Cyber-Crime professionell aufklären – diskret, fachkundig, gerichtsfest

Cyber-Crime ist längst keine „IT-Panne“ mehr. Ob Ransomware, Phishing, Datenabfluss, kompromittierte E-Mail-Postfächer oder ein Abhörverdacht in sensiblen Bereichen: Digitale Angriffe treffen Unternehmen, Kanzleien, Organisationen und Privatpersonen oft genau dort, wo es am meisten weh tut – bei vertraulichen Informationen, Handlungsfähigkeit und Reputation.

Wenn der Verdacht im Raum steht, zählt vor allem eins: schnell handeln – aber forensisch sauber. Denn unbedachte Schritte (z. B. „mal eben neu starten“, Logfiles löschen, Geräte überschreiben) können Spuren unwiederbringlich verändern. Genau hier setzt unsere Arbeit an: Beweise sichern, Ursachen klären, Schäden begrenzen – und Ergebnisse so dokumentieren, dass sie belastbar verwertbar sind.

Alles aus einer Hand: Lauschabwehr & IT-Forensik, Datenrettung, Gutachten, Beweissicherung

Viele Betroffene verlieren wertvolle Zeit, weil Zuständigkeiten aufgeteilt werden: Ein Dienstleister für die Analyse, ein anderer für Datenrettung, wieder ein anderer für ein Gutachten – mit wechselnden Ansprechpartnern, Medienbrüchen und lückenhafter Dokumentation.

Wir bündeln die relevanten Disziplinen in einem durchgängigen Ablauf:

  • Lauschabwehr/Abhörschutz (technische Prüfung sensibler Bereiche)
  • IT-Forensik (Analyse digitaler Spuren, Systeme, Konten, Kommunikationswege)
  • Datenrettung (Wiederherstellung wichtiger Daten – soweit technisch möglich)
  • Gutachten & Stellungnahmen (verständlich, nachvollziehbar, dokumentationsstark)
  • Beweissicherung (diskret, fachkundig, gerichtsfest)

Das Ergebnis: klare Verantwortlichkeiten, kurze Wege, eine konsistente Beweiskette – und ein Bericht, der nicht nur „technisch stimmt“, sondern auch nachvollziehbar begründet ist.

Was zählt bei Cyber-Crime wirklich? Beweise, Beweiskette, Belastbarkeit

Im Cybercrime-Kontext geht es oft um Fragen wie:

  • Was ist passiert – und wann?
  • Wie konnte der Angriff gelingen?
  • Welche Daten sind betroffen – und sind Daten abgeflossen?
  • Wer hatte Zugriff – extern oder intern?
  • Welche Systeme sind kompromittiert – und welche nicht?
  • Welche Belege lassen sich gerichtsfest dokumentieren?

Wir arbeiten deshalb mit einem Fokus auf forensische Nachvollziehbarkeit:

  • Sicherung relevanter Datenbestände (z. B. Datenträger, Logdaten, Mailspuren, Zugriffsprotokolle)
  • Dokumentation aller Schritte (inkl. Prüfpfade und Prüfsummen, wo sinnvoll)
  • Klare Trennung zwischen Fakten, Interpretation und Wahrscheinlichkeitsbewertung
  • Ergebnisdarstellung so, dass sie auch für Nicht-Techniker (Management, Rechtsabteilung, Gericht) verständlich bleibt

Leistungsbereiche im Detail

1) IT-Forensik bei Cyber-Crime

IT-Forensik bedeutet: digitale Spuren erkennen, sichern, auswerten und in einen zeitlichen Kontext bringen. Je nach Fall kann das u. a. umfassen:

  • Analyse von Workstations, Laptops, Servern
  • Untersuchung von E-Mail-Konten (z. B. Weiterleitungsregeln, Login-Auffälligkeiten, Manipulationshinweise)
  • Auswertung von Logdaten (z. B. Authentifizierungen, Remote-Zugriffe, VPN/Cloud-Zugriffe)
  • Prüfung von Datenabfluss-Indikatoren (z. B. ungewöhnliche Uploads, Schatten-IT, externe Synchronisationen)
  • Rekonstruktion von Angriffspfaden (Wie kam der Angreifer hinein, wie bewegte er sich weiter?)
  • Indikatorenbewertung, ob Spyware/Überwachung vorliegt (im Rahmen zulässiger, defensiver Analyse)

Ziel: belastbare Feststellungen – nicht Vermutungen.

2) Digitale Beweissicherung – diskret & gerichtsfest

Beweissicherung ist mehr als „Daten kopieren“. Entscheidend ist, dass Vorgehen und Ergebnisse prüfbar bleiben.

Typische Bausteine:

  • strukturierte Erfassung von Geräten/Datenträgern
  • saubere, nachvollziehbare Sicherung (inkl. Dokumentation der Rahmenbedingungen)
  • Protokollierung von Übergaben und Zugriffen (Beweiskette)
  • Erstellung eines Ergebnisberichts, der auch im Streitfall Bestand hat

Wann ist das wichtig?

  • bei Konflikten mit Dienstleistern oder Mitarbeitenden
  • bei Versicherungsfällen
  • bei straf- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen
  • bei internen Untersuchungen (z. B. Compliance)

3) Gutachten & Stellungnahmen

Ein Gutachten ist dann stark, wenn es nicht nur technisch korrekt ist, sondern auch:

  • die Fragestellung sauber beantwortet,
  • die Methodik transparent macht,
  • Ergebnisse belegt (statt nur zu behaupten),
  • verständlich strukturiert ist (für Gericht, Anwälte, Entscheider).

Typische Anlässe:

  • Nachweis/Einordnung eines Cyberangriffs
  • Bewertung von Sorgfalts- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Plausibilisierung von Zeitlinien (z. B. „Ab wann war Zugriff möglich?“)
  • technische Einordnung von Manipulationen, Zugriffen, Datenverlusten

4) Datenrettung – wenn Daten plötzlich weg sind

Nach Cybercrime-Vorfällen sind Daten oft „verschwunden“: verschlüsselt, gelöscht, beschädigt oder aufgrund defekter Hardware nicht mehr zugreifbar. Datenrettung kann helfen, wenn:

  • wichtige Dateien gelöscht/überschrieben wurden (je nach Zustand)
  • Datenträgerfehler zeigen (SSD/HDD/NAS, abhängig vom Schadensbild)
  • Systeme nach Angriff oder Fehlkonfiguration nicht mehr starten
  • Datenbanken/Dateisysteme beschädigt sind

Wichtig: Nicht jeder Fall ist rettbar – aber eine fachkundige Ersteinschätzung spart oft Geld und vermeidet Folgeschäden.

5) Lauschabwehr/Abhörschutz (TSCM) – wenn Vertraulichkeit physisch bedroht ist

Cyber-Crime ist nicht immer nur „online“. In sensiblen Situationen (z. B. Geschäftsführung, Verhandlungen, Streitigkeiten, Restrukturierung) entsteht manchmal der Verdacht, dass Gespräche oder Räume kompromittiert wurden.

Lauschabwehr kann je nach Auftrag beinhalten:

  • technische Prüfung von Besprechungsräumen, Büros, Fahrzeugen (anlassbezogen)
  • Identifikation auffälliger Signalquellen/Endgeräte (z. B. unautorisierte Funk-/WLAN-/Mobilfunk-Komponenten)
  • Prüfung auf versteckte Audio-/Video-Technik im Rahmen zulässiger Maßnahmen
  • Handlungsempfehlungen, wie Vertraulichkeit organisatorisch und technisch verbessert wird

Ziel: Risiken sichtbar machen – und vertrauliche Kommunikation wieder kontrollierbar halten.

Typische Cyber-Crime-Szenarien, bei denen wir helfen

  • Ransomware & Erpressung: Was wurde verschlüsselt, wie kam der Angreifer hinein, welche Systeme sind betroffen?
  • Phishing/Kontoübernahme: auffällige Logins, Weiterleitungsregeln, kompromittierte Postfächer, manipulierte Kommunikation.
  • CEO-Fraud/Business E-Mail Compromise: Nachvollziehbarkeit von E-Mail-Ketten, Header- und Kontospuren, Zahlungsanweisungen.
  • Datenabfluss/Insider-Verdacht: Prüfung von Zugriffen, Transfers, Speichermedien, Schatten-IT.
  • Spionage-/Abhörverdacht: Lauschabwehr, technische Maßnahmen, Minimierung weiterer Risiken.
  • Manipulation & Sabotage: Unklare Änderungen an Systemen, Daten oder Abläufen – mit forensischer Klärung.

Vorgehen: So läuft ein Cyber-Crime-Fall strukturiert ab

  1. Erstaufnahme & Zielklärung
    Was ist bekannt, welche Systeme sind betroffen, welches Ergebnis wird benötigt (z. B. Beweise, Gutachten, Datenrettung)?
  2. Sofortmaßnahmen zur Spurensicherung (anlassbezogen)
    Ziel: Veränderungen minimieren, Beweise schützen, Überblick gewinnen.
  3. Forensische Sicherung
    Relevante Daten werden so gesichert, dass spätere Auswertungen belastbar bleiben.
  4. Analyse & Rekonstruktion
    Zeitlinien, Angriffspfade, Indikatoren, Datenbewegungen – je nach Fall.
  5. Ergebnisbericht/Gutachten
    Klar strukturiert, nachvollziehbar, mit belastbaren Feststellungen und Empfehlungen.
  6. Optional: Abstimmung mit Anwalt/Versicherung/Behörden
    Auf Wunsch liefern wir technische Unterlagen in der Form, die in der Praxis gebraucht wird.

Sofort-Checkliste bei Verdacht auf Cyber-Crime (ohne Technik-Chaos)

Wenn Sie einen Angriff vermuten, helfen diese Grundregeln oft, nichts „kaputt zu reparieren“:

  • Nichts überstürzt löschen oder „bereinigen“ (Spuren können verloren gehen).
  • Auffälligkeiten notieren (Zeitpunkte, Meldungen, betroffene Konten, verdächtige E-Mails).
  • Betroffene Geräte/Accounts abgrenzen (z. B. Passwörter erst gezielt ändern – je nach Lage sinnvoll koordiniert).
  • Kommunikation sichern (z. B. relevante E-Mails/Chatverläufe nicht einfach entfernen).
  • Professionelle forensische Hilfe früh einbinden, wenn Beweise oder Haftungsfragen eine Rolle spielen.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung – bei Streitfällen ist die Abstimmung mit rechtlicher Beratung sinnvoll.

Warum diskret, fachkundig, gerichtsfest der Unterschied ist

Cyber-Crime-Fälle sind oft sensibel: wirtschaftlich, rechtlich und menschlich. Darum sind drei Werte entscheidend:

  • Diskretion: Vertrauliche Behandlung und kontrollierte Kommunikation
  • Fachkunde: forensische Tiefe statt oberflächlicher Vermutungen
  • Gerichtsfestigkeit: belastbare Dokumentation, klare Methodik, nachvollziehbare Schlussfolgerungen

So entsteht aus einem Verdacht eine saubere Faktenlage – als Grundlage für Entscheidungen, Verhandlungen, Schadensbegrenzung oder juristische Schritte.

FAQ zu Cyber-Crime, IT-Forensik, Lauschabwehr & Beweissicherung

1) Was zählt als Cyber-Crime?

Cyber-Crime (Cyberkriminalität) umfasst Straftaten, bei denen IT-Systeme, Daten oder digitale Kommunikation angegriffen, manipuliert oder missbraucht werden – z. B. Phishing, Kontoübernahmen, Ransomware, Datenabfluss oder digitale Erpressung.

2) Wann benötige ich IT-Forensik – und wann reicht „IT-Support“?

IT-Support stellt häufig den Betrieb wieder her. IT-Forensik klärt zusätzlich was vorgefallen ist, wie es passieren konnte und welche Beweise vorliegen. Wenn Geld, Haftung, Mitarbeiterkonflikte, Versicherungen oder Gerichte eine Rolle spielen, ist Forensik meist der richtige Weg.

3) Was bedeutet „gerichtsfeste Beweissicherung“?

Das heißt: Beweise werden so gesichert und dokumentiert, dass Vorgehen und Ergebnisse nachvollziehbar prüfbar bleiben – inkl. sauberer Dokumentation, kontrollierter Beweiskette und nachvollziehbarer Methodik.

4) Kann man nach einem Hackerangriff noch Daten retten?

Oft ja – abhängig davon, was genau passiert ist (Verschlüsselung, Löschung, Hardwaredefekt) und wie stark bereits „daran gearbeitet“ wurde. Eine frühe, fachkundige Einschätzung erhöht die Chancen.

5) Wie schnell sollte ich nach einem Vorfall reagieren?

So schnell wie möglich – aber strukturiert. Spuren können sich durch automatische Prozesse, Updates oder Nutzeraktionen verändern. Je früher die professionelle Sicherung beginnt, desto besser.

6) Was ist Lauschabwehr/Abhörschutz?

Lauschabwehr (Abhörschutz) ist die technische Prüfung, ob Räume, Fahrzeuge oder Bereiche durch unautorisierte Audio-/Video-Technik oder Signalquellen kompromittiert sein könnten – mit dem Ziel, Vertraulichkeit wiederherzustellen.

7) Ist Lauschabwehr nur für „große“ Unternehmen relevant?

Nein. Abhör- und Spionagerisiken betreffen auch Mittelstand, Kanzleien, Arztpraxen, Verbände und Privatpersonen – besonders bei Streitigkeiten, Trennungen, Konkurrenzsituationen oder sensiblen Verhandlungen.

8) Was kostet IT-Forensik oder Beweissicherung?

Das hängt vom Umfang ab: Anzahl Geräte, Datenmenge, Komplexität, Ziel (Kurzbericht vs. Gutachten). Sinnvoll ist meist ein klarer Scope: Was soll bewiesen/geklärt werden? Dann lässt sich der Aufwand transparent planen.

9) Können Sie auch mit Anwälten oder Versicherungen zusammenarbeiten?

Ja, das ist häufig sinnvoll. Technische Feststellungen müssen oft in eine Form gebracht werden, die Versicherungen oder juristische Verfahren praktisch verwerten können.

10) Was mache ich, wenn Mitarbeitende verdächtig sind?

Wichtig ist ein sauberer, rechtskonformer Prozess: Fakten sichern, Zugriffsketten nachvollziehen, Dokumentation sauber halten. Übereilte Anschuldigungen sind riskant – eine strukturierte forensische Klärung schützt alle Seiten.

11) Können Sie auch Smartphones und Messenger prüfen?

Je nach Fall kann die forensische Untersuchung mobiler Geräte bzw. Kommunikationsspuren relevant sein. Entscheidend ist die konkrete Fragestellung und die zulässige Vorgehensweise.

12) Bekomme ich am Ende ein Gutachten oder einen Bericht?

Ja – je nach Ziel erhalten Sie einen strukturierten Bericht oder ein ausführliches Gutachten mit nachvollziehbarer Methodik, Feststellungen und (wenn gewünscht) Handlungsempfehlungen.

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