Lohnfortzahlungsbetrug

Im Bereich der Wirtschaftsdetektei treten immer öfter Anfragen nach Ermittlungen in Angelegenheiten eines vermuteten Lohnfortzahlungsbetrugs auf. Unter einem Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall versteht man das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit. Dieses Vergehen ist auf keinen Fall ein Kavaliersdelikt, sondern stellt einen Straftatbestand dar. Für die betroffenen Unternehmen führt ein solcher Betrug zu erheblichen finanziellen Einbußen. Daher kann es sich für diese Betriebe lohnen Strafanzeige zu erstatten. Kann der Lohnfortzahlungsbetrug einwandfrei durch entsprechende Beweise belegt werden, wird er strafrechtlich verfolgt.

Wir als erfahrene Detektei können Sie bei der Beschaffung entsprechender Beweise unterstützen. In vielen Fällen kommt zu dem Lohnfortzahlungsbetrug noch der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse der zusätzlich strafbar ist. Dieser Tatbestand kann eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zur Folge haben. Eine einwandfreie Beweisführung, wie sie mit der Unterstützung unserer Detektei erreicht werden kann, versetzt Sie als Unternehmer auch in die Lage einen betrügerischen Mitarbeiter fristlos kündigen zu können. Auch die Einforderung von Schadensersatzleistungen ist dann möglich.

Welche Gründe können Mitarbeiter für einen Lohnfortzahlungsbetrug haben?

Ein Mitarbeiter, der einen Lohnfortzahlungsbetrug begeht, kann für diese Tat verschiedene Gründe haben. Häufig sind zum Beispiel:

  • Das Erschleichen zusätzlicher Urlaubstage
  • Durchführung von häuslichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Renovierungsarbeiten
  • Die ungenehmigte Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber

Als Unternehmer können Sie in all diesen Fällen zunächst nur einen Verdacht auf einen Lohnfortzahlungsbetrug feststellen. Unter die typischen Warnsignale, die Ihnen auffallen können, fallen zum Beispiel die folgenden Gegebenheiten:

  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die mehr als etwa 5,5% pro Jahr ausmachen
  • Häufige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von wechselnden Ärzten
  • Krankmeldungen nach einem abgelehnten Urlaubsantrag
  • Abwesenheiten an sogenannten Brückentagen
  • Krankmeldungen direkt vor oder nach einem Urlaub
  • Abwesenheiten zu besonderen Zeiten, wie zum Beispiel Feiertagen, Volksfesten, Hausbau oder Umzügen
  • Häufige Krankmeldungen mit Begründungen, die nur schwer von Ärzten geprüft werden können, wie zum Beispiel Rückenschmerzen, Magen-Darm-Erkrankungen, grippalen Infekten, Migräne

Wie kann der Beweis eines Lohnfortzahlungsbetrugs erreicht werden?

Grundsätzlich bedarf ein Nachweis eines Lohnfortzahlungsbetrugs unbedingt einer stichhaltigen Beweisführung. Denn ein ärztliches Attest hat eine hohe Beweislast und kann nur durch konkrete Fakten wiederlegt werden. Aus diesem Grund liegt die Beweislast auch immer beim Arbeitgeber.

Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer hat laut Rechtsprechung alles zu unterlassen, was bei objektiver Betrachtung seine Genesung verhindern oder verzögern kann. Da der Arbeitnehmer im Normalfall kein Mediziner ist und seine Handlungen nicht selbst bewerten kann, ist es im Einzelfall unerheblich, ob die Genesung tatsächlich beeinträchtigt wurde.

In manchen Fällen ist die Aufdeckung des Betruges einfach. Auf sozialen Medien gepostete Bilder, die den jeweiligen Mitarbeiter eindeutig bei Handlungen zeigen, die die Gesundung beeinträchtigen, sind eine Möglichkeit, aber eher nicht die Regel.

Die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ist eine Möglichkeit den Mitarbeiter des Lohnfortzahlungsbetruges zu überführen. Der MDK beschäftigt Ärzte, die die Arbeitsunfähigkeit im konkreten Fall durch physiologische und psychische Untersuchungen überprüfen. Allerdings sind die Erfolgschancen in diesen Fällen meist eher gering. Hilfreicher ist es da, wenn Sie den Kontakt zu uns suchen und wir konkrete Ermittlungen einleiten.

Wie sollten Sie auf einen Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrug reagieren?

In allen Fällen des Verdachtes auf einen Lohnfortzahlungsbetrug können wir Ihnen durch diskrete Observationen und die neuesten technischen Standards weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns bei einem konkreten Anlass per Telefon oder Mail und wir besprechen in einem kostenlosen Beratungstermin die Ausgangslage und die möglichen Schritte bei der Untersuchung des Verdachts. Üblich ist in einem solchen Fall eine mehrtätige Observation des Arbeitnehmers während der normalen Arbeitszeiten. Viele Arbeitsgerichte fordern in ihren Urteilen auch eine entsprechend lange Beweisführung. Daraus wird klar, dass Sie in einem konkreten Verdachtsfall schnell tätig werden sollten. Kontaktieren Sie uns erst am letzten Tag der fraglichen Krankmeldung können wir einen entsprechenden Umfang der Observationen auf keinen Fall leisten.

Normalerweise führen wir die Observation Ihres Mitarbeiters am Tag durch, ungefähr zu der Zeit, in der er üblicherweise für Ihr Unternehmen arbeitet. Während des gesamten Tages dokumentieren unsere Mitarbeiter dann möglicherweise problematische Verhaltensweisen. Die Observation eines Mitarbeiters während der Nachtstunden ist dagegen seltener. Dies wird durchgeführt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Mitarbeiter nachts Verhaltensweisen zeigt, die seine Genesung beeinträchtigen und dafür tagsüber schläft.

Welchen Einfluss haben aktuelle Gesetze auf die Ermittlungen?

Das in Kraft treten der DSGVO und des neuen BDSG (neu) hat in vielen Fällen zu Unsicherheiten in Bezug auf konkrete detektivische Tätigkeiten geführt. Allerdings sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zur Aufdeckung von Straftaten möglich. Die Voraussetzung dafür ist ein konkreter Verdacht gegenüber einem bestimmten Arbeitnehmer. Dann ist die Datenverarbeitung zur Wahrung Ihrer berechtigten Interessen als Arbeitgeber möglich.

Damit die rechtlichen Grundlagen gewahrt bleiben, führen wir regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter durch und sorgen bei jedem Auftrag für eine sorgfältige Dokumentation Ihrer konkreten Verdachtsmomente. Dadurch erreichen wir mit Ihnen gemeinsam eine rechtlich sichere Lage und ermöglichen Ihnen ein erfolgreiches Vorgehen gegen betrügerische Arbeitnehmer. Wir beraten Sie in allen Phasen unserer Zusammenarbeit auch immer zu den konkreten gesetzlichen Vorgaben (keine Rechtsberatung), so dass Sie immer sicher sein können, sich auf einer rechtlich sicheren Grundlage zu befinden.

Wir unterstützen Sie bei einem konkreten Fall von möglichem Lohnfortzahlungsbetrug

Kontaktieren Sie uns am besten schnell und diskret. Wir besprechen mit Ihnen die genaue Vorgehensweise und halten Sie auch während der Ermittlungen immer auf dem laufenden. So haben Sie die Kontrolle über alle Schritte und damit auch über die entstehenden Kosten. Bei allen Ermittlungen halten wir uns an gesetzliche Regelungen und Vorschriften, so dass die gesammelten Beweise auch problemlos vor Gericht eingesetzt werden können. Bei dem ersten Beratungsgespräch können wir Sie auch über die möglichen Erfolgschancen informieren.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in allen Bereichen der Wirtschaftsdetektei und können Ihnen so mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Kosten, die durch unsere Tätigkeiten entstehen, werden bei einem gerichtlichen Verfahren durch die unterlegene Partei getragen, da sie als Teil der Prozesskosten gelten. Allerdings muss unser Einsatz auf Grund eines konkreten Verdachts durchgeführt werden und zur Durchsetzung des geltenden Rechts notwendig sein. Wir können Sie auch zu diesen Punkten ausführlich beraten und Ihnen damit eine genaue Prognose über alle entstehenden Kosten geben.

Lesen Sie dazu bitte auch: Pflichten und Rechte der Lohnfortzahlung

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Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen.

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