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Videoüberwachung: Was erlaubt ist – und was nicht!

Die Videoüberwachung wäre in vielen Lebenslagen eine praktische Hilfe, um ein Fehlverhalten Dritter oder Straftaten aufzudecken. Arbeitgeber könnten Unterschlagungen im Betrieb aufdecken oder Ladendiebe auf frischer Tat ertappen.

Eine Videoüberwachung anderer Personen stellt allerdings einen weitreichenden Eingriff in deren Schutzrechte dar. Jedem deutschen Bürger steht nämlich das Recht am eigenen Bild zu. Deshalb darf niemand grundlos ohne sein Einverständnis aufgezeichnet und gespeichert werden. Maßgeblich ist hierfür das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Doch was ist in Sachen Videoüberwachung eigentlich genau erlaubt?

Persönlichkeitsrecht vs. Schutz des Eigentums

Installieren Unternehmer eine Videoüberwachung im Betrieb, so geht es meist darum, ihr Eigentum zu schützen, beispielsweise vor Diebstählen, Unterschlagungen oder Spionen. Demgegenüber steht das Recht des Einzelnen, darüber zu bestimmen, ob und in welchem Umfang er gefilmt werden möchte und was mit den aufgezeichneten Daten geschehen soll.

Es gilt deshalb grundsätzlich, dass zwischen diesen Interessen eine Abwägung vorzunehmen ist. Zudem gilt das Prinzip der Erforderlichkeit: Eine Videoüberwachung darf nur dann eingesetzt werden, wenn bereits alle anderen möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sind und das Eigentum nicht mehr durch andere Möglichkeiten geschützt werden kann (z. B. durch Auswechseln der Schlösser, Einführung von Zutrittskontrollen oder Anschaffung eines Safes).

Nie zulässig: Videoüberwachung in Räumen der privaten Lebensgestaltung

Grundsätzlich unzulässig ist es, Arbeitnehmer in Räumen zu überwachen, die für ihre private Lebensgestaltung eingerichtet wurden. Hierzu zählen beispielsweise Sozialräume, Schlafräume und selbstverständlich auch Toiletten und Waschräume. Hier steht die Intimsphäre der Mitarbeiter nahezu immer über den Belangen des Arbeitgebers.

Wann die Videoüberwachung zulässig ist

Es gibt keine konkreten rechtlichen Vorgaben, in welchen Situationen eine Videoüberwachung erlaubt ist und wann nicht. Dies geht immer auf eine Interessenabwägung zurück. In öffentlich zugänglichen Räumen wie Bahnhöfen, Ladengeschäften oder auch Markthallen ist die Videoüberwachung lediglich dann zulässig, wenn sie dazu dient, dass berechtigte Interessen durchgesetzt werden oder öffentliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen können.

Wichtig ist in jedem Fall, dass alle Betroffenen über die Videoüberwachung informiert werden, beispielsweise über ein prominent platziertes Hinweisschild am Eingang.

In nicht öffentlich zugänglichen Bereichen wie einem Firmenlager oder einem bestimmten Arbeitsplatz ist die Videoüberwachung immer dann unzulässig, wenn sie auch dazu verwendet werden kann, um die Leistungen der Mitarbeiter dauerhaft zu kontrollieren.

Verdeckte Videoüberwachung: Niemals im öffentlichen Raum

In öffentlich zugänglichen Räumen ist eine verdeckte Videoüberwachung, die für den Betroffenen nicht erkennbar ist, nicht erlaubt. Anders sieht es hingegen in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen aus: Hier kann die verdeckte Videoüberwachung zulässig sein.

In der Praxis wird sie vor allem eingesetzt, um einem konkreten Verdacht nachzugehen und einen Täter auf frischer Tat zu ertappen. Verschwinden beispielsweise regelmäßig Waren aus einem Warenlager, kann die befristete Videoüberwachung des betreffenden Bereichs notwendig sein, um den Täter zu überführen. In besonders schweren Fällen kann es sogar erlaubt sein, einen Arbeitnehmer direkt an seinem Arbeitsplatz zu filmen, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2012 (Az. 2 AZR 153/11) bestätigte. Hierfür muss allerdings ein konkreter Verdacht bestehen und die verdeckte Videoüberwachung ein verhältnismäßiges Mittel zur Aufdeckung der Straftat sein.

Unterstützung von professioneller Seite

Die Videoüberwachung ist für Unternehmen ein schmaler rechtlicher Grat. Bei Verstößen gegen das BDSG riskieren sie schwerwiegende Bußgelder und gegebenenfalls sogar Schadenersatzforderungen der Betroffenen.

Deshalb sollten Unternehmen, die eine Videoüberwachung planen, eine professionelle Detektei ins Boot holen, die sie bei ihrem Vorhaben mit dem erforderlichen rechtlichen und technischen Know-how unterstützt, gleichzeitig aber auch die benötigte Technik liefern kann. So sind sie auf der sicheren Seite und erlangen so Beweise, die bei Bedarf sogar gerichtsverwertbar sind.

Wirtschaftskriminalität: Milliardenschäden durch Diebstahl und Korruption

Jährlich müssen die deutschen Unternehmer Schäden von rund 250 Mrd. Euro hinnehmen, die durch Vorteilsnahmen und Bestechungen verursacht werden. Weit mehr als die Hälfte der Unternehmer wurde bereits einmal Opfer von Wirtschaftskriminalität. Teilweise entstehen Einzelschäden von bis zu fünf Millionen Euro. Rund jeder fünfte Betrieb geht davon aus, dass Korruptionsfälle, beispielsweise bei der Vergabe von Aufträgen, zukünftig noch häufiger auftreten werden. Doch noch immer fehlt es in den meisten Betrieben an wirkungsvollen Kontroll- und Schutzmechanismen.

Diebstähle in Unternehmen

Ladendiebstähle und unternehmensinterne Diebstähle verursachen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro Schäden. Auf den ersten Blick stehen meist die Kunden im Verdacht. Nur allzu oft wird dabei die Gefahr, die von den eigenen Mitarbeitern ausgeht, übersehen. Durch verschiedene Bagatellfälle, die in den letzten Jahren durch die Medien gegeistert sind, sehen viele den Diebstahl durch Mitarbeiter als zu vernachlässigende Kleinigkeit an. Tatsächlich verursachen jedoch die eigenen Arbeitnehmer oft einen noch größeren Schaden als Kunden oder Geschäftspartner. Ob Geldmangel, Ärger mit dem Chef oder eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz – die Ursachen für Diebstähle durch Mitarbeiter können vielfältig sein.

Korruption durch Mitarbeiter: Kleine Ursache, große Wirkung

Auch wenn Mitarbeiter bestechlich sind, fügt dies dem Unternehmen großen Schaden zu. So lassen sich beispielsweise Einkäufer ihre Entscheidung für ein bestimmtes Unternehmen gut bezahlen – schlecht ist dies für den Arbeitgeber, wenn es sich dabei weder um den günstigsten noch um den besten Dienstleister oder Lieferanten handelt. Auch wenn Kontrollmechanismen nicht mehr greifen, weil die in der betreffenden Abteilung arbeitenden Mitarbeiter „geschmiert“ wurden, kann dies dem Arbeitgeber einen schweren Schaden zufügen.

Verdachtsmomente, aber Beweise fehlen

Kommt der Verdacht auf, dass es im Betrieb Diebe oder korrupte Mitarbeiter gibt, sind viele Arbeitgeber zunächst ratlos. Den Straftätern auf die Schliche zu kommen, ist eine schwierige Angelegenheit. Es bedarf einer ganz besonders vorsichtigen Vorgehensweise, denn werden die untreuen Arbeitnehmer gewarnt, werden sie ihr Fehlverhalten vermutlich entweder ganz abstellen oder zumindest so im Verborgenen ablaufen lassen, dass es unmöglich wird, sie zu entlarven.

Arbeitgeber stehen deshalb oft vor einer ausweglosen Situation. Auf keinen Fall können sie akzeptieren, dass die Diebstähle fortgesetzt werden, oder gar bestechliche Mitarbeiter weiterbeschäftigen. Andererseits mangelt es ihnen an den erforderlichen Beweisen, um disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen und eventuell auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen den betreffenden Arbeitnehmer geltend machen zu können.

Die Lösung für betroffene Unternehmer: Einschleusung in den Betrieb

Viele Unternehmer wenden sich in einer solchen Situation an eine Detektei, die Erfahrung mit den Ermittlungen beim Verdacht auf Wirtschaftskriminalität hat. In vielen Fällen ist die Einschleusung in den Betrieb das Mittel der Wahl, mit dem die notwendigen Beweise unauffällig beschafft werden können. Die Detektive lassen sich – getarnt als neue Mitarbeiter, Reinigungspersonal oder Aushilfen – in den Betrieb integrieren. Sie arbeiten augenscheinlich ganz normal mit bzw. lassen sich anlernen.

Häufig dauert es nicht lange, bis sie erste Hinweise erhalten. Straffällig gewordene Mitarbeiter haben im Betrieb häufig Eingeweihte oder ihr Treiben ist sogar ein offenes Geheimnis, das nahezu jedem – abgesehen von der Geschäftsführung – bekannt ist. So erhalten sie die nötigen Ansatzpunkte, um während der „Arbeitszeit“ unauffällig die Kollegen des vermeintlichen Straftäters auszuhorchen, Beweise zu sichern und ihn der Tat zu überführen.

Betroffene Unternehmer sollten eigene Ermittlungen unterlassen und sich an eine Detektei wenden. Es ist besonders wichtig, dass sie sich zunächst gegenüber dem betreffenden Arbeitnehmer so zu verhalten, als wäre ihnen nichts von den Straftaten bekannt, damit dieser keinen Verdacht schöpft. Ist der Verdächtigte nämlich bereits vorgewarnt, wird die Arbeit der Detektive unnötig erschwert.

Lügendetektoren – die umstrittene Wahrheitsfindung

In den USA sind Lügendetektoren bei der Aufklärung von Verbrechen oder in den Bereichen der Sicherheit an der Tagesordnung. In Deutschland dagegen sind die Ergebnisse, die die sogenannten Polygraphen ermitteln, gerichtlich unzulässig. Das hat einen Grund: Im Jahr 2000 hat eine Studie der Kriminalprävention in Münster ergeben, was viele Psychologen schon lange wissen – Lügendetektoren lassen sich erstaunlich leicht manipulieren und mit erschreckend wenig Übung lassen sich selbst erfahrene Tester täuschen.

Wie funktionieren Lügendetektoren?

Mit einem Polygraphen werden bestimmte Körperfunktionen des Befragten gemessen und ausgewertet. Die Idee hinter den Lügendetektoren ist die, dass sich der Blutdruck, die Atmung, der Widerstand der Haut und die Durchblutung eines Menschen sich verändern, wenn eine bestimmte emotionale Betroffenheit als Reaktion auf gestellte Fragen einsetzt. Diese Veränderungen werden aufgezeichnet und von speziell geschulten Experten ausgewertet. Die Annahme ist simpel – wer lügt, steht unter Stress und diese Stressreaktionen lassen sich messen. Doch in vielen Fällen ist diese Annahme schlicht zu simpel und nicht in jedem Fall realitätskonform.

Auf die Ergebnisse ist häufig kein Verlass

Psychologen sind sich bis heute nicht einig, inwiefern körperliche Anzeichen etwas über das Lügen aussagen. Es ist bekannt, dass die Ergebnisse der Tests mit einem Lügendetektor in mindestens 20 Prozent aller Fälle falsch sind. Die Fehlerquote steigt zudem um ein Vielfaches, wenn eine ungeschulte Person die Aufzeichnungen auswertet. Auch können Beruhigungsmittel oder die Einnahme von Drogen die Ergebnisse stark beeinflussen und verfälschen. Psychopathen zum Beispiel sind der Natur ihres Wesens nach manipulativ und geübt im Lügen. Manchen Menschen, wie zum Beispiel vielen Triebtätern fehlt das grundsätzliche Bewusstsein ihrer Schuld. Die Ergebnisse der Befragungen solcher Menschen sind potenziell fehlerbehaftet und schwer zu interpretieren.

Jeder kann lernen einen Lügendetektor auszutricksen

Den Münsteraner Forschern ist es im Rahmen ihrer Studie gelungen selbst die erfahrenen Anwender von Lügendetektoren zu täuschen und die Ergebnisse der Befragungen nach Belieben zu manipulieren. Auch ist es bekannt, dass zum Beispiel Geheimdienste ihre Mitarbeiter gründlich und zuverlässig schulen, die Lügendetektoren zu täuschen und im Falle einer Befragung sicher zu sein, die Ergebnisse der Analyse gezielt steuern zu können. Die Forscher sagen, dass das Prinzip der Täuschung sehr simpel sei und jeder diese Methode in kürzester Zeit erlernen könne. Damit entbehren die Ergebnisse, die mithilfe eines Polygraphen erstellt wurden jeglicher gerichtlich verwertbarer Beweiskraft.

Fazit

Jede Beweislage sollte aufgrund von Fakten und nicht aufgrund potenziell ungenauer Analysen ermittelt werden, und somit eignen sich die stark fehleranfälligen Lügendetektoren nicht für eine rechtskräftige Entscheidung.

Unterhaltsbetrug: Wenn der Ex-Partner nicht ehrlich ist

Die Zahlung von Ehegatten- oder Kindesunterhalt kann für den zahlungspflichtigen Partner eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Nicht selten entscheiden sie sich deshalb dafür, die Höhe ihres Einkommens schlecht zu rechnen. Dies ist jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Aber längst nicht immer sind die Ehefrauen die Opfer. Schon so manche Frau hat sich dafür entschieden, ihre neue, eheähnliche Partnerschaft mit ihrem neuen Partner zu verschweigen, um weiterhin in den Genuss des Ehegattenunterhalts durch den Ex-Mann zu kommen.

Unterhaltsbetrug: Wie kreativ die Betrüger werden

Die Höhe des Unterhalts hängt in erster Linie von der Höhe des Einkommens des zahlenden Partners ab. Erzielt also beispielsweise der Ex-Mann ein hohes Gehalt, so muss er gemäß Düsseldorfer Tabelle auch einen höheren Anteil bezahlen. Ist er damit jedoch nicht einverstanden – dies ist besonders häufig der Fall, wenn man sich im Streit getrennt hat –, sucht er vielleicht nach einer Möglichkeit, sich vor seiner Zahllast zu drücken. Dabei legen die Unterhaltspflichtigen mitunter eine enorme kriminelle Energie und jede Menge Kreativität an den Tag.

Wenn die Einnahmen gezielt verschleiert werden

Der Selbstständige hat plötzlich mit starken Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Angestellte werden mit einer Reduzierung ihrer Arbeitsstunden konfrontiert oder machen nach jahrelangen Dauer-Überstunden nunmehr nur noch Dienst nach Vorschrift. Hinzukommende Nebeneinkünfte werden verschwiegen oder der Nebenjob einfach gleich als Schwarzarbeit deklariert. Nicht selten stehen auf der anderen Seite der Ex-Partner und/oder die Kinder machtlos gegenüber und müssen mit viel zu wenig Geld auskommen, während sich der Unterhaltspflichtige mit „der Neuen“ ein schönes Leben macht.

Der umgekehrte Fall: Die heimliche, neue Partnerschaft

Natürlich ist nicht immer der Unterhaltspflichtige der Betrüger. Es kommt vor, dass zwar der frühere Ehemann seinen Pflichten pünktlich und vollumfänglich nachkommt, er jedoch von seiner Exfrau betrogen wird. Diese verliert ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt in aller Regel, wenn sie eine neue eheähnliche Partnerschaft eingeht. Häufig wird der Charakter einer neuen Beziehung jedoch verschleiert, indem beispielsweise ein Umzug gezielt verschoben oder auch verschwiegen wird. Die Kinder werden dazu angehalten, nichts über den neuen Freund der Mutter zu erzählen. So lässt sich das Ende des Ehegattenunterhalts unter Umständen noch etwas hinauszögern.

Schwierige Beweislage beim Unterhaltsbetrug

Ob nun die Frau oder der Mann das Opfer ist – in jedem Fall ist die Beweislage schwierig. Gewöhnlich ist der Betrüger sehr darauf bedacht, sein Verhalten zu verschleiern, sodass es für den Laien schwierig ist, die notwendigen Beweise zu beschaffen. Selbst wenn man sich „auf die Lauer“ legen würde, würde dies ein großes Risiko bergen. Bekommt der Beschattete davon nämlich Wind, wird er dafür Sorge tragen, dass sein Fehlverhalten zukünftig überhaupt nicht mehr nachvollzogen werden kann – die Spur wäre verebbt.

Hilfe durch eine Detektei: Schnelle Beweissicherung

Besteht ein fundierter Verdachtsmoment, sollte deshalb sofort auf die Hilfe einer Detektei zurückgegriffen werden. Die Detektive wissen zum einen, welche Beweise notwendig sind, um den Unterhaltsbetrug einwandfrei nachzuweisen. Bei der Entscheidung über das Wegfallen oder den Fortbestand einer Unterhaltspflicht haben die Richter einen großen Entscheidungsfreiraum. Je stichhaltiger die Beweise sind, desto größer sind später vor Gericht auch die Chancen, zu seinem Recht zu kommen.

Hinzu kommt, dass eine externe Detektei neutral ermitteln kann. Spontane, negative Gefühlsregungen, die die Opfer bei ihren „Ermittlungen“ nie ganz ausschalten können, haben schon so manche Beweislage zunichte gemacht. Deshalb ist es wichtig, sich an Profis zu wenden, die sich mit der Beweissicherung bei Unterhaltsbetrug auskennen und alle Beweise so dokumentieren, dass sie später vor Gericht einwandfrei verwertet werden können.

Detektivkosten bei Unterhaltsbetrug erstattungsfähig

Das Oberlandesgericht Koblenz hat 2006 entschieden, dass der Betrogene im Falle eines vermeintlichen Unterhaltsbetrugs das Recht hat, den Sachverhalt durch eine Detektei prüfen zu lassen. Sollte der Verdacht berechtigt sein und tatsächlich das Einkommen gezielt schlecht gerechnet worden sein, können die Kosten für die Beauftragung der Detektei erstattungsfähig sein.

Was kostet mich die Beauftragung einer Detektei

Eine der häufigsten gestellten Fragen rund um die Detektivarbeit sind die Kosten. Für Privatkunden ebenso wie für geschäftliche Mandanten spielt diese Frage eine gewichtige Rolle – kann doch der Detektiveinsatz schnell ins Geld gehen. Doch wie viel kostet die Beauftragung einer Detektei nun eigentlich konkret?

Sehr unterschiedliche Abrechnungsmodelle

Über alle Detekteien hinweg gibt es sehr unterschiedliche Abrechnungsmodelle. Bietet eine Detektei sehr günstige Stundensätze an, finden sich häufig im „Kleingedruckten“ zahlreiche Zusatzgebühren, die für verschiedenste Leistungen anfallen, die vom Standard abweichen. Andere Detekteien hingegen berechnen höhere Stundensätze, die jedoch bereits alle zusätzlichen Kosten beinhalten und somit besonders transparent sind.

Deshalb ist es schwer zu sagen, was ein Detektiveinsatz kosten „darf“. Damit Interessenten es allerdings bei ihrer Entscheidung etwas leichter haben, sollen im Folgenden die verschiedenen Kostenarten thematisiert werden, die anfallen können.

Die verschiedenen Kostenarten im Überblick

Mit folgenden Kostenpositionen könnten Interessenten bei der Beauftragung einer Detektei konfrontiert werden:

Stundensatz

Die Einsatzstunde der Detektive wird gewöhnlich per Stundensatz abgerechnet. Dieser beträgt je nach Unternehmen etwa zwischen 50 und 130 Euro. Tendenziell sind die Stundensätze für Spezialisten (z. B. Techniker) etwas teurer als die normaler Privatermittler.

Auch für Einsätze im Ausland steigt der Stundensatz gewöhnlich an. Falls sich die Ermittlungen im jeweils vorliegenden Fall auch auf das Ausland erstrecken werden, sollten die Mandanten hierzu genauer nachfragen – manche Detekteien sehen hierfür Zuschläge von bis zu 100 Euro pro Stunde vor.

Informieren sollten sich Mandanten außerdem, wie viele Detektive für ihren Fall eingesetzt werden. Häufig arbeiteten mehrere Ermittler zusammen, wodurch natürlich auch der Stundensatz mehrfach pro Stunde anfällt.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden von vielen Detekteien gesondert berechnet. Im günstigsten Fall entsprechen sie in etwa dem gesetzlichen Kilometersatz von 0,30 Euro. Häufig liegen die Fahrtkosten jedoch deutlich höher, bis zu 1,80 Euro pro Kilometer sind üblich. Dies gilt besonders, wenn Fahrzeuge mit hochwertiger technischer Ausstattung eingesetzt werden.

Bearbeitungsgebühr

Eine Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr wird bei einigen Detekteien zu Beginn der Beauftragung berechnet. Diese Gebühr beträgt je nach Anbieter bis zu 20% vom Rechnungsbetrag und ist sehr intransparent, da nur selten deutlich wird, wofür sie erhoben wird.

Spesen

Als Spesen bezeichnet man Auslagen, die die Detektive im Rahmen der Ermittlungen haben, beispielsweise Übernachtungskosten in Hotels oder sogar Zahlungen an Informanten. Die Höhe dieser Gebühren variiert sehr stark – je nach Fallkonstellation können sie einen extrem großen Posten ausmachen. Es lohnt sich daher für die Mandanten, sich vorab mit der Detektei über einen gewissen Kostenrahmen zu unterhalten. Wird dieser später überschritten, ist eine vorherige Absegnung durch den Mandanten erforderlich.

Gebühren für den Einsatz von Technik

Der Einsatz von hochwertiger, teurer Technik wie Videoüberwachungssystemen kann selten durch Pauschalen abgegolten werden. Hierfür werden meist pro Tag oder Woche feste Beträge berechnet. Die Höhe ist unbedingt vor Beauftragung abzustimmen.

Gebühren für Rechercheaufträge

Für spezielle Recherchen, beispielsweise die Ermittlung von Anschriften, Einkommensverhältnissen oder einer Telefonnummer, berechnen die meisten Detekteien zusätzliche Festpreise. Diese werden von den Detekteien individuell festgelegt.

Gebühren für Fotografien oder Videomaterial

Manche Detekteien berechnen für die Anfertigung von Fotografien oder Videomaterial Gebühren. Interessenten sollten sich in jedem Fall vorher über anfallende Kosten informieren.

Billig ist nicht immer gut

Selbstverständlich gibt es Detekteien, die sich überwiegend an den unteren Grenzen der Vergütungsmodelle orientieren und damit zu den etablierteren Detekteien in Preiskonkurrenz treten. Meist können diese Betriebe zum einen ihre Preise nicht dauerhaft halten, zum anderen können sie diese häufig nur anbieten, weil sie entweder nicht mit ausgebildeten und erfahrenen Detektiven arbeiten oder weil es an der zeitgemäßen Technik mangelt.

Transparenz bei der Abrechnung

Eine seriöse Detektei erkennt man allerdings nicht an ihrem Abrechnungsmodell oder an der Höhe ihrer Preise, sondern an der Transparenz der Honorare. Profis legen alle anfallenden Gebühren offen, damit der Mandant genau weiß, worauf er sich einlässt. Tauchen nachträglich plötzlich zahlreiche Zusatzgebühren auf, die im Vorfeld nicht abgesprochen wurden, zeugt dies nicht gerade von Professionalität.