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Dreiste Betrügerin erleichtert Mann um eine Million Euro

Vor einiger Zeit bekamen wir einen Anruf eines besorgten Mannes, der behauptete, sein 85-jähriger Vater werde von einer Betrügerin systematisch ausgenommen und nach und nach um sein gesamtes Vermögen erleichtert.

Bei einem Termin in unserer Kanzlei schilderte der Mann den Sachverhalt folgendermaßen: Die 30-jährige Frau trat vor etwa drei Monaten ihre Stelle als Haushaltshilfe beim Vater des Mandanten an. Sie half dem gebrechlichen Mann beim Kochen und Saubermachen. Der alte Mann besitzt ein beträchtliches Vermögen von mehreren Millionen Euro.

 

Nun bekam der Sohn mit der Zeit den Verdacht, dass die junge Frau uneingeschränkten Zugang zu dem Vermögen des alten Mannes hatte. Sie kaufte sich kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ein unverhältnismäßig teures Auto und trug plötzlich kostbaren Schmuck sowie teure Kleidung.

 

Die Gesprächsversuche mit dem Vater erwiesen sich als fruchtlos, da die Frau stets anwesend war und jedes Mal das Gespräch an sich riss, wenn kritische Fragen gestellt wurden. Regelmäßige Anträge des Sohnes auf die Anerkennung der Geschäftsunfähigkeit des alten Mannes wurden von den Behörden abgewiesen. Der stark beunruhigte Mann bat uns, Beweise zu sammeln, die seinen Verdacht bestätigen oder entkräften würden.

 

Unsere Mitarbeiter begannen damit, die Frau zu observieren. Schon nach kurzer Zeit fanden sie Beweise, die für die Schuld der Dame sprechen. Unsere Detektive konnten beobachten und gerichtsverwertbar protokollieren, wie die junge Frau täglich mehrere Banken anfuhr und große Summen in bar abhob. Zudem stellte sich heraus, dass die Dame zwei bis drei Mal die Woche mit ihrer Familie jeweils für mehrere Tausend Euro einkaufen ging und nach und nach immer mehr Luxusgüter wie Immobilien, Autos und Schmuck erwarb. Zudem recherchierten unsere Mitarbeiter den Hintergrund der Frau und es stellte sich heraus, dass die alte Dame, die die mutmaßliche Betrügerin zuvor pflegte, ihr eine Vollmacht über das gesamte Vermögen ausstellte. Alle Versuche der Familie, dieser Vorgehensweise Einhalt zu gebieten, blieben erfolglos.

 

Parallel dazu observierten unsere Detektive den alten Herrn, um seinen Gesundheits- und Geisteszustand zu bewerten. Es stellte sich heraus, dass der alte Mann in einem sehr starken Maße auf die Hilfe der Pflegerin angewiesen war und in ihrer Abwesenheit fast ausschließlich handlungsunfähig war. Unsere Mitarbeiter konnten zum Beispiel beobachten, wie der alte Herr einmal fast vier Stunden lang bei einer Außentemperatur von 25 Grad in einer dicken Jacke im geschlossenen Auto saß, während die „Pflegerin“ sich in einem Kaufhaus aufhielt. Die gesammelten Beweise übergaben wir dem Auftraggeber, der daraufhin eine Anzeige wegen Veruntreuung und wegen Erschleichens von Vermögen stellen konnte.

Dreister Fremdgänger aufgeflogen: Schluss mit Romantik im Café

Durchschnittlich wird jede zweite Ehe geschieden. Leider ist nicht selten ein Seitensprung oder eine Affäre eines der Ehepartner die Ursache dafür. Wenn erste Verdachtsmomente entstehen, sind viele Partner mit der Situation überfordert. Die Überstunden häufen sich, Geschäftsreisen werden immer länger oder plötzlich entwickelt einer der Partner ein übermäßiges Interesse am Sport – dies alles können zwar Hinweise sein, doch als Beweis gelten sie lange nicht.

 

Eine Ehefrau kontaktierte unsere Detektei kürzlich, da sie ebenfalls Verdachtsmomente gegen ihren Ehemann hegte. Sie hatte zuhause den privaten Computer der Familie hochgefahren und wollte etwas im Internet recherchieren. Doch noch bevor sie mit der Informationssuche beginnen konnte, machte sie im Verlauf des Internetbrowsers eine schockierende Entdeckung. Zuletzt war die Seite einer einschlägig bekannten Seitensprungagentur aufgerufen worden, die sie aus der Fernsehwerbung kannte. Doch sie hatte diese Seite nicht aufgerufen und die acht und zwölf Jahre alten Kinder nutzten für gewöhnlich ein eigenes Notebook. Somit konnte für diesen Aufruf nur der Ehemann verantwortlich gewesen sein. Anfänglich hoffte die Frau noch auf einen zufälligen Aufruf, doch die Unsicherheit quälte sie sehr.

 

Unsere Detektive setzten sich auf ihre Hilfegesuch hin auf die Fährte des Ehegatten. Sie beschatteten ihn mehrere Tage am Stück und am vierten Tag der Observation entdeckten sie schließlich etwas Verdächtiges. Der Mann verließ plötzlich während der Mittagszeit das Gebäude seines Arbeitgebers, was er an den Tagen zuvor nicht getan hatte. Alarmiert folgten ihm unsere Detektive so unauffällig und diskret wie möglich zu Fuß. In einem kleinen Café in der Nähe traf er sich mit einer Frau. Was auf den ersten Blick wie ein Business-Lunch wirkte, entpuppte sich bald als Rendezvous, nachdem sie plötzlich am Tisch Händchen hielten und sich tief in die Augen sahen. Die Privatdetektive schossen mehrere Fotos von der Situation, mussten sich jedoch bis zum endgültigen Beweis für den Seitensprung noch ein wenig gedulden, denn das Pärchen trennte sich bald und der untreue Ehemann ging zurück zu seinem Arbeitsplatz.

 

Laut den Aussagen der Frau besuchte ihr Mann immer donnerstags seinen besten Freund, um dort Karten zu spielen. Als ihm die Detektive an diesem Abend folgten, fuhr er jedoch nicht zum Haus seines Freundes, sondern fuhr in einen ganz anderen Stadtteil von München. Dort klingelte er an der Haustür eines kleinen Einfamilienhauses und die Frau aus dem Café öffnete ihm die Türe. Schon nach kurzer Zeit konnten unsere Detektive am hell erleuchteten Wohnzimmerfenster erkennen, was dort „getrieben“ wurde. Sie hielten nicht nur den Begrüßungskuss an der Türe auf Fotos fest, sondern auch das ungestüme Treiben im Wohnzimmer. Schließlich konnten wir der Mandantin die gewünschten Beweise für die Untreue ihres Mannes vorlegen und ihr damit Gewissheit verschaffen.

Angeblicher Junior Vorstand prellt Verkäufer um Gewerbeimmobilie

Kürzlich erhielten wir den Anruf eines neuen Mandanten aus Hamburg, dem eine erschütternde Geschichte wiederfuhr. Er wollte eine Gewerbeimmobilie, die sich in seinem Besitz befand, im Wert von 700.000 Euro verkaufen. Ein Interessent, ein junger Mann im Alter von 25 Jahren, meldete sich auf die Anzeige hin und bekundete sein Kaufinteresse.

 

Schnell kam es zum Abschluss eines Kaufvertrags, denn der Kunde konnte glaubhaft machen, dass er als Junior Vorstand für ein Großunternehmen tätig war, das eine neue Gewerbeimmobilie anschaffen wollte. Problematisch war nur, dass der Käufer plötzlich verschwunden war, als es um die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises ging. Hilflos wendete sich der geprellte Verkäufer an unsere Detektei und erhielt Hilfe.

 

Unsere Mitarbeiter ermittelten zunächst im näheren Umfeld des Käufers. Dabei stellte sich schnell heraus, dass er nicht nur einschlägig vorbestraft, sondern bereits zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Hinweise auf den Verbleib des Mannes waren zunächst nicht zu finden. Die Eltern des Jungen waren bereits verstorben und die Befragung von Freunden und Bekannten brachte keine Ergebnisse. Eine Spur erhielten unsere Detektive jedoch schließlich durch die Freundin des Betrügers. Sie beschatteten die Frau einige Tage lang und am Freitagnachmittag beging sie schließlich den entscheidenden Fehler: Sie löste am Bahnhof am Automaten ein Zugticket nach Hannover – unsere Detektive standen dabei hinter ihr in der Schlange und konnten das Reiseziel gut erkennen. Sie lösten ebenfalls ein Ticket und folgten ihr unauffällig in den Zug.

 

In Hannover angekommen folgten sie der 23-jährigen weiter zu einem Hotel. Sie besuchte dieses Hotel offenbar nicht zum ersten Mal, denn sie wurde an der Rezeption sofort mit ihrem Namen begrüßt. Am nächsten Tag nahm sie einen Mietwagen und führte unsere Detektive auf direktem Wege zu dem gesuchten Täter. Der angebliche Junior Vorstand war untergetaucht und hielt sich in einer kleinen Wohnung eines Wohnblocks auf. Er hatte offenbar nicht damit gerechnet, dass er außer seiner Freundin weiteren Besuch bekommen würde, denn auf das Klingeln unserer Detektive hin öffnete er arglos die Tür und bestätigte seinen Namen. Unsere Detektive konnten den jungen Mann in seiner Wohnung festsetzen und mussten nur noch auf das Eintreffen der bereits eingeschalteten Polizei warten.

 

Der Schädiger wurde von der Polizei in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat nun Haftbefehl erlassen. Wie sich herausstellte, war die Bewährungsstrafe noch nicht erledigt, sodass der junge Betrüger nun einer Gefängnisstrafe entgegensieht. Er wird nun nicht nur seine alte Strafe absitzen, sondern sicherlich auch eine weitere Haftstrafe aufgrund des neuerlichen Deliktes.

GPS-Überwachung zur Observation gilt als Straftat

Eine Zeitlang priesen diverse Detekteien den Einsatz von Ortungsgeräten, zum Beispiel am Auto der Zielperson, als praktische und effektive Hilfe an. Der Einsatz dieser Technik galt als unbedenklich und war daher regelmäßig im Einsatz. Was diese Detekteien dabei aber außer Acht ließen, war, dass jeder Mensch ein Recht auf informelle Selbstbestimmung hat und der Einsatz von GPS-Sendern und -Empfängern diesem Recht widersprach. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel war in den meisten Fällen nicht gegeben.

Die Erstellung eines Bewegungsprofils ist unrechtmäßig

Wenn eine Detektei oder eine andere Privatperson einen GPS-Sender am Fahrzeug einer anderen Person anbringt und somit rund um die Uhr den Aufenthaltsort der Zielperson kennt, stellt dies eine Totalüberwachung dar, die strafbar ist. So ist es unerlaubt, die mögliche Untreue eines Ehemannes auf diese Art zu überprüfen, wie es bei Detekteien häufig der Fall war. Per GPS-Überwachung aufgezeichnete Daten und Informationen sind vor Gericht nicht zulässig.

Urteil des Lüneburger Landgerichts

In seinem Urteil vom 28. März 2011 hat das Landgericht Lüneburg (Az. 26 Qs. 45/11) entschieden, dass das Anbringen eines Ortungssenders am Fahrzeug des Geschädigten und das damit verbundene Erstellen eines Bewegungsprofils der Person eine Straftat darstellt. Ein Privatdetektiv hatte im Auftrag eines Kunden heimlich einen GPS-Sender am Fahrzeug eines Mannes angebraucht, was dieser nach einer Weile bemerkte und daraufhin eine Anzeige erstattete. Das Gericht gab dem Kläger Recht und erklärte, dass der Schutz der Daten des Geschädigten vor den „Ermittlungsinteressen“ einer dritten Person Vorrang hat.

Nicht nur die Detektei macht sich strafbar

Nicht nur der handelnde Angestellte einer Detektei, sondern auch der Auftraggeber muss mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen rechnen, denn nicht nur die Straftat selbst, sondern auch die Anstiftung zu dieser ist gesetzlich verboten. Auch könnte der Geschädigte zudem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen, was sich in hohen Kosten und einem deutlichem Imageschaden für eine Detektei und den Auftraggeber auswirken könnte.
Fazit
Jeder Mitarbeiter einer Detektei sollte sich gründlich darüber informieren, welche Observations- und Überwachungsmethoden zulässig sind und regelmäßig sachbezogene Gerichtsurteile verfolgen. Diese Maßnahmen helfen dabei, mögliche langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern und den Ruf der Detektei zu wahren. Selbstverständlich lehnt unsere Detektei den Einsatz von GPS-Ortungsgeräten kategorisch ab, da nicht nur wir uns dadurch strafbar machen würden, sondern auch unsere Mandanten.

Wirtschaftskriminalität – was dazu zählt, und was sie anrichtet

Als Wirtschafskriminalität werden Straftaten bezeichnet, die in Unternehmen oder an Unternehmen begangen werden. Der Schaden, der aufgrund von Wirtschaftskriminalität entsteht, ist enorm – im Jahr 2010 waren es etwa 320 Millionen Euro.

Es gibt eine große Dunkelziffer

Die Dunkelziffer ist hierbei jedoch groß, da längst nicht alle Straftaten entdeckt und erfasst werden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen weil es sich nicht um einzelne Straftaten handelt, sondern um ein komplexes Kriminalitätsfeld. Bei statistischer Erfassung bereitet dieser Umstand große Schwierigkeiten. Paragraf 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes benennt Sachverhalte, die als Wirtschaftskriminalität eingestuft werden, doch bei bestimmten Straftaten, wie Betrug und Untreue, können die Auslegungen durchaus unterschiedlich ausfallen.

Zum anderen haben manche Wirtschaftsstraftaten keine bestimmten Opfer, sondern richten sich gegen die Allgemeinheit. Dies ist zum Beispiel bei der Steuerhinterziehung der Fall, bei Subventionsbetrug, Versicherungsbetrug oder Kartellbildungen. Meistens sind die Mitwisser gleichzeitig auch Mittäter und es fehlt dementsprechend an der Erstattung von Anzeigen.

Arten von Wirtschaftskriminalität

Es gibt eine Vielzahl von Delikten und Straftaten, die zum Bereich der Wirtschaftskriminalität zählen. Nachfolgend werden die häufigsten Arten vorgestellt, um einen Einblick und groben Überblick zu verschaffen.

• Betrug: Zu diesem Bereich gehören Vergehen wie Versicherungsbetrug, Betrug von Kunden und Steuerbetrug.
• Diebstahl/Unterschlagung: Dazu gehören Diebstähle von Arbeitswerkzeug, Waren oder Kapital.
• Elektronische Kriminalität: Dazu zählen das Stehlen von Informationen, die sich auf Computern befinden, und das Einschleusen von Virusprogrammen und Schadsoftware.
• Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Davon spricht man, wenn es um die Weitergabe von Betriebsinterna und Informationen zu Produktentwicklungen oder um die Weitergabe von Fachwissen geht.
• Bestechung: Bestechung kommt zum Beispiel bei Vergaben von Bauaufträgen oder allgemein bei Auftragsvergaben vor. Auch um an betriebsinternes Wissen heranzukommen oder wenn Stillschweigen über bestimmte Vorgänge gewahrt werden soll, wird mit Bestechungsgeldern gearbeitet.
• Fälschung von Jahresabschlüssen: Dies geschieht in der Regel, um entweder eine Insolvenz zu verschleiern oder um weniger Steuern zahlen zu müssen.
• Verletzung von Urheberrechten: Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Produkt oder eine Technik kopiert und unter eigenem Namen vertrieben wird.

Nicht die Augen verschließen

Die Zahl der Straftaten im wirtschaftlichen Bereich steigt jedes Jahr und die Kreativität der Straftäter kennt keine Grenzen. Der einzige Weg, um dem Fortschreiten Einhalt zu gebieten, ist, stets wachsam zu sein und Verdachtsmomente nicht als Lappalie abzutun. Im Zweifelsfall dem Verdacht nachzugehen und falsch zu liegen ist nicht so schlimm, wie einem begründeten Verdacht nicht nachzugehen.