Speziell im Wirtschaftsbereich ist die Videoüberwachung unumgänglich. In manchen Fällen ist es nicht möglich einen Detektiv vor Ort für eine Observation zu positionieren.
In diesen Fällen werden Videofunksender genutzt. Unauffällig platziert fallen Sie weder Mitarbeitern noch externen Besuchern auf. Die Aufnahmekapazitäten sind langanhaltend und werden über den Ermittlungszeitraum dauerhaft aktiv sein.
Auch rechtlicher Sicht ist die Videoüberwachung erlaubt. Sogar bei Mitarbeiterüberwachungen. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise Geld oder Gegenstände unerlaubterweise vom Unternehmensgelände entfernt werden.
Aber auch bei Veranstaltungen ist die Videoüberwachung in vielen Fällen hilfreich.
Die Videoüberwachung wird nicht nur ausschließlich eingesetzt, sondern ist nur eine Ergänzung der normalen Ermittlungen. Wir von der LB Privat- und Wirtschaftsdetektei arbeiten mit den neuesten technischen Standards. Die ständigen Weiterentwicklungen der Techniken sind auch für die Arbeit der Detektive von Vorteil.
Sollten sich beispielsweise observierte Personen örtlich entfernen, dann ist auch der Detektiv – dank eines qualitativ hochwertigen Ortungssystems – in der Lage eine lückenlose Dokumentation zu verfassen.
Die LB Privat- und Wirtschaftsdetektei ermittelt bundesweit und international. Wir wissen durch unsere langjährige Erfahrung, dass jeder Fall individuell ist. Genau aus diesem Grund erstellen wir für jeden Auftraggeber ein individuelles Konzept.
Dieses orientiert sich an den Zielen der Ermittlungen. Dementsprechend werden auch die nötigen Technikeinsätze geplant – wie beispielsweise die Videoüberwachung.
Sie können uns jederzeit für Ermittlungen in ganz Deutschland kontaktieren. Wir können Sie in einem unverbindlichen Gespräch über mögliche Ermittlungstechniken aufklären. Auch die Erfolgschancen können unter Umständen schon vorab erkennbar sein.