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Offene Videoüberwachung: Wissen, was mit dem Eigentum geschieht
Die Videoüberwachung kann in vielen Situationen die einzige Möglichkeit sein, um das eigene Hab und Gut zu schützen oder die Sicherheit von Mitarbeitern oder der Familie zu gewährleisten. Problematisch wird die Videoüberwachung allerdings dann, wenn Sie die rechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht berücksichtigen und dadurch eine rechtlich unzulässige Videoüberwachung anstreben. Wenn Sie selbst nicht die erforderlichen Mittel haben, um ein Überwachungssystem aufzubauen, oder sich über die rechtlichen Bedingungen im Unklaren sind, sollten Sie sich an die LB Detektei wenden.
Offene Videoüberwachung – was ist das?
Von einer offenen Videoüberwachung spricht man immer dann, wenn die Überwachungsmaßnahme für alle Menschen erkennbar ist, die davon erfasst werden. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass die Überwachungskameras ohne weiteres sichtbar sind. Im Idealfall sollte beispielsweise durch entsprechende Hinweisschilder darauf hingewiesen werden, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Im Alltag macht eine offene Videoüberwachung in vielen Lebensbereichen Sinn:
• Der Besitzer eines Eigentumshauses installiert an seiner Haustüre und am Hintereingang eine Kamera, um potentielle Einbrecher abzuschrecken.
• Um Ladendiebstähle zu vermeiden, montiert der Betreiber eines Supermarktes im Bereich der Regale eine sichtbare Videokamera.
• In Tiefgaragen werden Videokameras eingesetzt, um Straftaten in der Einsamkeit der Garage zu vermeiden.
• An Tankstellen kommen Kameras zum Einsatz, um Benzindiebe zu entlarven.
• Unternehmer dämmen Warenschwund ein, indem sie Überwachungssysteme im Warenlager einrichten.
Mit modernster Technik gegen Straftaten
Unsere Detektei setzt modernste Technologien ein, um auch in Ihrem Fall Straftaten vorzubeugen. Kamerasysteme auf dem aktuellen Stand der Technik, die gut sichtbar in Ihren Geschäfts- oder Privaträumen angebracht werden, Infrarottechnik für die Überwachung Ihres Eigentums bei Nacht und spezielle Aufzeichnungssysteme für Langzeitaufnahmen sorgen für eine ständige Überwachung Ihrer Räumlichkeiten. Mit unserer offenen Videoüberwachung schützen Sie sich vor Vandalismus und Diebstahl. Zugleich sorgen unsere Detektive dafür, dass Sie selbst, Ihre Familienmitglieder, Mitarbeiter oder auch Kunden sicher sind. Sollte es dennoch zu Straftaten kommen, haben Sie die Täter dank der aufgezeichneten Videobänder fest im Visier und können der Polizei zu ihren Ermittlungen passendes Beweismaterial liefern.
Offene Videoüberwachung: Wir entwickeln Ihr Konzept
Besonders wichtig bei der Konzeption einer offenen Videoüberwachung ist das rechtliche Know-how. Nur wer um die Besonderheiten des Bundesdatenschutzgesetzes weiß, kann eine Videoüberwachung bereitstellen, die allen rechtlichen Anforderungen standhält. Es wäre nicht auszudenken, wenn Ihr bei einer Straftat gesammeltes Videomaterial vor Gericht keinen Bestand hätte, weil die Überwachung zu Unrecht erfolgte und einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen darstellte. Wenden Sie sich daher an die LB Detektei, wenn Sie eine offene Videoüberwachung anstreben. Sie erreichen unsere Detektive montags bis samstags von 8.00 bis 22.00 Uhr unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 / 333 98 99. Rufen Sie uns an – unsere Detektive freuen sich schon darauf, Sie ausführlich zu beraten.
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*HINWEIS
Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen.
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