnte, dazu zählt, mussten sich mehr als 50 Prozent aller deutschen Unternehmen schon einmal mit Spionage beschäftigen. Der finanzielle Gesamtschaden für die deutsche Wirtschaft liegt bei 4,2 Milliarden Euro, wobei die mittelständischen Unternehmen mit 28 Prozent am häufigsten von Industriespionage betroffen sind.

Die Spione im „Inneren“

Weit mehr als Spione von außerhalb des Unternehmens können „Insider“ große Schäden anrichten. Ein Mitarbeiter hat stets Zugang zu firmeninternen Informationen und das Wissen über eventuelle Schwachstellen. Mit 48,5 Prozent waren die Mitarbeiter diejenigen, die für die Weitergabe der meisten Informationen verantwortlich waren und den meisten Schaden verursachten.

Elektronische Angriffe

Besonders gefährlich und immer häufiger sind Angriffe auf Computernetzwerke eines Unternehmens. Der Informationsabfluss ist dabei meist sehr ergiebig und geschieht häufig unbemerkt. Auch besteht dabei stets die Gefahr der Sabotage oder der Fremdsteuerung der Rechner. Im Bereich der Wirtschaft ist von einer hohen Dunkelziffer solcher Angriffe auszugehen, bei denen die betroffenen Unternehmen nicht einmal bemerken, dass sie Opfer eines elektronischen Angriffs geworden sind.

Die Folgen für die Unternehmen

65,4 Prozent der Unternehmen gaben an, dass ihnen hohe Kosten durch Rechtsstreitigkeiten entstanden sind. 59,9 Prozent beklagten einen Imageschaden bei Kunden und Lieferanten und etwa ein Drittel der Unternehmen musste Umsatzeinbußen durch den Verlust von Wettbewerbsvorteilen hinnehmen.

Viele Unternehmen schützen sich nicht genug

Häufig ist den Verantwortlichen eines Unternehmens nicht bewusst, welche Informationen am strengsten geschützt werden müssen und auf welche Aspekte die Prioritäten gesetzt werden sollten. Unerlässlich für den Schutz des internen Know-hows ist das Erstellen der sogenannten Schutzbedarfsanalyse, die den firmeninternen Informationen und Daten verschiedene Geheimhaltungsstufen zuweist. Nur 20,4 Prozent der Unternehmen hatten die Analyse bisher erstellt.

Auch die meisten Sicherheitsvorkehrungen im IT-Bereich sind häufig nicht ausreichend. Nur etwa 19 Prozent der Unternehmen verschicken ihre E-Mails verschlüsselt und nur ca. 18 Prozent verbieten es ihren Mitarbeitern, externe Festplatten oder USB-Sticks an den Firmenrechner anzuschließen.

Nur 38,4 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, regelmäßige Mitarbeiterbefragungen durchzuführen, mit denen deren Loyalität geprüft wird. Nur etwa ein Drittel lässt besonders sensible Firmenbereiche durch Kameras oder Sicherheitskontrollen überwachen.

Zukunftsaussichten

Drei Viertel der befragten Unternehmen gaben an, dass sie glauben, die Industriespionage würde in Zukunft deutlich an Häufigkeit und Intensität zunehmen. Die Hälfte von ihnen glaubt, dass ihr eigenes Unternehmen zukünftig weiterhin in dieser Hinsicht in Gefahr ist.

Dreiste Betrügerin erleichtert Mann um eine Million Euro

Vor einiger Zeit bekamen wir einen Anruf eines besorgten Mannes, der behauptete, sein 85-jähriger Vater werde von einer Betrügerin systematisch ausgenommen und nach und nach um sein gesamtes Vermögen erleichtert.

Bei einem Termin in unserer Kanzlei schilderte der Mann den Sachverhalt folgendermaßen: Die 30-jährige Frau trat vor etwa drei Monaten ihre Stelle als Haushaltshilfe beim Vater des Mandanten an. Sie half dem gebrechlichen Mann beim Kochen und Saubermachen. Der alte Mann besitzt ein beträchtliches Vermögen von mehreren Millionen Euro.

 

Nun bekam der Sohn mit der Zeit den Verdacht, dass die junge Frau uneingeschränkten Zugang zu dem Vermögen des alten Mannes hatte. Sie kaufte sich kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ein unverhältnismäßig teures Auto und trug plötzlich kostbaren Schmuck sowie teure Kleidung.

 

Die Gesprächsversuche mit dem Vater erwiesen sich als fruchtlos, da die Frau stets anwesend war und jedes Mal das Gespräch an sich riss, wenn kritische Fragen gestellt wurden. Regelmäßige Anträge des Sohnes auf die Anerkennung der Geschäftsunfähigkeit des alten Mannes wurden von den Behörden abgewiesen. Der stark beunruhigte Mann bat uns, Beweise zu sammeln, die seinen Verdacht bestätigen oder entkräften würden.

 

Unsere Mitarbeiter begannen damit, die Frau zu observieren. Schon nach kurzer Zeit fanden sie Beweise, die für die Schuld der Dame sprechen. Unsere Detektive konnten beobachten und gerichtsverwertbar protokollieren, wie die junge Frau täglich mehrere Banken anfuhr und große Summen in bar abhob. Zudem stellte sich heraus, dass die Dame zwei bis drei Mal die Woche mit ihrer Familie jeweils für mehrere Tausend Euro einkaufen ging und nach und nach immer mehr Luxusgüter wie Immobilien, Autos und Schmuck erwarb. Zudem recherchierten unsere Mitarbeiter den Hintergrund der Frau und es stellte sich heraus, dass die alte Dame, die die mutmaßliche Betrügerin zuvor pflegte, ihr eine Vollmacht über das gesamte Vermögen ausstellte. Alle Versuche der Familie, dieser Vorgehensweise Einhalt zu gebieten, blieben erfolglos.

 

Parallel dazu observierten unsere Detektive den alten Herrn, um seinen Gesundheits- und Geisteszustand zu bewerten. Es stellte sich heraus, dass der alte Mann in einem sehr starken Maße auf die Hilfe der Pflegerin angewiesen war und in ihrer Abwesenheit fast ausschließlich handlungsunfähig war. Unsere Mitarbeiter konnten zum Beispiel beobachten, wie der alte Herr einmal fast vier Stunden lang bei einer Außentemperatur von 25 Grad in einer dicken Jacke im geschlossenen Auto saß, während die „Pflegerin“ sich in einem Kaufhaus aufhielt. Die gesammelten Beweise übergaben wir dem Auftraggeber, der daraufhin eine Anzeige wegen Veruntreuung und wegen Erschleichens von Vermögen stellen konnte.