Videofunksender sind beim Großteil der Ermittlungen unabdingbar. In vielen Bereichen der Privat- und Wirtschaftsermittlungen sind Observationen nötig. Diese können nicht immer durch einen Detektiv ausgeführt werden.
Beispielsweise wenn ein Gelände beobachtet werden muss, auf welchem schon die geringsten Änderungen leicht wahrgenommen werden können.
Um das Risiko der Enttarnung zu verringern, werden genau an diesen Stellen Videofunksender aufgestellt. Diese werden dort positioniert, wo sie keineswegs auffallen.
Vorab wird der beauftragte Detektiv die Lokalität überprüfen um feststellen zu können, wo die Videofunksender am geeignetsten angebracht werden können. Steht der Platz fest, findet auch schon bald die Installation statt.
Ob Kabel verlegt werden müssen, oder eine funkgesteuerte Videoelektronik angebracht werden muss ist abhängig von den Möglichkeiten der Umgebung.
Weil absolute Diskretion unser oberstes Gebot ist, werden wir alles Mögliche tun, um Ihren Ruf zu wahren. Das Anbringen von Videofunksendern ist aus rechtlicher Sicht erlaubt, allerdings nur dann, wenn eine handfeste Begründung dafür vorliegt.
Wenn beispielsweise Waren unerlaubterweise vom Firmengelände entfernt werden, Geld oder Unterlagen plötzlich aus den Büros verschwinden, dann ist eine Grundlage für das Aufstellen von Videofunksendern gegeben.
Ob auch in Ihrem Fall Videofunksender verwendet werden dürfen, können wir von der LB Privat- und Wirtschaftsdetektei in einem unverbindlichen Gespräch mit Ihnen feststellen.
Sie können uns jederzeit und kostenlos mit Ihrem Fall kontaktieren. Wir ermitteln und recherchieren sowohl in ganz Deutschland als auch international. Unsere technische Ausrüstung ist auf dem neuesten Stand der Technik und ermöglicht uns so die erfolgreiche und lückenlose Ermittlung.