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Wie die Corona-Pandemie die ganze Gesellschaft verändert

Die Corona-Pandemie ist über die ganze Welt geschwappt und nahezu niemand war darauf vorbereitet, – auch vorherige Warnungen im Deutschen Bundestag zu Pandemien wurden schlichtweg ohne Handlung übergangen. Die Pandemie mit dem Corona-Virus hat nicht nur zu zahlreichen Todesfällen und Einschränkungen im täglichen Leben geführt, sondern die Gesellschaft verändert. Nicht nur, dass es Kritiker, Leugner und Corona-Versteher gibt, was die Gesellschaft spaltet, sondern die gesellschaftlichen Unterschiede werden in der Coronakrise noch deutlicher. Wer vorher schon sozial schwach war, wurde in der Krise noch schwächer und zahlreiche Menschen mussten auf einen Großteil des Einkommens verzichten.

Zuhause mit mehreren Familienmitgliedern „eingesperrt“ zu sein war auch für viele eine völlig neue Erfahrung.

Zugenommen haben unter anderem:

  • Häusliche Gewalt
  • Sexuelle Übergriffe
  • Kindesentzug
  • Partnerschaftsprobleme
  • Untreue

Corona: Viele Menschen kommen mit der Situation nicht zurecht

Viele Menschen kommen mit der Situation nicht zurecht: Die Miete bleibt gleich, aber das Einkommen sinkt, einige kommen in existenzielle Probleme. Zugleich steigen die Anforderungen: Plötzlich soll man sich um ein, zwei oder drei Kinder und deren Homeschooling-Aktivitäten kümmern und darf z.B. abends nicht mehr aus dem Haus. Das führt vielerorts zu Problemen. In manchen Haushalten wird versucht, den Einkommenswegfall durch Betrügereien und Diebstahl auszugleichen
Häusliche Gewalt in der Coronakrise trifft oft Frauen
In der Coronakrise sind häufig Frauen das Opfer häuslicher Gewalt, das hat sich nicht verändert.

Rund 80% der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen, – nur in rund 20% sind Männer betroffen. Keine Arbeit, zu wenig Geld und Einschränkungen in der Freizeitgestaltung, gepaart mit viel mehr Zeiten des engen „Aufeinanderhockens“ führt offensichtlich bei vielen zu Gewalt als Ventil. Die Polizei dokumentiert alleine eine fünfstellige Anzahl solcher Delikte im Jahr. Die Einschränkungen im Alltag, verbunden mit Zukunftsängsten und finanziellen Sorgen lösen bei vielen Stressreaktionen aus. Gewaltausbrüche und Aggressionen sind die Folge. Manche Frauenhäuser quollen zu Lockdown-Zeiten über, weil Frauen schlichtweg vor Männern fliehen mussten.

Missbrauchsfälle werden nicht oder später aufgedeckt

In Zeiten der Corona-Pandemie fallen auch Missbrauchsfälle weniger schnell auf, finden aber vermehrt statt – wissen auch Opferhilfe-Organisationen zu berichten. Kinder, die Opfer von Missbrauch geworden sind, sind vielleicht früher in der Kita oder der Schule einer Lehrerin oder dem Erzieher aufgefallen. In Zeiten von Homeschooling entfiel in vielen Fällen auch diese Instanz, sodass viele Taten unentdeckt bleiben. Die Verhaltensauffälligkeiten können nicht so schnell von Dritten bemerkt werden, weil der Kontakt zu Dritten beschränkt ist. Viele Menschen, die Hilfe benötigen, bekommen diese nicht, weil sie nicht wahrgenommen werden.

Auch hier berichten Detektivbüros über vermehrte Anfragen zur Aufklärung

Oft sind es laut Statistik Verwandte wie der Stiefvater oder Onkel, von dem man das nie denken würde, die sich des Missbrauchs schuldig machen. In Corona-Zeiten bleiben diese deutlich länger unentdeckt. Erst durch Observierung konnten einige Fälle durch private Ermittler aufgedeckt und belegt werden, die dann den Gang zu den Gerichten gefunden haben.

Kriminelle nutzen Zeit der Unsicherheit und des Homeshoppings
Kriminelle nutzen naturgemäß gerne die Zeit von Umbrüchen und Unsicherheiten aus. In den letzten zwei Jahren ist nach einer Studie von Price Waterhouse nahezu jedes zweite Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. In 48% der Unternehmen wird von solchen Aktivitäten berichtet. Die kriminellen Aktivitäten fallen in solchen Zeiten der Umorganisation und des Umbruchs nicht so schnell auf, was vielfältige Gelegenheiten für Straftaten bietet, allen voran:

  • Betrug
  • Unterschlagung
  • Warendiebstahl
  • IT-Delikte
  • Cyber-Angriffe

In Zeiten von Home-Office müssen Firmen ihre Netzwerke für Zugriffe von außen öffnen, was naturgemäß das Begehen von Cyber-Angriffen und das unberechtigte Eindringen in Firmennetzwerke leichter macht. Bekannt sind die unberechtigten Förder- und Hilfsanträge von Firmen, die gar nicht existierten oder konstruiert waren, aber einen deutlichen Teil der Betrugsaktivitäten machte z.B. der Überweisungsbetrug aus. Betrüger geben sich als Mitarbeiter im Homeoffice aus und veranlassen in der Buchhaltung eine Überweisung für eine dringend zu bezahlende Rechnung, die dann auf einem Betrügerkonto landet und abverfügt wird. In der Buchhaltung denkt man „Der Chef wird schon wissen, was er macht“ und führt die Überweisung aus und merkt erst zu spät, dass die Email gar nicht wirklich vom Vorgesetzten kam.

Betrüger haben sich zumeist vorher in Firmennetze eingehackt und kopieren Schreibstil und Methodik. Sie kennen dann auch Verantwortliche in der Firma und Abläufe, weil sie die E-Mail-Korrespondenzen und oft auch das Intranet gelesen haben.
Das Geld landet dann oft auf Konten, die unter Vorlage falscher Papiere eröffnet wurden oder ist schneller abverfügt, als man zugreifen kann.

Die Auftragsbücher einiger Detekteien sind voll von Aufträgen, bei denen Firmen geschädigt wurden. Durch akribische Arbeit der Detektive kann es gelingen, den Betrügern auf die Spur zu kommen und wenigstens einen Teil der Beute wieder sicherzustellen.

Eigene Mitarbeiter sind krimineller als externe Täter
Bei der Detektivarbeit bestätigt sich oft in der Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten eine Statistik des Verbands der Versicherungswirtschaft, wonach 63% der Täter für Schäden in der Wirtschaft eigene Mitarbeiter verursacht haben, nur 37% gehen auf das Konto externer Personen. Beim Schadensvolumen ist es noch deutlicher: 75% der Schadenssumme geht auf das Konto der eigenen Angestellten. Es lohnt sich also, dort ein besonderes Auge darauf zu werfen und beim Aufkommen eines ersten Verdachts einen Wirtschaftsdetektiv mit der Aufklärung zu beauftragen. Ggf. auch durch Einschleusung von Mitarbeitern in das Unternehmen, um Schwachstellen zu identifizieren.

Welche Schäden verursachen eigene Mitarbeiter in der Coronakrise?

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Mitarbeiter von Unternehmen strafrechtlich besonders in folgenden Formen tätig werden:

  • Buchhaltung/Inkasso/Kassenführung
  • Preisabsprachen / Schwarzgeldvereinnahmung
  • Logistik / Transport / Beschaffung
  • Kollusives Zusammenarbeiten Mitarbeiter mit Lieferanten
  • Ausnutzung dezentraler Organisationsstrukturen z.B. bei Tochtergesellschaften im Ausland

Wie kann man in der Corona-Pandemie Mitarbeiter zur Wachsamkeit schulen?

Betrüger selbst werden sich auch von Schulungen und Warnungen nicht abschrecken lassen, sie passen allenfalls das Verhalten an. Aber Mitarbeiter kann man durchaus sensibilisieren. Folgende Maßnahmen sollten ergriffen werden:

  • Prüfung aller betrieblichen Prozesse auf Schwachstellen
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Wachsamkeit im Email-Verkehr, z.B. Links, Anhänge, geänderte Ansprechpartner, Phishing-Versuche
  • Erhöhte Vorsicht bei Download und Nutzung von Apps und sozialen Netzwerken

Betrugsdelikte nehmen in der Coronakrise massiv zu
Betrugsdelikte nehmen während der Coronakrise massiv zu, das war auch nicht anders zu erwarten. Viele Städte vermelden dramatische Anstiege. In stiegen die Betrugsdelikte z. B. im Jahr 2020 um 1.530 Fälle auf 9.206 Fälle – ähnliches gibt es auch aus anderen deutschen Städten. Neben einer vermehrten Anzahl von Menschen, die „schwarz fahren“, weil sie sich das Ticket schlichtweg nicht mehr leisten können, gibt es eine Vielzahl von Trickbetrügereien unterschiedlicher Gestaltung. Von geschädigten Senioren (Enkeltrick) über geschädigte Firmen: Betrüger sind erfinderisch und versuchen die Coronakrise für ihre Zwecke zu nutzen. Bei der Vielzahl der Delikte ist es für die Polizei schon oft schwierig, in jedem einzelnen Fall schnell in voller Tiefe zu ermitteln. Private Ermittler wie Wirtschaftsdetektive werden daher schon vermehrt angesprochen, ergänzend zu ermitteln.

Mehr Fälle häuslicher Gewalt in der Corona-Krise

Wie Wissenschaftler der Technischen Universität München und des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung während der ersten Covid-19-Welle schon herausgefunden haben, hat vor allen Dingen zu Zeiten der Ausgangs- und Kontaktbeschränkung häusliche Gewalt gegenüber Frauen deutlich zugenommen. Die Fälle traten besonders dann auf, wenn die Familien in Quarantäne mussten und akute finanzielle Sorgen die Situation zusätzlich belastete. Viele Fälle wurden aber auch gar nicht angezeigt. Selbst die UN hat über ihren Generalsekretär Antonio Guterres die Mitgliedsstaaten im April 2020 schon aufgefordert, etwas gegen die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der Corona-Pandemie zu tun.

Diebstahl von Schutzbekleidung, Masken und Desinfektionsmittel
In vermehrtem Maße kam es während der Pandemie auch zum Diebstahl und zur Unterschlagung von Schutzbekleidung, Mundschutz-Masken und Desinfektionsmittel, z.B. aus Krankenhäusern, Verwaltungen und Lagern. Vielfach konnte man nur durch erfahrene Detektive den Tätern auf die Schliche kommen. Im Trubel der Ereignisse haben einige Geschädigte die Straftaten einfach hingenommen.

Bestellerbetrug – vermehrt in der Corona-Pandemie

Deutlich zugenommen hat z.B. auch der Bestellerbetrug: Mit Hilfe ergaunerter Unternehmensdaten gibt sich ein Betrüger als bekannter und großer Kunde aus. Er ordert anschließend Waren im großen Stil – mit abweichender Lieferadresse – die Rechnung wird aber nie bezahlt, sondern nur die Ware schnell abgegriffen und verwertet.

Neue Techniken ermöglichen in Coronazeiten neue Betrugsformen
Auch Betrüger passen ihre Methoden der Zeit an, mittlerweile gibt es Sprachsynthesizer, mit denen sogar die Sprache von Firmenangehörigen, Kunden oder Lieferanten imitiert wurde (Lyrebird-Methode). Mittels Fake-Apps ist auch der Austausch von Gesichtern in Nachrichten möglich. Durch Versand von In-App-Mails mit Links oder Malware erlangen Betrüger nützliche Informationen über Firmen, Netzwerke, Kunden und Lieferanten, die dann für Betrügereien aller Art genutzt werden können.

WhatsApp-Sprachnachrichten mit Anweisungen sollte man in diesen Zeiten grundsätzlich misstrauen und etwaige Aufträge durch telefonischen Rückruf unter bekannten Rufnummern bestätigen lassen, um unliebsame Überraschungen zu verhindern.

Corona-Pandemie ist schon schlimm genug – viele Täter verschlimmern es noch

Während die einen in der Corona-Pandemie aus Verzweiflung Straftaten begehen, weil sie sonst schlichtweg nicht wissen, wie sie die Miete zahlen können, nutzen andere Straftäter die Unsicherheiten in der Corona-Pandemie aus und betrügen wie noch nie. Der Hang zum Online-Ordern macht es vielen Betrügern leicht: Sie setzen einfach Fake-Shops ins Internet, die begehrte Waren zum kleinen Preis beinhalten, aber nach Vorkasse-Vereinnahmung einfach nicht liefern. So können in kurzer Zeit Millionen Euros abgegriffen werden, wie aufgeklärte Fälle einiger Detektive aufzeigen.

In der Corona-Pandemie heißt es also: Wachsam sein im Privatleben und im Gewerbe und bei Verdacht schnelle Aufklärung veranlassen.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

 

 

Lohnfortzahlungsbetrug : Möglichkeiten und Rechtsprechung

Hier wird Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht,   um die Fortzahlung des vereinbarten Lohns für mindestens 6 Wochen zu erreichen, obwohl in dieser Zeit die Arbeitsleistung nicht erbracht wird und eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit gar nicht vorliegt. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ist eigentlich konzipiert worden, um kranke Mitarbeiter in den ersten 6 Wochen finanziell abzufedern, bevor dann meist die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse einsetzt, die allerdings Abstriche vom Gehalt beinhaltet.

Lohnfortzahlungsbetrug als Straftat begeht derjenige, der den Arbeitgeber willentlich und wissentlich über seine Arbeitsunfähigkeit täuscht, um in den Genuss der Lohnfortzahlung zu kommen. Diese Betrugsform rechtfertig nach § 626 BGB eine sofortige fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. (Definition Lohnfortzahlungsbetrug)

Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Der Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 263 StGB. Überdies rechtfertigt der Lohnfortzahlungsbetrug im Regelfall eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach §626 BGB.

Ausgestaltung des Lohnfortzahlungsbetrugs

In der Praxis unterscheidet man zwischen zwei Ausgestaltungen des Lohnfortzahlungsbetrugs:

a) Arbeitnehmer täuscht Arbeitsunfähigkeit vor, um bei anderen Arbeitgebern während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit zu arbeiten. Häufig wird daher bei dem Zweitarbeitgeber auch noch schwarz gearbeitet, d.h. Sozialabgaben und Steuern werden nicht abgeführt.

b) Arbeitnehmer täuscht Arbeitsunfähigkeit vor, um zuhause oder an einem Urlaubsort mehr Freizeit zu haben, ggf. auch seinen Urlaub zu verlängern oder einen Urlaub nicht als Urlaub, sondern als Krankheitstage verbuchen zu lassen, womit ihm nach Rückkehr aus dem Urlaub immer noch Urlaub zusteht.

In beiden Fällen wird der Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen geschädigt. Beide Ausgestaltungen sind strafbar und kommen in nahezu allen Branchen vor. Der Arbeitgeber wird dabei willentlich und wissentlich getäuscht und geschädigt.

Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Straftatbestand

Was vielen nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass der Einsatz eines gefälschten Arzt-Attestes, z.B. durch Vortäuschung von Krankheiten bei einem Arzt, einen gesonderten Straftatbestand erfüllt, nämlich den „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Dies ist in §279 StGB gesondert geregelt und kann mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

§ 279 StGB

Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auch wenn praktisch in jeder Stadt ein sogenannter „Doc Holiday“ bekannt ist, der bereitwilliger als andere beim Ausstellen von Arbeitsunfähigkeit-Bescheinigungen ist, stellt der Einsatz solcher leichtfertig ausgestellter Bescheinigungen, die durch Vortäuschen einer Krankheit erlangt worden sind, eine Straftat dar, die bei Anzeige und Beweisführung zu einer Strafe führen, die von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe reichen kann. Im Regelfall ist man bei Entdeckung seinen Arbeitsplatz durch fristlose Kündigung los.

Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug reicht nicht – Beweislast liegt beim Arbeitgeber

Der bloße Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug reicht allerdings regelmäßig nicht aus, um den Arbeitnehmer zu kündigen und führt auch häufig nicht zu einer Strafverfolgung. Der Arbeitgeber ist – will er den Arbeitnehmer kündigen – auf Beweise angewiesen, die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen. Liegt eine ärztliche „Krankschreibung“ vor, so muss diese Krankschreibung angezweifelt werden. Das bloße Anzweifeln reicht jedoch nicht, – die vorgetäuschte Krankheit muss auch bewiesen werden.

Anzeichen für Lohnfortzahlungsbetrug erkennen

Es gibt einige Anzeichen, die auf Lohnfortzahlungsbetrug hinweisen. Jedes dieser Anzeichen ist für sich genommen, aber noch kein Beweis für den Betrug, sondern sollte beim Arbeitgeber nur zur Vorsicht mahnen:

  • Häufige Krankschreibungen – attestiert von ständig wechselnden Ärzten
  • Unspezifische Symptome, die nur schwer auf Plausibilität zu prüfen sind, wie z.B. Migräne, Magenschmerzen, Rückenschmerzen
  • Häufige Krankschreibungen vor oder nach dem Wochenende
  • Häufige Krankschreibungen vor oder nach dem Urlaub oder auch im Urlaub
  • Häufige Krankmeldungen an Brückentagen oder rund um Feiertage
  • Krankmeldungen zu Zeiten, an denen Urlaub nicht genehmigt worden ist
  • Betriebliche Ausfallzeiten durch Krankheit von mehr als 5%

Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die einfach das Pech haben, häufig zu erkranken. Aber statistisch ist es unwahrscheinlich, dass jemand immer zufällig Montag und Dienstag krank wird oder immer 3 Tage nach Urlaubsrückkehr.

Aber auch hier gilt: Ein bloßer Verdacht reicht allein nicht aus, um arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, – der Arbeitgeber muss den Betrug auch nachweisen, was oft eine besondere Herausforderung ist.

Hier greifen die Erfahrungen und Möglichkeiten einer Detektei, die auf Lohnfortzahlungsbetrug spezialisiert ist. Mit Hilfe einer Detektei kann der Nachweis erbracht werden, dass Lohnfortzahlungsbetrug besteht, was dann zur rechtssicheren Kündigung des Arbeitsverhältnisses und ggf. auch Schadenersatzforderungen führen kann.

Lohnfortzahlungsbetrug durch Detektei nachweisen lassen:  Möglichkeiten

Wer als Arbeitgeber einen Verdacht hat, dass sein Arbeitnehmer sich zu Unrecht die Lohnfortzahlung erschleicht, obwohl er in Wirklichkeit gar nicht krank ist, muss dies auch beweisen können. Bei der Erlangung von Beweisen kann eine Detektei hilfreich sein, die sich auf die Aufdeckung und den Nachweis rund um Lohnfortzahlung versteht.

Dabei ist es förderlich zur Nachweisführung, die Detektei möglichst frühzeitig einzuschalten und möglichst wenig Leute über die Einschaltung der Detektive zu informieren. So ist gewährleistet, dass die Detektei gute Chancen hat, den Arbeitnehmer des Betrugs zu überführen und dieser nicht von Kollegen vorgewarnt wird.

Im Regelfall wird eine mehrtägige Ganztagsüberwachung des Arbeitnehmers durch die Detektei erforderlich sein. Häufig gelingt es dann, ein nicht gesundheitsförderliches Verhalten des Arbeitnehmers oder gar Schwarzarbeit bei dritten Arbeitgebern nachzuweisen. Besonders häufig kommen ungerechtfertigte Krankmeldungen z.B. in Handwerk und Gastronomie vor, – der Klassiker ist der Dachdecker, der beim eigentlichen Arbeitgeber „krankfeiert“, aber auf fremden Dächern schwarz Geld hinzuverdient. Eine Foto- und Videodokumentation einer Detektei, die gerichtsverwertbar erstellt wurde, führt dann zu einer unangreifbaren fristlosen Kündigung und auch zur Schadenersatzpflicht.

Nach der Rechtsprechung hat ein Arbeitnehmer während einer „Krankschreibung“ auch alles zu unterlassen, was seine Genesung gefährden könnte – Detekteien können auch dort gesundheitsgefährdendes Verhalten in nennenswertem Umfang nachweisen und so einen bloßen Verdacht des Arbeitgebers erhärten und mit Beweisen hinterlegen.

Rechtsprechung zu Lohfortzahlungsbetrug

Da Lohnfortzahlungsbetrug jeden Tag in Deutschland vorkommt und es zu zahlreichen Kündigungen und Prozessen in Zusammenhang mit ungerechtfertigten Krankmeldungen kommt, gibt es eine gesicherte Rechtsprechung in Deutschland zu diesem Thema, woraus man Schlüsse für das eigene Verhalten als Arbeitgeber ziehen kann.

Überwachung nur bei konkreten Anhaltspunkten einer Straftat
Das Bundesarbeitsgericht hat unter Az. 8 AZR 1007/13 im Jahr 2015 entschieden, dass Arbeitnehmer nur dann vom Arbeitgeber (bzw. von einer durch ihn beauftragten Detektei) überwacht werden dürfen, wenn einer konkreter Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Straftat vorhanden ist. Ohne konkrete Anhaltspunkte darf man Mitarbeiter nicht überwachen lassen, – dies könnte als ungerechtfertigte Persönlichkeitsrechtsverletzung interpretiert werden, die sogar zu Entschädigungspflichten führen kann. Bei der Erhebung solcher personenbezogenen Daten, die bei einer Überwachung entstehen, ist zudem das Bundesdatenschutzgesetz, hier u.a. §32 zu beachten.

Seriöse Detekteien handeln nach natürlich rechtskonform und so, dass Beweise auch gerichtsverwertbar sind.

Arbeitgeber können Attest ab erstem Krankheitstag verlangen

Häufig finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen Formulierungen, dass erst ab dem dritten Tag einer Krankmeldung eine solche durch ein ärztliches Attest belegt werden muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings unter Az. 5 AZR 886/11 schon im Jahr 2012 festgelegt, dass Arbeitgeber auch das Recht haben, vom ersten Tag an eine ärztliche Bescheinigung zu fordern. Bei vielen Arbeitnehmern, die häufig 2 Tage „krank“sind, hilft die Anordnung einer solchen Pflicht, die Krankheitstage merklich zu reduzieren.

Arbeitgeber dürfen auch ohne sachlichen Grund die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt ab dem ersten Tag verlangen. Natürlich muss man bei der Gestaltung des Verlangens darauf achten, dass die Anordnung nicht willkürlich oder nach Schikane aussieht. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz muss befolgt werden, – so darf man z.B. nicht nur von Mitarbeitern eines bestimmten Geschlechts oder Hautfarbe eine solche frühzeitige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Gibt es einen Betriebsrat, muss man bei einer generellen Anordnung einer solch frühen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Nr. 1 Betr.VG beachten.

Wer krank ist und schwarzarbeiten will, darf gekündigt werden

Nicht nur, wer sich krankmeldet und woanders schwarzarbeitet, darf fristlos gekündigt werden, sondern auch derjenige, der nur anbietet, während dieser Zeit schwarz zu arbeiten, riskiert seinen Arbeitsplatz, so urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht in 2009 (Az. 6 Sa 1593/08). Allerdings muss man aufpassen, dass man das Angebot des Schwarzarbeiters als Detektiv nicht etwa bewusst provoziert, was zu Beweisverwertungsverboten führen könnte. Bei einer erfahrenen Detektei liegt allerdings das Wissen um solche Urteile vor und es werden rechtskonforme Beweise geliefert, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich anbietet, Schwarzarbeit während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit zu verrichten.

Wer Krankheit ankündigt, darf fristlos entlassen werden

Im Eifer des Gefechts äußern Arbeitnehmer manchmal unbedacht im Falle eines nicht genehmigten Urlaubs „dann bin ich halt dann krank“ oder ähnlich. Das sollten sich Arbeitnehmer allerdings gründlich überlegen, da der Bundesgerichtshof (BGH) schon im Jahr 2009 geurteilt hat, dass bereits die Ankündigung einer zukünftigen Krankheit ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann (Az. 2 AZR 251/07). Ein weiterer Fall einer eindeutigen Rechtsprechung zum Lohnfortzahlungsbetrug.

Arbeitnehmer muss Detektivkosten übernehmen

Die Einschaltung einer Detektei, um Beweise für Lohnfortzahlungsbetrug gegen den Arbeitnehmer zu sammeln, kostet naturgemäß Geld. Häufig sind eine Beobachtung und Auswertung des Verhaltens des Arbeitnehmers über mehrere Tage notwendig. Wenn ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht, haben mehrere Gerichte schon geurteilt, dass der Arbeitnehmer dann auch die Detektivkosten diesbezüglich übernehmen müsse, weil er die Kosten für die Detektei schuldhaft verursacht hat.

Man darf den Arbeitnehmer beim Lohnfortzahlungsbetrug fotografieren

Als Beweis dienen während des Lohnfortzahlungsbetrugs in erster Linie:

  • Fotos
  • Videos
  • Berichte von Detektiven über Tagesabläufe etc.

In Einzelfällen wehren sich betroffene Arbeitnehmer manchmal und wollen eine Foto- oder Videodokumentation unterbinden oder gar die Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend machen.

Im Regelfall kommen die Arbeitnehmer mit solchen Strategien vor Gericht aber nicht durch, da das Interesse des Arbeitgebers an der Dokumentation eines Rechtsverstoßes höhe wiege als das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Ansonsten könnte ja auch ein Bankräuber geltend machen, dass man ihn bei seiner Tat nicht aufnehmen dürfe, weil das seine Persönlichkeitsrechte verletze.
Dies haben Gerichte in zahlreichen Fällen zugunsten der Arbeitgeber so entschieden, so z.B. deutlich auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Az. 7 Sa 197/08 aus 2008.

Dort ging es um einen angeblichen arbeitsunfähigen und kranken Mitarbeiter, der während seiner „Krankheit“aber noch kräftig genug war, um an einer Auto-Waschanlage zu arbeiten, was fotografisch dokumentiert wurde. Sein Versuch, solche Fotos verbieten zu lassen, lief ins Leere. Das Gericht urteilte zugunsten des Arbeitgebers. Das Gericht urteilte wörtlich:

Die Speicherung der Fotos über seine punktuelle persönliche Beobachtung stellt unter den gegebenen Umständen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers dar. Es bestand aus Sicht des Vorgesetzten der konkrete Verdacht, dass der Kläger seine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht und damit einen Entgeltfortzahlungsbetrug begangen haben könnte.

Kellnern während der Krankheit führt zur Kündigung – wenn der Betriebsrat angehört wurde

Immer wieder werden Arbeitnehmer dabei ertappt, wie sie während einer angemeldeten Arbeitsunfähigkeit dennoch anderswo in der Gastronomie arbeiten, z.B. bei Bekannten, Verwandten oder gar in eigener Gastronomie. Das führt im Regelfall zur Berechtigung einer fristlosen Kündigung. In Betrieben mit Betriebsrat muss man natürlich die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einhalten und z.B. den Betriebsrat dazu anhören. Allerdings ist an der Kündigung selbst – wenn die Formalien eingehalten wurden – oft nichts zu rütteln. Wer anderswo arbeitet, obwohl er eigentlich „krank „sein will, begeht Lohnfortzahlungsbetrug und darf fristlos entlassen werden. So urteilte auch das Bundesarbeitsgericht in 2008 (Az 2 AZR 965/06) in einem Fall, in dem ein Kraftfahrer sich immer wieder arbeitsunfähig meldete, dann aber ein eingeschaltetes Detektivbüro nachweisen konnte, dass er in einem gastronomischen Betrieb arbeitete. Fotografisch wurde dokumentiert, wie er Gäste bediente, die Geschirrspülmaschine leerte und weitere Tätigkeiten verrichtete. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats war unwirksam, eine erneut ausgesprochene Kündigung mit ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats wurde jedoch für wirksam erklärt.

Attest kann ab dem ersten Tag der Krankheit verlangt werden

In §1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist es eigentlich schon geregelt: Der Arbeitgeber darf auch ab dem ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung fordern. Dennoch klagen immer wieder Arbeitnehmer dagegen und bekommen dann im Regelfall nicht Recht.

§1 Entgeltfortzahlungsgesetz: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Eine Arbeitnehmerin hatte sich nach abgelehntem Dienstreiseantrag für einen Tag krankgemeldet, woraufhin ihr der Arbeitgeber am Folgetag aufgab, zukünftig ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin und verlor vor dem Landesarbeitsgericht Köln in 2011 (Az 3 Sa 597/11) und auch vor dem Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 886/11 aus 2012).

Arbeitnehmer darf während der Krankschreibung seine Gesundheit nicht weiter gefährden

Einem Arbeitnehmer ist es während einer Arbeitsunfähigkeit nicht verboten, das Haus zu verlassen. Auch muss er während einer Krankheit nicht zwangsläufig das Bett hüten. Allerdings muss sich ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer so verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird und damit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Damit hat er alles zu unterlassen, was seine Genesung gefährdet. Der Arbeitnehmer muss auch auf die berechtigten Belange des Arbeitgebers Rücksicht nehmen, der zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.

Wer diese Rücksichtnahme unterlässt und während seiner „Krankschreibung“Tätigkeiten verrichtet, die einer schnellen Genesung im Weg stehen, muss sich gefallen lassen, dass ihm außerordentlich gekündigt wird, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 2.3.2006 (Az 2 AZR 53/05) inhaltlich.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zum gesundheitsfördernden Verhalten rechtfertigt mindestens eine Abmahnung, – in schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung. Allerdings muss der Verstoß gerichtsfest erhoben werden, hier leistet die Einschaltung einer Detektei wertvolle Dienste.

Entgeltfortzahlung nur bei unverschuldeter Ursache

Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat man nur, wenn einen an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. Bei Vorsatz oder grobem Verschulden ist die Fortzahlung ausgeschlossen, dies ist in § 3 EFZG geregelt:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Nicht den Lohn weiterzahlen muss ein Arbeitgeber, z.B., wenn:

  • Der Arbeitnehmer sich bei einer besonders gefährlichen Nebentätigkeit verletzt hat
  • Der Arbeitnehmer bei einer selbst verursachten Schlägerei verletzt wurde
  • Verkehrsunfälle selbst verschuldet wurden, z.B. unter Drogen oder Alkohol oder im Winter mit Sommerreifen in Schneegebieten gefahren wird. Zur Verweigerung der Lohnfortzahlung reicht es aber z.B. auch aus, wenn man, ohne nach rechts und links zu gucken über die Straße läuft und dann angefahren wird (LAG Hamm, Az. 7 Sa 549/83)
  • Der Arbeitnehmer einen fremden Hund streichelt, der ihn dann beißt, obwohl er auf die Gefährlichkeit des Tieres hingewiesen worden ist. (Arbeitsgericht Wetzlar, Az. NZA RR 1996,5)

Häufig verschweigen Arbeitnehmer die selbst gelegte Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Das Einschalten der Detektei kann hier oft schnell Klarheit bringen und den Arbeitgeber vor den Ansprüchen des Arbeitnehmers schützen, die dieser selbst verursacht hat.

Maler- und Tapezierarbeiten zuhause sind auch Betrug

Wer sich im Betrieb mit einer Krankschreibung „frei nimmt“, um in dieser Zeit in Ruhe sein eigenes Haus zu modernisieren, z.B. mit der Vornahme von Maler- und Tapezierarbeiten, darf gekündigt werden. Dies stellte z.B. das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Az Sa 979/99 fest

Rechnung der Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug als Betriebsausgabe absetzbar

Wer, um Lohnfortzahlungsbetrug im Unternehmen zu vermeiden, eine Detektei einsetzt, um Arbeitnehmer zu überwachen, kann die Kosten der Detektive als Gewerbetreibender oder Freiberufler in der Regel als Betriebsausgabe absetzen – Finanzgericht Hessen Az. 8 K 3370/88

Attest ohne Untersuchung gilt als erschüttert

Normalerweise hat ein ärztliches Attest über eine Arbeitsunfähigkeit zunächst eine hohe Beweiskraft. Diese ist allerdings erschüttert, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass der Arzt das Attest ohne Untersuchung ausgestellt hat. Gleiches gilt für eine Rückdatierung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt, so das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 Sa 762/01) im Jahr 2002.

Was kann eine Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug machen?

Arbeitnehmer, die sich durch vorgetäuschte Krankheiten die Lohnfortzahlung erschleichen und so den Arbeitgeber betrügen, verursachen jährlich einen immensen Schaden bei den Arbeitgebern. Andere Arbeitnehmer müssen dann oft die Arbeit des „blau machenden“Kollegen mitmachen oder der Arbeitgeber muss strukturell schon mehr Mitarbeiter beschäftigen, damit die Blaumacherquote ausgeglichen wird.

Es ist daher das legitime Interesse des Arbeitgebers, solche betrügerischen Krankmeldungen zu unterbinden. Wer einen konkreten Anfangsverdacht hat, darf als Arbeitgeber auch den Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen lassen, urteilte u.a. auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) Kassel mit Az 8 AZR 5/97.

Detektive können auch im Umfeld des Arbeitnehmers ermitteln oder als verdeckte Ermittler oder Testkunden auftreten. Darüber muss ein Arbeitgeber auch den Betriebsrat vorher nicht informieren, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az. 1 ABR 26/90).

Die Dreistigkeit mancher Arbeitnehmer ist kaum noch zu überbieten, teilweise wird unverfroren die Schwarzarbeit in Anzeigenblättern oder Internetforen angeboten und dann während einer angeblichen Arbeitsunfähigkeit ausgeführt. Detektive können dies bei Ihrer Arbeit belegen und auch durch Testaufträge gerichtsfest machen – oder aber tatsächliche Kundenaufträge und Arbeiten für andere Kunden nachweisen.

Was zählt vor Gericht in Sachen Lohnfortzahlungsbetrug und Detektei?

Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer kommen, zählen vor Gericht als Beweise:

  • Ermittlungsberichte der Detektei
  • Fotoaufnahmen der Detektei
  • Videoaufnahmen der Detektei
  • Sonstige Dokumentationen der Detektive
  • Durch die Detektei beschaffte Aussagen dritter Zeugen

Die Detektei ist bei vorliegendem Lohnfortzahlungsbetrug fast ausnahmslos immer in der Lage, dies auch gerichtsfest zu dokumentieren. Erst durch die Erhebung von gerichtsfesten Beweisen wird für das Gericht aus einem Verdacht ein Beleg für eine Straftat.

Häufig lenken Arbeitnehmer aber schon ein, wenn der Bericht einer Detektei vorliegt.

Man muss nicht eigene Angestellte auf den Arbeitnehmer ansetzen

Natürlich könnte man auch eigene Angestellte auf den abtrünnigen Arbeitnehmer ansetzen, aber dies hinterlässt häufig einen faden Beigeschmack und birgt immer das Risiko, dass der Angestellte vorgewarnt wird und sich dann sein Fehlverhalten schlechter beweisen lässt.

Von daher ist es vernünftiger, eine unabhängige Detektei mit der Überwachung des Arbeitnehmers bzw. Beweiserhebung für den Lohnfortzahlungsbetrug zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurde auch von Gerichten mehrfach in Prozessen geklärt, dass der Arbeitgeber externe, kostenpflichtige Detekteien mit der Ermittlung beauftragen darf und nicht auf die Überwachung durch eigene Anstellte setzen muss (z.B. auch im Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 540/99)

Wie geht die Detektei in Sachen Lohnfortzahlungsbetrug vor?

  • Wichtig ist, dass die Detektei so frühzeitig wie möglich eingeschaltet wird. Also z.B. nicht am letzten Tag einer vermuteten unredlichen Krankschreibung, sondern eher am ersten Tag
  • Eine Besprechung zwischen Arbeitgeber und Detektei wird angesetzt und kann so stattfinden, dass andere Arbeitnehmer nichts davon bemerken. Dabei werden bisher vorliegende Anhaltspunkte und der Grund für den Verdacht benannt. Die Detektei erhebt bislang vorliegende Fakten.
  • In der Detektei findet eine Besprechung mit den Detektiven statt und der Einsatz wird geplant, Aufgaben ggf. aufgeteilt. Eine Strategie zur lückenlosen Überwachung wird gefunden und umgesetzt.
  • Mögliche Alternativbeschäftigungsorte werden gesondert überwacht, dies kann sein: anderer Arbeitgeber, eigener Hausbau, Fitnessstudio-Besuche
  • Während des gesamten Einsatzes und auch der Vorbesprechung ist DISKRETION das oberste Gebot, um weder dem Arbeitgeber noch der Detektei zu schaden. Die beste Überwachung ist immer die, die alles entdeckt, aber selbst nicht entdeckt wird. Dazu steht geeignetes Personal, Methoden und auch technisches Gerät zur Verfügung. Der Mitarbeiter erfährt während der Überwachung nicht, dass er überwacht wird.
  • Während des Einsatzes werden gerichtsfeste Beweise erhoben, z.B. in Form von Fotos, Videos, aber ggf. auch Zeugenbefragungen. Das Vorgehen wird mit dem Arbeitgeber vorher abgestimmt. Bei der Erlangung von Beweisen steht immer im Vordergrund, dass nicht nur ein Beleg für eine Straftat (Lohnfortzahlungsbetrug) gesucht und dokumentiert wird, sondern dieser auch vor Gericht verwendet werden darf. Die Detektei-Mitarbeiter sind entsprechend geschult, sodass dort keine handwerklichen Fehler entstehen können.

Die Einsätze einer Detektei erfolgen gesetzeskonform, seriös und mit hoher Qualität. Nur so ist gewährleistet, dass Beweise vor Gericht nicht „auseinandergenommen „werden können.

Frische Luft allein ist keine Straftat

Arbeitnehmer, die wegen angeblicher Arbeitsunfähigkeit der Arbeit fernbleiben, unterliegen keinem Verbot, dass ihnen den Ausgang an der frischen Luft verbietet. Sie dürfen nach ständiger Rechtsprechung sowohl spazieren gehen, den Hund ausführen und auch einkaufen. Allerdings alles in Maßen: Wer seinen Wocheneinkauf mit vielen schweren Kisten und einen anschließenden Baumarktbesuch in der Arbeitsunfähigkeit erledigt, muss sich ebenso fragen lassen, ob das der Gesundheit förderlich ist, wie derjenige, der an einem Marathonlauf teilnimmt.

Bei schweren körperlichen Arbeiten in seiner Freizeit gefährdet der Mitarbeiter regelmäßig seine Gesundung, was er mit Rücksicht auf den Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit nicht darf.
Als geschulte Detektei wissen die eingesetzten Detektive ganz genau, was unkritisch ist und welches Verhalten des Arbeitnehmers rechtlich angreifbar ist. Auch wenn keine Verpflichtung zum Betthüten oder Zuhause-Bleiben für einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer besteht, so darf er dennoch nicht seine zeitnahe Gesundung gefährden und schon gar nicht gleichartige Tätigkeiten wie beim eigentlichen Arbeitgeber woanders ausführen.
Der Dachdecker, der in seiner Arbeitsunfähigkeit woanders Dächer deckt, macht sich nicht nur verdächtig, sondern ist praktisch schon des Lohnfortzahlungsbetrugs überführt.

Attest ohne Arztbesuch – die Detektei kann es aufdecken

Manche Atteste erfüllen auch schon den Tatbestand des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse, z.B., wenn der Patient gar nicht körperlich beim Arzt vorstellig geworden ist, sondern das Attest ohne vorherige Untersuchung ausgestellt wurde. Der Arzt hat so gar nicht die Gelegenheit gehabt, den Patienten zu untersuchen, um eine fundierte Diagnose zu erstellen. Häufig sind solche Ärzte schon aus der Schulzeit bekannt. Werden solche Atteste bei Behörden oder Versicherungen vorgelegt, ist der Straftatbestand spätestens dann erfüllt und kann sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden.

Die Beweislage ist dafür nicht immer einfach, bei wiederholtem Fehlverhalten ist es für die Detektei oft aber möglich, ein solches Verhalten nachzuweisen. Dies kann auch mit Testbesuchen oder -anrufen beim Arzt erfolgen, die gerichtsfest dokumentiert werden – oder mit Befragungen von Patienten, die die Praxis verlassen. Laienermittlungen sollte man jedoch tunlichst unterlassen, um sich nicht selbst strafbar zu machen und womöglich Schadenersatzansprüchen des Arztes ausgesetzt zu sein.

Bei ordentlichen Beobachtungen und Ermittlungen gelingt aber immer wieder auch die Überführung von Ärzten, die es mit der Ehrlichkeit nicht ganz so genau nehmen und eher wirtschaftliche Interessen als medizinische Interessen verfolgen. So hat das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 21 K 381/09) z.B. einen Arzt verurteilt, der Patienten wahrheitswidrig bescheinigte, alle 14 Tage in psychotherapeutischer Behandlung zu sein. Der Arzt wurde zu einer Geldbuße verurteilt.

Rückdatierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Ärzte

Manche Ärzte stellen auch rückdatierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, was sie eigentlich nicht sollen. Der Bundesmantelvertrag für Ärzte sieht dies explizit nicht vor. Verstöße gegen solche Regeln können als Beihilfe zum Betrug gewertet werden.

Durch Einschaltung einer Detektei können ggf. auch solche Verstöße und Zusammenhänge aufgedeckt werden.

Statt eigener Recherche lieber Detektei einschalten

Statt selbst auf eigene Faust zu recherchieren und dokumentieren, sollte man lieber eine Detektei einschalten und dieser die Beschaffung von Beweisen überlassen. Dies hat zwei Vorteile:

  1. Die Detektei weiß, welche datenschutzrechtlichen Vorschriften (z.B. nach §32 Bundesdatenschutzgesetz) regelmäßig eingehalten werden müssen und wie man eine Überwachung und Beweiserhebung rechtssicher und gerichtsverwertbar erstellt. Es droht nicht die Gefahr, dass das Gericht oder die Gegenseite etwaige Beweise in der Luft zerreißt oder als nicht verwertbar einstuft.
  2. Die Berichte, Fotos und Videos der Detektei gelten als unabhängiger Beweis von dritter Seite und wiegen vor Gericht in der Regel mehr, als wenn der Arbeitgeber selbst aussagt „habe ich gesehen “.

Wer also sichergehen will, dass seine Beweise und Dokumentationen wasserdicht vor Gericht sind, überlasst das Sammeln und Dokumentieren lieber einer professionellen Detektei, wenn es um Lohnfortzahlungsbetrug durch Arbeitnehmer geht.
Schlecht erhobene Beweise könnten sonst durch ein Beweisverwertungsverbot oder auch ein Sachvortragsverwertungsverbot belegt werden, was dann nach viel Mühe wie ein in sich zusammenfallendes Kartenhaus wirkt. Der lachende Dritte ist dann der Arbeitnehmer, von dem sie wissen, dass er sie betrügt, aber dies nicht beweisen können.

Die meisten Arbeitnehmer sind ehrlich und rechtschaffen. Wer aber unter einem betrügenden Arbeitnehmer leidet, will nicht vor Gericht auch noch in seine schadenfrohen, lachenden Augen schauen müssen. Daher bietet sich die Einschaltung einer in Lohnfortzahlungsbetrug erfahrenen Detektei förmlich an.

Jemand, der nicht betrügt, kann auch nicht überführt werden

Ein Mitarbeiter, der tatsächlich bei der Lohnfortzahlung nicht betrügt, kann natürlich auch durch eine Detektei nicht überführt werden. Überführt werden können nur Täter, die sich tatsächlich strafbar machen und vertragswidriges Verhalten an den Tag legen. Wer bei einer Erkältung in kurzer Hose im kalten Badesee schwimmen geht oder bei Bandscheibenvorfall Dächer deckt, muss sich auf eine fristlose Kündigung gefasst machen und kann von einer Detektei auch gut überführt werden.

Das bloße Ausführen eines Hundes oder Betreten eines Waschsalons während einer Arbeitsunfähigkeit ist hingegen kein Grund für die Annahme eines Lohnfortzahlungsbetrugs. Dies ist die Erfahrung, die ein Arbeitgeber macht, der aufgrund solchen Verhaltens seiner Mitarbeiterin glaubte, nachweisen zu können, dass diese betrüge. Diesen „Nachweis“hat das Gericht nicht anerkannt, auch unter dem Wissen nicht, dass die Mitarbeiterin in einem Jahr mehrmals an immer unterschiedlichen Krankheiten gelitten hatte – vom Bandscheibenvorfall bis zur Bronchialerkrankung. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil aus 2015 (Az. 8 AZR 1007/13) festgestellt, dass Spazierengehen, einen Hund begrüßen und das Aufsuchen eines Waschsalons nicht als Beweis für Lohnfortzahlungsbetrug ausreichen. Der Arbeitgeber musste für den falschen Verdacht sogar noch Geld zahlen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt allerdings nur die ohnehin bis dahin schon bestehende Rechtsprechung, dass Arbeitnehmer nicht zwanghaft im Bett bleiben müssen. Sie dürfen nur nicht während der Arbeitsunfähigkeit für andere Arbeiten und nicht die Gesundung gefährden. Ein Spaziergang an der frischen Luft ist häufig der Gesundung eher zuträglich.

Von Detektiven als Lohnfortzahlungsbetrug aufgedeckt

Tatsächlicher Lohnfortzahlungsbetrug kommt jedoch sehr häufig in Deutschland vor. Detektive haben u.a. aufgedeckt:

  • Den Arbeitnehmer, der als Hotelbeschäftigter vorgab krank zu sein, aber in der Gastwirtschaft eines Verwandten kellnerte
  • Den Dachdecker, der regelmäßig krank war, aber in der Zeit auf eigene Rechnung schwarz Dächer woanders deckte und dies sogar mit dem Firmen-VW-Bus
  •  Die Arbeitnehmerin, die im Urlaub erkrankt sein wollte, aber tatsächlich noch zu allerhand Freizeitaktivitäten unter Einsatz von Händen und Füßen in der Lage war, sich aber für einen Schreibtischjob nicht in der Lage sah
  • Den Arbeitnehmer, der sich regelmäßig arbeitsunfähig meldete, um nebenbei seine eigene Selbstständigkeit aufzubauen – unter Finanzierung durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Bemerkenswerterweise im gleichen Metier wie sein Arbeitgeber, also als Konkurrent
  • Den Arbeitnehmer, der heimlich schwarz die offiziellen Angebote seines Arbeitgebers im handwerklichen Bereich mit Untergeboten versah und so schwarz seinem Arbeitgeber Aufträge abluchste, die er während der Zeiten der angeblichen Arbeitsunfähigkeit absolvierte
  • Den Arbeitnehmer, der die Zeit der angeblichen Arbeitsunfähigkeit mit einem Windsurf-Kursus füllte
  • Den Arbeitnehmer, der zu krank für das Büro sein wollte, aber auf der eigenen Hausbaustelle den Spaten und die Maurerkelle schwang
  • Den Arbeitnehmer, der seinen Kindern beim Auszug aus einer Wohnung die Wohnung neu anstrich und tapezierte, – während er arbeitsunfähig sein wollte.

Alle diese Fälle konnten durch Detektive gut belegt werden und führten zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers, die dieser dann auch nicht mit Erfolg bestreiten konnte.

Wichtig für die gute Arbeit eines Detektivs ist die lückenlose Dokumentation, die gerichtsfest und rechtssicher erfolgen muss. Unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, aber unter Beachtung der Interessen des Arbeitgebers.

Was kostet ein Detektiv gegen Lohnfortzahlungsbetrug?

Will man gute Detektivarbeit leisten, um Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken, braucht man gute Detektive, die geschult sind. Häufig müssen mehrere Detektive und Fahrzeuge gleichzeitig eingesetzt werden, weil es ansonsten auffällt, wenn einem immer dasselbe Fahrzeug folgt.

Der Einsatz eines Detektivbüros kostet natürlich Geld. Im Rahmen einer Vorbesprechung wird der Kostenansatz besprochen und ggf. auch Pauschalen und/oder Höchstgrenzen vereinbart.

Gegenüberstellen muss man allerdings den Schaden, den ein Mitarbeiter beim Lohnfortzahlungsbetrug verursacht und die Kosten der Beweisführung. Im Regelfall ist der Schaden durch den betrügenden Mitarbeiter viel größer als die Kosten der Aufdeckung und Beweisführung.

Damit wird der Einsatz einer Detektei im Falle eines vermuteten Lohnfortzahlungsbetrugs auch ökonomisch sinnvoll, weil er den kostenträchtigen Betrug beendet.

Berücksichtigen muss man auch, dass Lohnfortzahlungsbetrug im Betrieb schnell Nachahmer findet und „ansteckend“wirkt. Macht es einer, machen es bald viele und der Schaden für das Unternehmen wächst. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, so früh wie möglich zu agieren und den Lohnfortzahlungsbetrug zu bekämpfen.

Ein abschreckendes Beispiel einer sofortigen Entlassung nach Einsatz einer Detektei führt im Regelfall dazu, dass für einige Zeit so schnell kein zweiter Mitarbeiter einen solchen Versuch wagt.
Überdies kann man im Regelfall die Kosten der Detektei dem betrügenden Mitarbeiter auferlegen, wie mehrere Gerichte geurteilt haben. Der betrügende Mitarbeiter hat mit seinem Betrug selbst willentlich und wissentlich die Ursache für den Einsatz der Detektei gelegt. Von daher muss er auch den Schaden (die Detektivkosten) tragen.

Krankschreibungsbetrug ist meist doppelter Betrug

Der Lohnfortzahlungsbetrug durch falsche Krankschreibungen ist meist gleich doppelter Betrug: Der Arbeitnehmer entzieht seinem Arbeitgeber die Arbeitskraft, die er bezahlt, aber keine Leistung bekommt und gleichzeitig arbeitet der Arbeitnehmer für die Konkurrenz oder als Konkurrenz gegen das Arbeitgeberunternehmen. So schaden ein Lohnfortzahlungsbetrüger seinem Arbeitgeber gleich in doppelter Hinsicht und steckt andere Arbeitnehmer im Betrieb noch an, die sich ebenfalls großzügig krankmelden, weil sie es ansonsten als ungerecht empfinden, dass bei dem Kollegen häufige Krankmeldungen toleriert werden, sie selbst aber nie krankfeiern.
Ein Grund mehr, bei dem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug zügig eine Detektei einzuschalten.

Was sind Gründe für Lohnfortzahlungsbetrug?

In verschiedenen Befragungen der letzten Jahre wurden immer wieder Gründe für das „Blaumachen „abgefragt. Dabei werden immer wieder ähnliche Angaben gemacht:

  • Ein Großteil der Befragten gab an, dass es die Kollegen „ja auch so machen “.
  • Weil man eine Krankschreibung erst ab dem dritten Tag brauche, betrachte man es als sein gutes Recht, auch mal 1-2 Tage „blau zu machen “.
  • Besonders häufig sind junge Leute zwischen 18 und 34 arbeitsunfähig, gerne nach Wochenenden, an denen eine Party anstand
  • Blau machen ist besonders beliebt bei den unteren Lohngruppen, die sich ungerecht bezahlt fühlen, z.B. unter Leiharbeitern, Auszubildenden und Praktikanten
  • Einige Mitarbeiter, die hart arbeiten und viele Überstunden machen, sehen das „Blaumachen „nicht als Lohnfortzahlungsbetrug, sondern als Notwehr, um die eigene Gesundheit zu erhalten
  • Mitarbeiter sehen das „Blaumachen „als selbstgewählten Ausgleich für unbezahlte Überstunden

Die Maßnahme eines Arbeitgebers, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest zu verlangen, muss nicht immer zum gewünschten Erfolg von weniger Krankheitstagen führen. In einigen Betrieben, in denen das getestet worden ist, trat der umgekehrte Erfolg ein: Die Mitarbeiter fehlten durchschnittlich länger. Der Grund ist: Statt bei Magenunwohlsein einen Tag ohne Attest zuhause zu bleiben, gingen die Mitarbeiter dann zum Arzt, der sie – um richtig gesund zu werden – für fünf Tage krankschrieb. Bevor man als Arbeitgeber für den gesamten Betrieb eine sofortige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag einführt, sollte man sich dies also gründlich überlegen.

Berufsbild Detektiv / Informationen zum Beruf Privatdetektiv

Auch die Bundesagentur für Arbeit führt die Ausbildung zum Detektiv, zu dem man über verschiedene Bildungseinrichtungen gelangen kann. Das Berufsbild Detektiv ist vielfältig:

Die Aufgaben reichen von der Recherche im Sorge- oder Unterhaltsrechtsstreit bis hin zu Untersuchungen, die in Zivil- oder Strafrechtsprozessen eine Bedeutung haben.

Versicherungsbetrug aufzuklären gehört genauso zum Berufsbild des Detektivs wie Betrügern in Sachen Computerkriminalität auf die Schliche zu kommen. Detektive müssen gut darin sein, Recherche im Internet, am Telefon und auch in der Realität zu betreiben. Dabei können auch Befragungen oder Observationen eine Rolle spielen. Ebenso wie die Auswertung von -Spuren oder der Einsatz als verdeckter Ermittler. Einen guten Detektiv macht vor allen Dingen die Erfahrung aus zahlreichen ähnlichen Fällen aus, sodass neben Kursen und Ausbildungen an bestimmten Instituten die Praxiserfahrung und Ausbildung in einem bestehenden Detektivbüro eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Detektivarbeit ist.

Wo arbeitet man als Detektiv?

Typischerweise gibt es die folgenden klassischen Beschäftigungsmöglichkeiten für Detektive:

  • In einer Detektei / Ermittlungsbüro
  • Bei Sicherheitsdiensten / Wachdiensten
  • Im Einzelhandel
  • In Versicherungsunternehmen

Wo wird die praktische Tätigkeit ausgeübt?

Zur Detektivarbeit gehört immer auch die Recherche im Büro sowie vor Ort beim Kunden oder zu observierenden Objekt. Ladendetektive arbeiten überwiegend in Verkaufsräumen. Ansonsten findet ein Großteil der Arbeit häufig im Freien statt.

Welche Voraussetzungen sollte man als Detektiv erfüllen?

Formaljuristisch ist keine bestimmte Vorbildung als Voraussetzung definiert. Einige Bildungsanbieter setzten jedoch den Hauptschulabschluss voraus, andere sogar einen mittleren Bildungsabschluss und den Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung, bevor man sich zum Detektiv weiterbildet.

Berufserfahrung in einem Detektivbüro ist unabdingbare Voraussetzung, um erfolgreich tätig zu sein. Bei Einstellungen werden häufig verlangt:

  • Führungszeugnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
  • Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung
  • Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B
  • Mindestalter 18

Mindestanforderungen für Detektivausbildung

Um Detektiv werden zu können, sollte man die folgenden Fähigkeiten haben:

  • Genaue Beobachtungsgabe
  • Aufmerksamkeit
  • Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen (z.B. für längere Observationen)
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • Verschwiegenheit
  • Kundenorientierung
  • körperliche Fitness

Welche Schulfächer sollten für eine Detektivausbildung gut sein?

Um erfolgreich Detektiv werden zu können, sollten die Noten in folgenden Schulfächern gut sein:

  • Deutsch (um z.B. Berichte abfassen zu können oder Gesprächskontakte ordentlich durchführen zu können)
  • Mathematik (um Detektiv-Arbeiten kalkulieren zu können und die Abrechnung ordentlich erstellen zu können)
  • Wirtschaftsrecht/Recht: Um Sachverhalte leichter juristisch einschätzen zu können

Verdienst in der Ausbildung zum Detektiv

Während der Ausbildung zum Detektiv muss man meist seine Ausbildung, bzw. Weiterbildung selbst bezahlen. Es fallen Kosten für Lehrgänge und Prüfungsgebühren an. Während der Aus- und Weiterbildungen erhält man meist keine Vergütungen. Wer ein Praktikum in einer Detektei macht, bekommt dies meist vergütet. Die Höhe der Vergütung ist Verhandlungssache und davon abhängig, wie sehr die Detektei der Praktikant bereits einsetzen kann.

Detektivausbildung staatlich anerkannt?

Natürlich sind bestimmte Ausbildungsgänge in der Praxis oder von der IHK anerkannt, aber die Ausbildung zum Detektiv ist in Deutschland kein gesetzlicher anerkannter Ausbildungsberuf, wie z.B. IHK-Prüfungen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Es gibt aber z.B. Zertifikatslehrgänge zur Fachkraft Detektiv (IHK).

Jedwede theoretische Ausbildung zum Detektiv wird nur wertvoll, wenn man auch Praxiserfahrung vorweisen kann.

Welche großen Ausbildungsträger zum Detektiv gibt es in Deutschland?

Schon seit 1986 gibt es eine IHK-zertifizierte Ausbildung durch die Zentralausbildungsstelle für Detektive, kurz ZAD genannt. Die Ausbildung dort orientiert sich an den Bedürfnissen selbstständiger Detekteien.

Alternativ dazu gibt es auch Ausbildungslehrgänge bei der Sicherheitsakademie Berlin, die inhaltlich mehr die Bedürfnisse der Sicherheitsbranche abdeckt und damit für Sicherheitskräfte oder Kaufhausdetektive sicher zielführend ist.

Beide Ausbildungsinstitute:

  • ZAD – Zentralausbildungsstelle für Detektive
  • SAB – Sicherheitsakademie Berlin

stellen mit ihren Inhalten sicher, dass angehende Detektive mindestens Grundwissen für die Detektivarbeit erwerben und rechtliche Rahmenbedingungen erlernen.

Mit einer solchen Ausbildung allein ist es jedoch nicht getan, – die Ausbildung und die Lehrgänge müssen zweckmäßigerweise durch praktische Tätigkeiten in einer Detektei ergänzt und abgerundet werden. Ohne Praxis ist die Ausbildung zwar nicht wertlos, reicht aber nicht als Grundlage, um erfolgreich als Detektiv tätig zu sein.

Unterschiede bei der Detektivausbildung ZAD und Sicherheitsakademie

Die Ausbildung bei der ZAD und der Sicherheitsakademie zum Detektiv unterscheidet sich in der Praxis:

  • Bei der SAB erlernt man das Wissen in einem sechsmonatigen Kurs – eher schulmäßig im Präsenzunterreicht und kann so den Titel „Fachkraft Detektiv (IHK)“erreichen. Nach einer 7-Monatsausbildung kann man auch den Titel „Fachkraft Detektiv (IHK) mobil „erreichen. Letzteres schließt die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t) ein.
  • Bei der ZAD gehört viel Selbststudium zum Lernen dazu. Das Wissen wird in sogenannten Studienbriefen vermittelt. Es gibt aber auch regelmäßige Prüfungen und mehrtägige Präsenzseminare. Bei der ZAD gibt es einen Intensivkurs zum Privatermittler mit einer Dauer von 10 Monaten und einen Kombikurs mit einer Dauer von 22 Monaten. Als Abschluss kann man bei der ZAD die folgenden Titel erreichen: „ZAD geprüfter Privatermittler / Detektiv“ oder „ZAD geprüfter Privatermittler / Detektiv – mit IHK-Zertifikat“.

Was kostet eine Detektivausbildung?

Bei der SAB (Sicherheitsakademie Berlin) muss man für den 6-Monats-Lehrgang mit rund 9000 Euro rechnen, die man selbst bezahlen muss. Nach dem Lehrgang hat man jedoch nur Grundwissen und noch keine praktische Erfahrung. Diese muss man sich unbedingt in einem Praktikum, bzw. praktischer Tätigkeit in einer Detektei aneignen.

Für einen 10-Monats-Lehrgang bei der ZAD, der überwiegend per Fernstudium absolviert wird, muss man mit rund 3.500 Euro rechnen, die in 10 Raten gezahlt werden können.

Unterbringungs- und Verpflegungskosten muss man bei der ZAD jedoch zusätzlich rechnen, z.B. für die Teilnahme an den Seminaren. Auch für IHK-Qualifikation werden zusätzliche Gebühren von rund 200 Euro erhoben.

Zusätzlich muss man auch mit Kosten für Literatur in dreistelliger Höhe rechnen.

Bin ich nach einer ZAD Ausbildung fertiger Detektiv?

Die häufig als Standard genannte ZAD Ausbildung zum Detektiv vermittelt nur das theoretische Grundwissen, welches die Basis für die Detektivarbeit darstellt. Allein mit der theoretischen Ausbildung bei der ZAD ist man noch kein guter Detektiv, auch wenn es Kollegen gibt, die den Mandanten das gerne so verkaufen wollen. Hier bedarf es unbedingt auch eine langjährige praktische Erfahrung und die bekommt man nur in einer guten Detektei in ausreichendem Maße. Indem man zusammen mit erfahrenen Detektiven Fälle übernimmt und löst. Dabei erfährt man aus der Praxis, welche Methoden sich bewährt haben und was man eher bleiben lassen sollte.

Die Theorie aus Lehrgängen und Lehrbüchern ist das eine, die praktische Erfahrung und Umsetzung ist das andere. Wer die Ausbildung theoretisch absolviert hat, wird dies bei einem Praxiseinsatz schnell merken. Nicht immer läuft alles so ab wie im Lehrbuch. Das Leben schreibt oft die spannendsten Geschichten und für den Detektivberuf gilt das erst recht.

In der Praxis stellt sich eine unauffällige Observation oder Verfolgung einer sich bewegenden Person dann doch oft eine viel größerer Herausforderung dar, als man dies aus dem Lehrbuch vermuten möchte. Hier helfen dann nur die Praxistipps erfahrener Kollegen, in welchen Situationen man sich wie verhält.

Mit der reinen Theorie aus Lehrbüchern oder Studienbriefen ist zwar eine gute Basis gelegt, aber die praktische Erfahrung ist eine noch viel wichtigere Komponente.

Muss man als Detektiv in Berufsverbände eintreten?

Wie in anderen Berufsgruppen auch, so gibt es auch für die Detektive einen Berufsverband, bzw. gleich mehrere. Manch Detektiv schmückt sich mit der Mitgliedschaft in einem Verband, um so bei potenziellen Kunden für einen seriösen Eindruck zu sorgen. Nur ein Bruchteil der in Deutschland aktiven Detektive sind in solchen Berufsverbänden organisiert. Die Mitgliedschaft allein ist kein ausreichendes Indiz für eine gute Detektei. Ebenso muss ein Detektiv, der nicht in einem der Berufsverbände für Detektive Mitglied ist, nicht schlecht sein.

Mit den Berufsverbänden für Detektive ist es wie mit den Elektriker-Innung: Es gibt dort gute und weniger gute Elektriker, die Mitglied sind. Die Mitgliedschaft allein sagt noch nichts über die Qualifikation des Detektivs aus.

Welche Verbände für Detektive gibt es?

Die großen Verbände für Detektive sind:

  • BDD – Bundesverband Deutscher Detektive e.V.: Dieser Verband ist aus dem Zusammenschluss von „Bund Deutscher Detektive“(seit 1950) und dem „Zentralverband der Auskunfteien und Detekteien“(ZV) im Jahr 1983 entstanden
  • BID – Bund Internationaler Detektive e.V. wurde 1960 gegründet und hat über 250 Mitglieder

Diese beiden oben genannten Organisationen haben im Februar 2019 einen Verschmelzungsvertrag befürwortet, der die beiden Verbände zum:

  • Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG)

verschmelzen lässt.

Daneben gibt es noch kleinere Organisationen wie z.B. den DDV, den Deutschen Detektiv Verband, in der aber nur wenige Detektive organisiert sind.

Weltweit sind viele Detektive überdies in der World Association of Detectives organisiert. Diese Vereinigung gilt weltweit als die größte Berufsvereinigung für Detektive.

Sind Ex-Polizisten oder Bundeswehr-Soldaten gute Detektive?

Manch ein Detektiv-Büro wirbt damit, dass der Geschäftsführer ein Ex-Polizist oder Ex-Bundeswehr-Soldat ist. Manch Kunde verbindet damit eine besondere Kompetenz. In der Praxis macht man jedoch häufig die Erfahrung, dass dies nicht zwanghaft der Fall sein muss.

Zunächst einmal muss man sich die Frage stellen, warum ist derjenige nicht mehr bei der Polizei oder bei der Bundeswehr? Ist er vielleicht wegen eines Vergehens ausgeschlossen worden oder war er wenig erfolgreich oder gar menschlich schwierig. Oder hat er tatsächlich den Beruf gewechselt, weil das Detektiv-Sein seine Passion ist?

Die Arbeit eines Detektivs erfordert Erfahrung im Detektiv-Bereich und eine gute Ausbildung. Wer bei der Bundeswehr Panzerjäger war, muss nicht unbedingt gut im verdeckten Ermitteln sein. Insoweit heißt „ehemaliger Bundeswehrsoldat “oder „Ex-Kripo-Beamter“ erst einmal gar nichts.

Der Ermittlungsansatz eines Detektivs unterscheidet sich oft gänzlich von dem eines Kriminalpolizisten, insoweit kann man nicht zwanghaft von einer früheren Tätigkeit bei Bundeswehr oder Polizei auf eine besondere Expertise in Sachen Detektivberuf schließen.

Das Gegenteil ist oft der Fall.

Sollte man die Detektiv-Ausbildung währen, wenn man Einzelgänger ist?

Wer Detektiv werden möchte, sollte sich das gut überlegen, wenn er es gewohnt ist, als Einzelgänger zu agieren. Erfolgreiche Detektivarbeit ist häufig das Ergebnis von Teamarbeit. Ein Detektiv im Alleingang schafft es häufig nicht, genug legale Beweise in einem Fall zu sammeln. Das betrifft nicht nur Verfolgungen, die natürlich schnell auffallen, wenn immer dieselbe Person hinter einem herfährt, sondern auch sonstige Ermittlungen. Häufig sind in der Praxis Zweier- oder Dreier-Teams im Einsatz. Einzelgänger werden bei der Detektivarbeit selten erfolgreich, hier ist Teamarbeit im Detektiv-Team gefragt.

Sherlock-Holmes-Typen nicht gefragt

Mit der Romanfigur Sherlock Holmes hat moderne Detektivarbeit nichts zu tun: Während Sherlock Holmes überwiegend als Einzelgänger unterwegs war, ist der moderne Detektiv mindestens zu zweit und gleichberechtigt unterwegs und muss sich absolut aufeinander verlassen können.

Viele Detektive verdienen einen Großteil des Geldes mit Observationen, – das wird fast immer im Team erledigt, – die Teamarbeit ist ganz entscheidend. Man muss vor Gericht nicht nur beweisen können, dass ein Täter ein bestimmtes Verhalten an den Tag gelegt hat, sondern man muss dies auch gerichtsfest und legal beweisen können. Das ist häufig nur im Team aus mehreren Detektiven möglich. Daher sind in der Ausbildung zum Detektiv wahre Teamplayer gefragt. Menschen die auch in Kooperation mit anderen aufgehen und gewohnt sind, sich aufeinander zu verlassen und miteinander zu arbeiten.

Ein guter Privatdetektiv bildet sich ständig weiter

Mit einer einmaligen Ausbildung zum Detektiv und etwas Praxis ist es nicht getan. Wer Detektiv werden will, sollte sich im Klaren sein, dass man sich auch nach absolvierter Ausbildung ständig weiterbilden muss. Ob dies rechtlichen oder im technischen Bereich ist: Ständige Weiterbildung wird einen Detektiv sein ganzes Leben begleiten.

Oft sind es rechtliche Rahmenbedingungen, die sich ändern. Um auf der Höhe der Zeit zu bleiben, ist sowohl die Lektüre von Fachzeitschriften wie auch das Besuchen von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen zu empfehlen. Wer das nicht möchte, ist für den Beruf des Detektivs nicht geeignet.

Wer sich als Detektiv selbstständig machen möchte, sollte sich überdies auch ein wenig Knowhow im Internet und IT aneignen, nicht nur in Sachen Selbstvermarktung über eine Webseite, sondern auch für Ermittlungen in Sachen Cyber-Kriminalität, die heutzutage einen Teil der Aufträge ausmacht. Da hier die Technik und die Vorgehensweise von Tätern dem ständigen Wandel unterworfen ist, muss man bereit sein, auch dort immer auf der Höhe der Zeit zu sein.

Das geht zu einem Teil sicher autodidaktisch, erfordert aber auch hin und wieder den Besuch von Weiterbildungen, Seminaren etc.
Das Leben und Arbeiten als Detektiv ist ein einziges Immer-wieder-Dazulernen.

Erst aus der Kombination von Ausbildung, Erfahrung aus der Praxis und Weiterbildung wird ein guter Detektiv.

Partner und Kinder müssen Verständnis haben

Viele Detektive sind kinderlose Singles. Nicht, weil gute Detektive immer Eigenbrötler sind, sondern weil die Detektivarbeit viel Zeit kostet, die manchmal auch spontan und zu vielleicht eher unpassenden Zeiten nötig ist. Für nächtelange Beobachtungen oder Observationen am Wochenende muss ein Partner erst einmal Verständnis haben.

Wer als Detektiv kleine Kinder hat, muss wissen, dass die Kinder möglicherweise öfter zu kurz kommen, weil Papi arbeiten muss. Das sollte einem angehenden Detektiv klar sein. Der Beruf des Detektivs ist kein Beruf, den man von 9 Uhr bis 16 Uhr ausübt und dann sein Büro von außen abschließt, sondern teilweise sitzt man 10 Stunden im Auto und beobachtet etwas. Da kann man nicht zwischendurch die Kinder aus der Kita abholen oder den Wocheneinkauf machen. Für Partnerschaften kann der Beruf des Detektivs zur Belastung werden, wenn der Partner kein Verständnis für den Beruf hat.

Weil es keine geregelten Arbeitszeiten für erfolgreiche Detektive gibt, ist der Beruf nur bedingt für Personen mit kleinen Kindern geeignet.

Kann man sich den Beruf des Detektivs wie im Fernsehen vorstellen?

Im Fernsehen gibt es ja zahlreiche Serien, in denen Detektive die Leitfiguren darstellen. Mit der Realität hat das allerdings meist nichts zu tun. In fast allen Detektiv-Serien oder Filmen im Fernsehen werden unrealistische Szenen gezeigt, die es im echten Detektivleben so nicht geben würde. In den meisten Detektivserien werden innerhalb von 60 Minuten gleich mehrere Straftatbestände durch den Detektiv erfüllt und so mancher Beweis wäre gar nicht gerichtsverwertbar, da er nicht legal erworben worden wäre.

Die wahre Detektivarbeit ist häufig sowohl komplexer, aber auch subtiler. Neben viel Schreibtischarbeit kann es auch zur Detektivarbeit gehören, sich irgendwo mehrere Tage auf die Lauer zu legen, bis nach mehreren Tagen das vermutete Ereignis erst eintritt. Dabei kann man dann auch nicht im Sommer die Klimaanlage des Autos (und damit den Motor) laufen lassen, sondern muss sich absolut unauffällig verhalten. Ein aus dem Fenster ragendes Teleobjektiv – wie in manchen Filmen zu sehen – gehört schon einmal nicht zum unauffälligen Verhalten.

Viele Detektivarbeiten erfolgen im Verborgenen. Ein Detektiv ermittelt häufig so, dass es Betroffene gar nicht erst mitbekommen und lebt davon, dass möglich wenig Menschen sein Gesicht oder sein Auto kennen.

So würde ein Detektiv auch zur Verfolgungsfahrt nie ein auffälliges Fahrzeug benutzen, wie dies in Filmen manchmal zu sehen ist. Unauffälligkeit ist da gefragt.

Die Fernsehdetektive haben mit den realen Detektiven also meist nichts gemeinsam. Das sollte man wissen, bevor man sich zur Detektiv-Ausbildung entschließt.

Ein Praktikum bei einer Detektei– vor der Ausbildung – wird dies schnell aufzeigen.

Sind Kaufhausdetektive im Einzelhandel richtige Detektive?

In vielen Kaufhäusern und größeren Einzelhandelsgeschäften sind im Regelfall Detektive im Einsatz. Manchmal als Angestellte des Händlers, manchmal als externe Detektive, die zur Verhütung von Diebstählen eingesetzt werden. Viele Detektivbüros bieten diese Dienstleistung auch mit an.

Ein reiner Kaufhausdetektiv ist jedoch noch kein richtiger Privatdetektiv, der ein viel größeres Feld an Ermittlungen abdecken muss und demzufolge auch viel mehr Wissen vorhalten muss und entsprechende Erfahrung benötigt.

Für die Tätigkeit eines Kaufhausdetektivs reicht meist eine kurze Anlernphase, dann kann das nahezu jeder erlernen. Viele Kaufhausdetektive sind überdies noch nicht einmal sonderlich erfolgreich in dem, was sie tun, sondern werden von erfahrenen Dieben schnell bemerkt und umgangen.

Für die Tätigkeit des Kaufhausdetektivs reicht ein bisschen Menschenkenntnis und ein kleiner Grundlehrgang der Sackundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung, – mehr benötigt es eigentlich nicht. Die meisten Diebe im Einzelhandel wie z.B. Kaufhäusern erkennt man schon am Umschauen vor der Tat, ob wie wohl beobachtet werden und am ziellosen Umherschweifen im Kaufhaus, um die Lage zu sondieren. Selbst ein schlechter Kaufhausdetektiv erwischt so jeden Tag i.d.R. gleich mehrere Ladendiebe. Das sagt allerdings noch nichts darüber aus, wie viele Diebe er nicht erwischt hat.

Wer bisher „nur „Kaufhausdetektiv war und keine darüberhinausgehende Detektivausbildung oder -erfahrung hat, dem fehlen zu viele Kenntnisse, um erfolgreich als Privatdetektiv tätig zu werden, um z.B. bei Unterhaltsstreitigkeiten, Wettbewerbsverboten oder Lohnfortzahlungsbetrug zu ermitteln.

Was verdient ein Detektiv?

Was ein selbstständiger Detektiv verdient, hängt nicht nur davon ab, wieviel Aufträge er bekommt und welche Aufträge, sondern auch davon, in welchem Bundesland er tätig ist. Bei Befragungen von Detekteien in Deutschland hat sich gezeigt, dass die Honorarsätze von Bundesland zu Bundesland schwanken.

Der Bruttosatz, den ein selbstständiger Detektiv seinem Auftraggeber berechnet, verbleibt ihm natürlich nicht, denn davon sind auch die Kosten für das Büro, Marketing, technisches Gerät, Fahrzeuge, Steuern etc. zu bezahlen.
Der Bund Internationaler Detektive hat folgende Anhaltspunkte für 2014 veröffentlicht:

  • Stundenhonorar in der Woche von 8 bis 18 Uhr bis zu 120 Euro
  • Zuschläge für Nacht und Wochenende von 50%, für Feiertage von 150%

Häufig werden dazu noch weitere Kosten berechnet:

  • Einsatz von Pkw oder Sondereinsatzfahrzeugen, gefahrene km häufig mit 1,50 € pro km
  • Kfz-Bereitstellungspreise von 20 Euro/Stunde
  • Einsatzbedingte Spesen
  • Einsatzpauschalen für besonderes technisches Gerät von bis zu 300 Euro am Tag

Wer als Detektiv selbstständig arbeiten möchte, sollte wissen, dass ein Detektiv nur Geld verdient, wenn er Aufträge hat und wenn in der Mehrzahl der Fälle erfolgreich tätig wird. Nur dann wird er weiterempfohlen und Mund-zu-Mund-Propaganda ist die wichtigste Werbung für einen Detektiv. Ein zufriedener Kunde empfiehlt einen Detektiv meist gerne weiter, was zu Folgeaufträgen führt.

Detektiv-Stundensätze nach Bundesländern

Viele Detektivbüros orientieren sich bei den Stundensätzen an folgenden Richtwerten:

  • Baden-Württemberg: 70 – 125 Euro
  • Bayern: 70-125 Euro
  • Berlin: 55 bis 120 Euro
  • Brandenburg: 45 – 95 Euro
  • Bremen: 55 – 90 Euro
  • Hamburg: 60 – 120 Euro
  • Hessen: 75 – 130 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 50-110 Euro
  • Niedersachsen: 50-85 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 70 -120 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 60 – 105 Euro
  • Saarland: 55-115 Euro
  • Sachsen: 45 – 95 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 45 – 95 Euro
  • Schleswig-Holstein: 55 – 110 Euro
  • Thüringen: 50-95 Euro

In großen Städten liegen die Sätze i.d.R. am oberen Rand der angegebenen Spanne, – in kleineren Gemeinden eher am unteren Rand.

Wesentlich für die Gesamtrechnung ist jedoch, ob der jeweilige Detektiv noch weitere Kosten in Rechnung stellt und in welcher Höhe. Nur der reine Stundensatz ist bei einem Vergleich wenig aussagekräftig.

Es nützt auch der billigste Detektiv nichts, wenn seine Arbeit nicht zufriedenstellend ist.

Was verdient ein angestellter Detektiv?

Ein in einer Detektei angestellter Detektiv wird – je nach Ausbildung am Anfang zwischen 2000 und 2.500 Euro im Monat brutto verdienen. Ohne viel Erfahrung auch weniger. Mit viel Erfahrung auch mehr bis deutlich mehr. Das hängt von der Größe des Unternehmens und der Region ab.

Berufsaussichten für Detektive

In Deutschland arbeiten etwas mehr als 1000 Detektive, bzw. Detektivbüros als Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive. Viele davon in kleinen, überschaubaren Strukturen. Ein guter Detektiv mit Referenzen wird schnell einen neuen Job bekommen. Ohne vernünftige Ausbildung ist es schwierig, einen Job als Detektiv zu bekommen.

Viele Detektive fangen als Kaufhausdetektive an, was allerdings meist wenig anspruchsvoll und wenig abwechslungsreich ist. Diese werden immer gesucht.

Bei größeren Detekteien sind gute Detektive mit guter Ausbildung und Erfahrung immer gefragt. Ermittelt wird immer und gute Ermittler sind gesucht.

Wer sich mit IT-Forensik und Observation gut auskennt, hat aktuell gute Chancen, eine Stelle zu ergattern.

Was lernt ein guter Detektiv während der Ausbildung in einer Detektei?

Ein Detektiv muss im Rahmen seiner Ausbildung insbesondere auch in den folgenden Bereichen geschult werden:

  • Ermittlungstechnik: Wie beschafft man sich über welche Methoden legal Informationen und Beweise? Wie erhält man Auskünfte und Informationen – ohne sich selbst strafbar zu machen?
  • Psychologische Grundlagen: Wie gewinnt man das Vertrauen des Gesprächspartners? Wie sind bestimmte Verhaltens- oder Bewegungsweisen zu deuten? Wie verhält man sich möglichst unauffällig?
  • Rechtliche Grundlagen: Welche Gesetze sind wichtig? Was muss unbedingt beachtet werden? Welche Gesetze darf man bei Ermittlungen nicht verletzen? Eine Einführung in Strafrecht, Persönlichkeitsrecht und natürlich auch das Grundgesetz
  • Observationsgrundlagen: Wie baut man eine gute Observation grundlegend auf und führt diese durch? Wie beschattet man jemanden, – ohne, dass dieser das merkt? Wo lauern Fallen?
  • Recherchetechnik: Wie bekommt man möglichst schnell und umfangreich die Informationen, die man braucht? Mit welchen Hilfsmitteln kann man dabei arbeiten?

Detektive sollten technik-affin sein

Der Beruf des Detektivs ist auch viel mit dem Einsatz von technischem Gerät verbunden, von der Webcam über bis hin zu Kameras, Sendern, Programmen und Aufnahmegeräten. Wer den Beruf des Detektivs ergreift, sollte daher eine Nähe zur Technik haben und mit dieser nicht auf dem Kriegsfuß stehen.

Da die Technik immer weiter fortschreitet, muss man auch gewillt sein, diesbezüglich stets auf der Höhe der Zeit zu sein.

Nur richtig bedientes hochwertiges technisches Equipment erbringt auch die gewünschten Leistungen. Im Zweifel kann man vor Ort niemanden fragen, sondern muss alles selbst bedienen können und Probleme selbst lösen können.

Was brauche ich, um mich als Detektiv selbstständig zu machen?

Wer sich als Detektiv selbstständig machen will, sollte vorher ausreichend Erfahrung in einer Angestelltenposition als Detektiv gesammelt haben – möglichst in verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Eine gute Ausbildung und viel Praxiserfahrung beim Lösen von Fällen und Aufgaben ist eine Voraussetzung, um sich selbstständig zu machen.

Um die anfängliche Durstzeit zu überbrücken, wenn noch nicht so viele Aufträge eingehen, sollte man über ausreichend Eigenkapital verfügen, um diese Zeit überbrücken zu können.

Auch sollte man weitere Team-Mitglieder haben, da man allein kaum erfolgreich arbeiten kann.

Bei der Stadt muss man ein Gewerbe anmelden, wofür man braucht:

  • Einwandfreies Führungszeugnis
  •  Gewerbeanmeldung
  • Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt (keine Steuerschulden)

Man sollte sich allerdings nicht von den hohen Stundensätzen blenden lassen, denn meist muss man davon auch bezahlen:

  • Büro
  • Mitarbeiter
  • Ständige Weiterbildungen
  • Werbung
  • Fahrzeuge
  • Technik
  • Steuern

Am Anfang der Tätigkeit kämpfen viele Detektive um das Überleben, wenn Aufträge nicht in der Häufigkeit eingehen, wie man sich das gedacht hat. Ist man erst einmal eine Weile erfolgreich tätig, wird man meist weiterempfohlen und erhält mehr Aufträge. Das kann aber dauern.

Was sind typische Tätigkeitsfelder im Berufsbild Detektiv
Privatdetektive / Wirtschaftsdetektive haben immer wieder mit ähnlichen Fallkonstellationen zu tun und doch ist jeder Fall anders. Einige Themenbereiche sind aber wiederkehrend immer wieder Gegenstand von Aufträgen für Detektive. So z.B.:

  • Ermittlungen in Sachen Fremdgehen / Untreue
  • Ermittlungen in Sachen Kindesunterhalt
  • Ermittlungen in Sachen Sorgerecht
  • Ermittlungen zu verschwiegenen Tätigkeiten/Einkünften
  • Ermittlungen zu ungenehmigten Nebentätigkeiten
  • Ermittlungen zu Lohnfortzahlungsbetrug („Scheinkranke “)
  • Wohnungs- und Mietprobleme
  • Kautionsbetrug
  • Einbruchsermittlungen
  • Observationen
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Diebstahl durch eigene Angestellte
  • Wirtschaftskriminalität
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
  • Bewerberprüfung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Spesenbetrug
  • Erpressung durch Angestellte
  • Steuerbetrug
  • Schuldnerermittlungen
  • Mindestlohnbetrug
  • Üble Nachrede gegen Wettbewerber

Welche Zertifikate sind für einen Detektiv sinnvoll?

Richtig gute und erfahrene Detektive brauchen eigentlich gar kein Zertifikat, weil sie ihr Handwerkszeug beherrschen. Wer neu in die Branche will, dem schaden diverse Ausbildungen, bei denen man dann die entsprechenden Zertifikate erwerben kann, nicht. Wer z.B. bei der Sicherheitsakademie Berlin den Lehrgang zur Fachkraft Detektiv (IHK) absolviert, erreicht im Rahmen des Lehrgangs folgende Zertifikate:

  • IHK-Zertifikat „Fachkraft Detektiv“
  • IHK-Zertifikat Sachkunde gemäß § 34a GewO
  • Zertifikat „Gewerbliche Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG
  • Zertifikat „Erste Hilfe“
  • Zertifikat „Brandschutz und Evakuierungshelfer “
  • Zertifikat „Interventionskraft nach VdS “
  • Zertifikat „Beauftragte Person als Aufzugswärter gemäß TRBS 3121“

Einen Teil dieser Bescheinigungen wird man eher brauchen, wenn man seinen Schwerpunkt mehr auf den Sicherheits- und Bewachungsbereich legt und nicht auf das eigentliche Ermittlungsgeschäft eines Detektivs. Wer als Kaufhausdetektiv arbeiten will, muss den Sachkundenachweis nach § 34a GewO nachweisen.

Das ZAD-Zertifikat „Geprüfter Privatermittler – mit IHK-Zertifikat“ ist sicher auch hilfreich, um bei einem Detektivbüro anzufangen oder es Kunden vorzeigen zu können. Das Erreichen der Zertifikate allein reicht allerdings nicht – die praktische Ausbildung in einem Betrieb muss ergänzend hinzukommen.

Tragen Detektive eine Waffe?

Die meisten Detektive erledigen die Arbeit mehr mit dem Kopf als mit einer Waffe. Bei einer Ermittlung benötigt man in der Regel auch keine Waffe. Die meisten Detektive, außer die vielleicht im Fernsehnen sind, daher ohne Waffe unterwegs, wenn es darum geht, Ermittlungen anzustellen oder Personen zu observieren.

Schon im Jahr 2009 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart überdies entschieden, dass die bloße Tätigkeit als Detektiv keine Berechtigung für die Erteilung eines „Waffenscheins“ist. Die Berechtigung, in der Öffentlichkeit eine Waffe zu führen, sei bei einem Detektiv im Regelfall nicht häufiger gegeben, als bei dem Großteil der Bevölkerung und die Tätigkeit des Detektivs setze nicht das Führen einer Schusswaffe voraus, so das Gericht.

Tatsächlich gibt es auch im Regelfall nur wenig Anlass für Detektive, eine Waffe bei sich zu führen.

Wer also einen Job sucht, wie er wie im Wilden Westen um sich schießen kann, ist beim Berufsbild Detektiv definitiv falsch. Hier ist mehr Gehirnarbeit gefordert.

Detektive gehen selten auf Schwerverbrecherjagd, sondern sind häufig eher mit dem Sammeln von Beweisen beschäftigt, was zum Teil am PC, zum Teil durch Beobachtungen, Observationen oder Befragungen geschieht. Für all diese Recherchen braucht man üblicherweise auch keine Waffe.

Wo Detektive doch eine Waffe tragen dürfen

Wenn man als Detektiv im Personenschutz tätig ist oder z.B. auch Werttransport-Begleitung anbietet, dann gibt es die Möglichkeit, bei Behörden für diese Zwecke die Berechtigung zu beantragen, dabei eine Waffe tragen zu dürfen, wenn die Notwendigkeit und auch die Sachkunde nachgewiesen wird. Das ist aber eher ein Nebengebiet für Detektive.

Was sind gute Voraussetzungen für eine Bewerbung als Detektiv?

Wer sich in einem Detektivbüro bewirbt, bringt natürlich gute Voraussetzungen mit, wenn er bereits bei den beiden großen Anbietern ZAD oder SAB Lehrgänge zum zertifizierten Detektiv/Privatermittler absolviert hat. Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn folgende Eigenschaften bei einem angehenden Detektiv vorhanden sind:

  • Gute Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsfragen
  • Redegewandtheit
  • Fähigkeit zum abstrakten Denken
  • Gute Analysierfähigkeit
  • Klare Ausdrucksweise in gutem Deutsch
  • Nach Möglichkeit gute Englisch-Kenntnisse
  • Kenntnisse aus dem Bereich Selbstverteidigung
  • Sportlich fit, BMI möglichst nicht über 30

Zahlt die Agentur für Arbeit eine Ausbildung zum Detektiv?
Die Agentur für Arbeit kann grundsätzlich die Ausbildungskosten zum Detektiv bezahlen, was z.B. Kurse/Seminare bei der ZAD zum Detektiv betrifft. Die Maßnahmen sind grundsätzlich zertifiziert nach dem Sozialgesetzbuch, sodass eine Förderung erfolgen kann.

Ob dies im Einzelfall auch von der Agentur für Arbeit finanziert wird, hängt immer vom Sachbearbeiter und den persönlichen Umständen ab. Die Agentur für Arbeit muss bei einer Förderung überzeugt sein,

  • dass man persönlich für den Beruf geeignet ist
  • dass nach der Ausbildung gute Chancen bestehen, einen Arbeitsplatz zu erhalten und somit aus deren Statistik zu fallen

Die Agentur für Arbeit kann bei entsprechend positiver Überzeugung einen Bildungsgutschein aushändigen und damit die Kosten für einen Lehrgang übernehmen.

Detektiv: Ein Meister in Deeskalation und Konfliktlösung

Ein Detektiv kann seine Arbeit meisten dann am besten erledigen, wenn ihn niemand kennt und erkennt. Wenn er unauffällig jemanden beobachtet oder jemandem folgt, – ohne aufzufallen. Manchmal gilt es auch Befragungen oder Recherchen unter Zuhilfenahme anderer Personen durchzuführen. Hier ist nicht nur Wortgewandtheit gefragt, sondern auch Deeskalation und Konfliktbewältigungspotential, wenn z.B. eine Tarnung auffliegt oder eine Verfolgung entdeckt wird. Es ist nicht gewünscht, aber manchmal sprechen einen Detektiv auch die verfolgten Personen an oder können sich auf den Schlips getreten fühlen. Dann muss es einem gelingen, möglichst elegant und ohne Komplikationen aus der Situation zu kommen – ohne, dass es eskaliert.

Aufteilung in Wirtschaftsdetektive und Privatdetektive

Bei großen Detektivbüros werden die Aufträge meist an spezielle Wirtschaftsdetektive oder Privatdetektive vergeben. Je nachdem, was gerade für wen zu ermitteln ist. Typischerweise ermitteln Wirtschaftsdetektive z.B. häufig in den folgenden Bereichen:

  • Schuldnerermittlung
  • Fahrzeugsicherstellung
  • Verleumdung
  • Forensik, Beweissicherung
  • Lauschabwehr in Firmen
  • Abwehr von GPS-Trackern
  • Adressermittlungen
  • Versicherungsbetrug
  • Unerlaubte Nebentätigkeiten
  • Stalking
  • Spesenbetrug
  • Urkundenfälschung
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Einschleusung von Mitarbeitern in Firmen
  • Risikoprüfung von Mitarbeitern/Firmenkontakten
  • Warenschwund im Unternehmen
  • Diebstahl
  • Bonitätsüberprüfung
  • Bewerberanalyse
  • Datendiebstahl
  • Arbeitszeitbetrug
  • Schwarzarbeit
  • Personenüberwachung
  • Sicherheitskonzepte für Firmen

Während Privatermittler häufig in den folgenden Fällen eingesetzt werden:

  • Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Kindeswohlgefährdung
  • Verleumdung
  • Beweisfindung
  • Untreue/Seitensprung/Ehebruch/Fremdgehen
  • Unterhaltsansprüche
  • Mobbing/Stalking
  • Schriftgutachten/Urkundenfälschung
  • Heiratsschwindler
  • Kindesrückführung / Kindesentzug
  • GPS-Überwachung
  • Diebstahl
  • Personensuche
  • Personenüberwachung
  • Sicherheit im Wohnanwesen

Verschwiegenheit von Detektiven

Die Verschwiegenheit eines Detektivs ist sein Kapital. Im Rahmen von Ermittlungen werden ihm häufig schon bei Auftragserteilung Details bekannt, die geeignet sind, bestimmten Personen zu schaden. Der Detektiv hat dazu in seinem persönlichen Umfeld und gegenüber andere – außer dem Auftraggeber – zu schweigen. Er muss verschwiegen sein wie ein Grab und darf Geheimnisse – auch nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit – nicht weitererzählen.

Anvertrautes Wissen und Details sind nur zur Abwicklung des Auftrags und die erlangten Erkenntnisse dürfen nicht weiterverbreitet werden. Auch nicht zu Erpressungsversuchen gleich welcher Art.

Dies ist z.B. insbesondere dann wichtig, wenn von den Ermittlungsarbeiten prominente Persönlichkeiten betroffen sind. Hier wäre das erlangte Wissen sicher für Pressevertreter höchstinteressant, darf aber das Detektivbüro – nicht nur aus rechtlichen Gründen – nie verlassen. Die erlangten Erkenntnisse dürfen nur zur Auftragsabwicklung verwendet werden. Sie gehen nur den Auftraggeber etwas an und sonst niemanden.

Wer Dinge nicht für sich behalten kann, ist als Detektiv ungeeignet.

Gute Detektive arbeiten immer seriös

Damit Beweise vor Gericht verwendet werden können, müssen die Beweise auf legalem Weg gewonnen worden sein. Ein guter Detektiv wird also Beweise nicht durch einen Einbruch oder illegales Abhören gewinnen, sondern andere Techniken benutzen, um an legal verwertbare Beweise zu gelangen, die dann auch gerichtsfest sind. Es nützt nichts, etwas zu wissen oder Beweise für etwas zu haben, – man muss es im Zweifel auch gerichtsfest und unangreifbar beweisen können. Ein guter Detektiv weiß, wie man das anstellt. Er hat in seiner praktischen Ausbildung in einer Detektei und auch in Lehrgängen gelernt, wie man vorgeht, um auf legalem Weg Beweise zu sichern. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Beweise und Ermittlungsergebnisse gehört mit zu der Tätigkeit eines Detektives. Schreibarbeit gehört also ebenso zum Beruf des Detektivs wie Observation und Ermittlung. Daher sind auch gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift erforderlich.

In vielen Fällen werden Ermittlungsberichte vor Gericht verwertet, daher sollte diese nicht nur inhaltlich, sondern auch formal hohen Anforderungen genügen.

Woran erkennt man seriöse Detektive?

Der seriöse Detektiv nimmt sich bereits Zeit, wenn es um die Auftragsannahme geht. Nur so kann er überhaupt beurteilen, ob eine Ermittlung und seine Einschaltung Sinn macht und einen Ermittlungserfolg verspricht. Während des Einsatzes hält ein seriöser Detektiv seinen Auftraggeber auf dem Laufenden und verhält sich stets verbindlich und seriös. Er gibt weder übertriebene Versprechungen ab, die er nicht einhalten kann, noch verhält er sich auffällig in der Öffentlichkeit. Dazu gehört in der Regel, dass er sich mit seinem Auftraggeber nicht in der Öffentlichkeit sehen lässt.

Vertrauliche Angelegenheiten bleiben in einer seriösen Detektei auch vertraulich. Die Detektei eines seriösen Detektivs ist auch zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar oder meldet sich innerhalb kurzer Zeit zurück. Eine seriöse Detektei arbeitet rechtskonform und hält die Richtlinien des Datenschutzes ein. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte wird von gut ausgebildeten Detektiven ebenso wie der Verbraucherschutz beachtet. Eine seriöse Detektei sagt dem Mandanten auch bereits bei Auftragsannahme, wenn sie voraussichtlich nicht helfen kann und lässt so nicht unnötig Stunden auflaufen, – ohne, dass die Chance besteht, ein positives Ermittlungsergebnis zu erzielen.

Internet-Betrug mit Fake Identitäten und wie Detektive oft helfen können

Der Betrug mit falschen Identitäten im Internet nimmt immer mehr zu. Bei vielen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden arbeiten schon ganze Teams an nichts anderem und dies auch erfolgreich. Aber der Kampf gegen Betrüger mit falschen Angaben zu Personalien ist ein langwieriger Weg, da die Gauner natürlich alles daransetzen, so lange wie möglich nicht entdeckt zu werden und so möglichst viele Opfer schädigen zu können. Insbesondere Onlineshop-Betreiber leiden unter solchen Betrügern.

Einige werden gar nie erwischt. Wer nicht umgehend handelt, kann häufig sein verlorenes Geld abschreiben.

Wenn die Polizei eine Anzeige in Sachen Betrug im Internet mit falschen Personenangaben aufnimmt, läuft man Gefahr, nur irgendwann eine Einstellungsanzeige der Staatsanwaltschaft „…Täter konnte nicht ermittelt werden…Verfahren eingestellt nach §153 StPO“

Klassischer Warenbetrug mit falschen Angaben zur Person

Eine typische Betrugsmethode mit Fake-Angaben zur Person ist das Bestellen von Ware an die Wohnadresse des Bestellers in einem Mehrfamilienhaus, aber auf einen Namen, den es dort in Wirklichkeit gar nicht gibt. Am Tag, an dem dann das Paket mit der Ware ankommt (der Paketdienst informiert ja in der Regel heutzutage per E-Mail darüber) wird dann mit Tesafilm für einen Tag der Fake-Name auf ein Klingelschild geklebt, was dazu führt, dass der Paketbote das Paket an diesem Haus abgibt. Manchmal steht dann auch der Täter vor dem Haus und sagt „Ah, da ist ja mein Paket“ und erhält das Paket – oft ohne Ausweis. Nach Empfang des Pakets und wenn der Paketwagen wieder weg ist, wird das falsche Klingelschild wieder entfernt.

Wenn dann nach einem Monat der Versender die ausgebliebene Zahlung anmahnt, ist die Mahnung nicht zustellbar, weil kein Briefkasten mit diesem Namen existiert und auch der Paketbote weiß nach ein paar Wochen natürlich nicht mehr, wann er wo geklingelt hat und wem welches Paket abgegeben hat. Das Verfahren wird in der Regel eingestellt.

Bestellung an falsche Adressen

Häufig genutzter Trick von Betrügern im Internet ist auch das Bestellen von Waren unter irgendeinem Namen an eine nicht von anderer bewohnter Adresse, z.B.:

    • Noch nicht bezogene Neubauten
    • Leerstehende Wohnhäuser
    • Leerstehende Industriebauten/Bürogebäude

Für einen Tag wird auch dort ein Schild, gerne aus Papier mit Tesa mit dem flachen Daten angebracht und wenn der Postbote kommt, steht – wie zufällig jemand vor der Tür – oder kommt aus dem Hauseingang und nimmt das Paket entgegen.

Anschließend wird das Türschild mit der Personenangabe aus der Bestellung entfernt und spätere Mahnungen, Inkassoschreiben etc. können dort nicht mehr zugestellt werden. Der Paketbote wird sich im Zweifel nur an einen „Mann mit dunklen Haaren“ oder an niemanden mehr erinnern. Damit wird dann später jedes Verfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft ergebnislos eingestellt.

Polizei und Detektive können bei Fake-Betrug helfen

Der erste Weg nach einem solchen Betrug sollte immer der Weg zur Polizei sein, die in solchen Fällen Ermittlungen aufnimmt, um Betrüger im Wiederholungsfalle zu schnappen.

Wer ein Detektivbüro beauftragt, kann sicher sein, dass der Detektiv sich voll und ganz für den Fall einsetzt und ggf. auch die Empfangsadresse beobachtet oder gar ermittelt, ob es im Umfeld Beobachtungen gegeben hat. Häufig verwenden solche Täter mehrmals dieselbe Adresse – schon aus Bequemlichkeit. So können Täter dann auf frischer Tat erwischt werden oder der Detektiv kann die Verfolgung eines solchen Täters bis zu seiner Heimatanschrift vornehmen, Autokennzeichen notieren etc.

Meist findet ein Detektivbüro Ansätze zur Ermittlung der tatsächlichen Person, die hinter einer falschen Personenangabe steht – bis hin zur Verfolgung von Paketen mit GPS-Sendern. Ein gutes Detektivbüro findet einen Ansatzpunkt, um Betrüger, die unter falschem Namen auftreten, aufzuspüren. Wenn es einen Ansatzpunkt gibt, findet eine gute Detektei diesen auch.

Betrüger muss ggf. Detektivkosten ersetzen

Häufig haben Gerichte schon entschieden, dass Betrüger auch die Kosten einer Detektei ersetzen müssen, wenn die Kosten angemessen waren und der Einsatz als letztes Mittel zur Täterüberführung beigetragen hat.

Betrug unter falschem Namen in Zusammenhang mit Heiratsschwindel

Betrüger nutzen auch häufig erfundene Geschichten in Zusammenhang mit Partnerbörsen im Internet oder dem sogenannten Heiratsschwindel. Unter falschem Namen und falscher Identität wird auf Anzeigen in Partnerbörsen geantwortet oder gar gleich eigene falsche Anzeigen eingestellt. Manchmal melden sich die Betrüger auch auf Print-Anzeigen in Zeitungen mit falschen Identitäten und fordern zur E-Mail-Antwort an eine anonyme E-Mail-Adresse auf.

Unter Vortäuschung von Liebe wird dann irgendwann eine völlig erfundene Geschichte erzählt, warum man dringend Geld braucht. Das reicht von einer plötzlich notwendigen Operation, gerne auch für die angeblich todkranke Mutter bis hin zu einem „blöden“ Gerichtsverfahren, wo eine Strafe droht oder Geld für Papiere, damit man eine Ausreiseerlaubnis aus einem fremden Land bekommt.

Alles erstunken und erlogen, ggf. auch mit gefakten Dokumenten scheinbar belegt. Das Einzige, was sicher ist, ist der Umstand, dass man überwiesenes Geld im Regelfall nie wiedersieht.

Behördlichen Ermittlern sind bei Auslandszusammenhängen oft die Hände gebunden oder Ermittlungen verlaufen im Sande. Die Täter machen häufig weiter und suchen sich das nächste Opfer.

Bei dem Einsatz einer Detektei kann den Tätern oft das Handwerk gelegt werden, weil „Die Katze lässt das Mausen nicht“. Täter wenden häufig immer wieder die gleiche Masche an und können so von Detektiven entdeckt werden. Die Täter werden – in Aussicht auf mögliche weitere Zahlungen – häufig übermütig und machen Fehler, die zur Entdeckung bis zur Festnahme führen können. Ein in dem Aufspüren von Fake-Identitäten geübtes Detektivbüro hat Mittel und Methoden, um auch solche Schwindler zu entlarven.

Die Fälle von Fake-Personalien in Sachen Heiratsschwindel sind keine Einzelfälle, sondern kommen immer wieder vor. Nur wenige Fälle gelangen auch an die Presse, wie z.B. dieser Bericht hier im Deutschlandfunk. Meistens ist es den betrogenen Opfern zu peinlich, als dass sie überhaupt Anzeige erstatten oder an die Öffentlichkeit gehen. So können Betrüger immer weiter machen und sich auf die Suche nach dem nächsten Opfer begeben, welches dann wieder auf eine gefälschte oder gestohlene Identität hereinfällt und irgendwann Geld überweist oder bar an dritte übergibt.

Die Betrüger, die unter erfundener Identität agieren und den Hang zum Vorgaukeln von Liebe haben, sind einfallsreich und informieren sich genau über das Opfer. Kennen die Vorlieben und Schwächen und nutzen das dann gnadenlos aus.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz greift nicht bei erfundenen Personenangaben

Zwar gibt es in Deutschland ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz, was z.B. die sozialen Netzwerke wie Facebook und Co verpflichtet, rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung oder Anstachelung zu Straftaten zu entfernen. Aber es gibt in diesem Gesetz keine Verpflichtung, falsche Personenprofile zu löschen. Die sozialen Netzwerke sind voll davon. Und manche Menschen fallen darauf rein.

Beliebte erdachte Person: amerikanischer Soldat

Eine der an den häufigsten durchgeführten Maschen mit Fake-Identitäten ist das Vortäuschen der amerikanischen Soldateneigenschaft. Es wird z.B. auf Zeitungsanzeigen von Witwen geschrieben, die einen Mann suchen, wobei dann vorgegeben wird, dass der Schreiber ein US-Soldat sei, der gerade im Auslandseinsatz sei. Weil er gerade im Ausland sei, so heißt es dann etwas später, kommt er auch nicht an sein Geld in den USA und bittet um etwas Geld. In einigen Fällen wurde der Sicherheit vorgaukelnde Trick angewandt, dies doch an einem bestimmten Tag zur US-Botschaft nach Berlin zu bringen. Im Umfeld der Botschaft wurde dann der Koffer entgegengenommen oder entrissen. In anderen Fällen sollte per Western Union überwiesen werden. In allen Fällen war das Geld weg. Da nützt auch das Versprechen nichts, dass es zurückgezahlt wird, was natürlich nie passiert.

Die Betrüger, die solche Maschen anwenden, kommen häufig aus dem nichteuropäischen Ausland und werden bei der Polizei „Love-Scammer“ oder „Romance-Scammer“ genannt. Meist handelt es sich um Männer, die es verstehen, Frauen, um den Finger zu wickeln und die Einsamkeit alleinstehender Frauen ausnutzen. Es gibt aber auch Frauen, die Männer betrügen. Grundsätzlich sollten alle Alarmglocken angehen, wenn eine neue Bekanntschaft nach kurzer Zeit – aus welchem Grund auch immer – nach Geld fragt.

Der Facebook-Trick mit gefälschten Profilen

Ein beliebtes Betätigungsfeld für Betrüger in Sachen unechter Personenprofile ist die Plattform Facebook,- der gleiche Trick funktioniert aber auch auf anderen Plattformen:

Zunächst suchen sich die Betrüger ein real existierendes Facebook-Konto mit möglichst viel Inhalt und vielen Freunden. Ideal dafür sind Profile mit vielen Fotos. Dann erstellen sie ein gleichnamiges Profil, manchmal mit leicht abgewandeltem Namen oder einem zusätzlichen Initial. Dieses wird mit geklauten Inhalten und Bildern angereichert und ist – wenn man nicht genauer hinschaut – auf den ersten Blick kaum vom Original zu unterscheiden.

Mit diesem neu erstellten Profil werden nun Freundschaftsanfragen an alle öffentlich einsehbaren Kontakte des Profils geschickt, von dem man die Daten übernommen hat. Einige von den angeschriebenen denken sich, dass ihr Freund ein neues Profil hat und bestätigen die Freundschaft. Sofort wird ein Chat eröffnet, in dem man nach der Handynummer fragt, weil man diese gelöscht habe. Kurz danach erhält der Kontakt auf sein Handy eine SMS mit einer Nummer. Der Fake-Profil-Betreiber fragt dann unter einem Vorwand unter der Nummer und bestätigt so z.B. Zahlungen oder Geldtransfers. Bei diesen Versuchen gibt es immer angeschriebene Kontakte, die nicht reagieren, aber immer auch welche, die sich darauf einlassen. Reagiert auch nur einer der Kontakte, kann der Betrüger damit meist schon vier- oder fünfstellige Gelbeträge Erschleichen.

Wie kann man sich vor gefälschten Facebook-Profilen schützen?

Schreibt Sie ein Freund an und will nochmal eine Freundschaft bestätigt haben, sollten alle Alarmglocken angehen. Im Zweifel rufen Sie ihn an und fragen, ob das wirklich von ihm ist.

    • Führen Sie keine öffentliche Freundesliste. Dann haben Betrüger an Ihrer Identität auch kein Interesse.
    • Zeigen Sie Ihr Profilbild nicht öffentlich – das macht Betrügern das Klauen von Bildern schwerer
    • Lassen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten, dann kann mit Ihrer Mobilfunknummer kein Unfug gemacht werden, z.B. kostenpflichtige Dienste darüber abgerechnet werden
      Wer auf Fake-Profile hereingefallen ist, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten.

Wem dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, kann eine Detektei mit der schnellen Aufklärung beauftragen. Ein erstes Telefongespräch mit einem qualifizieren Detektivbüro macht häufig schon klar, ob die Detektei Ansatzpunkte für eine Ermittlung sieht.

Fake-Job-Anzeige zum Abfischen von Personendaten

Für manche Betrügereien im Netz, z.B. Kontoeröffnungen oder Bestellungen hochwertiger Güter braucht man einen Personalausweis oder zumindest die Daten aus diesem. Auch dafür haben sich Betrüger etwas einfallen lassen: Sie schalten z.B. Anzeigen mit Stellenangeboten im Internet und bieten Traumjobs an. Gerne mit hoher Bezahlung für geringen Arbeitseinsatz, sodass sich möglichst viele bewerben. Im Laufe des Bewerbungsverfahrens, welches komplett über Emails läuft, wird dann vom Bewerber zur Sicherheit eine Personalausweiskopie mit Vorder- und Rückseite verlangt. Ein Großteil der Bewerber stellt solche Kopien zur Verfügung, wonach der Kontakt dann abbricht. Mit den Daten aus dem Ausweis gelingt es häufig, sich in Accounts der Bewerber einzuloggen, Passwörter abzufragen oder auch Konten zu eröffnen oder Bestellungen zu tätigen.

Mit den gestohlenen Daten zur Person machen sie die Betrüger dann reich und der Bewerber merkt dies meist erst Wochen später und kommt so schnell gar nicht auf die Idee, dass dies auf seine Bewerbung zurückgeht, wo er den Ausweis zur Verfügung gestellt hat.

Auch hier kann ein Detektivbüro ggf. helfen, weil die Betrüger häufig über lange Zeit die gleiche Masche anwenden und sich so ein Detektiv auch als Bewerber ausgeben kann und Methoden findet, den Betrüger ausfindig zu machen.

Rechtsfolgen von Betrug mit falschen Angaben zur Person

Insofern die Polizei oder eine Detektei den Betrüger ermittelt hat und ihn auch dingfest gemacht hat, gibt es in Deutschland eine Reihe von Paragraphen, die dann greifen:

    • §276 StGB Urkundenfälschung: Wer unechte Urkunden herstellt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, kann bestraft werden. Das kann schon bei Bestellungen im Internet unter falschem Namen greifen.
    • § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten: Wer beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, um im Rechtsverkehr zu täuschen oder gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, um zu täuschen, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auch Geldstrafe bestraft werden.
    • § 238 StGB Nachstellung (Stalking-Paragraph): Wer Waren oder Dienstleistungen auf den Namen Dritter bestellt oder unter Verwendung dessen persönlicher Daten kann bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe erhalten.
    • §164 StGB Falsche Verdächtigung: Wer einen Dritten einer rechtswidrigen Tat verdächtigt (öffentlich und wider besseres Wissen) macht sich strafbar, wenn dies in der Absicht geschieht, behördliche Maßnahmen gegen ihn einzuleiten oder herbeizuführen
    • Auch eine Reihe anderer Paragraphen wie z.B. Betrug (§ 263 StGB) kommen in Frage.

Aber: Das Habhaftwerden solche Betrüger in Sachen Fake-Identität ist häufig schwierig, wenn man sich allein auf die staatlichen Ermittlungsorgane verlässt, denen aufgrund von Personalmangel häufig nur das Einstellen und Abheften verbleibt.

Entweder ermittelt man selbst oder beauftragt eine Detektei mit den Ermittlungen und hat so gute Chancen, die Betrüger zu identifizieren und anschließend über die Polizei und Staatsanwaltschaft dingfest zu machen.

Wie kann man Identitätsdiebstahl frühzeitig erkennen?

Um zu vermeiden, dass die eigene Identität gestohlen wird, damit fremde Betrüger damit eine Fake-Identität annehmen, kann man einige Früherkennungs-Mechanismen in Gang setzen. Wer vermeiden möchte, dass Dritte z.B. mit den eigenen Daten Profile in den sozialen Medien anlegen oder Waren/Pakete bestellen, kann z.B. die folgenden Maßnahmen ergreifen:

  • Mit der Google-Bildersuche kann man feststellen, ob die eigenen Bilder auch auf anderen Seiten eingesetzt werden. So erkennt man frühzeitig einen Betrug oder Fake-Identitäten
  • Mit Hilfe des Whois-Dienstes von Domaintools können Sie für die meisten Domains herausfinden, wer diese wirklich betreibt. Dies ist interessant z.B. bei Fake-Job-Angeboten.
  • Sicherheitshalber sollten Sie sich einen Google Alert für Ihren eigenen Namen einrichten, dann erhalten Sie sofort Nachricht von Google, falls jemand Ihren Namen irgendwo im Netz neu verwendet, z.B. auf fremden Homepages.
  • Geben Sie ab und zu Ihren eigenen Namen in den sozialen Medien wie z.B. Facebook im Suchfeld ein, um zu prüfen, ob es noch weitere Profile unter Ihrem Namen dort gibt – über Ihr eigenes hinaus
  • Das Hasso-Plattner-Institut betreibt zusammen mit der Uni Potsdam einen Dienst, bei dem man überprüfen kann, ob die eigene E-Mail-Adresse in Internet-Datenbanken zu gehackten Konten auftaucht. Das sollte man regelmäßig hier überprüfen, indem man dort die eigene E-Mail-Adresse eingibt.

Gerade bei der Überprüfung der eigenen E-Mail-Adresse sind viele Benutzer erstaunt, dass diese schon gehackt wurde und im Internet z.B. im Darknet inkl. Passwort angeboten wird. Taucht die eigene E-Mail-Adresse dort auf, sollte man sofort das Passwort wechseln.

Lassen Sie sich beim Passwort etwas einfallen – das verhindert Identitätsdiebstahl

Wer vermeiden möchte, dass die eigene Identität im Internet gestohlen wird und von anderen als Fake Identität verwendet wird, sollte einfallsreichere Passwörter benutzen als den Vornamen der Frau oder den eigenen Geburtstag. Noch immer sind die häufigsten Passwörter:

    1. 123456
    2. 123456789
    3. Password
    4. Qwerty
    5. 12345
    6. 12345678
    7. 111111
    8. Qwerty123
    9. q2w3e
    10. 123123

Millionen Menschen benutzten immer noch diese o.a. einfachen Passwörter. Das ist absolut unsicher. Ein sicheres Passwort besteht aus Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben und mindestens einer Zahl. Optimalerweise benutzt man auch nicht für alle Dienste dasselbe Passwort, also nicht für den E-Mail-Account, Ebay, Amazon und Facebook dasselbe Passwort benutzen.

Gute Passwörter sind z.B. +*8LiöwiL# oder ähnlich. Optimalerweise kommt im Passwort kein Wort vor, welches im Duden enthalten ist. Wer vermeiden will, dass aus dem nicht-deutschen Raum das Passwort gehackt wird, benutzt im Passwort Umlaute wie Ö, Ü oder Ä. Doch Vorsicht: Wenn man sich dann einmal selbst aus dem Urlaub in den USA einloggen will, kann es dort schwierig werden: Die Buchstaben existieren nicht auf der Tastatur.

Internet-Betrug: Wie gelangen Täter an persönliche Daten zur Täuschung?

Manche Täter erdenken sich kreativ real nichtexistierende Identitäten, – viele andere Täter imitieren aber real existierende Personen mit einer Fake-Identität und begehen so Betrügereien. Doch wie gelangen die Täter an die digitalen Daten, die sie dann imitieren?

Dazu werden hauptsächlich die folgenden Wege benutzt:

  • Phishing-Mails, in denen real existierende Webseiten und Absender vorgetäuscht werden, z.B. Sparkasse, DHL, Amazon oder Ebay, in der Hoffnung, dass sich das Opfer auf einer täuschend echt nachgemachten Webseite wie gewohnt mit seinen Daten (E-Mail-Adresse und Passwort, ggf. noch Geburtsdatum) einloggt. Schon sind die empfindlichen daten „abgefischt“.
  • Malware / Schadprogramme: Kleine Unterprogramme, die auf Webseiten im Hintergrund laufen oder in andere Anwendungen integriert sind und so Daten stehlen können. Bei Besuch bestimmter Webseiten könnte z.B. ein Schadcode auf dem eigenen Rechner installiert werden (Drive-by-Exploits), der dann Daten ausliest – bis hin zum Speichern kompletter Tastatureingaben, sodass man auch an Login-Namen und Passwörter gelangt
  • Spyware-Programme sammeln im Hintergrund Daten, z.B. eingegebene Passwörter
  • Hacking persönlicher Profile in den sozialen Medien
  • Einhacken in Server, auf denen Tausende von Nutzerdaten gespeichert sind

Wie erkennt man falsche Personenangaben im Netz?

Im heutigen Zeitalter hinterlässt fast jeder Mensch Spuren im Internet, von Personen über 80 vielleicht einmal abgesehen. Wenn jemand vorgibt, jemand Bestimmtes zu sein, sollte man als erstes einmal seinen Namen im Internet in einer Suchmaschine (z.B. Google.de) suchen. Erscheint dort nichts, ist das schon einmal verdächtig.

  • Gibt es nur ein Profil oder nur wenige Profile im Internet mit dazu noch ganz wenigen Kontakten, sollte das hellhörig machen. Es könnte sich um ein neu angelegtes Profil – extra nur zur Betrugsabsicht – handeln.
  • Gibt jemand vor, für eine bestimmte Firma zu handeln, sollte man prüfen, ob es diese Firma überhaupt gibt und ob derjenige dort z.B. Prokura hat. Möglich ist dies kostenlos z.B. auf www.unternehmensregister.de – einer Seite, auf der alle im Handelsregister eingetragenen Firmen abfragbar sind. Jede größere Firma ist dort eingetragen.
  • Will jemand kurz nach dem Kennenlernen von Ihnen Geld – aus welchem Grund auch immer – sollte das verdächtig vorkommen.
  • Hat jemand ein Profilbild in den sozialen Medien, sollten Sie über den Google Bilderdienst nach dem Bild suchen. Bei Betrügern findet man das Bild häufig auch auf anderen Seiten oder Gratis-Bilderdiensten.
  • Fragen Sie den vermeintlichen Betrüger nach Kontakten und dem familiären Hintergrund, auch zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen. Ist er mal Einzelkind und hat mal Geschwister oder ist seine Mutter mal tot und mal lebendig, hat er sich seine „Legende“ nicht richtig ausgedacht und sie können von einem Schwindel ausgehen.
  • Ist die Story zu perfekt, zu schön oder zu traurig, stimmt meistens auch etwas nicht: Es ist unwahrscheinlich, dass ein Geheimagent des FBI zufällig in Deutschland in Geldnot gerät und sie nach Geld fragt, um seine kranke Mutter im Krankenhaus behandeln zu lassen.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie falschen Personenangaben aufsitzen, schalten Sie eine Detektei ein. Eine professionelle Detektei deckt schnell auf, ob Geschichten, Legenden und Personen stimmen. Dazu verfügen Detekteien über geschulte Detektive, die es gewohnt sind, solche Zusammenhänge in kurzer Zeit zu ermitteln.

Bewertungen durch erfundene oder bezahlte Personen

Im Internet wird auch viel Schindluder und Betrug mit Fake-Identitäten getrieben. Zum einen erfolgen positive Bewertungen für fragwürdige Angebote durch Fake-Identitäten, zum anderen werden Wettbewerber durch Fake-Identitäten schlecht bewertet, die in Wahrheit die Dienstleistung des Anbieters nie in Anspruch genommen haben und so auch gar nicht bewerten können. Dazu gibt es zahlreiche Dienste und Plattformen, über die solche Dienste sogar immer wieder auch entgeltlich angeboten werden.

Wie erkennt man vermutlich falsche Bewertungen?

Grundsätzlich ist es auffällig, wenn zahlreiche positive Bewertungen in kurzer Frequenz eintreffen und damit vorher abgegebene negative Bewertungen übertünchen sollen.

Zum anderen sollte man sich anschauen, wen die Bewerter noch bewertet haben. Entweder oft niemanden anders oder aber weit entfernte Örtlichkeiten. Jemand, der ansonsten nur 4 Imbisse in Mumbai bewertet hat, wird vermutlich nicht eine Tankstelle in Reutlingen bewerten.

Bei negativen Bewertungen sollte man auch prüfen, ob der Bewerter überhaupt in der Kundenkartei ist und damit eine Basis für eine Bewertung vorliegt.

Vergleichen sollten man auch die Bewertungen für eine Firma auf verschiedenen Bewertungsportalen, z.B.:

  • Google
  • Golocal
  • Trustpilot
  • Trusted Shops

und anderen Portalen. Ist das Bewertungsprofil nur auf einer dieser Seiten positiv und auf den anderen verheerend schlecht, sollten alle Alarmglocken läuten.

Wirtschaftsdetektive decken auch solche Schwindeleien auf und können Fake-Identitäten auch im Fall unberechtigter Bewertungen – negativ wie positiv – aufdecken. Auch die Entfernung unzutreffender Bewertungen durch Fake-Identitäten ist häufig möglich. Der Kontakt mit einer Wirtschafts-Detektei sollte sich diesbezüglich lohnen.

Fake-Shops mit mit erdachten oder übernommenen Verkäuferangaben

Überhandgenommen hat auch der Betrug mit Fake Shops, die unter Fake-Identitäten aufgebaut werden. Häufig werden in Internet-Fake-Shops real existierende Firmen nachgemacht mit einer Fake-Identität und ähnlichem Seitenaufbau der Internetshopseite. Mit auffallend günstigen Preisen wird dann versucht, Bestellungen zu generieren, die von Kunden per Vorkasse bezahlt werden, damit die Gelder schnell abgefischt werden. Häufig mit dem Angebot teurer Wirtschaftsgüter zu niedrigeren Preisen als üblich, z.B. I-Phones oder Goldbarren. So kommen schnell große Bestellwerte zusammen und den Betrügern gelingt es, in kurzer Zeit Hundertausende Euros oder gar über eine Million Euro einzusammeln, die schnell von Konten abverfügt werden, um dann irgendwo im Ausland zu versacken.

Konten werden dazu mit gefälschten Papieren, häufig gefälschten Pässen aus dem Ausland, eröffnet. Mit den falschen Pässen werden nicht nur Konten eröffnet, sondern auch Räume angemietet, Firmen gegründet und Räume angemietet. Nach anfänglichen Zahlungen wird meist nichts mehr gezahlt, sondern nur noch eingehende Gelder kassiert. Mahnungen und Inkassoversuche staatlicher Stellen laufen meist ins Leere, nur in wenigen Fällen werden die Gauner ertappt, so wie eine Fakeshop-Betrüger Gruppe aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die mehrere Hunderttausend Euro erbeutet hatte.
Wer auf einen solchen Fake-Shop hereingefallen ist, sollte nicht nur die Polizei informieren, sondern ggf. umgehend eine Detektei involvieren, die dann die Hintermänner der Fakeshop-Betreiber ermittelt, – auch wenn Fake-Identitäten verwendet worden sind.

Wie man einen vermeintlichen Fake-Shop erkennt

Die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor Fakeshops im Internet, weil jedes Jahr Verbraucher Millionen an die Betrüger mit Fake-Identitäten überweisen. Fakeshops zu betreiben lohnt sich für Betrüger, wenn sie nicht festgenommen werden.

An folgenden Merkmalen kann man einen Fakeshop häufig erkennen:

    • Auffällige Internetadresse, die sich häufig an real existierende Shops anlehnt, aber geringfügig von denen abweicht, also z.B. statt Mediamarkt.de wird dann Mediamarkt-preiswert.de oder ähnlich firmiert. Oder statt einer Domainendung „.de“ erscheint plötzlich „. de.com“
    • Preise sind auffallend günstig: Niemand hat etwas zu verschenken: Werden I-Phones oder Goldbarren deutlich billiger als die Konkurrenz angeboten oder mit Rabatten Preise deutlich unter Konkurrenzniveau gesenkt, sollten alle Alarmglocken läuten
    • Falsche Gütesiegel: Es werden erfundene Gütesiegel eingeblendet oder echte Gütesiegel verwandt, die aber nicht zur Gütesiegelseite verlinkt sind, sondern deren Grafik einfach nur gestohlen wurde
    • Bewertungen innerhalb eines Shops sind bei Fakeshops fast immer gefälscht. Man sollte im Internet nach dem Shop Namen und dem Betreiber googeln.
    • Fakeshops nutzen häufig frei erfundene oder woanders geklaute AGBs. Sind AGBs in schlechtem Deutsch verfasst oder ergibt die Google-Suche mit Textpassagen, dass die AGB woanders gestohlen worden sind, heißtes: VORSICHT
    • Oft ist ein Impressum gar nicht vorhanden, manchmal werden Daten anderer Shops hineinkopiert, die aber nicht zutreffen. Das Impressum sollte hinsichtlich Firma und Geschäftsführer überprüft werden, z.B. im Handelsregister (unternehmensregister.de)

Die Verbraucherzentralen haben einige Hinweise zu Fakeshops anschaulich zusammengestellt: Verbraucherzentrale zur Fakeshop-Problematik

Die Fakeshop-Problematik ist allerdings nicht neu, bereits im Jahr 2012 wurde in Augsburg ein 23-jähriger Betrüger zu 7 Jahren Haft verurteilt, der im Internet mit Fake-Identitäten und Fakeshop vorgegeben hatte, Goldbarren günstiger als andere liefern zu können. Über 1.600 Opfer wurden ermittelt. Seine Fakeshops liefen auf elektro-geizhals.de oder gold-shop-24.com. Geliefert wurden die angebotenen Waren wie Laptops, Goldbarren oder Silbermünzen allerdings nie.

Den Betrügern wird es auch heute noch leicht gemacht, da man innerhalb eines Tages eine Domain im Internet bestellen und mit einem Internetshop bestücken kann. Über Google Ads oder andere Online-Anzeigen werden schnell Tausende Kunden auf den Shop geleitet und zahlreiche Ahnungslose und Unvorsichtige glauben, das Schnäppchen ihres Lebens machen zu können. „Gier frisst Hirn“ mag manch Kripo-Beamter da sagen und wünscht sich mehr Vorsicht der Besteller.

Gute Aussichten, mit Detektei Fakeshop-Betreiber dingfest zu machen

Schaltet man eine erfahrene Detektei ein, hat man gute Aussichten, den Fakeshop-Betreiber dingfest zu machen. Fakeshop-Betreiber versuchen häufig, über eine möglichst lange Zeit, eine bestehende Fakeshop-Domain unter falscher Identität zu betreiben, um das Maximum an Geld illegal einzuheimsen. Hier können Detektive gut ansetzen. Während staatliche Ermittlungsbehörden oft träge und langsam reagieren und die Fakeshop-Betreiber dann längst eine neue Domain und einen neuen Fakeshop betreiben, können Detektive schnell und wendig auf bestehende Situationen reagieren und häufig innerhalb von Tagen Ermittlungsergebnisse präsentieren.

Wer also auf einen Fakeshop hereingefallen ist, sollte eine Detektei einschalten, wenn es ihm daran gelegen ist, den Betrügern das Handwerk zu legen.

Fake Identitäten – Namensgenerator für Betrüger

Damit man sich Fake Identitäten passend zum jeweils benötigten Land nicht ausdenken muss, gibt es im Internet schon standardisierte Fake Namens-Generatoren, wie z.B. https://de.fakenamegenerator.com/

Hier können sich z.B. auch Betrüger für Deutschland oder andere Länder passende Namen und Legenden erstellen lassen. Sortierbar nach Geschlecht und Land. Das Internet macht es möglich. So können z.B. auch Betrüger in fernen Ländern, die unter Umständen gar nicht wissen, welche Vornamen und Namen in Deutschland üblich sind, sich ganze Namenslisten mit möglichen Namenskombinationen generieren lassen – auf Wunsch mit üblichen Straßen oder Postleitzahlen und Telefonen. Allerdings: Alle frei erfunden. Dafür aber plausibel.

Gute Wirtschaftsdetekteien kennen natürlich auch solche und ähnliche Seiten und haben deshalb schnell ermittelt, ob eine Identität falsch oder richtig ist.

Sind Fake-Profile unter Fake-Identitäten auf Tinder oder anderen Plattformen eigentlich strafbar?

Auf Plattformen, auf denen es um das Finden eines Partners geht, wird viel mit Fake-Profilen gearbeitet. Z.B. erstellen häufig die Plattformbetreiber selbst schon einen Teil der Profile als Fake-Profile, um z.B. mit scheinbar vorhandenen attraktiven Frauen-Profilen möglichst viele zahlende Männer anzuziehen. In der Vergangenheit sind bereits mehrfach Firmen aufgefallen, die ganze Callcenter damit beschäftigt haben, unter Fake-Identitäten eingetragene Frauen zu simulieren und in Chats mit zahlenden Männern als die dargestellten Fake-Frauen aufzutreten.
Firmen, die das gewerbsmäßig machen und auf solche Fake-Profile setzen, könnten sich des Betrugs strafbar machen. Neuerdings schreiben es daher einige dieser eher unseriösen Plattformen auch in die AGBs, dass unter anderen auch mit künstlichen Profilen gearbeitet wird, um sich frei zu kaufen. Ob dies langfristig mit der Gesetzgebung oder Rechtsprechung im Einklang ist, bleibt abzuwarten.

Wer im Internet unter einer Fake-Identität in einer Partnerbörse oder bei Tinder auftritt, muss sich nicht unbedingt strafbar machen.
Wer dies allerdings macht, um sich zu bereichern, z.B. durch erfundene Leidensgeschichten, macht sich sehr wohl strafbar.

Wer mit seiner Fake-Identität die Identität einer anderen Person simuliert, macht sich ebenfalls strafbar.

Also mal zum Spaß die Identität eines Kollegen annehmen und mit einem Profilbild von der letzten Weihnachtsfeier Schabernack zu betreiben, kann durchaus auch rechtliche Konsequenzen haben.
Beleidigung (§ 185 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) stehen dann auch im Raum.

Am häufigsten wird der Gebrauch von Fake-Profilen allerdings mit dem § 263 StGB (Betrug) in Zusammenhang gebracht, der zu mehrjährigen Haftstrafen führen kann.

Bereits der Versuch des Betrugs ist strafbar.

Meist verstoßen die Fake-Profile auch gegen die Nutzungsbestimmungen des Anbieters entsprechender Plattformen. Bei Tinder ist es z.B. untersagt, mit falschen Informationen ein Profil zu erstellen oder Profile mit Bildern fremder Personen zu bestücken. Dies könnte auch zivilrechtliche Ansprüche auslösen. Eine Sperre des Profils oder Users behalten sich solche Plattformen vor.

Identität geklaut – was tun?

Wenn Ihre Identität gestohlen wurde und Sie haben – z.B. mit Hilfe einer Detektei herausgefunden, wer dies gemacht hat, haben Sie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Betrüger:

    • Sie können den Schädiger dazu auffordern, Ihnen gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (§1004 Abs. 1 S.2 BGB). So kann man die Gefahr einer Wiederholung der Rechtsverletzung vermeiden. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird eine Geldstrafe angedroht.
    • Als Betroffener kann man natürlich auch vom Portal die Entfernung eines Fake-Profils verlangen, da man einen Beseitigungsanspruch hat. Der Anspruch besteht gegenüber dem Schädiger und dem Portalbetreiber.
    • Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können über § 823 Abs. 1 BGB zivilrechtlich sanktioniert werden. Ein entstandener Schaden muss ersetzt werden
    • Bei Bilderdiebstahl können auch Vorschriften des Urhebergesetztes oder Kunsturhebergesetzes betroffen sein (§ 22 S.1 KUrhG oder § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG), da man Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreiten darf

Warum werden gefälschte Profile in Single Börsen benutzt?
Neben betrügerischen Aktivitäten in Fakeshops werden Fake Identitäten häufig in Singlebörsen benutzt, doch warum ist dies überhaupt der Fall? Der Gebrauch von Fake Identitäten in Singlebörsen geht im Wesentlichen auf vier Anwendungsbereiche zurück:

  1. Eigene Optik verbergen:
    Der Betroffene hält sich für zu hässlich und möchte ganz einfach über ein schöneres Bild einer attraktiven Frau oder eines attraktiven Mannes mehr Zuspruch erfahren. Dies ist noch harmlos, aber auch nicht besonders clever. Die Abweichung zum Bild fällt spätestens dann auf, wenn ein erstes Treffen zustande kommt oder der gefundene Partner gerne per Videochat kommunizieren möchte. Keine auf Langfristigkeit angelegte Strategie. Ein Kartenhaus, welches schnell zusammenbricht.
  2. Geld erschleichen – durch Vorspiegelung falscher Tatsachen:
    Einer der häufigsten Betrugsmethoden. Durch falsche Bilder soll die Grundlage für einen Betrug gelegt werden, der auf das Erschleichen von Geldleistungen angelegt ist. Dazu werden z.B. Soldatenbilder veröffentlicht von Männern in Uniformen, die vorgaukeln sollen, man sei z.B. Soldat der US Army in Deutschland. Dazu passt dann die spätere Geschichte, dass man dringend Geld für eine Operation oder Ähnliches brauche, aber im Moment in USA nicht an sein Geld komme. Bei anderen Betrügern soll durch ein falsches Bild einfach die wahre Identität verborgen werden, um die Fahndung später zu erschweren.
    Wer Bilder in Partnerbörsen durch die Google-Rückwärtssuche laufen lässt, findet die Bilder oft auf anderen Seiten in Zusammenhang mit gänzlich anderen Geschichten, die nicht zur Betrugsgeschichte passen.
  3. Vertrauen gewinnen durch falsche Identität
    Mit einer vorgegaukelten falschen Identität soll einfach das Vertrauen des Gegenübers erschlichen werden. Statt eines Bildes des tatsächlich zahnlosen Südosteuropäers wird ein Fotomodell aus einer Bilderdatenbank gezeigt, was mögliche Kontakte eher dazu animiert, Geld für angebliche Notfälle zu überweisen.
  4. Einsatz der Fake-Identitäten durch den Singlebörsen-Betreiber selbst, um Attraktivität zu steigern. Dazu werden häufig attraktive Damenbilder mit Dekolleté für Profile genutzt, die tatsächlich gar nicht in der Partnerbörse angemeldet sind. Dies soll zahlende Männer anziehen. Für die angeblich attraktive Frau kann dann tatsächlich später ein dicker, verpickelter Mann in einem Call-Center die Kommunikation „als Frau“ abwickeln, während der zahlende Mann glaubt, mit einer attraktiven Frau zu chatten.

Geschulte Detektei ermittelt gerne in Sachen Fälschung von Personenangaben

Wer Opfer eines Betrugs mit einer Fake-Identität, einem Fake-Shop oder einem gefakten Partner geworden ist und womöglich sogar Gelder verloren hat, findet bei einer geschulten Wirtschaftsdetektei oft schnelle Hilfe. Erfahrene Mitarbeiter, die auf dem neuesten kriminaltechnischen Stand sind, setzen alles daran, den etwaigen Betrüger dingfest zu machen und Beweise zu sichern. So wird ein maximaler Ermittlungserfolg in kürzesten möglicher Zeit angestrebt, um die Klienten zufrieden zu stellen. Die Einschaltung der Detektei kann auch parallel zur Strafanzeige bei der Polizei erfolgen. Oft sind private Detektive aber deutlich schneller als staatliche Ermittler, die oft erst umständliche Behördenwege gehen müssen und häufig überlastet sind und sich so nicht in der nötigen Tiefe Ihrem Fall widmen können. Die Polizei arbeitet in der Regel effektiv bei den Ermittlungen, leidet nur mancherorts unter Sparzwängen, der dazu führen kann, dass nicht jeder Fall in der gewünschten Geschwindigkeit ausermittelt wird.

Detektive einer Wirtschaftsdetektive widmen ihre ganze Arbeitskraft Ihrem Fall. Gerade im Fall z.B. von Heiratsschwindel, wo häufig fünf- oder gar sechsstellige Beträge erschwindelt werden, sind Detektive häufig sehr erfolgreich tätig und können nicht nur Beweise sichern, sondern auch den Täter ausfindig machen, was zur Verhaftung durch die Behörden führen kann.

Mein Partner setzt sich mit dem Kind ins Ausland ab, was tun?

Auch wenn aus einer Beziehung Kinder hervorgegangen sind, ist dies kein Garant dafür, dass die Beziehung ein Leben lang hält. Nur in seltenen Fällen gelingt es, eine Trennung so zu regeln, dass die Kinder nicht darunter leiden. Oft streiten sich die Eltern auch um das Sorgerecht für das Kind oder die Kinder. Gerade bei Paaren, bei denen die Partner aus unterschiedlichen Kulturen und Ländern kommen, geschieht es immer wieder, dass ein Partner plötzlich mit den Kindern ins Ausland verschwindet – ohne dies mit dem anderen abzustimmen oder sogar gegen den ausdrücklichen Willen des anderen. Dann ist guter Rat oft teuer und schwer.

Trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers und rechtlich eigentlich klaren Lage ist es schwierig, dann sein Recht durchzusetzen, wenn man ganz allein ist. Hier ist der Rat von Anwälten oder darauf spezialisierten Detekteien oft wertvoll. Denn Recht haben und Recht bekommen ist bei einer Kindesentführung ins Ausland ein großer Unterschied.

Gemeinsames Sorgerecht ist die Regel

Wenn man noch nicht geschieden oder getrennt ist, liegt im Regelfall nach §1626 BGB Absatz 3 Satz 1 ein gemeinsames Sorge- und Erziehungsrecht für die Kinder vor. Erst, wenn man sich streitet oder gar trennt, wird häufig einem Elternteil ein Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Dann dürfen Vater oder Mutter bestimmen, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist. Der andere Elternteil ist damit nicht immer einverstanden und entzieht dann in Einzelfällen die Kinder in eine andere Stadt, häufig sogar ins Ausland. Dies nennt man Kindesentziehung.

Kindesentziehung auch bei gemeinsamem Sorgerecht möglich

Das Oberlandesgericht Köln hat konstatiert, dass Kindesentziehung auch bei gemeinsamem Sorgerecht möglich ist. Wenn sich beide Eltern die Kindererziehung und -sorge teilen, steht ihnen auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gleichen Teilen zu. Damit kann eben nicht, einfach ein Teil gegen den Willen des anderen setzen.

Kindesentziehung häufig unter dem Vorwand, Urlaub zu machen
Ein Urlaub mit den Kindern oder ein Verwandtenbesuch im Ausland mit den Kindern wird dann häufig ausgenutzt, damit sich ein Elternteil mit den Kindern dort absetzt. Häufig sogar so, dass der verlassene Elternteil gar nicht weiß, wo sich die Kinder überhaupt genau aufhalten. Allenfalls ist das Land bekannt. Da nützt es auch nichts, wenn man als verlassener Elternteil einen einklagbaren Herausgabeanspruch nach § 1632 BGB (Abs. 1) gegen den anderen Elternteil hat. Gerichte haben in solchen Kindesentziehungsfällen auch bei Eltern mit gemeinsamer Sorge schon die Strafbarkeit nach §235 StGB (Kindesentziehung) bejaht. Es ist also auch strafbar, sich so zu verhalten.

Dies kümmert den Elternteil, der mit den Kindern durchgebrannt ist, aber häufig recht wenig. Es werden einfach Fakten gesetzt und sein Recht im Ausland durchzusetzen, ist häufig nicht ganz einfach und bedarf im Regelfall der Mithilfe von Experten (z.B. Rechtsanwälte, Detekteien).

Welche internationalen Abkommen helfen bei Kindesentziehung?

Einige Staaten der Welt haben miteinander Abkommen geschlossen, um wenigstens theoretisch die Grundlage dafür zu schaffen, dass die Länder sich untereinander helfen, wenn es zu solchen Fällen kommt. In der Praxis ist die Durchsetzung dann jedoch häufig sehr schwierig, was allein schon daran liegt, dass:

  • Der Partner mit den Kindern an einem unbekannten Aufenthaltsort verweilt
  • Der Partner sich im Ausland im Regelfall besser auskennt und daher gut verstecken kann
  • Der Partner ggf. in ein Land verschwindet, in dem Korruption eine größere Rolle spielt als in Deutschland und Anfragen bei Behörden unter Umständen auf dem Regelweg im Sande verlaufen

Kindes-Entführung: Drei staatliche Übereinkommen

Zur Regulierung von Kindesentziehung und Kindesentführung in ein anderes Land gibt es drei Kern-Abkommen zwischen den Staaten, in denen sich Regelungen finden, die eine Kooperation vereinfachen sollen:

  • Haager Kindesentführungsübereinkommen
  • Brüssel II a – Verordnung
  • Haager Kinderschutzübereinkommen

Haager Kindesentführungsübereinkommen

Eigentlich heißt dieses Abkommen etwas sperrig „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“, wird aber von Juristen der Einfachheit halber im Regelfall „Haager Kindesentführungsübereinkommen“ genannt.
Kernpunkt ist eine Vorschrift, die die Vertragsstaaten verpflichten soll, eine Kindes-Rückführung innerhalb von 6 Wochen anzuordnen. Allerdings muss dazu der Antrag innerhalb eines Jahres nach Verbringen des Kindes ins Ausland gestellt werden. Ansonsten werden die Anträge häufig mit der Begründung abgelehnt, dass sich nunmehr das Kind im Ausland eingelebt habe. Wer also nicht innerhalb eines Jahres genau herausbekommt, wo sich der Ex-Partner mit den Kindern aufhält, hat oft schon schlechte Karten. Hier kann es sich lohnen, Profi-Detektive zur Ermittlung einzusetzen, um die Frist nicht zu versäumen. Über eine zentrale Behörde in Deutschland werden solche Rückführungsverlangen gestellt.

Hat das Kind seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in einem Vertragsstaat des Übereinkommens, so ist es (theoretisch) sofort zurückzuführen. Dafür kann allerdings eine „Widerrechtlichkeitsbescheinigung“ von einem Amtsgericht des gewöhnlichen Aufenthaltsort verlangt werden.

Allerdings sind nur 100 Staaten dieser Welt dem Übereinkommen beigetreten, aktuell (8.2020) sind die folgenden Länder beigetreten:

  • Albanien, Andorra, Argentinien, Armenien, Australien
  • Bahamas, Belarus, Belgien, Belize, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso
  • Chile, Costa Rica
  • Dänemark (nicht aber: Färöer und Grönland), Deutschland, Dominikanische Republik
  • Ecuador, El Salvador, Estland
  •  Fidschi, Finnland, Frankreich
  • Gabun, Georgien, Griechenland, Guatemala, Guinea, Guyana
  • Honduras, Hongkong – als Sonderverwaltungszone Chinas
  • Irak, Irland, Island, Israel, Italien
  • Jamaika, Japan
  • Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Kroatien, Kuba
  • Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
  • Macau (Sonderverwaltungszone der VR China), Malta, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Monaco, Montenegro
  • Neuseeland, Nicaragua, Niederlande (Vorbehalt: HKÜ bezieht sich nur auf das niederländische Königreich in Europa, also nicht in Übersee), Norwegen
  • Österreich
  • Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal
  • Rumänien, Russland
  • San Marino, Sambia, Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Südkorea
  • Thailand, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan
  • Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan
  • Venezuela, Vereinigtes Königreich (inklusiv: Bermuda, Falklandinseln, Isle of Man, Jersey, Kaimaninseln und Montserrat), Vereinigte Staaten von Amerika
  • Zypern

Wer etwa einen afrikanischen Partner hat, der das Kind nach Gambia verschleppt, wird das Land ebenso vergeblich in der Liste suchen, wie man Länder des arabischen Raums oft vergeblich sucht. Nach Dubai verschleppte Kinder dürfen sich nur wenig Hilfe von solchen Abkommen versprechen. Wenn man heiratet oder mit einem Partner zusammenzieht, checkt kaum jemand solche Abkommen, weil dann im Regelfall der Gedanke einer möglichen Kindesentziehung in weiter Ferne liegt. Kommt es dann aber soweit, wird es häufig extrem schwierig, die Kinder wieder zurück zu bekommen. Nicht wenige Verlassene kämpfen jahrelang um ihre Kinder.In vielen der Länder wird sich aber einfach schlichtweg – trotz Unterschrift unter dem Abkommen – nicht so verhalten, wie es das Übereinkommen verlangt. So haben die USA bereits mehrfach z.B. Guatemala und Costa Rica gemahnt, weil sich die Länder nicht am Abkommen orientieren.

Brüssel II a Verordnung

Innerhalb der EU ergänzt die Brüssel II a Verordnung das Haager Kindesentführungsübereinkommen und regelt, welche Gerichte innerhalb der EU und deren Mitgliedsstaaten bei Streitigkeiten um das Kindswohl und den Aufenthaltsort des Kindes zuständig sind. Die Verordnung wird auch unter EuEheVO geführt. Dänemark ist bei dieser Verordnung außen vor.

Aber auch für diese Verordnung gilt: Gedrucktes Papier ist geduldig. In der Praxis kommen zahlreiche Fälle vor, in denen Gerichte vor Ort sich nicht darum kümmern oder aber die Urteile aus einem anderen Staat nicht anerkennen. Dies führt immer wieder zu Beschwerden im Petitionsausschuss.

Recht haben und Recht bekommen sind also auch innerhalb der EU schon zweierlei Paar Schuhe und das Durchsetzen des auf dem Papier stehenden Rechts kann schon in der westlichen Welt, in der EU schwierig sein.

Die Brüssel II a Verordnung gilt schon auf dem Papier nur für die folgenden Staaten (Stand 8.2020): Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern

Haager Kinderschutzübereinkommen

Auch nur rund 50 Vertragsstaaten haben das Haager Kinderschutzübereinkommen ratifiziert, in dem es noch einmal explizit um die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen anderer Staaten geht.

Teilnehmende Staaten: Albanien, Armenien, Australien, Barbados, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Estland, Fiji, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guyana, Honduras, Irland, Italien, Kroatien, Kuba, Lesotho, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Monaco, Montenegro, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Schon die USA gehören nicht zu den Unterzeichnern dieses Übereinkommens.

In Staaten ohne Abkommen: Rückholung von Kindern allein extrem schwierig

Ist es in Staaten, die ein Übereinkommen unterzeichnet haben, schon schwierig, das Kind oder die Kinder wieder zurückzubekommen, so ist es noch schwieriger, dies in Ländern zu bewerkstelligen, die erst gar nicht so ein Abkommen unterzeichnet haben.

Die Rückholung gelingt hier oft nur mit Detekteien, die vor Ort aktiv werden. Häufig muss zunächst der Aufenthaltsort des Kindes aufgespürt werden und anschließend muss formell oder informell ein Kontakt zu Behörden vor Ort aufgebaut werden. Eine Mutter oder ein Vater allein stößt hier schnell auf verschlossene Türen und ein „Wir würden ihnen gerne helfen, aber uns sind die Hände gebunden“ oder ein „Die Kinder fühlen sich hier wohl“, „Sind wir nicht für zuständig“ oder ein „Wir kennen niemandem mit dem Namen“.

Tipp: Spezialisierte Detektei einschalten – wenn Kindesentzug stattfindet

Wenn Kinder ins Ausland entführt werden und ein Kindesentzug durch einen Elternteil stattfindet, ist es im Regelfall klug, eine spezialisierte Detektei darauf anzusetzen. Gerade bei Ländern mit abweichendem Rechtssystem und anderer Kultur. Der reguläre Rechtsweg kann ansonsten Jahre dauern, auch wenn die Übereinkommen eigentlich eine schnelle Reaktion vorsehen.
Die Detektei kann auch den Aufenthaltsort des Kindes oder der Kinder ermitteln, wenn dieser nicht genau bekannt ist und eine Dokumentation der Aufenthaltsbedingungen dokumentieren, – das kann für ein späteres Gerichtsverfahren von entscheidender Bedeutung sein. Belastendes Beweismaterial ist in vielen Prozessen vonnöten. Über Kontakte zu lokalen Behörden und Interessenvertretern kann eine gute Detektei formell oder informell häufig dazu beitragen, dass eine schnelle Rückführung stattfindet.

Behörden haben manchmal wenig Zeit und Lust

Wer sich nur auf den Behördenweg verlässt, muss viel Zeit mit einkalkulieren. Gerade im Ausland vermitteln Behörden manchmal den Eindruck, dass ein solcher Vorgang eher lästig als wichtig ist und behandeln solche Angelegenheiten gelegentlich getreu der Maßgabe „Gut Ding will Weile haben“. Doch Schnelligkeit ist wichtig: Je länger die Kinder am neuen Ort leben, desto eher ist später vor Gericht mit der Argumentation zu rechnen „Jetzt haben sich die Kinder am neuen Ort schon schön eingelegt und es gefällt ihnen hier gut“.

Kinder, die länger als ein Jahr vom gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt wurden, müssen damit rechnen, vom anderen Staat nicht mehr unbedingt wieder zurückgeschickt zu werden. Dies sehen auch die Abkommen so vor.

Kinder erleiden häufig physisch wie psychisch einen Schaden bei solchen Kindesentziehungen, – eine schnelle Rückführung ist daher besonders wichtig. Wer dies allein nicht auf die Beine stellen kann, sollte sich unbedingt professionelle Hilfe holen. Dies wird im Regelfall nur durch eine darauf spezialisierte Detektei möglich sein. Ein Rechtsanwalt kann zwar den Behörden-Briefverkehr abwickeln und Briefe schreiben, aber wird kaum vor Ort recherchieren und tätig werden.

Wer es zunächst auf eigene Faust vor Ort im Ausland probiert, warnt ggf. auch den anderen Partner vor, der sich dann aus dem Staub macht und mit den Kindern den Aufenthaltsort wechselt.
Zunächst sollte der Fokus auf der sauberen gerichtsfesten Dokumentation durch die Detektei gelegt werden, die sich dann im Anschluss um die Rückführung kümmert – formell oder informell.

Problemfall: Kindesentführung in islamisch geprägte Länder

Wenn Väter Kindesentzug begehen und mit den Kindern in islamisch geprägte Länder reisen, wird es besonders schwierig für die verlassene Frau. In der islamischen Rechtsordnung wird die Verantwortung für die Kinder in erster Linie dem Vater zugewiesen, der meist auch allein bestimmen kann, wo sich die Kinder aufhalten und bei wem die Kinder aufwachsen. Wenn eine Mutter in einem solchen Land das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erstreiten will oder ein deutsches Urteil durchsetzen möchte, wird es zumeist schwierig. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mutter nicht die Nationalität des Vaters hat und nicht Muslimin ist. Da nützt es auch nichts, wenn die Kinder deutsche Ausweise haben.
In den Fällen, wo es Müttern ausnahmsweise doch gelingt, das Sorgerecht durchzusetzen, gilt dies oft nur am neuen Wohnort des Vaters im Ausland. Die Kinder dürfen diesen Ort dann meist nur mit Genehmigung des Vaters verlassen. Spätestens beim Ausreiseversuch am Flughafen wird die Mutter im Regelfall mit den Kindern aufgehalten und läuft sogar Gefahr, dafür ins Gefängnis zu kommen oder sonst wie bestraft zu werden. Andere Länder, andere Sitten.

Hier ist die Einschaltung einer Detektei, die sich mit dem Zielland auskennt und Lösungen für die Rückführung erarbeitet, zielführend.

Kindesentziehung ist eine Straftat – auf Antrag

Wer die Kinder (Minderjährige) entzieht, begeht nach dem deutschen Strafgesetzbuch eine Straftat (§ 235 StGB), die allerdings nur auf Antrag der Person verfolgt wird, deren Elternrechte verletzt worden sind. Es sei denn, die Strafverfolgungsbehörden erkennen ein besonderes öffentliches Interesse, was im Regelfall allerdings kaum der Fall sein dürfte.

Kindesentziehung: Erfolgsquote auf dem Behördenweg recht gering

Die Erfolgsquote bei Kindesentziehungen und dem Versuch, dies auf dem offiziellen Behördenweg zu einem befriedigenden Ende zu bringen, sind sehr gering. Viele verlassene Mütter oder Väter gehen daher andere Wege und schalten Rechtsanwälte und Detekteien ein, die Vorgänge beschleunigen und ggf. auch Fakten setzen. Weil die Erfolgsaussichten so gering sind, beschreitet auch kaum ein Elternteil den steinigen und langwierigen Behördenweg, der oft erfolglos ist.

Im Jahr 2019 haben z.B. Elternteile aus Deutschland in 46 Fällen versucht, auf dem Behördenweg ihr Kind wieder aus der Türkei zurückzubekommen, wohin der andere Teil entführt hat. In nur 13 von 46 Fällen war dies – meist nach langer Zeit – erfolgreich – also eine Quote von etwas mehr als einem Viertel. In Dänemark gelang dies nur in einem von acht Fällen. Das Bundesamt für Justiz weist jedes Jahr solche Fälle in einer gesonderten Kindesentführungsstatistik aus.

Was macht eine Detektei bei Kindesentziehung anders als eine Behörde?

Bei einer Behörde sind sie als verlassener Elternteil in der Regel eine Nummer. Ein Fall von vielen. Deine Detektei macht sich ihren Fall zum eigenen Fall und tut alles, damit der gewünschte Erfolg eintritt. Kümmert sich im Zweifel vor Ort darum, zum einen Beweise zu sichern, zum anderen werden Kontakte ausgenutzt, die häufig eine schnelle Rückführung bürokratisch oder unbürokratisch ermöglichen. Natürlich kostet die Beauftragung einer Detektei Geld, niemand kann für umsonst arbeiten, aber es erhöht sich dadurch im Regelfall nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer Rückführung deutlich, sondern auch die Rückführungsgeschwindigkeit. Kinder kommen so schneller wieder an den gewohnten Aufenthaltsort und können die Entziehungsperiode ggf. schnell wieder vergessen. Leben Kinder erst einmal längere Zeit am neuen Ort, tritt irgendwann u.U. der Gewöhnungseffekt ein und es könnte auch eine Entfremdung vom eigentlich sorgeberechtigten Elternteil stattfinden, der gelegentlich durch Lügengeschichten, die vom Kindesentzieher erzählt werden, unterstütz wird.

Es kommt also darauf an, die Kinder möglichst schnell wieder in die gewohnte Umgebung zurückzuführen, um bleibende Schäden bei den Kindern zu vermeiden. Je länger die Kinder beim entführenden Elternteil verbleiben, desto schwieriger wird eine Rückführung.

Der frühe Vogel fängt den Wurm – auch bei der Rückführung von Kindern

Wer also so schnell wie möglich nach einer Kindesentziehung Maßnahmen ergreift, die Kindesentziehung zu beenden, handelt vernünftig und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die geschaffenen Fakten schnell wieder rückgängig gemacht werden können. Der Behördenweg ist allerdings häufig nicht die geeignetste Methode, schnelle Ergebnisse zu erzielen. Man kann ihn einschlagen, wenn man seine Kinder eventuell irgendwann zurückhaben möchte. Wer seine Kinder unbedingt und schnell wieder zurückhaben möchte, muss Eigeninitiative an den Tag legen.
Dazu reicht es im Regelfall nicht aus, an den neuen Aufenthaltsort der Kinder zu fahren und dort die Polizei aufzusuchen. Dort nimmt man solche Besuche häufig nicht ernst oder geht ihnen nicht mit den notwendigen ernst nach. Dies gilt besonders dann, wenn Mütter versuchen, in patriarchalisch geprägten Ländern ihr Recht durchzusetzen. Das sorgt dort bestenfalls für Heiterkeit.

Was sollte man bei Kindesentzug machen – wie handelt man richtig?

Wenn man von Kindesentzug betroffen ist, tritt eine Situation ein, die für alle Beteiligten extrem belastend ist: Sowohl für den Elternteil, der auf einmal seine Kinder verliert, wie auch für die Kinder, die plötzlich aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden, aber auch für den entführenden Elternteil, der unter Stress steht, weil er meist nicht entdeckt werden will oder aber in der Angst lebt, die Kinder doch wieder abgeben zu müssen.

Ist man von Kindesentzug betroffen, empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

  1. Sofern noch möglich: Nachvollziehbare Aufforderung an den entziehenden Elternteil, die Kinder sofort wieder zurückzuführen
  2.  Gang zur Polizei: Erstattung von Strafanzeige gegen den entziehenden Partner
  3. Wenn Aufenthaltsort unbekannt und/oder zeitnahe Rückführung unwahrscheinlich: Einschaltung Detektei zur Ermittlung Aufenthaltsort und Erstellung gerichtsfester Dokumentation des Entzugs und der Aufenthaltsbedingungen
  4. Besorgung Bestätigung beim Amtsgericht, dass gewöhnlicher Aufenthaltsort und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem selbst liegt – ggf. mit Rechtsanwalt

Wichtig ist unverzügliches Handeln. Das bloße Anstoßen eines offiziellen Rechtsweges führt ansonsten nur zu quälend langen Amtswegen und gerichtlichen Abläufen.

Allein bis zu einer Beantwortung von Anfragen im Ausland können ansonsten oft Monate vergehen, wenn die Anfrage überhaupt beantwortet wird. Hier hat es sich als förderlich empfohlen, selbst aktiv zu werden und Prozesse zu beschleunigen, indem man vor Ort ermitteln lässt und ggf. mit Detektiven Druck auf zuständige Behörden vor Ort aufbauen lässt. Manchmal lassen sich auch auf informellem Weg Vorgänge beschleunigen.

Gibt es für Kindesentzug im Vorfeld Anzeichen?

Die beste Strategie gegen Kindesentzug ist es natürlich, wenn man es gar nicht erst soweit kommen lässt. Wer präventiv Maßnahmen trifft, kann zum Teil davor schützen. Oftmals machen Täter im Vorfeld schon Andeutungen oder drohen damit, um die Reaktion zu testen oder die eigene (angebliche) Macht zu demonstrieren.

  • Hören Sie genau hin, was der Partner von sich gibt. Meist avisiert er den Entzug vorher oder lotet aus, wie man reagieren würde. Dann sollten alle Alarmglocken angehen.
  • Papiere der Kinder vor Zugriff sichern: Ausweise, Pässe, Geburtsurkunden der Kinder sollten vor dem Zugriff des vermutlichen Kindesentziehers gesichert werden. Dies erschwert zumindest den Abzug ins Ausland
  • Gibt es Streit mit dem Partner und dieser droht, die Kinder ins Ausland zu verbringen, sollte bei Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt werden
  • Geben Sie eine Information an Kindergarten und Schule, dass die Kinder ggf. unter allen Umständen nur an SIE oder bestimmte Personen übergeben werden dürfen
  • Sind die Kinder schon alt genug: sprechen sie mit den Kindern darüber
  • Droht die Ausreise in ein bestimmtes Land, sollte die Botschaft dieses Landes vorab informiert werden, damit der ausreisewillige Partner mit den Kindern beim Grenzübertritt aufgehalten werden kann – sofern es zu einer Kontrolle kommt
  • Gibt es Streit zwischen den Partnern und einer schlägt plötzlich und in Abweichung zum in der Vergangenheit gelebten vor, dass ein Partner mal allein mit den Kindern Urlaub macht?

Was geht der Kindesentziehung meist voraus?

Wertet man die Urteilsdatenbanken zu Strafprozessen bezüglich Kindesentführung durch einen Elternteil aus, kommt man zu dem Schluss, dass in allen Fällen dem Kindesentzug eine Scheidung, eine Trennung oder mindestens deutliche Beziehungsprobleme vorausgingen.

Meist will dann ein Partner die Kinder ganz für sich haben und versucht, in einem egozentrischen Akt, die Kinder ganz für sich zu vereinnahmen und den Kontakt der Kinder zu dem anderen Elternteil ganz zu unterbinden.

Im Regelfall werden die Kinder auch gegen einen Elternteil aufgehetzt, meist unter Anwendung von Lügen.

Typischerweise sind die Eltern bereits getrennt, wenn es zum Kindesentzug kommt. In einigen Fällen findet dies jedoch auch parallel statt.

Binationale Familien besonders gefährdet

Eltern mit unterschiedlichen Nationalitäten sind von Kindesentführung besonders gefährdet. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn in den unterschiedlichen Ländern auch unterschiedliche Kulturelle Auffassungen zur „richtigen“ Führung einer Ehe und der Kinderbetreuung vorliegen.

Wohin werden die meisten Kinder entführt?

Offizielle Statistiken über Kindesentzug sind traditionell schwierig zu erhalten, da viele Elternteile wegen der Aussichtslosigkeit und des langwierigen Verfahrens nicht den Amtsweg einschlagen, sondern mit eigenen Mitteln an der Rückführung der Kinder arbeiten, was häufig schneller und effektiver ist.

Aber auch die Zahlen aus dem eingeschlagenen Amtsweg sind aufschlussreich:

Für 2017 hat das Bundesjustizministerium beispielsweise mitgeteilt:

  • Anzahl internationaler Nachfragen nach Haager Kindesentführungsübereinkommen: 186 Fälle
    Diese betrafen die folgenden Länder:

    • 1. Türkei: 38 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 2. Polen: 25 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 3. Frankreich: 13 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 4. Großbritannien: 13 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 5. Russland: 12 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 6. Österreich: 11 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 7. Italien: 11 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 8. USA: 9 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 9. Spanien: 9 deutsche Anträge auf Rückführung
    • 10. Portugal: 8 deutsche Anträge auf Rückführung

Deutschland auf Platz 3 bei Kindesentführungen

Die Haager Konferenz hatte zuletzt 2008 erfassen lassen, aus welchen Staaten die meisten Kinder entführt wurden, – dies umfasst allerdings nur die Vorgänge, die amtsanhängig wurden und bei denen nach den Haager Übereinkommen eine „amtliche Rückführung“ beantragt wurde. Die tatsächliche Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein.

Hier die Staaten, AUS DENEN die meisten Kinder in ein anderes Land entführt wurden (Stand 2008):

  • USA: 309 Fälle
  • Großbritannien: 200 Fälle
  • Deutschland: 146 Fälle
  •  Italien: 127 Fälle
  •  Mexiko: 111 Fälle
  •  Spanien: 92 Fälle
  •  Australien: 86 Fälle
  •  Polen: 74 Fälle
  • Frankreich: 68 Fälle
  • Neuseeland: 54 Fälle

Täter bei Kindesentzug nicht immer nur Männer

Entgegen der landläufigen Meinung in der Bevölkerung sind die Täter nicht immer nur oder überwiegend Männer, die mit den Kindern „abhauen“, sondern die Täter sind in etwa hälftig Männer und Frauen, das zeigt die Auswertung von Strafprozessen, die in Deutschland wegen Kindesentzugs geführt werden. Von 53 Strafprozessen in Deutschland im Jahr 2017 waren 29 Frauen und 24 Männer als (angebliche) Täter betroffen, ein in etwa ausgewogenes Verhältnis mit leichtem Überhang bei den Frauen als Täter. Die Verurteilungswahrscheinlichkeit bei begonnenem Strafprozess ist hoch: Von den 53 Verfahren endeten mit 42 Verfahren im Jahr 2017 mit Freiheitsstrafen, Strafarrest oder auch einer Geldstrafe.

Wo ist der Rechtsweg bei Kindesentführung besonders schwierig?

Grundsätzlich haben Mütter es in islamisch geprägten Staaten oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen, weil man dort Vätern die größeren, teilweise alleinigen Rechte bei dem Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder einräumt.

Schwierig ist es aber auch in fast ganz Asien und dem afrikanischen Kontinent, weil dort die überwiegende Anzahl der Staaten nicht den internationalen Abkommen zur Kindesentführung beigetreten ist. Die Einschlagung des Rechtsweges verläuft dort häufig im Sande und führt zu jahrelangem Schriftverkehr, der häufig im Sande verläuft.

Hier ist die private Einschaltung einer Detektei im Regelfall deutlich zielführender.

Jüngere Kinder besonders gefährdet

Eine Auswertung der Hager Konferenz aus dem Jahr 2011 zeigt, dass jüngere Kinder besonders gefährdet sind, Opfer eines Kindesentführung zu werden, die meisten Kindesentziehungen gibt es bis zum Alter von 5 Jahren, die Anzahl der Kindesentführungen von Kindern, die 16 Jahre und älter sind, geht gegen Null.

Checkliste für amtliche Verfahren zur Kindesentführung:
Checkliste, was erfüllt sein muss, wenn man ein „amtliches“ Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) anstoßen möchte:

  1. Übereinkommen muss gültig sein (Art. 37 ff. HKÜ)
  2. Das Kind muss unter 16 Jahre alt sein (Art. 4 HKÜ)
  3. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes muss vor dem Verbringen ins Ausland ein HKÜ-Vertragsstaat sein (Art. 1 a HKÜ)
  4. Das Kind hält sich derzeit in einem HKÜ-Vertragsstaat auf (Art. 1 a HKÜ)
  5.  Das Kind wurde widerrechtlich in den anderen Staat verbracht oder dort zurückgehalten, damit tritt entweder eine Verletzung des Sorgerechts (Art. 3 a HKÜ) oder ein tatsächliches Ausüben des Sorgerechts (Art 3 b HKÜ) ein
  6. Es gibt keinen Versagungsgrund für die Rückführung (z.B. Sorgerecht wird tatsächlich nicht ausgeübt, es gibt eine Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung für die Verbringung oder es liegt eine schwerwiegende Gefahr oder unzumutbare Lage für das Kind vor)
  7. Das Kind leistet keinen Widerstand zur Rückführung
  8. Das Kind hat sich am neuen Ort noch nicht eingelebt (Art 12 Abs. 2 HKÜ)
  9. Menschenrechte und Grundfreiheiten werden mit der Rückführung nicht verletzt

Antragsunterlagen bei Kindesentführung

Auch beim Bundesamt für Justiz, welches in Deutschland Anträge auf Kindesrückführung auf einem Formular entgegennimmt, muss man Vordrucke ausfüllen und begleitende Papiere vorlegen.
Was man auf jeden Fall benötigt:

  • I. Geburtsurkunde des Kindes
  • II. Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
  • III. Nachweis für das Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsentscheidungen oder Kopien aus Gesetzestext)
  • IV. Weitere Dokumente wie Schulbescheinigung, Kindergartenbescheinigung etc.
  • V. Übersetzung aller Dokumente
  • VI. Foto vom Kind
  • VII. Foto vom vermeintlichen Entführer
  • VIII. Eigene schriftliche Darstellung des Kindesentzugs

Kind darf sich noch nicht eingelebt haben

Das größte Problem bei Kindesentziehungen ist der Faktor Zeit. Behörden haben oft alle Zeit der Welt, besonders Behörden im Ausland. Bei deutschen Behörden stößt man oft einen „Vorgang“ an, der dann durch die Behördenmühlen läuft. Ein Brief einer Behörde aus Deutschland verliert in fernen Ländern auf dem Dorf oft an Bedeutung. Manchmal landet er zunächst in der Ablage oder auch in einem Papierkorb und wird erst bei erneuter Nachfrage beantwortet – oder auch nicht.

Selbst wenn der Vorgang jedoch auch im Ausland aktenkundig wird, wird es oft schwierig, wenn das Kind sich am neuen Wohnort schon eingelebt hat. Dann stellen sich Gerichte oft quer und manchmal sogar die Kinder, weil sie neue Freunde vor Ort gefunden haben.
Es kommt also darauf an, möglichst keine Zeit zu verlieren und schnell zu handeln. Bloßes Abwarten, was denn wohl die Behörden machen, führt häufig zu Zeitverlust mit dem Risiko eines ungewissen Ausgangs.

Wenn mehr als ein Jahr nach der Kindesentziehung vergangen ist, hat das verlassene Elternteil oft das Nachsehen, das ist selbst in den offiziellen Übereinkommen so geregelt.
Artikel 12 des Haager Kindesentführungsübereinkommens lautet:

Ist ein Kind im Sinn des Artikels 3 widerrechtlich verbracht oder zurückgehalten worden und ist bei Eingang des Antrags bei dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde des Vertragsstaats, in dem sich das Kind befindet, eine Frist von weniger als einem Jahr seit dem Verbringen oder Zurückhalten verstrichen, so ordnet das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde die sofortige Rückgabe des Kindes an. Ist der Antrag erst nach Ablauf der in Absatz 1 bezeichneten Jahresfrist eingegangen, so ordnet das Gericht oder die Verwaltungsbehörde die Rückgabe des Kindes ebenfalls an, sofern nicht erwiesen ist, dass das Kind sich in seine neue Umgebung eingelebt hat. Hat das Gericht oder die Verwaltungsbehörde des ersuchten Staates Grund zu der Annahme, dass das Kind in einen anderen Staat verbracht worden ist, so kann das Verfahren ausgesetzt oder der Antrag auf Rückgabe des Kindes abgelehnt werden.

Schon der bloße Eingang des Antrags auf Rückführung im Ausland ist häufig schwer zu beweisen, auch hier kann eine Detektei durch persönliche Zustellung und Zeugnis vor Ort für die Einhaltung von Fristen sorgen.

Was ist, wenn das Kind Widerstand bei der Rückführung leistet?

Oft werden entführte Kinder aufgehetzt und ihnen werden für den Fall einer Rückführung Schauermärchen erzählt, was manchmal dazu führt, dass die Kinder Widerstand bei der beabsichtigten Rückführung leisten. Nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen muss man den Willen des Kindes berücksichtigen, wenn das Kind eine Reife erreicht hat, die es empfehlen lässt, die Kindsmeinung zu berücksichtigen. Dies wird im Regelfall desto wahrscheinlicher sein, je näher das Kind an die 16-Jahres-Grenze kommt, – auch wenn weder im Gesetz noch im Übereinkommen eine solche Altersgrenze vorhanden ist. In der Rechtsprechung kristallisiert dies jedoch heraus. Kindsmeinungen von Kindern unter 8 Jahren werden häufig nicht berücksichtigt, da Kinder dort häufig noch nicht in der Lage sind, eine eigenständige Meinung zu bilden, sondern im Regelfall nur Vorgesagtes Nachplappern und leicht zu beeinflussen sind.

Klar muss einem sein, dass der entführende Elternteil großen Einfluss auf das Kind hat, weil es die meiste Zeit mit ihm verbringt und auch durch Geschenke und Zuwendungen Sympathien erreichen kann. Etwaige Lügengeschichten über den anderen Elternteil können von den Kindern mangels Kontakt häufig nicht verifiziert werden.

Was staatliche Rückführungsverfahren verzögert

Staatliche Rückführungsverfahren werden häufig schon allein durch Laufzeiten innerhalb der Behörden verzögert, aber auch durch geschicktes Taktieren des Entführers. Zunächst einmal macht die zentrale Behörde für Kindesentführungen in Deutschland (Bundesamt für Justiz) nichts anderes als den Vorgang an die zentrale Behörde eines anderen Landes weiterzuleiten. Allein schon der Postweg kann hier dauern. Dann kommt der Vorgang bei einer zentralen Behörde des anderen Landes an und muss von dort ggf. an Behörden vor Ort, wo das Kind vermutlich ist, weitergeleitet werden.

Hier tauchen schon oft die ersten größeren Probleme auf, da der genaue Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

Kluge Kindesentführer wechseln auch in regelmäßigen Zeitabständen den Aufenthaltsort, was zu extremen Verzögerungen in der Behördenkommunikation führt. Insgesamt wird so oft erreicht, dass das Kind schon mehr als ein Jahr am neuen Ort lebt, bevor ein Vorgang an der richtigen Stelle landet. Wenn dies überhaupt gelingt.

Es hat also eine außerordentlich große Bedeutung, möglichst genau den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen zu können. Wenn dies nicht auf der Hand liegt, verbleiben häufig nur Detekteien, die für Klarheit sorgen und dafür, dass nicht zu viel Zeit ins Land streicht.

Wer als Kindesentführer den Aufenthaltsort zwischen verschiedenen Staaten wechselt, sorgt für maximale Verzögerungen und setzt mit einem mehr als einjährigem Aufenthalt der Kinder beim entziehenden Elternteil Fakten, die bei einer späteren Gerichtsentscheidung für den entziehenden Elternteil sprechen könnten.

Mediation verzögert oft das Verfahren

Miteinander reden und zu versuchen, gemeinsam eine Lösung zu erreichen, ist grundsätzlich sicher sinnvoll. Auch Behörden versuchen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen zunächst über eine Mediation Einigkeit zu erzielen. Oftmals gehen aber durch das gegenseitige Austauschen von Schriftsätzen (gern auch über Landesgrenzen hinweg) wertvolle Monate verloren, die schlussendlich mit dazu beitragen können, dass sich die Kinder am neuen Ort schon einleben und am Ende aller Mediation gar nicht mehr zurückwollen.

Gerichte raten häufig zur Mediation in solchen Verfahren, können diese jedoch nicht verpflichtend machen. Auch die zentralen Behörden der Länder unterstützen häufig eine Mediation, wobei der Zeitdruck ein Problem darstellt, da Gerichtsverfahren eigentlich innerhalb von 6 Wochen beendet sein sollten.

Grenzüberschreitende Mediation ist häufig auch wegen Unterschieden in der Sprache und Vorurteilen schwierig. Streitigkeiten eskalieren häufig und Problemfelder werden unsachlich diskutiert, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Alles aus der Angst heraus, das Kind zu verlieren.

Muss das Kind eigentlich bei Kindesentführung gehört werden?

Interessanterweise muss nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen die zentrale Figur des Geschehens bei einer Kindesentführung, nämlich das Kind selbst weder in einer Mediation noch in einem Gerichtsverfahren persönlich angehört werden.

Es gibt nur das Recht des Kindes, sich einer Rückführung zu widersetzen. Der entziehende Elternteil kann das entzogene Kind maßgeblich beeinflussen oder aber argumentieren, dass es noch gar nicht reif genug sei, um selbst zu entscheiden.

Einschaltung von Nichtregierungsorganisationen

Manchmal kann bei Einschaltung von Nichtregierungsorganisationen eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden, – hierbei ist allerdings die Einschaltung von Nichtregierungsorganisationen im Land der Verbringung der Kinder am sinnvollsten. Diese können mit dazu beitragen, Druck vor Ort aufzubauen, um bei Behörden zu erreichen, dass Vorgänge schneller bearbeitet werden oder gar überhaupt bearbeitet werden. Aber auch hier ist häufig mehrfaches Nachfassen notwendig, um das Ziel zu erreichen.

Zuständige Stelle für offizielle Rückführungsgesuche bei entführten Kindern:

Wer ein offizielles Rückführungsgesuch stellen möchte und alle dafür notwendigen Unterlagen und einen langen Atem hat, kann sich an die in Deutschland zuständige Stelle wenden:

Bundesamt für Justiz, Zentrale Behörde nach dem internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Telefon 0228-99410-5212

www.bundesjustizamt.de/sorgerecht

Tipp: Detektei einschalten bei Kindesentzug

Das Wichtigste bei Kindesentziehungen ist das schnelle Agieren. Von daher empfiehlt es sich, so früh wie möglich, eine geschulte Detektei, die Erfahrung mit Kindesentziehungen hat anzuschalten. Die Detektei hilft nicht nur, den Aufenthaltsort des Kindes genau zu ermitteln und zu dokumentieren, sondern hilft so auch bei der Beschleunigung aller offiziellen Vorgänge, was maßgeblich zu einer schnellen Kindesrückführung beitragen kann.