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Müllsünder – Illegale Müllentsorgung während Corona

Illegale Entsorgung von Müll ist nicht nur ein Ärgernis, sondern wird auch während der Corona-Pandemie zum Dauer Problem.

Mülldetektive schaffen durch gezielte Maßnahmen bundesweit Abhilfe.

In der Regel ist der Mehrheit der Bevölkerung bewusst, wie im Sinne einer Nachhaltigkeit und einer gesunden Umwelt Müll fachgerecht entsorgt werden muss. Doch nicht alle haben Interesse daran, ihren Müll fachgerecht und umweltschonend zu entsorgen. So werden illegalen Müllhalden auf Ihrem Grundstück nicht nur zu einem Ärgernis, sondern auch zu einer nicht absehbaren finanziellen Belastung, da Sie für eine fachgerechte Entsorgung nun verantwortlich sind.

Viel Ärger – hohe Kosten! Dass es eine kostengünstiger und sogar eine kostenneutrale Lösung gibt, ist leider wenigen Betroffenen bekannt.

Detektive gegen illegale Müllentsorgung – unsere Detektei, die LB Detektive GmbH, ist mit dem Thema mehr als vertraut und bietet Hilfe für Sie an.

Wir haben uns nicht nur der Umwelt verschrieben, sondern Müllsündern den Kampf angesagt. Städte, Kommunen und Gemeinden sind sich der großen Problematik der illegalen Müllentsorgung bewusst und haben sich dieser Aufgabe mit Hilfe von privaten Detekteien angenommen. Im Kampf für die Umwelt stehen wir an Ihrer Seite, illegale Mülldeponien haben in unserer Natur nichts zu suchen. Professionelle Hilfe in Form von Detekteien führen in der Regel schnell zu einem erwünschten Natur- und Umweltschutz, der Folgeschäden bzw. -kosten verhindert.

Bundesweiter Detektiv Einsatz für Sie gegen die Müllsünder

Wir bieten ihnen einen bundesweiten Einsatz für Sie gegen die Müllsünder an. Wir sind nicht nur unkompliziert, sondern schaffen Lösungen für Sie und die Umwelt. Unsere Erfahrung und Fachkompetenz stehen Ihnen zur Verfügung. Präzision in unserer Arbeit für Sie, ist der Erfolg für den Naturschutz.

Seit Jahren beschäftigt sich unsere Wirtschaftsdetektei mit der Überführung illegaler Abfallsünder. Verdeckte Observation sogenannter illegaler Müllentsorgungs-Hotspots führen erfolgreich zur Identifizierung des Müllsünders.

Dass die Kosten unseres Einsatzes, durch ein BGH-Urteil bestätigt, als Prozesskosten geltend gemacht werden können, ist leider nur wenig bekannt. Bekannt ist jedoch, dass die Kosten beispielsweise einer illegalen Altölentsorgung mit der damit einhergehenden Kontamination des Erdreiches zu Beseitigungskosten ins uferlose führen können.

Bußgeldkatalog

Der Busgeldkatalog für die illegale Müllentsorgung dagegen ist so gering, dass es den Müllsünder nicht abschreckt oder aufhält. Die Sorglosigkeit aber auch die Unverfrorenheit mit der Müllsünder sich ihres Drecks entledigen ist erschrecken für jeden, der damit schon einmal konfrontiert wurde.

Und nicht nur wir als Detektei ist damit konfrontiert, sondern jeder, der sich beim Spaziergang in der Natur über den entsorgten Hausmüll ärgert. Es bedarf nicht allzu viel Naturverständnis, um zu wissen, dass diese Müllentsorgung uns alle angeht. Sie belastet unsere Natur und sehr Allgemeinbudget.

Mit entsprechender Kenntnis – die wir als Detektei aufweisen können – ist ein Müllsünder oft schnell überführt und wird sich strafrechtlich und kostentechnisch mit seiner verantwortungskosen Handlung auseinander zu setzen haben.

Was kann dein „Mülldetektiv“ für Sie tun

Nicht nur der öffentliche Raum – Gemeinden, Kommunen und Städte – sind betroffen von der illegalen Müllentsorgung, sondern zunehmen auch Privatpersonen. Während sich die öffentliche Hand der Unterstützungsmöglichkeit durch eine Detektei bewusst ist und sich dieser auch zunehmend bedient, steht das Einschalten einer Detektei bei Privatpersonen noch nicht im Vordergrund. Doch dem Ärger über dem auf dem eigenen Grundstück illegalen entsorgten Müll kann Abhilfe geschaffen und muss keineswegs hingenommen werden. Auch im Vorgarten immer wieder eingesammelter Müll muss nicht akzeptiert werden, denn auch das achtlose Wegwerfen einer Zigarettenkippe ist weder akzeptabel noch hinnehmbar. Nicht nur der persönliche Ärger belastet uns, so ist die Zigarettenkippe im Mund eines Kindes unter Umständen tödlich. Aber auch Mutter Natur wird sich Jahrzehnte mit dem Abbau des Zigarettenstummels beschäftigen müssen.

Ärgern Sie sich nicht – wir helfen und schaffen Abhilfe

Was ist eigentlich „illegale“ Müllentsorgung?

Wir haben ein gut ausgebautes Abfallentsorgungssystem. Nachhaltigkeit ist schon lange kein Fremdwort mehr. Das wir als Gemeinschaft unsere Umwelt schützen müssen, ist für den Großteil der Menschen bewusst und umso verständnisloser reagieren wir auf den Müll, der unsachgemäß entsorgt und in unser gut durchdachtes Abfallentsorgungssystem nicht zurückgeführt wird.

Alles was in unseren Abfallkreislauf nicht zurückgeführt wird, belastet die Umwelt und ist im schlechtesten Sinne strafbar.

Illegale Müllentsorgung ist strafbar!

Wie bei jedem Straftatbestand wird die Schwere des Vergehens festgestellt werden müssen. Grundsätzlich ist jedoch schon das Ablagern von Müll neben einem Müllcontainer natürlich strafbar.
Die bereits erwähnte achtlos weggeworfene Zigarettenkippe und unsachgemäß entsorgte Medikamente können in Kinderhänden tödlich wirken und gehen im Konfliktfall über eine Ordnungswidrigkeit hinaus. Sobald sich der Gefahrenbereich für Mensch oder Natur erhöht, sprechen wir von einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden wird.

Wir haben in der Bundesrepublik ein Kreislaufwirtschaftsgesetzt!
Unser Ordnungswidrigkeitsrecht wird auf Bundesebene durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrGW) in § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG geregelt.

Dieses Gesetzt regelt die Strafen und die damit verbundenen Bußgelder für die Entsorgung von Haus- oder Sperrmüll. Wir als Detektei sind wir mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut und beraten Sie selbstverständlich gern.

Ordnungswidrigkeit oder Strafbarkeit bei illegaler Müllentsorgung
Wird Müll illegal entsorgt und führt über eine Ordnungswidrigkeit hinaus, so haben wir es mit einem nachhaltigen Folgeschaden zu tun. So ein Folgeschaden kann den Verursacher teuer zu stehen kommen. Achtlos entsorgtes Altöl beispielsweise führt zu einer starken Verunreinigung des Erdreiches oder sogar des Grundwassers. Wir brauchen sicherlich nicht ausführen, dass solch eine Missachtung der Natur und unseres nachhaltig durchdachten Müllentsorgungsprogrammes einen erheblichen Schaden mit sich bringt und somit auch entsprechend sanktioniert wird und werden muss. Der Gesetzgeber hat sich ausdrücklich vorbehalten, auch eine drohende Verunreinigung als Straftatbestand zu ahnden.

Der Straftatbestand wird im Strafgesetzbuch in § 326 StGB definiert. Illegale Müllentsorgung jeglicher Art wird also sanktioniert, wenn es zu einer nachhaltigen Verunreinigung eines Gewässers, der Luft oder des Bodens kommt. Auch die drohende Verunreinigung berücksichtigt der Gesetzgeber als strafbare Handlung.

Kosten und ggfs. auch Strafe kommen auf den Müllsünder in jedem Fall zu. Je nach Tatbestand variieren sowohl die Kosten, als auch das Strafmaß.

Wem melde ich die illegal entdeckte Mülldeponie?

Jeder kann helfen, die Umwelt zu schützen. Illegale Mülldeponien können sie problemlos bei Ihren lokalen Ordnungs- oder und Umweltämtern melden. Viele Gemeinden haben in ihren lokalen Nachrichtenblättern eigens eine Rubrik, die das Melden illegaler Müllhaufen erleichtert. In allen Gemeinden ist das Problem inzwischen bekannt und wird auf unterschiedlichste Weise in Angriff genommen.

Aber auch die örtliche Polizei nimmt gerne Ihre Meldung in Bezug auf illegale Mülldeponien auf.

Was aber tun, wenn der Müll auf meinem Grundstück illegal abgeladen wird? Es ist nicht ungewöhnlich, dass Privatpersonen plötzlich vor einem Müllberg auf ihrem Grundstück stehen, der dort über Nacht entstanden ist. Hier hilft nur ein starker Auftritt, um dem Müllsünder Einhalt zu gebieten. Dafür stehen wir für Sie bereit. Das ist unsere Profession, für Sie und die Umwelt! Wir die Mülldetektive, wissen was zu tun ist.

Wir vertreten Sie und überwachen die Ihr Grundstück. Wir decken illegale Entsorgungspraktiken auf. Die LB Detektive GmbH schützt Sie und Ihren Grund und Boden.

Die LB Detektei® an Ihrer Seite – illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt!

Als privater Eigentümer von Land- und Waldgebieten kennen Sie illegale Mülldeponien, abgestellte und entsorgte Altfahrzeuge, oder Unmengen von Hausmüll. Es ist mehr als ein Ärgernis, es kostet Ihr Geld. Sie haben nicht nur den Schaden, sondern müssen auf eigene Kosten den illegalen Müll entsorgen und ggfs. für die Folgekosten eines konterminierten Bodens oder Gewässers aufkommen. Städte, Kommunen und Gemeinden wissen längst den Wert einer professionellen Detektei im Hinblick auf illegale Müllentsorgungsplätze zu schätzen. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung die aufgeht.

Eine erfahrene Detektei unterstützt Sie mit kompetentem Wissen und umsichtigen Mitarbeitern. Wir helfen Ihnen, Müllsündern Einhalt zu gebieten und zivilrechtlich zu belangen, um Ihren Aufwand erstattet zu bekommen und Ihren Ärger vergessen zu können.

Wir schützen gemeinsam die Natur und unsere Umwelt.

Anzeichen für einen Seitensprung frühzeitig erkennen

Seitensprung – an welchen Anzeichen man Untreue erkennen kann

Wenn man in einer Beziehung lebt, in der man sich gegenseitig vertraut, ist das wunderschön, doch was ist, wenn das Vertrauen missbraucht wird? Was ist, wenn man glaubt, dass der andere vielleicht doch untreu geworden ist? Welche Anzeichen für Untreue gibt es, wie kann ich einen Seitensprung meines Partners erkennen?

Seitensprung tut weh

Wer seinem Partner vertraut und auch nur das Gefühl hat, hintergangen zu werden, ist meist verletzt. Schon das Gefühl zu haben, dass der andere (unabhängig vom Geschlecht) einen betrügt, ist für viele ein sehr schmerzliches Gefühl. Weil wir wissen, dass die Kenntnis von einem Seitensprung weh tut und wir uns dann verletzt und ausgenutzt fühlen, tendieren manche dazu, erste Anzeichen für einen Seitensprung zu ignorieren – getreu dem Motto „Was ich nicht weiß, tut mir auch nicht weh“. Langfristig ist dieses Leugnen erster Anzeichen aber keine gute Strategie, da immer unterschwellig Misstrauen in der Beziehung mitschwingt und diese dann belastet. Wenn man erste Anzeichen für einen Seitensprung bemerkt, ist es oft das Beste, das zu hinterfragen, bevor man sich vom Partner Liebe vorheucheln lässt, die gar nicht mehr da ist.

Typische Anzeichen für Seitensprung

Das typische Anzeichen für einen Seitensprung gibt es nicht, aber eine Vielzahl von Anzeichen, die darauf hindeuten können. Aber: Keines von ihnen ist ein hinreichendes Kriterium, welches für sich allein schon zwangsweise bedeutet, dass der Partner fremdgeht. Aber es sind Anzeichen dafür, dass der Partner fremdgehen könnte. Je mehr von diesen Anzeichen zusammenkommen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er es wirklich tut.

Was auf einen Seitensprung hindeuten könnte:

  •  Der Partner macht deutlich häufiger als früher abends Überstunden, hat abendliche „Geschäftsessen“ oder geht vermehrt auf „Geschäftsreisen“, was er zuvor nicht getan hat.
  •  Plötzlich kommen vom Partner neue Sexualpraktiken beim Geschlechtsverkehr ins Spiel
  •  Der Partner regt an, dass man sich doch mal wieder allein mit alten Freunden treffen solle oder etwas unternehmen soll
  •  Der Partner ist in letzter Zeit besonders freundlich und rücksichtsvoll und bringt überdurchschnittlich häufig Geschenke mit
  •  Das sexuelle Verlangen hat deutlich nachgelassen oder aber der Partner will deutlich mehr Sex
  •  Der Partner geht zum Telefonieren raus oder telefoniert heimlich
  •  Der Partner legt beim Telefonieren schnell auf, wenn wir reinkommen
  •  Das Handy ist plötzlich längere Zeit ausgeschaltet oder Akku angeblich immer häufiger leer
  •  Der Partner legt sich ein zweites Handy zu
  •  Der Partner verbringt deutlich mehr Zeit allein vor dem Computer
  •  Der Partner hat plötzlich eine neue Email-Adresse
  •  Das Telefon klingelt und wenn man dran geht, wird aufgelegt
  •  Der Partner fängt plötzlich an, einen Körperkult zu betreiben, den er vorher nicht betrieben hat, benutzt z.B. neuerdings Parfum, geht zur Maniküre oder geht gar ins Fitnessstudio
  •  Der Partner ist überdurchschnittlich häufig abweisend oder gar mies gelaunt
  •  Der Partner meidet den direkten Blickkontakt
  • Der Partner trifft sich angeblich deutlich häufiger mit Freunden allein
  • Der Partner schlägt vor, dass beide einmal allein verreisen sollten
  • Gemeinsame Freunde verhalten sich merkwürdig und tuscheln, wenn man als Paar dort auftritt

Wie gesagt: Für alle diese Veränderungen kann es auch eine natürliche Begründung geben, die gar nichts mit einem Seitensprung zu tun hat, weil der Partner z.B. in der Firma einen neuen Chef oder Kollegen bekommen hat, sodass er sich ggf. mehr ins Zeug legen muss.

Aufpassen

Kein grenzenloses Vertrauen – Vorwände überprüfen – Seitensprung ausschließen

Das Beste ist natürlich, wenn man seinem Partner grenzenlos vertrauen kann und auch seine Begründungen für plötzliche Verhaltensänderungen nicht hinterfragen muss. Kommen aber mehrere der o.a. Anzeichen für einen Seitensprung zusammen, also kommt er abends immer später nach Hause und er geht zum Telefonieren plötzlich aus dem Zimmer, dann könnte es an der Zeit sein, den Finger in die Wunde zu legen.

In einer funktionierenden Partnerschaft spricht man einfach darüber, aber nicht mit „Du Schwein betrügst mich“, sondern mit Sätze wie „Mir fällt auf, dass Du immer später aus dem Büro kommst und zum Telefonieren neuerdings andere Räume aufsuchst – muss ich mir da Gedanken machen?“

Ein treuloser Partner wird im Regelfall dann immer noch lügen und sich etwas zurechtbiegen. Nur ein kleiner Prozentsatz der Betrüger und Personen, die sich im Seitensprung üben, ändert dadurch sein Verhalten und beendet den Seitensprung. ES bleibt einem oft nichts anderes übrig, als den vermeintlichen „Seitenspringer “einmal auf einen möglichen Seitensprung hin zu überprüfen. Bevor man das tut, sollte man aber in sich gehen und sich fragen, ob das wirklich nötig ist, weil es einen innerlich zermürbt und auffressen kann. Vertrauen geht einfacher als Misstrauen.

Macht er/sie wirklich Überstunden oder hat er/sie einen Seitensprung?

Ob der Partner Überstunden im Büro macht, ist leicht herauszufinden:

  1. Man ruft abends im Büro unter einem Vorwand an und kann so herrlich überprüfen, ob er wirklich noch im Büro sitzt. Auf Geräusche, die auf eine Anrufweiterschaltung hindeuten, sollte man allerdings achten. Macht auch nur Sinn, wenn man ihn auf seinem Büro-Festnetz-Telefon anruft und nicht auf seinem Handy. Als Vorwand könnte man z.B. „Du ich mach gerade eh eine Pizza für mich…soll ich auch eine für Dich mit in den Ofen schieben oder wird es noch später “… nutzen. Das darf man nicht jeden Tag machen, sonst fällt es auf.
  2. Einfach mal den Partner vorm Büro abholen – ohne es ihm zu sagen, – dazu stellt man sich unauffällig in die Nähe des Büroausgangs, wo der Partner üblicherweise herauskommt, aber so, dass er es nicht gleich sieht… kommt er da den ganzen Abend nicht raus…und behauptet später, im Büro gewesen zu sein, wird es eng…

Wer voller Misstrauen dem Partner gegenüber ist und bereits mehrere Anzeichen für einen Seitensprung entdeckt hat, sich seiner Sache aber nicht sicher ist und wiederum zunächst keine Agentur beauftragen möchte, könnte eine, am besten entfernten Bekannten fragen, ob sie einmal den „Treuetest“ machen würde. Mit ein bisschen Fantasie wird man sicher schnell eine Idee haben, wie dieser Test aussehen könnte. Hier gibt es bestimmt unzählig viele Möglichkeiten. Natürlich darf der Partner diese Person nicht kennen. Eine einfache Idee, könnte sein, mit dem Auto vor dem Büro zu warten und eine Autopanne vorzutäuschen. Der „Fremdgeher“ wird ihr sicher gerne hilfreich zur Seite stehen, denn wer lässt schon eine Dame allein mit ihrem defekten Auto. Das ist doch Männersache. Die Bekannte könnte versuchen ein Date abzumachen, da sie sich ja unbedingt erkenntlich zeigen möchte. Sicher ist es keine sichere Methode, aber wenn der Mann sofort darauf anspringt, könnte es doch schon ein Indiz dafür sein, dass der Partner es nicht so genau nimmt mit der Treue bzw. sich schnell hinreißen lässt. Die Verabredung findet dann in einem vorher abgesprochenen Restaurant statt und die Bekannte wird versuchen den Partner „anzumachen “und dann plötzlich, vielleicht schon in einer eher unangenehmen Situation, stößt man ganz zufällig dazu. Ist man eine starke Persönlichkeit und kann diese Rolle gut spielen begibt man sich auch in dieses Restaurant und setzt sich mit an den Tisch, aber ohne eine Szene zu machen. Ein Einfaches „Oh Schatz, dass ich Dir hier treffe, trifft sich gut, ich wollte eh gerade eine Kleinigkeit essen gehen…ich darf mich doch sicher dazu setzen – was kannst Du denn hier empfehlen? “. Wer da ruhig und besonnen agiert, wird den anderen völlig perplex hinterlassen und in den Erklärungsmodus versetzen.

Wenn man sich dann noch dem Seitensprung mit „Ich bin Gaby, die Frau von Manfred, kennen wir uns? “ freundlich vorstellt, hat man Stil bewiesen. Der Seitensprung wird im Regelfall so perplex sein, dass der eigene Name genannt wird…

Anschließend sollte allerdings mit dem Partner ein ausführliches Gespräch erfolgen.

Mit einem Detektiv-Büro auf Seitensprung und Untreue überprüfen

Das Bequemste ist sicherlich, ein Detektivbüro zu beauftragen, welches den Partner überprüft. Hier muss man allerdings zunächst die Spreu vom Weizen trennen und ein seriöses und gutes Detektivbüro beauftragen, die unauffällig agieren und nicht auf der Parkbank vor dem Arbeitsplatz des Partners mit einem Fernglas sitzen.

Je nach Detektei und Aufwand können hier Kosten von bis zu 1.000, — bis 3.000, — Euro pro Tag / Observationsteam entstehen, das sollte vorher mit dem Detektivbüro vereinbart werden.

Ein Detektivbüro sollte man nur dann einschalten, wenn man bereits mehrere Anzeichen für einen Seitensprung bemerkt hat, aber noch das letzte Stückchen Sicherheit braucht.

Ein Detektivbüro bringt dann ggf. schnell Beweisfotos von turtelnden Pärchen beim Italiener oder küssenden Liebenden im Park oder eben auch den Beweis tatsächlicher Überstunden im Büro.

Ist etwas anders?

Freunde und Bekannte hinterfragen

Oft ist es bei Seitensprüngen so, dass viele davon wissen, nur der gehörnte Partner nicht. Freunde des untreuen Partners wissen häufig davon, schweigen aber mit schlechtem Gewissen. Oft müssen auch Freunde für ein Alibi herhalten. Statt mit der Motorradclique auszufahren – wie vorgegeben – ist der Partner dann mit einem Seitensprung in einem romantischen Restaurant essen oder macht einen Spaziergang am Flussufer. Hier hilft nur ein häufiger Kontakt zu den Freunden: Einfach mal dort anrufen, wenn der Partner gerade mit ihnen unterwegs sein soll, – sich dazu einen Vorwand ausdenken, der schlüssig klingt. Wenn man dann öfters auf Ausflüchte, Überraschung oder gar Unwissen trifft „Ne Du, der xyy ist gerade nicht hier “, weiß man schnell Bescheid, dass irgendwas im Argen liegt und muss der Angelegenheit weiter auf den Grund gehen. Viele Freunde stellen sich gerne für ein Alibi zur Verfügung, aber oftmals nur 1-2x. Wenn das dann öfter hinterfragt wird, wollen die meist auch nicht mehr für das üble Spiel herhalten.

Manchmal hilft auch ein „Prima Schatz, da komme ich gerne mit – möchte auch mal an so einer Motorradtour teilnehmen“– da darf man gespannt auf die Reaktion sein.

Affären brauchen Zeit – das sicherste Anzeichen für Untreue

Wer einen Seitensprung begeht, braucht vor allen Dingen eines dafür: Zeit. Zeit die man dem betrogenen Partner abknapsen muss. Dazu werden häufig Dinge erfunden, die es gar nicht gibt, z.B. neue Arbeitskollegen oder ein neues Hobby. Sport mit Freunden wird genauso gerne vorgeschoben wie Überstunden im Büro wegen dem neuen Arbeitskollegen oder dem neuen Chef. Manchmal werden auch häufigere Fitness-Studio-Besuche vorgeschoben. Hier muss man genau überprüfen, ob das Gesagte des Partners mit seinem Verhalten übereinstimmt:

  • Ist nach seinen angeblichen Fitness-Studio-Besuchen auch verschwitzte Sportkleidung in der Tasche oder das T-Shirt und Handtuch noch genauso gefaltet und sauber wie vor dem angeblichen Fitness-Studio-Besuch?
  • Sind seine Freunde tatsächlich nicht zuhause, wenn der Partner mit ihnen angeblich Squash spielt. Ein einfacher Anruf bei den Freunden zuhause entlarvt die Lüge schon.
  • Wissen die Arbeitskollegen, die man schon kennt, von dem neuen Kollegen, der angeblich da ist oder dem neuen Chef, der so viele Überstunden fordert. Bei nächster Gelegenheit sollte man es arrangieren, dass man bekannte Arbeitskollegen beiläufig trifft und dazu – beiläufig – befragt „Und wie kommst Du so mit dem neuen Chef zurecht?“ – wenn dann ein „Welcher neuer Chef?“ zurückkommt, weiß man Bescheid.

Seitensprung verändert Sexualverhalten

Ein Seitensprung verändert fast immer das Sexualverhalten in der bestehenden Partnerschaft. Hier kann das Pendel in zwei Richtungen ausschlagen:

  • Entweder der Partner will auf einmal neue Sexualpraktiken oder macht Dinge, die er jahrelang nicht gemacht hat oder
  • Der Partner zieht sich zurück und will weniger Sex und zieht sich als Begründung z.B. vor den Computer zurück, wo er noch etwas arbeiten müsse

Eine deutliche Änderung im Sexualverhalten – ist zusammen mit anderen Anzeichen – ein gutes Indiz für eine hohe Seitensprung-Wahrscheinlichkeit.

Erlebt man plötzlich ein geändertes Sexualverhalten, sollte man überprüfen, ob noch andere Anzeigen für einen möglichen Seitensprung zu verzeichnen sind, was in der Addition dann ein deutliches Signal für einen tatsächlichen Seitensprung sein könnte.
Neue Stellungen beim Sex, ungewöhnliche Orte für Sex und neue Vorlieben – all das kommt oft nicht von ungefähr.

Plötzlich geändertes Körperpflege-Verhalten als Zeichen für einen Seitensprung

Plötzlich geänderte Körperpflege-Methoden sind häufig ein Zeichen für einen Seitensprung, wenn sie mitten in einer Beziehung nach Jahren geändert werden. Aufmerksam werden sollte man z.B., wenn der Partner:

  • Statt Drogeriemarkt-Rasierwasser plötzlich täglich teures Parfum aufträgt
  • Der Partner sich deutlich häufiger duscht als vorher, gerne auch nach dem „Geschäftstermin “
  • Der Partner sich plötzlich unter den Armen oder im Schambereich rasiert, was er vorher nicht oder nicht so häufig gemacht hat
  • Der Partner sich deutlich häufiger oder auffälliger schminkt als zuvor
  • Der Partner seine Vorlieben bei der Unterwäsche wechselt und statt mit Feinripp mit dem Tanga ins Büro geht
  • Der Partner sich plötzlich Beine oder Brust rasiert, was vorher nicht passiert ist

Hier muss man hellhörig werden. Niemand verändert jahrelang liebgewonnene Gewohnheiten von allein – hier gibt es häufig einen externen Anlass und das könnte ein Seitensprung sein, der andere Anforderungen stellt oder für den man besonders glänzen möchte.

Seitensprung-Indikator Nr. 1: Handy, Tablet oder Emails

Der sicherste Indikator für einen Seitensprung ist oft das Handy oder Smartphone. Wer einen Seitensprung hat, kommuniziert auch mit diesem. Selbst, wenn der Fremdgeher dies oft nicht will, so wird der oder die Geliebte immer wieder den Drang haben, über das Handy zu kommunizieren. In einer funktionierenden Partnerschaft kann der Partner sich beruhigt in Facebook- oder WhatsApp-Profile des Partners einloggen und wird dort nichts entdecken. In einer funktionierenden Partnerschaft ist dies aber gar nicht nötig, da beide Partner Vertrauen haben und dies auch nicht missbrauchen. Bei einem Seitensprung missbraucht aber ein Teil der Partnerschaft das empfangene Vertrauen und dies kann man am ehesten im Handy feststellen. Bereits der Umgang mit dem Handy/Smartphone verändert sich häufig bei einem Seitensprung:

  • Schaltet der Partner plötzlich das Handy immer aus, wenn er zuhause ist?
  •  Nimmt der Partner plötzlich das Handy mit aufs Klo und es kommt zu längeren „Sitzungen “mit Handy, die es vorher nicht gegeben hat?
  •  Nimmt der Partner Anrufe plötzlich nicht mehr entgegen oder drückt sie weg?
  •  Gibt es plötzlich SMS oder Nachrichten-Gepiepse am Abend, was es vorher nicht gab?
  • Lässt der Partner das Handy plötzlich nicht mehr unbeobachtet und eingeschaltet in der Wohnung liegen?
  •  Hat der Partner plötzlich ein Zweithandy?
  • Hat der Partner plötzlich eine neue E-Mail-Adresse?
  • Löscht er eingehende Mails und Nachrichten plötzlich sofort?

Hier hilft nichts anderes als das Überprüfen seines Handys. Einfach mal draufschauen, wenn wieder eine Nachricht eingeht. Entweder so, dass der Partner es nicht merkt oder auch ganz bewusst „Sag mal, wer piept Dich eigentlich da dauernd an? “ und nach seinem Handy greifen. Hat der Partner nichts zu verbergen, wird er das Handy bereitwillig übergeben. Weigert sich der Partner und macht womöglich noch Vorwürfe, dass man kein Vertrauen habe, riecht das förmlich nach Seitensprung und weitere Überprüfungsmaßnahmen sind notwendig.

Teilgeständnisse sollen den großen Seitensprung verbergen

Manche Betrüger sind auch so dreist, dass sie von Teilen des Seitensprungs berichten, allerdings in einer harmlosen Variante…“Du, die haben mir da eine neue Kollegin aufs Auge gedrückt…die braucht ganz schön lange, bis die alles versteht und ich armer Tropf muss der alles erklären…“o.ä.

So kann der seitenspringende Fremdgeher ggf. auch mal ein Abendessen mit der angeblichen „Nur-Kollegin “begründen, ohne gleich aufzufallen.

Kommt dies öfter vor, hilft hier nur ein Griff in die Vollen: Einfach mal vorschlagen, dass man sich auch mal zu dritt treffen könnte…wäre doch schön, wenn man der neuen Kollegin mal die Landschaft in der neuen Stadt zeigt und sich bei einem gemeinsamen Essen näher kennenlernt. Wird abgelehnt, sollten alle Alarmglocken angehen und weitere Überprüfungsmaßnahmen gezogen werden. Überdies sollte man hinterfragen, warum der Partner dies nicht möchte. Fängt der Partner an zu stottern oder wird rot bei der Antwort, hat man gleich das nächste Indiz für einen Seitensprung.

Ist der Partner auf einmal unglaublich großzügig – ein Seitensprung soll verdeckt werden

Hat der Partner früher noch hinterfragt, ob man schon wieder eine neue Hose braucht und animiert nunmehr, doch mal wieder eine ausgedehnte Shopping-Tour mit der Freundin zu machen und sich was Neues zu kaufen, sollte man den Sinneswandel hinterfragen. Häufig will der fremdgehende Partner so sich entweder Zeit für sich und den Seitensprung erkaufen oder aber eigene höhere Ausgaben kaschieren.

Gleiches gilt, wenn plötzlich dazu animiert wird, mit Freunden oder Freundinnen doch auch mal allein ein paar Tage zu verreisen. Das hat häufig nur den Grund, dass der betrügende Part nur mehr Zeit für sich und den Seitensprung haben will. Mehr Zeit, wo er sicher sein kann, dass seine längeren Techtelmechtel nicht auffallen.

Oder der fremdgehende Partner will nur sein Gewissen beruhigen und animiert dazu, dass sich der Partner auch mal etwas gönnt. Plötzliche großzügige Geschenke sind ebenso verdächtig wie ein Animieren, doch mehr Geld für Shopping oder Reisen mit Freunden auszugeben. Hier stimmt meistens etwas nicht.

Wer vorher nicht großzügig war, sondern die Ausgaben fest im Blick hatte, wird nicht plötzlich seine Lebensweise ändern.

Partner tastet sich fragend um mögliches Verständnis für Seitensprung vor

Spätestens dann, wenn der Partner anfängt, Fragen zu stellen, wie man denn wohl auf einen Seitensprung reagieren würde, sollten alle Alarmglocken angehen. Dies ist meist die Vorstufe zum vollen Geständnis. Vielleicht hat der Partner sich auch schon mit dem Gedanken befasst, den Seitensprung einzuräumen, will aber den eigentlichen Partner nicht verlieren. Dann werden im Vorfeld häufig Fragen gestellt, mit denen sich der fremdgehende Partner vortasten will, mit welcher Reaktion seitens des gehörnten Partners wohl zu rechnen ist.

Wer auf solche Fragen mit „Dann kannst Du gleich Deine Sachen packen und gehen “antwortet, wird nie ein Geständnis erhalten. Zielführender sind Antworten wie „Muss man halt drüber reden, wenn es nur um ein bisschen Rein-Raus ging und man das beendet, sollte man damit in einer Partnerschaft fertig werden “. Dann sollte man schweigen und nicht weiterreden, um dem anderen die Möglichkeit zu geben, zu gestehen oder sich weiter vorzutasten.

Seitensprung: Oft hin- und hergerissen

Wer einen Seitensprung begeht, ist oft hin- und hergerissen und will keinem wehtun. Dem eigenen Partner nicht und dem Geliebten oder der Geliebten auch nicht. Als Konsequenz wird ein solches Seitensprung-Verhältnis oft über lange Zeiten beibehalten: Dem Seitensprung vermittelt man den Eindruck, dass die Beziehung ohnehin nicht mehr so großartig laufe und eh bald zu Ende ist und dem Partner spielt man heile Welt vor. Auf Dauer belastet das aber alle Beteiligten und irgendwann platzt die Bombe ohnehin.
Eigentlich sind dann viele dankbar, wenn die Bombe platzt, – dann hat das Versteckspiel ein Ende. Die dauernden Ausreden und Alibi-Konstruktionen sind ja auch anstrengend und nervenraubend. Das schlechte Gewissen plagt den Betrüger häufig. Die Frage, die sich stellt, ist nur: „Zu wem wechselt der seitenspringende Partner dann: zum Seitensprung oder zum eigentlichen Partner “.

Wer also bemerkt, dass er einen seitenspringenden Partner hat, sollte sich besonders bemühen, in interessant für den betrügenden Part zu erscheinen. Sich nicht gehen lassen, interessant anziehen und abwechslungsreiche Pläne für die Freizeitgestaltung präsentieren. Desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man das Rennen zwischen Seitensprung und Beibehalten der Partnerschaft gewinnt.

Seitensprung: Auch an körperlichen Spuren feststellbar

Oft sind Seitensprünge auch körperlich feststellbar. Wer längere Zeit einen Seitensprung hat, bei dem kann ein aufmerksamer Partner dies auch sehen. Häufig treten die folgenden Zeichen auf:

  • Knutschflecken am Hals
  • Lippenstift am Kragen
  • Kratzspuren von Fingernägeln am Rücken
  • Fremde Haare im Reißverschluss oder Gürtelschnalle
  • Spermaspuren in der Unterhose
  • Fremde Gerüche am Partner – vom Parfüm/Aftershave des Seitensprungs

Dazu gibt es auch andere Anzeichen, die physisch feststellbar sind:

  • Hotelrechnungen im Sakko/Jacke/Hase
  • Restaurantquittungen in der Tasche
  • Vermehrte Geldabhebungen vom Konto
  • Leere Kondomhüllen in der Jacke/Hose

Hinterfragt man dies dann, kommen fadenscheinige Begründungen, die häufig bereits einer ersten Überprüfung nicht standhalten. Stehen auf der Hotelrechnungen zwei Frühstück-Berechnungen wird die Behauptung, dass er allein auf Geschäftsreise war, kaum zu halten sein. Zahlt er die angeblich dienstlich veranlasste Restaurantrechnung nicht mit seiner Firmenkreditkarte, sondern privat, hat das auch einen bitteren Beigeschmack.

DNA-/DNS-Test zum Untreue-Beweis

Hartgesottene Betrogene in einer Beziehung greifen auch zum DNA- oder DNS-Test. Damit kann man belegen, dass bestimmtes Gen-Material weder von einem selbst noch vom Partner ist. Finden sich z.B. im heimischen Aschenbecher auf einmal Zigarettenkippen, die mit Lippenstift versehen sind und nicht die Marke des Partners oder die eigene präferierte Marke darstellen, der Partner behauptet aber, dies selbst geraucht zu haben, kann man auch Zigarettenstummel auf DNA/DNS untersuchen lassen.

Gleiches gilt z.B. für Unterhosen, in den man Spuren fremder Körperflüssigkeiten vermutet. Fremdes Scheidensekret in Männerunterhosen ist genauso verräterisch wie Sperma in Frauenunterwäsche. Beides kann man einsenden an Institute, die DNS-/DNA-Untersuchungen machen, legt dazu eigene und die Haare des Partners und dann kein Abgleich gemacht werden. Ist das Ergebnis, dass eine dritte Person für die Körperflüssigkeiten oder andere Spuren verantwortlich ist, hat man auch einen wissenschaftlichen Beweis für das Fremdgehen.

Hier wird dann ein Herumlavieren und das Suchen von Ausreden schwer für den Fremdgeher.

Ein solcher Test sollte ggf. als letzte Maßnahme greifen, wenn man es amtlich haben möchte, dass der Partner fremdgeht. Auch hier müssen rechtliche Vorgaben im jeweiligen Land eingehalten werden.

Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Auch wenn vieles, was möglich ist, eindeutige Beweise liefert.

Treuetest-Agenturen zur Seitensprung-Festigkeit des Partners

Am Markt gibt es auch Treuetest-Agenturen, die den Partner auf Treue testen. Die meisten Treuetest-Agenturen werben damit, dass sie die Treue des Partners untermauern wollen, – sind aber tatsächlich gut geeignet, auch die Tendenz zur Untreue zu untermauern. Treuetest-Agenturen setzen sogenannte Treuetester, bzw. Treuetesterinnen ein, um festzustellen, ob der eigene Partner wirklich treu ist.

So kann man z.B. eine Treuetesterin auf den eigenen Ehemann ansetzen, um festzustellen, ob er schwach wird, wenn ihn eine Frau anflirtet. Oder ob er nach dem Motto „Gelegenheit macht Liebe“die erstbeste Fremdgeh-Möglichkeit nutzt, um den eigenen Partner zu betrügen. Sollte der Partner den Treuetest bestehen und nicht auf die Versuchung eingehen, muss er gar nicht erfahren, dass getestet wurde. Im anderen Fall wird ein Treuetester den Vorgang abbrechen und sich ggf. mit einer Ausrede aus der Affäre ziehen, wenn der Fall eindeutig werden scheint. Treuetests können auf vielfältiger Basis vonstattengehen: Von Emails mit der Bitte um Kontaktaufnahme bis zu scheinbar zufälligen Treffen im Supermarkt, auf der Arbeit oder beim Verlassen des Arbeitsplatzes. Treuetest-Agenturen sind da flexibel und einfallsreich. In einer funktionierenden harmonischen Partnerschaft mit ehrlichen Partnern wird ein Treuetest immer so ausgehen, dass der Getestete rechtzeitig die Reißleine zieht und sich nicht auf Abwege begibt.

Mit den Treuetest-Agenturen lässt sich das Verhalten des Treuetesters im Vorfeld abstimmen, also z.B. auch, inwieweit der Treuetester provozieren oder reizen soll. Eine Treuetest-Agentur darf man aber nicht mit einem Escort-Service vergleichen. Die Treuetester kommen üblicherweise aus einer völlig anderen Region als die zu testende Person, sodass zufällige Vorkenntnis der zu testenden Person unwahrscheinlich ist und man sich später vermutlich auch nie wieder begegnet. Treuetester, die auf Untreue testen, um die Bereitschaft zu einem Seitensprung abzufragen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und geben nur ihrer Agentur und dem Auftraggeber Auskunft.

Untreue ist der häufigste Trennungsgrund

Bevor man Maßnahmen ergreift, um herauszufinden, ob der Partner untreu ist, sollte man darüber nachdenken, was man wohl macht, wenn sich der Untreue-Verdacht bestätigt. Will man dann den Partner verlassen, die Beziehung auflösen? Hält man die Beziehung weiter aus, wenn man weiß, dass der Partner mindestens einmal Untreue bewiesen hat? Wie geht man mit dem Seitensprung um?
Kulturübergreifend ist Untreue der häufigste Trennungsgrund bei heterosexuellen Paaren. Das liegt daran, dass der betrogene Partner es oft nicht weiter in der Beziehung aushält und glaubt, einen Anspruch zu haben, den Partner für sich allein zu besitzen. Aber auch daran, dass man sich ausgenutzt fühlt und Vertrauen ausgenutzt wurde.

Männer und Frauen betrachten Untreue anders

Während Männer häufig körperliche Untreue der Partnerin absolut verwerflich finden und die Frau als Sexualpartner für sich allein haben wollen, ist für Frauen eine emotionale Untreue oft schwerwiegender, also eine grundsätzlich enge Beziehung und emotionale Hingezogenheit des Partners zu der Geliebten.
Untreue wird selten verziehen

Auch in einer scheinbar noch so modernen Gesellschaft wird Untreue faktisch selten so richtig verziehen. Es bleibt immer eine innere Verletzung und häufig kommt es auch zu Trennungen. Ein Wissenschaftsteam an einer norwegischen Universität (NTNU) wertete Befragungen von 92 Teilnehmern zu Untreue und dem möglichen späteren Verhalten aus: Die meisten Befragten gaben an, dass man Untreue wohl nicht verzeihen werde – unabhängig davon, wie diese im Einzelfall ausgestaltet war. Am ehesten noch wird Untreue verziehen, wenn der betrügende Partner die Schuld eingesteht und sich deutlich vom Seitensprung distanziert.
Bevor man also einen Seitensprung begeht und sich der Untreue hingibt, sollte man sich der Konsequenzen bewusst sein: Der Partner wird dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie vergessen, einem immer wieder auf das Brot schmieren und es kann tatsächlich zur Trennung führen.

Treue und nicht Untreue wird erwartet

In westlichen Gesellschaften erwarten zwischen 60 und 100% der Befragten in Umfragen Treue in einer Partnerschaft und damit monogames Verhalten, dies zeigen alle Studien, die in Europa und USA gemacht worden sind, – in einer Umfrage des Instituts Allensbach erwarteten 70% der Befragten Treue – als die wichtigste Eigenschaft eines idealen Lebensbegleiters.

Untreue tritt bei Männern häufiger auf als bei Frauen

Erstaunlich ist, dass Untreue bei Männern statistisch häufiger aufzutreten scheint als bei Frauen, dies geben jedenfalls alle Umfragen wieder. Auch in den USA, wo jährlich eine „General Social Survey “gemacht wird, geben 25 bis 50% der Männer an, in ihrem Leben schon einen Seitensprung in der Ehe gehabt zu haben, während dies nur bei 15 bis 25% der Frauen der Fall ist. Auch bei der Nachfrage nach einem Seitensprung in den letzten 12 Monaten liegen die Werte bei Männern doppelt bis dreimal so hoch wie bei Frauen. Bis zu 12% der Männer gaben an, in den letzten 12 Monaten in einer Ehe untreu gewesen zu sein.

Wahrscheinlichkeit, im Leben einen Seitensprung zu begehen

Auch die Untreue-Wahrscheinlichkeit, also die Wahrscheinlichkeit, im gesamten Leben einmal untreu zu werden, ist bei Männern deutlich größer als bei Frauen. Bei Männern liegt sie – je nach Auswertung zwischen 21 und 25%, während sie bei Frauen nur zwischen 11 und 16% liegt. Vereinfacht gesagt:
Jeder vierte Mann geht einmal im Leben fremd.

60% aller Seitensprünge fallen auf

Nach Studien ist davon auszugehen, dass rund 60% aller Seitensprünge irgendwann ans Tageslicht kommen und auffallen. Eine dauerhaft erfolgreiche Strategie, einen Seitensprung geheim zu halten, gibt es also eher selten. In den meisten Fällen kommen den betrogenen Partnern dem Seitenspringer selbst auf die Schliche, nur rund 25% der Betrüger beichten von sich aus. In rund 20% sorgt Kommissar Zufall für das Auffliegen des Seitensprungs

Seitensprung ist selten einmaliger Ausrutscher

In den meisten Fällen ist ein Seitensprung auch kein einmaliger Ausrutscher, – auch wenn das der betrügende Part so darstellen will. Die weitaus meisten Fremdgeher haben Affären, die mehr als einen Monat dauern und von mehrmaligen Treffen geprägt sind. Bei rund 25% der Fälle dauern solche Affären mehr als 6 Monate.

Wann finden die meisten Seitensprünge statt?

Es ist nicht etwa das verflixte siebte Jahr einer Beziehung, in dem die meisten Seitensprünge stattfinden, sondern das Risiko für Seitensprünge steigt laut einer Studie der Universität Göttingen schon nach dem dritten Beziehungsjahr messbar an. Beruhigend: Wenn man 10 Jahre mit einem festen Partner zusammen ist, sinkt das Seitensprung-Risiko.

Männer betrügen Frauen besonders häufig während der Schwangerschaft (fünfmal so häufig wie sonst). Frauen sind am empfänglichsten für Untreue-Gedanken während ihres Eisprungs, was mit den Hormonen Östrogen und Testosteron zusammenhängen dürfte, die sich luststeigernd auswirken.

Der Monat Mai scheint für erstmalige Seitensprünge besonders geeignet zu sein, – womit dies zusammenhängt, ist noch nicht wissenschaftlich ergründet. Auch Seitensprung-Agenturen haben dort die meisten Aufträge.

Gründe, warum Männer einen Seitensprung begehen

Fragt man fremdgehende Männer, warum sie fremdgegangen sind, kommt in Umfragen fast einhellig das folgende Ergebnis:

  1. Unzufriedenheit mit Sexualleben: Mit der eigenen Partnerin gibt es zu wenig oder zu langweiligen Sex
  2. Einsamkeit: Paare, die weniger Zeit miteinander verbringen, sondern z.B. beruflich bedingt häufig getrennt sind, neigen eher zu Seitensprüngen
  3.  Pure Langeweile: Manchmal geschieht ein Seitensprung aus purer Langeweile
  4. Marktwert testen: Männer wollen sich beweisen und stolz darauf sein, auch von anderen Frauen begehrt zu werden
  5. Gleiches mit gleichem vergelten: Ein Teil der Männer geht fremd, weil sie das bei der Frau auch vermuten
  6.  Gelegenheit macht Liebe: Männer sind manchmal zu schwach, einer Gelegenheit „nein“ zu sagen und lassen sich zu einem Seitensprung hinreißen, den sie eigentlich gar nicht wollten.

Gründe, warum Frauen einen Seitensprung haben

Bei Frauen liegen die Prioritäten, warum es zu einem Seitensprung kommt, etwas anders als bei Männern. Liest man die Untersuchungen und Studien zu den Begründungen für Seitensprünge bei Frauen, ergeben sich die folgenden Ursachen für Untreue bei Frauen:

  1. Unzufriedenheit mit dem Sexualleben: Frauen ist der eigene Partner oft zu langweilig, der Sex zu eintönig, zu kurz, zu schnell, zu wenig abwechslungsreich
  2. Emotionale Nähe zum Partner fehlt: Frauen wünschen sich oft mehr Nähe zum Partner, mehr Einfühlungsvermögen, mehr Verständnis und mehr Zuhören
  3. Rachegelüste: Frauen, die betrogen worden sind, suchen häufig selbst einen Seitensprung
  4. Selbstbestätigung einholen: Frauen, die vom eigenen Partner zu wenig Anerkennung und Liebe erfahren, sondern nur noch im Haushalt und Tagesablauf funktionieren sollen, suchen sich Bestätigung für das Existieren als Frau und Sexualobjekt von außen

Seitensprung begangen – was nun? Beichten oder Schweigen?

Wer sich einmal zu einem Seitensprung hat hinreißen lassen, steht häufig vor der Frage, wie man damit am besten umgeht? Dem eigenen Partner den Vorgang beichten oder einfach totschweigen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal für alle Beziehungen beantworten, da es sehr von der Beziehung und der Emotionalität der Partner abhängt. Grundsätzlich ist ein Beichten des Seitensprungs vermutlich für viele Situationen die beste Variante, – aber nur dann, wenn er auch eindeutig und nachhaltig beendet worden ist. Aber auch in solchen Fällen muss man damit rechnen, dass der betrogene Partner einen verlässt. Manche Männer und Frauen können mit dem Wissen, betrogen worden zu sein, schlichtweg nicht leben. Gerade bei Frauen herrscht häufig ein Schmerz vor, dass die scheinbar heile Welt der Partnerschaft zerstört worden ist. Frauen und Männer können häufig nicht damit leben, gedemütigt worden zu sein, indem man hintergangen worden ist. Das Gefühl, körperlich und/oder sexuell nicht mehr attraktiv genug für den eigenen Partner gewesen zu sein, bleibt oft ein Leben lang.

Die Erkenntnis, dass auch der eigene Partner nur ein Mensch mit Fehlern und Schwächen ist, der auch einmal danebentreten kann und vielleicht aus „Gelegenheit macht Liebe“ schwach geworden ist, wird häufig von einem Gefühl von Schmerz übertüncht, der häufig zur Auflösung der Beziehung führt.

Wer das vermeiden möchte, kommt nicht umhin, den Seitensprung zu verschweigen, lebt aber ständig in der Angst, dass der Seitensprung irgendwann dem Partner begegnet und reinen Wein einschenkt. Sofern das nicht ausgeschlossen werden kann, ist es ratsam, den Seitensprung zu beichten und einzugestehen. Das macht dann nicht mehr erpressbar und man ganz beruhigt durch die Fußgängerzone laufen – ohne die Angst zu haben, dass zufällig der ehemalige Seitensprung um die Ecke kommt und den Partner zur Seite nimmt.

Anmerkung: Seitensprung männlich wie weiblich: Im obigen Text wurde teilweise aus Gründen der Lesefreundlichkeit darauf verzichtet, die männliche und weibliche Form zu verwenden. Tatsächlich gibt es Seitensprung und Untreue bei Männern und Frauen, wenngleich statistisch Männer häufiger dazu neigen, einen Seitensprung zu begehen.

 

Wie die Corona-Pandemie die ganze Gesellschaft verändert

Die Corona-Pandemie ist über die ganze Welt geschwappt und nahezu niemand war darauf vorbereitet, – auch vorherige Warnungen im Deutschen Bundestag zu Pandemien wurden schlichtweg ohne Handlung übergangen. Die Pandemie mit dem Corona-Virus hat nicht nur zu zahlreichen Todesfällen und Einschränkungen im täglichen Leben geführt, sondern die Gesellschaft verändert. Nicht nur, dass es Kritiker, Leugner und Corona-Versteher gibt, was die Gesellschaft spaltet, sondern die gesellschaftlichen Unterschiede werden in der Coronakrise noch deutlicher. Wer vorher schon sozial schwach war, wurde in der Krise noch schwächer und zahlreiche Menschen mussten auf einen Großteil des Einkommens verzichten.

Zuhause mit mehreren Familienmitgliedern „eingesperrt“ zu sein war auch für viele eine völlig neue Erfahrung.

Zugenommen haben unter anderem:

  • Häusliche Gewalt
  • Sexuelle Übergriffe
  • Kindesentzug
  • Partnerschaftsprobleme
  • Untreue

Corona: Viele Menschen kommen mit der Situation nicht zurecht

Viele Menschen kommen mit der Situation nicht zurecht: Die Miete bleibt gleich, aber das Einkommen sinkt, einige kommen in existenzielle Probleme. Zugleich steigen die Anforderungen: Plötzlich soll man sich um ein, zwei oder drei Kinder und deren Homeschooling-Aktivitäten kümmern und darf z.B. abends nicht mehr aus dem Haus. Das führt vielerorts zu Problemen. In manchen Haushalten wird versucht, den Einkommenswegfall durch Betrügereien und Diebstahl auszugleichen
Häusliche Gewalt in der Coronakrise trifft oft Frauen
In der Coronakrise sind häufig Frauen das Opfer häuslicher Gewalt, das hat sich nicht verändert.

Rund 80% der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen, – nur in rund 20% sind Männer betroffen. Keine Arbeit, zu wenig Geld und Einschränkungen in der Freizeitgestaltung, gepaart mit viel mehr Zeiten des engen „Aufeinanderhockens“ führt offensichtlich bei vielen zu Gewalt als Ventil. Die Polizei dokumentiert alleine eine fünfstellige Anzahl solcher Delikte im Jahr. Die Einschränkungen im Alltag, verbunden mit Zukunftsängsten und finanziellen Sorgen lösen bei vielen Stressreaktionen aus. Gewaltausbrüche und Aggressionen sind die Folge. Manche Frauenhäuser quollen zu Lockdown-Zeiten über, weil Frauen schlichtweg vor Männern fliehen mussten.

Missbrauchsfälle werden nicht oder später aufgedeckt

In Zeiten der Corona-Pandemie fallen auch Missbrauchsfälle weniger schnell auf, finden aber vermehrt statt – wissen auch Opferhilfe-Organisationen zu berichten. Kinder, die Opfer von Missbrauch geworden sind, sind vielleicht früher in der Kita oder der Schule einer Lehrerin oder dem Erzieher aufgefallen. In Zeiten von Homeschooling entfiel in vielen Fällen auch diese Instanz, sodass viele Taten unentdeckt bleiben. Die Verhaltensauffälligkeiten können nicht so schnell von Dritten bemerkt werden, weil der Kontakt zu Dritten beschränkt ist. Viele Menschen, die Hilfe benötigen, bekommen diese nicht, weil sie nicht wahrgenommen werden.

Auch hier berichten Detektivbüros über vermehrte Anfragen zur Aufklärung

Oft sind es laut Statistik Verwandte wie der Stiefvater oder Onkel, von dem man das nie denken würde, die sich des Missbrauchs schuldig machen. In Corona-Zeiten bleiben diese deutlich länger unentdeckt. Erst durch Observierung konnten einige Fälle durch private Ermittler aufgedeckt und belegt werden, die dann den Gang zu den Gerichten gefunden haben.

Kriminelle nutzen Zeit der Unsicherheit und des Homeshoppings
Kriminelle nutzen naturgemäß gerne die Zeit von Umbrüchen und Unsicherheiten aus. In den letzten zwei Jahren ist nach einer Studie von Price Waterhouse nahezu jedes zweite Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. In 48% der Unternehmen wird von solchen Aktivitäten berichtet. Die kriminellen Aktivitäten fallen in solchen Zeiten der Umorganisation und des Umbruchs nicht so schnell auf, was vielfältige Gelegenheiten für Straftaten bietet, allen voran:

  • Betrug
  • Unterschlagung
  • Warendiebstahl
  • IT-Delikte
  • Cyber-Angriffe

In Zeiten von Home-Office müssen Firmen ihre Netzwerke für Zugriffe von außen öffnen, was naturgemäß das Begehen von Cyber-Angriffen und das unberechtigte Eindringen in Firmennetzwerke leichter macht. Bekannt sind die unberechtigten Förder- und Hilfsanträge von Firmen, die gar nicht existierten oder konstruiert waren, aber einen deutlichen Teil der Betrugsaktivitäten machte z.B. der Überweisungsbetrug aus. Betrüger geben sich als Mitarbeiter im Homeoffice aus und veranlassen in der Buchhaltung eine Überweisung für eine dringend zu bezahlende Rechnung, die dann auf einem Betrügerkonto landet und abverfügt wird. In der Buchhaltung denkt man „Der Chef wird schon wissen, was er macht“ und führt die Überweisung aus und merkt erst zu spät, dass die Email gar nicht wirklich vom Vorgesetzten kam.

Betrüger haben sich zumeist vorher in Firmennetze eingehackt und kopieren Schreibstil und Methodik. Sie kennen dann auch Verantwortliche in der Firma und Abläufe, weil sie die E-Mail-Korrespondenzen und oft auch das Intranet gelesen haben.
Das Geld landet dann oft auf Konten, die unter Vorlage falscher Papiere eröffnet wurden oder ist schneller abverfügt, als man zugreifen kann.

Die Auftragsbücher einiger Detekteien sind voll von Aufträgen, bei denen Firmen geschädigt wurden. Durch akribische Arbeit der Detektive kann es gelingen, den Betrügern auf die Spur zu kommen und wenigstens einen Teil der Beute wieder sicherzustellen.

Eigene Mitarbeiter sind krimineller als externe Täter
Bei der Detektivarbeit bestätigt sich oft in der Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten eine Statistik des Verbands der Versicherungswirtschaft, wonach 63% der Täter für Schäden in der Wirtschaft eigene Mitarbeiter verursacht haben, nur 37% gehen auf das Konto externer Personen. Beim Schadensvolumen ist es noch deutlicher: 75% der Schadenssumme geht auf das Konto der eigenen Angestellten. Es lohnt sich also, dort ein besonderes Auge darauf zu werfen und beim Aufkommen eines ersten Verdachts einen Wirtschaftsdetektiv mit der Aufklärung zu beauftragen. Ggf. auch durch Einschleusung von Mitarbeitern in das Unternehmen, um Schwachstellen zu identifizieren.

Welche Schäden verursachen eigene Mitarbeiter in der Coronakrise?

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Mitarbeiter von Unternehmen strafrechtlich besonders in folgenden Formen tätig werden:

  • Buchhaltung/Inkasso/Kassenführung
  • Preisabsprachen / Schwarzgeldvereinnahmung
  • Logistik / Transport / Beschaffung
  • Kollusives Zusammenarbeiten Mitarbeiter mit Lieferanten
  • Ausnutzung dezentraler Organisationsstrukturen z.B. bei Tochtergesellschaften im Ausland

Wie kann man in der Corona-Pandemie Mitarbeiter zur Wachsamkeit schulen?

Betrüger selbst werden sich auch von Schulungen und Warnungen nicht abschrecken lassen, sie passen allenfalls das Verhalten an. Aber Mitarbeiter kann man durchaus sensibilisieren. Folgende Maßnahmen sollten ergriffen werden:

  • Prüfung aller betrieblichen Prozesse auf Schwachstellen
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Wachsamkeit im Email-Verkehr, z.B. Links, Anhänge, geänderte Ansprechpartner, Phishing-Versuche
  • Erhöhte Vorsicht bei Download und Nutzung von Apps und sozialen Netzwerken

Betrugsdelikte nehmen in der Coronakrise massiv zu
Betrugsdelikte nehmen während der Coronakrise massiv zu, das war auch nicht anders zu erwarten. Viele Städte vermelden dramatische Anstiege. In stiegen die Betrugsdelikte z. B. im Jahr 2020 um 1.530 Fälle auf 9.206 Fälle – ähnliches gibt es auch aus anderen deutschen Städten. Neben einer vermehrten Anzahl von Menschen, die „schwarz fahren“, weil sie sich das Ticket schlichtweg nicht mehr leisten können, gibt es eine Vielzahl von Trickbetrügereien unterschiedlicher Gestaltung. Von geschädigten Senioren (Enkeltrick) über geschädigte Firmen: Betrüger sind erfinderisch und versuchen die Coronakrise für ihre Zwecke zu nutzen. Bei der Vielzahl der Delikte ist es für die Polizei schon oft schwierig, in jedem einzelnen Fall schnell in voller Tiefe zu ermitteln. Private Ermittler wie Wirtschaftsdetektive werden daher schon vermehrt angesprochen, ergänzend zu ermitteln.

Mehr Fälle häuslicher Gewalt in der Corona-Krise

Wie Wissenschaftler der Technischen Universität München und des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung während der ersten Covid-19-Welle schon herausgefunden haben, hat vor allen Dingen zu Zeiten der Ausgangs- und Kontaktbeschränkung häusliche Gewalt gegenüber Frauen deutlich zugenommen. Die Fälle traten besonders dann auf, wenn die Familien in Quarantäne mussten und akute finanzielle Sorgen die Situation zusätzlich belastete. Viele Fälle wurden aber auch gar nicht angezeigt. Selbst die UN hat über ihren Generalsekretär Antonio Guterres die Mitgliedsstaaten im April 2020 schon aufgefordert, etwas gegen die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der Corona-Pandemie zu tun.

Diebstahl von Schutzbekleidung, Masken und Desinfektionsmittel
In vermehrtem Maße kam es während der Pandemie auch zum Diebstahl und zur Unterschlagung von Schutzbekleidung, Mundschutz-Masken und Desinfektionsmittel, z.B. aus Krankenhäusern, Verwaltungen und Lagern. Vielfach konnte man nur durch erfahrene Detektive den Tätern auf die Schliche kommen. Im Trubel der Ereignisse haben einige Geschädigte die Straftaten einfach hingenommen.

Bestellerbetrug – vermehrt in der Corona-Pandemie

Deutlich zugenommen hat z.B. auch der Bestellerbetrug: Mit Hilfe ergaunerter Unternehmensdaten gibt sich ein Betrüger als bekannter und großer Kunde aus. Er ordert anschließend Waren im großen Stil – mit abweichender Lieferadresse – die Rechnung wird aber nie bezahlt, sondern nur die Ware schnell abgegriffen und verwertet.

Neue Techniken ermöglichen in Coronazeiten neue Betrugsformen
Auch Betrüger passen ihre Methoden der Zeit an, mittlerweile gibt es Sprachsynthesizer, mit denen sogar die Sprache von Firmenangehörigen, Kunden oder Lieferanten imitiert wurde (Lyrebird-Methode). Mittels Fake-Apps ist auch der Austausch von Gesichtern in Nachrichten möglich. Durch Versand von In-App-Mails mit Links oder Malware erlangen Betrüger nützliche Informationen über Firmen, Netzwerke, Kunden und Lieferanten, die dann für Betrügereien aller Art genutzt werden können.

WhatsApp-Sprachnachrichten mit Anweisungen sollte man in diesen Zeiten grundsätzlich misstrauen und etwaige Aufträge durch telefonischen Rückruf unter bekannten Rufnummern bestätigen lassen, um unliebsame Überraschungen zu verhindern.

Corona-Pandemie ist schon schlimm genug – viele Täter verschlimmern es noch

Während die einen in der Corona-Pandemie aus Verzweiflung Straftaten begehen, weil sie sonst schlichtweg nicht wissen, wie sie die Miete zahlen können, nutzen andere Straftäter die Unsicherheiten in der Corona-Pandemie aus und betrügen wie noch nie. Der Hang zum Online-Ordern macht es vielen Betrügern leicht: Sie setzen einfach Fake-Shops ins Internet, die begehrte Waren zum kleinen Preis beinhalten, aber nach Vorkasse-Vereinnahmung einfach nicht liefern. So können in kurzer Zeit Millionen Euros abgegriffen werden, wie aufgeklärte Fälle einiger Detektive aufzeigen.

In der Corona-Pandemie heißt es also: Wachsam sein im Privatleben und im Gewerbe und bei Verdacht schnelle Aufklärung veranlassen.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

 

 

Lohnfortzahlungsbetrug : Möglichkeiten und Rechtsprechung

Hier wird Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht,   um die Fortzahlung des vereinbarten Lohns für mindestens 6 Wochen zu erreichen, obwohl in dieser Zeit die Arbeitsleistung nicht erbracht wird und eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit gar nicht vorliegt. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ist eigentlich konzipiert worden, um kranke Mitarbeiter in den ersten 6 Wochen finanziell abzufedern, bevor dann meist die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse einsetzt, die allerdings Abstriche vom Gehalt beinhaltet.

Lohnfortzahlungsbetrug als Straftat begeht derjenige, der den Arbeitgeber willentlich und wissentlich über seine Arbeitsunfähigkeit täuscht, um in den Genuss der Lohnfortzahlung zu kommen. Diese Betrugsform rechtfertig nach § 626 BGB eine sofortige fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. (Definition Lohnfortzahlungsbetrug)

Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Der Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 263 StGB. Überdies rechtfertigt der Lohnfortzahlungsbetrug im Regelfall eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach §626 BGB.

Ausgestaltung des Lohnfortzahlungsbetrugs

In der Praxis unterscheidet man zwischen zwei Ausgestaltungen des Lohnfortzahlungsbetrugs:

a) Arbeitnehmer täuscht Arbeitsunfähigkeit vor, um bei anderen Arbeitgebern während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit zu arbeiten. Häufig wird daher bei dem Zweitarbeitgeber auch noch schwarz gearbeitet, d.h. Sozialabgaben und Steuern werden nicht abgeführt.

b) Arbeitnehmer täuscht Arbeitsunfähigkeit vor, um zuhause oder an einem Urlaubsort mehr Freizeit zu haben, ggf. auch seinen Urlaub zu verlängern oder einen Urlaub nicht als Urlaub, sondern als Krankheitstage verbuchen zu lassen, womit ihm nach Rückkehr aus dem Urlaub immer noch Urlaub zusteht.

In beiden Fällen wird der Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen geschädigt. Beide Ausgestaltungen sind strafbar und kommen in nahezu allen Branchen vor. Der Arbeitgeber wird dabei willentlich und wissentlich getäuscht und geschädigt.

Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Straftatbestand

Was vielen nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass der Einsatz eines gefälschten Arzt-Attestes, z.B. durch Vortäuschung von Krankheiten bei einem Arzt, einen gesonderten Straftatbestand erfüllt, nämlich den „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Dies ist in §279 StGB gesondert geregelt und kann mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

§ 279 StGB

Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auch wenn praktisch in jeder Stadt ein sogenannter „Doc Holiday“ bekannt ist, der bereitwilliger als andere beim Ausstellen von Arbeitsunfähigkeit-Bescheinigungen ist, stellt der Einsatz solcher leichtfertig ausgestellter Bescheinigungen, die durch Vortäuschen einer Krankheit erlangt worden sind, eine Straftat dar, die bei Anzeige und Beweisführung zu einer Strafe führen, die von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe reichen kann. Im Regelfall ist man bei Entdeckung seinen Arbeitsplatz durch fristlose Kündigung los.

Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug reicht nicht – Beweislast liegt beim Arbeitgeber

Der bloße Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug reicht allerdings regelmäßig nicht aus, um den Arbeitnehmer zu kündigen und führt auch häufig nicht zu einer Strafverfolgung. Der Arbeitgeber ist – will er den Arbeitnehmer kündigen – auf Beweise angewiesen, die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen. Liegt eine ärztliche „Krankschreibung“ vor, so muss diese Krankschreibung angezweifelt werden. Das bloße Anzweifeln reicht jedoch nicht, – die vorgetäuschte Krankheit muss auch bewiesen werden.

Anzeichen für Lohnfortzahlungsbetrug erkennen

Es gibt einige Anzeichen, die auf Lohnfortzahlungsbetrug hinweisen. Jedes dieser Anzeichen ist für sich genommen, aber noch kein Beweis für den Betrug, sondern sollte beim Arbeitgeber nur zur Vorsicht mahnen:

  • Häufige Krankschreibungen – attestiert von ständig wechselnden Ärzten
  • Unspezifische Symptome, die nur schwer auf Plausibilität zu prüfen sind, wie z.B. Migräne, Magenschmerzen, Rückenschmerzen
  • Häufige Krankschreibungen vor oder nach dem Wochenende
  • Häufige Krankschreibungen vor oder nach dem Urlaub oder auch im Urlaub
  • Häufige Krankmeldungen an Brückentagen oder rund um Feiertage
  • Krankmeldungen zu Zeiten, an denen Urlaub nicht genehmigt worden ist
  • Betriebliche Ausfallzeiten durch Krankheit von mehr als 5%

Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die einfach das Pech haben, häufig zu erkranken. Aber statistisch ist es unwahrscheinlich, dass jemand immer zufällig Montag und Dienstag krank wird oder immer 3 Tage nach Urlaubsrückkehr.

Aber auch hier gilt: Ein bloßer Verdacht reicht allein nicht aus, um arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, – der Arbeitgeber muss den Betrug auch nachweisen, was oft eine besondere Herausforderung ist.

Hier greifen die Erfahrungen und Möglichkeiten einer Detektei, die auf Lohnfortzahlungsbetrug spezialisiert ist. Mit Hilfe einer Detektei kann der Nachweis erbracht werden, dass Lohnfortzahlungsbetrug besteht, was dann zur rechtssicheren Kündigung des Arbeitsverhältnisses und ggf. auch Schadenersatzforderungen führen kann.

Lohnfortzahlungsbetrug durch Detektei nachweisen lassen:  Möglichkeiten

Wer als Arbeitgeber einen Verdacht hat, dass sein Arbeitnehmer sich zu Unrecht die Lohnfortzahlung erschleicht, obwohl er in Wirklichkeit gar nicht krank ist, muss dies auch beweisen können. Bei der Erlangung von Beweisen kann eine Detektei hilfreich sein, die sich auf die Aufdeckung und den Nachweis rund um Lohnfortzahlung versteht.

Dabei ist es förderlich zur Nachweisführung, die Detektei möglichst frühzeitig einzuschalten und möglichst wenig Leute über die Einschaltung der Detektive zu informieren. So ist gewährleistet, dass die Detektei gute Chancen hat, den Arbeitnehmer des Betrugs zu überführen und dieser nicht von Kollegen vorgewarnt wird.

Im Regelfall wird eine mehrtägige Ganztagsüberwachung des Arbeitnehmers durch die Detektei erforderlich sein. Häufig gelingt es dann, ein nicht gesundheitsförderliches Verhalten des Arbeitnehmers oder gar Schwarzarbeit bei dritten Arbeitgebern nachzuweisen. Besonders häufig kommen ungerechtfertigte Krankmeldungen z.B. in Handwerk und Gastronomie vor, – der Klassiker ist der Dachdecker, der beim eigentlichen Arbeitgeber „krankfeiert“, aber auf fremden Dächern schwarz Geld hinzuverdient. Eine Foto- und Videodokumentation einer Detektei, die gerichtsverwertbar erstellt wurde, führt dann zu einer unangreifbaren fristlosen Kündigung und auch zur Schadenersatzpflicht.

Nach der Rechtsprechung hat ein Arbeitnehmer während einer „Krankschreibung“ auch alles zu unterlassen, was seine Genesung gefährden könnte – Detekteien können auch dort gesundheitsgefährdendes Verhalten in nennenswertem Umfang nachweisen und so einen bloßen Verdacht des Arbeitgebers erhärten und mit Beweisen hinterlegen.

Rechtsprechung zu Lohfortzahlungsbetrug

Da Lohnfortzahlungsbetrug jeden Tag in Deutschland vorkommt und es zu zahlreichen Kündigungen und Prozessen in Zusammenhang mit ungerechtfertigten Krankmeldungen kommt, gibt es eine gesicherte Rechtsprechung in Deutschland zu diesem Thema, woraus man Schlüsse für das eigene Verhalten als Arbeitgeber ziehen kann.

Überwachung nur bei konkreten Anhaltspunkten einer Straftat
Das Bundesarbeitsgericht hat unter Az. 8 AZR 1007/13 im Jahr 2015 entschieden, dass Arbeitnehmer nur dann vom Arbeitgeber (bzw. von einer durch ihn beauftragten Detektei) überwacht werden dürfen, wenn einer konkreter Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Straftat vorhanden ist. Ohne konkrete Anhaltspunkte darf man Mitarbeiter nicht überwachen lassen, – dies könnte als ungerechtfertigte Persönlichkeitsrechtsverletzung interpretiert werden, die sogar zu Entschädigungspflichten führen kann. Bei der Erhebung solcher personenbezogenen Daten, die bei einer Überwachung entstehen, ist zudem das Bundesdatenschutzgesetz, hier u.a. §32 zu beachten.

Seriöse Detekteien handeln nach natürlich rechtskonform und so, dass Beweise auch gerichtsverwertbar sind.

Arbeitgeber können Attest ab erstem Krankheitstag verlangen

Häufig finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen Formulierungen, dass erst ab dem dritten Tag einer Krankmeldung eine solche durch ein ärztliches Attest belegt werden muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings unter Az. 5 AZR 886/11 schon im Jahr 2012 festgelegt, dass Arbeitgeber auch das Recht haben, vom ersten Tag an eine ärztliche Bescheinigung zu fordern. Bei vielen Arbeitnehmern, die häufig 2 Tage „krank“sind, hilft die Anordnung einer solchen Pflicht, die Krankheitstage merklich zu reduzieren.

Arbeitgeber dürfen auch ohne sachlichen Grund die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt ab dem ersten Tag verlangen. Natürlich muss man bei der Gestaltung des Verlangens darauf achten, dass die Anordnung nicht willkürlich oder nach Schikane aussieht. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz muss befolgt werden, – so darf man z.B. nicht nur von Mitarbeitern eines bestimmten Geschlechts oder Hautfarbe eine solche frühzeitige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Gibt es einen Betriebsrat, muss man bei einer generellen Anordnung einer solch frühen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Nr. 1 Betr.VG beachten.

Wer krank ist und schwarzarbeiten will, darf gekündigt werden

Nicht nur, wer sich krankmeldet und woanders schwarzarbeitet, darf fristlos gekündigt werden, sondern auch derjenige, der nur anbietet, während dieser Zeit schwarz zu arbeiten, riskiert seinen Arbeitsplatz, so urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht in 2009 (Az. 6 Sa 1593/08). Allerdings muss man aufpassen, dass man das Angebot des Schwarzarbeiters als Detektiv nicht etwa bewusst provoziert, was zu Beweisverwertungsverboten führen könnte. Bei einer erfahrenen Detektei liegt allerdings das Wissen um solche Urteile vor und es werden rechtskonforme Beweise geliefert, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich anbietet, Schwarzarbeit während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit zu verrichten.

Wer Krankheit ankündigt, darf fristlos entlassen werden

Im Eifer des Gefechts äußern Arbeitnehmer manchmal unbedacht im Falle eines nicht genehmigten Urlaubs „dann bin ich halt dann krank“ oder ähnlich. Das sollten sich Arbeitnehmer allerdings gründlich überlegen, da der Bundesgerichtshof (BGH) schon im Jahr 2009 geurteilt hat, dass bereits die Ankündigung einer zukünftigen Krankheit ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann (Az. 2 AZR 251/07). Ein weiterer Fall einer eindeutigen Rechtsprechung zum Lohnfortzahlungsbetrug.

Arbeitnehmer muss Detektivkosten übernehmen

Die Einschaltung einer Detektei, um Beweise für Lohnfortzahlungsbetrug gegen den Arbeitnehmer zu sammeln, kostet naturgemäß Geld. Häufig sind eine Beobachtung und Auswertung des Verhaltens des Arbeitnehmers über mehrere Tage notwendig. Wenn ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht, haben mehrere Gerichte schon geurteilt, dass der Arbeitnehmer dann auch die Detektivkosten diesbezüglich übernehmen müsse, weil er die Kosten für die Detektei schuldhaft verursacht hat.

Man darf den Arbeitnehmer beim Lohnfortzahlungsbetrug fotografieren

Als Beweis dienen während des Lohnfortzahlungsbetrugs in erster Linie:

  • Fotos
  • Videos
  • Berichte von Detektiven über Tagesabläufe etc.

In Einzelfällen wehren sich betroffene Arbeitnehmer manchmal und wollen eine Foto- oder Videodokumentation unterbinden oder gar die Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend machen.

Im Regelfall kommen die Arbeitnehmer mit solchen Strategien vor Gericht aber nicht durch, da das Interesse des Arbeitgebers an der Dokumentation eines Rechtsverstoßes höhe wiege als das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Ansonsten könnte ja auch ein Bankräuber geltend machen, dass man ihn bei seiner Tat nicht aufnehmen dürfe, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletze.
Dies haben Gerichte in zahlreichen Fällen zugunsten der Arbeitgeber so entschieden, so z.B. deutlich auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Az. 7 Sa 197/08 aus 2008.

Dort ging es um einen angeblichen arbeitsunfähigen und kranken Mitarbeiter, der während seiner „Krankheit“aber noch kräftig genug war, um an einer Auto-Waschanlage zu arbeiten, was fotografisch dokumentiert wurde. Sein Versuch, solche Fotos verbieten zu lassen, lief ins Leere. Das Gericht urteilte zugunsten des Arbeitgebers. Das Gericht urteilte wörtlich:

Die Speicherung der Fotos über seine punktuelle persönliche Beobachtung stellt unter den gegebenen Umständen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers dar. Es bestand aus Sicht des Vorgesetzten der konkrete Verdacht, dass der Kläger seine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht und damit einen Entgeltfortzahlungsbetrug begangen haben könnte.

Kellnern während der Krankheit führt zur Kündigung – wenn der Betriebsrat angehört wurde

Immer wieder werden Arbeitnehmer dabei ertappt, wie sie während einer angemeldeten Arbeitsunfähigkeit dennoch anderswo in der Gastronomie arbeiten, z.B. bei Bekannten, Verwandten oder gar in eigener Gastronomie. Das führt im Regelfall zur Berechtigung einer fristlosen Kündigung. In Betrieben mit Betriebsrat muss man natürlich die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einhalten und z.B. den Betriebsrat dazu anhören. Allerdings ist an der Kündigung selbst – wenn die Formalien eingehalten wurden – oft nichts zu rütteln. Wer anderswo arbeitet, obwohl er eigentlich „krank “sein will, begeht Lohnfortzahlungsbetrug und darf fristlos entlassen werden. So urteilte auch das Bundesarbeitsgericht in 2008 (Az 2 AZR 965/06) in einem Fall, in dem ein Kraftfahrer sich immer wieder arbeitsunfähig meldete, dann aber ein eingeschaltetes Detektivbüro nachweisen konnte, dass er in einem gastronomischen Betrieb arbeitete. Fotografisch wurde dokumentiert, wie er Gäste bediente, die Geschirrspülmaschine leerte und weitere Tätigkeiten verrichtete. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats war unwirksam, eine erneut ausgesprochene Kündigung mit ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats wurde jedoch für wirksam erklärt.

Attest kann ab dem ersten Tag der Krankheit verlangt werden

In §1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist es eigentlich schon geregelt: Der Arbeitgeber darf auch ab dem ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung fordern. Dennoch klagen immer wieder Arbeitnehmer dagegen und bekommen dann im Regelfall nicht Recht.

§1 Entgeltfortzahlungsgesetz: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Eine Arbeitnehmerin hatte sich nach abgelehntem Dienstreiseantrag für einen Tag krankgemeldet, woraufhin ihr der Arbeitgeber am Folgetag aufgab, zukünftig ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin und verlor vor dem Landesarbeitsgericht Köln in 2011 (Az 3 Sa 597/11) und auch vor dem Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 886/11 aus 2012).

Arbeitnehmer darf während der Krankschreibung seine Gesundheit nicht weiter gefährden

Einem Arbeitnehmer ist es während einer Arbeitsunfähigkeit nicht verboten, das Haus zu verlassen. Auch muss er während einer Krankheit nicht zwangsläufig das Bett hüten. Allerdings muss sich ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer so verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird und damit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Damit hat er alles zu unterlassen, was seine Genesung gefährdet. Der Arbeitnehmer muss auch auf die berechtigten Belange des Arbeitgebers Rücksicht nehmen, der zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.

Wer diese Rücksichtnahme unterlässt und während seiner „Krankschreibung“Tätigkeiten verrichtet, die einer schnellen Genesung im Weg stehen, muss sich gefallen lassen, dass ihm außerordentlich gekündigt wird, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 2.3.2006 (Az 2 AZR 53/05) inhaltlich.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zum gesundheitsfördernden Verhalten rechtfertigt mindestens eine Abmahnung, – in schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung. Allerdings muss der Verstoß gerichtsfest erhoben werden, hier leistet die Einschaltung einer Detektei wertvolle Dienste.

Entgeltfortzahlung nur bei unverschuldeter Ursache

Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat man nur, wenn einen an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. Bei Vorsatz oder grobem Verschulden ist die Fortzahlung ausgeschlossen, dies ist in § 3 EFZG geregelt:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Nicht den Lohn weiterzahlen muss ein Arbeitgeber, z.B., wenn:

  • Der Arbeitnehmer sich bei einer besonders gefährlichen Nebentätigkeit verletzt hat
  • Der Arbeitnehmer bei einer selbst verursachten Schlägerei verletzt wurde
  • Verkehrsunfälle selbst verschuldet wurden, z.B. unter Drogen oder Alkohol oder im Winter mit Sommerreifen in Schneegebieten gefahren wird. Zur Verweigerung der Lohnfortzahlung reicht es aber z.B. auch aus, wenn man, ohne nach rechts und links zu gucken über die Straße läuft und dann angefahren wird (LAG Hamm, Az. 7 Sa 549/83)
  • Der Arbeitnehmer einen fremden Hund streichelt, der ihn dann beißt, obwohl er auf die Gefährlichkeit des Tieres hingewiesen worden ist. (Arbeitsgericht Wetzlar, Az. NZA RR 1996,5)

Häufig verschweigen Arbeitnehmer die selbst gelegte Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Das Einschalten der Detektei kann hier oft schnell Klarheit bringen und den Arbeitgeber vor den Ansprüchen des Arbeitnehmers schützen, die dieser selbst verursacht hat.

Maler- und Tapezierarbeiten zuhause sind auch Betrug

Wer sich im Betrieb mit einer Krankschreibung „frei nimmt“, um in dieser Zeit in Ruhe sein eigenes Haus zu modernisieren, z.B. mit der Vornahme von Maler- und Tapezierarbeiten, darf gekündigt werden. Dies stellte z.B. das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Az Sa 979/99 fest

Rechnung der Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug als Betriebsausgabe absetzbar

Wer, um Lohnfortzahlungsbetrug im Unternehmen zu vermeiden, eine Detektei einsetzt, um Arbeitnehmer zu überwachen, kann die Kosten der Detektive als Gewerbetreibender oder Freiberufler in der Regel als Betriebsausgabe absetzen – Finanzgericht Hessen Az. 8 K 3370/88

Attest ohne Untersuchung gilt als erschüttert

Normalerweise hat ein ärztliches Attest über eine Arbeitsunfähigkeit zunächst eine hohe Beweiskraft. Diese ist allerdings erschüttert, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass der Arzt das Attest ohne Untersuchung ausgestellt hat. Gleiches gilt für eine Rückdatierung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt, so das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 Sa 762/01) im Jahr 2002.

Was kann eine Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug machen?

Arbeitnehmer, die sich durch vorgetäuschte Krankheiten die Lohnfortzahlung erschleichen und so den Arbeitgeber betrügen, verursachen jährlich einen immensen Schaden bei den Arbeitgebern. Andere Arbeitnehmer müssen dann oft die Arbeit des „blau machenden“Kollegen mitmachen oder der Arbeitgeber muss strukturell schon mehr Mitarbeiter beschäftigen, damit die Blaumacherquote ausgeglichen wird.

Es ist daher das legitime Interesse des Arbeitgebers, solche betrügerischen Krankmeldungen zu unterbinden. Wer einen konkreten Anfangsverdacht hat, darf als Arbeitgeber auch den Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen lassen, urteilte u.a. auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) Kassel mit Az 8 AZR 5/97.

Detektive können auch im Umfeld des Arbeitnehmers ermitteln oder als verdeckte Ermittler oder Testkunden auftreten. Darüber muss ein Arbeitgeber auch den Betriebsrat vorher nicht informieren, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az. 1 ABR 26/90).

Die Dreistigkeit mancher Arbeitnehmer ist kaum noch zu überbieten, teilweise wird unverfroren die Schwarzarbeit in Anzeigenblättern oder Internetforen angeboten und dann während einer angeblichen Arbeitsunfähigkeit ausgeführt. Detektive können dies bei Ihrer Arbeit belegen und auch durch Testaufträge gerichtsfest machen – oder aber tatsächliche Kundenaufträge und Arbeiten für andere Kunden nachweisen.

Was zählt vor Gericht in Sachen Lohnfortzahlungsbetrug und Detektei?

Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer kommen, zählen vor Gericht als Beweise:

  • Ermittlungsberichte der Detektei
  • Fotoaufnahmen der Detektei
  • Videoaufnahmen der Detektei
  • Sonstige Dokumentationen der Detektive
  • Durch die Detektei beschaffte Aussagen dritter Zeugen

Die Detektei ist bei vorliegendem Lohnfortzahlungsbetrug fast ausnahmslos immer in der Lage, dies auch gerichtsfest zu dokumentieren. Erst durch die Erhebung von gerichtsfesten Beweisen wird für das Gericht aus einem Verdacht ein Beleg für eine Straftat.

Häufig lenken Arbeitnehmer aber schon ein, wenn der Bericht einer Detektei vorliegt.

Man muss nicht eigene Angestellte auf den Arbeitnehmer ansetzen

Natürlich könnte man auch eigene Angestellte auf den abtrünnigen Arbeitnehmer ansetzen, aber dies hinterlässt häufig einen faden Beigeschmack und birgt immer das Risiko, dass der Angestellte vorgewarnt wird und sich dann sein Fehlverhalten schlechter beweisen lässt.

Von daher ist es vernünftiger, eine unabhängige Detektei mit der Überwachung des Arbeitnehmers bzw. Beweiserhebung für den Lohnfortzahlungsbetrug zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurde auch von Gerichten mehrfach in Prozessen geklärt, dass der Arbeitgeber externe, kostenpflichtige Detekteien mit der Ermittlung beauftragen darf und nicht auf die Überwachung durch eigene Anstellte setzen muss (z.B. auch im Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 540/99)

Wie geht die Detektei in Sachen Lohnfortzahlungsbetrug vor?

  • Wichtig ist, dass die Detektei so frühzeitig wie möglich eingeschaltet wird. Also z.B. nicht am letzten Tag einer vermuteten unredlichen Krankschreibung, sondern eher am ersten Tag
  • Eine Besprechung zwischen Arbeitgeber und Detektei wird angesetzt und kann so stattfinden, dass andere Arbeitnehmer nichts davon bemerken. Dabei werden bisher vorliegende Anhaltspunkte und der Grund für den Verdacht benannt. Die Detektei erhebt bislang vorliegende Fakten.
  • In der Detektei findet eine Besprechung mit den Detektiven statt und der Einsatz wird geplant, Aufgaben ggf. aufgeteilt. Eine Strategie zur lückenlosen Überwachung wird gefunden und umgesetzt.
  • Mögliche Alternativbeschäftigungsorte werden gesondert überwacht, dies kann sein: anderer Arbeitgeber, eigener Hausbau, Fitnessstudio-Besuche
  • Während des gesamten Einsatzes und auch der Vorbesprechung ist DISKRETION das oberste Gebot, um weder dem Arbeitgeber noch der Detektei zu schaden. Die beste Überwachung ist immer die, die alles entdeckt, aber selbst nicht entdeckt wird. Dazu steht geeignetes Personal, Methoden und auch technisches Gerät zur Verfügung. Der Mitarbeiter erfährt während der Überwachung nicht, dass er überwacht wird.
  • Während des Einsatzes werden gerichtsfeste Beweise erhoben, z.B. in Form von Fotos, Videos, aber ggf. auch Zeugenbefragungen. Das Vorgehen wird mit dem Arbeitgeber vorher abgestimmt. Bei der Erlangung von Beweisen steht immer im Vordergrund, dass nicht nur ein Beleg für eine Straftat (Lohnfortzahlungsbetrug) gesucht und dokumentiert wird, sondern dieser auch vor Gericht verwendet werden darf. Die Detektei-Mitarbeiter sind entsprechend geschult, sodass dort keine handwerklichen Fehler entstehen können.

Die Einsätze einer Detektei erfolgen gesetzeskonform, seriös und mit hoher Qualität. Nur so ist gewährleistet, dass Beweise vor Gericht nicht „auseinandergenommen “werden können.

Frische Luft allein ist keine Straftat

Arbeitnehmer, die wegen angeblicher Arbeitsunfähigkeit der Arbeit fernbleiben, unterliegen keinem Verbot, dass ihnen den Ausgang an der frischen Luft verbietet. Sie dürfen nach ständiger Rechtsprechung sowohl spazieren gehen, den Hund ausführen und auch einkaufen. Allerdings alles in Maßen: Wer seinen Wocheneinkauf mit vielen schweren Kisten und einen anschließenden Baumarktbesuch in der Arbeitsunfähigkeit erledigt, muss sich ebenso fragen lassen, ob das der Gesundheit förderlich ist, wie derjenige, der an einem Marathonlauf teilnimmt.

Bei schweren körperlichen Arbeiten in seiner Freizeit gefährdet der Mitarbeiter regelmäßig seine Gesundung, was er mit Rücksicht auf den Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit nicht darf.
Als geschulte Detektei wissen die eingesetzten Detektive ganz genau, was unkritisch ist und welches Verhalten des Arbeitnehmers rechtlich angreifbar ist. Auch wenn keine Verpflichtung zum Betthüten oder Zuhause-Bleiben für einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer besteht, so darf er dennoch nicht seine zeitnahe Gesundung gefährden und schon gar nicht gleichartige Tätigkeiten wie beim eigentlichen Arbeitgeber woanders ausführen.
Der Dachdecker, der in seiner Arbeitsunfähigkeit woanders Dächer deckt, macht sich nicht nur verdächtig, sondern ist praktisch schon des Lohnfortzahlungsbetrugs überführt.

Attest ohne Arztbesuch – die Detektei kann es aufdecken

Manche Atteste erfüllen auch schon den Tatbestand des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse, z.B., wenn der Patient gar nicht körperlich beim Arzt vorstellig geworden ist, sondern das Attest ohne vorherige Untersuchung ausgestellt wurde. Der Arzt hat so gar nicht die Gelegenheit gehabt, den Patienten zu untersuchen, um eine fundierte Diagnose zu erstellen. Häufig sind solche Ärzte schon aus der Schulzeit bekannt. Werden solche Atteste bei Behörden oder Versicherungen vorgelegt, ist der Straftatbestand spätestens dann erfüllt und kann sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden.

Die Beweislage ist dafür nicht immer einfach, bei wiederholtem Fehlverhalten ist es für die Detektei oft aber möglich, ein solches Verhalten nachzuweisen. Dies kann auch mit Testbesuchen oder -anrufen beim Arzt erfolgen, die gerichtsfest dokumentiert werden – oder mit Befragungen von Patienten, die die Praxis verlassen. Laienermittlungen sollte man jedoch tunlichst unterlassen, um sich nicht selbst strafbar zu machen und womöglich Schadenersatzansprüchen des Arztes ausgesetzt zu sein.

Bei ordentlichen Beobachtungen und Ermittlungen gelingt aber immer wieder auch die Überführung von Ärzten, die es mit der Ehrlichkeit nicht ganz so genau nehmen und eher wirtschaftliche Interessen als medizinische Interessen verfolgen. So hat das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 21 K 381/09) z.B. einen Arzt verurteilt, der Patienten wahrheitswidrig bescheinigte, alle 14 Tage in psychotherapeutischer Behandlung zu sein. Der Arzt wurde zu einer Geldbuße verurteilt.

Rückdatierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Ärzte

Manche Ärzte stellen auch rückdatierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, was sie eigentlich nicht sollen. Der Bundesmantelvertrag für Ärzte sieht dies explizit nicht vor. Verstöße gegen solche Regeln können als Beihilfe zum Betrug gewertet werden.

Durch Einschaltung einer Detektei können ggf. auch solche Verstöße und Zusammenhänge aufgedeckt werden.

Statt eigener Recherche lieber Detektei einschalten

Statt selbst auf eigene Faust zu recherchieren und dokumentieren, sollte man lieber eine Detektei einschalten und dieser die Beschaffung von Beweisen überlassen. Dies hat zwei Vorteile:

  1. Die Detektei weiß, welche datenschutzrechtlichen Vorschriften (z.B. nach §32 Bundesdatenschutzgesetz) regelmäßig eingehalten werden müssen und wie man eine Überwachung und Beweiserhebung rechtssicher und gerichtsverwertbar erstellt. Es droht nicht die Gefahr, dass das Gericht oder die Gegenseite etwaige Beweise in der Luft zerreißt oder als nicht verwertbar einstuft.
  2. Die Berichte, Fotos und Videos der Detektei gelten als unabhängiger Beweis von dritter Seite und wiegen vor Gericht in der Regel mehr, als wenn der Arbeitgeber selbst aussagt „habe ich gesehen “.

Wer also sichergehen will, dass seine Beweise und Dokumentationen wasserdicht vor Gericht sind, überlasst das Sammeln und Dokumentieren lieber einer professionellen Detektei, wenn es um Lohnfortzahlungsbetrug durch Arbeitnehmer geht.
Schlecht erhobene Beweise könnten sonst durch ein Beweisverwertungsverbot oder auch ein Sachvortragsverwertungsverbot belegt werden, was dann nach viel Mühe wie ein in sich zusammenfallendes Kartenhaus wirkt. Der lachende Dritte ist dann der Arbeitnehmer, von dem sie wissen, dass er sie betrügt, aber dies nicht beweisen können.

Die meisten Arbeitnehmer sind ehrlich und rechtschaffen. Wer aber unter einem betrügenden Arbeitnehmer leidet, will nicht vor Gericht auch noch in seine schadenfrohen, lachenden Augen schauen müssen. Daher bietet sich die Einschaltung einer in Lohnfortzahlungsbetrug erfahrenen Detektei förmlich an.

Jemand, der nicht betrügt, kann auch nicht überführt werden

Ein Mitarbeiter, der tatsächlich bei der Lohnfortzahlung nicht betrügt, kann natürlich auch durch eine Detektei nicht überführt werden. Überführt werden können nur Täter, die sich tatsächlich strafbar machen und vertragswidriges Verhalten an den Tag legen. Wer bei einer Erkältung in kurzer Hose im kalten Badesee schwimmen geht oder bei Bandscheibenvorfall Dächer deckt, muss sich auf eine fristlose Kündigung gefasst machen und kann von einer Detektei auch gut überführt werden.

Das bloße Ausführen eines Hundes oder Betreten eines Waschsalons während einer Arbeitsunfähigkeit ist hingegen kein Grund für die Annahme eines Lohnfortzahlungsbetrugs. Dies ist die Erfahrung, die ein Arbeitgeber macht, der aufgrund solchen Verhaltens seiner Mitarbeiterin glaubte, nachweisen zu können, dass diese betrüge. Diesen „Nachweis“hat das Gericht nicht anerkannt, auch unter dem Wissen nicht, dass die Mitarbeiterin in einem Jahr mehrmals an immer unterschiedlichen Krankheiten gelitten hatte – vom Bandscheibenvorfall bis zur Bronchialerkrankung. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil aus 2015 (Az. 8 AZR 1007/13) festgestellt, dass Spazierengehen, einen Hund begrüßen und das Aufsuchen eines Waschsalons nicht als Beweis für Lohnfortzahlungsbetrug ausreichen. Der Arbeitgeber musste für den falschen Verdacht sogar noch Geld zahlen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt allerdings nur die ohnehin bis dahin schon bestehende Rechtsprechung, dass Arbeitnehmer nicht zwanghaft im Bett bleiben müssen. Sie dürfen nur nicht während der Arbeitsunfähigkeit für andere Arbeiten und nicht die Gesundung gefährden. Ein Spaziergang an der frischen Luft ist häufig der Gesundung eher zuträglich.

Von Detektiven als Lohnfortzahlungsbetrug aufgedeckt

Tatsächlicher Lohnfortzahlungsbetrug kommt jedoch sehr häufig in Deutschland vor. Detektive haben u.a. aufgedeckt:

  • Den Arbeitnehmer, der als Hotelbeschäftigter vorgab krank zu sein, aber in der Gastwirtschaft eines Verwandten kellnerte
  • Den Dachdecker, der regelmäßig krank war, aber in der Zeit auf eigene Rechnung schwarz Dächer woanders deckte und dies sogar mit dem Firmen-VW-Bus
  •  Die Arbeitnehmerin, die im Urlaub erkrankt sein wollte, aber tatsächlich noch zu allerhand Freizeitaktivitäten unter Einsatz von Händen und Füßen in der Lage war, sich aber für einen Schreibtischjob nicht in der Lage sah
  • Den Arbeitnehmer, der sich regelmäßig arbeitsunfähig meldete, um nebenbei seine eigene Selbstständigkeit aufzubauen – unter Finanzierung durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Bemerkenswerterweise im gleichen Metier wie sein Arbeitgeber, also als Konkurrent
  • Den Arbeitnehmer, der heimlich schwarz die offiziellen Angebote seines Arbeitgebers im handwerklichen Bereich mit Untergeboten versah und so schwarz seinem Arbeitgeber Aufträge abluchste, die er während der Zeiten der angeblichen Arbeitsunfähigkeit absolvierte
  • Den Arbeitnehmer, der die Zeit der angeblichen Arbeitsunfähigkeit mit einem Windsurf-Kursus füllte
  • Den Arbeitnehmer, der zu krank für das Büro sein wollte, aber auf der eigenen Hausbaustelle den Spaten und die Maurerkelle schwang
  • Den Arbeitnehmer, der seinen Kindern beim Auszug aus einer Wohnung die Wohnung neu anstrich und tapezierte, – während er arbeitsunfähig sein wollte.

Alle diese Fälle konnten durch Detektive gut belegt werden und führten zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers, die dieser dann auch nicht mit Erfolg bestreiten konnte.

Wichtig für die gute Arbeit eines Detektivs ist die lückenlose Dokumentation, die gerichtsfest und rechtssicher erfolgen muss. Unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, aber unter Beachtung der Interessen des Arbeitgebers.

Was kostet ein Detektiv gegen Lohnfortzahlungsbetrug?

Will man gute Detektivarbeit leisten, um Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken, braucht man gute Detektive, die geschult sind. Häufig müssen mehrere Detektive und Fahrzeuge gleichzeitig eingesetzt werden, weil es ansonsten auffällt, wenn einem immer dasselbe Fahrzeug folgt.

Der Einsatz eines Detektivbüros kostet natürlich Geld. Im Rahmen einer Vorbesprechung wird der Kostenansatz besprochen und ggf. auch Pauschalen und/oder Höchstgrenzen vereinbart.

Gegenüberstellen muss man allerdings den Schaden, den ein Mitarbeiter beim Lohnfortzahlungsbetrug verursacht und die Kosten der Beweisführung. Im Regelfall ist der Schaden durch den betrügenden Mitarbeiter viel größer als die Kosten der Aufdeckung und Beweisführung.

Damit wird der Einsatz einer Detektei im Falle eines vermuteten Lohnfortzahlungsbetrugs auch ökonomisch sinnvoll, weil er den kostenträchtigen Betrug beendet.

Berücksichtigen muss man auch, dass Lohnfortzahlungsbetrug im Betrieb schnell Nachahmer findet und „ansteckend“wirkt. Macht es einer, machen es bald viele und der Schaden für das Unternehmen wächst. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, so früh wie möglich zu agieren und den Lohnfortzahlungsbetrug zu bekämpfen.

Ein abschreckendes Beispiel einer sofortigen Entlassung nach Einsatz einer Detektei führt im Regelfall dazu, dass für einige Zeit so schnell kein zweiter Mitarbeiter einen solchen Versuch wagt.
Überdies kann man im Regelfall die Kosten der Detektei dem betrügenden Mitarbeiter auferlegen, wie mehrere Gerichte geurteilt haben. Der betrügende Mitarbeiter hat mit seinem Betrug selbst willentlich und wissentlich die Ursache für den Einsatz der Detektei gelegt. Von daher muss er auch den Schaden (die Detektivkosten) tragen.

Krankschreibungsbetrug ist meist doppelter Betrug

Der Lohnfortzahlungsbetrug durch falsche Krankschreibungen ist meist gleich doppelter Betrug: Der Arbeitnehmer entzieht seinem Arbeitgeber die Arbeitskraft, die er bezahlt, aber keine Leistung bekommt und gleichzeitig arbeitet der Arbeitnehmer für die Konkurrenz oder als Konkurrenz gegen das Arbeitgeberunternehmen. So schaden ein Lohnfortzahlungsbetrüger seinem Arbeitgeber gleich in doppelter Hinsicht und steckt andere Arbeitnehmer im Betrieb noch an, die sich ebenfalls großzügig krankmelden, weil sie es ansonsten als ungerecht empfinden, dass bei dem Kollegen häufige Krankmeldungen toleriert werden, sie selbst aber nie krankfeiern.
Ein Grund mehr, bei dem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug zügig eine Detektei einzuschalten.

Was sind Gründe für Lohnfortzahlungsbetrug?

In verschiedenen Befragungen der letzten Jahre wurden immer wieder Gründe für das „Blaumachen “abgefragt. Dabei werden immer wieder ähnliche Angaben gemacht:

  • Ein Großteil der Befragten gab an, dass es die Kollegen „ja auch so machen “.
  • Weil man eine Krankschreibung erst ab dem dritten Tag brauche, betrachte man es als sein gutes Recht, auch mal 1-2 Tage „blau zu machen “.
  • Besonders häufig sind junge Leute zwischen 18 und 34 arbeitsunfähig, gerne nach Wochenenden, an denen eine Party anstand
  • Blau machen ist besonders beliebt bei den unteren Lohngruppen, die sich ungerecht bezahlt fühlen, z.B. unter Leiharbeitern, Auszubildenden und Praktikanten
  • Einige Mitarbeiter, die hart arbeiten und viele Überstunden machen, sehen das „Blaumachen “nicht als Lohnfortzahlungsbetrug, sondern als Notwehr, um die eigene Gesundheit zu erhalten
  • Mitarbeiter sehen das „Blaumachen “als selbstgewählten Ausgleich für unbezahlte Überstunden

Die Maßnahme eines Arbeitgebers, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest zu verlangen, muss nicht immer zum gewünschten Erfolg von weniger Krankheitstagen führen. In einigen Betrieben, in denen das getestet worden ist, trat der umgekehrte Erfolg ein: Die Mitarbeiter fehlten durchschnittlich länger. Der Grund ist: Statt bei Magenunwohlsein einen Tag ohne Attest zuhause zu bleiben, gingen die Mitarbeiter dann zum Arzt, der sie – um richtig gesund zu werden – für fünf Tage krankschrieb. Bevor man als Arbeitgeber für den gesamten Betrieb eine sofortige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag einführt, sollte man sich dies also gründlich überlegen.

Berufsbild Detektiv / Informationen zum Beruf Privatdetektiv

Auch die Bundesagentur für Arbeit führt die Ausbildung zum Detektiv, zu dem man über verschiedene Bildungseinrichtungen gelangen kann. Das Berufsbild Detektiv ist vielfältig:

Die Aufgaben reichen von der Recherche im Sorge- oder Unterhaltsrechtsstreit bis hin zu Untersuchungen, die in Zivil- oder Strafrechtsprozessen eine Bedeutung haben.

Versicherungsbetrug aufzuklären gehört genauso zum Berufsbild des Detektivs wie Betrügern in Sachen Computerkriminalität auf die Schliche zu kommen. Detektive müssen gut darin sein, Recherche im Internet, am Telefon und auch in der Realität zu betreiben. Dabei können auch Befragungen oder Observationen eine Rolle spielen. Ebenso wie die Auswertung von -Spuren oder der Einsatz als verdeckter Ermittler. Einen guten Detektiv macht vor allen Dingen die Erfahrung aus zahlreichen ähnlichen Fällen aus, sodass neben Kursen und Ausbildungen an bestimmten Instituten die Praxiserfahrung und Ausbildung in einem bestehenden Detektivbüro eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Detektivarbeit ist.

Wo arbeitet man als Detektiv?

Typischerweise gibt es die folgenden klassischen Beschäftigungsmöglichkeiten für Detektive:

  • In einer Detektei / Ermittlungsbüro
  • Bei Sicherheitsdiensten / Wachdiensten
  • Im Einzelhandel
  • In Versicherungsunternehmen

Wo wird die praktische Tätigkeit ausgeübt?

Zur Detektivarbeit gehört immer auch die Recherche im Büro sowie vor Ort beim Kunden oder zu observierenden Objekt. Ladendetektive arbeiten überwiegend in Verkaufsräumen. Ansonsten findet ein Großteil der Arbeit häufig im Freien statt.

Welche Voraussetzungen sollte man als Detektiv erfüllen?

Formaljuristisch ist keine bestimmte Vorbildung als Voraussetzung definiert. Einige Bildungsanbieter setzten jedoch den Hauptschulabschluss voraus, andere sogar einen mittleren Bildungsabschluss und den Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung, bevor man sich zum Detektiv weiterbildet.

Berufserfahrung in einem Detektivbüro ist unabdingbare Voraussetzung, um erfolgreich tätig zu sein. Bei Einstellungen werden häufig verlangt:

  • Führungszeugnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
  • Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung
  • Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B
  • Mindestalter 18

Mindestanforderungen für Detektivausbildung

Um Detektiv werden zu können, sollte man die folgenden Fähigkeiten haben:

  • Genaue Beobachtungsgabe
  • Aufmerksamkeit
  • Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen (z.B. für längere Observationen)
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • Verschwiegenheit
  • Kundenorientierung
  • körperliche Fitness

Welche Schulfächer sollten für eine Detektivausbildung gut sein?

Um erfolgreich Detektiv werden zu können, sollten die Noten in folgenden Schulfächern gut sein:

  • Deutsch (um z.B. Berichte abfassen zu können oder Gesprächskontakte ordentlich durchführen zu können)
  • Mathematik (um Detektiv-Arbeiten kalkulieren zu können und die Abrechnung ordentlich erstellen zu können)
  • Wirtschaftsrecht/Recht: Um Sachverhalte leichter juristisch einschätzen zu können

Verdienst in der Ausbildung zum Detektiv

Während der Ausbildung zum Detektiv muss man meist seine Ausbildung, bzw. Weiterbildung selbst bezahlen. Es fallen Kosten für Lehrgänge und Prüfungsgebühren an. Während der Aus- und Weiterbildungen erhält man meist keine Vergütungen. Wer ein Praktikum in einer Detektei macht, bekommt dies meist vergütet. Die Höhe der Vergütung ist Verhandlungssache und davon abhängig, wie sehr die Detektei der Praktikant bereits einsetzen kann.

Detektivausbildung staatlich anerkannt?

Natürlich sind bestimmte Ausbildungsgänge in der Praxis oder von der IHK anerkannt, aber die Ausbildung zum Detektiv ist in Deutschland kein gesetzlicher anerkannter Ausbildungsberuf, wie z.B. IHK-Prüfungen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Es gibt aber z.B. Zertifikatslehrgänge zur Fachkraft Detektiv (IHK).

Jedwede theoretische Ausbildung zum Detektiv wird nur wertvoll, wenn man auch Praxiserfahrung vorweisen kann.

Welche großen Ausbildungsträger zum Detektiv gibt es in Deutschland?

Schon seit 1986 gibt es eine IHK-zertifizierte Ausbildung durch die Zentralausbildungsstelle für Detektive, kurz ZAD genannt. Die Ausbildung dort orientiert sich an den Bedürfnissen selbstständiger Detekteien.

Alternativ dazu gibt es auch Ausbildungslehrgänge bei der Sicherheitsakademie Berlin, die inhaltlich mehr die Bedürfnisse der Sicherheitsbranche abdeckt und damit für Sicherheitskräfte oder Kaufhausdetektive sicher zielführend ist.

Beide Ausbildungsinstitute:

  • ZAD – Zentralausbildungsstelle für Detektive
  • SAB – Sicherheitsakademie Berlin

stellen mit ihren Inhalten sicher, dass angehende Detektive mindestens Grundwissen für die Detektivarbeit erwerben und rechtliche Rahmenbedingungen erlernen.

Mit einer solchen Ausbildung allein ist es jedoch nicht getan, – die Ausbildung und die Lehrgänge müssen zweckmäßigerweise durch praktische Tätigkeiten in einer Detektei ergänzt und abgerundet werden. Ohne Praxis ist die Ausbildung zwar nicht wertlos, reicht aber nicht als Grundlage, um erfolgreich als Detektiv tätig zu sein.

Unterschiede bei der Detektivausbildung ZAD und Sicherheitsakademie

Die Ausbildung bei der ZAD und der Sicherheitsakademie zum Detektiv unterscheidet sich in der Praxis:

  • Bei der SAB erlernt man das Wissen in einem sechsmonatigen Kurs – eher schulmäßig im Präsenzunterreicht und kann so den Titel „Fachkraft Detektiv (IHK)“erreichen. Nach einer 7-Monatsausbildung kann man auch den Titel „Fachkraft Detektiv (IHK) mobil “erreichen. Letzteres schließt die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t) ein.
  • Bei der ZAD gehört viel Selbststudium zum Lernen dazu. Das Wissen wird in sogenannten Studienbriefen vermittelt. Es gibt aber auch regelmäßige Prüfungen und mehrtägige Präsenzseminare. Bei der ZAD gibt es einen Intensivkurs zum Privatermittler mit einer Dauer von 10 Monaten und einen Kombikurs mit einer Dauer von 22 Monaten. Als Abschluss kann man bei der ZAD die folgenden Titel erreichen: „ZAD geprüfter Privatermittler / Detektiv“ oder „ZAD geprüfter Privatermittler / Detektiv – mit IHK-Zertifikat“.

Was kostet eine Detektivausbildung?

Bei der SAB (Sicherheitsakademie Berlin) muss man für den 6-Monats-Lehrgang mit rund 9000 Euro rechnen, die man selbst bezahlen muss. Nach dem Lehrgang hat man jedoch nur Grundwissen und noch keine praktische Erfahrung. Diese muss man sich unbedingt in einem Praktikum, bzw. praktischer Tätigkeit in einer Detektei aneignen.

Für einen 10-Monats-Lehrgang bei der ZAD, der überwiegend per Fernstudium absolviert wird, muss man mit rund 3.500 Euro rechnen, die in 10 Raten gezahlt werden können.

Unterbringungs- und Verpflegungskosten muss man bei der ZAD jedoch zusätzlich rechnen, z.B. für die Teilnahme an den Seminaren. Auch für IHK-Qualifikation werden zusätzliche Gebühren von rund 200 Euro erhoben.

Zusätzlich muss man auch mit Kosten für Literatur in dreistelliger Höhe rechnen.

Bin ich nach einer ZAD Ausbildung fertiger Detektiv?

Die häufig als Standard genannte ZAD Ausbildung zum Detektiv vermittelt nur das theoretische Grundwissen, welches die Basis für die Detektivarbeit darstellt. Allein mit der theoretischen Ausbildung bei der ZAD ist man noch kein guter Detektiv, auch wenn es Kollegen gibt, die den Mandanten das gerne so verkaufen wollen. Hier bedarf es unbedingt auch eine langjährige praktische Erfahrung und die bekommt man nur in einer guten Detektei in ausreichendem Maße. Indem man zusammen mit erfahrenen Detektiven Fälle übernimmt und löst. Dabei erfährt man aus der Praxis, welche Methoden sich bewährt haben und was man eher bleiben lassen sollte.

Die Theorie aus Lehrgängen und Lehrbüchern ist das eine, die praktische Erfahrung und Umsetzung ist das andere. Wer die Ausbildung theoretisch absolviert hat, wird dies bei einem Praxiseinsatz schnell merken. Nicht immer läuft alles so ab wie im Lehrbuch. Das Leben schreibt oft die spannendsten Geschichten und für den Detektivberuf gilt das erst recht.

In der Praxis stellt sich eine unauffällige Observation oder Verfolgung einer sich bewegenden Person dann doch oft eine viel größerer Herausforderung dar, als man dies aus dem Lehrbuch vermuten möchte. Hier helfen dann nur die Praxistipps erfahrener Kollegen, in welchen Situationen man sich wie verhält.

Mit der reinen Theorie aus Lehrbüchern oder Studienbriefen ist zwar eine gute Basis gelegt, aber die praktische Erfahrung ist eine noch viel wichtigere Komponente.

Muss man als Detektiv in Berufsverbände eintreten?

Wie in anderen Berufsgruppen auch, so gibt es auch für die Detektive einen Berufsverband, bzw. gleich mehrere. Manch Detektiv schmückt sich mit der Mitgliedschaft in einem Verband, um so bei potenziellen Kunden für einen seriösen Eindruck zu sorgen. Nur ein Bruchteil der in Deutschland aktiven Detektive sind in solchen Berufsverbänden organisiert. Die Mitgliedschaft allein ist kein ausreichendes Indiz für eine gute Detektei. Ebenso muss ein Detektiv, der nicht in einem der Berufsverbände für Detektive Mitglied ist, nicht schlecht sein.

Mit den Berufsverbänden für Detektive ist es wie mit den Elektriker-Innung: Es gibt dort gute und weniger gute Elektriker, die Mitglied sind. Die Mitgliedschaft allein sagt noch nichts über die Qualifikation des Detektivs aus.

Welche Verbände für Detektive gibt es?

Die großen Verbände für Detektive sind:

  • BDD – Bundesverband Deutscher Detektive e.V.: Dieser Verband ist aus dem Zusammenschluss von „Bund Deutscher Detektive“(seit 1950) und dem „Zentralverband der Auskunfteien und Detekteien“(ZV) im Jahr 1983 entstanden
  • BID – Bund Internationaler Detektive e.V. wurde 1960 gegründet und hat über 250 Mitglieder

Diese beiden oben genannten Organisationen haben im Februar 2019 einen Verschmelzungsvertrag befürwortet, der die beiden Verbände zum:

  • Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG)

verschmelzen lässt.

Daneben gibt es noch kleinere Organisationen wie z.B. den DDV, den Deutschen Detektiv Verband, in der aber nur wenige Detektive organisiert sind.

Weltweit sind viele Detektive überdies in der World Association of Detectives organisiert. Diese Vereinigung gilt weltweit als die größte Berufsvereinigung für Detektive.

Sind Ex-Polizisten oder Bundeswehr-Soldaten gute Detektive?

Manch ein Detektiv-Büro wirbt damit, dass der Geschäftsführer ein Ex-Polizist oder Ex-Bundeswehr-Soldat ist. Manch Kunde verbindet damit eine besondere Kompetenz. In der Praxis macht man jedoch häufig die Erfahrung, dass dies nicht zwanghaft der Fall sein muss.

Zunächst einmal muss man sich die Frage stellen, warum ist derjenige nicht mehr bei der Polizei oder bei der Bundeswehr? Ist er vielleicht wegen eines Vergehens ausgeschlossen worden oder war er wenig erfolgreich oder gar menschlich schwierig. Oder hat er tatsächlich den Beruf gewechselt, weil das Detektiv-Sein seine Passion ist?

Die Arbeit eines Detektivs erfordert Erfahrung im Detektiv-Bereich und eine gute Ausbildung. Wer bei der Bundeswehr Panzerjäger war, muss nicht unbedingt gut im verdeckten Ermitteln sein. Insoweit heißt „ehemaliger Bundeswehrsoldat “oder „Ex-Kripo-Beamter“ erst einmal gar nichts.

Der Ermittlungsansatz eines Detektivs unterscheidet sich oft gänzlich von dem eines Kriminalpolizisten, insoweit kann man nicht zwanghaft von einer früheren Tätigkeit bei Bundeswehr oder Polizei auf eine besondere Expertise in Sachen Detektivberuf schließen.

Das Gegenteil ist oft der Fall.

Sollte man die Detektiv-Ausbildung währen, wenn man Einzelgänger ist?

Wer Detektiv werden möchte, sollte sich das gut überlegen, wenn er es gewohnt ist, als Einzelgänger zu agieren. Erfolgreiche Detektivarbeit ist häufig das Ergebnis von Teamarbeit. Ein Detektiv im Alleingang schafft es häufig nicht, genug legale Beweise in einem Fall zu sammeln. Das betrifft nicht nur Verfolgungen, die natürlich schnell auffallen, wenn immer dieselbe Person hinter einem herfährt, sondern auch sonstige Ermittlungen. Häufig sind in der Praxis Zweier- oder Dreier-Teams im Einsatz. Einzelgänger werden bei der Detektivarbeit selten erfolgreich, hier ist Teamarbeit im Detektiv-Team gefragt.

Sherlock-Holmes-Typen nicht gefragt

Mit der Romanfigur Sherlock Holmes hat moderne Detektivarbeit nichts zu tun: Während Sherlock Holmes überwiegend als Einzelgänger unterwegs war, ist der moderne Detektiv mindestens zu zweit und gleichberechtigt unterwegs und muss sich absolut aufeinander verlassen können.

Viele Detektive verdienen einen Großteil des Geldes mit Observationen, – das wird fast immer im Team erledigt, – die Teamarbeit ist ganz entscheidend. Man muss vor Gericht nicht nur beweisen können, dass ein Täter ein bestimmtes Verhalten an den Tag gelegt hat, sondern man muss dies auch gerichtsfest und legal beweisen können. Das ist häufig nur im Team aus mehreren Detektiven möglich. Daher sind in der Ausbildung zum Detektiv wahre Teamplayer gefragt. Menschen die auch in Kooperation mit anderen aufgehen und gewohnt sind, sich aufeinander zu verlassen und miteinander zu arbeiten.

Ein guter Privatdetektiv bildet sich ständig weiter

Mit einer einmaligen Ausbildung zum Detektiv und etwas Praxis ist es nicht getan. Wer Detektiv werden will, sollte sich im Klaren sein, dass man sich auch nach absolvierter Ausbildung ständig weiterbilden muss. Ob dies rechtlichen oder im technischen Bereich ist: Ständige Weiterbildung wird einen Detektiv sein ganzes Leben begleiten.

Oft sind es rechtliche Rahmenbedingungen, die sich ändern. Um auf der Höhe der Zeit zu bleiben, ist sowohl die Lektüre von Fachzeitschriften wie auch das Besuchen von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen zu empfehlen. Wer das nicht möchte, ist für den Beruf des Detektivs nicht geeignet.

Wer sich als Detektiv selbstständig machen möchte, sollte sich überdies auch ein wenig Knowhow im Internet und IT aneignen, nicht nur in Sachen Selbstvermarktung über eine Webseite, sondern auch für Ermittlungen in Sachen Cyber-Kriminalität, die heutzutage einen Teil der Aufträge ausmacht. Da hier die Technik und die Vorgehensweise von Tätern dem ständigen Wandel unterworfen ist, muss man bereit sein, auch dort immer auf der Höhe der Zeit zu sein.

Das geht zu einem Teil sicher autodidaktisch, erfordert aber auch hin und wieder den Besuch von Weiterbildungen, Seminaren etc.
Das Leben und Arbeiten als Detektiv ist ein einziges Immer-wieder-Dazulernen.

Erst aus der Kombination von Ausbildung, Erfahrung aus der Praxis und Weiterbildung wird ein guter Detektiv.

Partner und Kinder müssen Verständnis haben

Viele Detektive sind kinderlose Singles. Nicht, weil gute Detektive immer Eigenbrötler sind, sondern weil die Detektivarbeit viel Zeit kostet, die manchmal auch spontan und zu vielleicht eher unpassenden Zeiten nötig ist. Für nächtelange Beobachtungen oder Observationen am Wochenende muss ein Partner erst einmal Verständnis haben.

Wer als Detektiv kleine Kinder hat, muss wissen, dass die Kinder möglicherweise öfter zu kurz kommen, weil Papi arbeiten muss. Das sollte einem angehenden Detektiv klar sein. Der Beruf des Detektivs ist kein Beruf, den man von 9 Uhr bis 16 Uhr ausübt und dann sein Büro von außen abschließt, sondern teilweise sitzt man 10 Stunden im Auto und beobachtet etwas. Da kann man nicht zwischendurch die Kinder aus der Kita abholen oder den Wocheneinkauf machen. Für Partnerschaften kann der Beruf des Detektivs zur Belastung werden, wenn der Partner kein Verständnis für den Beruf hat.

Weil es keine geregelten Arbeitszeiten für erfolgreiche Detektive gibt, ist der Beruf nur bedingt für Personen mit kleinen Kindern geeignet.

Kann man sich den Beruf des Detektivs wie im Fernsehen vorstellen?

Im Fernsehen gibt es ja zahlreiche Serien, in denen Detektive die Leitfiguren darstellen. Mit der Realität hat das allerdings meist nichts zu tun. In fast allen Detektiv-Serien oder Filmen im Fernsehen werden unrealistische Szenen gezeigt, die es im echten Detektivleben so nicht geben würde. In den meisten Detektivserien werden innerhalb von 60 Minuten gleich mehrere Straftatbestände durch den Detektiv erfüllt und so mancher Beweis wäre gar nicht gerichtsverwertbar, da er nicht legal erworben worden wäre.

Die wahre Detektivarbeit ist häufig sowohl komplexer, aber auch subtiler. Neben viel Schreibtischarbeit kann es auch zur Detektivarbeit gehören, sich irgendwo mehrere Tage auf die Lauer zu legen, bis nach mehreren Tagen das vermutete Ereignis erst eintritt. Dabei kann man dann auch nicht im Sommer die Klimaanlage des Autos (und damit den Motor) laufen lassen, sondern muss sich absolut unauffällig verhalten. Ein aus dem Fenster ragendes Teleobjektiv – wie in manchen Filmen zu sehen – gehört schon einmal nicht zum unauffälligen Verhalten.

Viele Detektivarbeiten erfolgen im Verborgenen. Ein Detektiv ermittelt häufig so, dass es Betroffene gar nicht erst mitbekommen und lebt davon, dass möglich wenig Menschen sein Gesicht oder sein Auto kennen.

So würde ein Detektiv auch zur Verfolgungsfahrt nie ein auffälliges Fahrzeug benutzen, wie dies in Filmen manchmal zu sehen ist. Unauffälligkeit ist da gefragt.

Die Fernsehdetektive haben mit den realen Detektiven also meist nichts gemeinsam. Das sollte man wissen, bevor man sich zur Detektiv-Ausbildung entschließt.

Ein Praktikum bei einer Detektei– vor der Ausbildung – wird dies schnell aufzeigen.

Sind Kaufhausdetektive im Einzelhandel richtige Detektive?

In vielen Kaufhäusern und größeren Einzelhandelsgeschäften sind im Regelfall Detektive im Einsatz. Manchmal als Angestellte des Händlers, manchmal als externe Detektive, die zur Verhütung von Diebstählen eingesetzt werden. Viele Detektivbüros bieten diese Dienstleistung auch mit an.

Ein reiner Kaufhausdetektiv ist jedoch noch kein richtiger Privatdetektiv, der ein viel größeres Feld an Ermittlungen abdecken muss und demzufolge auch viel mehr Wissen vorhalten muss und entsprechende Erfahrung benötigt.

Für die Tätigkeit eines Kaufhausdetektivs reicht meist eine kurze Anlernphase, dann kann das nahezu jeder erlernen. Viele Kaufhausdetektive sind überdies noch nicht einmal sonderlich erfolgreich in dem, was sie tun, sondern werden von erfahrenen Dieben schnell bemerkt und umgangen.

Für die Tätigkeit des Kaufhausdetektivs reicht ein bisschen Menschenkenntnis und ein kleiner Grundlehrgang der Sackundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung, – mehr benötigt es eigentlich nicht. Die meisten Diebe im Einzelhandel wie z.B. Kaufhäusern erkennt man schon am Umschauen vor der Tat, ob wie wohl beobachtet werden und am ziellosen Umherschweifen im Kaufhaus, um die Lage zu sondieren. Selbst ein schlechter Kaufhausdetektiv erwischt so jeden Tag i.d.R. gleich mehrere Ladendiebe. Das sagt allerdings noch nichts darüber aus, wie viele Diebe er nicht erwischt hat.

Wer bisher „nur “Kaufhausdetektiv war und keine darüberhinausgehende Detektivausbildung oder -erfahrung hat, dem fehlen zu viele Kenntnisse, um erfolgreich als Privatdetektiv tätig zu werden, um z.B. bei Unterhaltsstreitigkeiten, Wettbewerbsverboten oder Lohnfortzahlungsbetrug zu ermitteln.

Was verdient ein Detektiv?

Was ein selbstständiger Detektiv verdient, hängt nicht nur davon ab, wieviel Aufträge er bekommt und welche Aufträge, sondern auch davon, in welchem Bundesland er tätig ist. Bei Befragungen von Detekteien in Deutschland hat sich gezeigt, dass die Honorarsätze von Bundesland zu Bundesland schwanken.

Der Bruttosatz, den ein selbstständiger Detektiv seinem Auftraggeber berechnet, verbleibt ihm natürlich nicht, denn davon sind auch die Kosten für das Büro, Marketing, technisches Gerät, Fahrzeuge, Steuern etc. zu bezahlen.
Der Bund Internationaler Detektive hat folgende Anhaltspunkte für 2014 veröffentlicht:

  • Stundenhonorar in der Woche von 8 bis 18 Uhr bis zu 120 Euro
  • Zuschläge für Nacht und Wochenende von 50%, für Feiertage von 150%

Häufig werden dazu noch weitere Kosten berechnet:

  • Einsatz von Pkw oder Sondereinsatzfahrzeugen, gefahrene km häufig mit 1,50 € pro km
  • Kfz-Bereitstellungspreise von 20 Euro/Stunde
  • Einsatzbedingte Spesen
  • Einsatzpauschalen für besonderes technisches Gerät von bis zu 300 Euro am Tag

Wer als Detektiv selbstständig arbeiten möchte, sollte wissen, dass ein Detektiv nur Geld verdient, wenn er Aufträge hat und wenn in der Mehrzahl der Fälle erfolgreich tätig wird. Nur dann wird er weiterempfohlen und Mund-zu-Mund-Propaganda ist die wichtigste Werbung für einen Detektiv. Ein zufriedener Kunde empfiehlt einen Detektiv meist gerne weiter, was zu Folgeaufträgen führt.

Detektiv-Stundensätze nach Bundesländern

Viele Detektivbüros orientieren sich bei den Stundensätzen an folgenden Richtwerten:

  • Baden-Württemberg: 70 – 125 Euro
  • Bayern: 70-125 Euro
  • Berlin: 55 bis 120 Euro
  • Brandenburg: 45 – 95 Euro
  • Bremen: 55 – 90 Euro
  • Hamburg: 60 – 120 Euro
  • Hessen: 75 – 130 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 50-110 Euro
  • Niedersachsen: 50-85 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 70 -120 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 60 – 105 Euro
  • Saarland: 55-115 Euro
  • Sachsen: 45 – 95 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 45 – 95 Euro
  • Schleswig-Holstein: 55 – 110 Euro
  • Thüringen: 50-95 Euro

In großen Städten liegen die Sätze i.d.R. am oberen Rand der angegebenen Spanne, – in kleineren Gemeinden eher am unteren Rand.

Wesentlich für die Gesamtrechnung ist jedoch, ob der jeweilige Detektiv noch weitere Kosten in Rechnung stellt und in welcher Höhe. Nur der reine Stundensatz ist bei einem Vergleich wenig aussagekräftig.

Es nützt auch der billigste Detektiv nichts, wenn seine Arbeit nicht zufriedenstellend ist.

Was verdient ein angestellter Detektiv?

Ein in einer Detektei angestellter Detektiv wird – je nach Ausbildung am Anfang zwischen 2000 und 2.500 Euro im Monat brutto verdienen. Ohne viel Erfahrung auch weniger. Mit viel Erfahrung auch mehr bis deutlich mehr. Das hängt von der Größe des Unternehmens und der Region ab.

Berufsaussichten für Detektive

In Deutschland arbeiten etwas mehr als 1000 Detektive, bzw. Detektivbüros als Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive. Viele davon in kleinen, überschaubaren Strukturen. Ein guter Detektiv mit Referenzen wird schnell einen neuen Job bekommen. Ohne vernünftige Ausbildung ist es schwierig, einen Job als Detektiv zu bekommen.

Viele Detektive fangen als Kaufhausdetektive an, was allerdings meist wenig anspruchsvoll und wenig abwechslungsreich ist. Diese werden immer gesucht.

Bei größeren Detekteien sind gute Detektive mit guter Ausbildung und Erfahrung immer gefragt. Ermittelt wird immer und gute Ermittler sind gesucht.

Wer sich mit IT-Forensik und Observation gut auskennt, hat aktuell gute Chancen, eine Stelle zu ergattern.

Was lernt ein guter Detektiv während der Ausbildung in einer Detektei?

Ein Detektiv muss im Rahmen seiner Ausbildung insbesondere auch in den folgenden Bereichen geschult werden:

  • Ermittlungstechnik: Wie beschafft man sich über welche Methoden legal Informationen und Beweise? Wie erhält man Auskünfte und Informationen – ohne sich selbst strafbar zu machen?
  • Psychologische Grundlagen: Wie gewinnt man das Vertrauen des Gesprächspartners? Wie sind bestimmte Verhaltens- oder Bewegungsweisen zu deuten? Wie verhält man sich möglichst unauffällig?
  • Rechtliche Grundlagen: Welche Gesetze sind wichtig? Was muss unbedingt beachtet werden? Welche Gesetze darf man bei Ermittlungen nicht verletzen? Eine Einführung in Strafrecht, Persönlichkeitsrecht und natürlich auch das Grundgesetz
  • Observationsgrundlagen: Wie baut man eine gute Observation grundlegend auf und führt diese durch? Wie beschattet man jemanden, – ohne, dass dieser das merkt? Wo lauern Fallen?
  • Recherchetechnik: Wie bekommt man möglichst schnell und umfangreich die Informationen, die man braucht? Mit welchen Hilfsmitteln kann man dabei arbeiten?

Detektive sollten technik-affin sein

Der Beruf des Detektivs ist auch viel mit dem Einsatz von technischem Gerät verbunden, von der Webcam über bis hin zu Kameras, Sendern, Programmen und Aufnahmegeräten. Wer den Beruf des Detektivs ergreift, sollte daher eine Nähe zur Technik haben und mit dieser nicht auf dem Kriegsfuß stehen.

Da die Technik immer weiter fortschreitet, muss man auch gewillt sein, diesbezüglich stets auf der Höhe der Zeit zu sein.

Nur richtig bedientes hochwertiges technisches Equipment erbringt auch die gewünschten Leistungen. Im Zweifel kann man vor Ort niemanden fragen, sondern muss alles selbst bedienen können und Probleme selbst lösen können.

Was brauche ich, um mich als Detektiv selbstständig zu machen?

Wer sich als Detektiv selbstständig machen will, sollte vorher ausreichend Erfahrung in einer Angestelltenposition als Detektiv gesammelt haben – möglichst in verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Eine gute Ausbildung und viel Praxiserfahrung beim Lösen von Fällen und Aufgaben ist eine Voraussetzung, um sich selbstständig zu machen.

Um die anfängliche Durstzeit zu überbrücken, wenn noch nicht so viele Aufträge eingehen, sollte man über ausreichend Eigenkapital verfügen, um diese Zeit überbrücken zu können.

Auch sollte man weitere Team-Mitglieder haben, da man allein kaum erfolgreich arbeiten kann.

Bei der Stadt muss man ein Gewerbe anmelden, wofür man braucht:

  • Einwandfreies Führungszeugnis
  •  Gewerbeanmeldung
  • Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt (keine Steuerschulden)

Man sollte sich allerdings nicht von den hohen Stundensätzen blenden lassen, denn meist muss man davon auch bezahlen:

  • Büro
  • Mitarbeiter
  • Ständige Weiterbildungen
  • Werbung
  • Fahrzeuge
  • Technik
  • Steuern

Am Anfang der Tätigkeit kämpfen viele Detektive um das Überleben, wenn Aufträge nicht in der Häufigkeit eingehen, wie man sich das gedacht hat. Ist man erst einmal eine Weile erfolgreich tätig, wird man meist weiterempfohlen und erhält mehr Aufträge. Das kann aber dauern.

Was sind typische Tätigkeitsfelder im Berufsbild Detektiv
Privatdetektive / Wirtschaftsdetektive haben immer wieder mit ähnlichen Fallkonstellationen zu tun und doch ist jeder Fall anders. Einige Themenbereiche sind aber wiederkehrend immer wieder Gegenstand von Aufträgen für Detektive. So z.B.:

  • Ermittlungen in Sachen Fremdgehen / Untreue
  • Ermittlungen in Sachen Kindesunterhalt
  • Ermittlungen in Sachen Sorgerecht
  • Ermittlungen zu verschwiegenen Tätigkeiten/Einkünften
  • Ermittlungen zu ungenehmigten Nebentätigkeiten
  • Ermittlungen zu Lohnfortzahlungsbetrug („Scheinkranke “)
  • Wohnungs- und Mietprobleme
  • Kautionsbetrug
  • Einbruchsermittlungen
  • Observationen
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Diebstahl durch eigene Angestellte
  • Wirtschaftskriminalität
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
  • Bewerberprüfung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Spesenbetrug
  • Erpressung durch Angestellte
  • Steuerbetrug
  • Schuldnerermittlungen
  • Mindestlohnbetrug
  • Üble Nachrede gegen Wettbewerber

Welche Zertifikate sind für einen Detektiv sinnvoll?

Richtig gute und erfahrene Detektive brauchen eigentlich gar kein Zertifikat, weil sie ihr Handwerkszeug beherrschen. Wer neu in die Branche will, dem schaden diverse Ausbildungen, bei denen man dann die entsprechenden Zertifikate erwerben kann, nicht. Wer z.B. bei der Sicherheitsakademie Berlin den Lehrgang zur Fachkraft Detektiv (IHK) absolviert, erreicht im Rahmen des Lehrgangs folgende Zertifikate:

  • IHK-Zertifikat „Fachkraft Detektiv“
  • IHK-Zertifikat Sachkunde gemäß § 34a GewO
  • Zertifikat „Gewerbliche Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG
  • Zertifikat „Erste Hilfe“
  • Zertifikat „Brandschutz und Evakuierungshelfer “
  • Zertifikat „Interventionskraft nach VdS “
  • Zertifikat „Beauftragte Person als Aufzugswärter gemäß TRBS 3121“

Einen Teil dieser Bescheinigungen wird man eher brauchen, wenn man seinen Schwerpunkt mehr auf den Sicherheits- und Bewachungsbereich legt und nicht auf das eigentliche Ermittlungsgeschäft eines Detektivs. Wer als Kaufhausdetektiv arbeiten will, muss den Sachkundenachweis nach § 34a GewO nachweisen.

Das ZAD-Zertifikat „Geprüfter Privatermittler – mit IHK-Zertifikat“ ist sicher auch hilfreich, um bei einem Detektivbüro anzufangen oder es Kunden vorzeigen zu können. Das Erreichen der Zertifikate allein reicht allerdings nicht – die praktische Ausbildung in einem Betrieb muss ergänzend hinzukommen.

Tragen Detektive eine Waffe?

Die meisten Detektive erledigen die Arbeit mehr mit dem Kopf als mit einer Waffe. Bei einer Ermittlung benötigt man in der Regel auch keine Waffe. Die meisten Detektive, außer die vielleicht im Fernsehnen sind, daher ohne Waffe unterwegs, wenn es darum geht, Ermittlungen anzustellen oder Personen zu observieren.

Schon im Jahr 2009 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart überdies entschieden, dass die bloße Tätigkeit als Detektiv keine Berechtigung für die Erteilung eines „Waffenscheins“ist. Die Berechtigung, in der Öffentlichkeit eine Waffe zu führen, sei bei einem Detektiv im Regelfall nicht häufiger gegeben, als bei dem Großteil der Bevölkerung und die Tätigkeit des Detektivs setze nicht das Führen einer Schusswaffe voraus, so das Gericht.

Tatsächlich gibt es auch im Regelfall nur wenig Anlass für Detektive, eine Waffe bei sich zu führen.

Wer also einen Job sucht, wie er wie im Wilden Westen um sich schießen kann, ist beim Berufsbild Detektiv definitiv falsch. Hier ist mehr Gehirnarbeit gefordert.

Detektive gehen selten auf Schwerverbrecherjagd, sondern sind häufig eher mit dem Sammeln von Beweisen beschäftigt, was zum Teil am PC, zum Teil durch Beobachtungen, Observationen oder Befragungen geschieht. Für all diese Recherchen braucht man üblicherweise auch keine Waffe.

Wo Detektive doch eine Waffe tragen dürfen

Wenn man als Detektiv im Personenschutz tätig ist oder z.B. auch Werttransport-Begleitung anbietet, dann gibt es die Möglichkeit, bei Behörden für diese Zwecke die Berechtigung zu beantragen, dabei eine Waffe tragen zu dürfen, wenn die Notwendigkeit und auch die Sachkunde nachgewiesen wird. Das ist aber eher ein Nebengebiet für Detektive.

Was sind gute Voraussetzungen für eine Bewerbung als Detektiv?

Wer sich in einem Detektivbüro bewirbt, bringt natürlich gute Voraussetzungen mit, wenn er bereits bei den beiden großen Anbietern ZAD oder SAB Lehrgänge zum zertifizierten Detektiv/Privatermittler absolviert hat. Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn folgende Eigenschaften bei einem angehenden Detektiv vorhanden sind:

  • Gute Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsfragen
  • Redegewandtheit
  • Fähigkeit zum abstrakten Denken
  • Gute Analysierfähigkeit
  • Klare Ausdrucksweise in gutem Deutsch
  • Nach Möglichkeit gute Englisch-Kenntnisse
  • Kenntnisse aus dem Bereich Selbstverteidigung
  • Sportlich fit, BMI möglichst nicht über 30

Zahlt die Agentur für Arbeit eine Ausbildung zum Detektiv?
Die Agentur für Arbeit kann grundsätzlich die Ausbildungskosten zum Detektiv bezahlen, was z.B. Kurse/Seminare bei der ZAD zum Detektiv betrifft. Die Maßnahmen sind grundsätzlich zertifiziert nach dem Sozialgesetzbuch, sodass eine Förderung erfolgen kann.

Ob dies im Einzelfall auch von der Agentur für Arbeit finanziert wird, hängt immer vom Sachbearbeiter und den persönlichen Umständen ab. Die Agentur für Arbeit muss bei einer Förderung überzeugt sein,

  • dass man persönlich für den Beruf geeignet ist
  • dass nach der Ausbildung gute Chancen bestehen, einen Arbeitsplatz zu erhalten und somit aus deren Statistik zu fallen

Die Agentur für Arbeit kann bei entsprechend positiver Überzeugung einen Bildungsgutschein aushändigen und damit die Kosten für einen Lehrgang übernehmen.

Detektiv: Ein Meister in Deeskalation und Konfliktlösung

Ein Detektiv kann seine Arbeit meisten dann am besten erledigen, wenn ihn niemand kennt und erkennt. Wenn er unauffällig jemanden beobachtet oder jemandem folgt, – ohne aufzufallen. Manchmal gilt es auch Befragungen oder Recherchen unter Zuhilfenahme anderer Personen durchzuführen. Hier ist nicht nur Wortgewandtheit gefragt, sondern auch Deeskalation und Konfliktbewältigungspotential, wenn z.B. eine Tarnung auffliegt oder eine Verfolgung entdeckt wird. Es ist nicht gewünscht, aber manchmal sprechen einen Detektiv auch die verfolgten Personen an oder können sich auf den Schlips getreten fühlen. Dann muss es einem gelingen, möglichst elegant und ohne Komplikationen aus der Situation zu kommen – ohne, dass es eskaliert.

Aufteilung in Wirtschaftsdetektive und Privatdetektive

Bei großen Detektivbüros werden die Aufträge meist an spezielle Wirtschaftsdetektive oder Privatdetektive vergeben. Je nachdem, was gerade für wen zu ermitteln ist. Typischerweise ermitteln Wirtschaftsdetektive z.B. häufig in den folgenden Bereichen:

  • Schuldnerermittlung
  • Fahrzeugsicherstellung
  • Verleumdung
  • Forensik, Beweissicherung
  • Lauschabwehr in Firmen
  • Abwehr von GPS-Trackern
  • Adressermittlungen
  • Versicherungsbetrug
  • Unerlaubte Nebentätigkeiten
  • Stalking
  • Spesenbetrug
  • Urkundenfälschung
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Einschleusung von Mitarbeitern in Firmen
  • Risikoprüfung von Mitarbeitern/Firmenkontakten
  • Warenschwund im Unternehmen
  • Diebstahl
  • Bonitätsüberprüfung
  • Bewerberanalyse
  • Datendiebstahl
  • Arbeitszeitbetrug
  • Schwarzarbeit
  • Personenüberwachung
  • Sicherheitskonzepte für Firmen

Während Privatermittler häufig in den folgenden Fällen eingesetzt werden:

  • Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Kindeswohlgefährdung
  • Verleumdung
  • Beweisfindung
  • Untreue/Seitensprung/Ehebruch/Fremdgehen
  • Unterhaltsansprüche
  • Mobbing/Stalking
  • Schriftgutachten/Urkundenfälschung
  • Heiratsschwindler
  • Kindesrückführung / Kindesentzug
  • GPS-Überwachung
  • Diebstahl
  • Personensuche
  • Personenüberwachung
  • Sicherheit im Wohnanwesen

Verschwiegenheit von Detektiven

Die Verschwiegenheit eines Detektivs ist sein Kapital. Im Rahmen von Ermittlungen werden ihm häufig schon bei Auftragserteilung Details bekannt, die geeignet sind, bestimmten Personen zu schaden. Der Detektiv hat dazu in seinem persönlichen Umfeld und gegenüber andere – außer dem Auftraggeber – zu schweigen. Er muss verschwiegen sein wie ein Grab und darf Geheimnisse – auch nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit – nicht weitererzählen.

Anvertrautes Wissen und Details sind nur zur Abwicklung des Auftrags und die erlangten Erkenntnisse dürfen nicht weiterverbreitet werden. Auch nicht zu Erpressungsversuchen gleich welcher Art.

Dies ist z.B. insbesondere dann wichtig, wenn von den Ermittlungsarbeiten prominente Persönlichkeiten betroffen sind. Hier wäre das erlangte Wissen sicher für Pressevertreter höchstinteressant, darf aber das Detektivbüro – nicht nur aus rechtlichen Gründen – nie verlassen. Die erlangten Erkenntnisse dürfen nur zur Auftragsabwicklung verwendet werden. Sie gehen nur den Auftraggeber etwas an und sonst niemanden.

Wer Dinge nicht für sich behalten kann, ist als Detektiv ungeeignet.

Gute Detektive arbeiten immer seriös

Damit Beweise vor Gericht verwendet werden können, müssen die Beweise auf legalem Weg gewonnen worden sein. Ein guter Detektiv wird also Beweise nicht durch einen Einbruch oder illegales Abhören gewinnen, sondern andere Techniken benutzen, um an legal verwertbare Beweise zu gelangen, die dann auch gerichtsfest sind. Es nützt nichts, etwas zu wissen oder Beweise für etwas zu haben, – man muss es im Zweifel auch gerichtsfest und unangreifbar beweisen können. Ein guter Detektiv weiß, wie man das anstellt. Er hat in seiner praktischen Ausbildung in einer Detektei und auch in Lehrgängen gelernt, wie man vorgeht, um auf legalem Weg Beweise zu sichern. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Beweise und Ermittlungsergebnisse gehört mit zu der Tätigkeit eines Detektives. Schreibarbeit gehört also ebenso zum Beruf des Detektivs wie Observation und Ermittlung. Daher sind auch gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift erforderlich.

In vielen Fällen werden Ermittlungsberichte vor Gericht verwertet, daher sollte diese nicht nur inhaltlich, sondern auch formal hohen Anforderungen genügen.

Woran erkennt man seriöse Detektive?

Der seriöse Detektiv nimmt sich bereits Zeit, wenn es um die Auftragsannahme geht. Nur so kann er überhaupt beurteilen, ob eine Ermittlung und seine Einschaltung Sinn macht und einen Ermittlungserfolg verspricht. Während des Einsatzes hält ein seriöser Detektiv seinen Auftraggeber auf dem Laufenden und verhält sich stets verbindlich und seriös. Er gibt weder übertriebene Versprechungen ab, die er nicht einhalten kann, noch verhält er sich auffällig in der Öffentlichkeit. Dazu gehört in der Regel, dass er sich mit seinem Auftraggeber nicht in der Öffentlichkeit sehen lässt.

Vertrauliche Angelegenheiten bleiben in einer seriösen Detektei auch vertraulich. Die Detektei eines seriösen Detektivs ist auch zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar oder meldet sich innerhalb kurzer Zeit zurück. Eine seriöse Detektei arbeitet rechtskonform und hält die Richtlinien des Datenschutzes ein. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte wird von gut ausgebildeten Detektiven ebenso wie der Verbraucherschutz beachtet. Eine seriöse Detektei sagt dem Mandanten auch bereits bei Auftragsannahme, wenn sie voraussichtlich nicht helfen kann und lässt so nicht unnötig Stunden auflaufen, – ohne, dass die Chance besteht, ein positives Ermittlungsergebnis zu erzielen.