Warum ist der Einsatz mehrerer Detektive häufig notwendig?
In unserer langjährigen Erfahrung haben wir festgestellt, dass bei der Observation von fahrenden oder beweglichen Zielobjekten stets mindestens zwei – vier Detektive eingesetzt werden müssen. Es ist Auftrags-gefährdend und zudem unprofessionell, die Observation mit lediglich einem Ermittler durchzuführen.
Die Praxis zeigt: Für einen einzelnen Detektiv ist es fast unmöglich, sich während der Fahrt auf die Observation eines beweglichen oder fahrenden Zielobjekts zu konzentrieren, dieses im Auge zu behalten und gleichzeitig auch die Verkehrslage zu beachten. Auch können keine Video- und Fotoaufnahmen gefertigt oder ein genauer Observations-Bericht diktiert werden, ohne dabei den Straßenverkehr zu gefährden. Ebenso ist es nahezu unmöglich, dabei durch die Zielperson unentdeckt zu bleiben. Folgt nämlich einer Zielperson ständig das gleiche Fahrzeug, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Einsatz auffällt und damit der ganze Aufwand im Nichts verpufft.
Es gibt noch unzählige weitere Beispiele dafür, warum bei vielen Einsätzen mehrere Detektive notwendig sind. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn die zu observierende Person wechselweise den eigenen Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt und Teilstrecken auch noch zu Fuß bewältigt oder im schlimmsten Fall zu einer anderen Person, in deren Auto einsteigt und mit ihr gemeinsam weiterfährt. Wäre in einem solchen Fall nur ein Detektiv im Einsatz, müsste die Beobachtung wahrscheinlich frühzeitig abgebrochen werden, da es einer einzelnen Person kaum möglich ist, so schnell auf die Veränderung des Fortbewegungsmittels reagieren zu können.
Aber auch noch weitere Faktoren sind dafür verantwortlich, wie viele Detektive eingesetzt werden. Die Überwachungsdauer, die angetroffenen Örtlichkeiten (Großstadt oder Dorf, Gewerbe, Industrie- oder Wohngebiet), ob eine oder mehrere Personen überwacht werden sollen und letztlich die Fortbewegungsmöglichkeiten der zu observierenden Person.
Der abgerechnete Aufwand orientiert sich in der Praxis an den Stunden, für die unsere Detektive im Einsatz waren. Selbstverständlich sind dabei nur Arbeitsstunden maßgeblich, die ab bzw. bis zum Einsatzort entstanden sind. Mit Kosten für die An- und Abfahrt unserer Ermittler zum bzw. vom Einsatzort müssen unsere Kunden nicht rechnen.