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Handy Spionage? Jetzt professionelle Lauschabwehr zum Festpreis nutzen!

Sie haben den Verdacht, dass mit ihrem Smartphone, Tablet oder PC etwas nicht stimmt?

Sind Personen vertrauliche Informationen privat oder geschäftlich über Sie bekannt, die Sie nicht wissen können?

Wenn Sie das vermuten, sollten Sie schnellstmöglich tätig werden. Es ist völlig egal, ob Sie bereits ihr Handy, Tablet oder den Laptop selbst überprüft haben, Sie werden eine mögliche Spyware auf ihren Endgeräten in den wenigsten Fällen selbst finden.

Eine Professionelle Lauschabwehr durch Spezialisten Zertifiziert nach DIN ISO 9001 und DIN SPEC 33452, mit der nötigen Ausbildung und dem Fachwissen für mobile Forensik ist die beste Option, um professionellen Schutz wieder herzustellen. Um die Suche nach Spionage-Apps oder Software rechtssicher durchzuführen, sollte die Lauschabwehr nur durch einen seriösen Partner erfolgen.

Es gibt in der gesamten EU nur sehr wenige Unternehmen, wo erstens die technischen Möglichkeiten haben, Spionagesoftware auf mobilen Endgeräten zu erkennen und zweitens über die notwendige Fachkompetenz verfügen. Unser spezialisierter und zertifizierter Gutachter für Lauschabwehr & Abhörschutz ist ein solcher Partner.

Ablauf unserer Abhörschutz Leistungen für Handys oder Tablets!

  • Bitte rufen Sie uns, im ersten Schritt um den Sachverhalt zu besprechen
    unter der Rufnummer +49 (0) 711 988 09 339 an.
  • Wichtig!!! Benutzen Sie, wenn möglich, um mit uns zu kommunizieren, ein anderes Endgerät, von dem Sie uns kontaktieren. Benutzen Sie bitte niemals das betroffene Smartphone, damit der mögliche Lauscher nicht bereits im Vorfeld Kenntnis erhält, dass Sie ihre Endgeräte prüfen möchten.
  • Entnehmen Sie die SIM-Karte aus ihrem Endgerät, sollte es sich um ein Gerät mit eSIM handeln, Schalten Sie das Endgerät in Flugmodus und im Anschluss aus.
  • Verpacken Sie die Endgeräte bruchsicher inkl. Beipackzettel mit der Gerätepin und ihrer Rechnungsanschrift und senden Sie uns diese per DHL-Paket an unsere Zentrale: LB Detektive GmbH, Boschstraße 10, 73734 Esslingen zu.

In Kürze finden Sie auch ich in mehreren Städten wie München, Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Nürnberg, Hamburg, Österreich, Schweiz, Ungarn und der Türkei Anlaufstellen, wo Sie ihr Handy auch persönlich nach Terminabsprache abgeben können.

Wichtig, wir benötigen, um eine Prüfung durchzuführen, den Entsperrcode des Handys oder Tablets, ohne diesen können wir das Handy nicht prüfen.

  • Sobald ihre Endgeräte bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und die Rechnung für die Überprüfung per E-Mail, die Sie bitte vor Rückversand ihrer Endgeräte ausgleichen, gerne auch per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung.
  • Wir berechnen für die Überprüfung pro Endgerät bei Handys oder Tablets 498,00 € inkl. MwSt. bei PCs oder Laptops 998,00 € inkl. MwSt. pro Endgerät.
    Ab drei oder mehr Endgeräten erhalten Sie gesonderte Konditionen.
  • Wir sind bemüht, alle Endgeräte innerhalb 24 Stunden zu überprüfen, bei erhöhtem Auftragsaufkommen kann es maximal 48 Stunden andauern.
  • Nach der Überprüfung bereiten wir den Rückversand vor, dieser erfolgt täglich per DHL versichertem Paket, im Paket beiliegend, erhalten Sie ein schriftliches Protokoll, dem zu entnehmen ist, ob ihr Endgerät von Spy-Ware betroffen ist oder nicht zur weiteren Verwendung für ihren Rechtsanwalt oder der Staatsanwaltschaft.

Was das Handy, Tablet oder den Laptop so anfällig für Spionage-Software macht

Die Attacken auf Smartphones, aber auch auf Tablets oder Laptops steigen jährlich um ein Vielfaches an. Das hat gleich mehrere Gründe. Zum einen sind diese mobilen Endgeräte – der Name ist Programm – auch unterwegs im Einsatz und deswegen leichter auszuspionieren. Der Zugriff durch Angreifer gestaltet sich wesentlich leichter. Zum anderen fungiert die Nutzung des Internets trotz all seiner positiven Errungenschaften auch als einladendes Einfallstor für Cyberkriminalität. Durch den vielen Datentransfer kommt es in vielen Fällen vor, dass sich eine Spionagesoftware unbemerkt installiert. Aber natürlich ist es auch möglich, dass dies durch eine Person aus Ihrem Umfeld bewerkstelligt wird. Gut zu wissen: Auch rund um die Freisprechanlage im Auto sind Lauschangriffe nicht selten und erfordern konsequenten Maßnahmen durch erfahrene Profis.

Lauschabwehr: Was Sie selbst machen können

Als zertifiziertes Expertenteam rund um die digitale Forensik und Lauschabwehr – haben wir für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, um den Lauschangriff idealerweise zu vermeiden.

  • Wenn Sie das Smartphone unterwegs dabeihaben, achten Sie darauf, dass unbefugte Personen keinen Zugriff darauf haben.
  • Schützen Sie Handys und andere Mobilgeräte durch einen zuverlässigen Passwortschutz oder einen biometrischen Schutz.
  • Führen Sie Downloads nur aus seriösen Quellen durch.
  • Wählen Sie sich nicht in öffentliche W-LAN Netze ein
  • Wenn Sie ihre E-Mails checken, achten Sie bitte stets erst einmal gezielt auf die genaue Absenderadresse, ob diese auch genau übereinstimmt: Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten Absendern.
  • Führen Sie immer die geforderten Updates des Betriebssystems und der installierten Softwareprodukte durch.
  • Besprechen Sie mit einem erfahrenen Mitarbeiter aus dem Bereich Lauschabwehr & Abhörschutz, wenn Sie davon ausgehen, dass etwas mit Ihrem Handy oder Tablet nicht stimmt.

Kann man Lauschangriffe bemerken?

Die Technologie und Strategien von Lauschangriffen und den Personen oder gar Unternehmen, die dahinterstecken, sind heute sehr ausgereift. Selbst Laien, also auch sehr viele private Personen, sind durch bestimmte Tools fähig, bestimmte Spionagesoftware unerkannt auf ihren Mobilen Geräten zu installieren. Ein Lauscher benötigt nicht zwangsläufig Zugang oder Zugriff zu ihren mobilen Geräten, heute gibt es bereits unzählige Möglichkeiten für das Ausspähen von Daten. Es gibt dennoch auch Anzeichen, die die Vermutung nahelegen, dass Ihr Handy oder Tablet eventuell ausspioniert wird.

Ein typisches Alarmsignal ist es, wenn der Akku Ihres Smartphones plötzlich viel rascher leer wird, als Sie das eigentlich gewohnt sind. Denn die Apps, die für die Spionage eingesetzt werden, haben oft den Nachteil, viel Energie zu verbrauchen.

Ein weiteres Anzeichen einer Spy Software ist nicht technisch, sondern auch durch bestimmte Handlungen begründet. Ob privat oder beruflich – haben Sie eventuell den Eindruck, dass vertrauliche Informationen Dritten bekannt sind, obwohl Sie diese eigentlich streng unter Verschluss gehalten haben? Vertrauliche Gespräche? Der Inhalt von SMS, WhatsApp-Konversationen, Instagram, TikTok oder Snapchat? – Dann kann es durchaus sein, dass Ihr Bauchgefühl Sie nicht trügt und Sie ausspioniert werden. Checken Sie also das Handy oder – noch besser – beauftragen Sie damit einen Fachmann. Wenn Spyware oder ihrem Smartphone, Tablet oder PC gefunden werden sollte, kann unser Lauschabwehr Team diese dann auch gerichtsverwertbar dokumentieren

Lauschangriff und Lauschabwehr: zwei typische und häufige Fälle aus der Abhörschutz-Praxis

Fall 1: Stalking durch den Ex

Eine Frau hat sich von ihrem Partner getrennt. Es hat noch einige Treffen gegeben, bei denen der Mann versuchte, die Beziehung zu kitten. Das „Nein“ der Frau hatte lästiges Stalking zur Folge. Die Betroffene konnte zwar ein Abstandsgebot bis auf 50 Meter erwirken, aber weiter nichts gegen den Ex-Partner tun. Durch die Profis der spezialisierten Detektei für Mobile Forensik konnte auf dem Smartphone der Frau Spionagesoftware nachgewiesen werden, was die Staatsanwaltschaft dann zu dem Ex-Partner der jungen Frau führte. Der Ex-Partner (Stalker) der Dame wurde in einem Verfahren wegen Ausspähung von Daten strafbar gemäß §202a StGB und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gemäß § 201a StGB nur, weil er noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zu einer Bewährungsstrafe und hohen Geldstrafe verurteilt.

Fall 2: Spionage durch die Konkurrenz

Rund um die Entwicklung eines neuen Produkts hat ein Unternehmen streng gehütete Betriebsgeheimnisse. Kurz vor der Produkteinführung bringt der größte Konkurrent dieses Produkt selbst heraus. Durch die forensische Auswertung und weiterer Maßnahmen in der IT des Unternehmens inklusive aller mobilen Endgeräte konnte Spionagesoftware durch den Wettbewerber festgestellt werden. Es erfolgt aufgrund der aussagekräftigen Beweislast die Anzeige wegen Wirtschaftsspionage. Das Unternehmen bekommt einen soliden Abhörschutz durch den Lauschabwehr-Profi.

Diese beiden Beispiele dokumentieren, dass Lauschabwehr sowohl für den privaten als den betrieblichen Bereich durch Spezialisten hohen Mehrwert bieten.

Lauschangriff und Abwehrschutz – das sagt das Recht

Klare Regelung bietet das Strafgesetzbuch. Der § 202a Ausspähen von Daten besagt:
„(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

De facto ist es allerdings schwierig, gegen einen Straftäter aus diesen Bereichen vorzugehen. Denn durch die jeweiligen Netzbetreiber, die oft außerhalb der EU ihren Sitz haben, die handfeste Beweise liefern könnten, verweigern diese meist. Die Konsequenz: Wir als Detektei können Mandanten besonders durch zwei Strategien helfen: professionellen Abhörschutz oder – wenn der Lauschangriff bereits erfolgt – rechtssichere Beweise ermitteln.

Abhörschutz durch den Spezialisten

Smartphone und Laptops enthalten größtenteils sensible Daten, die fremden Menschen oder gar Unternehmen unbedingt vorbehalten werden sollten. Fotos der Handykamera, Mailbox-Nachrichten, ja sogar Passwörter sind durch moderne Spy Apps heute kein Problem mehr ausspioniert zu werden. Selbst ein ausführliches Bewegungsprofil Ihrer Aktivitäten kann durch Spy-Software auf dem Handy mühelos erstellt und genutzt werden. Auch Mails, SMS und WhatsApp-Nachrichten, Instagram werden gelesen. Sollten Sie mit dem Handy surfen, sind auch die Browserverläufe sichtbar. Die Spione ermitteln durch die App auch, welche Telefonate Sie geführt haben. Besonders ärgerlich und gefährlich: Die spionierenden Apps funktionieren überwiegend auch dann, wenn das Handy ausgeschaltet ist.

Die Lauschabwehr-Profis unserer Detektei bietet Mobile Forensik als moderne Spezialisierung und sind in der Lage, sowohl die modernen Spy Apps als auch klassische Wanzen zu entdecken. Die Spezialisten für Abhörschutz und Lauschabwehr unserer LB Detektive GmbH überprüfen Ihre Geräte professionell und präzise. Entdeckte Software wird nachhaltig gerichtsverwertbar gesichert. Natürlich ermitteln wir auch, durch wen die Wanze installiert wurde. Ziel dieser Ermittlungen sind rechtssichere Beweise zu sammeln und dokumentieren, damit weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

Abhörschutz? Jetzt beraten lassen!

Schon die Vermutung, dass Ihr Handy ausspioniert wird, ist ein triftiger Grund, Fachleute zertifiziert nach DIN ISO 9001 und DIN SPEC 33452 zu beauftragen. Wir sind Ihnen ein professioneller, seriöser und diskreter Partner. Sie schildern uns Ihren Fall – unsere Fachabteilung für Digitale Forensik und Lauschabwehr macht Ihnen einen konkreten Vorschlag, was die optimalen Lösungen für Ihr Probleme sind. Jetzt Beratung vom Profi nutzen!

 

Erbschleicher & Erbschleicherei als Geschäftsmodell – Wir klären die Taten auf!

Erbschleicher in Deutschland: Gegen dieses Geschäftsmodell helfen nur Beweise

Erbschleicherei ist in Deutschland ein weit verbreitetes Phänomen. Der Erbschleicher kann sich hierzulande in einem relativ rechtsfreien Raum bewegen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen oder bereits entstandenen Schaden rückgängig zu machen.

Hilfreich ist dabei die Unterstützung durch einen Fachanwalt und durch eine Detektei, die Beweise für erbschleicherische Aktivitäten sammelt.

Erbschleicher fallen unters Strafgesetzbuch

In Deutschland gilt die Testierfreiheit. Sie ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass er sie im Grundgesetz verankert hat (Artikel 14 GG). Testierfreiheit bedeutet: Jeder darf frei über die Weitergabe seines Vermögens entscheiden. Dabei sind die engsten Angehörigen allerdings durch ihr Pflichtteilsrecht geschützt. Dennoch öffnet diese Testierfreiheit einen weiten Raum für Erbschleicher. Hier setzen sie ihre Hebel an, um durch Schenkungen, Vollmachtserteilungen oder großzügige Zuteilungen ein beträchtliches Stück vom Kuchen zu ergattern. Wenn Ihnen als Angehörigem irgendwelche Aktivitäten auffallen, die den Verdacht der Erbschleicherei erregen, sollten Sie nicht zögern, sich Hilfe zu holen. Denn trotz der in Deutschland herrschenden Testierfreiheit fallen viele dieser Erbschleicher-Aktivitäten in den Bereich des Strafgesetzbuches. Ein erfahrener Detektiv versteht sich darauf, im Verborgenen so lange Beweise zu sammeln, bis dem Erbschleicher sein Handwerk gelegt werden kann.

Geschäftsmodell Erbschleicherei

Erbschleicherei ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein geplantes Vorgehen, mit dem Menschen um ihr rechtmäßiges Erbe gebracht werden sollen. In der Bundesrepublik kommt dieses kriminelle Verhalten so häufig vor, dass es bereits als Geschäftsmodell bezeichnet worden ist. Der Erbschleicher ist darum bemüht, ein Vertrauensverhältnis zu dem potenziellen Erblasser herzustellen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen. Oft steht der Erbschleicher seinem Opfer übertrieben hilfreich zur Seite, macht sich unentbehrlich, indem er Aufgaben übernimmt, Pflegedienste leistet, den Lebensabend „versüßt“. Vielleicht erzählt er eine rührende Geschichte, wie er unverschuldet in Not geraten ist. Auch kundschaftet er das Angehörigen-Umfeld aus und streut Zweifel an der Loyalität naher Verwandter. Dieser Beziehungsaufbau geschieht nicht aus reiner Nächstenliebe – außer der zu sich selbst. Wenn das Opfer dem Erbschleicher „blind“ vertraut, leitet er seine Maßnahmen ein, mit denen er an sein Vermögen kommt.

Wachsamkeit und Nähe sind der beste Erbschleicher-Schutz

Erbschleicherei hat mehrere Opfer: Den Erblasser, dem die Möglichkeit genommen wird, sein lebenslang angespartes Vermögen denen zukommen zu lassen, die ihm am nächsten stehen; und die Angehörigen, die aus der Sache allenfalls mit ihrem Pflichtteil herausgehen. Für Sie potenzielles Opfer gibt es einen wichtigen Verhaltensgrundsatz, der ihnen gegen die Tricks der Erbschleicher hilft: Bleiben Sie mit Ihrem Angehörigen in einem guten Kontakt und halten Sie die Augen offen. Dann werden Ihnen merkwürdige Verhaltensweisen oder dubiose neue Bekanntschaften nicht entgehen. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, scheuen Sie sich nicht, unsere Detektei zu kontaktieren. Wir sind darauf spezialisiert, private Umfelder dezent zu observieren.

Lebzeitige Schenkung: Das schnelle Geld

Erbschleicher greifen das Vermögen aus verschiedenen Positionen an. Zuerst schaffen sie die Grundlagen: Sie stellen ein Vertrauensverhältnis her und isolieren (oder diffamieren) nahestehende Verwandte und Freunde. Ist ihnen das gelungen, beschreiten sie einen Weg, der ihnen Zugang zum Vermögen schon zu Lebzeiten des Erblassers verschafft. Gemeint ist die lebzeitige Schenkung. Besonders gerne lassen sich Erbschleicher Geldersparnisse und Wertsachen wie Schmuck und Goldmünzen überschreiben. Um Immobilien machen sie meist einen Bogen, denn für die Schenkung braucht es die Beurkundung durch einen Notar.

Die Schenkung rückgängig machen

Viele ältere Menschen befinden sich dem Erbschleicher gegenüber in einer Notlage. Sie sind hilfebedürftig und können ihre Angelegenheiten eventuell nicht mehr voll überblicken. Der Erbschleicher macht sich diese Not- oder Zwangslage zunutze. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Präzedenzurteil vom 15.11.22, AZ. X ZR 40/20 entschieden: Eine Schenkung kann rückgängig gemacht werden, wenn sie in einer Zwangslage veranlasst worden ist. Sie erfüllt den Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 128 BGB.

Für solche Beweisführungen brauchen Sie insbesondere eines: Beweise. Sie müssen anhand konkreter Beobachtungen belegen können, dass Ihr Angehöriger durch die Umstände zur Schenkung genötigt worden ist. In diesen und in vielen anderen Fällen ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Detektiv zielführend. Wir liefern die Argumente für Ihren Erfolg vor Gericht.

Urkundenunterdrückung: BGB oder StgB?

Manche Aktivitäten der Erbschleicher geschehen in jener rechtlichen Grauzone, die durch die Testierfreiheit bedingt wird. Andere sind klar kriminellen Charakters und lassen sich mit entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches (StgB) verfolgen. Hat sich der Erbschleicher ein Vertrauensverhältnis und den Zugang zu einem bereits vorliegenden Testament verschafft, lässt er dieses gerne verschwinden, um es durch eine ihm vorteilhafte Verfügung zu ersetzen. Die Vernichtung eines Testaments ist laut § 2255 BGB durchaus legitim, wenn sie durch den Erblasser selbst geschieht und dieser dadurch seinen bewussten Willen ausdrückt. Wird das Testament ohne sein Wissen oder unter Nötigung aus dem Verkehr gezogen, kommt dagegen § 274 StgB zum Tragen: Dieser legt das Strafmaß bei einer Urkundenunterdrückung fest.

Beweise zerstören gefälschte Testamente

Erbschleicher schrecken nicht davor zurück, ein vorhandenes Testament zu manipulieren, indem Sie den Erblasser Formulierungen zu ihrem Vorteil diktieren. Erreichen sie dieses Ziel nicht, gehen sie noch einen Schritt weiter und setzen selbst Dokumente oder Teilformulierungen auf. Gerne verfassen Sie auch Briefe oder digitalen Schriftverkehr mit dem Ziel, Angehörige untereinander auszuspielen. Solche Aktivitäten fallen unter das Strafgesetzbuch, müssen jedoch von Ihnen als Angehörigem gut belegt werden.

Juristische Laien sind der Meinung, dass die Nachlassgerichte jedes eingereichte Testament auf seine Echtheit prüfen. Das ist ein Irrtum. Diese Institution stellt lediglich fest, ob das Schriftstück hinsichtlich Form und Inhalt als Testament gelten kann. Die Zweifel an seiner Echtheit obliegen Ihnen als Angehörigem. Prüfen Sie die Testamentskopie genau, die Ihnen vom Nachlassgericht zugestellt wird. Erkennen Sie Ungereimtheiten, steht Ihnen eine amtliche Überprüfung zu. Diese geschieht im Rahmen eines Erbscheins Verfahrens. Um das Gericht zur Prüfung des Testaments zu bewegen, müssen Sie allerdings konkrete Anhaltspunkte für die vermutete Fälschung/Manipulation vorbringen. Und hier kommt wieder die Arbeit unserer Detektei ins Spiel.

Ein guter Detektiv sammelt seine Beweise im Verborgenen oder in einem Rahmen, der keinen Verdacht erregt. Um die vermutete Testamentenfälschung zu beweisen, kann er beispielsweise Schriftproben des Erblassers dokumentieren, um sie als Vergleich heranziehen. Für die Gerichtsprüfung ist auch die Recherche nach früheren letztwilligen Verfügungen sinnvoll. Wenn es dem Detektiv gelingt, „under Cover“ ins häusliche Umfeld des Erblassers zu gelangen, leisten seine Aussagen wertvolle Zeugendienste.

Die Fälschung eines Testaments ist keine strafrechtliche Kleinigkeit. Der Erbschleicher muss nach § 267 Abs. 1 mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, wenn er unechte Urkunden erstellt.

Die Vorsorgevollmacht: Ein Jackpot für den Erbschleicher

Die Vorsorgevollmacht wird als „Jackpot für Erbschleicher“ bezeichnet. Gelingt es habgierigen Menschen, eine solche Vollmacht zu erhalten, leiten sie damit viele Aktionen ein, um den Erblasser zu isolieren und zu seinen Lebzeiten Vermögen abzuschöpfen. Der einzige Haken an der Sache: Eine Vorsorgevollmacht gilt erst ab dem Tag, an dem Ihr Angehöriger nicht mehr in der Lage ist, selbstständig zu handeln und eigene klare Entscheidungen zu treffen. Allerdings wird sie aus praktischen Gründen meist als ab sofort gültig formuliert – für den Fall der Fälle. Damit sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Können Sie jedoch nachweisen, dass Ihr Angehöriger niemanden benötigt, der Entscheidungen und Handlungen für ihn übernimmt, legen Sie damit dem Erbschleicher Bremsen an. Für solche Beobachtungen braucht es viel Zeit und Aufmerksamkeit – Dienstleistungen, die unsere Detektei gerne für Sie übernimmt. Wir stoppen Erbschleicher, bevor sie größeren Schaden angerichtet haben.

Auch die Aktivitäten rund um die nicht korrekte Vollmachtserteilung gehören in die Zuständigkeit des Strafgesetzbuches. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob der Erbschleicher hier die Schwelle zum Betrug an den rechtmäßigen Erben überschritten hat (§ 263 StgB). Wir liefern die Beweise für kriminelle Handlungen.

Testierfähigkeit und Erbunwürdigkeit: Zwei gute Waffen gegen Erbschleicherei

Für Sie als Angehöriger gibt es zwei weitere Abwehrmechanismen gegen Erbschleicher: die Testierfähigkeit und die Erbunwürdigkeit. Hat sich der Erbschleicher hinter Ihrem Rücken bereits ein Vertrauensverhältnis zu Ihrem Angehörigen verschafft und eine Testamentsänderung zu seinen Gunsten erwirkt, bedeutet das für Sie keine vollendete Tatsache. Viele Kriminelle nutzen die Altersschwäche des Erblassers aus. Sollte diese beispielsweise im Rahmen einer Demenz soweit ausgeprägt sein, dass Ihr Angehöriger seine Entschlüsse nicht mehr frei treffen und deren Konsequenzen nicht mehr überblicken kann, liegt eine eingeschränkte Testierfähigkeit vor. Diese muss vom örtlichen Nachlassgericht amtlich festgestellt werden.

§ 2339 BGB legt die Umstände fest, unter denen ein potenzieller Erbe als erbunwürdig eingestuft wird. Mithilfe dieser Rechtsbestimmung kann es Ihnen gelingen, den Erbschleicher schnell und endgültig loszuwerden. Erbunwürdigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn sich der Erbschleicher bereits durch Urkundenfälschung strafbar gemacht hat – was nicht selten vorkommt. Aber auch die Tochter, die ein Testament selbst verfasst und ihrer Mutter zum Unterschreiben vorlegt, macht sich laut Landgericht Kassel AZ 6 O 542/22 erbunwürdig.

Wir sammeln Argumente für Ihr Recht

In beiden Fällen beschleunigt die Zusammenarbeit mit unserer Detektei das Verfahren. Unser professioneller Detektiv kennt die Indikatoren für Erbschleicherei und sammelt unbemerkt gerichtsfähige Beweise – also Argumente, die für eine Einschränkung der Testierfähigkeit sprechen oder Belege früherer Straftaten des Erbschleichers, um eine Erbunwürdigkeit zu veranlassen. Unsere Mitarbeiter sind mit den Tricks der Erbschleicher vertraut. Sie dokumentieren alle strafrechtlich relevanten Aktivitäten mit modernster Technik, ohne den Erbschleicher Verdacht schöpfen zu lassen. Gegen die Intrigen und Fallen der Erbschleicher helfen vor Gericht nur handfeste Beweise für die Kriminalität ihrer Taten. Mit der Unterstützung unserer Detektei setzen Sie Ihr gutes Recht durch und bringen auch heikle Rechtsangelegenheiten wie eine Erbschaft wieder ins Reine.

Detektiv als Berufsbild welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es?

ZAD und Co.: So können Sie sich in Deutschland zum Detektiv ausbilden lassen

Sherlock Holmes, Poirot, Miss Marple, Rockford, Matula oder Wilsberg: Detektive stellen sowohl in der Literatur als auch im Kino und Fernsehen eine feste Institution dar. Nicht zuletzt dank dieser Kunstfiguren hegen viele Menschen in Deutschland den Wunsch, als Detektiv zu arbeiten. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf. Stattdessen ermöglichen verschiedene Lehrgangsträger durch eine nicht einheitlich geregelte schulische Ausbildung den Einstieg in den Detektivberuf. Besonders gefragt ist dabei die Ausbildung durch die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektiv-Gewerbe (in Kurzform: ZAD).

Wunschberuf Detektiv – die Realität ist nicht Action in Hochglanzoptik

Eins gleich vorneweg: Eine Detektivausbildung und auch nicht das Arbeiten als Detektiv entspricht den bekannten Klischees in Büchern und Filmen. Action und Adrenalin pur, wilde Verfolgungsjagden über mehrere Länder und Kontinente hinweg, das Aufdecken von weltweiten Verschwörungen, das Einsetzen von Hilfsmitteln à la James Bond oder auch der Kampf um Leben und Tod mit dem Endgegner – das alles entspringt dem Einfallsreichtum von Autoren und Regisseuren. Mit der Realität hat das nicht viel bis gar nichts zu tun.

Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass es bei realen Einsätzen immer langweilig zugeht. Ganz im Gegenteil: Der Detektivberuf ist sehr vielfältig und bietet zahlreiche unterschiedliche Facetten. Natürlich gibt es auch sehr nervenaufreibende und spannende Aufträge, aber in der Mehrzahl der Fälle sind vor allem Geduld und Ausdauer gefragt. Das ist zum Beispiel gerade bei Observationen der Fall, wenn Sie als Privatdetektiv stundenlang auf Ihrem Beobachtungsposten ausharren müssen. Das kann nicht nur an den eigenen Nerven zehren, sondern erfordert auch Kompetenz und Know-how.

Eine Inhalts-starke Ausbildung verhindert entscheidende Fehler bei Ihren Einsätzen

Richtig beobachten will, gelernt sein. Worauf muss ein Detektiv besonders achten? Welche Beobachtung ist wichtig für den Auftraggeber? Was für Rückschlüsse lassen sich aus welchen Beobachtungen ziehen? Die Beantwortung dieser Fragen besitzt in der Regel eine hohe Relevanz für die erfolgreiche Erledigung einer Observation. Das trifft auch auf die Wahl der richtigen Beobachtungsposition und möglichst unauffällige Verhaltensweisen zu. Ohne entsprechendes Fachwissen und detektivische Expertise können Sie bereits bei einer vergleichsweise einfachen Observation viele Fehler begehen.

Noch gravierender wirkt sich eine falsche Vorgehensweise und das Fehlen von weitergehendem Wissen beispielsweise bei Entführungs- oder Vermisstenfällen aus. Daher ist eine gute und Inhalts-starke Ausbildung zu einem befähigten Detektiv mit entsprechender Zertifizierung unabdingbar. Bei der ZAD werden Sie nach erfolgreich absolvierter Detektivausbildung zum Beispiel als „Geprüfter Detektiv“ zertifiziert. Demgegenüber schließen Sie zum Beispiel den entsprechenden IHK-Zertifikatslehrgang als „Fachkraft Detektiv“ ab.

Ausbildung durch die ZAD verschafft Ihnen das Rüstzeug für die Berufsausführung

Im Rahmen der Ausbildung durch die ZAD erlernen Sie diesbezüglich alle wichtigen Fähigkeiten, wie Sie effektiv an die jeweils fallspezifischen Daten oder Informationen kommen und das auf legalem Weg. Ein Schwerpunkt der ZAD-Ausbildung stellt daher auch die Observation dar: Sie erlernen und trainieren anhand von Übungen, wie Sie die jeweilige Zielperson gezielt überwachen bzw. observieren, ohne dass Sie bemerkt werden.

Genau dadurch erlangen Sie das detektivische Rüstzeug, um Personen unauffällig zu folgen und ihre Aktivitäten, Tätigkeiten und Verhaltensweisen detailliert und auf Prioritäten ausgerichtet zu protokollieren sowie auszuwerten. Die Detektivausbildung bei der ZAD beinhaltet selbstverständlich auch alle Techniken und Kniffe, auf die es bei Befragungen von Verdächtigen, Zeugen oder anderen in einen Fall involvierten Personen ankommt.

Ohne eine umfassende Ausbildung geraten angehende oder auch Hobbydetektive spätestens dann an ihre Grenzen, wenn es um das Herausfinden von sensiblen Informationen geht. Wie Sie trotzdem an die gewünschten Informationen kommen, erlernen Sie im Rahmen Ihrer ZAD-Ausbildung. Neben den Inhalten, die auch von der IHK als Lehrschwerpunkte angesehen werden, bietet die ZAD dabei noch viele weiterführende Ausbildungselemente.

Durch erlernte Methoden im Rahmen der ZAD-Ausbildung bleiben Sie Herr der Lage

Dazu zählt zum Beispiel auch das Erlernen und praxisorientierte Nutzen von deeskalativer Methoden- und Handlungskompetenz. Denn bei Ihren Einsätzen als Privatdetektiv kann die eine oder andere Situation schon einmal aus dem Ruder laufen. Durch die bei Ihrer ZAD-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl im theoretischen als auch im praktischen Sinne sind Sie jederzeit in der Lage, die Sachlage wieder zu beruhigen und in den Griff zu bekommen. Gerade bei Befragungen unter schwierigen emotionalen Bedingungen oder auch bei Situationen mit Konfliktpotenzial, was zum Beispiel beim Ladendiebstahl, bei Untreue, beim Missbrauch persönlicher Daten oder beim Streit um Geld und Vermögen sehr hoch ist, kann Ihnen die Anwendung der im Rahmen der ZAD-Ausbildung erlernten Techniken und Methoden als Bestandteil Ihrer Detektivausbildung deutliche Vorteile verschaffen.

Detektivausbildung bei der ZAD funktioniert als dynamischer Prozess

So werden Sie in Ihrer ZAD-Ausbildungszeit zum Beispiel auch dahin gehend unterrichtet, wie Sie bis zum Eintreffen der Polizei einen von Ihnen überführten Straftäter gesetzeskonform festhalten. Zu den entsprechenden Ausbildungsinhalten zählen diesbezüglich zudem das richtige Stellen von Strafanträgen, die besonderen Merkmale der Anzeigenbearbeitung sowie der klassische Ablauf von Gerichtsverhandlungen. Die ZAD gewährleistet Ihnen hier im Vergleich zu einigen Privatanbietern von Detektivausbildung eine permanent hohes Ausbildungsniveau.

Die Ausbildung selbst wird von der ZAD dabei als dynamischer Prozess angesehen. Das bedeutet: Die Ausbildungsinhalte werden immer wieder neu an die aktuellen Erkenntnisse, die neuesten Methoden und moderne Techniken angepasst.. Die Ausbildung geht hierauf explizit ein und hilft Ihnen dabei, das für die jeweilige Situation beste Hilfsmittel mit dem größten Nutzen auszuwählen. Außerdem schaffen Sie mit der ZAD-Ausbildung zum Detektiv auch die Basis, um später die eigenen Berufschancen beispielsweise durch ein absolviertes Sicherheitsmanagement-Studium zu erweitern.

Ausbildung zum Detektiv – so sehen typische Ausbildungsinhalte bei ZAD aus:

1. Privatdetektiv

  • Observation
  • Fachkunde in Bezug auf die private Ermittlungstätigkeit
  • Ermittlung nach vermissten oder entführten Personen
  • Detaillierte Spurenkunde
  • Richtige und gezielte Nutzung von Foto und Video
  • Deeskalationstraining
  • Einsatz von Fangmitteln, Fallen und technischen Überwachungsmöglichkeiten

2. Gewerbe- und Industriedetektiv

  • Grundkenntnisse der Kriminologie
  • Kriminalistik und Fallanalyse in Theorie und Praxis
  • Grundlagen der Überwachungs- und Kontrolltätigkeit
  • Ermittlungstaktik und Ermittlungsdienst
  • Versicherungsbetrug
  • Lauschabwehr

3. Detektiv im Einzelhandel

  • Rechtliche und allgemeine Grundlagen
  • Umgang mit Gerichten und der Polizei
  • Anhalten und Ansprechen von verdächtigen Personen
  • Gestalten und Nutzen von Diebesfallen
  • Warensicherung
  • Fachkunde mit Observation und Taktik
  • Deeskalationstraining
  • Gezielte Objektanalyse

Von der Ausbildung zur eigenen Detektei – auch das ist möglich

Auch wenn Sie nicht als angestellter Detektiv arbeiten möchten, sondern Ihr Ziel eine eigene Detektei darstellt, ist eine Ausbildung bei ZAD unabdingbar. Zudem müssen Sie in diesem Fall aber natürlich auch noch kaufmännische und wirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen. Außerdem müssen Sie als Inhaber einer Detektei besondere Voraussetzungen erfüllen.

Auf einen Blick – die staatlichen Regelungen mit besonderer Relevanz

  • Der Beruf des Detektivs zählt zu den so bezeichneten Vertrauensberufen. Daher handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit in einem überwachungsbedürftigen Gewerbe.
  • Sie sind als Detektei-Gewerbetreibender gemäß § 150 Abs. 5 GewO gesetzlich dazu verpflichtet, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der entsprechenden Behörde vorzulegen.
  • Zudem müssen Sie nach § 30 Abs. 5 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ein Führungszeugnis beantragen und dieses dann den Behörden ebenfalls vorlegen.
  • Um ein Detektei-Gewerbe zu starten bzw. zu betreiben, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung (kurz: GewO).
  • Nach der Gewerbeanmeldung überprüft die jeweils zuständige Behörde unverzüglich die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden. Grundlage hierfür bildet § 38 GewO.
  • Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die zuständige Behörde die verlangten Auskünfte von Amts wegen einholen.
  • Werden bei der Überprüfung Verdachtsmomente für die mögliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gefunden, können die Behörden gemäß & 35 GewO das Betreiben eines Detektei-Gewerbes untersagen.

Kennen Sie eigentlich die Entwicklungsgeschichte von Detekteien und dem Berufsbild Detektiv?

Wenn Sie sich für den Detektivberuf interessieren und Sie eine entsprechende Ausbildung bei der ZAD mit der Möglichkeit auf ein IHK Abschluss oder auch anderen Institution absolvieren möchten, sollten Sie sich zuvor auch einmal mit der Historie von Detekteien und dem Detektivberuf auseinandersetzen. Denn die Entwicklung des Berufsbildes reicht über mehrere Jahrhunderte und weist etliche spannende Merkmale auf. Wir haben für Sie die entscheidendsten Vorkommnisse im Folgenden komprimiert zusammengefasst.

Eugène François Vidocq gilt als der Urvater für das heutige Detektei-Gewerbe

Die erste bekannte Detektei wurde bereits im Jahr 1833 von dem französischen Kriminalisten und Ex-Soldaten Eugène François Vidocq als Büro für universelle Information in Paris gegründet. Im Fokus stand dabei die Beschaffung von Informationen für die Industrie und Kaufmannschaft. Das neue Geschäftsmodell etablierte sich schnell: In mehreren französischen Städten entstanden in der Folgezeit weitere Detekteien nach dem Vorbild des Pariser Büros für universelle Informationen von Vidocq. Mitte des 18. Jahrhunderts wurden dann auch in England die ersten Detekteien gegründet. Grund hierfür war die ausufernde Kriminalität, die vor allem in London enorme Ausmaße annahm. Es war so schlimm, dass sich nach Einbruch der Dunkelheit der Großteil der Bevölkerung nicht mehr auf die Straße traute.

Die Bow Street Runners gelten als die ersten Detektive in England

Als es selbst am helllichten Tage verstärkt zu kriminellen Übergriffen kam, stellte der bekannte Schriftsteller, Satiriker und Rechtsanwalt Sir Henry Fielding eine Straßenpatrouille zusammen. Schon bald konnte dieser durchschlagende Erfolg im Kampf gegen die Kriminalität verbuchen. Die mit einer Doppellaufpistole auf Verbrecherjagd gehenden Frauen und Männer der Patrouille erhielten schnell einen sagenumwobenen Ruf, der sich in dem Namen Bow Street Runners manifestierte. Den Überlieferungen zufolge brachten die Bow Street Runners wieder Recht und Ordnung zurück auf Londons Straße. Gleichzeitig gilt die Patrouille und deren Erfolge im Kampf gegen das Verbrechen als Auslöser für das Entstehen von zahlreichen Detekteien in ganz Großbritannien.

Detektive in Deutschland – die historischen Wurzeln liegen in Berlin

In Deutschland sind die geschichtlichen Wurzeln von Detekteien und der Arbeit als Detektiv fest mit der Industrialisierung und den beiden Stätten Stettin und Berlin verknüpft. Im Zuge der im 19. Jahrhundert immer weiter voranschreitenden Industrialisierung bekamen Auskünfte und Informationen über geschäftliche Konkurrenten und Vertragspartner immer mehr Gewicht. Diesen Umstand nutzte im Jahr 1860 der Makler S. Salomon aus und gründete in Stettin ein so bezeichnetes Erkundungsbüro, das Industriebetriebe durch Informationsbeschaffung bei der Wahrung der kaufmännischen Interessen unterstützte. S. Salomon gilt seitdem als erster offizieller Privatdetektiv in Deutschland.

Anzahl an Detektiven und Aufgabengebiete vergrößern sich zusehends

Innerhalb kürzester Zeit entstanden dann auch Detektivbüros in vielen weiteren deutschen Städten. Als Gründer traten vornehmlich ehemalige Polizisten auf. Vor allem in Dresden und Berlin boomte das Geschäft mit Auskünften und Informationen. Allein in Berlin etablierten sich bis Ende des 19. Jahrhunderts rund zwei Dutzend Detektivbüros. Das war aber nicht mehr als eine Momentaufnahme. So wurden 1925 bereits rund 1320 Detekteien in Deutschland gezählt. Auch das Aufgabengebiet von Detektiven vergrößerte sich zusehends. Lag der Fokus anfangs noch auf der Informationsbeschaffung für die Industrie, nutzten jetzt auch immer mehr Privatpersonen die Dienste der Detekteien. Hinzu kamen zudem die Objektüberwachung und der Personenschutz.

Mehr als 5.000 Privatdetektive bieten aktuell ihre Dienste in Deutschland an

Als die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland übernahmen, war dann erst einmal Schluss mit dem Detektiv-Dasein. Detektive und die damit zusammenhängende Ermittlungsarbeit wurden per Gesetz vom 1. Februar 1939 komplett verboten. Die Renaissance des Detektei-Gewerbes ließ aber nicht lange auf sich warten. Nach dem Ende des Nazi-Regimes gründeten mehrere Detektive gemeinsam bereits 1946 wieder einen Detektiv-Verband. Fast 80 Jahre später arbeiten in Deutschland mittlerweile über 5.000 Privatdetektive, wie der Bund Internationaler Detektive schätzt. Zählt man die Kaufhausdetektive hinzu, sind es sogar deutlich mehr als 10.000 Privatermittler. Allerdings sollte hierbei berücksichtigt werden, dass ein Kaufhausdetektiv eher ein Bewacher ist und nicht wirklich viel mit dem Detektivberuf im ursprünglichen Sinn gemein hat. Die meisten Privatermittler moderner Prägung fordern hier dann auch eine klare Abgrenzung zu den Ladendetektiven.

 

Handyüberwachung: Wie Spy-Apps das Smartphone zur digitalen Wanze machen!

Wer heute illegal andere Menschen überwachen will, muss sich nicht mehr unbedingt die Mühe machen, Wanzen und andere Abhörgeräte vor Ort zu installieren. Smartphones werden über Spionage-Apps zu perfekten Abhörgeräten. Problematisch ist hier besonders, dass die Betroffenen die im Hintergrund laufenden Programme zunächst häufig nicht bemerken. Wenn die Abhöraktivitäten des Programms auffallen, ist der Schaden häufig schon entstanden. Dabei beschränken sich illegale Abhöraktionen längst nicht mehr auf Personen des öffentlichen Lebens oder auf Unternehmen. Auch im privaten Bereich spionieren sich Menschen aus vielen unterschiedlichen Motiven heraus aus. Auch, weil es ihnen so leicht gemacht wird. Kann man sich vor Handyüberwachung schützen? Worauf sollte man achten, damit das eigene Handy nicht zur digitalen Abhörstation wird?

Was die Handyüberwachung mit einer Spy-App für Betroffene bedeuten kann

Spionage-Apps überwachen alle Ihre Aktivitäten an Ihrem Smartphone. Dabei geht es um Inhalte wie Abfragen im Internet, Chats auf WhatsApp, Instagram oder auch Skype usw. Die Handyüberwachung ermittelt außerdem ununterbrochen Ihren Standort. Gebündelte Informationen geraten an den Überwachenden. Dieser ist in der Lage, auf sämtliche persönlichen Inhalte auf Ihrem Smartphone zurückzugreifen. Die verschiedenen Apps haben etwas abweichende Funktionsbereiche, im Wesentlichen sind sie sich aber ähnlich.

Funktionen der Spionage-Apps sind je nach Typ Software etwa:

  • Speicherung von Anrufprotokollen
  • Handyortung per GPS
  • Kontrolle über die Kalenderaktivitäten
  • Mitlesen von E-Mails und andere Nachrichten
  • Zugriffe auf Speichermedien wie Galerien mit Bildern
  • Kontrolle über Chat-Verläufe bei WhatsApp, Facebook und anderen
  • Überwachung und Speicherung von Webseitenverläufen
  • Abhören eines Raums
  • Abhören des Telefons selbst

Manche Spy-Apps ermöglichen auch, direkt auf bestimmte Funktionen der Smartphones zuzugreifen. So können bestimmte Anrufe gesperrt werden.

Nicht immer müssen Menschen, die Ihr Handy überwachen wollen, direkten Zugriff auf Ihr Gerät haben. Bösartige Software gelangt auch über Links und E-Mail-Anhänge auf das Gerät. Dabei sind die Grenzen zwischen Schadsoftware und Spy-Apps häufig fließend. Cyberkriminelle versuchen etwa, zunächst auf persönliche Daten wie Passwörter und Bankdaten zu kommen, um im nächsten Schritt diese Daten für weitere kriminelle Aktivitäten zu Ihren Lasten zu nutzen. Dabei bleibt die technische Entwicklung zu keiner Zeit stehen. Die Methoden und ebenso die kriminelle Energie in diesem Bereich werden ansteigend intensiver.

In dem Bereich Handyüberwachung tummeln sich unterschiedlicher Elemente. Manche haben es aus persönlichen Gründen auf Ihre Daten abgesehen, um sich beispielsweise an Ihnen zu rächen oder Sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Vielleicht findet es I Nachbar einfach spannend, bei Ihnen einmal eine Spionage-App auszuprobieren. Einfach genug ist die Anwendung. Andere betreiben Industriespionage mit Blick auf Ihre geschäftlichen Daten und Geheimnisse. Wieder andere suchen Ihre Opfer willkürlich aus, etwa über eine Schadsoftware im E-Mail-Anhang.

Funktioniert eine Handyüberwachung auch ohne eine Spy-App?

Dies ist mit verschiedenen elektronischen Geräten, die in der Nähe eines Smartphones positioniert werden können, möglich. Allerdings erfordert diese Art der Handyüberwachung meist erheblich mehr professionellen Sachverstand als die Installation einer Spionage-App auf einem Handy. Techniken dieser Art kommen deshalb eher im professionellen Bereich zum Einsatz. Auf der anderen Seite ist es möglich, verschiedene Maßnahmen zur Überwachung zu kombinieren. Insbesondere bei Industriespionage im geschäftlichen Bereich ist mit Kombinationen in diesem Feld zu rechnen.

Es gibt einige technische Möglichkeiten, ein Handy aus der Ferne zu überwachen. Dazu gehört beispielsweise auch der sogenannte IMSI-Catcher. Mit diesem Gerät wird Ihrem Smartphone vorgetäuscht, dass es sich in einem Funkmast einloggt. Das Abhören und die Handyüberwachung werden so ohne Spy-Apps möglich.

Polizei und Staatsanwaltschaft verfügen über weitere Möglichkeiten, um eine legale Handyüberwachung durchzuführen. Polizeiliche Maßnahmen werden Sie im Regelfall überhaupt nicht an Ihrem Smartphone bemerken. Hier wird vielfach über die Vermittlungsstelle beim Provider gearbeitet. Nachweisen lässt sich hingegen die sogenannte stille SMS, mit denen Ermittlungsbehörden ebenfalls eine Handyüberwachung durchführen können.

Woran man eine Handyüberwachung erkennen kann

Leicht sind, Spy-Apps auf dem eigenen Smartphone für den Laien nicht zu entdecken. Wer sich in diesem Bereich nicht auskennt, wird auch nicht so schnell misstrauisch. Ein Verdacht auf Überwachungsaktivitäten regt sich häufig erst dann, wenn private, geschäftliche oder intime Informationen nach außen dringen. Ebenso, wenn im Geschäftsleben jemand plötzlich viele seiner angestammten Kunden verliert. Beim Verdacht auf illegales Abhören rückt das Handy nicht immer sofort in den Fokus. Das sollte es aber, weil es bestimmte Apps neugierigen Menschen so einfach machen, das Handy anderer Menschen abzuhören.

Auffällig können Aktivitäten von Spionage-Apps werden, weil sie aufgrund ihrer vielen Funktionen zu verdächtigen Veränderungen in der Nutzung des Handys führen können.

Achten Sie zum Beispiel darauf, ob Ihr Smartphone plötzlich

  • … einen unerklärlichen hohen Datenverbrauch aufweist. Spy-Apps nehmen nicht nur Informationen auf, sondern versenden
    Sie auch an den Überwachenden. Diese Aktivität kann den Datenverbrauch steigern.
  • … unerwartete und unerklärliche Einschränkungen der Leistung zeigt. Die im Hintergrund laufenden Überwachungsprogramme
    belasten den Arbeitsspeicher sowie die Leistung der CPU.
  • … seltsame SMS-Nachrichten mit kryptischen Buchstabenkombinationen oder Symbolen empfängt.
  • … sich mit seinem Akku ungewöhnlich intensiv erhitzt.
  • … sich nicht mehr einfach ausschalten lässt.
  • … einen ungewöhnlich hohen Akkuverbrauch aufweist.
  • … Ihnen nicht bekannte Programme und Apps hat. Allerdings sind die meisten Spy-Apps auf dem Telefon versteckt, das Symbol für
    das Programm erscheint nicht in der Liste der von Ihnen selbst installierten Apps.

Spy-Apps gibt es für Android und für iPhone. Sie sind mit dem einen oder anderen Betriebssystem nicht besser vor den Spionageprogrammen geschützt. Ebenso können manche Programme zur Handyüberwachung arbeiten, ohne dass eine Software oder eine App auf dem Smartphone installiert wird. Das gilt jedenfalls nach derzeitigem Kenntnisstand speziell für iPhones. Die technische Entwicklung schreitet hier aber für alle Arten von Betriebssystemen weiter voran, sodass physischer Kontakt zu einem Gerät mit dem Herunterladen einer Software zukünftig in allen Bereichen nicht mehr nötig sein wird. Die Handyüberwachung in ihrer illegalen Form wird technisch ausgereifter und noch einfacher.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Handyüberwachung vermuten? Kann man sich vor Handyüberwachung durch Spy-Apps und anderen illegalen Abwehrmaßnahmen schützen?

Forensische Gutachten und weitere Untersuchungsmaßnahmen

Eine erfahrene Detektei wie wir können Ihnen verschiedene Lösungen anbieten, wenn Sie vermuten, dass Ihr Handy überwacht wird.

Indem Sie uns Ihr Smartphone zur Untersuchung zur Verfügung stellen, können wir Abwehraktivitäten durch Spy-Apps, durch Behörden und/oder durch Fernüberwachung regelmäßig nachweisen.

Sie erhalten einen Bericht, der gerichtverwertbar ist und primär alle illegalen Abhöraktionen aufzeigt. Bei der Untersuchung können wir auch oft feststellen, an welche IP-Adresse die Daten gehen. Das ist wichtig, weil Spionage-Apps nicht selten mit anderen Schadprogrammen kombiniert werden.

Die Beweissicherung ist relevant, damit Sie später nachweisen können, auf welchem Wege illegal persönliche, geschäftliche oder intime Informationen nach außen gelangt sind. Gerade im Bereich der Unternehmen können sich so auch Möglichkeiten ergeben, Industriespionen auf die Schliche zu kommen.

Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie dem Urheber der Handyüberwachung auf die Spur kommen wollen. Das können im privaten Bereich Menschen sein, die Ihnen einmal nah gestanden haben und die Sie jetzt mutwillig schädigen wollen. Wenn Sie in der Öffentlichkeit stehen, sind viele Menschen daran interessiert, aus persönlichen Informationen über Ihr Privatleben Kapital zu schlagen.

Wir beraten Sie umfassend zum Thema Handyüberwachung. Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Sie umfassender überwacht werden, können wir auch nach Abhörgeräten im Wohn- oder Geschäftsbereich suchen. Wie wir bereits festgestellt haben, steht die Handyüberwachung nicht immer allein.

Beratung zum Abhörschutz

Auch wenn es nicht so scheint, sind Sie illegalen Aktivitäten der Handyüberwachung nicht hilflos ausgeliefert. Wir zeigen Ihnen Maßnahmen auf, mit denen Sie sich vor der illegalen Übertragung von Spy-Apps am besten schützen können. Der vorbeugende Abhörschutz ist die deutlich bessere Variante im Vergleich zur Schadensbegrenzung bei bereits erfolgten illegalen Überwachungsmaßnahmen. Wir sind als Detektei in diesem Bereich spezialisiert und stehen Ihnen als erfahrene Ratgeber zur Verfügung.

Hier bereits einige Tipps, um sich vor Spy-Apps zu schützen:

  1. Geben Sie das Telefon nicht in fremde Hände.
  2. Nutzen Sie keine öffentlichen, ungeschützten WLAN-Netze.
  3. Installieren Sie eine aktuelle Anti-Viren- und Anti-Spy-Software.
  4. Lassen Sie neue, installierte Apps nicht auf das Mikrofon oder die Kamera des Telefons zugreifen.
  5. Sorgen Sie für einen möglichst sicheren Browser.
  6. Aktualisieren Sie die Programme auf dem Telefon wie vorgeschrieben, um mögliche Sicherheitslücken zeitnah zu schließen.
  7. WLAN und Bluetooth sollten deaktiviert werden, wenn Sie die Funktionen gerade nicht benötigen.
  8. Bleiben Sie achtsam bei verdächtigen Links und E-Mail-Anhängen. Ignorieren Sie diese im Zweifelsfall.
  9. Deaktivieren Sie Google-Tracking.

Sie möchten noch mehr über Abhörschutz und Handyüberwachung erfahren?

Wenden Sie sich an uns. Sie können mit uns gerne ein unverbindliches Telefonat führen.

Bitte beachten Sie, aber wenn Sie nur ansatzweise denken abgehört oder ausgespäht zu werden uns nicht von ihren Räumlichkeiten ihrem KFZ oder über ihr eigenes Handy, uns zu kontaktieren.

Wirtschaftskriminalität – betriebliche Ermittlungen Wir klären die Taten auf!

Erfolgreiche Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität – Wir sorgen für Vermeidung und Aufklärung der Taten!

Wirtschaftskriminalität entwickelt sich in zahlreichen Unternehmen zu einem schädigenden Faktor. Für Sie als Unternehmer beziehungsweise Geschäftsführer ist es wichtig, Vorsorge zu treffen. Prophylaktische Maßnahmen können helfen, den Schaden weitestgehend einzudämmen. Als erfahrene Detektei unterstützen wir Sie bei der Aufklärung und liefern gerichtsfeste Beweise. Beauftragen Sie bei einem Verdachtsfall einen Detektiv der LB Privat- und Wirtschaftsdetektei, um Ihr Unternehmen vor kriminellen Handlungen zu schützen!

Was versteht man unter Wirtschaftskriminalität?

Das Spektrum ist breit gefächert und reicht vom Diebstahl über Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung bis hin zu Lohnfortzahlungsbetrug und Industriespionage, Unerlaubte Nebentätigkeiten der Mitarbeiter und Schwarzarbeit gehören ebenfalls dazu. Kriminelle Handlungen können von den Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden. Möglich sind auch Taten außerhalb des Unternehmens und der vereinbarten Arbeitszeit, die die Firma betreffen – zum Beispiel das berüchtigte „Krankfeiern“. Unter den Begriff Wirtschaftskriminalität fallen im weiteren Sinne auch Delikte, die im Straftatenkatalog des § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) definiert sind. Diese Aufstellung legt die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern fest. Zu den wirtschaftskriminellen Handlungen zählen unter anderem folgende Delikte:

  • Arbeitsdelikte
  • Gesundheitsdelikte
  • Insolvenzdelikte
  • Anlagedelikte
  • Wettbewerbsdelikte
  • Finanzierungsdelikte
  • Qualifizierte Betrugsdelikte

Betriebliche Ermittlungen und die Unterstützung durch eine Detektei

Wirtschaftsdelikte haben einen enormen Schaden zur Folge, sind aber nicht exakt zu benennen. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden nur Schäden erfasst, die von der Polizei bearbeitet werden. Straftaten, für die ohne Beteiligung der Polizei Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften zuständig sind, werden gesondert erfasst. Fest steht jedoch: Die Schadensbegrenzung spielt für Sie als Unternehmer eine wichtige Rolle. Betriebliche Ermittlungen sind das erste Mittel der Wahl, wenn Sie den Verdacht haben, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Unsere Detektei unterstützt Sie effizient bei der Aufdeckung möglicher Taten.

In einem kleinen Unternehmen herrscht oft ein Klima des gegenseitigen Vertrauens. Allerdings kann der Eindruck täuschen – denn gerade dann, wenn sich Mitarbeiter sicher fühlen, ist die Versuchung in manchen Fällen groß. Es muss zunächst keine kriminelle Energie dahinterstecken, wenn beispielsweise Arbeitsmaterialien „für zu Hause“ eingesteckt werden. Sind alltägliche Büromaterialien, die ein Kollege in einem unbeobachteten Moment in der Aktentasche verstaut, schon Diebstahl? Die Antwort lautet eindeutig: Ja! Ist es nur ein Kavaliersdelikt, wenn die Spesenabrechnung eines Außendienstmitarbeiters „ausnahmsweise“ nicht ganz korrekt ist? Wieder eine klare Antwort: Nein! Diebstahl und Betrug beginnen oft im Kleinen und können sich zu einem erheblichen Schaden ausweiten.

Wir sprechen als Detektei nicht von Misstrauen, sondern von Vorsicht. Gelegenheit macht Diebe – diese alte Redewendung wird leider oft traurige Realität. Wie sieht es zum Beispiel mit Krankmeldungen aus? Wenn Sie feststellen, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auffallend häufig an bestimmten Tagen krank ist, werden Sie mit Sicherheit hellhörig. Krankmeldungen vor oder nach einem Wochenende, zu Beginn der Schulferien oder zusammen mit anderen Kollegen sind verdächtig. Natürlich hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ein Arzt ausstellt, Gewicht. Es ist nicht einfach, dem Arbeitnehmer ungerechtfertigte Krankmeldungen nachzuweisen. Jedoch sollten Sie handeln, wenn Sie über einen längeren Zeitraum solche Vorgänge feststellen. Ein erfahrener Detektiv kann den Verdacht entweder bestätigen und Beweise liefern oder auch ein ordnungsgemäßes Verhalten bescheinigen.

Vielleicht erscheinen Ihnen die genannten Taten als Bagatellen. Wenn Sie die Gewissheit haben, dass sich Ihre Mitarbeiter nicht loyal verhalten, können Sie eine Abmahnung erteilen und im Wiederholungsfall die Kündigung aussprechen. Alternativ erweisen sich vorbeugende Kontrollen und Überwachungen als sinnvoll. Dazu kommt: Je größer ein Unternehmen ist, umso größer wird auch der wirtschaftliche Schaden. Betriebsinterne Maßnahmen sind aufwendig und erfordern zusätzliches Personal. Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe, wenn Sie betriebliche Ermittlungen zur Schadensbegrenzung in Betracht ziehen!

Schwerwiegende Taten, die eine Detektei für Wirtschaftskriminalität aufdecken kann

Gehen wir einen Schritt weiter: Wie sieht es mit der Vertrauensbasis aus, wenn Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten? Kennen Sie die Gefahren, die im Bereich der IT entstehen können? Gibt es in Ihrem Unternehmen Schwachstellen bei der Lohnabrechnung, bei Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder bei Spesenabrechnungen? Nebentätigkeiten Ihrer Mitarbeiter müssen genehmigt werden. Sollten Sie den Verdacht auf Schwarzarbeit haben, sind betriebliche Ermittlungen und die Unterstützung durch einen erfahrenen Detektiv unerlässlich.

Der zunehmende Wettbewerb – sowohl national als auch international – ist eine der Ursachen für steigende Wirtschaftskriminalität. Zu den Tatbeständen der Wirtschaftskriminalität zählt die Weitergabe von Fakten, Daten und Informationen an Konkurrenzunternehmen, oft im Zusammenhang mit Korruption – bekannt auch als Werkspionage oder Industriespionage. Die Bevorzugung bestimmter Lieferanten oder anderer Dienstleister, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, kann ebenfalls unter den Vorwurf der Bestechlichkeit fallen. Ebenso sollen Angebote an Kunden korrekt erstellt werden.

Bei solchen Vorgängen sind vorbeugende Maßnahmen und Kontrollen enorm wichtig. Das beginnt bereits bei der Neueinstellung von Mitarbeitern. Lassen Sie zukünftige Mitarbeiter, die Schlüsselpositionen im Unternehmen besetzen sollen, von einer renommierten Detektei überprüfen. Wir unterstützen Sie mit einem Detektiv aus unserer Wirtschaftsdetektei, der die erforderliche Expertise mitbringt. Unauffällige Nachforschungen im Vorfeld einer Neueinstellung, aber auch vor allem dann, wenn ein Verdacht auftaucht, geben Ihnen Gewissheit. Unsere Detektei liefert schlagkräftige Beweise, die Sie bei Gericht verwenden können.

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität mit einer renommierten Detektei

Unterschlagungen, Veruntreuungen und falsche Abrechnungen sind in jedem Fall zu ermitteln und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgen. Wenn solche Delikte im großen Stil begangen werden, ist der Schaden für das Unternehmen immens. Unsere Detektei verfügt über konkrete Vorgehensweisen, damit betriebliche Ermittlungen zum Erfolg führen. Wir kennen die Schwachstellen und setzen gezielt die richtigen Maßnahmen ein.

Unsere Arbeitsweise als Detektei für die Aufklärung von Wirtschaftskriminalität

Wir arbeiten seriös und mit äußerster Diskretion. Eine sensible Vorgehensweise, sei es innerhalb des Betriebes oder bei der Beobachtung von anderen Vorfällen, die Ihr Unternehmen betreffen, ist für uns selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist auch, dass wir ausschließlich legale Methoden zur Aufdeckung und Vorbeugung nutzen. Maßnahmen, die sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen, kommen für uns nicht infrage. Unsere Detektive sind perfekt ausgebildet und bringen die erforderliche Sach- und Fachkenntnis mit. Mit regelmäßigen Weiterbildungen halten wir unsere Fähigkeiten auf dem Laufenden. Unser umfassendes Know-how wird durch den Einsatz modernster Technik unterstützt. Damit wir Ihnen beweisträchtiges Material liefern können, verwenden wir technisch hochwertige Foto- und Videokameras. In Unternehmen aller Größenordnungen können wir komplette Anlagen installieren, die für die Beweiserbringung effizient dienen. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, einen Detektiv direkt in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Als neuer Mitarbeiter hat er die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die vorgesehenen Bereiche. Die Dokumentation der Beweise bereitet für Sie den Weg zu einer gerichtlichen Verfolgung der wirtschaftlichen Straftaten.

So lässt sich beispielsweise Diebstahl durch Kunden im Handel erfolgreich verhindern. Aber auch Ihre Angestellten werden unauffällig überwacht – natürlich stets im legalen Rahmen. Wir sind in der Lage, Betrugsfälle aufzudecken und Ihnen gerichtsfeste Beweise zu liefern. Bei Unterschlagungen oder Sabotageakten, die Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen können, dürfen Sie sich vom ersten Verdacht an auf die Kompetenz unserer Detektei verlassen. Handeln Sie umgehend, wenn Sie feststellen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht! Als Firmeninhaber oder Geschäftsführer behalten Sie den Überblick und können Ihre Energie für Ihre eigentlichen Aufgaben einsetzen, wenn unser Detektiv als Experte für Sie aktiv ist.

Wirtschaftskriminalität hat viele Gesichter und ist nahezu in jedem Unternehmen anzutreffen. Wir sind deutschlandweit und bei Bedarf auch global für Sie tätig, damit Sie und Ihr Unternehmen auch in Zukunft geschützt ist. Ob Produktpiraterie, Spionage oder Betrug – vertrauen Sie auf unsere weitreichende Erfahrung!

Sicherheit haben Sie übrigens auch von Anfang an, wenn es um die Kosten eines Detektiv-Einsatzes geht. Unsere Preise sind fair kalkuliert. Wir kommunizieren das voraussichtliche Honorar transparent, damit Sie wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen. Die Investition für die Mitwirkung unserer Detektei lohnt sich – denn vom wirtschaftlichen Schaden abgesehen, ist die Aufklärung auch für den weiteren Erfolg Ihres Unternehmens unverzichtbar. Nicht entdeckte Taten ziehen oft Nachahmer an. Kontrolle und Überwachung sollten keine Schikane sein, sondern zu einer verantwortungsvollen, ehrlichen Arbeit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beitragen.

Tatbestände im Bereich der Wirtschaftskriminalität: Wenn die Delikte vor Gericht gehen

Der Gesetzgeber hat im ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG) im Jahr 1976 und im zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG) im Jahr 1986 die Grundlagen für die rechtlichen Schritte benannt. Besonders erwähnenswert ist im 2. WiKG die Ergänzung hinsichtlich der Computerkriminalität. Des Weiteren kommt das Strafgesetzbuch zum Tragen, wenn einschlägige Tatbestände vorliegen. Das Arbeitsrecht spielt ebenfalls eine Rolle, wenn Sie nach der Aufdeckung von Delikten einem Mitarbeiter fristlos kündigen möchten.

Ihr Vorteil: Unsere Erfahrung als Detektei für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität

Wir erstellen mit Ihnen ein tragfähiges Konzept, wenn Sie Taten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufdecken lassen möchten. Zu unseren Leistungen gehört die Beratung über vorbeugende Maßnahmen ebenso wie die Ermittlungen in Verdachtsfällen aller Art. Ob Diebstahl, Veruntreuung oder Spionage, mithilfe unserer Detektei erhalten Sie Beweise, die vor Gericht standhalten. Selbst wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, sind sichere Beweise unverzichtbar. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz der LB Detektei, lassen Sie nicht zu, dass Ihr Unternehmen von kriminellen Handlungen bedroht wird. Unser Team ist jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, entweder bei Ihnen vor Ort, in unserer Detektei in Esslingen oder auf digitalem Weg. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.