Interne Täter erkennen: Ermittlungsansätze bei Betrug durch Mitarbeiter
Interner Betrug ist ein Thema, über das niemand gern spricht. Trotzdem…
Cyber-Crime ist längst keine „IT-Panne“ mehr. Ob Ransomware, Phishing, Datenabfluss, kompromittierte E-Mail-Postfächer oder ein Abhörverdacht in sensiblen Bereichen: Digitale Angriffe treffen Unternehmen, Kanzleien, Organisationen und Privatpersonen oft genau dort, wo es am meisten weh tut – bei vertraulichen Informationen, Handlungsfähigkeit und Reputation.
Wenn der Verdacht im Raum steht, zählt vor allem eins: schnell handeln – aber forensisch sauber. Denn unbedachte Schritte (z. B. „mal eben neu starten“, Logfiles löschen, Geräte überschreiben) können Spuren unwiederbringlich verändern. Genau hier setzt unsere Arbeit an: Beweise sichern, Ursachen klären, Schäden begrenzen – und Ergebnisse so dokumentieren, dass sie belastbar verwertbar sind.
Viele Betroffene verlieren wertvolle Zeit, weil Zuständigkeiten aufgeteilt werden: Ein Dienstleister für die Analyse, ein anderer für Datenrettung, wieder ein anderer für ein Gutachten – mit wechselnden Ansprechpartnern, Medienbrüchen und lückenhafter Dokumentation.
Wir bündeln die relevanten Disziplinen in einem durchgängigen Ablauf:
Das Ergebnis: klare Verantwortlichkeiten, kurze Wege, eine konsistente Beweiskette – und ein Bericht, der nicht nur „technisch stimmt“, sondern auch nachvollziehbar begründet ist.
Im Cybercrime-Kontext geht es oft um Fragen wie:
Wir arbeiten deshalb mit einem Fokus auf forensische Nachvollziehbarkeit:
IT-Forensik bedeutet: digitale Spuren erkennen, sichern, auswerten und in einen zeitlichen Kontext bringen. Je nach Fall kann das u. a. umfassen:
Ziel: belastbare Feststellungen – nicht Vermutungen.
Beweissicherung ist mehr als „Daten kopieren“. Entscheidend ist, dass Vorgehen und Ergebnisse prüfbar bleiben.
Ein Gutachten ist dann stark, wenn es nicht nur technisch korrekt ist, sondern auch:
Typische Anlässe:
Nach Cybercrime-Vorfällen sind Daten oft „verschwunden“: verschlüsselt, gelöscht, beschädigt oder aufgrund defekter Hardware nicht mehr zugreifbar. Datenrettung kann helfen, wenn:
Wichtig: Nicht jeder Fall ist rettbar – aber eine fachkundige Ersteinschätzung spart oft Geld und vermeidet Folgeschäden.
Cyber-Crime ist nicht immer nur „online“. In sensiblen Situationen (z. B. Geschäftsführung, Verhandlungen, Streitigkeiten, Restrukturierung) entsteht manchmal der Verdacht, dass Gespräche oder Räume kompromittiert wurden.
Lauschabwehr kann je nach Auftrag beinhalten:
Ziel: Risiken sichtbar machen – und vertrauliche Kommunikation wieder kontrollierbar halten.
Wenn Sie einen Angriff vermuten, helfen diese Grundregeln oft, nichts „kaputt zu reparieren“:
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung – bei Streitfällen ist die Abstimmung mit rechtlicher Beratung sinnvoll.
Cyber-Crime-Fälle sind oft sensibel: wirtschaftlich, rechtlich und menschlich. Darum sind drei Werte entscheidend:
So entsteht aus einem Verdacht eine saubere Faktenlage – als Grundlage für Entscheidungen, Verhandlungen, Schadensbegrenzung oder juristische Schritte.
Cyber-Crime (Cyberkriminalität) umfasst Straftaten, bei denen IT-Systeme, Daten oder digitale Kommunikation angegriffen, manipuliert oder missbraucht werden – z. B. Phishing, Kontoübernahmen, Ransomware, Datenabfluss oder digitale Erpressung.
IT-Support stellt häufig den Betrieb wieder her. IT-Forensik klärt zusätzlich was vorgefallen ist, wie es passieren konnte und welche Beweise vorliegen. Wenn Geld, Haftung, Mitarbeiterkonflikte, Versicherungen oder Gerichte eine Rolle spielen, ist Forensik meist der richtige Weg.
Das heißt: Beweise werden so gesichert und dokumentiert, dass Vorgehen und Ergebnisse nachvollziehbar prüfbar bleiben – inkl. sauberer Dokumentation, kontrollierter Beweiskette und nachvollziehbarer Methodik.
Oft ja – abhängig davon, was genau passiert ist (Verschlüsselung, Löschung, Hardwaredefekt) und wie stark bereits „daran gearbeitet“ wurde. Eine frühe, fachkundige Einschätzung erhöht die Chancen.
So schnell wie möglich – aber strukturiert. Spuren können sich durch automatische Prozesse, Updates oder Nutzeraktionen verändern. Je früher die professionelle Sicherung beginnt, desto besser.
Lauschabwehr (Abhörschutz) ist die technische Prüfung, ob Räume, Fahrzeuge oder Bereiche durch unautorisierte Audio-/Video-Technik oder Signalquellen kompromittiert sein könnten – mit dem Ziel, Vertraulichkeit wiederherzustellen.
Nein. Abhör- und Spionagerisiken betreffen auch Mittelstand, Kanzleien, Arztpraxen, Verbände und Privatpersonen – besonders bei Streitigkeiten, Trennungen, Konkurrenzsituationen oder sensiblen Verhandlungen.
Das hängt vom Umfang ab: Anzahl Geräte, Datenmenge, Komplexität, Ziel (Kurzbericht vs. Gutachten). Sinnvoll ist meist ein klarer Scope: Was soll bewiesen/geklärt werden? Dann lässt sich der Aufwand transparent planen.
Ja, das ist häufig sinnvoll. Technische Feststellungen müssen oft in eine Form gebracht werden, die Versicherungen oder juristische Verfahren praktisch verwerten können.
Wichtig ist ein sauberer, rechtskonformer Prozess: Fakten sichern, Zugriffsketten nachvollziehen, Dokumentation sauber halten. Übereilte Anschuldigungen sind riskant – eine strukturierte forensische Klärung schützt alle Seiten.
Je nach Fall kann die forensische Untersuchung mobiler Geräte bzw. Kommunikationsspuren relevant sein. Entscheidend ist die konkrete Fragestellung und die zulässige Vorgehensweise.
Ja – je nach Ziel erhalten Sie einen strukturierten Bericht oder ein ausführliches Gutachten mit nachvollziehbarer Methodik, Feststellungen und (wenn gewünscht) Handlungsempfehlungen.
LB Detektei – Cyber-Crime – Sicherheitsvorfälle bundesweit Hilfe. Fachkundig. Diskret. Gerichtsfest.
Nehmen Sie mit uns für eine Beratung Kontakt auf!
0800 333 98 99
+49 (0) 711 988 09 339
Deutschlandweit gebührenfrei!
Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr
Oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular.
*HINWEIS
Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen.
Interner Betrug ist ein Thema, über das niemand gern spricht. Trotzdem…
Untreue in einer Ehe erwischt viele vollkommen unerwartet, oft fühlt es…
Für viele klingt digitale Forensik erst einmal nach etwas extrem Technischem…
Jetzt unverbindlich anrufen
0800 333 98 99