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Stalking: Immer mehr Frauen werden verfolgt

Ulm, 13. Oktober 2014 – 23.831 Fälle: Dies ist die traurige Bilanz, zu der das Bundeskriminalamt in Bezug auf die 2013 polizeilich erfassten Fälle von Stalking kommt. Überwiegend betroffen sind Frauen – und obwohl 2007 mit der Schaffung des § 237 StGB die Nachstellung zur strafbaren Handlung geworden ist, wissen nach wie vor viele Betroffene nicht, wie sie dagegen vorgehen können.

Sie rufen Tag und Nacht an, um entweder Unverständliches, Bedrohliches oder Beleidigendes hervorzustoßen. Sie hinterlassen Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, schicken SMS und deponieren Zettelchen, Liebesbriefe oder auch unerwünschte Geschenke an der Haustür. Sie verfolgen das Opfer oder lauern ihm auf. Die Liste der möglichen strafbaren Handlungen von Stalkern ist lang. Gibt sich der Stalker klar zu erkennen, ist es deutlich einfacher, gegen ihn vorzugehen. Schwieriger wird es für die Betroffenen hingegen, wenn die Übergriffe Überhand nehmen und psychische und physische Gewalt ins Spiel kommt, während die Identität des Täters verschleiert wird.

In vielen Fällen kann der frühere Partner der Frau als Täter überführt werden. Oft ist das Gefühl der Demütigung, beispielsweise durch die Beendigung der Beziehung durch die Frau, ausschlaggebend für die Taten. Auch wenn ein Verliebter partout nicht einsehen will, dass das Opfer zu einer Beziehung mit ihm nicht bereit ist, kann sich dies später in Stalking äußern. Es gibt allerdings auch krankhafte oder sadistisch veranlagte Stalker, die ein mehr oder weniger beliebiges Opfer auswählen, um es gezielt zu kontrollieren, zu dominieren oder zu quälen.

Noch vor wenigen Jahren hatte die Polizei kaum eine Handhabe gegen die Täter. Auch heute noch nehmen viele Polizeibeamte die Probleme der Frauen nicht ernst genug. Viele Frauen fühlen sich unverstanden, zumal die Polizisten die Betroffenen meist vorrangig als Zeugen sehen – deren persönlicher Leidensdruck steht bei den Ermittlungen nur selten im Vordergrund. Die Polizei kann aber eine Gefährdungsanalyse vornehmen und eine Gefährderansprache planen. Dabei informieren die Beamten den Stalker über die strafrechtliche Bedeutung seines Handelns und versuchen ihn so dazu zu bewegen, die Nachstellungen zukünftig zu unterlassen. In vielen Fällen führt diese Methode zum Erfolg, kann allerdings im schlimmeren Fall auch zur Eskalation der Situation und zu Gewalttätigkeiten gegenüber des Stalkingopfers führen.

Parallel zu den Aktivitäten der Polizei sollten sich Stalkingopfer vor allem selbst helfen. Dafür kommen unter anderem folgende Maßnahmen in Frage:

• Kontaktsperre: Dem Stalker sollte mitgeteilt werden, dass man den Kontakt abbricht und keine weitere Kontaktaufnahme wünscht. Diese Kontaktsperre ist auch konsequent einzuhalten und das Telefon auch dann noch zu ignorieren, wenn es zum 50. Mal an einem Tag klingelt. Gibt man irgendwann entnervt doch auf und geht ans Telefon, wird der Stalker ein Erfolgserlebnis für sich verbuchen und zukünftig umso hartnäckiger ans Werk gehen.
• Hilfe durch die Polizei: Wird der Täter handgreiflich oder besteht eine Bedrohungssituation, sollte unverzüglich die Polizei gerufen bzw. bei einer Bedrohung unterwegs die nächste Polizeidienststele angesteuert werden.
• Stalking-Tagebuch: In einem Stalking-Tagebuch sollte das Opfer alle Vorfälle, ob Telefonate, SMS, E-Mails, Briefe oder persönlichen Besuche, exakt festhalten. Zu jedem Eintrag sollte genau festgehalten werden, wann (Datum/Uhrzeit) was wo passiert ist, ob es Zeugen gab und auch etwaige Folgen der Attacke (z. B. pychischer Natur). Briefe sollten aufbewahrt werden. SMS und E-Mails können mittels Computer gesichert und zusätzlich ausgedruckt werden.
• Unterstützung durch das Umfeld: Ist der Stalker besonders hartnäckig, ist damit zu rechnen, dass früher oder später auch das Umfeld mit ihm in Berührung kommt, seien es seltsame Anrufe bei der Arbeitsstelle des Opfers oder der Versuch, Verwandte und Freunde auszuhorchen. Es kann daher sinnvoll sein, diese Personenkreise über die Problemstellung zu informieren.
• Maßnahmen gegen Telefonterror: Betroffene können sich mit ihrer Telefongesellschaft über die technischen Abwehrmöglichkeiten unterhalten. So können sie sich beispielsweise eine Geheimnummer erteilen lassen, eine Fangschaltung einrichten lassen oder einen Zweitanschluss beantragen. Die neue Telefonnummer sollte keineswegs im Telefonbuch stehen bzw. bei der Auskunft erfragt werden können.

Bei besonders beharrlichen Stalkern kann es notwendig werden, einen Umzug zu erwägen. Wichtig ist dann aber, dass dieser völlig im Verborgenen abläuft. Im Idealfall verläuft der Umzug über den Umweg über ein Frauenhaus. Allerdings sollten zunächst weder Familienmitglieder noch Freunde über die neue Adresse informiert werden, um ein versehentliches Herausgeben der Anschrift zu vermeiden. Der Kontakt zur Familie sollte ausschließlich über ein rufnummerunterdrücktes Handy gehalten werden, dessen Rufnummer niemand erhält.

Bevor es jedoch soweit kommt, sollte sich das Opfer professionelle Hilfe suchen. Sind der Polizei (noch) die Hände gebunden, beispielsweise weil die Übergriffe erst seit kurzer Zeit stattfinden, sollte es sich an eine erfahrene Detekteiwenden. Sie kann ihm helfen, die Beweise zu sichern, ein Kontaktverbot oder eine Unterlassungsverfügung zu erwirken und steht ihm auch in gefährlichen Situationen bei.

Mobbing am Arbeitsplatz: Gegen die Peiniger vorgehen

Ulm, 8. Oktober 2014 – Mobbing ist in vielen deutschen Unternehmen an der Tagesordnung. Rund jeder sechste Arbeitnehmer wurde in seinem beruflichen Umfeld schon einmal gemobbt – Tendenz steigend. Die Betroffenen gehen in den meisten Fällen davon aus, dass sie völlig hilflos seien. Doch ihnen kann geholfen werden.

Das IFAK Institut für Markt- und Sozialforschung hat 529 Berufstätige zu ihren Erfahrungen mit Mobbing befragt. Das Ergebnis war ernüchternd: 15 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal gemobbt worden zu sein. Am häufigsten werden die Betroffenen schikaniert, indem ihnen bewusst Informationen vorenthalten, sie schlecht gemacht oder Lügen über sie verbreitet wurden. Aber auch durch schlichte Ignoranz unliebsamer Kollegen, handfeste Drohungen und Demütigungen bis hin zur körperlichen Gewalt kann sich der Psychoterror am Arbeitsplatz äußern. Die IG Metall stellte fest: Fast die Hälfte der Mobbing-Fälle werden durch Kollegen angeführt. Mit 37 Prozent der Fälle sind aber auch die Vorgesetzten stark vertreten. In jedem zehnten Fall verbrüdern sich sogar Kollegen und Vorgesetzte, um einzelne Mitarbeiter gezielt zu schikanieren.

Oft geben sich die Gemobbten selbst auf. Sie setzen sich Tag für Tag dem Terror aus und psychische Probleme entstehen. Auf gehäufte Krankmeldungen folgt später meist die Kündigung. Steuert man einer solchen negativen Entwicklung jedoch rechtzeitig entgegen, kann dieser Ausgang verhindert werden, denn es ist nicht notwendig, dass der Gemobbte sein Gesicht vollständig verliert.

Im ersten Schritt sollten Gemobbte versuchen, sich im Betrieb selbstbewusst zu zeigen – selbst wenn sie sich nicht danach fühlen. Mobber verlieren mitunter das Interesse, wenn sie das Gefühl bekommen, dass sie ihr Opfer mit ihren Attacken nicht beeindrucken können. Außerdem kann etwas Selbstreflexion nicht schaden. Vielleicht gab es einen Anlass oder ein Fehlverhalten, das dazu geführt hat, dass sich die Stimmung verändert hat. In einem frühen Stadium des Konflikts lässt sich unter Umständen durch ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Mobber noch eine Besserung der Umstände erreichen. Ist der Mobbingfall jedoch schon zu weit fortgeschritten, könnte das Gesprächsangebot als Schwäche angesehen werden.

Der beste Freund des Gemobbten sind Protokolle, die ihm später helfen, den Psychoterror nachzuweisen. Experten empfehlen in diesem Zusammenhang, ein sogenanntes Mobbingtagebuch zu führen, in dem alle Vorfälle minutiös dokumentiert werden. Angaben zu den Akteuren sowie etwaigen Zeugen dürfen dabei nicht fehlen. Setzen die Mobber auch an dem Punkt an, die Arbeit des Gemobbten herabzusetzen oder diese gezielt zu sabotieren, so ist es wichtig, die eigenen Aufgaben, deren Arbeitsergebnisse und auch die Reaktionen Außenstehender darauf (zum Beispiel Lob) sorgfältig zu dokumentieren. So können die Betroffenen aufzeigen, dass die schlechte Meinung des Angreifers lediglich eine Einzelmeinung unter vielen positiven darstellt.

Gemobbte sollten darauf achten, sich nicht zu isolieren. Sind auch noch andere Kollegen von Mobbing betroffen, sollten sie sich mit diesen zusammenschließen, um gemeinsam stark zu sein. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, sollte der Kontakt zu den Kollegen und der Anschluss gezielt gesucht werden. Haben sie Vertraute im privaten Umfeld, sollten diese nicht ständig als „seelischer Mülleimer“ missbraucht werden. Sonst sind diese meist früher oder später nicht mehr bereit, zuzuhören.

Möchten die Opfer ihren Peinigern entgegentreten, sollten sie sich an einen professionellen Detektiv wenden, der bereits Erfahrung mit Mobbing-Fällen sammeln konnte. Er unterstützt sie bei der Sammlung von Beweisen, die ihnen helfen, ihren Ruf am Arbeitsplatz wiederherzustellen. Möchten Betroffene eine Klage auf Schadenersatz einreichen, so können die Beweise bei Bedarf auch vor Gericht verwertet werden. Eine vergleichbar gute Beweislage können Laien nur selten selbst herstellen.

Bewerberprüfung: Wie Unternehmen den Wahrheitsgehalt von Bewerbungen testen können

Ulm, 6. Oktober 2014 – Immer mehr deutsche Bewerber schönen ihren Lebenslauf, um ihre Chancen auf eine Einstellung zu verbessern. Für Unternehmen ist die Bewerberprüfung deshalb ein Muss – nur so können sie herausfinden, welche Angaben der Wahrheit entsprechen und wo geflunkert wurde.

Die Control Risk Group hat vor einigen Jahren eine Studie durchgeführt, die das wahre Ausmaß der Lügen bei der Bewerbung zu Tage gefördert hat. Demzufolge schreibt fast jeder zehnte, nämlich 12 Prozent der Bewerber, Unwahrheiten in den Lebenslauf. Besonders oft schummeln sie, wenn es um Angaben zu ihrer Beschäftigung geht, beispielsweise um den Verantwortungsgrad ihrer Aufgaben beim ehemaligen Arbeitgeber – rund ein Drittel hat solche Angaben schon einmal geschönt. Auch beim Gehalt, bei den Beschäftigungszeiten, bei der Position, bei der Führungsverantwortung, in Hinblick auf die eigenen Fähigkeiten und auch die Vorbildung wird geschummelt. Für die Arbeitgeber bedeutet dies: Mehr denn je ist es erforderlich, die Daten von ernstzunehmenden Kandidaten genau zu prüfen und sein Profil unter die Lupe zu nehmen.

Selbstverständlich kann jeder Arbeitgeber selbst die Augen offen halten. Teilweise zeigen sich die Unwahrheiten bereits bei der Detailprüfung des Lebenslaufs selbst. Falsche Beschäftigungszeiten beispielsweise können oft aufgedeckt werden, indem die Zeiten mit den Angaben in den zugehörigen Arbeitszeugnissen abgeglichen werden. Fehlen die Arbeitszeugnisse wesentlicher Arbeitsstellen komplett, wirft dies allgemein kein gutes Licht auf den Bewerber. Wenn die eigenen Angaben zu den Aufgaben beim letzten Arbeitgeber ein gänzlich anderes Bild zeichnen als das Arbeitszeugnis, ist für den Arbeitgeber Vorsicht geboten.

Ein wirksames Mittel der Bewerberprüfung ist die Befragung von Referenzen. Häufig handelt es sich dabei um ehemalige Vorgesetzte oder Arbeitgeber, die über die Aufgaben, die Beschäftigung, die Aufgaben und auch das Verhalten des Bewerbers Auskunft erteilen können. So können die Angaben aus dem Lebenslauf und aus den Arbeitszeugnissen sowie etwaige Unstimmigkeiten überprüft werden. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Abfrage von Referenzen auch Grenzen hat. Ist der Arbeitnehmer noch in einem Beschäftigungsverhältnis, so ist der aktuelle Arbeitgeber tabu. Wer seinen Bewerber überprüfen möchte, darf also nur ehemalige Arbeitgeber anrufen. Auch die Art der Fragen ist begrenzt. Sie dürfen sich nur auf die Bereiche erstrecken, die auch im Arbeitszeugnis abgehandelt werden. Fragen nach dem Privatleben des Bewerbers oder auch nach dessen finanzieller Situation sind aus Datenschutzgründen unzulässig.

Zudem bietet auch das Internet Arbeitgebern mitunter fantastische Möglichkeiten. Ein öffentliches Profil auf Facebook kann sehr interessante Einblicke ermöglichen, von der Familiensituation über die letzten Partyexzesse bis hin zu Lästereien über den ehemaligen Arbeitgeber lässt sich hier einiges nachvollziehen. Auch kritische Kommentare in öffentlichen Foren und versehentlich publik gewordene persönliche Daten können ein gutes Bild vom Bewerber zeichnen.

Der Zugriff auf Daten aus dritten Quellen kann zu einem Verstoß gegen das BDSG führen und somit auch strafrechtlich relevant sein. Ein polizeiliches Führungszeugnis darf der Arbeitgeber zwar anfordern, allerdings nur wenn er ein berechtigtes Informationsbedürfnis hat, beispielsweise wenn es um die Einstellung in einer Bank geht. Um sicherzugehen, nicht aus Unwissenheit solche Verstöße zu begehen, kann es sich lohnen, eine Detektei mit der Bewerberprüfung zu beauftragen. Sie kann überprüfen, ob die vom Bewerber eingereichten Dokumente und Zeugnisse echt sind und plausibel wirken. Anhand von Kontakten zu früheren Arbeitgebern und Schulen können die Ermittler herausfinden, ob der Arbeitnehmer dort tatsächlich gearbeitet bzw. gelernt hat. Auch etwaige Hochschulabschlüsse lassen sich auf diese Art und Weise überprüfen. Detekteien sind sich der Datenschutzproblematik bewusst und achten penibel auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften, damit den Mandanten kein Strick aus dem Einholen von Informationen gedreht werden kann.

Diese Anzeichen deuten auf einen Seitensprung des Partners hin

Ulm, 29. September 2014 – Selbst wenn Fremdgeher stark darauf achten, keine Spuren zu hinterlassen und nicht ertappt zu werden, gibt es meist Anzeichen, die der aufmerksame Partner richtig deuten kann. Nicht immer wollen die Betroffenen es jedoch wirklich wahrhaben.

Ist das Misstrauen erst einmal geschürt, beginnen die betrogenen Partner oft damit, auf eigene Faust Nachforschungen anzustellen, um den endgültigen Beweis für die Untreue zu finden. Dennoch findet während dieser Phase eine Art der Leugnung statt. Der Betroffene versucht mit aller Gewalt, eine andere logische Erklärung für die Anzeichen auf einen Seitensprung zu finden. Hat er hingegen diese Phase überwunden, wird er wildentschlossen sein, seinen Partner in flagranti zu erwischen. Je mehr der typischen Seitensprung Anzeichen zusammenkommen, desto wahrscheinlicher wird die traurige Vermutung.

Es gibt viele mögliche Verhaltensweisen, die den Partner misstrauisch machen können. Diese ersten Anzeichen werden jedoch zunächst oft übersehen und erst dann wahrgenommen, wenn sie überdeutlich werden und gehäuft auftreten. Ein typisches Problem sind vermehrte Abwesenheitszeiten. Die Überstunden im Büro häufen sich, der Vorgesetzte ordnet plötzlich ständig Dienstreisen oder Schulungen an und Geschäftsessen finden auffällig oft am Abend statt. Auch neue Hobbys können ein Anzeichen für einen Seitensprung sein. Dies gilt besonders, wenn es sich um ein Hobby handelt, das er entweder überwiegend alleine betreibt (zum Beispiel Joggen), oder für das er sich mit Freunden trifft, die ihn decken könnten. Gewöhnlich handelt es sich dabei um ein neues Hobby oder eine Sportart, mit der der Partner nichts anfangen kann, sodass eine spontane Begleitung ausgeschlossen ist.

Auch wenn der Partner plötzlich sehr auf seine Privatsphäre bedacht ist, kann dies auf seine Untreue hindeuten. Das Handy wird ständig ausgeschaltet oder es wird gar ein zweites, geheimes Handy besorgt. Die Anruferlisten des Telefons werden ebenso wie die E-Mails im E-Mail-Postfach und die Verlaufslisten des Internetbrowsers gelöscht. Der Partner benutzt eine alternative E-Mail-Adresse oder bekommt plötzlich gehäuft SMS. Telefonate werden überwiegend alleine geführt und sollte der Partner dazukommen, werden sie schnell beendet.

Verändert er zugleich auch noch sein Aussehen oder seine Körperhygiene, kann dies ebenfalls ein Anzeichen für eine Affäre sein. Regelmäßige Besuche im Fitnessstudio, neue, modischere Kleidung, Maniküre und Pediküre oder die Verwendung von Parfum können darauf hindeuten, dass der Partner für eine Frau attraktiv sein möchte. Macht sich dies nicht zugleich im eigenen Liebesleben bemerkbar, ist davon auszugehen, dass es sich dabei um eine andere Frau handelt. Der Verdacht auf einen Seitensprung beruht tatsächlich auch oft auf Veränderungen beim Sex. Hat der Partner plötzlich überhaupt kein Interesse mehr an Geschlechtsverkehr oder wünscht er sich ohne ersichtlichen Grund auf einmal sehr häufig Sex, ruft dies oft zu Recht das Misstrauen des Partners auf den Plan. Hand in Hand gehen damit neue Sexualpraktiken, die bisher nicht nie angewandt wurden und vermutlich aus dem Sexualrepertoire eines neuen Sexualpartners stammen.

Gesellen sich zu solchen Anzeichen, die isoliert betrachtet kaum Gewissheit bieten, eindeutigere Vorboten, lässt sich der Gedanke an die Untreue des Partners meist nicht mehr beiseiteschieben. Dies ist beispielsweise in solchen Situationen der Fall:

• Der Partner besitzt noch haltbare Kondome, obwohl seit Jahren anderweitig verhütet wird.
• Das Telefon klingelt des Öfteren und wenn die falsche Person abnimmt, wird schnell der Hörer aufgelegt.
• Es tauchen Hotelrechnungen von Tagen auf, an denen der Partner angeblich in einer anderen Stadt auf Geschäftsreise war.
• Die monatlichen Geldabhebungen des Partners erhöhen sich ohne erkennbaren Grund sprunghaft.
• Der Partner hat einen Knutschfleck am Hals oder Lippenstift am Hemdkragen.
• Der Kleidung haftet der Duft eines fremden Parfums an.

Dennoch: Der Beweis ist erst dann wirklich erbracht, wenn der Partner beim Seitensprung in flagranti erwischt wurde. Für eine Vielzahl der Anzeichen für eine Affäre gibt es nämlich auch andere Erklärungen. Es kann sich deshalb lohnen, bereits beim ersten Verdachtsmoment eine erfahrene Detektei einzuschalten. Die Detektive halten den Fehltritt des Ehemanns oder der Freundin mit Foto- und Videomaterial fest und sorgen so für Gewissheit.

Jedes zweite Unternehmen ist von Lohnfortzahlungsbetrug betroffen

Ulm, 26. September 2014 – Fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland ist regelmäßig von Lohnfortzahlungsbetrug betroffen. Die Hemmschwelle unter den Arbeitnehmern, sich eine bezahlte „Auszeit“ auf Krankenschein zu gönnen, sinkt stetig. Für die deutsche Wirtschaft bedeutet dies Schäden in Milliardenhöhe. Oft genug stehen die Unternehmer dem Problem hilflos gegenüber.

Eine Statistik, die von einem Börsenportal in Auftrag gegeben wurde, ergab: 2,9 Prozent der Arbeitnehmer, also rund jeder dreißigste, plant konkret, in den Herbst- und Wintermonaten blauzumachen. Bei vielen liegt dies schlichtweg daran, weil es dann dank der typischen Erkältungszeit weniger auffällt. Auch die Quote derer, die sich ungerechtfertigt krankschreiben lassen, um dem Arbeitgeber gezielt einen Schaden zuzufügen oder dem Abteilungsleiter eins „auszuwischen“, steigt kontinuierlich.

Dass Arbeitnehmer blaumachen, lässt sich an verschiedenen Anzeichen erkennen. Fehlt ein bestimmter Mitarbeiter beispielsweise wiederholt an Montagen, Freitagen oder auch an Brückentagen, ist dies oft ein deutliches Signal dafür, dass hier etwas nicht stimmt. Auch wenn regelmäßige Kurzzeiterkrankungen von nur zwei oder drei Tagen Dauer auftreten, sollten Arbeitgeber hellhörig werden. Werden Arbeitnehmer zufällig zu dem Zeitpunkt krank, zu dem sie eigentlich ihren nicht genehmigten Urlaub antreten wollten, oder wird durch eine Krankheit der Jahresurlaub „verlängert“, ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Bei vielen Arbeitnehmern lohnt sich zudem der Blick auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Typische Blaumacher wechseln für gewöhnlich regelmäßig den Arzt, damit die häufigen Krankschreibungen den Hausarzt nicht misstrauisch machen. Ein ständiger Wechsel ist besonders dann auffällig, wenn es sich stets um wechselnde Allgemeinärzte handelt, jedoch nie ein Facharzt aufgesucht wird.

Für das Recht auf Lohnfortzahlung haben die Deutschen einst hart gekämpft. Monatelange Streiks führten schließlich zur ersten ernstzunehmenden gesetzlichen Regelung ab 1957. Seit 1970 gibt es Lohnfortzahlung, wie wir sie heute kennen: 100 Prozent Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Kein anderes Land in Europa hat eine ähnlich weitreichende Regelung getroffen. Dieser Umstand wird von vielen Arbeitnehmern ausgenutzt. Das hat unter anderem auch damit zu tun, dass viele Arbeitgeber es ihren Mitarbeitern leicht machen: Sie verlangen die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag und fördern somit angebliche Kurzzeiterkrankungen von bis zu drei Tagen.

Ein Lohnfortzahlungsbetrug liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung seines Arbeitgebers kassiert, ohne einen Anspruch darauf zu haben. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht krank ist. Aber auch wenn der Arbeitnehmer zu Recht krankgeschrieben ist und nicht alles unterlässt, was die zeitnahe Gesundung verzögern oder behindern könnte, kann dies das Vorliegen eines Lohnfortzahlungsbetrugs bedingen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter wegen hohen Fiebers bettlägerig krankgeschrieben ist und dann aber beim Einkauf im Supermarkt oder abends in der Diskothek gesehen wird. Ganz klar ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer seine vermeintliche Arbeitsunfähigkeit nutzt, um bei einem anderen Arbeitgeber oder sogar schwarz zu arbeiten.

Bei einem Lohnfortzahlungsbetrug handelt es sich um ein normales Betrugsdelikt und somit um eine Straftat. Stellt der betroffene Arbeitgeber einen Strafantrag, so kommt auf den blaumachenden Mitarbeiter unter Umständen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe zu. Aber auch wenn betroffene Arbeitgeber diesen Weg nicht gehen möchten, können sie dennoch rechtliche Schritte ergreifen. Können sie den  Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen, beispielsweise durch die lückenlose Aufdeckung des Falls und die Beibringung von Beweisen durch eine Detektei, rückt eine fristlose Kündigung, die auch vor dem Arbeitsgericht standhält, in greifbare Nähe.