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Überwachung vom Arbeitgeber bei Krankheit – erlaubt oder nicht erlaubt?

Krank wird jeder mal, und die Gesundheit geht nun mal vor. Natürlich werden viele Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber jährlich extrem belastet durch Krankheitsfälle des Personals. Vor allem, wenn der Arbeitnehmer extrem oft und über längere Zeiträume ausfällt. Es geht dabei nicht nur darum, dass die anfallende Arbeit liegen bleibt, sondern auch darum, dass es vom Gesetz her vorgeschrieben ist, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall für mehrere Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. In der Regel sind es 6 Wochen. Besonders kleine oder mittelständische Betriebe geraten hier in einen Konflikt, denn wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist, die vom Arzt entsprechend attestiert wurde, muss die Arbeit von anderen Kollegen übernommen werden. Allerdings gibt es viele Fälle, in denen kein Ersatz da ist. Hier muss eventuell eine andere Alternative greifen, wie beispielsweise die Beauftragung einer Zeitarbeitsfirma oder Ähnliches, wodurch dem Betrieb wiederum Mehrkosten entstehen.

Nun stellen sich aber viele Berufstätige die Frage, ob der Chef in Krankheitsfällen eine Überwachungsmaßnahme einleiten darf oder nicht, wenn er die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, wie zum Beispiel die Beauftragung einer Detektei?

Was darf der Chef im Krankheitsfall, und wo ist die Grenze?

Nach wie vor darf ein Betrieb einen medizinischen Dienst hinzuziehen, wenn der Arbeitnehmer für lange Zeit krankheitsbedingt ausfällt oder die dadurch resultierende Berufsunfähigkeit angezweifelt wird.

In den Medien wurde aber n letzter Zeit häufig davon berichtet, dass einige Unternehmen wesentlich „härter“ durchgreifen, und zwar in dem der Chef höchstpersönlich, manchmal aber auch vom Chef beauftragte Kollegen, krankgeschriebenen Mitarbeitern Hausbesuche sogar ohne Voranmeldung abstatten. Die Angestellten starteten einen Versuch, sich gegen derartige Behandlung zu wehren, wurden aber abgewiesen, weil die Anwälte der Arbeitgeber Hausbesuche, auch ohne Voranmeldung, als zulässig einstuften. So mancher Betrieb ließ seine arbeitsunfähigen Mitarbeiter sogar von einer Detektei überwachen, was ebenfalls als zulässig anerkannt wurde.

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst akzeptieren muss, und es somit keine Veranlassung gibt, die Krankheit anzuzweifeln und deshalb weitere Maßnahmen zu ergreifen. Vor dem Arbeitsgericht zählt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt als „Anscheinsbeweis“, was wiederum bedeutet, dass der Arbeitnehmer vor Gericht so lange als krank anerkannt wird, bis der Arbeitgeber das Gegenteil beweist oder auch berechtigte Zweifel bestehen. Dann ist eine Überwachung von einem Detektiv durchaus legal, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Der Detektiv darf auf keinen Fall in die Privatsphäre (Wohnung oder Haus) des Arbeitnehmers eindringen.

Die LB Detektei  hat schon zahlreiche Überwachungen von Arbeitnehmern, die einen Betrieb durch übermäßige Krankheit belasten, mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die Ermittler befinden sich durch Weiterbildungsmaßnahmen stets auf dem aktuellsten Stand im Hinblick auf gesetzliche Bestimmungen.

Kann dem Arbeitnehmer durch die Observation tatsächlich nachgewiesen werden, dass dieser nicht arbeitsunfähig ist und bei unzulässigen Aktivitäten erwischt wird, muss er die Kosten der Detektei in voller Höhe zurück erstatten. Nur wenn der Detektiv sich zum Beispiel trotzdem einfach Zutritt in die Wohnung verschafft, kann der Arbeitnehmer einen Unterlassungseinspruch einlegen und auch Schmerzensgeld einklagen.

Gewerkschaften warnen allerdings davor, dass eine Überwachung missbraucht wird, da Arbeitgeber zunächst eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst verlangen können. Hier bestehen begründete Befürchtungen, dass eine Observation grundsätzlich als Druckmittel benutzt wird, um die Angestellten vorab schon einzuschüchtern.

Hausbesuche und Kündigung während einer Krankheit

Der Chef darf auf jeden Fall dem krankgeschriebenen Angestellten unangemeldete Hausbesuche abstatten, nur muss der Arbeitnehmer den Chef nicht hineinlassen. Derartige Klauseln in Arbeitsverträgen sind ungültig.

Ebenfalls darf einem Arbeitnehmer während der Krankheit auch gekündigt werden. Seltene oder gelegentliche krankheitsbedingte Ausfälle sind die Ausnahme. Arbeitsgerichte überprüfen akribisch und sehr streng derartige Kündigungen. Außerdem unterscheiden die Gerichte in zwei Arten, und zwar zum einen in häufige Kurzerkrankungen und zum anderen in wechselnde und Langzeiterkrankungen. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine „negative“ Zukunftsprognose vorzulegen, aus der eindeutig hervorgeht, dass sich der Zustand des Arbeitnehmers zukünftig nicht ändern wird, aber auch eine Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages aus Kostengründen betrieblich nicht länger zumutbar ist. Das greift vor allem, wenn es sich um kleine, umsatzschwache Betriebe handelt. Und Langzeiterkrankungen werden als Kündigungsgrund anerkannt, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel keine Vertretung zur Verfügung hat, wobei in der Regel eine Frist von etwas 2 Jahren eingehalten werden muss.

Damit steht also fest, dass eine Überwachung vom Arbeitgeber bei Krankheit des Arbeitnehmers durch eine Detektei durchaus legitim ist. Und wie immer im Leben, sollte man diese Maßnahme aus zweierlei Sicht betrachten.

Ein kleiner Betrieb mit geringem Umsatz ist auf die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter angewiesen. Wenn einer davon übermäßig ausfällt, und er offensichtlich eine Krankheit vortäuscht, entstehen eventuell hohe Kosten, die den Betrieb extrem belasten.
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Eindeutige Hinweise für Untreue – so wird der untreue Partner überführt

Die Untreue ist ein Thema, mit dem sich sogar Wissenschaftler ausführlich beschäftigen, da beinahe 50 Prozent aller Männer und etwa 40 Prozent aller Frauen schon einmal ihren Partner betrogen haben. Diese erschreckenden Zahlen sind das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Umfrage. Werte, wie Liebe, Vertrauen und so weiter haben im Laufe der Zeit erheblich verschoben. Im Gegensatz zu früheren Zeiten lebt die Bevölkerung erwiesenermaßen in einer sogenannten „Wegwerfgesellschaft“, und das nicht nur im Sinne von Lebensmitteln oder andere Dinge des Lebens, sondern ebenfalls in der Partnerschaft. Ein Bauchgefühl reicht aber nicht aus, um den untreuen Partner zu überführen. Gibt es denn eindeutige Hinweise, die für die Untreue des Partners sprechen? Die Antwort lautet eindeutig „Ja“!

Wenn jemand fremdgeht, hinterlässt er oder sie typische Spuren

Wenn Untreue auf gegenseitige Absprachen beruht, ist es eine faire Vereinbarung. Aber wenn nicht, gestaltet sich so ein Verhalten als nicht zumutbar und enorm ungerecht. Untreue Partner hinterlassen aber Spuren, es sei denn, sie sind extrem vorsichtig.

Wissenschaftliche Studien haben übrigens ergeben, dass Frauen die „besseren und raffinierteren“ Fremdgeher sind, weil sie umsichtiger und viel vorsichtiger dabei vorgehen. Männer hingegen handeln eher impulsiv, außerdem fallen ihnen verräterischer Details, die auf die Untreue der Frau hinweisen, nicht so schnell auf wie umgekehrt.

Die folgenden häufigsten Anzeichen deuten auf Untreue hin:

• Das Handyverhalten ändert sich. Sprich, wer vorher das Handy ausschließlich für die Erreichbarkeit genutzt hat, schreibt SMS oder andere Nachrichten über Messenger. Außerdem wird das Handy verborgen, vorher lag es immer offen herum. In zahlreichen Fällen wurde sogar ein Zweithandy angeschafft und versteckt sowie separate Verträge zum Beispiel für das Diensthandy abgeschlossen, um die Abrechnung zu verbergen.

• Anruf- und Nachrichtenlisten werden sorgfältig regelmäßig gelöscht, auch die der Privattelefone. Vermehrt Anrufe auf dem Telefon Zuhause, allerdings wird aufgelegt, wenn sie von der betrogenen Person angenommen werden. Oder Telefongespräche werden schnell unterbrochen, wenn der andere Partner den Raum betritt.

• Eine neue E-Mail-Adresse wird heimlich und ohne den Partner zu informieren, angelegt. Oder bei Erhalt der ursprünglichen Adresse werden aber sofort alle eingehenden und ausgehenden Nachrichten gelöscht. Das Postfach ist erstaunlich aufgeräumt beziehungsweise komplett leer. Ebenso sitzt der Partner, der vorher kein besonderes Interesse für das Internet gezeigt hat, jeden Abend bis spät in die Nacht vor dem PC.

• Der „gehörnte“ Ehemann findet bei seiner untreuen Frau Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Antibabypille, obwohl er selbst sterilisiert ist. Andersherum findet die betrogene Frau Kondome beim Mann, obwohl sie sterilisiert ist oder verhütet.

• Entweder werden vermehrte Überstunden oder Überstunden, die vorher nie angefallen sind, vorgeschoben.

• Streitigkeiten werden provoziert, um die Situation, die Wohnung ohne Angabe von Gründen verlassen zu können.

• Der einst leidige Sport außer Haus wird plötzlich zu einem großen Vergnügen.

• Der Ehering wird aus diffusen Gründen abgelegt oder vergessen, wieder aufzusetzen.

• Kindersitze und herumliegendes Spielzeug im Auto werden stets penibel weggeräumt.

• Das Äußere des untreuen Partners verändert sich schlagartig: neue Unterwäsche, ein anderes Parfum sowie ein anderer Stil der Kleidung. Untreue Partner legen auch plötzlich großen Wert darauf, ihre Wäsche, vor allem die Unterwäsche, selbst zu waschen. Weiterhin duscht der Partner öfter, vor allem, wenn der nach einem angeblich „langen“ Arbeitstag nach Hause kommt.

• Kratzer und blaue Flecken am Körper, besonders an bestimmten Regionen, wie etwa Rücken oder Nacken, Lippenstiftspuren, fremde Haare an der Kleidung.

• Das Verhalten der Freunde verändert sich, da diese unter Umständen eingeweiht wurden.

• Das Sexverhalten ändert sich drastisch. Hier wurden unterschiedliche Verhaltensmuster angegeben: Entweder mehr oder weniger Sex, aber auch nach anderen Sexpraktiken sind plötzlich interessant.

• Es werden Dinge gefunden, kleine Geschenke oder Ähnliches, für die es keine Erklärung gibt.

• Unerklärbare abgebuchte Beträge vom Konto beziehungsweise erhöhte Ausgaben, Rechnungsbelege von Restaurants, in denen man selbst nie mit dem Partner war, oder auch von Fachgeschäften für Parfums etc.

• Mangelndes Interesse am Zuhause und an der Familie.

Wie kann der untreue Partner überführt werden?

Die oben genannten Anzeichen reichen aber nicht aus, um die Untreue des Partners zu beweisen. Beruf und Kinder lassen es aber nicht zu, selbst die Initiative zu ergreifen, um den untreuen Partner zu beobachten und Beweise zu sammeln. Eine Detektei ist hier eine gute Anlaufstelle. Gezielt und treffsicher schaffen es die Ermittler der Detektei durch eine professionelle Observation und mit Unterstützung eines technisch hochwertigen Equipments, die Untreue des Partners zu unterlegen. Dafür werden Fotos, Videoaufnahmen und ein lückenloser Bericht hinzugezogen, um endgültig der betrogenen Person Aufschluss zu geben. Denn schließlich will man Gewissheit haben, um eventuell notwendige Konsequenzen zu ergreifen.

 

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Die Transparenz des Menschen in sozialen Netzwerken

„Ich sehe dich, und ich weiß, was du willst“! So ungefähr könnte das Motto von sozialen Netzwerken lauten. Milliarden Menschen weltweit sind in sozialen Netzwerken unterwegs. Ob bei Facebook, Twitter, studiVZ oder meinVZ, StayFriends, XING, Google+ und Co., überall werden von Privatpersonen, Geschäftsleuten, aber auch prominenten Personen Neuigkeiten gepostet, Stationen des Lebens geteilt und mit großer Begeisterung Videos, Fotos und Beiträge als „Gefällt mir“ markiert. Ob real oder nicht, Freundschaftsanfragen werden verschickt und oft, ohne zu zögern bestätigt, nur um die Präsenz zu erweitern.

Ebenso werden soziale Netzwerke mit Vorliebe für Werbezwecke genutzt, um möglichst eine große Masse zu erreichen. Wer sich diesen Netzwerken verschließt oder gar verweigert, gilt schon fast als Außenseiter. Aber wie sagt der Volksmund? „Die Medaille hat immer zwei Seiten“! Viele Nutzer von sozialen Netzwerken bedenken nicht, dass sie sich quasi selbst ins Rampenlicht katapultieren. Man wird für die Öffentlichkeit zu einem durchschaubaren, transparenten, gläsernen Individuum. Denn soziale Netzwerke bergen gewisse Risiken, sie haben viele Vorteile, aber auch Nachteile.

Vorteile von sozialen Netzwerken

Aufgrund der Anonymität in Großstädten und der Isolation, in denen viele Menschen leider leben, haben sich soziale Netzwerke deutlich in den Vordergrund gedrängt. Schließlich ist es einfach und bequem, von Zuhause aus am öffentlichen Leben teilzunehmen. Nahezu jeder Haushalt verfügt inzwischen über einen Internetanschluss inklusive PC. Besonders Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bedienen sich der Option, in sozialen Netzwerken Menschen kennenzulernen. Einerseits ist dieser Weg eine gute Alternative, andererseits gerät der persönliche Kontakt, Gespräche von Angesicht zu Angesicht, mehr und mehr in den Hintergrund, auch übrigens bei Menschen (besonders Jugendliche), die nicht beeinträchtigt sind. Der technische Fortschritt hinsichtlich Smartphones und Tablets begünstigt diese Entwicklung noch um ein Vielfaches, da man über die Installation von Apps auf dem Handy von jedem Ort aus, aktiv sein kann.

Weiterhin bieten soziale Netzwerke für Betriebe und Freiberufler eine gute Möglichkeit, das Unternehmen zu bewerben beziehungsweise geschäftliche Beziehungen zu pflegen und auszuweiten. Ein weiterer Beweggrund liegt darin, dass man über soziale Netzwerke fast alle Informationen und einen überaus interessanten und aufschlussreichen Einblick in das Privat- oder Geschäftsleben der anderen erhält. Durch das Teilen von Beiträgen, Fotos und Videos werden schließlich Vorlieben, Interessen und weitere Eigenschaften oft bedenkenlos preisgegeben. Viele Menschen sind extrem extrovertiert, wobei man dies in einigen Fällen fast als Exhibitionismus bezeichnen könnte, und präsentieren quasi ihr ganzes Leben der Öffentlichkeit. Soziale Netzwerke sind dafür geradezu prädestiniert.

Natürlich sind soziale Netzwerke auch eine gute Option, Menschen wiederzufinden, die man aus aus den Augen verloren hat, oder die vermisst werden. Für die Polizei oder auch Detektive sind soziale Netzwerke sogar oft eine große Hilfe. Auch die Ermittler der LB Detektei bedienen sich dieser Form, um Betrugsfälle und Straftaten aufzuklären oder vermisste Personen aufzuspüren.

Nachteile von sozialen Netzwerken

Der wohl größte Nachteil von sozialen Netzwerken liegt sicherlich in der Entstehung der Transparenz, die sich durch das angelegte Profil und auch durch das „Posten“ von Beträgen ergibt. Erstaunlich schnell und einfach gelingt es sozialen Netzwerken jemanden „zu durchschauen“, zu erkennen, wie diese Person „tickt“, was ihr gefällt und welche Interessen verfolgt werden. Werbung und Beiträge anderer Nutzer sind wie von Zauberhand komplett auf die eigene Persönlichkeit und Vorlieben zugeschnitten. Durch die langfristige Nutzung von sozialen Netzwerken schleicht sich nämlich auch eine gewisse Sorglosigkeit ein. Völlig unbekümmert und ohne nachzudenken, werden Weisheiten, Beiträge und unter Umständen pikante Details präsentiert, die nicht mehr revidiert werden können und ungeahnte und schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Besonders angesehene oder prominente Personen sollten hier mit allergrößter Vorsicht vorgehen, sonst ist der gute Ruf schneller ruiniert als gedacht. Ohne sich dessen bewusst zu werden, wird ein Glashaus erschaffen, man wird zu einem gläsernen Menschen, in dem jeder hineinsehen kann.

Ebenfalls sind soziale Netzwerke ein perfektes „Jagdrevier“ für sexuelle Straftäter und Heiratsschwindler, um sich, natürlich mit gefälschten Angaben, an potenzielle Opfer heranzuschleichen, deren Einsamkeit sich sowohl im Profil als auch in der Freundschaftsliste widerspiegelt.

Als weiteres Stichwort ist hier sicherlich das bekannte und leidige Thema „Cybermobbing“ zu nennen. Die Medien berichten täglich von Fällen, in denen bekannte oder nicht bekannte Personen, durch rufschädigende und peinliche Beiträge in aller Öffentlichkeit bloß gestellt werden. Selbst wenn diese nicht der Wahrheit entsprechen, bleibt immer etwas haften. Cybermobbing löste bereits bei unzähligen Menschen psychische Erkrankungen aus mit langfristigen Folgen, die im schlimmsten Falle sogar bis hin zum Selbstmord reichen.

Fazit:

Soziale Netzwerke sind sicherlich eine gute Möglichkeit, ob beruflich oder privat, um sich auszutauschen, wiederzufinden und Kontakte zu pflegen. Aber sie sind nur unter bestimmten Bedingungen und mit äußerster Vorsicht zu genießen.
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Videoüberwachung – wann darf man eine Person überwachen?

In vielen Betrieben, in Kaufhäusern, auf Tankstellen und auch in Bahnhöfen und Ähnliches sind Videokameras installiert, um entsprechend eine Überwachung zu gewährleisten, die unter anderem der Kriminalitätsbekämpfung beziehungsweise der Sicherheit dient. Besonders in einigen Firmen werden Videokameras eingesetzt, um die Belegschaft vor Diebstählen abzuschrecken. Es gibt wohl aber keinen Menschen auf der ganzen Welt, der mit einer Videokamera überwacht werden möchte. Ganz im Gegenteil, eine Videoüberwachung stellt grundsätzlich einen extremen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Menschen dar. Die Überwachung mit einer Videokamera ist schließlich sehr umfassend, es wird jede Bewegung aufgezeichnet. Liegen aber bestimmte Gründe vor, die für eine Videoüberwachung sprechen, ist dies unter Umständen legitim, vorausgesetzt, es werden einige wichtige Aspekte beachtet. Es bedarf quasi einer unterlegten Rechtfertigung, um die Zulässigkeit einer Videoüberwachung zu erwirken.

Gründe für eine Videoüberwachung?

Neben den bereits oben erwähnten Gründen ist die Überwachung mit einer Videokamera auch zulässig, wenn ein konkreter Verdacht besteht, der durch das Videomaterial, das als stichhaltiger Beweis herangezogen werden kann, belegt wird. Besonders Detekteien setzen im Rahmen ihrer Tätigkeit vielfach Videokameras ein, und zwar in Fällen von Vandalismus und Sachbeschädigung, Diebstahl aber auch zum Beispiel während einer Observierung. Rechtlich gesehen ist eine Videoüberwachung in solchen Fällen erlaubt, und zwar für einen Zeitraum von 14 Tagen.

Grundsätzlich kommt es auf die Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung an. Die Wahrnehmung des Hausrechts kann einer der Gründe sein, um das jeweilige Objekt schützen zu können. Allerdings ist dieses Recht an gewisse Bedingungen geknüpft. Das bedeutet zum Beispiel, dass zwar der Eingangsbereich, wenn nötig, überwacht werden darf, aber eben auch nur dieser Bereich. Die Straße oder der Gehweg vor der Eingangstür darf in diesem Falle nicht überwacht werden. Es gilt eine Regel: Wer auf eine Videoüberwachung zugreifen möchte, ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er nicht gegen Gesetze verstößt. Diese Person befindet sich somit in der Erklärungspflicht. Als Grundlage dienen hier unterschiedliche Urteile, auf die man sich im Falle einer Videoüberwachung berufen kann.

Es gibt allerdings einige Bereiche, die unter keinen Umständen überwacht werden dürfen, weil ansonsten das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre verletzt werden. Darunter fallen öffentliche Toiletten, Bars, Foyers, Aufenthalts- und Umkleideräume. In manchen Fällen werden auch nur Attrappen zur Abschreckung eingesetzt, aber auch diese dürfen in oben genannten Bereichen ebenso nicht verwendet werden. In anderen Bereichen zwar schon, aber wiederum auch nur unter Beachtung bestimmter Punkte. Sie müssen genauso behandelt werden wie echte Videokameras. Auch Straßen und Bürgersteige dürfen ausschließlich von der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden überwacht werden.

Die Umsetzung einer Videoüberwachung ist ausschlaggebend

Wenn Gründe vorliegen, die eine Videoüberwachung erlauben, kommt es aber auch auf die Umsetzung einer Videoüberwachung an. Heimliche Videoüberwachungen sind grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Personen, die von einer Videoüberwachung betroffen sind, müssen darüber informiert werden. Ebenso müssen entsprechende Hinweisschilder angebracht werden, die eindeutig aussagen, dass dieser Ort mit einer Videokamera überwacht wird. Diese Hinweisschilder erlauben betroffenen Personen die Entscheidung, sich entweder mit der Überwachung einverstanden zu erklären oder sich dieser zu entziehen. Weiterhin muss deutlich gemacht werden, wie die Aufnahmen genutzt oder verarbeitet werden. Zusätzlich sollten Personen, die bestimmte Bereiche mit einer Videokamera überwachen lassen wollen, einen konkreten Zweck und Sinn der Überwachung angeben, der erfüllt wird und anschließend alle Aufnahmen löschen.

Wann ist eine Videoüberwachung sinnvoll?

Sicherlich spricht vieles dafür, eine Videoüberwachungsanlage zu installieren. An Orten, an denen der Umgang mit Bargeld oder anderen wertvollen Gegenständen zum Alltag gehört, dient eine Videoüberwachung der Sicherheit für die Mitarbeiter und auch Kunden. Zum Beispiel wird heutzutage eigentlich jede Spielhalle mit einer Videokamera überwacht, weil es immer wieder zu Raubüberfällen kommt. Auch für die Arbeit einer Detektei ist die Videoüberwachung einfach unerlässlich. Selbstverständlich darf auch hier die Überwachung mit einer Videoanlage nur eingesetzt werden, um den Fall aufklären zu können. Da sich zum Beispiel die Diebstahlfälle in zahlreichen deutschen Betrieben häufen, kann nur eine Videoüberwachung Abhilfe verschaffen. Das autorisiert, natürlich nach Information und Aufklärung der Belegschaft, sowohl die Detektive als auch den Inhaber des Unternehmens, Videokameras zu installieren.

Die LB Detektei arbeitet vielfach mit Videoüberwachung. Das Team dieser kompetenten Detektei ist im Bereich Videoüberwachung im höchsten Maße versiert und kann allen interessierten Personen umfassend zum Thema Videoüberwachung beraten, aufklären und informieren.

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Detektive, und was sie über eine Person herausfinden können

In Deutschland gibt es, wie in kaum einem anderen Land, unglaublich viele Rechtsstreitigkeiten, die verbissen vor dem Gericht ausgetragen werden. Fälle, wie Sorgerechtstreit, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Stalking, Untreue des Partners, die zur Scheidung führt, Sachbeschädigung und Vandalismus, Wirtschaftskriminalität, Betrug und vieles mehr landen auf den Tischen der Richter. Sicherlich werden die meisten Fälle zurecht vor Gericht gebracht, weil eine gütliche Einigung nicht möglich ist, aber in manchen Fällen fragt man sich, ob es überhaupt so weit kommen musste. Die Arbeit von Privatdetektiven erfreut sich innerhalb dieser Rechtsstreitigkeiten großer Beliebtheit, da Ermittler eine Detektei im Gegensatz zu einer „normalen“ Person, in der Lage sind, stichhaltige Beweise zu liefern, die einen Rechtsstreit vorzeitig und endgültig beenden können.

Viele Menschen, die mit dem Gedanken spielen, einen Detektiv zu beauftragen, fragen sich natürlich, was Detektive über eine Person herausfinden können? Sprich: Wann ist es sinnvoll, sich an eine Detektei zu wenden?

Gute Gründe, eine Detektei aufzusuchen

Es gibt viele Fälle, in denen eine Detektei die clevere Alternative ist, denn auf eigene Faust sich Beweise zu beschaffen, endet oftmals in einer Sackgasse. Es fehlt sowohl an Zeit als auch an notwendige Ausrüstung.

Nachbarschaftsstreit:

Im Hinblick auf nachbarschaftliche Streitigkeiten, ist die Arbeit eines Detektivs äußerst sinnvoll, wenn ein Gespräch untereinander nicht mehr möglich ist, oder die Streitigkeiten enorme Ausmaße annehmen. Zum Beispiel, wenn offen Drohungen ausgesprochen werden, wenn Verdachtsmomente bestehen, dass der Nachbar sich der Sachbeschädigung strafbar gemacht hat. Ein Detektiv observiert unauffällig den Verdächtigten und kann mithilfe von Fotos und einer lückenlosen Dokumentation stichhaltige Beweise liefern, die den aggressiven Nachbarn überführen. Für den „Otto Normalverbraucher“ wäre eine derartige Observation nicht möglich.

Untreue in der Ehe/Partner:

Neben der Ungewissheit, die ein Mensch quält, der seinen Partner verdächtigt, fremdzugehen, geht es oft auch um das Vermögen in einer Ehe/Partnerschaft, das bei einer Trennung entsprechend aufgeteilt werden muss. Auch hier hat sich die Beauftragung einer Detektei bestens bewährt. Denn die Ermittler beschaffen auch hier wieder einschlägige Beweise, um Gewissheit zu verschaffen.

Unterhaltszahlungsbetrug:

Noch nie wurden so viele Fälle verzeichnet, in denen es um Unterhaltszahlungsbetrug geht. Entweder taucht der Partner einfach ab, um sich eventuellen Zahlungen zu drücken, oder es werden falsche Angaben gemacht. Hier ist es ebenso wie in den oben genannten Fällen, denn auch hier können nur eindeutige Beweise einen Betrugsfall aufdecken. Vor allem geht es hier darum, die Anschrift der untergetauchten Person, herauszufinden. Für professionelle Ermittler einer kompetenten Detektei ist diese Aufgabe quasi ein Kinderspiel.

Besonders Fälle, in denen eine Gefahr für Leib und Seele besteht, ist die Beauftragung einer Detektei am sinnvollsten. Denn hier gilt es, den Täter möglichst schnell durch Beweise zur Rechenschaft zu ziehen, um dem Leidensweg der Opfer ein Ende zu bereiten, wie zum Beispiel bei Kindsentzug, Stalking etc. Auch in den Bereichen Wirtschaftskriminalität und Lohnfortzahlungsbetrug hat es sich gezeigt, dass Detektive besonders gute Arbeit leisten. Zum einen, um den Täter innerhalb des Betriebes zu entlarven, zum anderen, um den Betrieb vor weiteren finanziellen Schäden zu schützen.

Was können Detektive über eine Person herausfinden?

Wie bereits erwähnt, können Ermittler einer Detektei völlig problemlos verschiedene Dinge über eine Person herausfinden, die zur Aufklärung einer Straftat oder anderen Verdachtsmomenten beitragen. Dabei bedienen sich die Ermittler einer Detektei neben herkömmlichen Mitteln und Wegen, vor allem weiteren Zugangsoptionen, für die entsprechende Befugnisse vorliegen. Erfragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder anderen Personenregistern, wie auch das Internet im Allgemeinen, das Umfeld der jeweiligen Person und viele weitere Möglichkeiten stehen einer Detektei hier zur Verfügung.

Die LB Detektive GmbH

Die LB Detektei GmbH & Co. KG mit Sitz in Ulm und weiteren Niederlassungen in Stuttgart bietet zahlreiche Möglichkeiten, um wichtige Details über eine bestimmte Person herauszufinden. Dabei legt die Detektei, größten Wert auf Seriosität und Professionalität und weist deutlich daraufhin, dass die Beauftragung einer Detektei in keiner Weise moralische Bedenken auslösen sollte oder muss.

Vielfach geht es entweder um ein Menschenleben, das einer Gefahr ausgesetzt ist oder einfach um das persönliche Recht, das es hier gilt zu beweisen. Besonders wenn ein Kind zum Opfer wird, sollte man nicht länger zögern, sich unverzüglich Hilfe zu holen.

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