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Berufsbild Detektiv / Informationen zum Beruf Privatdetektiv

Auch die Bundesagentur für Arbeit führt die Ausbildung zum Detektiv, zu dem man über verschiedene Bildungseinrichtungen gelangen kann. Das Berufsbild Detektiv ist vielfältig:

Die Aufgaben reichen von der Recherche im Sorge- oder Unterhaltsrechtsstreit bis hin zu Untersuchungen, die in Zivil- oder Strafrechtsprozessen eine Bedeutung haben.

Versicherungsbetrug aufzuklären gehört genauso zum Berufsbild des Detektivs wie Betrügern in Sachen Computerkriminalität auf die Schliche zu kommen. Detektive müssen gut darin sein, Recherche im Internet, am Telefon und auch in der Realität zu betreiben. Dabei können auch Befragungen oder Observationen eine Rolle spielen. Ebenso wie die Auswertung von -Spuren oder der Einsatz als verdeckter Ermittler. Einen guten Detektiv macht vor allen Dingen die Erfahrung aus zahlreichen ähnlichen Fällen aus, sodass neben Kursen und Ausbildungen an bestimmten Instituten die Praxiserfahrung und Ausbildung in einem bestehenden Detektivbüro eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Detektivarbeit ist.

Wo arbeitet man als Detektiv?

Typischerweise gibt es die folgenden klassischen Beschäftigungsmöglichkeiten für Detektive:

  • In einer Detektei / Ermittlungsbüro
  • Bei Sicherheitsdiensten / Wachdiensten
  • Im Einzelhandel
  • In Versicherungsunternehmen

Wo wird die praktische Tätigkeit ausgeübt?

Zur Detektivarbeit gehört immer auch die Recherche im Büro sowie vor Ort beim Kunden oder zu observierenden Objekt. Ladendetektive arbeiten überwiegend in Verkaufsräumen. Ansonsten findet ein Großteil der Arbeit häufig im Freien statt.

Welche Voraussetzungen sollte man als Detektiv erfüllen?

Formaljuristisch ist keine bestimmte Vorbildung als Voraussetzung definiert. Einige Bildungsanbieter setzten jedoch den Hauptschulabschluss voraus, andere sogar einen mittleren Bildungsabschluss und den Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung, bevor man sich zum Detektiv weiterbildet.

Berufserfahrung in einem Detektivbüro ist unabdingbare Voraussetzung, um erfolgreich tätig zu sein. Bei Einstellungen werden häufig verlangt:

  • Führungszeugnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
  • Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung
  • Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B
  • Mindestalter 18

Mindestanforderungen für Detektivausbildung

Um Detektiv werden zu können, sollte man die folgenden Fähigkeiten haben:

  • Genaue Beobachtungsgabe
  • Aufmerksamkeit
  • Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen (z.B. für längere Observationen)
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • Verschwiegenheit
  • Kundenorientierung
  • körperliche Fitness

Welche Schulfächer sollten für eine Detektivausbildung gut sein?

Um erfolgreich Detektiv werden zu können, sollten die Noten in folgenden Schulfächern gut sein:

  • Deutsch (um z.B. Berichte abfassen zu können oder Gesprächskontakte ordentlich durchführen zu können)
  • Mathematik (um Detektiv-Arbeiten kalkulieren zu können und die Abrechnung ordentlich erstellen zu können)
  • Wirtschaftsrecht/Recht: Um Sachverhalte leichter juristisch einschätzen zu können

Verdienst in der Ausbildung zum Detektiv

Während der Ausbildung zum Detektiv muss man meist seine Ausbildung, bzw. Weiterbildung selbst bezahlen. Es fallen Kosten für Lehrgänge und Prüfungsgebühren an. Während der Aus- und Weiterbildungen erhält man meist keine Vergütungen. Wer ein Praktikum in einer Detektei macht, bekommt dies meist vergütet. Die Höhe der Vergütung ist Verhandlungssache und davon abhängig, wie sehr die Detektei der Praktikant bereits einsetzen kann.

Detektivausbildung staatlich anerkannt?

Natürlich sind bestimmte Ausbildungsgänge in der Praxis oder von der IHK anerkannt, aber die Ausbildung zum Detektiv ist in Deutschland kein gesetzlicher anerkannter Ausbildungsberuf, wie z.B. IHK-Prüfungen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Es gibt aber z.B. Zertifikatslehrgänge zur Fachkraft Detektiv (IHK).

Jedwede theoretische Ausbildung zum Detektiv wird nur wertvoll, wenn man auch Praxiserfahrung vorweisen kann.

Welche großen Ausbildungsträger zum Detektiv gibt es in Deutschland?

Schon seit 1986 gibt es eine IHK-zertifizierte Ausbildung durch die Zentralausbildungsstelle für Detektive, kurz ZAD genannt. Die Ausbildung dort orientiert sich an den Bedürfnissen selbstständiger Detekteien.

Alternativ dazu gibt es auch Ausbildungslehrgänge bei der Sicherheitsakademie Berlin, die inhaltlich mehr die Bedürfnisse der Sicherheitsbranche abdeckt und damit für Sicherheitskräfte oder Kaufhausdetektive sicher zielführend ist.

Beide Ausbildungsinstitute:

  • ZAD – Zentralausbildungsstelle für Detektive
  • SAB – Sicherheitsakademie Berlin

stellen mit ihren Inhalten sicher, dass angehende Detektive mindestens Grundwissen für die Detektivarbeit erwerben und rechtliche Rahmenbedingungen erlernen.

Mit einer solchen Ausbildung allein ist es jedoch nicht getan, – die Ausbildung und die Lehrgänge müssen zweckmäßigerweise durch praktische Tätigkeiten in einer Detektei ergänzt und abgerundet werden. Ohne Praxis ist die Ausbildung zwar nicht wertlos, reicht aber nicht als Grundlage, um erfolgreich als Detektiv tätig zu sein.

Unterschiede bei der Detektivausbildung ZAD und Sicherheitsakademie

Die Ausbildung bei der ZAD und der Sicherheitsakademie zum Detektiv unterscheidet sich in der Praxis:

  • Bei der SAB erlernt man das Wissen in einem sechsmonatigen Kurs – eher schulmäßig im Präsenzunterreicht und kann so den Titel „Fachkraft Detektiv (IHK)“erreichen. Nach einer 7-Monatsausbildung kann man auch den Titel „Fachkraft Detektiv (IHK) mobil „erreichen. Letzteres schließt die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t) ein.
  • Bei der ZAD gehört viel Selbststudium zum Lernen dazu. Das Wissen wird in sogenannten Studienbriefen vermittelt. Es gibt aber auch regelmäßige Prüfungen und mehrtägige Präsenzseminare. Bei der ZAD gibt es einen Intensivkurs zum Privatermittler mit einer Dauer von 10 Monaten und einen Kombikurs mit einer Dauer von 22 Monaten. Als Abschluss kann man bei der ZAD die folgenden Titel erreichen: „ZAD geprüfter Privatermittler / Detektiv“ oder „ZAD geprüfter Privatermittler / Detektiv – mit IHK-Zertifikat“.

Was kostet eine Detektivausbildung?

Bei der SAB (Sicherheitsakademie Berlin) muss man für den 6-Monats-Lehrgang mit rund 9000 Euro rechnen, die man selbst bezahlen muss. Nach dem Lehrgang hat man jedoch nur Grundwissen und noch keine praktische Erfahrung. Diese muss man sich unbedingt in einem Praktikum, bzw. praktischer Tätigkeit in einer Detektei aneignen.

Für einen 10-Monats-Lehrgang bei der ZAD, der überwiegend per Fernstudium absolviert wird, muss man mit rund 3.500 Euro rechnen, die in 10 Raten gezahlt werden können.

Unterbringungs- und Verpflegungskosten muss man bei der ZAD jedoch zusätzlich rechnen, z.B. für die Teilnahme an den Seminaren. Auch für IHK-Qualifikation werden zusätzliche Gebühren von rund 200 Euro erhoben.

Zusätzlich muss man auch mit Kosten für Literatur in dreistelliger Höhe rechnen.

Bin ich nach einer ZAD Ausbildung fertiger Detektiv?

Die häufig als Standard genannte ZAD Ausbildung zum Detektiv vermittelt nur das theoretische Grundwissen, welches die Basis für die Detektivarbeit darstellt. Allein mit der theoretischen Ausbildung bei der ZAD ist man noch kein guter Detektiv, auch wenn es Kollegen gibt, die den Mandanten das gerne so verkaufen wollen. Hier bedarf es unbedingt auch eine langjährige praktische Erfahrung und die bekommt man nur in einer guten Detektei in ausreichendem Maße. Indem man zusammen mit erfahrenen Detektiven Fälle übernimmt und löst. Dabei erfährt man aus der Praxis, welche Methoden sich bewährt haben und was man eher bleiben lassen sollte.

Die Theorie aus Lehrgängen und Lehrbüchern ist das eine, die praktische Erfahrung und Umsetzung ist das andere. Wer die Ausbildung theoretisch absolviert hat, wird dies bei einem Praxiseinsatz schnell merken. Nicht immer läuft alles so ab wie im Lehrbuch. Das Leben schreibt oft die spannendsten Geschichten und für den Detektivberuf gilt das erst recht.

In der Praxis stellt sich eine unauffällige Observation oder Verfolgung einer sich bewegenden Person dann doch oft eine viel größerer Herausforderung dar, als man dies aus dem Lehrbuch vermuten möchte. Hier helfen dann nur die Praxistipps erfahrener Kollegen, in welchen Situationen man sich wie verhält.

Mit der reinen Theorie aus Lehrbüchern oder Studienbriefen ist zwar eine gute Basis gelegt, aber die praktische Erfahrung ist eine noch viel wichtigere Komponente.

Muss man als Detektiv in Berufsverbände eintreten?

Wie in anderen Berufsgruppen auch, so gibt es auch für die Detektive einen Berufsverband, bzw. gleich mehrere. Manch Detektiv schmückt sich mit der Mitgliedschaft in einem Verband, um so bei potenziellen Kunden für einen seriösen Eindruck zu sorgen. Nur ein Bruchteil der in Deutschland aktiven Detektive sind in solchen Berufsverbänden organisiert. Die Mitgliedschaft allein ist kein ausreichendes Indiz für eine gute Detektei. Ebenso muss ein Detektiv, der nicht in einem der Berufsverbände für Detektive Mitglied ist, nicht schlecht sein.

Mit den Berufsverbänden für Detektive ist es wie mit den Elektriker-Innung: Es gibt dort gute und weniger gute Elektriker, die Mitglied sind. Die Mitgliedschaft allein sagt noch nichts über die Qualifikation des Detektivs aus.

Welche Verbände für Detektive gibt es?

Die großen Verbände für Detektive sind:

  • BDD – Bundesverband Deutscher Detektive e.V.: Dieser Verband ist aus dem Zusammenschluss von „Bund Deutscher Detektive“(seit 1950) und dem „Zentralverband der Auskunfteien und Detekteien“(ZV) im Jahr 1983 entstanden
  • BID – Bund Internationaler Detektive e.V. wurde 1960 gegründet und hat über 250 Mitglieder

Diese beiden oben genannten Organisationen haben im Februar 2019 einen Verschmelzungsvertrag befürwortet, der die beiden Verbände zum:

  • Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG)

verschmelzen lässt.

Daneben gibt es noch kleinere Organisationen wie z.B. den DDV, den Deutschen Detektiv Verband, in der aber nur wenige Detektive organisiert sind.

Weltweit sind viele Detektive überdies in der World Association of Detectives organisiert. Diese Vereinigung gilt weltweit als die größte Berufsvereinigung für Detektive.

Sind Ex-Polizisten oder Bundeswehr-Soldaten gute Detektive?

Manch ein Detektiv-Büro wirbt damit, dass der Geschäftsführer ein Ex-Polizist oder Ex-Bundeswehr-Soldat ist. Manch Kunde verbindet damit eine besondere Kompetenz. In der Praxis macht man jedoch häufig die Erfahrung, dass dies nicht zwanghaft der Fall sein muss.

Zunächst einmal muss man sich die Frage stellen, warum ist derjenige nicht mehr bei der Polizei oder bei der Bundeswehr? Ist er vielleicht wegen eines Vergehens ausgeschlossen worden oder war er wenig erfolgreich oder gar menschlich schwierig. Oder hat er tatsächlich den Beruf gewechselt, weil das Detektiv-Sein seine Passion ist?

Die Arbeit eines Detektivs erfordert Erfahrung im Detektiv-Bereich und eine gute Ausbildung. Wer bei der Bundeswehr Panzerjäger war, muss nicht unbedingt gut im verdeckten Ermitteln sein. Insoweit heißt „ehemaliger Bundeswehrsoldat “oder „Ex-Kripo-Beamter“ erst einmal gar nichts.

Der Ermittlungsansatz eines Detektivs unterscheidet sich oft gänzlich von dem eines Kriminalpolizisten, insoweit kann man nicht zwanghaft von einer früheren Tätigkeit bei Bundeswehr oder Polizei auf eine besondere Expertise in Sachen Detektivberuf schließen.

Das Gegenteil ist oft der Fall.

Sollte man die Detektiv-Ausbildung währen, wenn man Einzelgänger ist?

Wer Detektiv werden möchte, sollte sich das gut überlegen, wenn er es gewohnt ist, als Einzelgänger zu agieren. Erfolgreiche Detektivarbeit ist häufig das Ergebnis von Teamarbeit. Ein Detektiv im Alleingang schafft es häufig nicht, genug legale Beweise in einem Fall zu sammeln. Das betrifft nicht nur Verfolgungen, die natürlich schnell auffallen, wenn immer dieselbe Person hinter einem herfährt, sondern auch sonstige Ermittlungen. Häufig sind in der Praxis Zweier- oder Dreier-Teams im Einsatz. Einzelgänger werden bei der Detektivarbeit selten erfolgreich, hier ist Teamarbeit im Detektiv-Team gefragt.

Sherlock-Holmes-Typen nicht gefragt

Mit der Romanfigur Sherlock Holmes hat moderne Detektivarbeit nichts zu tun: Während Sherlock Holmes überwiegend als Einzelgänger unterwegs war, ist der moderne Detektiv mindestens zu zweit und gleichberechtigt unterwegs und muss sich absolut aufeinander verlassen können.

Viele Detektive verdienen einen Großteil des Geldes mit Observationen, – das wird fast immer im Team erledigt, – die Teamarbeit ist ganz entscheidend. Man muss vor Gericht nicht nur beweisen können, dass ein Täter ein bestimmtes Verhalten an den Tag gelegt hat, sondern man muss dies auch gerichtsfest und legal beweisen können. Das ist häufig nur im Team aus mehreren Detektiven möglich. Daher sind in der Ausbildung zum Detektiv wahre Teamplayer gefragt. Menschen die auch in Kooperation mit anderen aufgehen und gewohnt sind, sich aufeinander zu verlassen und miteinander zu arbeiten.

Ein guter Privatdetektiv bildet sich ständig weiter

Mit einer einmaligen Ausbildung zum Detektiv und etwas Praxis ist es nicht getan. Wer Detektiv werden will, sollte sich im Klaren sein, dass man sich auch nach absolvierter Ausbildung ständig weiterbilden muss. Ob dies rechtlichen oder im technischen Bereich ist: Ständige Weiterbildung wird einen Detektiv sein ganzes Leben begleiten.

Oft sind es rechtliche Rahmenbedingungen, die sich ändern. Um auf der Höhe der Zeit zu bleiben, ist sowohl die Lektüre von Fachzeitschriften wie auch das Besuchen von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen zu empfehlen. Wer das nicht möchte, ist für den Beruf des Detektivs nicht geeignet.

Wer sich als Detektiv selbstständig machen möchte, sollte sich überdies auch ein wenig Knowhow im Internet und IT aneignen, nicht nur in Sachen Selbstvermarktung über eine Webseite, sondern auch für Ermittlungen in Sachen Cyber-Kriminalität, die heutzutage einen Teil der Aufträge ausmacht. Da hier die Technik und die Vorgehensweise von Tätern dem ständigen Wandel unterworfen ist, muss man bereit sein, auch dort immer auf der Höhe der Zeit zu sein.

Das geht zu einem Teil sicher autodidaktisch, erfordert aber auch hin und wieder den Besuch von Weiterbildungen, Seminaren etc.
Das Leben und Arbeiten als Detektiv ist ein einziges Immer-wieder-Dazulernen.

Erst aus der Kombination von Ausbildung, Erfahrung aus der Praxis und Weiterbildung wird ein guter Detektiv.

Partner und Kinder müssen Verständnis haben

Viele Detektive sind kinderlose Singles. Nicht, weil gute Detektive immer Eigenbrötler sind, sondern weil die Detektivarbeit viel Zeit kostet, die manchmal auch spontan und zu vielleicht eher unpassenden Zeiten nötig ist. Für nächtelange Beobachtungen oder Observationen am Wochenende muss ein Partner erst einmal Verständnis haben.

Wer als Detektiv kleine Kinder hat, muss wissen, dass die Kinder möglicherweise öfter zu kurz kommen, weil Papi arbeiten muss. Das sollte einem angehenden Detektiv klar sein. Der Beruf des Detektivs ist kein Beruf, den man von 9 Uhr bis 16 Uhr ausübt und dann sein Büro von außen abschließt, sondern teilweise sitzt man 10 Stunden im Auto und beobachtet etwas. Da kann man nicht zwischendurch die Kinder aus der Kita abholen oder den Wocheneinkauf machen. Für Partnerschaften kann der Beruf des Detektivs zur Belastung werden, wenn der Partner kein Verständnis für den Beruf hat.

Weil es keine geregelten Arbeitszeiten für erfolgreiche Detektive gibt, ist der Beruf nur bedingt für Personen mit kleinen Kindern geeignet.

Kann man sich den Beruf des Detektivs wie im Fernsehen vorstellen?

Im Fernsehen gibt es ja zahlreiche Serien, in denen Detektive die Leitfiguren darstellen. Mit der Realität hat das allerdings meist nichts zu tun. In fast allen Detektiv-Serien oder Filmen im Fernsehen werden unrealistische Szenen gezeigt, die es im echten Detektivleben so nicht geben würde. In den meisten Detektivserien werden innerhalb von 60 Minuten gleich mehrere Straftatbestände durch den Detektiv erfüllt und so mancher Beweis wäre gar nicht gerichtsverwertbar, da er nicht legal erworben worden wäre.

Die wahre Detektivarbeit ist häufig sowohl komplexer, aber auch subtiler. Neben viel Schreibtischarbeit kann es auch zur Detektivarbeit gehören, sich irgendwo mehrere Tage auf die Lauer zu legen, bis nach mehreren Tagen das vermutete Ereignis erst eintritt. Dabei kann man dann auch nicht im Sommer die Klimaanlage des Autos (und damit den Motor) laufen lassen, sondern muss sich absolut unauffällig verhalten. Ein aus dem Fenster ragendes Teleobjektiv – wie in manchen Filmen zu sehen – gehört schon einmal nicht zum unauffälligen Verhalten.

Viele Detektivarbeiten erfolgen im Verborgenen. Ein Detektiv ermittelt häufig so, dass es Betroffene gar nicht erst mitbekommen und lebt davon, dass möglich wenig Menschen sein Gesicht oder sein Auto kennen.

So würde ein Detektiv auch zur Verfolgungsfahrt nie ein auffälliges Fahrzeug benutzen, wie dies in Filmen manchmal zu sehen ist. Unauffälligkeit ist da gefragt.

Die Fernsehdetektive haben mit den realen Detektiven also meist nichts gemeinsam. Das sollte man wissen, bevor man sich zur Detektiv-Ausbildung entschließt.

Ein Praktikum bei einer Detektei– vor der Ausbildung – wird dies schnell aufzeigen.

Sind Kaufhausdetektive im Einzelhandel richtige Detektive?

In vielen Kaufhäusern und größeren Einzelhandelsgeschäften sind im Regelfall Detektive im Einsatz. Manchmal als Angestellte des Händlers, manchmal als externe Detektive, die zur Verhütung von Diebstählen eingesetzt werden. Viele Detektivbüros bieten diese Dienstleistung auch mit an.

Ein reiner Kaufhausdetektiv ist jedoch noch kein richtiger Privatdetektiv, der ein viel größeres Feld an Ermittlungen abdecken muss und demzufolge auch viel mehr Wissen vorhalten muss und entsprechende Erfahrung benötigt.

Für die Tätigkeit eines Kaufhausdetektivs reicht meist eine kurze Anlernphase, dann kann das nahezu jeder erlernen. Viele Kaufhausdetektive sind überdies noch nicht einmal sonderlich erfolgreich in dem, was sie tun, sondern werden von erfahrenen Dieben schnell bemerkt und umgangen.

Für die Tätigkeit des Kaufhausdetektivs reicht ein bisschen Menschenkenntnis und ein kleiner Grundlehrgang der Sackundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung, – mehr benötigt es eigentlich nicht. Die meisten Diebe im Einzelhandel wie z.B. Kaufhäusern erkennt man schon am Umschauen vor der Tat, ob wie wohl beobachtet werden und am ziellosen Umherschweifen im Kaufhaus, um die Lage zu sondieren. Selbst ein schlechter Kaufhausdetektiv erwischt so jeden Tag i.d.R. gleich mehrere Ladendiebe. Das sagt allerdings noch nichts darüber aus, wie viele Diebe er nicht erwischt hat.

Wer bisher „nur „Kaufhausdetektiv war und keine darüberhinausgehende Detektivausbildung oder -erfahrung hat, dem fehlen zu viele Kenntnisse, um erfolgreich als Privatdetektiv tätig zu werden, um z.B. bei Unterhaltsstreitigkeiten, Wettbewerbsverboten oder Lohnfortzahlungsbetrug zu ermitteln.

Was verdient ein Detektiv?

Was ein selbstständiger Detektiv verdient, hängt nicht nur davon ab, wieviel Aufträge er bekommt und welche Aufträge, sondern auch davon, in welchem Bundesland er tätig ist. Bei Befragungen von Detekteien in Deutschland hat sich gezeigt, dass die Honorarsätze von Bundesland zu Bundesland schwanken.

Der Bruttosatz, den ein selbstständiger Detektiv seinem Auftraggeber berechnet, verbleibt ihm natürlich nicht, denn davon sind auch die Kosten für das Büro, Marketing, technisches Gerät, Fahrzeuge, Steuern etc. zu bezahlen.
Der Bund Internationaler Detektive hat folgende Anhaltspunkte für 2014 veröffentlicht:

  • Stundenhonorar in der Woche von 8 bis 18 Uhr bis zu 120 Euro
  • Zuschläge für Nacht und Wochenende von 50%, für Feiertage von 150%

Häufig werden dazu noch weitere Kosten berechnet:

  • Einsatz von Pkw oder Sondereinsatzfahrzeugen, gefahrene km häufig mit 1,50 € pro km
  • Kfz-Bereitstellungspreise von 20 Euro/Stunde
  • Einsatzbedingte Spesen
  • Einsatzpauschalen für besonderes technisches Gerät von bis zu 300 Euro am Tag

Wer als Detektiv selbstständig arbeiten möchte, sollte wissen, dass ein Detektiv nur Geld verdient, wenn er Aufträge hat und wenn in der Mehrzahl der Fälle erfolgreich tätig wird. Nur dann wird er weiterempfohlen und Mund-zu-Mund-Propaganda ist die wichtigste Werbung für einen Detektiv. Ein zufriedener Kunde empfiehlt einen Detektiv meist gerne weiter, was zu Folgeaufträgen führt.

Detektiv-Stundensätze nach Bundesländern

Viele Detektivbüros orientieren sich bei den Stundensätzen an folgenden Richtwerten:

  • Baden-Württemberg: 70 – 125 Euro
  • Bayern: 70-125 Euro
  • Berlin: 55 bis 120 Euro
  • Brandenburg: 45 – 95 Euro
  • Bremen: 55 – 90 Euro
  • Hamburg: 60 – 120 Euro
  • Hessen: 75 – 130 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 50-110 Euro
  • Niedersachsen: 50-85 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 70 -120 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 60 – 105 Euro
  • Saarland: 55-115 Euro
  • Sachsen: 45 – 95 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 45 – 95 Euro
  • Schleswig-Holstein: 55 – 110 Euro
  • Thüringen: 50-95 Euro

In großen Städten liegen die Sätze i.d.R. am oberen Rand der angegebenen Spanne, – in kleineren Gemeinden eher am unteren Rand.

Wesentlich für die Gesamtrechnung ist jedoch, ob der jeweilige Detektiv noch weitere Kosten in Rechnung stellt und in welcher Höhe. Nur der reine Stundensatz ist bei einem Vergleich wenig aussagekräftig.

Es nützt auch der billigste Detektiv nichts, wenn seine Arbeit nicht zufriedenstellend ist.

Was verdient ein angestellter Detektiv?

Ein in einer Detektei angestellter Detektiv wird – je nach Ausbildung am Anfang zwischen 2000 und 2.500 Euro im Monat brutto verdienen. Ohne viel Erfahrung auch weniger. Mit viel Erfahrung auch mehr bis deutlich mehr. Das hängt von der Größe des Unternehmens und der Region ab.

Berufsaussichten für Detektive

In Deutschland arbeiten etwas mehr als 1000 Detektive, bzw. Detektivbüros als Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive. Viele davon in kleinen, überschaubaren Strukturen. Ein guter Detektiv mit Referenzen wird schnell einen neuen Job bekommen. Ohne vernünftige Ausbildung ist es schwierig, einen Job als Detektiv zu bekommen.

Viele Detektive fangen als Kaufhausdetektive an, was allerdings meist wenig anspruchsvoll und wenig abwechslungsreich ist. Diese werden immer gesucht.

Bei größeren Detekteien sind gute Detektive mit guter Ausbildung und Erfahrung immer gefragt. Ermittelt wird immer und gute Ermittler sind gesucht.

Wer sich mit IT-Forensik und Observation gut auskennt, hat aktuell gute Chancen, eine Stelle zu ergattern.

Was lernt ein guter Detektiv während der Ausbildung in einer Detektei?

Ein Detektiv muss im Rahmen seiner Ausbildung insbesondere auch in den folgenden Bereichen geschult werden:

  • Ermittlungstechnik: Wie beschafft man sich über welche Methoden legal Informationen und Beweise? Wie erhält man Auskünfte und Informationen – ohne sich selbst strafbar zu machen?
  • Psychologische Grundlagen: Wie gewinnt man das Vertrauen des Gesprächspartners? Wie sind bestimmte Verhaltens- oder Bewegungsweisen zu deuten? Wie verhält man sich möglichst unauffällig?
  • Rechtliche Grundlagen: Welche Gesetze sind wichtig? Was muss unbedingt beachtet werden? Welche Gesetze darf man bei Ermittlungen nicht verletzen? Eine Einführung in Strafrecht, Persönlichkeitsrecht und natürlich auch das Grundgesetz
  • Observationsgrundlagen: Wie baut man eine gute Observation grundlegend auf und führt diese durch? Wie beschattet man jemanden, – ohne, dass dieser das merkt? Wo lauern Fallen?
  • Recherchetechnik: Wie bekommt man möglichst schnell und umfangreich die Informationen, die man braucht? Mit welchen Hilfsmitteln kann man dabei arbeiten?

Detektive sollten technik-affin sein

Der Beruf des Detektivs ist auch viel mit dem Einsatz von technischem Gerät verbunden, von der Webcam über bis hin zu Kameras, Sendern, Programmen und Aufnahmegeräten. Wer den Beruf des Detektivs ergreift, sollte daher eine Nähe zur Technik haben und mit dieser nicht auf dem Kriegsfuß stehen.

Da die Technik immer weiter fortschreitet, muss man auch gewillt sein, diesbezüglich stets auf der Höhe der Zeit zu sein.

Nur richtig bedientes hochwertiges technisches Equipment erbringt auch die gewünschten Leistungen. Im Zweifel kann man vor Ort niemanden fragen, sondern muss alles selbst bedienen können und Probleme selbst lösen können.

Was brauche ich, um mich als Detektiv selbstständig zu machen?

Wer sich als Detektiv selbstständig machen will, sollte vorher ausreichend Erfahrung in einer Angestelltenposition als Detektiv gesammelt haben – möglichst in verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Eine gute Ausbildung und viel Praxiserfahrung beim Lösen von Fällen und Aufgaben ist eine Voraussetzung, um sich selbstständig zu machen.

Um die anfängliche Durstzeit zu überbrücken, wenn noch nicht so viele Aufträge eingehen, sollte man über ausreichend Eigenkapital verfügen, um diese Zeit überbrücken zu können.

Auch sollte man weitere Team-Mitglieder haben, da man allein kaum erfolgreich arbeiten kann.

Bei der Stadt muss man ein Gewerbe anmelden, wofür man braucht:

  • Einwandfreies Führungszeugnis
  •  Gewerbeanmeldung
  • Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt (keine Steuerschulden)

Man sollte sich allerdings nicht von den hohen Stundensätzen blenden lassen, denn meist muss man davon auch bezahlen:

  • Büro
  • Mitarbeiter
  • Ständige Weiterbildungen
  • Werbung
  • Fahrzeuge
  • Technik
  • Steuern

Am Anfang der Tätigkeit kämpfen viele Detektive um das Überleben, wenn Aufträge nicht in der Häufigkeit eingehen, wie man sich das gedacht hat. Ist man erst einmal eine Weile erfolgreich tätig, wird man meist weiterempfohlen und erhält mehr Aufträge. Das kann aber dauern.

Was sind typische Tätigkeitsfelder im Berufsbild Detektiv
Privatdetektive / Wirtschaftsdetektive haben immer wieder mit ähnlichen Fallkonstellationen zu tun und doch ist jeder Fall anders. Einige Themenbereiche sind aber wiederkehrend immer wieder Gegenstand von Aufträgen für Detektive. So z.B.:

  • Ermittlungen in Sachen Fremdgehen / Untreue
  • Ermittlungen in Sachen Kindesunterhalt
  • Ermittlungen in Sachen Sorgerecht
  • Ermittlungen zu verschwiegenen Tätigkeiten/Einkünften
  • Ermittlungen zu ungenehmigten Nebentätigkeiten
  • Ermittlungen zu Lohnfortzahlungsbetrug („Scheinkranke “)
  • Wohnungs- und Mietprobleme
  • Kautionsbetrug
  • Einbruchsermittlungen
  • Observationen
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Diebstahl durch eigene Angestellte
  • Wirtschaftskriminalität
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
  • Bewerberprüfung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Spesenbetrug
  • Erpressung durch Angestellte
  • Steuerbetrug
  • Schuldnerermittlungen
  • Mindestlohnbetrug
  • Üble Nachrede gegen Wettbewerber

Welche Zertifikate sind für einen Detektiv sinnvoll?

Richtig gute und erfahrene Detektive brauchen eigentlich gar kein Zertifikat, weil sie ihr Handwerkszeug beherrschen. Wer neu in die Branche will, dem schaden diverse Ausbildungen, bei denen man dann die entsprechenden Zertifikate erwerben kann, nicht. Wer z.B. bei der Sicherheitsakademie Berlin den Lehrgang zur Fachkraft Detektiv (IHK) absolviert, erreicht im Rahmen des Lehrgangs folgende Zertifikate:

  • IHK-Zertifikat „Fachkraft Detektiv“
  • IHK-Zertifikat Sachkunde gemäß § 34a GewO
  • Zertifikat „Gewerbliche Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG
  • Zertifikat „Erste Hilfe“
  • Zertifikat „Brandschutz und Evakuierungshelfer “
  • Zertifikat „Interventionskraft nach VdS “
  • Zertifikat „Beauftragte Person als Aufzugswärter gemäß TRBS 3121“

Einen Teil dieser Bescheinigungen wird man eher brauchen, wenn man seinen Schwerpunkt mehr auf den Sicherheits- und Bewachungsbereich legt und nicht auf das eigentliche Ermittlungsgeschäft eines Detektivs. Wer als Kaufhausdetektiv arbeiten will, muss den Sachkundenachweis nach § 34a GewO nachweisen.

Das ZAD-Zertifikat „Geprüfter Privatermittler – mit IHK-Zertifikat“ ist sicher auch hilfreich, um bei einem Detektivbüro anzufangen oder es Kunden vorzeigen zu können. Das Erreichen der Zertifikate allein reicht allerdings nicht – die praktische Ausbildung in einem Betrieb muss ergänzend hinzukommen.

Tragen Detektive eine Waffe?

Die meisten Detektive erledigen die Arbeit mehr mit dem Kopf als mit einer Waffe. Bei einer Ermittlung benötigt man in der Regel auch keine Waffe. Die meisten Detektive, außer die vielleicht im Fernsehnen sind, daher ohne Waffe unterwegs, wenn es darum geht, Ermittlungen anzustellen oder Personen zu observieren.

Schon im Jahr 2009 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart überdies entschieden, dass die bloße Tätigkeit als Detektiv keine Berechtigung für die Erteilung eines „Waffenscheins“ist. Die Berechtigung, in der Öffentlichkeit eine Waffe zu führen, sei bei einem Detektiv im Regelfall nicht häufiger gegeben, als bei dem Großteil der Bevölkerung und die Tätigkeit des Detektivs setze nicht das Führen einer Schusswaffe voraus, so das Gericht.

Tatsächlich gibt es auch im Regelfall nur wenig Anlass für Detektive, eine Waffe bei sich zu führen.

Wer also einen Job sucht, wie er wie im Wilden Westen um sich schießen kann, ist beim Berufsbild Detektiv definitiv falsch. Hier ist mehr Gehirnarbeit gefordert.

Detektive gehen selten auf Schwerverbrecherjagd, sondern sind häufig eher mit dem Sammeln von Beweisen beschäftigt, was zum Teil am PC, zum Teil durch Beobachtungen, Observationen oder Befragungen geschieht. Für all diese Recherchen braucht man üblicherweise auch keine Waffe.

Wo Detektive doch eine Waffe tragen dürfen

Wenn man als Detektiv im Personenschutz tätig ist oder z.B. auch Werttransport-Begleitung anbietet, dann gibt es die Möglichkeit, bei Behörden für diese Zwecke die Berechtigung zu beantragen, dabei eine Waffe tragen zu dürfen, wenn die Notwendigkeit und auch die Sachkunde nachgewiesen wird. Das ist aber eher ein Nebengebiet für Detektive.

Was sind gute Voraussetzungen für eine Bewerbung als Detektiv?

Wer sich in einem Detektivbüro bewirbt, bringt natürlich gute Voraussetzungen mit, wenn er bereits bei den beiden großen Anbietern ZAD oder SAB Lehrgänge zum zertifizierten Detektiv/Privatermittler absolviert hat. Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn folgende Eigenschaften bei einem angehenden Detektiv vorhanden sind:

  • Gute Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsfragen
  • Redegewandtheit
  • Fähigkeit zum abstrakten Denken
  • Gute Analysierfähigkeit
  • Klare Ausdrucksweise in gutem Deutsch
  • Nach Möglichkeit gute Englisch-Kenntnisse
  • Kenntnisse aus dem Bereich Selbstverteidigung
  • Sportlich fit, BMI möglichst nicht über 30

Zahlt die Agentur für Arbeit eine Ausbildung zum Detektiv?
Die Agentur für Arbeit kann grundsätzlich die Ausbildungskosten zum Detektiv bezahlen, was z.B. Kurse/Seminare bei der ZAD zum Detektiv betrifft. Die Maßnahmen sind grundsätzlich zertifiziert nach dem Sozialgesetzbuch, sodass eine Förderung erfolgen kann.

Ob dies im Einzelfall auch von der Agentur für Arbeit finanziert wird, hängt immer vom Sachbearbeiter und den persönlichen Umständen ab. Die Agentur für Arbeit muss bei einer Förderung überzeugt sein,

  • dass man persönlich für den Beruf geeignet ist
  • dass nach der Ausbildung gute Chancen bestehen, einen Arbeitsplatz zu erhalten und somit aus deren Statistik zu fallen

Die Agentur für Arbeit kann bei entsprechend positiver Überzeugung einen Bildungsgutschein aushändigen und damit die Kosten für einen Lehrgang übernehmen.

Detektiv: Ein Meister in Deeskalation und Konfliktlösung

Ein Detektiv kann seine Arbeit meisten dann am besten erledigen, wenn ihn niemand kennt und erkennt. Wenn er unauffällig jemanden beobachtet oder jemandem folgt, – ohne aufzufallen. Manchmal gilt es auch Befragungen oder Recherchen unter Zuhilfenahme anderer Personen durchzuführen. Hier ist nicht nur Wortgewandtheit gefragt, sondern auch Deeskalation und Konfliktbewältigungspotential, wenn z.B. eine Tarnung auffliegt oder eine Verfolgung entdeckt wird. Es ist nicht gewünscht, aber manchmal sprechen einen Detektiv auch die verfolgten Personen an oder können sich auf den Schlips getreten fühlen. Dann muss es einem gelingen, möglichst elegant und ohne Komplikationen aus der Situation zu kommen – ohne, dass es eskaliert.

Aufteilung in Wirtschaftsdetektive und Privatdetektive

Bei großen Detektivbüros werden die Aufträge meist an spezielle Wirtschaftsdetektive oder Privatdetektive vergeben. Je nachdem, was gerade für wen zu ermitteln ist. Typischerweise ermitteln Wirtschaftsdetektive z.B. häufig in den folgenden Bereichen:

  • Schuldnerermittlung
  • Fahrzeugsicherstellung
  • Verleumdung
  • Forensik, Beweissicherung
  • Lauschabwehr in Firmen
  • Abwehr von GPS-Trackern
  • Adressermittlungen
  • Versicherungsbetrug
  • Unerlaubte Nebentätigkeiten
  • Stalking
  • Spesenbetrug
  • Urkundenfälschung
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Einschleusung von Mitarbeitern in Firmen
  • Risikoprüfung von Mitarbeitern/Firmenkontakten
  • Warenschwund im Unternehmen
  • Diebstahl
  • Bonitätsüberprüfung
  • Bewerberanalyse
  • Datendiebstahl
  • Arbeitszeitbetrug
  • Schwarzarbeit
  • Personenüberwachung
  • Sicherheitskonzepte für Firmen

Während Privatermittler häufig in den folgenden Fällen eingesetzt werden:

  • Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Kindeswohlgefährdung
  • Verleumdung
  • Beweisfindung
  • Untreue/Seitensprung/Ehebruch/Fremdgehen
  • Unterhaltsansprüche
  • Mobbing/Stalking
  • Schriftgutachten/Urkundenfälschung
  • Heiratsschwindler
  • Kindesrückführung / Kindesentzug
  • GPS-Überwachung
  • Diebstahl
  • Personensuche
  • Personenüberwachung
  • Sicherheit im Wohnanwesen

Verschwiegenheit von Detektiven

Die Verschwiegenheit eines Detektivs ist sein Kapital. Im Rahmen von Ermittlungen werden ihm häufig schon bei Auftragserteilung Details bekannt, die geeignet sind, bestimmten Personen zu schaden. Der Detektiv hat dazu in seinem persönlichen Umfeld und gegenüber andere – außer dem Auftraggeber – zu schweigen. Er muss verschwiegen sein wie ein Grab und darf Geheimnisse – auch nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit – nicht weitererzählen.

Anvertrautes Wissen und Details sind nur zur Abwicklung des Auftrags und die erlangten Erkenntnisse dürfen nicht weiterverbreitet werden. Auch nicht zu Erpressungsversuchen gleich welcher Art.

Dies ist z.B. insbesondere dann wichtig, wenn von den Ermittlungsarbeiten prominente Persönlichkeiten betroffen sind. Hier wäre das erlangte Wissen sicher für Pressevertreter höchstinteressant, darf aber das Detektivbüro – nicht nur aus rechtlichen Gründen – nie verlassen. Die erlangten Erkenntnisse dürfen nur zur Auftragsabwicklung verwendet werden. Sie gehen nur den Auftraggeber etwas an und sonst niemanden.

Wer Dinge nicht für sich behalten kann, ist als Detektiv ungeeignet.

Gute Detektive arbeiten immer seriös

Damit Beweise vor Gericht verwendet werden können, müssen die Beweise auf legalem Weg gewonnen worden sein. Ein guter Detektiv wird also Beweise nicht durch einen Einbruch oder illegales Abhören gewinnen, sondern andere Techniken benutzen, um an legal verwertbare Beweise zu gelangen, die dann auch gerichtsfest sind. Es nützt nichts, etwas zu wissen oder Beweise für etwas zu haben, – man muss es im Zweifel auch gerichtsfest und unangreifbar beweisen können. Ein guter Detektiv weiß, wie man das anstellt. Er hat in seiner praktischen Ausbildung in einer Detektei und auch in Lehrgängen gelernt, wie man vorgeht, um auf legalem Weg Beweise zu sichern. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Beweise und Ermittlungsergebnisse gehört mit zu der Tätigkeit eines Detektives. Schreibarbeit gehört also ebenso zum Beruf des Detektivs wie Observation und Ermittlung. Daher sind auch gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift erforderlich.

In vielen Fällen werden Ermittlungsberichte vor Gericht verwertet, daher sollte diese nicht nur inhaltlich, sondern auch formal hohen Anforderungen genügen.

Woran erkennt man seriöse Detektive?

Der seriöse Detektiv nimmt sich bereits Zeit, wenn es um die Auftragsannahme geht. Nur so kann er überhaupt beurteilen, ob eine Ermittlung und seine Einschaltung Sinn macht und einen Ermittlungserfolg verspricht. Während des Einsatzes hält ein seriöser Detektiv seinen Auftraggeber auf dem Laufenden und verhält sich stets verbindlich und seriös. Er gibt weder übertriebene Versprechungen ab, die er nicht einhalten kann, noch verhält er sich auffällig in der Öffentlichkeit. Dazu gehört in der Regel, dass er sich mit seinem Auftraggeber nicht in der Öffentlichkeit sehen lässt.

Vertrauliche Angelegenheiten bleiben in einer seriösen Detektei auch vertraulich. Die Detektei eines seriösen Detektivs ist auch zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar oder meldet sich innerhalb kurzer Zeit zurück. Eine seriöse Detektei arbeitet rechtskonform und hält die Richtlinien des Datenschutzes ein. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte wird von gut ausgebildeten Detektiven ebenso wie der Verbraucherschutz beachtet. Eine seriöse Detektei sagt dem Mandanten auch bereits bei Auftragsannahme, wenn sie voraussichtlich nicht helfen kann und lässt so nicht unnötig Stunden auflaufen, – ohne, dass die Chance besteht, ein positives Ermittlungsergebnis zu erzielen.

Internet-Betrug mit Fake Identitäten und wie Detektive oft helfen können

Der Betrug mit falschen Identitäten im Internet nimmt immer mehr zu. Bei vielen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden arbeiten schon ganze Teams an nichts anderem und dies auch erfolgreich. Aber der Kampf gegen Betrüger mit falschen Angaben zu Personalien ist ein langwieriger Weg, da die Gauner natürlich alles daransetzen, so lange wie möglich nicht entdeckt zu werden und so möglichst viele Opfer schädigen zu können. Insbesondere Onlineshop-Betreiber leiden unter solchen Betrügern.

Einige werden gar nie erwischt. Wer nicht umgehend handelt, kann häufig sein verlorenes Geld abschreiben.

Wenn die Polizei eine Anzeige in Sachen Betrug im Internet mit falschen Personenangaben aufnimmt, läuft man Gefahr, nur irgendwann eine Einstellungsanzeige der Staatsanwaltschaft „…Täter konnte nicht ermittelt werden…Verfahren eingestellt nach §153 StPO“

Klassischer Warenbetrug mit falschen Angaben zur Person

Eine typische Betrugsmethode mit Fake-Angaben zur Person ist das Bestellen von Ware an die Wohnadresse des Bestellers in einem Mehrfamilienhaus, aber auf einen Namen, den es dort in Wirklichkeit gar nicht gibt. Am Tag, an dem dann das Paket mit der Ware ankommt (der Paketdienst informiert ja in der Regel heutzutage per E-Mail darüber) wird dann mit Tesafilm für einen Tag der Fake-Name auf ein Klingelschild geklebt, was dazu führt, dass der Paketbote das Paket an diesem Haus abgibt. Manchmal steht dann auch der Täter vor dem Haus und sagt „Ah, da ist ja mein Paket“ und erhält das Paket – oft ohne Ausweis. Nach Empfang des Pakets und wenn der Paketwagen wieder weg ist, wird das falsche Klingelschild wieder entfernt.

Wenn dann nach einem Monat der Versender die ausgebliebene Zahlung anmahnt, ist die Mahnung nicht zustellbar, weil kein Briefkasten mit diesem Namen existiert und auch der Paketbote weiß nach ein paar Wochen natürlich nicht mehr, wann er wo geklingelt hat und wem welches Paket abgegeben hat. Das Verfahren wird in der Regel eingestellt.

Bestellung an falsche Adressen

Häufig genutzter Trick von Betrügern im Internet ist auch das Bestellen von Waren unter irgendeinem Namen an eine nicht von anderer bewohnter Adresse, z.B.:

    • Noch nicht bezogene Neubauten
    • Leerstehende Wohnhäuser
    • Leerstehende Industriebauten/Bürogebäude

Für einen Tag wird auch dort ein Schild, gerne aus Papier mit Tesa mit dem flachen Daten angebracht und wenn der Postbote kommt, steht – wie zufällig jemand vor der Tür – oder kommt aus dem Hauseingang und nimmt das Paket entgegen.

Anschließend wird das Türschild mit der Personenangabe aus der Bestellung entfernt und spätere Mahnungen, Inkassoschreiben etc. können dort nicht mehr zugestellt werden. Der Paketbote wird sich im Zweifel nur an einen „Mann mit dunklen Haaren“ oder an niemanden mehr erinnern. Damit wird dann später jedes Verfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft ergebnislos eingestellt.

Polizei und Detektive können bei Fake-Betrug helfen

Der erste Weg nach einem solchen Betrug sollte immer der Weg zur Polizei sein, die in solchen Fällen Ermittlungen aufnimmt, um Betrüger im Wiederholungsfalle zu schnappen.

Wer ein Detektivbüro beauftragt, kann sicher sein, dass der Detektiv sich voll und ganz für den Fall einsetzt und ggf. auch die Empfangsadresse beobachtet oder gar ermittelt, ob es im Umfeld Beobachtungen gegeben hat. Häufig verwenden solche Täter mehrmals dieselbe Adresse – schon aus Bequemlichkeit. So können Täter dann auf frischer Tat erwischt werden oder der Detektiv kann die Verfolgung eines solchen Täters bis zu seiner Heimatanschrift vornehmen, Autokennzeichen notieren etc.

Meist findet ein Detektivbüro Ansätze zur Ermittlung der tatsächlichen Person, die hinter einer falschen Personenangabe steht – bis hin zur Verfolgung von Paketen mit GPS-Sendern. Ein gutes Detektivbüro findet einen Ansatzpunkt, um Betrüger, die unter falschem Namen auftreten, aufzuspüren. Wenn es einen Ansatzpunkt gibt, findet eine gute Detektei diesen auch.

Betrüger muss ggf. Detektivkosten ersetzen

Häufig haben Gerichte schon entschieden, dass Betrüger auch die Kosten einer Detektei ersetzen müssen, wenn die Kosten angemessen waren und der Einsatz als letztes Mittel zur Täterüberführung beigetragen hat.

Betrug unter falschem Namen in Zusammenhang mit Heiratsschwindel

Betrüger nutzen auch häufig erfundene Geschichten in Zusammenhang mit Partnerbörsen im Internet oder dem sogenannten Heiratsschwindel. Unter falschem Namen und falscher Identität wird auf Anzeigen in Partnerbörsen geantwortet oder gar gleich eigene falsche Anzeigen eingestellt. Manchmal melden sich die Betrüger auch auf Print-Anzeigen in Zeitungen mit falschen Identitäten und fordern zur E-Mail-Antwort an eine anonyme E-Mail-Adresse auf.

Unter Vortäuschung von Liebe wird dann irgendwann eine völlig erfundene Geschichte erzählt, warum man dringend Geld braucht. Das reicht von einer plötzlich notwendigen Operation, gerne auch für die angeblich todkranke Mutter bis hin zu einem „blöden“ Gerichtsverfahren, wo eine Strafe droht oder Geld für Papiere, damit man eine Ausreiseerlaubnis aus einem fremden Land bekommt.

Alles erstunken und erlogen, ggf. auch mit gefakten Dokumenten scheinbar belegt. Das Einzige, was sicher ist, ist der Umstand, dass man überwiesenes Geld im Regelfall nie wiedersieht.

Behördlichen Ermittlern sind bei Auslandszusammenhängen oft die Hände gebunden oder Ermittlungen verlaufen im Sande. Die Täter machen häufig weiter und suchen sich das nächste Opfer.

Bei dem Einsatz einer Detektei kann den Tätern oft das Handwerk gelegt werden, weil „Die Katze lässt das Mausen nicht“. Täter wenden häufig immer wieder die gleiche Masche an und können so von Detektiven entdeckt werden. Die Täter werden – in Aussicht auf mögliche weitere Zahlungen – häufig übermütig und machen Fehler, die zur Entdeckung bis zur Festnahme führen können. Ein in dem Aufspüren von Fake-Identitäten geübtes Detektivbüro hat Mittel und Methoden, um auch solche Schwindler zu entlarven.

Die Fälle von Fake-Personalien in Sachen Heiratsschwindel sind keine Einzelfälle, sondern kommen immer wieder vor. Nur wenige Fälle gelangen auch an die Presse, wie z.B. dieser Bericht hier im Deutschlandfunk. Meistens ist es den betrogenen Opfern zu peinlich, als dass sie überhaupt Anzeige erstatten oder an die Öffentlichkeit gehen. So können Betrüger immer weiter machen und sich auf die Suche nach dem nächsten Opfer begeben, welches dann wieder auf eine gefälschte oder gestohlene Identität hereinfällt und irgendwann Geld überweist oder bar an dritte übergibt.

Die Betrüger, die unter erfundener Identität agieren und den Hang zum Vorgaukeln von Liebe haben, sind einfallsreich und informieren sich genau über das Opfer. Kennen die Vorlieben und Schwächen und nutzen das dann gnadenlos aus.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz greift nicht bei erfundenen Personenangaben

Zwar gibt es in Deutschland ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz, was z.B. die sozialen Netzwerke wie Facebook und Co verpflichtet, rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung oder Anstachelung zu Straftaten zu entfernen. Aber es gibt in diesem Gesetz keine Verpflichtung, falsche Personenprofile zu löschen. Die sozialen Netzwerke sind voll davon. Und manche Menschen fallen darauf rein.

Beliebte erdachte Person: amerikanischer Soldat

Eine der an den häufigsten durchgeführten Maschen mit Fake-Identitäten ist das Vortäuschen der amerikanischen Soldateneigenschaft. Es wird z.B. auf Zeitungsanzeigen von Witwen geschrieben, die einen Mann suchen, wobei dann vorgegeben wird, dass der Schreiber ein US-Soldat sei, der gerade im Auslandseinsatz sei. Weil er gerade im Ausland sei, so heißt es dann etwas später, kommt er auch nicht an sein Geld in den USA und bittet um etwas Geld. In einigen Fällen wurde der Sicherheit vorgaukelnde Trick angewandt, dies doch an einem bestimmten Tag zur US-Botschaft nach Berlin zu bringen. Im Umfeld der Botschaft wurde dann der Koffer entgegengenommen oder entrissen. In anderen Fällen sollte per Western Union überwiesen werden. In allen Fällen war das Geld weg. Da nützt auch das Versprechen nichts, dass es zurückgezahlt wird, was natürlich nie passiert.

Die Betrüger, die solche Maschen anwenden, kommen häufig aus dem nichteuropäischen Ausland und werden bei der Polizei „Love-Scammer“ oder „Romance-Scammer“ genannt. Meist handelt es sich um Männer, die es verstehen, Frauen, um den Finger zu wickeln und die Einsamkeit alleinstehender Frauen ausnutzen. Es gibt aber auch Frauen, die Männer betrügen. Grundsätzlich sollten alle Alarmglocken angehen, wenn eine neue Bekanntschaft nach kurzer Zeit – aus welchem Grund auch immer – nach Geld fragt.

Der Facebook-Trick mit gefälschten Profilen

Ein beliebtes Betätigungsfeld für Betrüger in Sachen unechter Personenprofile ist die Plattform Facebook,- der gleiche Trick funktioniert aber auch auf anderen Plattformen:

Zunächst suchen sich die Betrüger ein real existierendes Facebook-Konto mit möglichst viel Inhalt und vielen Freunden. Ideal dafür sind Profile mit vielen Fotos. Dann erstellen sie ein gleichnamiges Profil, manchmal mit leicht abgewandeltem Namen oder einem zusätzlichen Initial. Dieses wird mit geklauten Inhalten und Bildern angereichert und ist – wenn man nicht genauer hinschaut – auf den ersten Blick kaum vom Original zu unterscheiden.

Mit diesem neu erstellten Profil werden nun Freundschaftsanfragen an alle öffentlich einsehbaren Kontakte des Profils geschickt, von dem man die Daten übernommen hat. Einige von den angeschriebenen denken sich, dass ihr Freund ein neues Profil hat und bestätigen die Freundschaft. Sofort wird ein Chat eröffnet, in dem man nach der Handynummer fragt, weil man diese gelöscht habe. Kurz danach erhält der Kontakt auf sein Handy eine SMS mit einer Nummer. Der Fake-Profil-Betreiber fragt dann unter einem Vorwand unter der Nummer und bestätigt so z.B. Zahlungen oder Geldtransfers. Bei diesen Versuchen gibt es immer angeschriebene Kontakte, die nicht reagieren, aber immer auch welche, die sich darauf einlassen. Reagiert auch nur einer der Kontakte, kann der Betrüger damit meist schon vier- oder fünfstellige Gelbeträge Erschleichen.

Wie kann man sich vor gefälschten Facebook-Profilen schützen?

Schreibt Sie ein Freund an und will nochmal eine Freundschaft bestätigt haben, sollten alle Alarmglocken angehen. Im Zweifel rufen Sie ihn an und fragen, ob das wirklich von ihm ist.

    • Führen Sie keine öffentliche Freundesliste. Dann haben Betrüger an Ihrer Identität auch kein Interesse.
    • Zeigen Sie Ihr Profilbild nicht öffentlich – das macht Betrügern das Klauen von Bildern schwerer
    • Lassen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten, dann kann mit Ihrer Mobilfunknummer kein Unfug gemacht werden, z.B. kostenpflichtige Dienste darüber abgerechnet werden
      Wer auf Fake-Profile hereingefallen ist, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten.

Wem dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, kann eine Detektei mit der schnellen Aufklärung beauftragen. Ein erstes Telefongespräch mit einem qualifizieren Detektivbüro macht häufig schon klar, ob die Detektei Ansatzpunkte für eine Ermittlung sieht.

Fake-Job-Anzeige zum Abfischen von Personendaten

Für manche Betrügereien im Netz, z.B. Kontoeröffnungen oder Bestellungen hochwertiger Güter braucht man einen Personalausweis oder zumindest die Daten aus diesem. Auch dafür haben sich Betrüger etwas einfallen lassen: Sie schalten z.B. Anzeigen mit Stellenangeboten im Internet und bieten Traumjobs an. Gerne mit hoher Bezahlung für geringen Arbeitseinsatz, sodass sich möglichst viele bewerben. Im Laufe des Bewerbungsverfahrens, welches komplett über Emails läuft, wird dann vom Bewerber zur Sicherheit eine Personalausweiskopie mit Vorder- und Rückseite verlangt. Ein Großteil der Bewerber stellt solche Kopien zur Verfügung, wonach der Kontakt dann abbricht. Mit den Daten aus dem Ausweis gelingt es häufig, sich in Accounts der Bewerber einzuloggen, Passwörter abzufragen oder auch Konten zu eröffnen oder Bestellungen zu tätigen.

Mit den gestohlenen Daten zur Person machen sie die Betrüger dann reich und der Bewerber merkt dies meist erst Wochen später und kommt so schnell gar nicht auf die Idee, dass dies auf seine Bewerbung zurückgeht, wo er den Ausweis zur Verfügung gestellt hat.

Auch hier kann ein Detektivbüro ggf. helfen, weil die Betrüger häufig über lange Zeit die gleiche Masche anwenden und sich so ein Detektiv auch als Bewerber ausgeben kann und Methoden findet, den Betrüger ausfindig zu machen.

Rechtsfolgen von Betrug mit falschen Angaben zur Person

Insofern die Polizei oder eine Detektei den Betrüger ermittelt hat und ihn auch dingfest gemacht hat, gibt es in Deutschland eine Reihe von Paragraphen, die dann greifen:

    • §276 StGB Urkundenfälschung: Wer unechte Urkunden herstellt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, kann bestraft werden. Das kann schon bei Bestellungen im Internet unter falschem Namen greifen.
    • § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten: Wer beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, um im Rechtsverkehr zu täuschen oder gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, um zu täuschen, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auch Geldstrafe bestraft werden.
    • § 238 StGB Nachstellung (Stalking-Paragraph): Wer Waren oder Dienstleistungen auf den Namen Dritter bestellt oder unter Verwendung dessen persönlicher Daten kann bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe erhalten.
    • §164 StGB Falsche Verdächtigung: Wer einen Dritten einer rechtswidrigen Tat verdächtigt (öffentlich und wider besseres Wissen) macht sich strafbar, wenn dies in der Absicht geschieht, behördliche Maßnahmen gegen ihn einzuleiten oder herbeizuführen
    • Auch eine Reihe anderer Paragraphen wie z.B. Betrug (§ 263 StGB) kommen in Frage.

Aber: Das Habhaftwerden solche Betrüger in Sachen Fake-Identität ist häufig schwierig, wenn man sich allein auf die staatlichen Ermittlungsorgane verlässt, denen aufgrund von Personalmangel häufig nur das Einstellen und Abheften verbleibt.

Entweder ermittelt man selbst oder beauftragt eine Detektei mit den Ermittlungen und hat so gute Chancen, die Betrüger zu identifizieren und anschließend über die Polizei und Staatsanwaltschaft dingfest zu machen.

Wie kann man Identitätsdiebstahl frühzeitig erkennen?

Um zu vermeiden, dass die eigene Identität gestohlen wird, damit fremde Betrüger damit eine Fake-Identität annehmen, kann man einige Früherkennungs-Mechanismen in Gang setzen. Wer vermeiden möchte, dass Dritte z.B. mit den eigenen Daten Profile in den sozialen Medien anlegen oder Waren/Pakete bestellen, kann z.B. die folgenden Maßnahmen ergreifen:

  • Mit der Google-Bildersuche kann man feststellen, ob die eigenen Bilder auch auf anderen Seiten eingesetzt werden. So erkennt man frühzeitig einen Betrug oder Fake-Identitäten
  • Mit Hilfe des Whois-Dienstes von Domaintools können Sie für die meisten Domains herausfinden, wer diese wirklich betreibt. Dies ist interessant z.B. bei Fake-Job-Angeboten.
  • Sicherheitshalber sollten Sie sich einen Google Alert für Ihren eigenen Namen einrichten, dann erhalten Sie sofort Nachricht von Google, falls jemand Ihren Namen irgendwo im Netz neu verwendet, z.B. auf fremden Homepages.
  • Geben Sie ab und zu Ihren eigenen Namen in den sozialen Medien wie z.B. Facebook im Suchfeld ein, um zu prüfen, ob es noch weitere Profile unter Ihrem Namen dort gibt – über Ihr eigenes hinaus
  • Das Hasso-Plattner-Institut betreibt zusammen mit der Uni Potsdam einen Dienst, bei dem man überprüfen kann, ob die eigene E-Mail-Adresse in Internet-Datenbanken zu gehackten Konten auftaucht. Das sollte man regelmäßig hier überprüfen, indem man dort die eigene E-Mail-Adresse eingibt.

Gerade bei der Überprüfung der eigenen E-Mail-Adresse sind viele Benutzer erstaunt, dass diese schon gehackt wurde und im Internet z.B. im Darknet inkl. Passwort angeboten wird. Taucht die eigene E-Mail-Adresse dort auf, sollte man sofort das Passwort wechseln.

Lassen Sie sich beim Passwort etwas einfallen – das verhindert Identitätsdiebstahl

Wer vermeiden möchte, dass die eigene Identität im Internet gestohlen wird und von anderen als Fake Identität verwendet wird, sollte einfallsreichere Passwörter benutzen als den Vornamen der Frau oder den eigenen Geburtstag. Noch immer sind die häufigsten Passwörter:

    1. 123456
    2. 123456789
    3. Password
    4. Qwerty
    5. 12345
    6. 12345678
    7. 111111
    8. Qwerty123
    9. q2w3e
    10. 123123

Millionen Menschen benutzten immer noch diese o.a. einfachen Passwörter. Das ist absolut unsicher. Ein sicheres Passwort besteht aus Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben und mindestens einer Zahl. Optimalerweise benutzt man auch nicht für alle Dienste dasselbe Passwort, also nicht für den E-Mail-Account, Ebay, Amazon und Facebook dasselbe Passwort benutzen.

Gute Passwörter sind z.B. +*8LiöwiL# oder ähnlich. Optimalerweise kommt im Passwort kein Wort vor, welches im Duden enthalten ist. Wer vermeiden will, dass aus dem nicht-deutschen Raum das Passwort gehackt wird, benutzt im Passwort Umlaute wie Ö, Ü oder Ä. Doch Vorsicht: Wenn man sich dann einmal selbst aus dem Urlaub in den USA einloggen will, kann es dort schwierig werden: Die Buchstaben existieren nicht auf der Tastatur.

Internet-Betrug: Wie gelangen Täter an persönliche Daten zur Täuschung?

Manche Täter erdenken sich kreativ real nichtexistierende Identitäten, – viele andere Täter imitieren aber real existierende Personen mit einer Fake-Identität und begehen so Betrügereien. Doch wie gelangen die Täter an die digitalen Daten, die sie dann imitieren?

Dazu werden hauptsächlich die folgenden Wege benutzt:

  • Phishing-Mails, in denen real existierende Webseiten und Absender vorgetäuscht werden, z.B. Sparkasse, DHL, Amazon oder Ebay, in der Hoffnung, dass sich das Opfer auf einer täuschend echt nachgemachten Webseite wie gewohnt mit seinen Daten (E-Mail-Adresse und Passwort, ggf. noch Geburtsdatum) einloggt. Schon sind die empfindlichen daten „abgefischt“.
  • Malware / Schadprogramme: Kleine Unterprogramme, die auf Webseiten im Hintergrund laufen oder in andere Anwendungen integriert sind und so Daten stehlen können. Bei Besuch bestimmter Webseiten könnte z.B. ein Schadcode auf dem eigenen Rechner installiert werden (Drive-by-Exploits), der dann Daten ausliest – bis hin zum Speichern kompletter Tastatureingaben, sodass man auch an Login-Namen und Passwörter gelangt
  • Spyware-Programme sammeln im Hintergrund Daten, z.B. eingegebene Passwörter
  • Hacking persönlicher Profile in den sozialen Medien
  • Einhacken in Server, auf denen Tausende von Nutzerdaten gespeichert sind

Wie erkennt man falsche Personenangaben im Netz?

Im heutigen Zeitalter hinterlässt fast jeder Mensch Spuren im Internet, von Personen über 80 vielleicht einmal abgesehen. Wenn jemand vorgibt, jemand Bestimmtes zu sein, sollte man als erstes einmal seinen Namen im Internet in einer Suchmaschine (z.B. Google.de) suchen. Erscheint dort nichts, ist das schon einmal verdächtig.

  • Gibt es nur ein Profil oder nur wenige Profile im Internet mit dazu noch ganz wenigen Kontakten, sollte das hellhörig machen. Es könnte sich um ein neu angelegtes Profil – extra nur zur Betrugsabsicht – handeln.
  • Gibt jemand vor, für eine bestimmte Firma zu handeln, sollte man prüfen, ob es diese Firma überhaupt gibt und ob derjenige dort z.B. Prokura hat. Möglich ist dies kostenlos z.B. auf www.unternehmensregister.de – einer Seite, auf der alle im Handelsregister eingetragenen Firmen abfragbar sind. Jede größere Firma ist dort eingetragen.
  • Will jemand kurz nach dem Kennenlernen von Ihnen Geld – aus welchem Grund auch immer – sollte das verdächtig vorkommen.
  • Hat jemand ein Profilbild in den sozialen Medien, sollten Sie über den Google Bilderdienst nach dem Bild suchen. Bei Betrügern findet man das Bild häufig auch auf anderen Seiten oder Gratis-Bilderdiensten.
  • Fragen Sie den vermeintlichen Betrüger nach Kontakten und dem familiären Hintergrund, auch zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen. Ist er mal Einzelkind und hat mal Geschwister oder ist seine Mutter mal tot und mal lebendig, hat er sich seine „Legende“ nicht richtig ausgedacht und sie können von einem Schwindel ausgehen.
  • Ist die Story zu perfekt, zu schön oder zu traurig, stimmt meistens auch etwas nicht: Es ist unwahrscheinlich, dass ein Geheimagent des FBI zufällig in Deutschland in Geldnot gerät und sie nach Geld fragt, um seine kranke Mutter im Krankenhaus behandeln zu lassen.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie falschen Personenangaben aufsitzen, schalten Sie eine Detektei ein. Eine professionelle Detektei deckt schnell auf, ob Geschichten, Legenden und Personen stimmen. Dazu verfügen Detekteien über geschulte Detektive, die es gewohnt sind, solche Zusammenhänge in kurzer Zeit zu ermitteln.

Bewertungen durch erfundene oder bezahlte Personen

Im Internet wird auch viel Schindluder und Betrug mit Fake-Identitäten getrieben. Zum einen erfolgen positive Bewertungen für fragwürdige Angebote durch Fake-Identitäten, zum anderen werden Wettbewerber durch Fake-Identitäten schlecht bewertet, die in Wahrheit die Dienstleistung des Anbieters nie in Anspruch genommen haben und so auch gar nicht bewerten können. Dazu gibt es zahlreiche Dienste und Plattformen, über die solche Dienste sogar immer wieder auch entgeltlich angeboten werden.

Wie erkennt man vermutlich falsche Bewertungen?

Grundsätzlich ist es auffällig, wenn zahlreiche positive Bewertungen in kurzer Frequenz eintreffen und damit vorher abgegebene negative Bewertungen übertünchen sollen.

Zum anderen sollte man sich anschauen, wen die Bewerter noch bewertet haben. Entweder oft niemanden anders oder aber weit entfernte Örtlichkeiten. Jemand, der ansonsten nur 4 Imbisse in Mumbai bewertet hat, wird vermutlich nicht eine Tankstelle in Reutlingen bewerten.

Bei negativen Bewertungen sollte man auch prüfen, ob der Bewerter überhaupt in der Kundenkartei ist und damit eine Basis für eine Bewertung vorliegt.

Vergleichen sollten man auch die Bewertungen für eine Firma auf verschiedenen Bewertungsportalen, z.B.:

  • Google
  • Golocal
  • Trustpilot
  • Trusted Shops

und anderen Portalen. Ist das Bewertungsprofil nur auf einer dieser Seiten positiv und auf den anderen verheerend schlecht, sollten alle Alarmglocken läuten.

Wirtschaftsdetektive decken auch solche Schwindeleien auf und können Fake-Identitäten auch im Fall unberechtigter Bewertungen – negativ wie positiv – aufdecken. Auch die Entfernung unzutreffender Bewertungen durch Fake-Identitäten ist häufig möglich. Der Kontakt mit einer Wirtschafts-Detektei sollte sich diesbezüglich lohnen.

Fake-Shops mit mit erdachten oder übernommenen Verkäuferangaben

Überhandgenommen hat auch der Betrug mit Fake Shops, die unter Fake-Identitäten aufgebaut werden. Häufig werden in Internet-Fake-Shops real existierende Firmen nachgemacht mit einer Fake-Identität und ähnlichem Seitenaufbau der Internetshopseite. Mit auffallend günstigen Preisen wird dann versucht, Bestellungen zu generieren, die von Kunden per Vorkasse bezahlt werden, damit die Gelder schnell abgefischt werden. Häufig mit dem Angebot teurer Wirtschaftsgüter zu niedrigeren Preisen als üblich, z.B. I-Phones oder Goldbarren. So kommen schnell große Bestellwerte zusammen und den Betrügern gelingt es, in kurzer Zeit Hundertausende Euros oder gar über eine Million Euro einzusammeln, die schnell von Konten abverfügt werden, um dann irgendwo im Ausland zu versacken.

Konten werden dazu mit gefälschten Papieren, häufig gefälschten Pässen aus dem Ausland, eröffnet. Mit den falschen Pässen werden nicht nur Konten eröffnet, sondern auch Räume angemietet, Firmen gegründet und Räume angemietet. Nach anfänglichen Zahlungen wird meist nichts mehr gezahlt, sondern nur noch eingehende Gelder kassiert. Mahnungen und Inkassoversuche staatlicher Stellen laufen meist ins Leere, nur in wenigen Fällen werden die Gauner ertappt, so wie eine Fakeshop-Betrüger Gruppe aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die mehrere Hunderttausend Euro erbeutet hatte.
Wer auf einen solchen Fake-Shop hereingefallen ist, sollte nicht nur die Polizei informieren, sondern ggf. umgehend eine Detektei involvieren, die dann die Hintermänner der Fakeshop-Betreiber ermittelt, – auch wenn Fake-Identitäten verwendet worden sind.

Wie man einen vermeintlichen Fake-Shop erkennt

Die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor Fakeshops im Internet, weil jedes Jahr Verbraucher Millionen an die Betrüger mit Fake-Identitäten überweisen. Fakeshops zu betreiben lohnt sich für Betrüger, wenn sie nicht festgenommen werden.

An folgenden Merkmalen kann man einen Fakeshop häufig erkennen:

    • Auffällige Internetadresse, die sich häufig an real existierende Shops anlehnt, aber geringfügig von denen abweicht, also z.B. statt Mediamarkt.de wird dann Mediamarkt-preiswert.de oder ähnlich firmiert. Oder statt einer Domainendung „.de“ erscheint plötzlich „. de.com“
    • Preise sind auffallend günstig: Niemand hat etwas zu verschenken: Werden I-Phones oder Goldbarren deutlich billiger als die Konkurrenz angeboten oder mit Rabatten Preise deutlich unter Konkurrenzniveau gesenkt, sollten alle Alarmglocken läuten
    • Falsche Gütesiegel: Es werden erfundene Gütesiegel eingeblendet oder echte Gütesiegel verwandt, die aber nicht zur Gütesiegelseite verlinkt sind, sondern deren Grafik einfach nur gestohlen wurde
    • Bewertungen innerhalb eines Shops sind bei Fakeshops fast immer gefälscht. Man sollte im Internet nach dem Shop Namen und dem Betreiber googeln.
    • Fakeshops nutzen häufig frei erfundene oder woanders geklaute AGBs. Sind AGBs in schlechtem Deutsch verfasst oder ergibt die Google-Suche mit Textpassagen, dass die AGB woanders gestohlen worden sind, heißtes: VORSICHT
    • Oft ist ein Impressum gar nicht vorhanden, manchmal werden Daten anderer Shops hineinkopiert, die aber nicht zutreffen. Das Impressum sollte hinsichtlich Firma und Geschäftsführer überprüft werden, z.B. im Handelsregister (unternehmensregister.de)

Die Verbraucherzentralen haben einige Hinweise zu Fakeshops anschaulich zusammengestellt: Verbraucherzentrale zur Fakeshop-Problematik

Die Fakeshop-Problematik ist allerdings nicht neu, bereits im Jahr 2012 wurde in Augsburg ein 23-jähriger Betrüger zu 7 Jahren Haft verurteilt, der im Internet mit Fake-Identitäten und Fakeshop vorgegeben hatte, Goldbarren günstiger als andere liefern zu können. Über 1.600 Opfer wurden ermittelt. Seine Fakeshops liefen auf elektro-geizhals.de oder gold-shop-24.com. Geliefert wurden die angebotenen Waren wie Laptops, Goldbarren oder Silbermünzen allerdings nie.

Den Betrügern wird es auch heute noch leicht gemacht, da man innerhalb eines Tages eine Domain im Internet bestellen und mit einem Internetshop bestücken kann. Über Google Ads oder andere Online-Anzeigen werden schnell Tausende Kunden auf den Shop geleitet und zahlreiche Ahnungslose und Unvorsichtige glauben, das Schnäppchen ihres Lebens machen zu können. „Gier frisst Hirn“ mag manch Kripo-Beamter da sagen und wünscht sich mehr Vorsicht der Besteller.

Gute Aussichten, mit Detektei Fakeshop-Betreiber dingfest zu machen

Schaltet man eine erfahrene Detektei ein, hat man gute Aussichten, den Fakeshop-Betreiber dingfest zu machen. Fakeshop-Betreiber versuchen häufig, über eine möglichst lange Zeit, eine bestehende Fakeshop-Domain unter falscher Identität zu betreiben, um das Maximum an Geld illegal einzuheimsen. Hier können Detektive gut ansetzen. Während staatliche Ermittlungsbehörden oft träge und langsam reagieren und die Fakeshop-Betreiber dann längst eine neue Domain und einen neuen Fakeshop betreiben, können Detektive schnell und wendig auf bestehende Situationen reagieren und häufig innerhalb von Tagen Ermittlungsergebnisse präsentieren.

Wer also auf einen Fakeshop hereingefallen ist, sollte eine Detektei einschalten, wenn es ihm daran gelegen ist, den Betrügern das Handwerk zu legen.

Fake Identitäten – Namensgenerator für Betrüger

Damit man sich Fake Identitäten passend zum jeweils benötigten Land nicht ausdenken muss, gibt es im Internet schon standardisierte Fake Namens-Generatoren, wie z.B. https://de.fakenamegenerator.com/

Hier können sich z.B. auch Betrüger für Deutschland oder andere Länder passende Namen und Legenden erstellen lassen. Sortierbar nach Geschlecht und Land. Das Internet macht es möglich. So können z.B. auch Betrüger in fernen Ländern, die unter Umständen gar nicht wissen, welche Vornamen und Namen in Deutschland üblich sind, sich ganze Namenslisten mit möglichen Namenskombinationen generieren lassen – auf Wunsch mit üblichen Straßen oder Postleitzahlen und Telefonen. Allerdings: Alle frei erfunden. Dafür aber plausibel.

Gute Wirtschaftsdetekteien kennen natürlich auch solche und ähnliche Seiten und haben deshalb schnell ermittelt, ob eine Identität falsch oder richtig ist.

Sind Fake-Profile unter Fake-Identitäten auf Tinder oder anderen Plattformen eigentlich strafbar?

Auf Plattformen, auf denen es um das Finden eines Partners geht, wird viel mit Fake-Profilen gearbeitet. Z.B. erstellen häufig die Plattformbetreiber selbst schon einen Teil der Profile als Fake-Profile, um z.B. mit scheinbar vorhandenen attraktiven Frauen-Profilen möglichst viele zahlende Männer anzuziehen. In der Vergangenheit sind bereits mehrfach Firmen aufgefallen, die ganze Callcenter damit beschäftigt haben, unter Fake-Identitäten eingetragene Frauen zu simulieren und in Chats mit zahlenden Männern als die dargestellten Fake-Frauen aufzutreten.
Firmen, die das gewerbsmäßig machen und auf solche Fake-Profile setzen, könnten sich des Betrugs strafbar machen. Neuerdings schreiben es daher einige dieser eher unseriösen Plattformen auch in die AGBs, dass unter anderen auch mit künstlichen Profilen gearbeitet wird, um sich frei zu kaufen. Ob dies langfristig mit der Gesetzgebung oder Rechtsprechung im Einklang ist, bleibt abzuwarten.

Wer im Internet unter einer Fake-Identität in einer Partnerbörse oder bei Tinder auftritt, muss sich nicht unbedingt strafbar machen.
Wer dies allerdings macht, um sich zu bereichern, z.B. durch erfundene Leidensgeschichten, macht sich sehr wohl strafbar.

Wer mit seiner Fake-Identität die Identität einer anderen Person simuliert, macht sich ebenfalls strafbar.

Also mal zum Spaß die Identität eines Kollegen annehmen und mit einem Profilbild von der letzten Weihnachtsfeier Schabernack zu betreiben, kann durchaus auch rechtliche Konsequenzen haben.
Beleidigung (§ 185 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) stehen dann auch im Raum.

Am häufigsten wird der Gebrauch von Fake-Profilen allerdings mit dem § 263 StGB (Betrug) in Zusammenhang gebracht, der zu mehrjährigen Haftstrafen führen kann.

Bereits der Versuch des Betrugs ist strafbar.

Meist verstoßen die Fake-Profile auch gegen die Nutzungsbestimmungen des Anbieters entsprechender Plattformen. Bei Tinder ist es z.B. untersagt, mit falschen Informationen ein Profil zu erstellen oder Profile mit Bildern fremder Personen zu bestücken. Dies könnte auch zivilrechtliche Ansprüche auslösen. Eine Sperre des Profils oder Users behalten sich solche Plattformen vor.

Identität geklaut – was tun?

Wenn Ihre Identität gestohlen wurde und Sie haben – z.B. mit Hilfe einer Detektei herausgefunden, wer dies gemacht hat, haben Sie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Betrüger:

    • Sie können den Schädiger dazu auffordern, Ihnen gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (§1004 Abs. 1 S.2 BGB). So kann man die Gefahr einer Wiederholung der Rechtsverletzung vermeiden. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird eine Geldstrafe angedroht.
    • Als Betroffener kann man natürlich auch vom Portal die Entfernung eines Fake-Profils verlangen, da man einen Beseitigungsanspruch hat. Der Anspruch besteht gegenüber dem Schädiger und dem Portalbetreiber.
    • Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können über § 823 Abs. 1 BGB zivilrechtlich sanktioniert werden. Ein entstandener Schaden muss ersetzt werden
    • Bei Bilderdiebstahl können auch Vorschriften des Urhebergesetztes oder Kunsturhebergesetzes betroffen sein (§ 22 S.1 KUrhG oder § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG), da man Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreiten darf

Warum werden gefälschte Profile in Single Börsen benutzt?
Neben betrügerischen Aktivitäten in Fakeshops werden Fake Identitäten häufig in Singlebörsen benutzt, doch warum ist dies überhaupt der Fall? Der Gebrauch von Fake Identitäten in Singlebörsen geht im Wesentlichen auf vier Anwendungsbereiche zurück:

  1. Eigene Optik verbergen:
    Der Betroffene hält sich für zu hässlich und möchte ganz einfach über ein schöneres Bild einer attraktiven Frau oder eines attraktiven Mannes mehr Zuspruch erfahren. Dies ist noch harmlos, aber auch nicht besonders clever. Die Abweichung zum Bild fällt spätestens dann auf, wenn ein erstes Treffen zustande kommt oder der gefundene Partner gerne per Videochat kommunizieren möchte. Keine auf Langfristigkeit angelegte Strategie. Ein Kartenhaus, welches schnell zusammenbricht.
  2. Geld erschleichen – durch Vorspiegelung falscher Tatsachen:
    Einer der häufigsten Betrugsmethoden. Durch falsche Bilder soll die Grundlage für einen Betrug gelegt werden, der auf das Erschleichen von Geldleistungen angelegt ist. Dazu werden z.B. Soldatenbilder veröffentlicht von Männern in Uniformen, die vorgaukeln sollen, man sei z.B. Soldat der US Army in Deutschland. Dazu passt dann die spätere Geschichte, dass man dringend Geld für eine Operation oder Ähnliches brauche, aber im Moment in USA nicht an sein Geld komme. Bei anderen Betrügern soll durch ein falsches Bild einfach die wahre Identität verborgen werden, um die Fahndung später zu erschweren.
    Wer Bilder in Partnerbörsen durch die Google-Rückwärtssuche laufen lässt, findet die Bilder oft auf anderen Seiten in Zusammenhang mit gänzlich anderen Geschichten, die nicht zur Betrugsgeschichte passen.
  3. Vertrauen gewinnen durch falsche Identität
    Mit einer vorgegaukelten falschen Identität soll einfach das Vertrauen des Gegenübers erschlichen werden. Statt eines Bildes des tatsächlich zahnlosen Südosteuropäers wird ein Fotomodell aus einer Bilderdatenbank gezeigt, was mögliche Kontakte eher dazu animiert, Geld für angebliche Notfälle zu überweisen.
  4. Einsatz der Fake-Identitäten durch den Singlebörsen-Betreiber selbst, um Attraktivität zu steigern. Dazu werden häufig attraktive Damenbilder mit Dekolleté für Profile genutzt, die tatsächlich gar nicht in der Partnerbörse angemeldet sind. Dies soll zahlende Männer anziehen. Für die angeblich attraktive Frau kann dann tatsächlich später ein dicker, verpickelter Mann in einem Call-Center die Kommunikation „als Frau“ abwickeln, während der zahlende Mann glaubt, mit einer attraktiven Frau zu chatten.

Geschulte Detektei ermittelt gerne in Sachen Fälschung von Personenangaben

Wer Opfer eines Betrugs mit einer Fake-Identität, einem Fake-Shop oder einem gefakten Partner geworden ist und womöglich sogar Gelder verloren hat, findet bei einer geschulten Wirtschaftsdetektei oft schnelle Hilfe. Erfahrene Mitarbeiter, die auf dem neuesten kriminaltechnischen Stand sind, setzen alles daran, den etwaigen Betrüger dingfest zu machen und Beweise zu sichern. So wird ein maximaler Ermittlungserfolg in kürzesten möglicher Zeit angestrebt, um die Klienten zufrieden zu stellen. Die Einschaltung der Detektei kann auch parallel zur Strafanzeige bei der Polizei erfolgen. Oft sind private Detektive aber deutlich schneller als staatliche Ermittler, die oft erst umständliche Behördenwege gehen müssen und häufig überlastet sind und sich so nicht in der nötigen Tiefe Ihrem Fall widmen können. Die Polizei arbeitet in der Regel effektiv bei den Ermittlungen, leidet nur mancherorts unter Sparzwängen, der dazu führen kann, dass nicht jeder Fall in der gewünschten Geschwindigkeit ausermittelt wird.

Detektive einer Wirtschaftsdetektive widmen ihre ganze Arbeitskraft Ihrem Fall. Gerade im Fall z.B. von Heiratsschwindel, wo häufig fünf- oder gar sechsstellige Beträge erschwindelt werden, sind Detektive häufig sehr erfolgreich tätig und können nicht nur Beweise sichern, sondern auch den Täter ausfindig machen, was zur Verhaftung durch die Behörden führen kann.

Mein Partner setzt sich mit dem Kind ins Ausland ab, was tun?

Auch wenn aus einer Beziehung Kinder hervorgegangen sind, ist dies kein Garant dafür, dass die Beziehung ein Leben lang hält. Nur in seltenen Fällen gelingt es, eine Trennung so zu regeln, dass die Kinder nicht darunter leiden. Oft streiten sich die Eltern auch um das Sorgerecht für das Kind oder die Kinder. Gerade bei Paaren, bei denen die Partner aus unterschiedlichen Kulturen und Ländern kommen, geschieht es immer wieder, dass ein Partner plötzlich mit den Kindern ins Ausland verschwindet – ohne dies mit dem anderen abzustimmen oder sogar gegen den ausdrücklichen Willen des anderen. Dann ist guter Rat oft teuer und schwer.

Trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers und rechtlich eigentlich klaren Lage ist es schwierig, dann sein Recht durchzusetzen, wenn man ganz allein ist. Hier ist der Rat von Anwälten oder darauf spezialisierten Detekteien oft wertvoll. Denn Recht haben und Recht bekommen ist bei einer Kindesentführung ins Ausland ein großer Unterschied.

Gemeinsames Sorgerecht ist die Regel

Wenn man noch nicht geschieden oder getrennt ist, liegt im Regelfall nach §1626 BGB Absatz 3 Satz 1 ein gemeinsames Sorge- und Erziehungsrecht für die Kinder vor. Erst, wenn man sich streitet oder gar trennt, wird häufig einem Elternteil ein Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Dann dürfen Vater oder Mutter bestimmen, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist. Der andere Elternteil ist damit nicht immer einverstanden und entzieht dann in Einzelfällen die Kinder in eine andere Stadt, häufig sogar ins Ausland. Dies nennt man Kindesentziehung.

Kindesentziehung auch bei gemeinsamem Sorgerecht möglich

Das Oberlandesgericht Köln hat konstatiert, dass Kindesentziehung auch bei gemeinsamem Sorgerecht möglich ist. Wenn sich beide Eltern die Kindererziehung und -sorge teilen, steht ihnen auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gleichen Teilen zu. Damit kann eben nicht, einfach ein Teil gegen den Willen des anderen setzen.

Kindesentziehung häufig unter dem Vorwand, Urlaub zu machen
Ein Urlaub mit den Kindern oder ein Verwandtenbesuch im Ausland mit den Kindern wird dann häufig ausgenutzt, damit sich ein Elternteil mit den Kindern dort absetzt. Häufig sogar so, dass der verlassene Elternteil gar nicht weiß, wo sich die Kinder überhaupt genau aufhalten. Allenfalls ist das Land bekannt. Da nützt es auch nichts, wenn man als verlassener Elternteil einen einklagbaren Herausgabeanspruch nach § 1632 BGB (Abs. 1) gegen den anderen Elternteil hat. Gerichte haben in solchen Kindesentziehungsfällen auch bei Eltern mit gemeinsamer Sorge schon die Strafbarkeit nach §235 StGB (Kindesentziehung) bejaht. Es ist also auch strafbar, sich so zu verhalten.

Dies kümmert den Elternteil, der mit den Kindern durchgebrannt ist, aber häufig recht wenig. Es werden einfach Fakten gesetzt und sein Recht im Ausland durchzusetzen, ist häufig nicht ganz einfach und bedarf im Regelfall der Mithilfe von Experten (z.B. Rechtsanwälte, Detekteien).

Welche internationalen Abkommen helfen bei Kindesentziehung?

Einige Staaten der Welt haben miteinander Abkommen geschlossen, um wenigstens theoretisch die Grundlage dafür zu schaffen, dass die Länder sich untereinander helfen, wenn es zu solchen Fällen kommt. In der Praxis ist die Durchsetzung dann jedoch häufig sehr schwierig, was allein schon daran liegt, dass:

  • Der Partner mit den Kindern an einem unbekannten Aufenthaltsort verweilt
  • Der Partner sich im Ausland im Regelfall besser auskennt und daher gut verstecken kann
  • Der Partner ggf. in ein Land verschwindet, in dem Korruption eine größere Rolle spielt als in Deutschland und Anfragen bei Behörden unter Umständen auf dem Regelweg im Sande verlaufen

Kindes-Entführung: Drei staatliche Übereinkommen

Zur Regulierung von Kindesentziehung und Kindesentführung in ein anderes Land gibt es drei Kern-Abkommen zwischen den Staaten, in denen sich Regelungen finden, die eine Kooperation vereinfachen sollen:

  • Haager Kindesentführungsübereinkommen
  • Brüssel II a – Verordnung
  • Haager Kinderschutzübereinkommen

Haager Kindesentführungsübereinkommen

Eigentlich heißt dieses Abkommen etwas sperrig „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“, wird aber von Juristen der Einfachheit halber im Regelfall „Haager Kindesentführungsübereinkommen“ genannt.
Kernpunkt ist eine Vorschrift, die die Vertragsstaaten verpflichten soll, eine Kindes-Rückführung innerhalb von 6 Wochen anzuordnen. Allerdings muss dazu der Antrag innerhalb eines Jahres nach Verbringen des Kindes ins Ausland gestellt werden. Ansonsten werden die Anträge häufig mit der Begründung abgelehnt, dass sich nunmehr das Kind im Ausland eingelebt habe. Wer also nicht innerhalb eines Jahres genau herausbekommt, wo sich der Ex-Partner mit den Kindern aufhält, hat oft schon schlechte Karten. Hier kann es sich lohnen, Profi-Detektive zur Ermittlung einzusetzen, um die Frist nicht zu versäumen. Über eine zentrale Behörde in Deutschland werden solche Rückführungsverlangen gestellt.

Hat das Kind seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in einem Vertragsstaat des Übereinkommens, so ist es (theoretisch) sofort zurückzuführen. Dafür kann allerdings eine „Widerrechtlichkeitsbescheinigung“ von einem Amtsgericht des gewöhnlichen Aufenthaltsort verlangt werden.

Allerdings sind nur 100 Staaten dieser Welt dem Übereinkommen beigetreten, aktuell (8.2020) sind die folgenden Länder beigetreten:

  • Albanien, Andorra, Argentinien, Armenien, Australien
  • Bahamas, Belarus, Belgien, Belize, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso
  • Chile, Costa Rica
  • Dänemark (nicht aber: Färöer und Grönland), Deutschland, Dominikanische Republik
  • Ecuador, El Salvador, Estland
  •  Fidschi, Finnland, Frankreich
  • Gabun, Georgien, Griechenland, Guatemala, Guinea, Guyana
  • Honduras, Hongkong – als Sonderverwaltungszone Chinas
  • Irak, Irland, Island, Israel, Italien
  • Jamaika, Japan
  • Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Kroatien, Kuba
  • Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
  • Macau (Sonderverwaltungszone der VR China), Malta, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Monaco, Montenegro
  • Neuseeland, Nicaragua, Niederlande (Vorbehalt: HKÜ bezieht sich nur auf das niederländische Königreich in Europa, also nicht in Übersee), Norwegen
  • Österreich
  • Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal
  • Rumänien, Russland
  • San Marino, Sambia, Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Südkorea
  • Thailand, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan
  • Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan
  • Venezuela, Vereinigtes Königreich (inklusiv: Bermuda, Falklandinseln, Isle of Man, Jersey, Kaimaninseln und Montserrat), Vereinigte Staaten von Amerika
  • Zypern

Wer etwa einen afrikanischen Partner hat, der das Kind nach Gambia verschleppt, wird das Land ebenso vergeblich in der Liste suchen, wie man Länder des arabischen Raums oft vergeblich sucht. Nach Dubai verschleppte Kinder dürfen sich nur wenig Hilfe von solchen Abkommen versprechen. Wenn man heiratet oder mit einem Partner zusammenzieht, checkt kaum jemand solche Abkommen, weil dann im Regelfall der Gedanke einer möglichen Kindesentziehung in weiter Ferne liegt. Kommt es dann aber soweit, wird es häufig extrem schwierig, die Kinder wieder zurück zu bekommen. Nicht wenige Verlassene kämpfen jahrelang um ihre Kinder.In vielen der Länder wird sich aber einfach schlichtweg – trotz Unterschrift unter dem Abkommen – nicht so verhalten, wie es das Übereinkommen verlangt. So haben die USA bereits mehrfach z.B. Guatemala und Costa Rica gemahnt, weil sich die Länder nicht am Abkommen orientieren.

Brüssel II a Verordnung

Innerhalb der EU ergänzt die Brüssel II a Verordnung das Haager Kindesentführungsübereinkommen und regelt, welche Gerichte innerhalb der EU und deren Mitgliedsstaaten bei Streitigkeiten um das Kindswohl und den Aufenthaltsort des Kindes zuständig sind. Die Verordnung wird auch unter EuEheVO geführt. Dänemark ist bei dieser Verordnung außen vor.

Aber auch für diese Verordnung gilt: Gedrucktes Papier ist geduldig. In der Praxis kommen zahlreiche Fälle vor, in denen Gerichte vor Ort sich nicht darum kümmern oder aber die Urteile aus einem anderen Staat nicht anerkennen. Dies führt immer wieder zu Beschwerden im Petitionsausschuss.

Recht haben und Recht bekommen sind also auch innerhalb der EU schon zweierlei Paar Schuhe und das Durchsetzen des auf dem Papier stehenden Rechts kann schon in der westlichen Welt, in der EU schwierig sein.

Die Brüssel II a Verordnung gilt schon auf dem Papier nur für die folgenden Staaten (Stand 8.2020): Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern

Haager Kinderschutzübereinkommen

Auch nur rund 50 Vertragsstaaten haben das Haager Kinderschutzübereinkommen ratifiziert, in dem es noch einmal explizit um die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen anderer Staaten geht.

Teilnehmende Staaten: Albanien, Armenien, Australien, Barbados, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Estland, Fiji, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guyana, Honduras, Irland, Italien, Kroatien, Kuba, Lesotho, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Monaco, Montenegro, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Schon die USA gehören nicht zu den Unterzeichnern dieses Übereinkommens.

In Staaten ohne Abkommen: Rückholung von Kindern allein extrem schwierig

Ist es in Staaten, die ein Übereinkommen unterzeichnet haben, schon schwierig, das Kind oder die Kinder wieder zurückzubekommen, so ist es noch schwieriger, dies in Ländern zu bewerkstelligen, die erst gar nicht so ein Abkommen unterzeichnet haben.

Die Rückholung gelingt hier oft nur mit Detekteien, die vor Ort aktiv werden. Häufig muss zunächst der Aufenthaltsort des Kindes aufgespürt werden und anschließend muss formell oder informell ein Kontakt zu Behörden vor Ort aufgebaut werden. Eine Mutter oder ein Vater allein stößt hier schnell auf verschlossene Türen und ein „Wir würden ihnen gerne helfen, aber uns sind die Hände gebunden“ oder ein „Die Kinder fühlen sich hier wohl“, „Sind wir nicht für zuständig“ oder ein „Wir kennen niemandem mit dem Namen“.

Tipp: Spezialisierte Detektei einschalten – wenn Kindesentzug stattfindet

Wenn Kinder ins Ausland entführt werden und ein Kindesentzug durch einen Elternteil stattfindet, ist es im Regelfall klug, eine spezialisierte Detektei darauf anzusetzen. Gerade bei Ländern mit abweichendem Rechtssystem und anderer Kultur. Der reguläre Rechtsweg kann ansonsten Jahre dauern, auch wenn die Übereinkommen eigentlich eine schnelle Reaktion vorsehen.
Die Detektei kann auch den Aufenthaltsort des Kindes oder der Kinder ermitteln, wenn dieser nicht genau bekannt ist und eine Dokumentation der Aufenthaltsbedingungen dokumentieren, – das kann für ein späteres Gerichtsverfahren von entscheidender Bedeutung sein. Belastendes Beweismaterial ist in vielen Prozessen vonnöten. Über Kontakte zu lokalen Behörden und Interessenvertretern kann eine gute Detektei formell oder informell häufig dazu beitragen, dass eine schnelle Rückführung stattfindet.

Behörden haben manchmal wenig Zeit und Lust

Wer sich nur auf den Behördenweg verlässt, muss viel Zeit mit einkalkulieren. Gerade im Ausland vermitteln Behörden manchmal den Eindruck, dass ein solcher Vorgang eher lästig als wichtig ist und behandeln solche Angelegenheiten gelegentlich getreu der Maßgabe „Gut Ding will Weile haben“. Doch Schnelligkeit ist wichtig: Je länger die Kinder am neuen Ort leben, desto eher ist später vor Gericht mit der Argumentation zu rechnen „Jetzt haben sich die Kinder am neuen Ort schon schön eingelegt und es gefällt ihnen hier gut“.

Kinder, die länger als ein Jahr vom gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt wurden, müssen damit rechnen, vom anderen Staat nicht mehr unbedingt wieder zurückgeschickt zu werden. Dies sehen auch die Abkommen so vor.

Kinder erleiden häufig physisch wie psychisch einen Schaden bei solchen Kindesentziehungen, – eine schnelle Rückführung ist daher besonders wichtig. Wer dies allein nicht auf die Beine stellen kann, sollte sich unbedingt professionelle Hilfe holen. Dies wird im Regelfall nur durch eine darauf spezialisierte Detektei möglich sein. Ein Rechtsanwalt kann zwar den Behörden-Briefverkehr abwickeln und Briefe schreiben, aber wird kaum vor Ort recherchieren und tätig werden.

Wer es zunächst auf eigene Faust vor Ort im Ausland probiert, warnt ggf. auch den anderen Partner vor, der sich dann aus dem Staub macht und mit den Kindern den Aufenthaltsort wechselt.
Zunächst sollte der Fokus auf der sauberen gerichtsfesten Dokumentation durch die Detektei gelegt werden, die sich dann im Anschluss um die Rückführung kümmert – formell oder informell.

Problemfall: Kindesentführung in islamisch geprägte Länder

Wenn Väter Kindesentzug begehen und mit den Kindern in islamisch geprägte Länder reisen, wird es besonders schwierig für die verlassene Frau. In der islamischen Rechtsordnung wird die Verantwortung für die Kinder in erster Linie dem Vater zugewiesen, der meist auch allein bestimmen kann, wo sich die Kinder aufhalten und bei wem die Kinder aufwachsen. Wenn eine Mutter in einem solchen Land das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erstreiten will oder ein deutsches Urteil durchsetzen möchte, wird es zumeist schwierig. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mutter nicht die Nationalität des Vaters hat und nicht Muslimin ist. Da nützt es auch nichts, wenn die Kinder deutsche Ausweise haben.
In den Fällen, wo es Müttern ausnahmsweise doch gelingt, das Sorgerecht durchzusetzen, gilt dies oft nur am neuen Wohnort des Vaters im Ausland. Die Kinder dürfen diesen Ort dann meist nur mit Genehmigung des Vaters verlassen. Spätestens beim Ausreiseversuch am Flughafen wird die Mutter im Regelfall mit den Kindern aufgehalten und läuft sogar Gefahr, dafür ins Gefängnis zu kommen oder sonst wie bestraft zu werden. Andere Länder, andere Sitten.

Hier ist die Einschaltung einer Detektei, die sich mit dem Zielland auskennt und Lösungen für die Rückführung erarbeitet, zielführend.

Kindesentziehung ist eine Straftat – auf Antrag

Wer die Kinder (Minderjährige) entzieht, begeht nach dem deutschen Strafgesetzbuch eine Straftat (§ 235 StGB), die allerdings nur auf Antrag der Person verfolgt wird, deren Elternrechte verletzt worden sind. Es sei denn, die Strafverfolgungsbehörden erkennen ein besonderes öffentliches Interesse, was im Regelfall allerdings kaum der Fall sein dürfte.

Kindesentziehung: Erfolgsquote auf dem Behördenweg recht gering

Die Erfolgsquote bei Kindesentziehungen und dem Versuch, dies auf dem offiziellen Behördenweg zu einem befriedigenden Ende zu bringen, sind sehr gering. Viele verlassene Mütter oder Väter gehen daher andere Wege und schalten Rechtsanwälte und Detekteien ein, die Vorgänge beschleunigen und ggf. auch Fakten setzen. Weil die Erfolgsaussichten so gering sind, beschreitet auch kaum ein Elternteil den steinigen und langwierigen Behördenweg, der oft erfolglos ist.

Im Jahr 2019 haben z.B. Elternteile aus Deutschland in 46 Fällen versucht, auf dem Behördenweg ihr Kind wieder aus der Türkei zurückzubekommen, wohin der andere Teil entführt hat. In nur 13 von 46 Fällen war dies – meist nach langer Zeit – erfolgreich – also eine Quote von etwas mehr als einem Viertel. In Dänemark gelang dies nur in einem von acht Fällen. Das Bundesamt für Justiz weist jedes Jahr solche Fälle in einer gesonderten Kindesentführungsstatistik aus.

Was macht eine Detektei bei Kindesentziehung anders als eine Behörde?

Bei einer Behörde sind sie als verlassener Elternteil in der Regel eine Nummer. Ein Fall von vielen. Deine Detektei macht sich ihren Fall zum eigenen Fall und tut alles, damit der gewünschte Erfolg eintritt. Kümmert sich im Zweifel vor Ort darum, zum einen Beweise zu sichern, zum anderen werden Kontakte ausgenutzt, die häufig eine schnelle Rückführung bürokratisch oder unbürokratisch ermöglichen. Natürlich kostet die Beauftragung einer Detektei Geld, niemand kann für umsonst arbeiten, aber es erhöht sich dadurch im Regelfall nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer Rückführung deutlich, sondern auch die Rückführungsgeschwindigkeit. Kinder kommen so schneller wieder an den gewohnten Aufenthaltsort und können die Entziehungsperiode ggf. schnell wieder vergessen. Leben Kinder erst einmal längere Zeit am neuen Ort, tritt irgendwann u.U. der Gewöhnungseffekt ein und es könnte auch eine Entfremdung vom eigentlich sorgeberechtigten Elternteil stattfinden, der gelegentlich durch Lügengeschichten, die vom Kindesentzieher erzählt werden, unterstütz wird.

Es kommt also darauf an, die Kinder möglichst schnell wieder in die gewohnte Umgebung zurückzuführen, um bleibende Schäden bei den Kindern zu vermeiden. Je länger die Kinder beim entführenden Elternteil verbleiben, desto schwieriger wird eine Rückführung.

Der frühe Vogel fängt den Wurm – auch bei der Rückführung von Kindern

Wer also so schnell wie möglich nach einer Kindesentziehung Maßnahmen ergreift, die Kindesentziehung zu beenden, handelt vernünftig und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die geschaffenen Fakten schnell wieder rückgängig gemacht werden können. Der Behördenweg ist allerdings häufig nicht die geeignetste Methode, schnelle Ergebnisse zu erzielen. Man kann ihn einschlagen, wenn man seine Kinder eventuell irgendwann zurückhaben möchte. Wer seine Kinder unbedingt und schnell wieder zurückhaben möchte, muss Eigeninitiative an den Tag legen.
Dazu reicht es im Regelfall nicht aus, an den neuen Aufenthaltsort der Kinder zu fahren und dort die Polizei aufzusuchen. Dort nimmt man solche Besuche häufig nicht ernst oder geht ihnen nicht mit den notwendigen ernst nach. Dies gilt besonders dann, wenn Mütter versuchen, in patriarchalisch geprägten Ländern ihr Recht durchzusetzen. Das sorgt dort bestenfalls für Heiterkeit.

Was sollte man bei Kindesentzug machen – wie handelt man richtig?

Wenn man von Kindesentzug betroffen ist, tritt eine Situation ein, die für alle Beteiligten extrem belastend ist: Sowohl für den Elternteil, der auf einmal seine Kinder verliert, wie auch für die Kinder, die plötzlich aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden, aber auch für den entführenden Elternteil, der unter Stress steht, weil er meist nicht entdeckt werden will oder aber in der Angst lebt, die Kinder doch wieder abgeben zu müssen.

Ist man von Kindesentzug betroffen, empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

  1. Sofern noch möglich: Nachvollziehbare Aufforderung an den entziehenden Elternteil, die Kinder sofort wieder zurückzuführen
  2.  Gang zur Polizei: Erstattung von Strafanzeige gegen den entziehenden Partner
  3. Wenn Aufenthaltsort unbekannt und/oder zeitnahe Rückführung unwahrscheinlich: Einschaltung Detektei zur Ermittlung Aufenthaltsort und Erstellung gerichtsfester Dokumentation des Entzugs und der Aufenthaltsbedingungen
  4. Besorgung Bestätigung beim Amtsgericht, dass gewöhnlicher Aufenthaltsort und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem selbst liegt – ggf. mit Rechtsanwalt

Wichtig ist unverzügliches Handeln. Das bloße Anstoßen eines offiziellen Rechtsweges führt ansonsten nur zu quälend langen Amtswegen und gerichtlichen Abläufen.

Allein bis zu einer Beantwortung von Anfragen im Ausland können ansonsten oft Monate vergehen, wenn die Anfrage überhaupt beantwortet wird. Hier hat es sich als förderlich empfohlen, selbst aktiv zu werden und Prozesse zu beschleunigen, indem man vor Ort ermitteln lässt und ggf. mit Detektiven Druck auf zuständige Behörden vor Ort aufbauen lässt. Manchmal lassen sich auch auf informellem Weg Vorgänge beschleunigen.

Gibt es für Kindesentzug im Vorfeld Anzeichen?

Die beste Strategie gegen Kindesentzug ist es natürlich, wenn man es gar nicht erst soweit kommen lässt. Wer präventiv Maßnahmen trifft, kann zum Teil davor schützen. Oftmals machen Täter im Vorfeld schon Andeutungen oder drohen damit, um die Reaktion zu testen oder die eigene (angebliche) Macht zu demonstrieren.

  • Hören Sie genau hin, was der Partner von sich gibt. Meist avisiert er den Entzug vorher oder lotet aus, wie man reagieren würde. Dann sollten alle Alarmglocken angehen.
  • Papiere der Kinder vor Zugriff sichern: Ausweise, Pässe, Geburtsurkunden der Kinder sollten vor dem Zugriff des vermutlichen Kindesentziehers gesichert werden. Dies erschwert zumindest den Abzug ins Ausland
  • Gibt es Streit mit dem Partner und dieser droht, die Kinder ins Ausland zu verbringen, sollte bei Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt werden
  • Geben Sie eine Information an Kindergarten und Schule, dass die Kinder ggf. unter allen Umständen nur an SIE oder bestimmte Personen übergeben werden dürfen
  • Sind die Kinder schon alt genug: sprechen sie mit den Kindern darüber
  • Droht die Ausreise in ein bestimmtes Land, sollte die Botschaft dieses Landes vorab informiert werden, damit der ausreisewillige Partner mit den Kindern beim Grenzübertritt aufgehalten werden kann – sofern es zu einer Kontrolle kommt
  • Gibt es Streit zwischen den Partnern und einer schlägt plötzlich und in Abweichung zum in der Vergangenheit gelebten vor, dass ein Partner mal allein mit den Kindern Urlaub macht?

Was geht der Kindesentziehung meist voraus?

Wertet man die Urteilsdatenbanken zu Strafprozessen bezüglich Kindesentführung durch einen Elternteil aus, kommt man zu dem Schluss, dass in allen Fällen dem Kindesentzug eine Scheidung, eine Trennung oder mindestens deutliche Beziehungsprobleme vorausgingen.

Meist will dann ein Partner die Kinder ganz für sich haben und versucht, in einem egozentrischen Akt, die Kinder ganz für sich zu vereinnahmen und den Kontakt der Kinder zu dem anderen Elternteil ganz zu unterbinden.

Im Regelfall werden die Kinder auch gegen einen Elternteil aufgehetzt, meist unter Anwendung von Lügen.

Typischerweise sind die Eltern bereits getrennt, wenn es zum Kindesentzug kommt. In einigen Fällen findet dies jedoch auch parallel statt.

Binationale Familien besonders gefährdet

Eltern mit unterschiedlichen Nationalitäten sind von Kindesentführung besonders gefährdet. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn in den unterschiedlichen Ländern auch unterschiedliche Kulturelle Auffassungen zur „richtigen“ Führung einer Ehe und der Kinderbetreuung vorliegen.

Wohin werden die meisten Kinder entführt?

Offizielle Statistiken über Kindesentzug sind traditionell schwierig zu erhalten, da viele Elternteile wegen der Aussichtslosigkeit und des langwierigen Verfahrens nicht den Amtsweg einschlagen, sondern mit eigenen Mitteln an der Rückführung der Kinder arbeiten, was häufig schneller und effektiver ist.

Aber auch die Zahlen aus dem eingeschlagenen Amtsweg sind aufschlussreich:

Für 2017 hat das Bundesjustizministerium beispielsweise mitgeteilt:

  • Anzahl internationaler Nachfragen nach Haager Kindesentführungsübereinkommen: 186 Fälle
    Diese betrafen die folgenden Länder:

    • 1. Türkei: 38 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 2. Polen: 25 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 3. Frankreich: 13 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 4. Großbritannien: 13 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 5. Russland: 12 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 6. Österreich: 11 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 7. Italien: 11 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 8. USA: 9 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 9. Spanien: 9 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 10. Portugal: 8 deutsche Anträge auf Rückführung

Deutschland auf Platz 3 bei Kindesentführungen

Die Haager Konferenz hatte zuletzt 2008 erfassen lassen, aus welchen Staaten die meisten Kinder entführt wurden, – dies umfasst allerdings nur die Vorgänge, die amtsanhängig wurden und bei denen nach den Haager Übereinkommen eine „amtliche Rückführung“ beantragt wurde. Die tatsächliche Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein.

Hier die Staaten, AUS DENEN die meisten Kinder in ein anderes Land entführt wurden (Stand 2008):

  • USA: 309 Fälle
  • Großbritannien: 200 Fälle
  • Deutschland: 146 Fälle
  •  Italien: 127 Fälle
  •  Mexiko: 111 Fälle
  •  Spanien: 92 Fälle
  •  Australien: 86 Fälle
  •  Polen: 74 Fälle
  • Frankreich: 68 Fälle
  • Neuseeland: 54 Fälle

Täter bei Kindesentzug nicht immer nur Männer

Entgegen der landläufigen Meinung in der Bevölkerung sind die Täter nicht immer nur oder überwiegend Männer, die mit den Kindern „abhauen“, sondern die Täter sind in etwa hälftig Männer und Frauen, das zeigt die Auswertung von Strafprozessen, die in Deutschland wegen Kindesentzugs geführt werden. Von 53 Strafprozessen in Deutschland im Jahr 2017 waren 29 Frauen und 24 Männer als (angebliche) Täter betroffen, ein in etwa ausgewogenes Verhältnis mit leichtem Überhang bei den Frauen als Täter. Die Verurteilungswahrscheinlichkeit bei begonnenem Strafprozess ist hoch: Von den 53 Verfahren endeten mit 42 Verfahren im Jahr 2017 mit Freiheitsstrafen, Strafarrest oder auch einer Geldstrafe.

Wo ist der Rechtsweg bei Kindesentführung besonders schwierig?

Grundsätzlich haben Mütter es in islamisch geprägten Staaten oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen, weil man dort Vätern die größeren, teilweise alleinigen Rechte bei dem Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder einräumt.

Schwierig ist es aber auch in fast ganz Asien und dem afrikanischen Kontinent, weil dort die überwiegende Anzahl der Staaten nicht den internationalen Abkommen zur Kindesentführung beigetreten ist. Die Einschlagung des Rechtsweges verläuft dort häufig im Sande und führt zu jahrelangem Schriftverkehr, der häufig im Sande verläuft.

Hier ist die private Einschaltung einer Detektei im Regelfall deutlich zielführender.

Jüngere Kinder besonders gefährdet

Eine Auswertung der Hager Konferenz aus dem Jahr 2011 zeigt, dass jüngere Kinder besonders gefährdet sind, Opfer eines Kindesentführung zu werden, die meisten Kindesentziehungen gibt es bis zum Alter von 5 Jahren, die Anzahl der Kindesentführungen von Kindern, die 16 Jahre und älter sind, geht gegen Null.

Checkliste für amtliche Verfahren zur Kindesentführung:
Checkliste, was erfüllt sein muss, wenn man ein „amtliches“ Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) anstoßen möchte:

  1. Übereinkommen muss gültig sein (Art. 37 ff. HKÜ)
  2. Das Kind muss unter 16 Jahre alt sein (Art. 4 HKÜ)
  3. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes muss vor dem Verbringen ins Ausland ein HKÜ-Vertragsstaat sein (Art. 1 a HKÜ)
  4. Das Kind hält sich derzeit in einem HKÜ-Vertragsstaat auf (Art. 1 a HKÜ)
  5.  Das Kind wurde widerrechtlich in den anderen Staat verbracht oder dort zurückgehalten, damit tritt entweder eine Verletzung des Sorgerechts (Art. 3 a HKÜ) oder ein tatsächliches Ausüben des Sorgerechts (Art 3 b HKÜ) ein
  6. Es gibt keinen Versagungsgrund für die Rückführung (z.B. Sorgerecht wird tatsächlich nicht ausgeübt, es gibt eine Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung für die Verbringung oder es liegt eine schwerwiegende Gefahr oder unzumutbare Lage für das Kind vor)
  7. Das Kind leistet keinen Widerstand zur Rückführung
  8. Das Kind hat sich am neuen Ort noch nicht eingelebt (Art 12 Abs. 2 HKÜ)
  9. Menschenrechte und Grundfreiheiten werden mit der Rückführung nicht verletzt

Antragsunterlagen bei Kindesentführung

Auch beim Bundesamt für Justiz, welches in Deutschland Anträge auf Kindesrückführung auf einem Formular entgegennimmt, muss man Vordrucke ausfüllen und begleitende Papiere vorlegen.
Was man auf jeden Fall benötigt:

  • I. Geburtsurkunde des Kindes
  • II. Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
  • III. Nachweis für das Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsentscheidungen oder Kopien aus Gesetzestext)
  • IV. Weitere Dokumente wie Schulbescheinigung, Kindergartenbescheinigung etc.
  • V. Übersetzung aller Dokumente
  • VI. Foto vom Kind
  • VII. Foto vom vermeintlichen Entführer
  • VIII. Eigene schriftliche Darstellung des Kindesentzugs

Kind darf sich noch nicht eingelebt haben

Das größte Problem bei Kindesentziehungen ist der Faktor Zeit. Behörden haben oft alle Zeit der Welt, besonders Behörden im Ausland. Bei deutschen Behörden stößt man oft einen „Vorgang“ an, der dann durch die Behördenmühlen läuft. Ein Brief einer Behörde aus Deutschland verliert in fernen Ländern auf dem Dorf oft an Bedeutung. Manchmal landet er zunächst in der Ablage oder auch in einem Papierkorb und wird erst bei erneuter Nachfrage beantwortet – oder auch nicht.

Selbst wenn der Vorgang jedoch auch im Ausland aktenkundig wird, wird es oft schwierig, wenn das Kind sich am neuen Wohnort schon eingelebt hat. Dann stellen sich Gerichte oft quer und manchmal sogar die Kinder, weil sie neue Freunde vor Ort gefunden haben.
Es kommt also darauf an, möglichst keine Zeit zu verlieren und schnell zu handeln. Bloßes Abwarten, was denn wohl die Behörden machen, führt häufig zu Zeitverlust mit dem Risiko eines ungewissen Ausgangs.

Wenn mehr als ein Jahr nach der Kindesentziehung vergangen ist, hat das verlassene Elternteil oft das Nachsehen, das ist selbst in den offiziellen Übereinkommen so geregelt.
Artikel 12 des Haager Kindesentführungsübereinkommens lautet:

Ist ein Kind im Sinn des Artikels 3 widerrechtlich verbracht oder zurückgehalten worden und ist bei Eingang des Antrags bei dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde des Vertragsstaats, in dem sich das Kind befindet, eine Frist von weniger als einem Jahr seit dem Verbringen oder Zurückhalten verstrichen, so ordnet das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde die sofortige Rückgabe des Kindes an. Ist der Antrag erst nach Ablauf der in Absatz 1 bezeichneten Jahresfrist eingegangen, so ordnet das Gericht oder die Verwaltungsbehörde die Rückgabe des Kindes ebenfalls an, sofern nicht erwiesen ist, dass das Kind sich in seine neue Umgebung eingelebt hat. Hat das Gericht oder die Verwaltungsbehörde des ersuchten Staates Grund zu der Annahme, dass das Kind in einen anderen Staat verbracht worden ist, so kann das Verfahren ausgesetzt oder der Antrag auf Rückgabe des Kindes abgelehnt werden.

Schon der bloße Eingang des Antrags auf Rückführung im Ausland ist häufig schwer zu beweisen, auch hier kann eine Detektei durch persönliche Zustellung und Zeugnis vor Ort für die Einhaltung von Fristen sorgen.

Was ist, wenn das Kind Widerstand bei der Rückführung leistet?

Oft werden entführte Kinder aufgehetzt und ihnen werden für den Fall einer Rückführung Schauermärchen erzählt, was manchmal dazu führt, dass die Kinder Widerstand bei der beabsichtigten Rückführung leisten. Nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen muss man den Willen des Kindes berücksichtigen, wenn das Kind eine Reife erreicht hat, die es empfehlen lässt, die Kindsmeinung zu berücksichtigen. Dies wird im Regelfall desto wahrscheinlicher sein, je näher das Kind an die 16-Jahres-Grenze kommt, – auch wenn weder im Gesetz noch im Übereinkommen eine solche Altersgrenze vorhanden ist. In der Rechtsprechung kristallisiert dies jedoch heraus. Kindsmeinungen von Kindern unter 8 Jahren werden häufig nicht berücksichtigt, da Kinder dort häufig noch nicht in der Lage sind, eine eigenständige Meinung zu bilden, sondern im Regelfall nur Vorgesagtes Nachplappern und leicht zu beeinflussen sind.

Klar muss einem sein, dass der entführende Elternteil großen Einfluss auf das Kind hat, weil es die meiste Zeit mit ihm verbringt und auch durch Geschenke und Zuwendungen Sympathien erreichen kann. Etwaige Lügengeschichten über den anderen Elternteil können von den Kindern mangels Kontakt häufig nicht verifiziert werden.

Was staatliche Rückführungsverfahren verzögert

Staatliche Rückführungsverfahren werden häufig schon allein durch Laufzeiten innerhalb der Behörden verzögert, aber auch durch geschicktes Taktieren des Entführers. Zunächst einmal macht die zentrale Behörde für Kindesentführungen in Deutschland (Bundesamt für Justiz) nichts anderes als den Vorgang an die zentrale Behörde eines anderen Landes weiterzuleiten. Allein schon der Postweg kann hier dauern. Dann kommt der Vorgang bei einer zentralen Behörde des anderen Landes an und muss von dort ggf. an Behörden vor Ort, wo das Kind vermutlich ist, weitergeleitet werden.

Hier tauchen schon oft die ersten größeren Probleme auf, da der genaue Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

Kluge Kindesentführer wechseln auch in regelmäßigen Zeitabständen den Aufenthaltsort, was zu extremen Verzögerungen in der Behördenkommunikation führt. Insgesamt wird so oft erreicht, dass das Kind schon mehr als ein Jahr am neuen Ort lebt, bevor ein Vorgang an der richtigen Stelle landet. Wenn dies überhaupt gelingt.

Es hat also eine außerordentlich große Bedeutung, möglichst genau den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen zu können. Wenn dies nicht auf der Hand liegt, verbleiben häufig nur Detekteien, die für Klarheit sorgen und dafür, dass nicht zu viel Zeit ins Land streicht.

Wer als Kindesentführer den Aufenthaltsort zwischen verschiedenen Staaten wechselt, sorgt für maximale Verzögerungen und setzt mit einem mehr als einjährigem Aufenthalt der Kinder beim entziehenden Elternteil Fakten, die bei einer späteren Gerichtsentscheidung für den entziehenden Elternteil sprechen könnten.

Mediation verzögert oft das Verfahren

Miteinander reden und zu versuchen, gemeinsam eine Lösung zu erreichen, ist grundsätzlich sicher sinnvoll. Auch Behörden versuchen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen zunächst über eine Mediation Einigkeit zu erzielen. Oftmals gehen aber durch das gegenseitige Austauschen von Schriftsätzen (gern auch über Landesgrenzen hinweg) wertvolle Monate verloren, die schlussendlich mit dazu beitragen können, dass sich die Kinder am neuen Ort schon einleben und am Ende aller Mediation gar nicht mehr zurückwollen.

Gerichte raten häufig zur Mediation in solchen Verfahren, können diese jedoch nicht verpflichtend machen. Auch die zentralen Behörden der Länder unterstützen häufig eine Mediation, wobei der Zeitdruck ein Problem darstellt, da Gerichtsverfahren eigentlich innerhalb von 6 Wochen beendet sein sollten.

Grenzüberschreitende Mediation ist häufig auch wegen Unterschieden in der Sprache und Vorurteilen schwierig. Streitigkeiten eskalieren häufig und Problemfelder werden unsachlich diskutiert, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Alles aus der Angst heraus, das Kind zu verlieren.

Muss das Kind eigentlich bei Kindesentführung gehört werden?

Interessanterweise muss nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen die zentrale Figur des Geschehens bei einer Kindesentführung, nämlich das Kind selbst weder in einer Mediation noch in einem Gerichtsverfahren persönlich angehört werden.

Es gibt nur das Recht des Kindes, sich einer Rückführung zu widersetzen. Der entziehende Elternteil kann das entzogene Kind maßgeblich beeinflussen oder aber argumentieren, dass es noch gar nicht reif genug sei, um selbst zu entscheiden.

Einschaltung von Nichtregierungsorganisationen

Manchmal kann bei Einschaltung von Nichtregierungsorganisationen eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden, – hierbei ist allerdings die Einschaltung von Nichtregierungsorganisationen im Land der Verbringung der Kinder am sinnvollsten. Diese können mit dazu beitragen, Druck vor Ort aufzubauen, um bei Behörden zu erreichen, dass Vorgänge schneller bearbeitet werden oder gar überhaupt bearbeitet werden. Aber auch hier ist häufig mehrfaches Nachfassen notwendig, um das Ziel zu erreichen.

Zuständige Stelle für offizielle Rückführungsgesuche bei entführten Kindern:

Wer ein offizielles Rückführungsgesuch stellen möchte und alle dafür notwendigen Unterlagen und einen langen Atem hat, kann sich an die in Deutschland zuständige Stelle wenden:

Bundesamt für Justiz, Zentrale Behörde nach dem internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Telefon 0228-99410-5212

www.bundesjustizamt.de/sorgerecht

Tipp: Detektei einschalten bei Kindesentzug

Das Wichtigste bei Kindesentziehungen ist das schnelle Agieren. Von daher empfiehlt es sich, so früh wie möglich, eine geschulte Detektei, die Erfahrung mit Kindesentziehungen hat anzuschalten. Die Detektei hilft nicht nur, den Aufenthaltsort des Kindes genau zu ermitteln und zu dokumentieren, sondern hilft so auch bei der Beschleunigung aller offiziellen Vorgänge, was maßgeblich zu einer schnellen Kindesrückführung beitragen kann.

Homeoffice, was darf die Geschäftsleitung wissen und was nicht?

Darf man Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Homeoffice überwachen?

Homeoffice Arbeitsplätze sind für ein Unternehmen oftmals günstig, da man in der Firma nicht ständig ein Büro oder Arbeitsplatz für den Mitarbeiter vorhalten muss. Der Mitarbeiter kann auch nicht zu spät kommen, weil er ja keinen Weg zur Arbeitsstätte hat. Allerdings haben Homeoffice Arbeitsplätze auch zwei wesentliche Nachteile:

  • Der Informationsaustausch mit Kollegen ist oft deutlich schwieriger
  • Während manche Mitarbeiter im Homeoffice dazu neigen, sogar mehr zu arbeiten, nutzen andere die Abwesenheit von Vorgesetzten, um während der eigentlichen Arbeitszeit auch Freizeitaktivitäten zu vollziehen, die sie sich als Arbeitszeit bezahlen lassen

Gerade wegen des letzten Punktes wächst der Wunsch in vielen Unternehmen, die Mitarbeit im Homeoffice auch zu überwachen und damit sicherzustellen, dass der Mitarbeiter auch tatsächlich für die Firma arbeitet. Durch bloßes Anrufen ist dies im Zeitalter von Anrufweiterschaltungen schon lange nicht mehr überprüfbar. Eine Telefonanruf im Homeoffice kann über Anrufweiterschaltung auch an den Strand eines Urlaubsressorts weitergeleitet werden und niemand bemerkt etwas.

Was kann man also tun, um die Mitarbeit im Homeoffice zu überwachen? Was darf man aus rechtlicher Sicht? Womit müssen Mitarbeiter bei der Überwachung im Homeoffice leben und was ist verboten? Wo sind rechtliche Grauzonen und welche Methoden gibt es, Mitarbeiter zu überprüfen?

Detekteien werden regelmäßig mit solchen Homeoffice Überprüfungen betraut, weil es aus Sicht der Firma auch gerecht ist, wenn alle Mitarbeiter für die Arbeit bezahlt werden und dafür auch arbeiten und nicht die, die wirklich arbeiten, für die anderen, die im Straßencafé sitzen, mitarbeiten müssen.

Darf man die Mitarbeiter mit Keyloggern im Homeoffice überwachen?

Einige Firmenchefs wollen am liebsten die Mitarbeiter mit sogenannten Keyloggern überwachen. Das sind kleine Programme, die genau erfassen, welche Daten der Mitarbeiter am heimischen PC oder Notebook eingibt. So kann auch erfasst werden, in welchen Zeiträumen der Mitarbeiter überhaupt seine Tastatur benutzt.
Solche Keylogger kann man durchaus einsetzen, aber nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters selbst. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.7.2017 (2 AZR 681/16) entschieden, dass eine verdeckte Überwachung mit einem Keylogger unzulässig nach § 32 Abs. 1 BDSG ist. Eine Ausnahme, die eine verdeckte Überwachung ohne Zustimmung des Mitarbeiters zulassen würde, wäre ein konkret begründeter Verdacht auf Straftaten des Mitarbeiters.

Hier reicht aber ein bloßer Verdacht nicht aus. Will man den Mitarbeiter mit einem Keylogger überwachen, wird man bei Vorhandensein eines Betriebsrats diesen vorher mindestens informieren müssen.

Darf man den Firmenwagen mit einer GPS Ortung versehen?

Viele Firmen setzen GPS Ortungstechnik in den Firmenfahrzeugen ein, z.B.

  • Um Strecken besser planen zu können
  • Um das Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen
  • Um die Sicherheit des Mitarbeiters zu gewährleisten

Eine solche GPS-Ortung kann erlaubt sein, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, um z.B. Strecken besser zu planen oder den Mitarbeiter selbst zu schützen (z.B. bei Geldtransportern oder Taxen). Der Mitarbeiter, den man überwacht, muss aber darüber im Vorfeld informiert werden. Eine vorherige Information kann unterbleiben, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter Straftaten begeht oder begangen hat oder sonstige erhebliche Vertragsverletzungen vorliegen. Der bloße Verdacht darauf reicht auch hier nicht: Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen.

Trick: Firmen-PC zur Verfügung stellen und private Nutzung ausschließen

Wer seinen Mitarbeitern einen Firmen-PC zur Verfügung stellt und die private Nutzung vertraglich ausschließt, darf diesen PC auch überwachen, dies kann z.B. geschehen durch:

  • Spionage Software, die alle 5 Minuten einen Screenshot vom Bildschirm anfertigt und speichert
  • Speicherung des Browserverlaufs, in welchem gespeichert wird, wann welche Seiten aufgerufen worden sind

Wenn man solche Maßnahmen ergreift, sollte man aber per Arbeitsvertrag oder mindestens per Dienstanweisung die private Nutzung des Rechners und des Internets ausdrücklich untersagt haben, ansonsten könnte man sich z.B. einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses schuldig machen. Die Mitarbeiterüberwachung ist in §88 Telekommunikationsgesetz geregelt.

Wer einen Betriebsrat in der Firma hat, hat es allerdings etwas schwerer, wenn nicht tariflich oder gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Der Betriebsrat hat nämlich das Recht vor der Einleitung von Mitarbeiterüberwachungen darüber informiert zu werden. Dies ist in §87 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Was passiert eigentlich, wenn ich als Chef illegal die Mitarbeiter überwache?

Wer absichtlich personenbezogene Daten über die Mitarbeiter aufzeichnet und speichert, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis 300.000 Euro belegt werden. Theoretisch wären auch Freiheitsstrafen denkbar.

Mitarbeiter könnten wegen nicht erlaubter Videoüberwachung auch Schmerzensgeld wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einfordern. Dies trifft auf Fälle zu, in denen die Videoüberwachung nicht erlaubt ist und dennoch vorsätzlich ohne Wissen des Mitarbeiters vollzogen wurde.

Wer zusätzlich zu Bildern auch noch Ton aufzeichnet, könnte sich einer Straftat schuldig gemacht haben, wenn die Vertraulichkeit des Worts verletzt wird.

Gilt eigentlich das Arbeitszeitgesetz auch zuhause im Home Office
Ja, auch wenn man zuhause im Home Office arbeitet , gilt das Arbeitszeitgesetz. Mitarbeiter sollen also nicht länger als 8 Stunden am Tag arbeiten – von Ausnahmen abgesehen. So kann z.B. die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, muss dann aber innerhalb der nächsten 6 Monate ausgeglichen werden. Den Arbeitgeber treffen Dokumentationspflichten auch für die Arbeit des Angestellten im Homeoffice.

Pausenzeiten im Homeoffice

Auch wer im Homeoffice arbeitet, hat Anspruch auf Pausen. Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf 30 Minuten Pause. Wer täglich mehr als 9 Stunden arbeitet, hat Anspruch aus insgesamt 45 Minuten Pause. Auch müssen zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn mindestens 11 Stunden liegen, – hier sind aber Ausnahmen möglich.

Darf der Arbeitgeber einfach so ins Home Office?

Manch Arbeitgeber hat Freude daran, seine Mitarbeiter zuhause unangekündigt zu besuchen, um zu überprüfen, ob und wie der Mitarbeiter auch tatsächlich im Homeoffice arbeitet. Formal begründet das der Arbeitgeber häufig mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, auch im Home Office die Arbeitsschutzvorschriften einhalten zu müssen. Es gibt aber keine rechtliche Verpflichtung des Angestellten, den Arbeitgeber überhaupt in die Wohnung hineinzulassen. Daher sollte man in einer Home-Office-Vereinbarung das Zutrittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers ausdrücklich regeln – unter Nennung von:

  • Zutrittsgründen
  • Zutrittszeiten
  • Zutrittshäufigkeiten

Dürfen Detekteien Mitarbeiter im Homeoffice überwachen?

Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt in §26 Abs.1 ausdrücklich auch Überwachungen durch Detekteien zur Gewinnung von Beweismitteln einer Pflichtverletzung. Und zwar immer dann, wenn konkrete Verdachtsmomente eines Arbeitszeitbetrugs vorhanden sind.

Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn der Mitarbeiter im Homeoffice:

  • Öfter oder dauernd im Homeoffice zu vereinbarten Arbeitszeiten nicht erreichbar ist
  • Eine stark verminderte Produktivität auftritt, die auf mangelnden Arbeitseinsatz schließen lässt
  • Hinweise anderer Kollegen oder Dritter auf Freizeit- oder andere arbeitsfremde Aktivitäten während der Arbeitszeit vorliegen

Wenn man also mehrmals zu unterschiedlichen Arbeitszeiten im Homeoffice anruft und dort meldet sich niemand und das kann seitens des Arbeitnehmers auch nicht schlüssig erklärt werden, könnte ein Einsatz einer Detektei ebenso gerechtfertigt sein wie für den Fall, dass ansonsten übliche Videotelefonate häufig abgelehnt werden (weil dann auffallen würde, dass der Mitarbeiter gar nicht im Büro ist).

In §26 BDSG heißt es ausdrücklich:

Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

Praktisch bedeutet dies, dass der Mitarbeiter dann durch eine Detektei überwacht werden darf, wenn es Anhaltspunkte für gravierende Verstöße gibt. Dazu gehört nicht ein einmaliger Verstoß oder ein um wenige Minuten nach hinten gelegter Arbeitsbeginn, sondern Hinweise auf regelmäßiges oder gravierendes Fehlverhalten.

Die meisten Home Office Arbeiter sind im Home Office sogar produktiver als im Büro und arbeiten sogar mehr als im Firmenbüro. Umso wichtiger ist es manchen Personalchefs, keine Ungerechtigkeiten durch diejenigen aufkommen zu lassen, die meinen Vertrauen in sie enttäuschen zu müssen.

Detekteien werden vor allen Dingen im öffentlichen Raum tätig

Detekteien werden vor allen Dingen im öffentlich zugängigen Raum tätig, d.h. überwachen z.B., wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Haus verlässt, um z.B. Tennis zu spielen oder sich mit Freunden im Café trifft. Auch privates Rasenmähen vor dem Haus könnte ebenso dokumentiert werden wie das Abholen der Kinder aus dem Kindergarten oder das Gassigehen mit dem Hund. Wer sich vom Arbeitgeber 8 Stunden Arbeit bezahlen lässt, aber 2 Stunden davon am Tag privat verbringt, betrügt im Prinzip seinen Arbeitgeber, der ein Recht auf Vertragserfüllung und Aufklärung hat.

Schwieriger ist rechtlich die Aufklärung im privaten Bereich, wie z.B. innerhalb der Wohnung. Hier dürfen Detekteien im Regelfall keine Video- und Tonaufnahmen tätigen.

Arbeitgeber haben im Regelfall vor Homeoffice-Überwachung durch Detektei einen Verdacht

Kaum ein Arbeitgeber will stichprobenhaft durch eine Detektei alle Angestellten im Homeoffice überwachen lassen. Dies wäre nicht nur gesetzlich verboten, sondern auch aus Kostengründen ineffizient. Bei fast allen Überprüfungen durch Detekteien im Bereich Homeoffice ist der Betrugsverdacht des Arbeitgebers so groß, dass er sich durch die Detektei in der Folge auch bestätigen lässt. Der Vorteil ist: In solchen Fällen kann die Detektei gerichtsfeste Beweise liefern, die auch vor Gericht verwertbar sind, da der Arbeitgeber ein legitimes Interesse und einen begründeten Verdacht beweisen kann.

Bei Detektiveinsätzen zur Überprüfung von Homeoffice Angestellten ist beispielsweise in der Vergangenheit aufgefallen:

  • Eigentlich aus gesundheitlichen Gründen in Quarantäne befindlicher Mitarbeiter war im Café und Baumarkt
  • Mitarbeiter, der im Homeoffice arbeiten sollte, war im Ferienhaus im anderen Land
  • Mitarbeiter, der im Home Office arbeiten sollte, arbeitete nachmittags im 450-Euro-Job
  • Mitarbeiter war statt im Homeoffice auf dem Sportplatz
  • Mitarbeiter nutzte eigentliche Homeoffice-Zeit zu Vorstellungsgesprächen bei anderen Firmen

Alle solche Verfehlungen können durch eine Detektei gerichtssicher dokumentiert werden, sodass auch arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – rechtssicher erfolgen können.

Welche Tracking-Programme gibt es für die Home Office Angestellten?

Am Markt ist eine Vielzahl von Tracking-Programmen erhältlich, die die Aktivitäten von Angestellten im Home Office Verhältnis speichern sollen. Besonders beliebt sind Programme wie:

  • Activ Trak
  • Timedoctor
  • Hubstaff
  • Sneek
  • Enaibe

Der Einsatz solcher Programme ist vor allen Dingen in den USA sehr beliebt, dort werden solche Programme auch von großen Unternehmen, wie z.B. Banken benutzt. In Deutschland ist jedoch eine durchgehende Überwachung aller Angestellten per Videokamera – von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bankkassierer, Juweliere, Geldbearbeitungsfirmen etc.) – unzulässig und überdies mit dem Betriebsrat auch vorher abzustimmen.

Allerdings wird hier häufig in Deutschland nach dem Motto „Wo kein Kläger, da auch kein Richter“ gehandelt und Arbeitgeber vereinbaren mit den Arbeitnehmern die Installation solcher Systeme.

Manchmal wissen die Angestellten gar nicht, was die Programme alles dokumentieren.

So schießt z.B. Timedoctor über die Webcam alle 10 Minuten ein Foto vom Mitarbeiter vor dem PC. Das macht zwischenzeitliche Ausflüge an den Baggersee etwas schwierig.

Sneek zeigt alle Home Office Mitarbeiter auf einem Schirm

Besonders beliebt bei einigen Arbeitgebern ist die Software von Sneek, die dem Chef im Büro auf einem Schirm alle Mitarbeiter gleichzeitig am Homeoffice Arbeitsplatz zeigt und dies alle paar Minuten updatet. Wessen Platz am Schirm länger leer bleibt, fällt sofort auf. Die Software kann man gratis testen und selbst die Proversion kostet nur 8,50 € im Monat – pro Mitarbeiter. Preiswerter kann man Mitarbeiter kaum überwachen. Die Modemarke Fred Perry nutzt diesen Dienst beispielsweise für ihre Mitarbeiter. Sneek gibt an, über 10.000 Kunden für die Software zu haben.

Versteht sich von selbst, dass die Betreiber solcher Software-Systeme die Programme nicht als Überwachung verstanden willen wollen, sondern dies als ideales Instrument sehen, den Zusammenhalt in Firmenteams auch im Home Office zu stärken.

Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Sowohl im Home Office wie auch in Firmengebäuden setzen manche Firmen auf eine sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Im Prinzip können bei dieser Regelung die Mitarbeiter arbeiten, wann sie wollen und Arbeitsbeginn und Arbeitsende frei festlegen. Die Arbeitszeit kann eigenverantwortlich geregelt werden. Die Arbeit muss nur gemacht werden.

Möglich ist, dass Kernarbeitszeiten festgelegt werden, zu denen man im Büro (oder Home Office) anwesend sein muss (z.B. für Meetings wichtig). Es muss bei einem Vertrauensarbeitszeitmodell auch nicht täglich 8 Stunden oder 1/5 der Wochenarbeitszeit gearbeitet werden. Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass der Mitarbeiter mit diesem Vertrauensvorschuss vertrauensvoll umgeht. Die Erfahrung lehrt, dass dieses Modell, was besonders häufig bei besser bezahlten Mitarbeitern angewandt wird, sogar eher dazu führt, dass die Mitarbeiter länger als zu wenig arbeiten. Häufig wird dann noch in den Abendstunden länger gearbeitet. Oder auch am Wochenende.

Probleme bei der Vertrauenszeit:

  • Im Homeoffice gibt es keinen geregelten Feierabend, hier gibt es die Gefahr der häufigen Überstunden oder aber des übermäßigen Freizeit-Nehmens
  • Smartphone- und Notebook-Arbeiten und Antworten von unterwegs werden häufig nur unzureichend gewertet
  • Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen, was bei einigen das Abschalten unmöglich macht. Damit werden Burnouts wahrscheinlicher
  • So positiv eine flexible Einteilung auch klingt: Viele Vorgänge sind von Abstimmungsprozessen mit Kollegen abhängig und diese sind im Zweifel abends um 22 Uhr nicht mehr zu erreichen

Voraussetzung, damit eine Überwachung im Home Office überhaupt Sinn macht

Damit eine Überwachung der Angestellten im Home Office überhaupt Sinn macht, sollte mit dem Angestellten eine Home Office Vereinbarung geschlossen werden. In dieser sollte vereinbart werden:

  • Firmen-PC und Firmen-Smartphone werden gestellt und sind nur und ausschließlich beruflich zu nutzen. Dies ermöglicht eine Überwachung des Geräts und Auswertung des Browsers und Userverhaltens
  • Es sollten Reaktionszeiten festgelegt werden, innerhalb derer Anrufe oder Rückrufwünsche erledigt werden sollten. In bestimmten Kernzeiten sollte dies ein Zeitrahmen von max. 30 – 60 Minuten sein. Das verhindert in Kernzeiten den Freibadbesuch des Mitarbeiters, ermöglicht ihm aber ohne schlechtes Gewissen, den Müll rauszubringen.
  • Es sollten klare Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit gesetzt werden, z.B. „Arbeitszeit wird regelmäßig spätestens um 21 Uhr beendet…der Sonntag bleibt stets arbeitsfrei…“ oder ähnlich.
  •  Zutritt von Firmenchefs, Abteilungsleitern in die Wohnung sollte geregelt werden (Wie häufig und wie lange vorher angekündigt und in welchen Fällen, zu welchen Zwecken)
  • Mitarbeiter sollte sich einverstanden erklären mit der Installation bestimmter Software-Systeme

Warum sollten Chefs Ihre Mitarbeiter im Home Office überwachen?

  1. Manche Mitarbeiter können im Homeoffice nicht abschalten – hier sollten Chefs auch einschalten können, um den Mitarbeiter vor sich selbst zu schützen. Mitarbeiter brauchen auch Auszeiten, um sich zu erholen, sonst droht irgendwann der Totalausfall wegen Burnout.
  2.  Nicht alle Mitarbeiter sind für ein Homeoffice geeignet. Manche Mitarbeiter brauchen festere Strukturen und immer wieder zwischen Anweisungen und Korrekturen. Solche Mitarbeiter würden sich ohne ständiges Feedback sonst verlieren.
  3. Im Austausch mit Kollegen und Vorgesetzten kommen immer wieder Informationen „informell“ ans Tageslicht, die in rein formellen Meetings oder Emails nicht übermittelt worden wären. Nichts ersetzt das persönliche Gespräch…
  4. Selbst-Management erfordert hohes Maß an Selbstorganisation. Das liegt nicht jedem. Hier brauchen Mitarbeiter manchmal Hilfestellung.
  5. Vereinbarungen und Zielvorgaben machen nur Sinn, wenn man die Einhaltung auch überprüft. Auch zwischendurch, um Leute, die sich auf falschen Wegen befinden, zurückzuholen.
  6.  Mitarbeiterleistung muss gemessen werden: Nur, wenn man weiß, wie lange ein Mitarbeiter an einem Projekt gesessen hat, kann man die Effektivität des Mitarbeiters beurteilen
  7. Mitarbeiter müssen geführt werden, auch wenn man im kollegialen Führungsstil führt. Wer nicht führt, verliert. Führung kann auch bedeuten „Laufen lassen“. Man muss nicht jeden Schritt beobachten, aber man muss einschreiten können, bevor es zu spät ist und sich jemand völlig verrennt. Da ist es gut, wenn man einen Überblick hat.
  8. Fürsorgepflicht: Arbeitgeber haben schon gesetzlich eine Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer. Habe ich die Arbeitnehmer im Blick, kann ich rechtzeitig einschreiten, wenn ich sehe, dass der Arbeitnehmer ein Problem hat

Was können Detekteien für den Arbeitgeber von Home Office Beschäftigten tun?

Einer der häufigsten Einsätze bei Home Office Angestellten ist sicher der Nachweis von Arbeitszeitbetrug. Dies ist bei meist sehr frei gestalteten Arbeitszeiten im Home Office nicht immer ganz einfach, aber möglich. Insbesondere dann, wenn über mehrere Tage eine Zielperson beobachtet wird. Dies erfolgt i.d.R. unauffällig und so, dass es der Betroffene nicht bemerkt. Gerade im Home Office Bereich gibt es häufig verbundene Tatbestände, die gleich mit ermittelt werden können:

  • Krankenkontrolle
  • Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug (Klassiker: Arbeitnehmer meldet sich krank, arbeitet aber woanders oder spielt Tennis)
  • Aufklärung von Untreue, Diebstahl, Unterschlagung
  • Korruption (z.B. bei Einkäufern durch Lieferanten)
  • Aufklärung von Datenklau
  • Verstöße gegen Wettbewerbsverbote
  • Nachweis von Schwarzarbeit
  • Nachweis von Nebentätigkeiten
  • Backgroundcheck zu Personen
  • Ehrlichkeitskontrollen
  • Forensische Sprachvergleiche z.B. bei anonymen Schreiben (Mitarbeiter schwärzt eigene Firma an)

8 von 10 Mitarbeitern schummeln bei den Arbeitszeiten

Die Erfahrung lehrt, dass häufig 8 von 10 Mitarbeitern bei der Arbeitszeit „schummeln“, wenn diese nicht mittels Zeiterfassungssystem genau erfasst wird. Und selbst dabei wird häufig noch geschummelt, indem Mitarbeiter für andere die Karten durch Geräte ziehen oder bei Pausen nicht ausgecheckt wird.

Pausen werden häufig zuhause nicht erfasst

Im Home Office werden häufig auch längere Arbeitspausen nicht erfasst, obwohl sie regelmäßig stattfinden. Niemand wird ernsthaft erwarten, dass der Mitarbeiter eine Pause vermerkt, wenn er dem Briefträger die Tür aufmacht. Aber wenn die Schwiegermutter zum Nachmittags-Café auf die Terrasse kommt man dort eine Stunde gemütlich zusammensitzt, wäre es unfair, dies als Arbeitszeit abzurechnen. So etwas kann eine Detektei erfassen und auch systematisch auswerten. Die Konsequenz daraus muss der Auftraggeber selbst ziehen.

Unauffälliges Auftreten ist wichtig

Ein unauffälliges Auftreten einer Detektei durch den Einsatz professionellen Personals und professioneller Technik ist wichtig, um weder die Atmosphäre bei einem falschen Verdacht zu vergiften noch den Mitarbeiter zu warnen.

Chronologisch exakte Berichte mit Beweiskraft

Chronologische Berichte mit Beweiskraft sind gerichtsverwertbar, wenn vorher ein begründeter Anfangsverdacht bestand. Das festigt ihre Rechtsposition und bewahrt vor langen Arbeitsgerichtsprozessen oder hohen Abfindungszahlungen. Wer seinen Arbeitgeber deutlich betrügt, kann i.d.R. auch fristlos ohne vorheriger Abmahnung entlassen werden. Dies gilt nicht, bei Arbeitszeit-Schummeleien im Minutenbereich, aber sicherlich beim Klassiker des Schwarzarbeitens woanders während der Arbeitszeit, des Sporttreibens während der Arbeitszeit oder bei Arbeiten, die sich üblicherweise mit einer Krankmeldung nicht vertragen.

Arbeitszeitbetrug ist auch im Home Office strafbar

Arbeitszeitbetrug ist nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) auch im Home Office strafbar. Dies gerichtsverwertbar nachzuweisen, ist nur unter Einhaltung hoher datenschutzrechtlicher Hürden und unter Beachtung von Vorgaben aus Gesetzgebung und Rechtsprechung möglich.

Damit der Mitarbeiter nicht die Verwertbarkeit von Beweisen anzweifeln kann, ist eine saubere Absprache zwischen dem Arbeitgeber und der Detektei, die Beweise liefern soll, erforderlich.

Gerichtsurteile zum Arbeitszeitbetrug

Arbeitsgerichte mussten sich noch nicht so häufig mit Arbeitszeitbetrug im Home Office auseinandersetzen, aber Arbeitszeitbetrug als solches wird relativ häufig vor Gericht verhandelt:

  • Grundsätzlich kann man einen Arbeitnehmer gar nicht zur Home Office Arbeit zwingen, urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin (Az 17 SA 562/18). Der Arbeitgeber hat nicht automatisch ein Weisungsrecht, Telearbeit anzuordnen.
  • Wer auf dem Weg vom Home-Office zur Toilette stolpert, ist nicht gesetzlich unfallversichert, urteilte das Sozialgericht München (Az S. 40 U 227/18).
  • Wer als Arbeitnehmer seine Arbeitszeit entgegen einer Weisung des Arbeitgebers nicht sauber dokumentiert, kann fristlos gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz in 2012 (Az 10 Sa 270/12). Sie hatte für einen Tag 6 Stunden Arbeit aufgeschrieben, an dem sie gar nicht für die Firma gearbeitet hatte
  • Das Bundesarbeitsgericht hielt eine fristlose Kündigung sogar im Falle einer Mitarbeiterin gerechtfertigt, die 135 Minuten zu viel an Arbeitszeit abrechnen wollte. Zeiten, in denen sie gar nicht gearbeitet hatte, fand man im Urteil aus 2011 (Az. 2 AZR 381/10)
  • Am Arbeitsgericht in Frankfurt war man noch härter: Ein Mitarbeiter, der tatsächlich 45 Minuten weniger arbeitete als er angegeben hatte, durfte fristlos gekündigt werden, – so das Urteil vom 27.8.2008 (ArbG Az. 7 CA 10063/07)
  • Wer ohne konkrete Anhaltspunkte observieren lässt und auffliegt, muss mit Schadenersatzklage des Observierten rechnen, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in 2017 (Az 5 SA 449/16). Dies zeigt, dass Observierungen durch eine Detektei dann angemessen sind, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Arbeitszeitbetrug gibt. Eine lange andauernde Observation nur auf bloßen Verdacht kann zu Problemen führen. Zumindest dann, wenn die Detektei auffällt.
  • Andererseits müsse ein Arbeitnehmer sogar die Detektivkosten übernehmen, wenn sich ein zuvor gegebener Verdacht während einer Observation erhärten lässt. Eine fristlose Kündigung kassierte ein Arbeitnehmer, der eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschte, – tatsächlich aber an anderer Stelle arbeitete und dabei von einer Detektei beobachtet wurde. Das Gericht hielt die fristlose Kündigung für rechtens und auch den Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten. Entscheidend für diese Entscheidung war, dass bereits bei Beauftragung ein konkreter Verdacht bestand. (Bundesarbeitsgericht vom 26.9.2013 – Az 8 AZR 1026/12)

Obige Urteile zeigen eine eindeutige Tendenz:

Wegen Arbeitszeitbetrug kann man einen Mitarbeiter fristlos kündigen. Dies gilt nach dem Gesetz unabhängig davon, ob der Mitarbeiter in einem Home Office oder in einem Firmengebäude arbeitet.

Wenn man einen begründeten Verdacht hat, dass es bei der Aufzeichnung und Einhaltung der Arbeitszeiten zu Abweichungen von der Realität kommt, darf man sogar eine Detektei mit der Überprüfung beauftragen und im Falle des Nachweises muss der betroffene Arbeitnehmer u.U. sogar die Kosten der Detektei übernehmen.

Man darf allerdings nicht auf bloßen Verdacht in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, indem man über lange Zeit jemanden observieren lässt und Aufzeichnungen anfertigen lässt, was dieser wann in der Freizeit macht.

Offene Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: Selten erlaubt

Chefs, die auf die Idee kommen, ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz mittels einer offen sichtbaren Kamera (z.B. Webcam) fortlaufend zu überwachen, dürften sich schwertun, dies rechtlich auch durchzusetzen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dies nur dann erlaubt, wenn man damit einen legitimen Zweck verfolgt. Dies kann z.B. die Diebstahlverhinderung im Einzelhandel sein. Solche Kameras dürfen aber nicht die Beschäftigten schikanieren oder unter Beobachtungsdruck setzen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 14.12.2004 ABR 34/03). Da der legitime Zweck im Home Office faktisch fast immer fehlen dürfte, scheidet eine ständige Überwachung der Mitarbeiter durch eine Kamera am Home Office Arbeitsplatz regelmäßig aus.

Mit Einverständnis des Mitarbeiters wäre allenfalls eine Video-Konferenz-Software denkbar, die in regelmäßigen Abständen Fotos macht, – allerdings müsste sich auch da der Mitarbeiter vorher mit einverstanden erklären und sollte auch die (zumindest theoretische) Möglichkeit haben, die Frequenz selbst zu verändern oder sogar beobachtungsfreie Zeiten festzulegen. Wie das dann auf die Kollegen wirkt, ist eine andere Frage.

Versteckte Kameras im Home Office: gänzlich verboten

Wer auf die Idee kommt, versteckte Kameras im Home Offices des Mitarbeiters anzubringen: Das ist eine ganz schlechte Idee, weil dies gänzlich verboten ist. Hier wären allenfalls Konstrukte denkbar, dass ein konkreter Verdacht einer Straftat oder schweren Vertragsverletzung des Mitarbeiters am Arbeitsplatz besteht. An den Einsatz solcher Technik in der Wohnung des Arbeitnehmers sind aber deutlich schärfere Anforderungen als an einen Firmenarbeitsplatz zu stellen, sodass dies regelmäßig nicht in Frage kommen dürfte.

Mitarbeiter im Home Office an Ergebnissen messen

Am besten ist immer noch die Methode, die Mitarbeiter an Ergebnissen zu messen. Letztendlich ist es beim Mitarbeiter nicht entscheidend, wieviel Stunden oder Minuten er für die Firma arbeitet oder Buchstabentasten auf der Tastatur seines Firmenrechners drückt, sondern entscheidend ist, was hat er in der Zeit für die Firma geleistet? Wie produktiv war er? Welches Projekt hat er wie weit nach vorne gebracht? Welchen Auftragsberg hat er wie weit abgearbeitet?

Wer seine Mitarbeiter an den Ergebnissen misst und die Mitarbeiter motiviert, bessere und mehr Ergebnisse zu produzieren, wird letztendlich die motivierteren Mitarbeiter haben, die mehr für das Unternehmen tun, als die, die schlichtweg „ihre Zeit absitzen“.
Bei Home Office Mitarbeitern auf Sachbearbeiter Ebene lässt sich häufig die Anzahl an Vorgängen messen, die bearbeitet wurden. Bei anderen Mitarbeitern muss man den Projektfortschritt beobachten.
Aber in jedem Unternehmen – und in großen mehr als in kleinen – gibt es immer eine Reihe von Mitarbeiterin, die von anderen mitgeschleppt werden und sich auf der Arbeit anderer ausruhen und für sich selber den bequemsten Weg suchen. Dabei wird häufig der gute Wille des Arbeitgebers und mangelnde Kontrolle ausgenutzt. Bei solchen Mitarbeitern hilft nur regelmäßige Kontrolle und bei begründetem Verdacht auch weitergehende Maßnahmen. Ggf. auch mit Hilfe einer Detektei, wenn ausreichend Anhaltspunkte für einen Betrug vorliegen und Beweise von unabhängiger dritter Seite gesichert werden müssen.

DSGVO setzt enge Grenzen auch im Home Office

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt auch im Home Office enge Grenzen, wenn man ohne rechtliche Grundlage und ohne hinreichenden Verdacht und ohne schriftliche Einwilligung den Arbeitsplatz überwachen will. Die DSGVO könnte sogar dazu führen, dass bei illegaler Überwachung der Mitarbeiter eine Strafe bis zur Höhe von 4% des Konzernumsatzes verhängt werden kann. Praktisch ist bislang noch kein Fall bekannt geworden, wo eine solche Strafe verhängt worden ist, aber theoretisch wäre das möglich. Das Mindeste, was man also tun sollte, wenn man die Mitarbeiter am Home Office Arbeitsplatz überwachen will (per Software), ist, dass man die Mitarbeiter schriftlich über den Einsatz solcher Software aufklärt und sich das unterschreiben lässt. Pfiffige Personalbüros verpacken das in einen Unterpunkt einer Homeoffice Vereinbarung, die auch die private Nutzung des Firmen-PCs ausschließt. Dann verletzt man auch kein Fernmeldegeheimnis, wenn man den Firmen-PC durchsieht.

Was nie per Video überwacht werden darf – auch nicht im Homeoffice

Es gibt einige Räume, die dürfen nicht per Video überwacht werden, auch nicht bei Verdacht auf eine Straftat:

  • Schlafräume
  • Pausenräume
  • Toiletten
  • Sanitäre Anlagen
  • Umkleideräume

Im Homeoffice dürfte auch die Überwachung von Räumen, in denen man damit rechnen muss, dass regelmäßig Familienmitglieder oder Besucher verkehren, untersagt sein, z.B. Flure, Dielen, Eingangsbereiche, Küchen etc.

Optimalerweise gibt es für das Homeoffice zuhause einen separaten Raum, der nur für die Home Office Arbeiten genutzt wird.

Das könnte auch schon aus Datenschutzgründen erforderlich sein. Wenn Kundendaten aus der Firma zuhause auf dem Küchentisch für jedermann einsichtig sind, dürfte dies die berechtigten Interessen des Kunden sonst verletzten.

Auch Kamera-Attrappen zur ständigen Home Office Überwachung sind verboten

Wenn es keinen rechtlich zulässigen Grund gibt, den Mitarbeiter ständig per Video zu überwachen, ist schon die bloße Installation einer Kamera-Attrappe unzulässig, weil sie den Mitarbeiter unter einen Beobachtungsdruck setzt.

Darf ich als Chef denn das Firmenhandy dauernd orten?

Während sich früher Mitarbeiter über das Zurverfügungstellen eins Firmen-Smartphones gefreut haben, erkennen heute viele Mitarbeiter, dass damit häufig auch die Erwartung verbunden ist, Email-Anfragen und Anfragen über Nachrichtendienste zeitnah zu beantworten und dies am liebsten rund um die Uhr. Einige Arbeitgeber kommen auf die Idee, das Firmenhandy ständig orten zu wollen, um zu wissen, wo der Mitarbeiter gerade ist. Solche Dienste sind häufig kostengünstig oder gar gratis. Allerdings muss man den Mitarbeiter darüber vorher aufklären und auch dann ist es nur erlaubt, wenn es dienstlich aus wichtigem Grund erforderlich ist. Z.B. zur Koordinierung von Personaleinsätzen bei Handwerkern oder Speditionsfahrten.

Eine dauerhafte Überwachung könnte aber unverhältnismäßig ins Persönlichkeitsrecht eingreifen. Gleiches gilt für das Anlegen und Speichern von Bewegungsprofilen. Wer die Standortbestimmung dazu benutzt, um die Leistung des Mitarbeiters zu beurteilen, könnte sich Ärger mit Datenschützern einhandeln.

Im Unternehmen sollte sichergestellt werden, dass solche Daten in regelmäßigen Zeitabschnitten zuverlässig gelöscht werden. Eine Löschung am Ende jeden Arbeitstages könnte diesbezüglich zweckmäßig sein.

Und was ist mit Telefonüberwachung im Homeoffice?

Telefonüberwachung der Mitarbeiter im Home Office ist ein ganz heikles Thema. Eine Überwachung von Gesprächsinhalten bei Telefonaten, die auch privater Natur sein könnten, ist gänzlich untersagt. Dies kann man dadurch umschiffen, dass man in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag private Telefonate über dienstliche Telefone gänzlich untersagt.

Aber: Bei einem Telefonat, welches man beim Mitarbeiter aufzeichnet oder überwacht, muss man ausnahmslos immer auch die Gegenseite (den Angerufenen oder Anrufer) vor Gesprächsbeginn darüber informieren, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Dies geschieht typischerweise über eine automatisierte Ansage („Dieses Gespräch kann zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden“ o.ä.)
Nicht jeder Geschäftspartner wird dies auf Anhieb sympathisch finden.

Hier gilt – wie bei jeder technischen Überwachung von Mitarbeitern – natürlich auch, dass ein etwaiger Betriebsrat vor der Überwachung informiert werden muss und seine Zustimmung erteilen muss (§87 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz).

Was leistet eine moderne Überwachungs-Software im Home Office?

Moderne Überwachungs-Software für Home Office Arbeitsplätze kann weitreichende Überwachungsfunktionen ausführen. Einer der Marktführer (ProtectCom) bietet beispielsweise:

  • Regelmäßige Bildschirmaufnahmen
  • Internetaufnahmen: Aufnahmen der aufgerufenen Webseiten
  • Keylogger nehmen alle Tastenanschläge auf – auch scheinbar unsichtbare
  • Programmaufnahmen: Dokumentation aller aufgerufenen Programme
  •  E-Mail-Alarmierung an Arbeitgeber bei bedenklichen Aktivitäten
  • Suchmaschinen-Aufzeichnung: Wann wurde was von wem im Internet gesucht
  • Zeitauswertung: Wer hat wie lange am PC gearbeitet
  • Systemvorgänge Speicherung: Wer hat welche Dateien geändert und was gedruckt
  • Aufnahmen zu bestimmten Zeiten oder bei bestimmten Nutzern
  • Aufnahme von Emails, Chats oder Facebook-Aktivitäten

Solche Software-Systeme verfügen im Regelfall über eine „Tarnfunktion“, sodass der normale User sie nicht findet. Nicht unter „Software“, nicht in der Systemsteuerung, sondern nur durch Drücken einer bestimmten Tastenkombination, die ihm aber nicht bekannt ist.

Die Verkäufer solcher Software wissen, dass der Einsatz solcher Software sehr effektiv, aber auf fremden PCs oder den PCs von Mitarbeitern rechtlich bedenklich ist. Eine solche Rundumüberwachung bietet zuverlässigen Schutz vor Betrug durch den Mitarbeiter, entspricht aber – auch mit Mitarbeitereinverständnis – kaum deutschem Recht, wenn tatsächlich jeder Tastendruck mitgeloggt wird.

Dennoch wird solche Software tausendfach genutzt. Im obigen Fall gibt der Hersteller an, über 50.000 zufriedene Kunden zu haben.
Hauptgründe, warum solche Überwachungssoftware im Home Office eingesetzt wird:

  • Verhinderung von Datendiebstahl: So wird zuverlässig verhindert, dass Mitarbeiter sich unbeobachtet, größere Datenmengen (Firmengeheimnisse, Kundendaten) herunterladen
  • Manipulationen / Löschungen unzufriedener Mitarbeiter können verhindert werden
  • Identitätsdiebstahl wird verhindert
  • Produktivitätsausfall durch private Nutzung von Facebook, Youtube, Amazon, Ebay und ähnlichen Diensten kann nachgewiesen und so mittelfristig verhindert werden
  • Datenverlust durch Herunterladen auf USB-Sticks, CDs o.ä. kann verhindert werden

Was kostet Überwachungssoftware für das Home Office?

Solche Softwarelösungen zur PC-überwachung kosten immer deutlich weniger als ansonsten ggf. auftretende Produktivitätsverluste durch privates Surfen der Mitarbeiter. Im Regelfall fallen monatliche Kosten von deutlich unter 100 Euro pro Mitarbeiter an.

Der Landesrechnungshof Berlin hat vor Jahren bereits einmal errechnet, dass allein in Berlin den einzelnen Bezirksämtern ein Schaden durch privates Surfen der Mitarbeiter in Höhe von 50 Millionen Euro entsteht. Man schätzte dort, dass 2/3 der Surfaktivitäten privater Natur seien.

Fazit Mitarbeiter Überwachung im Home Office

  1. Seine Mitarbeiter heimlich zu beobachten, ist ohne begründeten Verdacht fast immer verboten
  2. Wer einen begründeten Verdacht für schwere Verfehlungen oder strafbare Handlungen hat, darf auch zu heimlichen Beobachtungen greifen
  3. Der Einsatz von Überwachungssoftware kann sinnvoll sein, sollte aber dem Mitarbeiter zur Kenntnis gegeben werden.
  4. Der Einsatz von Privatdetektiven bei Verfehlungen kann sinnvoll sein, wenn man einen begründeten Verdacht und Anhaltspunkte für schwere Verfehlungen hat
  5. Unter Umständen müssen Arbeitnehmer sogar die Detektivkosten ersetzen, wenn der Arbeitgeber anders die Verfehlungen nicht gerichtsfest beweisen kann
  6. Unbegründete Verdachtsbeobachtungen sind selten legitim
  7. Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers und Datenschutzbelange müssen immer gegen die berechtigten Belange des Arbeitgebers abgewogen werden
  8.  „Schummeln“ bei der Arbeitszeit ist Betrug durch den Arbeitnehmer. Arbeitszeitbetrug ist auch strafbar und kein Kavaliersdelikt.
  9. Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen
  10. Der beste Arbeitnehmer ist der, den man gar nicht erst überwachen muss, sondern im Home Office richtig aufblüht und mehr und besser arbeitet als im Firmenbüro.