Abfindung: Gewissheit für Arbeitgeber
Möchten sich Arbeitgeber von einer Führungskraft oder einem hochbezahlten Spezialisten trennen, wird dies heute sehr oft nicht mehr über die reguläre Kündigung geregelt. Um zu verhindern, dass Betriebsgeheimnisse mitgenommen werden, werden die betroffenen Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung freigestellt und ein Aufhebungsvertrag vereinbart. Problematisch wird es für das Unternehmen allerdings, wenn sich der ehemalige Arbeitnehmer nicht an die getroffenen Aufhebungsvereinbarungen hält. Befürchten Sie, dass ein früherer Mitarbeiter gegen die Bestimmungen aus dem geschlossenen Vertrag bewusst verstößt? Die LB Detektei ermittelt diskret in Ihrem Fall und findet heraus, ob er den Aufhebungsvertrag gebrochen hat.
Bedingungen für die Abfindung im Aufhebungsvertrag
Es ist als Arbeitgeber Ihr gutes Recht, die Zahlung einer Abfindung an Bedingungen zu knüpfen. Lässt sich Ihr Arbeitnehmer darauf ein und unterschreibt den Aufhebungsvertrag, so ist er an diese Bedingungen gebunden. Häufig wird die Abfindung an ein Wettbewerbsverbot gekoppelt. Dem Arbeitnehmer wird also für eine bestimmte Dauer, zum Beispiel für zwei Jahre, untersagt, für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden oder sich in derselben Branche selbstständig zu machen. Kurzum: Der Arbeitnehmer darf nichts unternehmen, durch das er branchenspezifisches Know-how, das er in Ihrem Unternehmen erlangt hat, zu seinem Vorteil und zu Ihrem Nachteil einsetzen könnte.
Spätestens wenn Sie jedoch feststellen, dass Ihre Interna in der Öffentlichkeit auftauchen, sollten Sie besser überprüfen, ob sich Ihr ehemaliger Mitarbeiter an die Bedingungen der Abfindung hält.
Ermittlungen bei Bedingungen zur Abfindung
Ist Ihr Misstrauen erst einmal geweckt, ist eine schnelle Klärung von größter Wichtigkeit, ehe Ihr Mitarbeiter weitere Betriebsinterna preisgibt oder gegen Sie verwendet. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die Detektive der LB Detektei. Sie können innerhalb kürzester Zeit damit beginnen, Ihren ehemaligen Mitarbeiter zu observieren. Unsere Spezialisten finden heraus, ob sich Ihre frühere Führungskraft selbstständig gemacht hat oder gar für die Konkurrenz tätig ist. Hierzu dokumentieren sie den Verstoß der Person schriftlich und bei Bedarf auch mit Foto- und Videomaterial, sodass wir Ihnen die nötigen Beweise bereits nach kurzer Zeit präsentieren können. Selbstverständlich erheben wir Beweise grundsätzlich so, dass Sie diese später auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren nutzen können.
Probleme mit einer Abfindung? Die LB Detektei hilft
Unsere Detektive ermitteln auch in Ihrem Fall und gehen dabei so diskret und auffällig wie möglich vor. Sobald wir das vertragswidrige Verhalten Ihres früheren Mitarbeiters aufgedeckt und nachgewiesen haben, können Sie rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Unter anderem kommt ein Anspruch auf Schadenersatz in Frage, da er gegen einen geltenden Vertrag verstoßen hat. Wenden Sie sich bereits beim ersten Verdacht an die LB Detektei. Sie erreichen uns montags bis samstags von 8.00 bis 22.00 Uhr unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 / 333 98 99. Erzählen Sie uns von Ihrer Vermutung – unsere Detektive sorgen dafür, dass sie sich in eine Gewissheit verwandelt.