Gutachter- und Sachverständigenbüro

Sven Lungershausen – auch Geschäftsführer der LB Detektive GmbH – ist auch als Sachverständiger für das Detektei– und Bewachungsgewerbe sowie Abhörschutz und Cyber-Security tätig. Dabei ist er:

  • Geprüfter Sachverständiger für das Detektei und Bewachungsgewerbe (BDSF)
  • Geprüfter Sachverständiger für IT-Forensik und Mobile Systeme (BDSF)
  • Geprüfter Sachverständiger für Abhörschutz und Cyber-Security (BDSF)
  • Geprüfter Sachverständiger für Datenschutz- und Datensicherheit (BDSF)
  • Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Wirtschaftskriminalität und Cyber-Security Professional (IHK)
  • Koordinator für betriebliche Ermittlungen (IHK)
  • Datenschutzauditor (LUTOP)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (LUTOP)
  • Externer Datenschutzbeauftragter (LUTOP)
  • Senior Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V.
  • Zertifizierter Sachverständiger für das Detektei und Bewachungsgewerbe (DGSV e. V.)
  • Mitglied im DGuSV Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e. V.
 
 

Hauptauftraggeber für Sachverständige im Bereich Detektei:

Am häufigsten erhält ein Sachverständiger im Detektei- und Bewachungsgewerbe Aufträge für ein Sachverständigengutachten oder eine sachverständige Beratung von:

  • Gerichten
  • Rechtsanwälten
  • Firmen
  • Privatpersonen

Hohe Branchenkenntnis und viele Jahre Erfahrung im Detektei- und Bewachungsgewerbe sind eine gute Voraussetzung für ein seriöses Gutachten, auf dessen Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

Worum geht es bei der Hinzuziehung von Sachverständigen im Detektivgewerbe?

Die Einsatzgebiete von Detekteien sind genauso vielfältig, wie die Beauftragungsgründe für einen Sachverständigen. Hier eine Auswahl möglicher Gründe für die Einschaltung eines Sachverständigen im Detektei- und Bewachungsgewerbe:

  • Überprüfung der Angemessenheit der Rechnungshöhe von Detekteien
  • Überprüfung der Qualität auf sachgerechte Ermittlungen von Detekteien
  • Überprüfung oder Aufstellung adäquater Sicherheitskonzepte für Firmen
  • Überprüfung vorhandener Sicherheitsmaßnahmen im Bewachungsgewerbe, ob diese ausreichend sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
  • Beratung und Erstellung von Sicherheitskonzepten hinsichtlich Optimierung der Effizienz und/oder Kosten
  • Erlangung von gerichtsfesten Beweisen
  • Koordination bei betrieblichen Ermittlungen

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die Qualifizierung als Sachverständiger für das Detektei- und Bewachungsgewerbe (BDSF) ist ein Garant für den Qualifikationsnachweis nach internationalen Maßstäben. Damit sind die Qualifikationen national und international gut vergleichbar. Innerhalb der EU wurde so für ein einheitlich hohes Niveau von Sachverständigen-Wissen gesorgt. Sachverständige, die sich nach DIN EN ISO/IEC 17024 haben zertifizieren lassen, haben nachgewiesen, dass die Kompetenz nach einem weltweit gültigen Standard dokumentiert wurde. Das gibt Kunden – ob Privatkunden, Firmenkunden oder auch Behörden – ein Höchstmaß an Sicherheit. Vor allen Dingen Gerichte und Unternehmen setzen zunehmend auf derart qualifizierte Sachverständige als Gutachter und Quelle der Kompetenz.

Wer kann ein Sachverständigen-Zertifikat bekommen?

  • Eine qualifizierte Ausbildung im jeweiligen Fachbereich muss nachgewiesen werden
  • Mehrjährige Berufspraxis im Fachbereich muss nachgewiesen werden
  • Eine Sachverständigenausbildung bei einem anerkannten Bildungsanbieter muss nachgewiesen werden
  • Eine Zertifizierungsprüfung muss absolviert und bestanden werden

Die Hürden für eine Zertifizierung als Sachverständiger im Detektei- und Bewachungsgewerbe liegen damit bewusst hoch. So wird erreicht, dass nicht jeder, der sich gerade selbstständig gemacht hat, sich sofort als Sachverständiger niederlässt. Eine Zertifizierung als Sachverständiger ist nur nach adäquater Ausbildung und Erfahrung im Fachbereich möglich, – das Absolvieren einer Sachverständigen-Ausbildung und das Bestehen einer Prüfung runden das Gesamtbild dann ab.

Warum ist Sven Lungershausen als Sachverständiger besonders qualifiziert?

Sven Lungershausen hat durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nicht nur die Sachkenntnisse in Sachen Detektei und Bewachungsgewerbe unter Beweis gestellt, sondern verfügt über eine große Erfahrung auf den typischen Gebieten einer Detektei. Hier sind besonders zu erwähnen:

Im Privatbereich:

Im Wirtschaftsbereich:

In diesen Bereichen können Sie auf die Expertise von Sven Lungershausen als Sachverständigen setzen. Die genaue Analyse bestehender Ist-Situationen und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen durch das Sachverständigenbüro ist eine Möglichkeit, die Sachkenntnisse zu nutzen.

Vorteile bei der Einschaltung eines Sachverständigen

Wer im Bereich Detektei und Bewachungsgewerbe ein Sachverständigenbüro einschaltet, darf sich auf folgende Vorteile verlassen:

  • Vertrauenswürdigkeit: Durch den Zertifizierungsprozess kann man von Integrität und Zuverlässigkeit ausgehen.
  • Besondere Sachkunde: Im Zertifizierungsprozess muss die besondere Sachkunde nachgewiesen werden, darunter sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen zu verstehen. Über den anspruchsvollen Nachweis nach DIN kann sich ein Auftraggeber auf die Sachkunde des Sachverständigenbüros verlassen.
  • Objektivität: Im Rahmen der Arbeit als Sachverständiger besteht eine Verpflichtung zur Objektivität. Etwaige Gutachten sind auch unparteiisch zu erstatten und nach gewissenhafter Analyse höchstpersönlich zu erfüllen.
  • Schweigepflicht: Der Sachverständige wird über die anvertrauten Geschäftsgeheimnisse oder Privatgeheimnisse schweigen und unterliegt einer Schweigepflicht.
  • Hohe Glaubwürdigkeit: Das Gutachten eines Sachverständigen genießt in der Öffentlichkeit – und auch vor Gericht – eine hohe Glaubwürdigkeit. Egal ob ein Streit gerichtlich oder außergerichtlich ausgetragen werden soll: Mit einem Sachverständigengutachten hat der Auftraggeber ein neutrales Argument in der Hand, welches bei der Durchsetzung von Interessen helfen kann. In Gerichtsverfahren trägt ein Sachverständigengutachten häufig zur schnellen Herbeiführung einer Entscheidung bei.

Was kostet die Einschaltung eines Sachverständigen?

Die Einschaltung als Sachverständiger wird im Regelfall auf Stundenbasis nach Aufwand abgerechnet. Bei gerichtlichen Beauftragungen richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG je nach Schwierigkeitsgrad.

Die Stundensätze von Herrn Lungershausen als Sachverständiger beginnen üblicherweise bei Sätzen ab 90,00 Euro pro Stunde inkl MwSt und richten sich nach Art und Dauer der anfallenden Arbeiten.

Vor Erstellung eines Sachverständigengutachtens bietet Herr Sven Lungershausen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch an, z.B. telefonisch und/oder persönlich im Sachverständigenbüro in Esslingen.

Nutzen der Sachverständigen-Einschaltung häufig deutlich größer als die Kosten

Der Nutzen einer Sachverständigen-Einschaltung ist häufig jedoch deutlich größer als die entstehenden Kosten.

Beispiele aus der Praxis für Sachverständigen-Einschaltung: Kaufhaus

Im Einzelhandel wird seit jeher Eigentum entwendet, und zwar sowohl durch Kaufhaus-Besucher wie auch durch Kaufhaus-Angestellte. Auch wenn eine bestimmte Verlustquote kalkulatorisch eingerechnet werden kann, ist es häufig noch besser, mit vertretbarem Aufwand die Verlustquote durch Diebstähle (Angestellte und Kunden) zu senken.

Hierzu existieren im Regelfall bereits Vorkehrungen, die aber häufig länger nicht mehr daraufhin überprüft wurden, ob sie noch zeitgemäß sind, bzw. optimiert werden können. Häufig arbeitet man mit freien Detektiven oder Sicherheitsfirmen zusammen oder beschäftigt eigenes Personal, um solche Diebstähle zu verringern.

Ein Sachverständiger ist in der Lage, neutral die bestehende Situation und das Gefährdungspotential zu erfassen und einen Plan für optimale Diebstahl-Prävention zu erarbeiten – unter Wahrung auch ökonomischer Interessen.

Häufig sind bestehende Strukturen verkrustet und es tritt eine sogenannte Betriebsblindheit ein. Ein unabhängiger Sachverständiger betrachtet die Gesamtsituation neutral wie ein Außenstehender und analysiert nüchtern die Situation – ohne durch wirtschaftliche Interessen gelenkt zu sein.

Eine ausgearbeitete Analyse incl. Handlungsempfehlungen führt häufig dazu, dass durch wenige Maßnahmen die Diebstahlquote signifikant gesenkt werden kann und dass bei Kosten, die niedriger sind als der ansonsten eintretende Warenverlust.

Beispiele aus der Praxis für Sachverständige: Streit über Detektiv-Rechnung

Manch Auftraggeber hat aus Verzweiflung schon ein ihm bis dahin unbekanntes Detektivbüro eingeschaltet, um Sachverhalte aufzuklären und hat außer einer, seiner Meinung nach, hohen Rechnung keine adäquate Gegenleistung erhalten: Nach Aufnahme der Situation und Prüfung der umgesetzten Maßnahmen und Ergebnisse kann ein Sachverständiger im Detektei- und Bewachungsgewerbe neutral beurteilen, ob die eingesetzten Methoden und Maßnahmen nach dem Rechtsstand und Stand der Technik zeitgemäß und angebracht waren und, ob die berechneten Sätze für die Arbeit angemessen waren. Dabei geht es nicht darum, etwaige Wettbewerber „in die Pfanne zu hauen“, sondern neutral festzustellen, ob anständig gearbeitet wurde und die abgelieferte Leistung in der Angelegenheit angemessen war und überhaupt erbracht wurde. Dabei kann neutral beurteilt werden, ob die an den Tag gelegte Vorgehensweise angemessen war oder andere Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen.

Ein solches Sachverständigengutachten hilft ggf. auch, vor Gericht bei Streitigkeiten über die Höhe einer Rechnung Beweise vorlegen zu können.

Beispiele aus der Praxis für Sachverständige: Bewachungskonzept für Firmengebäude

Firmen sind heute einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt: In vielen Firmen sind große Werte an Waren oder Ausstattung untergebracht und Daten auf Rechnern stellen ebenfalls häufig einen großen Wert dar. Die Gefahr lauert nicht nur in Form von eigenen Beschäftigten, die abends oder am Wochenende Kundenlisten oder ähnliches aus der EDV ziehen, sondern auch von Einbrechern, die professionell oder semi-professionell in Gebäude eindringen und Waren oder Ausstattung entwenden.

Die Zeiten, in denen man eine Firma am Freitagabend verlassen konnte und Montagmorgen wieder betritt und zwischenzeitlich nur die Tür abschließt, weil schon keiner eindringen wird, sind leider schon lange vorbei. Die Realität belehrt früher oder später viele Firmeninhaber.

Hier kann mit Hilfe eines Sachverständigen für das Bewachungsgewerbe ein neutrales Sicherheitskonzept erarbeitet werden, welches aufzeigt, welche Gefahren überhaupt drohen und wie man diese mit welchem Aufwand am besten abwendet.

Dabei können auch bestehende Strukturen von Sicherheitsmaßnahmen in eine Überprüfung mit einbezogen werden, die meist in Form von:

  • Nächtlichen Sicherheitsstreifen
  • Alarmtechnik
  • Portier o.ä.

Häufig wurden solche Konzepte aber jahrelang oder jahrzehntelang nicht mehr daraufhin überprüft, ob sie noch zeitgemäß sind.

Der Einsatz eines Sachverständigen, der die Ist-Situation analysiert und klare Empfehlungen gibt, kann sich hier sehr schnell rechnen, wenn man dadurch die Sicherheit durch zeitgemäße Maßnahmen erhöht.

Beispiele aus der Praxis für einer Detektei bei Firmeneinschleusungen

Manchmal kann es erforderlich sein, dass man in eine Firma Mitarbeiter einschleust, um „Verdeckt“ zu ermitteln. Ermittlungen im eigenen Unternehmen, um Analysen zu erstellen, sind ein heikles Thema: Bei offenen Ermittlungen und Befragungen erregt man häufig den Argwohn der Mitarbeiter und erhält ggf. geschönte Antworten. Mitarbeiter, die in die Firmenkasse greifen, Waren, die aus dem Lager gestohlen worden sind oder Firmengeheimnisse, die entwendet worden sind, sind durch solche offenen Maßnahmen häufig nicht, oder nur schwer zu ermitteln. Erst durch Firmeneinschleusungen können hier durch Wirtschaftsdetektive Strukturen aufgedeckt werden, an die man sonst nicht gelangen würde. Dabei gewinnen neue Mitarbeiter immer zunächst das Vertrauen der bestehenden Mitarbeiterschaft, um dann anschließend Informationen zu erlangen, die ggf. auch strafrechtlich verwertet werden können.

Im Rahmen einer rechtskonformen Ermittlung können solche Beweise dann verwertet werden. Dabei wird mit neuester Technik und psychologisch geschulten Mitarbeitern vorgegangen, um keinen Verdacht zu schöpfen. Eine Strategie zur Einschleusung der Mitarbeiter wird gemeinsam mit Ihnen erarbeitet.

Worauf sollte man bei der Beauftragung einer Detektei achten?

Wer eine im Detektei, beauftragt sollte auf folgende Dinge achten:

  • Honorarvereinbarung: Häufig locken selbst ernannte Detektive mit scheinbar niedrigen Kosten für ihre Arbeit und überraschen dann durch zahlreiche Nebenkosten wie:
  • Kosten für Einsatzfahrzeuge
  • Kosten für An- und Abfahrt
  • Bearbeitungsgebühren
  • Grundhonorare
  • Wochenendzuschläge
  • Kosten für Foto-/Videomaterial
  • Kosten für Berichterstattung
  • Kosten für Technikeinsätze

Achten Sie bei einer Honorarvereinbarung darauf, nicht später von solchen Nebenkosten erschlagen zu werden. Bei vielen Detekteien sind solche Kosten in der Honorarvereinbarung bereits enthalten und werden nicht separat zusätzlich berechnet.

  • Expertise des Sachverständigen: Der Detektiv sollte über Erfahrung auf dem Gebiet verfügen, auf dem sie ihn einsetzen wollen.
  • Kostenlose Erstberatung: Bei vielen Detekteien erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung, die die Möglichkeiten einer Beauftragung und etwaiger Kosten aufzeigt.
  • Datenschutz und Rechtstreue: Die Detektei sollte im Rahmen von Beauftragen nur im rechtlich erlaubten Bereich vorgehen, damit Beweise auch gerichtsverwertbar sind. Dazu gehört auch die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Ein geschulter Detektiv weiß, was zu beachten ist.
  • Detektiv-Beauftragung ist Chefsache: Die Beauftragung einer Detektei sollte nach Möglichkeit von der Geschäftsleitung erfolgen. Dies verhindert, dass etwaige Informationen über Untersuchungen an diejenigen durchsickern, deren Arbeit ggf. auch Gegenstand der Begutachtung ist.

Sachverständiger für Sicherheitsdienstleistungen

Sachverständige im Detektei- und Bewachungsgewerbe können aus dem Sachverständigenbüro auch Sicherheitsdienstleistungen analysieren und begutachten.

Häufig wird hier nur eine „Sicherheitsfirma“ beauftragt und man glaubt, damit den Anforderungen genüge getan zu haben. Eine tiefgreifende Analyse notwendiger Strukturen und Maßnahmen bleibt jedoch häufig aus und es wird häufig auch nicht genau hinterfragt, wer wann was macht und was ihn dazu qualifiziert. Mit der Einschaltung eines Sachverständigen gelingt es häufig, Sicherheitskonzepte auf neue Beine zu stellen und an die Zeit anzupassen. Gerade im Sicherheitsgewerbe werden häufig unterqualifizierte Niedriglöhner angestellt, die eine Schulung mit anschließender Prüfung nach §34a GewO erhalten haben. Ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Sicherheitsdienstleistungen fehlt aber häufig.

Ein Sachverständiger kann sowohl die bisherige Arbeit neutral beurteilen als auch ein Konzept für eine Neuaufstellung in Sachen Sicherheit erstellen.

Vielfach wird der Wunsch an uns herangetragen ein „Das haben wir immer schon so gemacht“ zu hinterfragen, ob denn früher getroffene Entscheidungen und eingesetzte Maßnahmen noch dem aktuellen Wissens- und Rechtsstand entsprechen.

Moderne Technik und Qualifikation sorgen für ein hohes Niveau

Herr Sven Lungershausen erbringt alle Tätigkeiten als Sachverständiger für das Detektei- und Bewachungsgewerbe als Angestellter und Geschäftsführer der LB Detektive GmbH höchstpersönlich. Es muss hier auch klar unterscheiden werden, wollen Sie uns als Detektei beauftragen oder Herrn Sven Lungershausen persönlich als Sachverständigen. Wenn Sie einen Sachverständigen im Detektei – und Bewachungsgewerbe benötigen, dann ist Herr Lungershausen einer der wenigen Ansprechpartner, in diesen beiden Fachbereichen, bundesweit. Durch seine langjährige Erfahrung im Detektei und Bewachungsgewerbe setzt er bei der LB Detektive GmbH nur modernste Techniken ein, die von Mitarbeitern mit hohen Qualifikationen betreut werden. Qualifizierte Fachkräfte können nicht nur lückenlose Beweisketten erstellen, die gerichtsverwertbar sind, sondern sorgen auch für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Sie haben bei uns einen Ansprechpartner, auf den Sie sich verlassen können und erhalten eine kostenlose Erstberatung. Die Abrechnung unserer Detektei Leistungen erfolgt absolut transparent und damit überraschungsfrei. Wenn Sie versteckte Preisbestandteile suchen, sind Sie bei uns falsch. Wir arbeiten nach festen Stundensätzen, die Ihnen zahlreiche Überraschungen durch Nebenkosten ersparen. Wer den Geschäftsführer Herrn Sven Lungershausen der LB Detektive GmbH beauftragt, kann sich verlassen auf:

  1. EINEN Ansprechpartner
  2. Kostenlose Erstberatung
  3. Modernste Technik
  4. Absolut transparente faire Abrechnung
  5. Qualifizierte Fachkräfte
  6. Privatsphäre und Datenschutz
  7. Lückenlose – gerichtsverwertbare – Beweisketten

Haftung des Sachverständigen im Detektei Wesen

Ein Sachverständiger haftet für die Qualität seiner Arbeit. Wird ein Mangel an einem Gutachten schuldhaft verursacht, haftet der Sachverständige für Folgeschäden, die aus dem Fehler im Gutachten entstehen. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn nicht mit der notwendigen Sorgfalt gearbeitet wurde. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann auch in Individualvereinbarungen nicht ausgeschlossen werden. Der Sachverständige haftet. Dies ist Ihre Sicherheit bei der Beauftragung eines Sachverständigen: Er wird immer ein Interesse daran haben, sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen ein Gutachten zu erstellen, um eine Haftung für ihn selbst auszuschließen.

Wer einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt, ist also auf der sicheren Seite.

Was braucht der Sachverständige vom Auftraggeber?

Die Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen wird vom Werkvertragsrecht abgedeckt. Der Auftraggeber hat demnach eine Mitwirkungspflicht. Der Sachverständige braucht naturgemäß ausreichend, viele Informationen, um das Sachverständigengutachten in der gebotenen Qualität überhaupt erstellen zu können. Das bedeutet für einen Auftraggeber z.B.:

  • Weitergabe aller notwendigen Informationen
  • Zurverfügungstellung notwendigen Materialen
  • Ermöglichung notwendiger Untersuchungen
  • Unterlassen von Maßnahmen zur einseitigen Beeinflussung des Sachverständigen
  • Ermöglichung etwaiger Besichtigung notwendiger Orte

Häufig liegt es im ureigensten Interesse des Auftraggebers, dass dieser im erforderlichen Umfang mitwirkt und nicht Teilinformationen, die notwendig sind, verweigert. Der Sachverständige unterliegt dabei einer Schweigepflicht.

Sachverständige in Sachen Lauschabwehr- Abhörschutz

Spionage in der Geschäftswelt oder bei Privatpersonen sind heut zu Tage keine Seltenheit mehr. Durch die moderne Technik kann man sich kaum noch als Leihe vorstellen, über welche Mittel und Wege so genannte Lauschangriffe vorgenommen werden. Die Spionagetechniken werden von Stalkern und Geschäftsschädigenden Personen oft professionell verwendet. Deshalb ist es, um auf der sicheren Seite zu sein, notwendig auch eine professionelle Untersuchung betroffener Geschäfts- und Privaträume, sowie Fahrzeugen etc. vorzunehmen. Auch Telefone und Computersysteme können betroffen sein.

Unsere Technik aus großzügig ausgewählten Frequenzmessgeräten und Endoskopen, sowie Analyzern, Viedeoscannern und unterschiedlichsten Geräten zur mechanischen Überprüfung stellen eine gelungene Ausgangsposition dar, um unseren Service auf höchstem Niveau zu Verfügung stellen zu können. Wenn Sie den Verdacht haben sollten, dass vertrauliche Informationen in den falschen Händen sind, zögern Sie bitte nicht einen professionellen Service in Anspruch zu nehmen, der direkt und mit jahrelang erprobtem Fachwissen weiß, was er zu tun hat. Das unschöne Gefühl des “ausspioniert Werdens“ kann so schnellstmöglich ein Ende ohne größeren Schrecken nehmen.

Sachverständigen-Auftritt vor Gericht

Nicht nur das Sachverständigen-Gutachten wird häufig vor Gericht eingesetzt, sondern auch die Aussagen eines Sachverständigen. Viele Richter hinterfragen vor Gericht das Gutachten und Laden den Sachverständigen zu einem Gerichtstermin, um dann Fragen zu stellen.

Es sollte also nicht nur das Sachverständigen-Gutachten hieb- und stichfest sein, sondern der Sachverständige sollte auch exakt, rechtssicher und richtig auf Fragen antworten können und souverän auftreten. Ansonsten zerfällt ein Gutachten oft bei Hinterfragen durch das Gericht. Mit dem Sachverständigen für das Detektei- und Bewachungsgewerbe Sven Lungershausen steht Ihnen ein gerichtsfester Sachverständiger zur Verfügung. Eine lückenlose Beweisermittlungsdokumentation ist eine gesunde Grundlage für den Auftritt vor Gericht. Objektiv und detailliert festgehaltene Ergebnisse untermauern jedwedes Gutachten. Ermittler stehen ggf. auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung und können helfen, etwaige Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen.

Ein richtig eingesetztes Gutachten ist vor Gericht jeden Euro wert, welches es an Kosten ggf. verursacht hat. Verlassen Sie sich auf einen Sachverständigen als Gutachter, der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurde.

Bundesweiter Sachverständigen Einsatz möglich

Die LB Detektive und damit auch der Sachverständige Herr Sven Lungershausen arbeiten bundesweit. Nicht immer können Einsätze lokal beschränkt werden. Bei manchen Sachverständigen- oder Detektei-Einsätzen will man aus bestimmten Gründen auch keine lokale Agentur beauftragen. Die LB Detektei ist daher bundesweit für Mandanten im Einsatz. Unsere Privatermittler und Wirtschaftsdetektive sind nicht auf bestimmte Einsatzorte beschränkt. Wir arbeiten auch über Stadtgrenzen und auch Ländergrenzen hinaus. Dies ist häufig auch notwendig. Wirtschaftskriminalität findet z.B. häufig grenzüberschreitend statt – ebenso wie z.B. Kindesentzug. Die LB Detektive GmbH ist mit der Firmenzentrale in Esslingen registriert und beheimatet, aber mit ihren 9 weiteren Niederlassungen kann sie überregional und international tätig werden. Zufriedene Kunden außerhalb des Einzugsgebiets Esslingens bestätigten das Konzept.

Geht es um die Erstellung eines Sachverständigen Gutachtens im Detektei und Bewachungsgewerbe kann es auch von Vorteil sein, einen nicht regional ansässigen Gutachter zu wählen, um die Neutralität gegenüber Wettbewerbern zu gewährleisten.

Qualitätsmerkmale eines guten Detektei-Sachverständigen

Wer im Bereich Detektei- und Bewachungsgewerbe einen Sachverständigen oder eine Detektei sucht, ist bei uns richtig. Sven Lungershausen von LB Detektive GmbH steht für:

  • Gerichtsverwertbare Beweisketten
  • Erfahrener Ermittler
  • Modernste Ausstattung
  • Gute Vernetzung
  • Bundesweite und auch außerdeutsche Einsätze
  • Rechtssichere Einsatzmethoden
  • Hohe Aufklärungsquoten
  • Faire Honorarpolitik – ohne Nebenkosten-Überraschungen
  • Datenschutzkonforme Ermittlungen und Dokumentation
  • DIN-Zertifizierung

Wir haben alle Maßnahmen getroffen, um erfolgreiche Detektivarbeit leisten zu können, die zu hohen Aufklärungsquoten führt. Die schnelle und richtige Einschätzung einer Situation und Ausgangslage hilft uns in Kombination mit leistungsfähiger Ausstattung dabei, hervorragende Aufklärungsergebnisse zu liefern. Dabei haben wir die Kosten immer im Blick und wissen, dass dem Auftraggeber i.d.R. schnelle Ergebnisse wichtig sind. Wer einen vertrauenswürdigen Partner sucht, der effektiv und professionell arbeitet, ist bei LB Detektive richtig. Herr Sven Lungershausen als Geschäftsführer steht mit seiner Fachexpertise als zertifizierter Sachverständiger auch für komplizierte Aufträge zur Verfügung.

Die Verschwiegenheit des Sachverständigen im Detektivwesen

Im Bereich Detektei und Bewachungswesen ist es unvermeidbar, dass private oder betriebliche Geheimnisse offenbart werden. Im Rahmen eines Vertrags wird auch eine gegenseitige Schweigepflicht vereinbart. Daten aus dem Auftrag werden damit keinem unberechtigtem Dritten zugänglich gemacht. Lediglich Kapitalverbrechen (wie z.B. Mord), die uns zur Kenntnis gelangen, sind anzeigepflichtig. Das dürfte allerdings eher die Ausnahme, als die Regel sein. LB Detektive begründen ein besonderes Vertrauensverhältnis mit dem Auftraggeber, auf welches Sie sich verlassen können.

Eingesetzte Detektive unterliegen der Schweigepflicht, können aber auf Wunsch vor Gericht als Zeugen benannt werden und sagen dort auch vollumfänglich aus, wenn dies gefordert ist.

Sachverständigen Gutachten bei verdeckter Videoüberwachung

Die Bereiche der offenen und verdeckten Videoüberwachung sind sehr weitläufig und gesetzlich genau geregelt. Um hier den schmalen und oft unübersichtlichen Grad zwischen legal und illegal zu kennen, ist es notwendig sich an Spezialisten wie uns zu wenden, damit man nicht selbst unabsichtlich illegal handelt, obwohl man nur einen Verdacht hinterlegen möchte. Auch, wenn man selbst den Verdacht hegt, verdeckt videoüberwacht zu werden, ist es sehr wichtig nun die richtigen Beweise zu sichern und die notwendigen Sachverständigen zur Hilfe zu ziehen, damit mit dem hieb- und stichfesten Gutachten, nun auch gerichtlich, ein mögliches Herauswinden des Gegners, nicht mehr möglich ist. Auch bei der Erstellung eines abgesicherten Gutachtens, durch Sven Lungershausen, als Sachverständigen, steht unsere Detektei Ihnen jederzeit gerne bei.

Wenn Sie selbst zu einer Videoüberwachung greifen möchten ist dies kompliziert, um gesetzlich auf der legalen, sicheren Seite zu sein, aber nicht unmöglich. Sven Lungershausen von LB Detektive GmbH steht Ihnen sehr gerne bei der Durchführung einer Videoüberwachung im privaten, als auch geschäftlichen Bereich zu Verfügung. Hierbei wird ausschließlich professionell und gesetzesbewusst gehandelt. Die Ausstattung besteht aus hochwertigen Videosysteme, die live verfolgbar sind.

Forensik bei Sachverständigen im Detektivgewerbe

Die LB Detektive GmbH und Herr Sven Lungershausen sind auch behilflich, wenn es darum geht, forensische Gutachten zu erstellen, dies kann verschiedene Bereiche abdecken:

  • Allgemeine Kriminaltechnik
  • Psychiatrie
  • Ballistik
  • Rechtsmedizinischer Bereich
  • IT – Onlinewesen

Sollte es um Bereiche handeln, die nicht zur Kernkompetenz der LB Detektive / Sven Lungershausen zählen, können kooperierende anerkannte Gutachter ggf. beweiserhebliche Arbeit leisten, dies betrifft z.B.

  • Gutachten für Gegenstände von besonderem Wert (Münzen, Briefmarken, Schmuck, usw.)
  • Wissenschaftliche Nachweise zum Urheberrecht
  • Kfz-Gutachten
  • Graphologische Gutachten

Mit Hilfe der Forensik gelingt es häufig, die Schuld/Unschuld bestimmter Personen zu beweisen oder Wahrscheinlichkeiten zu berechnen. Daher gehören forensische Methoden zum festen Handwerkszeug des Sachverständigenbüros von Sven Lungershausen im Rahmen seiner Arbeit für das Detektei- und Bewachungsgewerbe.

Muss ein Prozessgegner Detektivkosten bezahlen?

Ob ein Prozessgegner die Sachverständigen Tätigkeit- oder Detektivkosten übernehmen muss, legt letztendlich ein Gericht fest. Wem es gelingt, mit einem Sachverständigengutachten oder einem Detektiveinsatz seine Rechtsposition durchzusetzen, wird im Regelfall auch erreichen, dass die Gegenseite die Kosten der Detektei übernehmen muss, wenn diese Kosten angemessen sind.

So hat z.B. das Oberlandesgericht Schleswig unter Az. 15WF 1592/93 geurteilt, dass im Unterhaltsprozess die Kosten einer Detektei notwendige Aufwendungen sind, wenn eine Partei z.B. Arbeitseinkommen verschweigt und der Nachweis nur durch eine Detektei rechtssicher erbracht werden konnte. Insbesondere dann, wenn das Gutachten/Detektei Ergebnis die prozessuale Stellung nachhaltig verändert, können im Regelfall die Kosten der Detektei umgelegt werden.

Sicherheit ist ein hohes Gut – wir sorgen für Sicherheit

Die Sicherheitsberatung durch einen zertifizierten Sachverständigen für das Detektei- und Bewachungswesen hilft Ihnen, auch weiterhin Sicherheit für Sie oder Ihr Unternehmen zu gewährleisten. In vielen Städten gibt es hohe Kriminalitätsraten und manche Unternehmen haben noch gar nicht erfasst, welch großer Schaden dem Unternehmen durch eigene Angestellte zugefügt wird.

LB Detektive stehen mit Sachverstand sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zur Verfügung, um die Sicherheit zu erhöhen. Ein umfangreiches ganzheitliches Konzept für die Sicherheit auf mehreren Ebenen ist in der heutigen Zeit für viele Firmen von erheblicher Bedeutung. Sowohl beim Aufbau neuer Unternehmen oder Unternehmensstandorten sind wir bei der Einführung eines Sicherheitskonzepts behilflich wie auch bei eingeführten Strukturen.

Mit Hilfe unserer Sicherheitsberatung legen Sie einen wichtigen Baustein dafür, dass wichtige Schwachstellen beseitigt werden und nach Möglichkeit Ihrem Unternehmen kein finanzieller Schaden durch kriminelle Handlungen entsteht. In der heutigen Gesellschaft mit den real existierenden Strukturen ist dies wichtiger denn je.

Wenn es im Rahmen einer Überprüfung erforderlich wird, auch Personen beschatten zu lassen oder andere Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeitereinschleusung zu treffen, stehen wir auch dafür zur Verfügung.

Unser Anliegen ist Ihre Sicherheit. Ihre Sicherheit ist unser oberstes Gebot, dem wir alles unterordnen. Gerne sind wir bei der Konzeptionierung Ihr Partner.

Sachverständigen- / Detektei Einsatz gegen Ladendiebstahl im Einzelhandel

Einzelhändler können ein Lied davon singen: Täglich wird in deutschen Supermärkten und bei Einzelhändlern gestohlen, was das Zeug hält. Oftmals kann man gar nicht die Daten der Diebe so schnell erfassen, wie wieder neue auftreten.

Durch den Einsatz eines Sachverständigen wird die Sicherheit nicht mehr dem Kommissar Zufall überlassen, sondern einem Sachverständigen. Ein Sachverständiger wird nach Begutachtung der Lage vor Ort wie folgt vorgehen:

  1. Schwachstellenanalyse: Wo liegen die Schwachstellen des Geschäfts – wo fallen besonders viele Diebstahlshandlungen an, welche Bereiche sind besonders gefährdet? Woran liegt es, dass bestimmte Artikel vermehrt gestohlen werden.
  2. Konzeption zur Senkung des Bestandsabflusses: Um Inventurdifferenzen zu minimieren, wird ein Konzept erstellt, welches zur Senkung der Inventurdifferenzen beitragen soll
  3. Ein konkreter Maßnahmenkatalog wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt, der geeignet ist, bei Umsetzung die bisherigen Differenzen zu reduzieren

Ein Teil der Maßnahmen kann auch sein:

  • Einsatz geprüfter Detektive im Einzelhandel
  • Einsatz Doorman
  • Anpassung Videoüberwachung / Alarmsystem

Unternehmen beauftragen auch Detekteien mit Testdiebstählen / Mystery Shopping, um Defizite im Unternehmen aufzudecken. Ein Testdiebstahl mit anschließender Ergebnisbesprechung wirkt manchmal schon Wunder, reicht aber nicht als alleinige Maßnahme.

Unter Gesichtspunkten der Kosteneffizienz müssen Maßnahmen gezogen werden, die die Inventurdifferenzen minimieren. Dazu kann es auch gehören, Arbeitsabläufe zu optimieren und ggf. Kontrollmaßnahmen im Lager oder an der Kasse durchzuführen. Warensicherung und Kameratechnik stehen ebenso auf dem Prüfstand bei einer solchen Begutachtung durch uns.

Sie können sich bei der Erstellung eines Gutachtens für Ihre Sicherheit im Einzelhandel zu 100% auf uns verlassen: Wir haben nur Ihre Sicherheit im Auge und schlagen kosteneffiziente Maßnahmen um, deren Ziel es ist, die Diebstähle soweit zu reduzieren, dass sich die Kosten der Maßnahmen rechnen.

Wir versprechen nicht nur. Wir halten auch unser Versprechen. Mehr Sicherheit für Sie. Punkt.

Sachverständige bei Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug scheint in Deutschland zum Volkssport zu werden. Der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) schätzt allein den Schaden, der in Deutschland jedes Jahr durch Versicherungsbetrug entsteht, auf ca. 5 Milliarden Euro (!). Das Bundeskriminalamt hat allein im Jahr 2018 über 3.000 solcher Fälle in seiner offiziellen Statistik. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein. Hier hilft oft ein Gutachten eines Sachverständigen aus dem Detektivbereich, um einen Betrug nachzuweisen. Für Versicherungsgesellschaften stehen unsere Dienste daher zur Verfügung.

Haftpflichtschäden werden zu 16% als „dubios“ und in sich nicht stimmig eingestuft, bei Sachversicherungsschäden sind es immer noch 9% der Schäden. Auch in der Kraftfahrtversicherung, bei der es oft um hohe Streitwerte geht, werden rund 7% der Schäden als „dubios“ eingestuft.

Aufklärung kann oft nur eine Detektei oder ein Sachverständiger herbeiführen. LB Detektive mit Sven Lungershausen als Geschäftsführer übernimmt gerne solche Aufträge, um Versicherungen vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen. Dabei werden gerichtsfeste Beweise erhoben. Oft können vor Ort beim Versicherungsnehmer schon unauffällig Beweise gesichert werden. Versicherungen ersparen sich so Tausende Euros an Erstattungen, die ansonsten zu Unrecht erfolgt wären.

Kann ein Betrug aufgrund der gerichtsfest durch die Detektei erhobenen Beweise nachgewiesen werden, spart die Versicherung nicht nur die Erstattung einer nicht zustehenden Versicherungsleistung, sondern kann die Sachverständigenkosten auch noch dem Versicherungsbetrüger auferlegen. Versicherungsbetrüger müssen bei gerichtsanhängigen Verfahren dann mit Geldstrafen oder gar Gefängnisstrafen rechnen. Versicherungsbetrug ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung eben kein Kavaliersdelikt.

Weil durch Versicherungsbetrug die Versicherungsprämien auch für die ehrlichen Kunden steigen, ist der Versicherungsbetrug auch moralisch verwerflich.

LB Detektive decken mit Sachverstand solche Fälle auf und arbeiten gerne mit großen wie kleinen Versicherungsgesellschaften zusammen.

Gerichte und Behörden vertrauen auf Sachverständige

Deutsche Gerichte und Behörden vertrauen auf Sachverständige und Sachverständigengutachten, da die Gutachter zur Neutralität verpflichtet und bei der Zertifizierung ihr Fachwissen und ihre Expertise unter Beweis stellen mussten. Ein fachlich korrektes und ethisch einwandfreies Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen für Detektei- und Bewachungsgewerbe wird also vor Gericht und Behörden nicht nur gerne gesehen, sondern kann auch Gold wert sein, wenn es darum geht, Ihre Interesse durchzusetzen. Die mehrjährige Berufserfahrung des Gutachters ist für das Sachverständigengutachten und seine Anerkennung vor Gericht von entscheidender Bedeutung. Insoweit hebt sich ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen vor Gericht von der einfachen Zeugenaussage eines Detektiv wohltuend nach oben ab.

Beauftragen Sie mit Ihrem Detektei-Auftrag die LB Detektive unter dem zertifizierten Sachverständigen Sven Lungershausen und Sie können sicher sein, eine fachlich fundierte Arbeit zu erhalten. Wenn es Beweise zu sichern gibt, werden diese gerichtsfest erhoben.

Manchmal machen nicht Menschen Fehler, sondern Prozesse sind fehlerhaft

Nicht immer sind es Menschen, die Fehler in Sachen Sicherheit oder ordnungsgemäßen Abläufen in einer Firma machen, manchmal sind es schlichtweg suboptimale Prozess-Strukturen, die Fehler provozieren. Wir untersuchen daher gerne auch die Prozesse in Ihrem Unternehmen auf sicherheitsrelevante Faktoren und schlagen, wo wir dies erkennen, relevante Änderungen zur Erhöhung der Sicherheit vor.

Wir stehen auch zur Verfügung, wenn es darum geht, bestehende Prozesse zu überprüfen und auf die Einhaltung von Regeln und Vorschriften zu überwachen.

Hilfe bei der Ausschreibung von Sicherheitsaufgaben

Wenn es darum geht, für Ihr Unternehmen die Vergabe von Sicherheitsaufgaben (wie z.B. Bewachung, Verhinderung von Ladendiebstahl etc.) auszuschreiben, helfen wir gerne bei der Aufstellung von Ausschreibungen und Ausschreibungskriterien. Wir erarbeiten – nach Begutachtung vor Ort – ein Anforderungsprofil, welches einen optimalen Schutz gewährleistet. So stellen Sie sicher, dass eine etwaige Firma, die sich um einen Zuschlag bewirbt, auch die Anforderungen erfüllt und zeitgemäßes Handeln an den Tag legt. Im Nachgang überprüfen wir dann auch gerne, ob tatsächlich alle Anforderungen umgesetzt werden und die Qualität der geleisteten Arbeit stimmt.

Auf Wunsch holen wir – im Rahmen des rechtlich Möglichen – auch Erkundigungen über Bewerber ein und informieren über unsere Erkenntnisse.

Bewerberprüfung durch eine Detektei

Haben Sie eine wichtige Position im Unternehmen zu besetzen und wollen sich keinen „Floh in den Pelz holen“? Dann lassen Sie Ihre Bewerber für wichtige Positionen von uns prüfen. Wir spüren auch Fehler in Bewerbungsunterlagen auf, – hier werden gelegentlich Fälschungen von Zeugnissen oder Lebensläufen offenkundig, die wir schnell und effizient gegenprüfen können.

So können Sie – bevor die Einstellung eines neuen Bewerbers evtl. zu einem teuren Fehler wird – präventiv vorgehen und Ihre Sicherheit bei der Einstellung erhöhen. Es ist Ihr legitimes Interesse, einen loyalen und ehrlichen Mitarbeiter einzustellen. Bewerber verschweigen dahingegen gerne unliebsame eher nicht so positive Zeugnisse und Lebensphasen der Arbeitslosigkeit. Begründet wird dies mit Zeugnisverlusten bei Umzug oder einem vom Arbeitgeber nicht ausgestellten Zeugnis. In solchen Fällen können LB Detektive häufig schnell und unbürokratisch helfen und die Sicherheit bei der Einstellung erhöhen. Stellen sich die Angaben des Bewerbers alle als richtig heraus, desto besser. Fällt dagegen bei der Vorprüfung schon ein mehr oder weniger großer Schwindel auf, steht der Beginn einer beruflichen neuen Partnerschaft häufig auf tönernen Füßen. „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, sagt der Volksmund hat oft Recht.

So manch Medizinstudent hat sich durch Urkundenfälschung schon zum Facharzt gemacht, der mehrere Jahre in Krankenhäusern arbeitete, bevor der Betrug auffiel. Durch präventive Informationseinholung über Detekteien oder Sachverständige können Sie solche Betrügereien verhindern. Bauen Sie Ihr Fundament für die Firma nur auf sicherer Steine. Wir helfen Ihnen gerne dabei herauszufinden, welche Bewerber „schummeln“ und welche ehrlich sind.

Wie geht ein Sachverständiger vor?

Im Regelfall wird ein Sachverständiger wie folgt vorgehen:

  1. Ausführliches Gespräch über das zu erstellende Gutachten incl. Ansprache von Gebühren, Terminen, Fristen, Vorgehensweise)
  2. Klärung des zugrunde liegenden Sachverhalts
  3. Klärung über Beschaffung von Unterlagen, Beweisen etc.
  4. Abschluss eines Vertrags mit allen wichtigen Punkten
  5. Sofern notwendig: Erteilung von Vollmachten
  6. Begutachtung Sachverhalt – ggf. mit Beweissicherung
  7. Recherchen, Untersuchungen, Berechnungen, Begutachtungen
  8. Ggf. Zwischenmitteilungen an Auftraggeber
  9. Erstellung und Übergabe Gutachten
  10. Klärung von Rückfragen zum Gutachten
  11. Ggf. bei Fehlern: Korrektur des Gutachtens

Aber: Jedes Gutachten ist anders und individuell verschieden. Sonst bräuchte man auch keine Gutachten. Insoweit kann im Einzelfall der Ablauf auch anders sein. Allen Abläufen ist eines immer gemeinsam: Am Anfang steht das Gespräch mit dem Mandanten, der das Gutachten in Auftrag geben soll. Ein kurzes Erstgespräch ist immer kostenlos, damit der Mandant sich orientieren kann.

Was kann LB Detektive GmbH für Sie tun?

Die LB Detektive GmbH mit ihrem Geschäftsführer Herr Sven Lungershausen, als zertifiziertem Sachverständigen, steht auch Ihnen gerne zur Verfügung. Was können wir für Sie tun?

Nutzen Sie unsere Expertise zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) und unsere Spezialgebiete:

  • Ermittlungen und Observationen in Betrieben
  • Beratung für Industrie und Wirtschaft
  • Beratung gegen Wirtschaftskriminalität
  • Unterstützung in Sachen Arbeitsrecht
  • Sachverhaltsaufklärende Observation
  • Aufspüren verdeckter technischer Überwachung (Videoüberwachung)
  • Aufspüren von GPS-Überwachung und Abhörelektronik
  • Sicherheitsberatung für Firmen und privat

Als Koordinator für betriebliche Ermittlungen (IHK) verfügen wir über eine besondere Kompetenz, wenn Sie das Gefühl haben, dass in Ihrem Unternehmen nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte können Sie auf unser hohes Datenschutzwissen bauen, was wir auch als externe Datenschutzbeauftragte anbieten. Selbstverständlich verfügen wir über eine Bewachungserlaubnis nach §34a Absatz 1 der Gewerbeordnung.

Wir sind sicher, wir können auch Ihnen und ggf. Ihrer Firma helfen, die Sicherheit zu erhöhen. Sprechen Sie uns an. Ein erstes Gespräch ist kostenlos und kann helfen, größeren Schaden von Ihnen fernzuhalten.

Kontakt

Nehmen Sie mit uns für eine Beratung Kontakt auf!

0800 333 98 99

+49 (0) 711 988 09 339

Deutschlandweit gebührenfrei!

Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr

Oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular.

*HINWEIS
Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen.

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