Cyberstalking: Erfahrene Detektive bringen Ihren Stalker vor Gericht!

Laut einer kürzlich veröffentlichten Statistik des Bundeskriminalamts stieg die Zahl der polizeilich erfassten Stalking Fälle in den vergangenen Jahren stark an. Sie liegt nunmehr bei rund 22.000 Fällen / Jahr. Ein großer Teil davon sind Fälle, bei denen der Stalker sein Opfer nicht in der realen Welt, sondern vielmehr im Internet verfolgt, bedrängt und gemobbt werden – etwa über Soziale Medien, Apps und Messenger-Dienste. Cyberstalking ist somit weit mehr als nur ein Randphänomen. Es ist ein hinterhältiger Straftatbestand, der unbedingt zur Anzeige gebracht werden sollte. Wenden Sie sich an die LB Detektive GmbH, wenn Sie möchten, dass Ihr Stalker seiner gerechten Strafe zugeführt wird. Und das Wichtigste: Wehren Sie sich! Wir erklären Ihnen, wie.

Definition: Was ist Cyberstalking?

Per definitionem versteht man unter Cyberstalking das Verfolgen, Überwachen und Nachstellen einer Person unter Zuhilfenahme von digitaler Technik. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI verweist in seiner Übersichtsseite darauf, dass es sich bei Stalker und Stalkingopfer in der Regel um Personen handelt, die früher in einer Beziehung zueinanderstanden. Das kann, muss aber nicht der Fall sein. Auch Fremde, die in keiner Beziehung zum Täter stehen, können zu einem Cyberstalking Opfer werden. Grundsätzlich gelten alle bedrängenden Handlungen, die gegen den Willen des Opfers durchgeführt werden, als Stalking bzw. Cyberstalking.

Fallbeispiele für Cybermobbing und -Stalking

Typische Beispiele für Fälle von Cybermobbing und – Stalking (der Übergang ist fließend) sind:

  • Verbreitung von verleumderischen Inhalten über eine Person via Facebook oder andere Soziale Medien-Anlegen eines Fake-Profils auf einem Sozialen Netzwerk mit dem Ziel, die Person in Diskredit zu bringen – Permanente Belästigung eines Opfers durch E-Mails, Telefonanrufe, SMS, etc. – Installation von Spyware auf einem Gerät, das dem Stalkingopfer gehört – Überwachung des Aufenthaltsorts einer Person mittels Anbringung eines GPS-Senders am Fahrzeug
  • Bestellung von Waren im Internet unter der Identität des Opfers
  • Veröffentlichung von (oftmals gefälschten) Bildern oder Videos gegen den Willen des Opfers

Wann ist der Tatbestand der Nachstellung erfüllt?

Als Cyberstalking Opfer sind Sie Ihrem Stalker – auch wenn es sich anfangs so anfühlt – keineswegs hilflos ausgeliefert. Cyberstalking wird durch den § 238 des Strafgesetzbuches abgedeckt. Dieser regelt den Tatbestand der Nachstellung. Eine Nachstellung ist dann gegeben, wenn der mutmaßliche Stalker

– die Nähe des Opfers sucht, obwohl das Opfer dies nicht möchte – über Kommunikationsmittel oder über dritte Druck auf eine Person ausübt – personenbezogene Daten im Internet missbräuchlich verwendet – das Opfer verbal, schriftlich oder anderweitig bedroht

Cyberstalker: Diese verschiedenen Typen gibt es

Stalker stammen in den meisten Fällen aus dem persönlichen oder weiteren Umfeld des Opfers. Typische Kontaktpunkte zwischen Täter und Opfer sind Schule, Universität, Arbeitsplatz und Nachbarschaft. Nur selten kommt es vor, dass ein psychopathologisch veranlagter Täter – etwa ein Sadist – ein ihm völlig fremdes Opfer auswählt, um es digital zu stalken. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle besteht zwischen Stalker und Opfer eine Vorbeziehung. Oft handelt es sich um Ex-Partner oder um zurückgewiesene Flirts, die auf ein Beziehungsende oder eine Abfuhr mit Stalking Handlungen reagieren. Typisch ist zudem der intellektuell retardierte (zurückgebliebene) Stalker, der aufgrund von mangelnder Sozialkompetenz und Einsamkeit zum Cyberstalker wird.

Was kann ich tun, wenn mich jemand digital stalkt?

Der wichtigste Schritt ist die Kontaktaufnahme zu Profis. Als Laie ist man mit der Situation sowohl psychisch als auch technisch überfordert. Man besitzt schlichtweg nicht die Ressourcen, um sich adäquat zu wehren. Deshalb sollten Sie als Opfer von Cyberstalking stets auf die Hilfe einer Detektei setzen. Dies gilt gerade für Fälle, bei denen das Opfer nicht genügend Beweise gesammelt hat, um den Fall schon jetzt bei der Polizei anzuzeigen. Erfahrungsgemäß haben viele Cyberstalking Opfer Angst, dass man Ihnen nicht glaubt oder dass man sie nicht ernst nimmt. Als Detektive sehen wir unsere Hauptaufgabe darin, Sie bei der Identifikation des Täters und bei der gerichtlichen Aufarbeitung des Falles professionell, schnell und umfassend zu unterstützen.

So ist die Vorgehensweise unserer Detektei

Die meisten Stalking- und Cyberstalking Fälle lassen sich mit Know-how, Engagement und einer strategischen Vorgehensweise aufklären und vor Gericht bringen. Hier ist ein Muster unserer Arbeitsweise:

  • Wir nehmen Ihnen das Gefühl von Ohnmacht, indem wir Ihnen zuhören, Ihnen glauben und Ihr Anliegen ernst nehmen.
  • Wir spüren den Täter auf. Als Ermittler verfügen wir über geeignete Methoden und Hilfsmittel, um die Identität des Täters rasch und zweifelsfrei aufzudecken.
  • Wir sammeln Beweise. Dies ist notwendig, damit der Täter in einem Gerichtsverfahren rechtskräftig verurteilt wird und Sie in Zukunft nicht mehr belästigt.
  • Wir treten als Zeuge vor Gericht auf. Unsere Detektive sagen vor Gericht zu Ihren Gunsten aus und tragen somit zu einem positiven Ausgang des Verfahrens aus Ihrer Sicht bei.

Eine erfolgreiche Strafanzeige wegen Nötigung oder Nachstellung – das Ziel unserer Detektive

Dem Spuk ein Ende bereiten – in den meisten Fällen hören Cyberstalker nicht von selbst auf, sondern erst dann, wenn sie vor Gericht zu einer Strafe verurteilt worden sind. Die Grundlage unseres Vorgehens gegen Stalking-Aktivitäten ist deshalb immer eine erfolgreiche Strafanzeige. Damit die Strafanzeige gute Erfolgsaussichten hat, müssen die Beweise hieb- und stichfest sein.

Um dies zu erreichen, stehen uns verschiedene Mittel zur Verfügung – etwa die persönliche Überwachung des Cyberstalkers, telefonische Fangschaltungen, die Überprüfung von Computern auf Spyware oder auch Videoüberwachungsmaßnahmen. Welche Ermittlungstechniken wir anwenden, hängt immer vom jeweiligen Fall ab.

Rechtliche Aspekte – welche Strafe droht den Tätern?

Im Juni 2021 hat der Bundestag letztmalig die Rechte von Cyberstalkern gestärkt. Das Strafmaß für den Tatbestand der Nachstellung wurde deutlich erhöht. Lag es bisher bei maximal drei Jahren Freiheitsstrafe, so droht Cyberstalkern nun im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Wer übernimmt die Kosten bei Cyberstalking Fällen?

Als Opfer von Cyberstalking bleiben Sie im Falle einer erfolgreich verlaufenden Gerichtsverhandlung nicht auf den Kosten sitzen. Vielmehr muss die unterlegene Partei – also der rechtskräftig verurteilte Cyberstalker – im Nachhinein für die im Rahmen der Ermittlungen anfallenden Detektivkosten aufkommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn Sie sich sicher sind, dass eine bestimmte Person Sie stalkt, sollten Sie nicht aus finanziellen Gründen von einem Vorgehen gegen diese (eventuell sogar noch unbekannte) Person absehen. Wer Straftaten begeht, wird dafür zur Verantwortung gezogen, und zwar auch finanziell – dies ist ein unumstößlicher Grundsatz des Rechtsstaates.

Wehren Sie sich gegen Cyberstalker- Jetzt Kontakt aufnehmen!

Schildern Sie uns Ihren Fall und lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten für Cyberstalking beraten. Nach einem kostenfreien Beratungsgespräch sind unsere Detektive sofort in der Lage, Ihren Fall zu beurteilen und Ihre Erfolgsaussichten abzuschätzen. Gerne helfen wir Ihnen weiter – setzen Sie sich zur Wehr und holen Sie sich Ihr Leben zurück!

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Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen.

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