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Jugendliche auf Abwegen: Verhält sich ihr Kind ungewöhnlich?

Jugendliche haben ihren sprichwörtlichen eigenen Kopf. Sie verstoßen schon mal bewusst gegen Regeln, reagieren gereizt auf Ermahnungen und rebellieren gegen Grenzen. Das ist in aller Regel normal und gehört zum Erwachsenwerden dazu. Problematisch wird es erst, wenn Drogen und Alkohol ins Spiel geraten oder sich das eigene Kind aus anderen Gründen immer mehr zurückzieht. Wenn sich Eltern ernsthafte Sorgen um das Wohlergehen von Tochter oder Sohn machen und nicht mehr wissen, wann und wo er oder sie sich in welcher Gesellschaft aufhält, sollten sie handeln. Es ist immer besser, einmal beherzt Hilfe bei einem erfahrenen Privatdetektiv aus einer vertrauenswürdigen Detektei zu suchen – als sich später ständig Vorwürfe zu machen, Schlimmeres nicht verhindert zu haben.

Vertrauen Sie unseren Experten, wenn Sie Ihr Kind in Gefahr sehen

Die Gefahren, denen Jugendliche ausgesetzt sind, sind allgegenwärtig und für sie selbst als solche oft nicht zu erkennen. Eltern haben normalerweise ein sehr feines Gespür dafür, dass mit ihrem Kind etwas überhaupt nicht stimmt. Auch wenn sie sich dann sehr behutsam um ein klärendes Gespräch bemühen, reagieren Jugendliche oft mit ausweichenden Antworten oder gar schroffer Ablehnung. Wenn auch Sie sich sicher sind, dass Ihr Kind ein großes Problem hat, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die LB-Detektei. Sie können Ihr Kind nicht selbst beobachten und “verfolgen”, weil die Gefahr besteht, dass Sie erkannt werden – und es dadurch zu einer noch größeren Konfliktsituation kommt. Ein erfahrener Privatdetektiv observiert unauffällig und absolut diskret.

Jugendliche erkennen den Privatdetektiv nicht – und im schlimmsten Fall kann er in einer konkreten Gefahrensituation sogar unmittelbar eingreifen.

Moralische Skrupel, das eigene Kind durch eine Detektei überwachen zu lassen, sind völlig überflüssig, wenn Sie fürchten müssen, dass falsche Freunde oder Repressalien Ihr Kind auf die “schiefe Bahn” bringen. Nur wenn sie genau wissen, in welcher gefährlichen Situation sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn befindet, können Sie rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen.

Die LB-Detektei wird Ihnen mit viel Verständnis und Einfühlungsvermögen begegnen: Wir wissen um die tatsächliche und emotionale Notlage, in der ratsuchende Eltern sich befinden. Unsere Detektei bespricht mit Ihnen zunächst, ob Sie eventuell bereits einen Verdacht haben, warum sich Ihr Kind so ungewöhnlich verhält. Jugendliche sind unserer Erfahrung nach besonders gefährdet:

  • durch regelmäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum, der nicht selten in der Beschaffungskriminalität endet,
  • durch Mobbing, real oder in den sozialen Medien,
  • durch sexuellen Missbrauch, bis hin zur Prostitution,
  • durch Radikalisierung durch bestimmten Gruppen.

Drogen und Alkohol: Unsere Detektei verschafft Ihnen als Eltern Klarheit

Jeder Privatdetektiv, der in unserer Detektei arbeitet, verfügt über die notwendigen Qualifikation, um absolut diskret und “unsichtbar” beobachten und dokumentieren zu können. So laufen Sie niemals Gefahr, dass der Privatdetektiv entdeckt wird und es anschließend zu hitzigen Auseinandersetzungen kommen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind und andere Jugendliche aus seiner Clique regelmäßig Drogen nehmen oder Alkohol trinken. Möglicherweise ist Ihnen zunächst aufgefallen, dass sich Ihr Kind immer mehr zurückzieht und stets den Eindruck macht, als müsste es etwas verbergen.

Oder das Verhalten Ihres Kindes ändert sich auffällig: Der Jugendliche wirkt plötzlich demotiviert und antriebslos, reagiert unverhältnismäßig aggressiv und die Stimmung schwankt sehr stark. Die Schulleistungen verschlechtern sich. Spätestens, wenn körperliche Alarmzeichen dazukommen, sollten Sie handeln und sich durch einen Privatdetektiv aus der LB Detektei Klarheit verschaffen lassen: Vergrößerte Pupillen und gerötete Augen, Schweißausbrüche und Zittern, extreme Blässe und Appetitlosigkeit können ernsthafte Indizien für Drogen- oder Alkoholmissbrauch sein.

Sprechen Sie mit unserer Detektei über Ihre Angst, dass Ihnen Ihr Kind entgleitet und Sie nicht wissen, was Sie dem entgegensetzen können. Ein Privatdetektiv – oder falls nötig auch mehrere – übernehmen möglichst zeitnah die Observation des Jugendlichen. Mit den gesammelten Beweisen können Sie als Eltern zielgerichtete Maßnahmen ergreifen, um Ihr Kind aus der unweigerlichen Abwärtsspirale aus Drogen, Sucht und Beschaffungskriminalität zu befreien.

Hinweis: Falls Sie sich fragen, ob es überhaupt rechtens ist, eine andere Person – ganz gleich ob Erwachsene oder Jugendliche – durch einen Privatdetektiv “beschatten” zu lassen, so dürfen wir Ihnen versichern: Eine Observation durch eine Detektei ist immer dann gerechtfertigt und rechtssicher, wenn ihr ein “berechtigtes Interesse” des Auftraggebers zugrunde liegt. Die begründete Sorge um das Wohlergehen des eigenen Kindes zählt ohne Zweifel dazu.

Mobbing: Sammeln und sichern Sie durch unsere Detektei Beweise

Nicht immer jedoch müssen Drogen oder Alkohol dahinterstecken, wenn Jugendliche sich zurückziehen, das Gespräch mit den Eltern aggressiv abblocken oder umgekehrt niedergeschlagen und einsilbig reagieren. Mobbing ist ein ernst zu nehmendes Problem, dessen Schädigungspotential sich durch die digitale Variante, das sogenannte Cyber-Mobbing, enorm vergrößert hat. Die Folgen für die Opfer können extrem sein. Leistungseinbrüche und Depressionen, psychosomatische Beschwerden wie Kopf- und Bauschmerzen bis hin zu Suizidgedanken dokumentieren die Belastung der Opfer. Das besonders perfide an Cyber-Mobbing ist zudem, dass es rund um die Uhr geschehen kann – und ein ungleich größeres Publikum erreicht.

Mobbing-Opfer, ganz gleich ob analoge oder digitale, brauchen nahezu immer Hilfe von außen, um der Schikane ein Ende zu bereiten. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die LB-Detektei, sobald Sie den Verdacht haben, Ihr Kind könnte Opfer gezielten Mobbings sein. Unsere Detektei ist personell und technisch bestens ausgerüstet, um stichhaltige Beweise für Häme, Spott und Ehrverletzung zu sammeln. In besonders schweren Fällen wird die LB-Detektei Ihnen auch raten, gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorzugehen.

Sexueller Missbrauch: Die LB-Detektei hilft bei der Beweisermittlung

Da es sich bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen nahezu immer um einen Straftatbestand handelt, ist es für Sie als Eltern sehr wichtig, dass der beauftragte Privatdetektiv sogenannte gerichtsverwertbare Beweise liefern kann. Die LB-Detektei rüstet Ihre Mitarbeiter mit modernstem technischen Equipment aus, um genau diese Anforderungen stets erfüllen zu können.
Dass sich sexueller Missbrauch von Minderjährigen keineswegs auf das weibliche Geschlecht beschränkt, ist durch die Skandale in der katholischen Kirche einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Trotzdem werden vor allem im Drogen-Milieu überwiegend weibliche Jugendliche von ihren Dealern zunächst für eigene Zwecke missbraucht – und später zur Prostitution gezwungen. Doch auch in normalen Abhängigkeitsverhältnissen, beispielsweise zwischen Ihrem Kind und einem Lehrer, kann sexueller Missbrauch zu einem quälenden, bedrückenden Trauma werden.

Verschließen Sie niemals die Augen, wenn Sie auch nur vermuten, dass Ihr Kind Opfer sexueller Übergriffe geworden sein könnte. Die Betroffenen selbst hüllen sich aus Angst, Scham und (unberechtigten) eigenen Schuldgefühlen fast immer in konsequentes Schweigen. Die LB-Detektei wird Ihren Hinweisen zunächst mit der gebotenen Diskretion nachgehen und mutmaßlichen Täter und Opfer durch einen qualifizierten Privatdetektiv unbemerkt observieren. Sollten die Beweise eindeutig sein, unterstützt die LB-Detektei Sie bei der strafrechtlichen Verfolgung des Täters.

Radikalisierung: Die Entfremdung geschieht in kleinen Schritten

Das Bundeskriminalamt versteht unter Radikalisierung eine sich verstärkende Hinwendung zu extremistischen Denk- und Handlungsweisen – verbunden mit der wachsenden Bereitschaft, Ziele durch illegitime Mittel und Anwendung von Gewalt zu erreichen. Nicht immer muss bei radikalen Gruppierungen gleich an das Extrem der islamistischen Terroristen gedacht werden – auch gewaltbereite Fußball-Hooligans, die verschiedenen Ausprägungen der Autonomen oder destruktive Gangs und Cliquen sind radikale Gruppierungen, denen sich Jugendliche auf ihrer Identitätssuche anschließen. Unsere Detektei kann Ihnen zunächst diskret und unbemerkt die erforderlichen Beweise beschaffen, dass Ihr Kind tatsächlich regelmäßig in diesen Kreisen verkehrt. Vorwürfe, Strafen und wütende Drohungen Ihrerseits werden das Problem jedoch nicht lösen. Deshalb werden unsere Privatdetektive immer versuchen, vermittelnd einzugreifen – und Ihnen beispielsweise den Kontakt zu einer Beratungsstelle herstellen.

LB-Detektei: Professionelle und diskrete Hilfe für betroffene Eltern

Nehmen Sie als verantwortungsbewusste Eltern bitte immer jede auffällige Änderung im Verhalten Ihres Kindes ernst. Jugendliche sind ungezählten, verlockenden Reizen und vielfältigen Versuchungen ausgesetzt. Beauftragen Sie einen erfahrenen, seriösen Privatdetektiv aus der LB-Detektei, wenn Sie sicher sein wollen, das das Wohlergehen Ihres Kindes nicht in Gefahr ist.

Diebstahl am Arbeitsplatz: Definition, Möglichkeiten und Rechtsprechung

Die Gesellschaft für Konsumforschung, kurz GfK, hat vor einigen Jahren eine Studie zu Diebstahl am Arbeitsplatz unter Arbeitnehmern durchgeführt – mit interessanten Resultaten. Demnach hat jeder vierte Befragte am Arbeitsplatz schon einmal einen Diebstahl begangen. Meist handelt es sich dabei um kleinere Gegenstände.

Besonders interessant für Diebe in Unternehmen waren offensichtlich Stifte – 51 Prozent der Studienteilnehmer haben schon einmal einen Kugelschreiber oder ein anderes Schreibgerät gestohlen. Auf den nächsten beiden Plätzen landeten mit Anteilen von jeweils 27 Prozent Heftklammern und Kopierpapier. Ein schlechtes Gewissen hatten 47 Prozent der geständigen Personen deshalb nicht. Zudem handelt es sich bei neun Prozent von ihnen um Wiederholungstäter, die ihren Arbeitgeber bereits zwischen drei und zehnmal bestohlen hatten. Eine Detektei wird bei der Aufklärung solcher Delikte zwar in der Regel nicht zum Einsatz kommen – jedoch bietet sie mit ihrer Ermittlungstätigkeit Unternehmen wertvolle Hilfestellung, die mit Diebstahl am Arbeitsplatz in größerem Ausmaß kämpfen.

Diebstahl am Arbeitsplatz-Aufklärung durch eine professionelle Detektei

Auf den ersten Blick wirken diese Vergehen wie Bagatelldelikte, zumal es sich bei Stiften und Papier um keine großen Werte handelt. Allerdings betrachtet der Gesetzgeber Diebstahl am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht als Kavaliersdelikt. Rechtlich gesehen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Mitarbeiter auch nach dem Diebstahl geringfügiger Sachwerte oder finanzieller Beträge zu entlassen.

Ebenso ist unter bestimmten Konstellationen eine sogenannte Verdachtskündigung möglich. Problematisch ist bei Diebstahl am Arbeitsplatz vor allem, dass hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und dem betreffenden Mitarbeiter nachhaltig zerstört wird. Allerdings stehen Unternehmen in der Pflicht, einen Diebstahl am Arbeitsplatz zweifelsfrei und gerichtsfest nachzuweisen, um eine Kündigung auszusprechen und gegebenenfalls auch eine Strafanzeige auf den Weg zu bringen. Eine professionelle Detektei kann wirksam dabei helfen, Diebstahl am Arbeitsplatz aufzudecken und verdächtige Personen innerhalb kurzer Zeit zu entlasten oder der Tat zu überführen.

Wie ist Diebstahl am Arbeitsplatz rechtlich definiert?

Um Diebstahl am Arbeitsplatz handelt es sich dann, wenn Mitarbeiter bewegliche Gegenstände oder Geld entwenden. Hierfür sind sehr unterschiedliche Szenarien möglich. Neben Stiften, Papier und anderen Gegenständen von geringem Wert werden in Unternehmen häufig auch deutlich wertvollere Dinge entwendet.

Mitarbeiter bedienen sich an Waren und Lagerbeständen oder eignen sich einen teuren Firmenlaptop an. Viele Einzelhandelsunternehmen erleiden finanzielle Einbußen durch Diebstahl aus der Kasse. Andere Täter bestehlen Kollegen oder Kunden.

Der grundsätzliche Unterschied zwischen Bagatelldelikten und dem Diebstahl größerer Werte besteht daran, dass eine Strafanzeige im ersten Fall von den Behörden nicht akzeptiert wird. Als Bagatelle wird beispielsweise der unerlaubte Verzehr von firmeneigenen Lebensmitteln im Betrieb gewertet. Jedoch besitzt der Arbeitgeber auch bei Bagatelldelikten das Recht, eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auszusprechen. Der Gesetzgeber stellt hier insbesondere auf den Vertrauensbruch durch den Diebstahl ab.

Alternativ kann der Arbeitnehmer als “letzte Warnung” vor der Kündigung eine Abmahnung erhalten.

In diesem Zusammenhang ist allerdings auch ein praktischer Ratschlag an Arbeitgeber von Bedeutung. Bei kleinen Vergehen – beispielsweise beim Stibitzen von Stiften oder Büromaterialien oder dem Aufladen des privaten Handys in der Firma – ist den betroffenen Mitarbeitern oft gar nicht bewusst, dass es sich dabei um einen Diebstahl handelt, der arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Sinnvoll ist, allen Mitarbeitern in der Firma hier von vornherein klare Grenzen aufzuzeigen. Zwar sind auch bei Bagatelldiebstählen arbeitsrechtlich eine Abmahnung oder eine direkte Kündigung möglich – oft hilft jedoch ein offenes Gespräch, das Problem zu lösen und nicht tolerierbares Verhalten zu unterbinden.

Einige weitere Tatbestände in Unternehmen fallen zwar in den Bereich klassischen Diebstahls als materiellem Eigentumsdelikt – auch hier haben Arbeitgeber jedoch ein vitales Interesse daran, solche Vorfälle aufzudecken. Beispiele hierfür sind Arbeitszeitbetrug, Spesenbetrug oder unerlaubte Nebentätigkeiten, bei denen gegebenenfalls auch Wettbewerbsverbote umgangen. Auch hier kann eine Detektei mit wirtschaftsbezogenen Kompetenzen effektiv dazu beitragen, den Verdacht darauf schnell und effizient zu klären, sodass der Arbeitgeber in der Lage ist, die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Diebstahl am Arbeitsplatz – was gilt für die Kündigung?

Wenn einem Mitarbeiter nachgewiesen wird, dass er im Betrieb gestohlen hat, besitzt der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, eine fristlose oder ordentliche Kündigung auszusprechen. Durch die Arbeitsgerichte wurde dieses Recht bisher nur in wenigen Fällen zurückgewiesen. Eine mögliche Konstellation hierfür besteht darin, dass der Arbeitgeber nur eine Sache von sehr geringem Wert entwendet hat, jedoch schon sehr lange im Unternehmen tätig ist. Bei Diebstählen von Geld sowie bei Wiederholungstaten wurden arbeitgeberseitige Kündigungen bisher fast ausnahmslos bestätigt.

Wichtig: Arbeitsrechtliche Sanktionen und eine mögliche Strafverfolgung von Eigentumsdelikten am Arbeitsplatz sind grundsätzlich voneinander abgekoppelt.

Eine fristlose oder ordentliche Kündigung bei Eigentumsdelikten im Unternehmen wird in der Regel als verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung besteht, wenn es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, den Täter bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. Allerdings steht bei einer verhaltensbedingten Kündigung der Arbeitgeber in der Pflicht, den Kündigungsgrund nachzuweisen. Wenn als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Diebstahl angeführt wird, muss dieser zweifelsfrei bewiesen werden. Die Beweispflicht des Arbeitgebers ist beispielsweise dann erfüllt, wenn der Dieb auf frischer Tat ertappt wird oder ihm die Tat durch Videoaufzeichnungen oder andere Kontrollmaßnahmen nachgewiesen werden kann.

Alternativ ist bei Diebstahl am Arbeitsplatz auch eine sogenannte Verdachtskündigung möglich. Sie kommt infrage, wenn der Arbeitgeber einen starken und begründeten Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter im Unternehmen ein Eigentumsdelikt begangen hat, jedoch nicht in der Lage ist, dafür handfeste Beweise vorzulegen. Eine Verdachtskündigung ist ein spezieller Fall der personenbezogenen Kündigung. Ihre Rechtsgrundlagen bestehen im mutmaßlichen Vertragsverstoß des Arbeitnehmers sowie dem damit verbundenen Vertrauensverlust. Zulässig ist sie nur dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes, der nicht auf Vermutungen beruht, sondern objektiv begründet werden kann.
  • Charakteristik des Diebstahls als erhebliche Straftat. Bagatelldelikte rechtfertigen nicht, eine Verdachtskündigung auszusprechen.
  • Anhörung des Arbeitnehmers, der Gelegenheit bekommen muss, den Verdacht gegen ihn zu entkräften. Der Arbeitgeber muss dem betroffenen Mitarbeiter den Verdacht gegen ihn konkret begründen, ihn zur Aufklärung aufzufordern und ihm im Vorfeld einer möglichen Kündigung gegebenenfalls ausreichend Zeit für eigene Nachforschungen zur Verfügung stellen.

Arbeitgeber, die über Beweise für einen Diebstahl am Arbeitsplatz verfügen, jedoch nicht sicher sind, ob diese ausreichen, um einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen, können gleichzeitig eine Tatkündigung und eine Verdachtskündigung aussprechen, um ihre Chance auf einen erfolgreichen Verfahrensausgang zu erhöhen.

Eigentumsdelikte am Arbeitsplatz durch eine Detektei ermitteln

Beim Nachweis von Diebstahl am Arbeitsplatz haben Unternehmen oft Schwierigkeiten, Beweise vorzulegen, die eine Kündigung rechtfertigen und – falls es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder einer Strafanzeige kommt – auch das Gericht zufriedenstellen. Oft bleibt es in der Praxis lange bei einem Diebstahlverdacht, der sich zwar im Laufe der Zeit erhärtet, jedoch nicht endgültig bewiesen werden kann. Typische Beispiele dafür sind Kassendiebstähle oder die Entwendung von Waren aus dem Lager.

Zwar sind die Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen augenfällig, können jedoch lange nicht einem oder mehreren konkreten Mitarbeitern zugeordnet werden. Bei eigenen Ermittlungen stoßen viele Unternehmen schnell an ihre Grenzen.

Die Einschaltung einer Detektei ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um größere Vergehen handelt. Hierunter fallen Diebstähle, aber auch Betrugsdelikte im Hinblick auf die Arbeitszeit oder die Abrechnung von Spesen. Die beauftragte Detektei sollte über nachweisbare Erfahrungen mit Unternehmensdelikten verfügen. Sie übernimmt für das Unternehmen die Beweisermittlung und damit die finale Aufklärung des Diebstahls. Dass der Täter zweifelsfrei überführt wird, ist für den Arbeitgeber in mehreren Dimensionen von Bedeutung. Zum einen resultiert aus größeren oder fortgesetzten Eigentumsdelikten im Unternehmen eine wirtschaftlich relevante Ressourcenschädigung. Zum anderen kann das Arbeitsklima hierdurch nachhaltig beeinträchtigt werden. Im ungünstigsten Fall kommt es in der gesamten Firma zu einer Situation, die durch negative Vermutungen und Misstrauen geprägt ist. Zur umfassenden Aufklärung des Tatbestands setzt eine Detektei ihre in der Regel umfangreichen professionellen Expertisen ein.

Für die Beauftragung einer Detektei bei Unternehmensdelikten setzt der Gesetzgeber voraus, dass ein konkreter Verdacht besteht und bereits mehrere Diebstähle vorgekommen sind, die jedoch nicht aufgeklärt werden konnten. Auch für die praktische Durchführung von Ermittlungen bei betrieblichen Eigentumsdelikten existieren eindeutige rechtliche Vorgaben und Grenzen, die sich insbesondere auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der observierten Personen, aber auch von Menschen ihn ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld beziehen. Eine professionelle Detektei kennt diese Regelungen und bringt dieses Wissen umfassend in ihrer Arbeit ein, sodass auch für den Auftraggeber in dieser Frage Rechtssicherheit gegeben ist. Gleichzeitig stellt die Detektei durch rechtskonforme Ermittlungen sicher, dass die gefundenen Beweise später auch tatsächlich vor Gericht verwendet werden können.

Diebstahl am Arbeitsplatz belegen – wie eine Detektei dazu ermittelt

Um in einem unternehmensbezogenen Diebstahlverdacht oder in Betrugsfällen zu ermitteln, stehen einer Detektei verschiedene Methoden zur Verfügung. Bei Mitarbeitern im Außendienst, bei im Homeoffice tätigen Personen oder Personen, bei denen Anhaltspunkte für Arbeitszeitbetrug bestehen, kann mobile und lückenlose Observation durch einen Privatdetektiv erfolgen. Bei Eigentumsdelikten im Unternehmen wird durch die Detektei jedoch meist eine Personalüberwachung etabliert, die sich auf bestimmte Mitarbeiter oder die Unternehmensbereiche richtet, in denen Diebstähle vorgekommen sind.

Eine Möglichkeit, einen oder mehrere Mitarbeiter des Diebstahls zu überführen, besteht darin, einen Privatdetektiv in das Unternehmen einzuschleusen. Er wird regulär, als Leiharbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter beschäftigt. In jedem Fall wird ein solcher verdeckter Ermittler mit einer Legende ausgestattet, die ihm gegenüber Kollegen und gegebenenfalls nicht über die Arbeit der Detektei informierten Vorgesetzten Glaubwürdigkeit verleiht. Eine solche heimliche Überwachung durch einen Privatdetektiv ist gesetzlich gerechtfertigt, wenn ein begründeter Verdacht auf ein Delikt besteht. Arbeitnehmervertretungen müssen in die Entscheidung darüber nicht grundsätzlich einbezogen werden.

Als sehr wirksam bei der Aufklärung von Diebstählen am Arbeitsplatz erweist sich oft die Einrichtung einer verdeckten Videoüberwachung. Sie ist rechtlich zulässig und unterliegt nicht der Mitbestimmungspflicht durch die Arbeitnehmervertretung, wenn sie zeitlich begrenzt ist und dabei allgemeine Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Beispielsweise dürfen weder das Unternehmen noch eine Detektei Videokameras in Sozialräumen installieren. Möglich ist dagegen die Videoüberwachung von Kassen, Lagerräumen und anderen kritischen Bereichen. Eine umfassende Videoüberwachung aller Mitarbeiter und des gesamten Unternehmens ist dagegen aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Sowohl die Einschleusung eines Privatdetektivs als auch eine verdeckte und fokussierte Videoüberwachung sind sehr erfolgreiche Instrumente, mit denen die Überführung des Täters oft bereits nach kurzer Zeit gelingt. Gleichzeitig werden andere Mitarbeiter, die möglicherweise unbegründet in Verdacht geraten sind, hiervon dauerhaft entlastet.

Grenzen für die Arbeit einer Detektei

Die Grenzen für die Arbeit einer Detektei für Ermittlungen bei Diebstählen am Arbeitsplatz werden durch den Gesetzgeber definiert. Grundsätzlich verboten sind beispielsweise:

  • Die GPS-Ortung verdächtiger Personen.
  • Das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen oder der direkten Kommunikation zwischen Mitarbeitern.
  • Eine lückenlose Überwachung der Nutzung von Desktop-Rechnern oder Laptops durch spezielle Software inklusive der Nutzung von Keyloggern zur Aufzeichnung der genutzten Tastenkombinationen. Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist hier in der Regel eingeschlossen. Eine Ausnahme besteht lediglich im Hinblick auf die Überprüfung eines ausschließlich dienstlich genutzten E-Mailpostfachs – hierzu ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt und kann dieses Recht gegebenenfalls auch an die Detektei oder einen Privatdetektiv delegieren.
  • Verletzungen der häuslichen Privatsphäre von Mitarbeitern, die im Homeoffice tätig sind. Auch bei einem begründeten Verdacht auf Vergehen oder Pflichtverletzungen darf die Detektei in diesem Fall nur im öffentlichen Raum observieren.

Zusammenarbeit mit einer Detektei – auf der Grundlage eines individuellen Ermittlungskonzeptes

In der Praxis wird eine professionelle Detektei mit ihren Unternehmenskunden grundsätzlich ein individuelles Konzept zur Mitarbeiterüberwachung erarbeiten und realisieren. Der Arbeitgeber erhält fortlaufende Informationen über die Arbeit der Detektei und vorliegende Zwischenergebnisse der Ermittlung. Zu ihren Leistungen gehört eine umfassende Abschlussdokumentation inklusive aller vorhandenen Beweismittel. Diese dürfen sich allerdings ausschließlich auf den Tatbestand beziehen, in dem die Detektei ermittelt. Dafür nicht relevante oder private Informationen werden in diesen Bericht nicht aufgenommen.

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 (Aktenzeichen: 8 AZR 102/12) ist eine Verdachtskündigung auch dann rechtlich zulässig, wenn die Ermittlungen lediglich zu einem schwerwiegenden Verdacht gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter und nicht zu einem finalen Beweis des Diebstahls führen.

Wenn die Detektei einen Arbeitnehmer des Diebstahls überführt oder ihm eine andere arbeitsrechtlich relevante, nicht erlaubte und vorsätzlich begangene Handlung nachweist, ist dieser Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen schadenersatzpflichtig und muss auch die Kosten für den Detektiv-Einsatz tragen.

 

Abgehört und ausgespäht! Die Gefahr von Lauschangriffen

Abhörschutz: das beste Mittel gegen den Lauschangriff

Abgehört! Die Gefahr von Lauschangriffen ist heute präsenter denn je. Es kann den privaten Bereich betreffen, aber auch das Unternehmen, das durch solche Spionage erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden dürfte. Doch gegen den Lauschangriff gibt es ein probates Mittel: den professionellen Abwehrschutz durch die seriöse und spezialisierte Detektei. Jetzt weiterlesen und den wichtigen Schutz optimal gestalten!

Lauschangriffe: kein Klassiker aus dem Kino

Natürlich kennen Sie verdeckte Video- oder Audioaufnahmen aus einer ganzen Reihe von Krimis oder den Klassikern der James Bond-Verfilmungen. Doch die weit verbreitete Annahme, dass sich der Einsatz von Wanzen & Co. ausschließlich auf den Bereich von Spionagediensten, Polizei und Wirtschaftskriminalität im Top-Business beschränken, ist ein häufiger Irrtum. Lauschangriffe – das zeigen auch die Erfahrungen unserer etablierten Detektei – können jeden treffen. Denn heutzutage muss man kein Profi sein, um Abhörsysteme kaufen und installieren zu können. Es gibt eine Menge von Anbietern – insbesondere im Internet, die das passende Equipment legal oder illegal verkaufen. dadurch wird es auch dem interessierten Laien möglich, aus welchen Gründen auch immer einen Lauschangriff auf eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung erfolgreich auszuführen und die so unberechtigt erhaltenen Informationen für sich zu verwenden.

Durch den von der Detektei installierten Abhörschutz können Sie sich dagegen effizient wehren.

Wer startet eigentlich Lauschangriffe?

Grundsätzlich gilt: Illegales Abhören ist nicht ausschließlich Sache von einigen wenigen Profis. Die smarte Technologie macht das Abhören fast jeder Person möglich. Daher häufen sich heute die Lauschangriffe auch im privaten Bereich. Nachbarn, angebliche Freunde, Ex-Partner und manchmal sogar Angehörige der eigenen Familie sind die klassischen Täter. Trotz der steigenden Anzahl privater Abhördelikte sind es aber dennoch meist gewerblich motivierte Lauschangriffe, die wir in unserer Detektei durch einen effektiven Abwehrschutz vermeiden. In der Regel ist es die Konkurrenz, die den Mitbewerber ausspioniert. Dies erfolgt entweder, um an Firmengeheimnisse zu kommen, oder um Informationen zu erhalten, mit denen dem Konkurrenten gezielt geschadet werden kann.

Lauschangriff selbst entdecken?

Die für Lauschangriffe verwendete Technik ist in der Regel so winzig, dass sie kaum entdeckt, geschweige denn zufällig gesehen wird. Unsere Detektei kann Ihnen Bildern von versteckten Wanzen zeigen, die dies wirklich eindrucksvoll untermauern. Oft besuchen Privatpersonen oder Unternehmer unsere Detektei und äußern einfach das ungute Gefühl, dass sie abgehört werden. Dies vermuten sie, weil Geschäftsgeheimnisse publik werden, die sicher unter Verschluss gehalten wurden. In vielen Fällen kann unsere Detektei den Lauschangriff nachweisen und einen hochwirksamen Abhörschutz installieren, der diese Attacken zukünftig sicher vermeidet.

Typische Arten von Lauschangriffen

Ein Klassiker rund um die Lauschangriff ist die versteckte Abhöranlage in einem Raum. Typische Einsatzfelder von Wanzen & Co. sind das Chefbüro, Meeting- und Konferenzräume eines Unternehmens. Denn hier werden die meisten Besprechungen geführt, die sich um sensible Daten und Strategien des jeweiligen Betriebs drehen. Aber auch die normalen Büroräume sind Ziel von solchen Attacken, denn natürlich sind auch die diversen Gespräche interessant, die Mitarbeiter von Unternehmen mit Kunden und Partnern, Banken und Medien führen. Daraus leitet sich bereits ab, dass Abhörsystem auch direkt in den Kommunikationsmitteln versteckt, sein können. Das betrifft das Telefon und die Handys, es betrifft aber heute auch insbesondere den Bereich Computer.

Aktive und passive Lauschabwehr – was ist der Unterschied?

Die passive Lauschabwehr durch die spezialisierte Detektei ist eine Maßnahme, die der Prävention von solchen kriminellen Attacken gilt. Nach den Wünschen von Privatpersonen oder Unternehmen werden die entsprechenden Areale durch einen zuverlässigen und bedarfsgerechten Abhörschutz gesichert. Aktive Lauschabwehr wird dann verwirklicht, wenn bereits ein Lauschangriffsdelikt stattgefunden hat. Zunächst wird durch die Detektei alles von den Spionagegeräten und gegebenenfalls auch Softwareprodukten befreit, anschließend ein Konzept für den Abhörschutz entwickelt.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen bei erfolgtem Lauschangriff verwertbare Beweise.

Digitalisierung und Abhörschutz

In der Ära der Digitalisierung werden viele Besprechungen unkompliziert per PC abgehalten. Gerade auch durch die Pandemie mit dem Covid 19-Virus werden regionale, nationale und internationale Konferenzen häufig mit gängigen Programmen, etwa MS Teams oder Zoom, durchgeführt. Dies bietet eventuellen Angreifern ebenfalls beste Angriffsflächen, um einen erfolgreichen Lauschangriff zu starten. Sowohl durch Spy-Software als auch die Manipulation von PC-Equipment sind solche kriminellen Abhörstrategie umsetzbar. Die spezialisierte Detektei für Lauschangriffe und Abhörschutz berücksichtigt daher immer auch solche digital gestützten Einsatzfelder der einschlägigen Technik. Denn nicht in jedem Unternehmen sind die PCs und mobilen Endgeräte noch so gesichert, wie es eigentlich sein sollte: nach den neuesten Standards der Sicherheit und auch, was den Abhörschutz betrifft.

Mobile Lauschangriffe vermeiden

Viele Lauschangriffe, die wir durch unsere Detektei ausfindig machen und beenden, haben diverse Arten von Fahrzeugen als Ziel.

Denn natürlich wird beispielsweise auch im Dienstwagen telefoniert oder mit dem Kollegen geredet. Dies alles kann Informationen liefern, die von der Konkurrenz für deren Zwecke ideal nutzbar ist. Andere Technik, etwa Peilsender, GPS-Tracker und Kameras, können die Spionage ausbauen. Ein solider Abhörschutz ist also auch unterwegs das A und O, um umfassend Sicherheit gegenüber geschäftlich oder privat motivierten Lauschangriffen zu schaffen.

Welcher Abhörschutz ist, der richtige?

Jeder unserer Kunden hat unterschiedliche Bedürfnisse. Manche konsultieren uns wegen bereits entdeckter Lauschangriffe, die sich durch einen professionellen Abhörschutz nicht mehr wiederholen sollen. Andere kommen wegen eines Anfangsverdachts in unsere Detektei. Es gibt Unternehmen, bei denen sich der geplante Abhörschutz auf einen speziellen Bereich beschränkt, andere schätzen den Komplettschutz des gesamten Betriebs. Unsere Detektei bietet keinen pauschalen Standard, weil wir der Meinung sind, dass es das maßgeschneiderte Konzept ist, das am besten wirkt. Deshalb entwickeln wir nach einer eingehenden Analyse eine technisch hochwertigen und effizienten Abwehrschutz nach Maß.

Was kostet Abhörschutz vom Detektiv?

Und was kostet das alles? – Als erfahrene Detektei werden wir oft gefragt, welche Kosten Abhörschutz durch den Spezialisten verursacht. Natürlich gibt es darauf keine pauschale Antwort. Dies wäre unseriös. Denn jeder Lauschangriff und jedes Sicherheitsbedürfnis ist anders. Und es gibt natürlich viele unterschiedliche Möglichkeiten und Konfigurationen, mit denen der Abhörschutz umgesetzt werden kann. Generell gilt: Die seriöse Detektei schlägt dem Kunden geeignete Optionen vor und wählt gemeinsam mit ihm die jeweilige Lösung aus. Basis dieser bedarfsgerechten Auswahl ist ein transparentes Angebot, das für den Kunden nachvollziehbar ist und keine versteckten Mehrkosten enthält. Bei der Überprüfung der Kosten des Abhörschutzes sollte bedacht werden, dass diese Kosten in der Regel ein Bruchteil derer sind, die durch einen erfolgreich durchgeführten Lauschangriff entstehen.

Beratung als solider Start

Abhörschutz ist Vertrauenssache. Deshalb starten wir in unserer Detektei jedes Projekt bezüglich Abhörschutz und Lauschangriff mit einer umfassenden Beratung. Diese Beratung dient dem Kennenlernen und der Besprechung Ihres individuellen Anliegens. Selbstverständlich ist diese Erstberatung kostenfrei und unverbindlich. Wir erstellen Ihnen ein Angebot zu den von Ihnen gewünschten Leistungen. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen die beste Vorgehensweise bei Ihrer Problematik auch ganz genau.

Sie vermuten einen Lauschangriff? Sie schätzen präzisen Abhörschutz? Unsere Detektei bietet Ihnen seriöse und sichere Lösungen, die Ihnen Ihre Sicherheit zurückgeben wir. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Romance- oder Love-Scamming – Betrug als Geschäftsmodell

Das Internet hat unsere Kommunikation grundlegend verändert.

Durch digitale Medien sind wir in der Lage, mit anderen Menschen in globalem Maßstab und in Echtzeit in Kontakt zu treten. Auch die Partnersuche findet heute vor allem online statt. Allerdings bietet die digitale Welt auch Betrügern neue Chancen. Romance- oder Love-Scamming – der Liebesbetrug im Internet – hat sich in einigen Ländern zu einer kriminellen Industrie entwickelt. Eine professionelle Detektei kann dabei helfen, den hierdurch verursachten materiellen Schaden zu begrenzen oder den Betrug bereits im Vorfeld aufzudecken.

Was ist Romance-Scamming?

Der englische Begriff “scam” heißt auf Deutsch Betrug. Romance-Scamming oder Love-Scamming ist eine Form des Internetbetrugs, bei dem die Täter gefälschte Profile in den sozialen Medien dazu nutzen, ihren Opfern eine Liebesbeziehung vorzutäuschen. Um Gefühle oder eine Beziehung geht es ihnen dabei nicht. Interessant ist für sie nur das Geld des Opfers. Love-Scamming ist die moderne Form des Heiratsschwindels. Die Kommunikation zwischen Tätern und Opfern findet ausschließlich auf digitalem Wege statt. Für die Kontaktaufnahme und für das Vortäuschen einer Liebesbeziehung nutzen Love-Scammer soziale Medien wie Facebook oder Instagram sowie kostenlose Dating-Plattformen im Internet.

In den letzten Jahren hat Romance-Scamming kontinuierlich zugenommen. Welches Ausmaß es erreicht hat und welchen materiellen Schaden es verursacht, zeigen Zahlen aus den USA. Bei der Meldestelle des FBI für Internetbetrug wurden im Jahr 2019 insgesamt 19.473 Fälle angezeigt. Vier Jahre zuvor – im Jahr 2015 – waren es lediglich 12.509 Fälle. Die Schadenssumme durch Love-Scamming belief sich im Jahr 2019 auf 475 Millionen US-Dollar. Die US-amerikanische Handelskommission (Federal Trade Commission, FTC) gibt an, dass sie höher ist als bei allen anderen Formen des Konsumentenbetrugs. Für Deutschland liegen bisher keine offiziellen Zahlen vor. Sicher ist jedoch, dass der Liebesbetrug im Internet auch hierzulande eine immer größere Rolle spielt.

Nicht bezifferbar ist das emotionale Leid, das durch Romance-Scamming verursacht wird. Viele Opfer verlieren nicht nur ihr Geld, sondern auch das Vertrauen in sich selbst, in andere Menschen und vor allem in einen potenziellen realen Partner. Treffen kann Love-Scamming jeden Menschen, der online unterwegs ist und sich wünscht, dort vielleicht irgendwann seinen Traumpartner zu finden. Zwar sind die meisten Opfer Frauen, jedoch sind auch Männer in wachsendem Ausmaß davon betroffen. Die klassische Zielgruppe der Scammer sind Menschen im mittleren und höheren Lebensalter. Ebenso können jedoch auch jüngere Menschen Opfer eines Scammers werden.

Love-Scamming – eine kriminelle Industrie

Viele Love-Scammer begehen den Betrug nicht als individuelle Tat, sondern sind in kriminellen Banden organisiert. Vor allem in westafrikanischen Ländern wie Nigeria und Ghana hat sich Romance-Scamming zu einer Industrie entwickelt. Zum Teil arbeiten die Scammer in Callcentern und organisieren sich im Schichtbetrieb. In der Regel kommunizieren sie parallel mit mehreren Personen. Gleichzeitig agieren sie in Netzwerken, die international organisiert sind. Zu ihrem Geschäft gehört auch das Fälschen von Pässen und anderen Dokumenten. Gelder werden um den Globus geschleust, sodass keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Standort der Scammer möglich ist. Hierfür werden in verschiedenen Ländern Personen angeworben, die ihre Konten für Geldtransfers zur Verfügung stellen.

Fake-Identitäten – die Basis für das Scamming

Romance-Scammer nutzen für ihre Aktivitäten gefälschte Identitäten. In den sozialen Medien legen sie entsprechende Fake-Profile an. Die Bilder und Videos dafür stehlen sie auf den Seiten anderer Nutzer, die meist niemals erfahren, dass jemand ihre Identität für einen Betrug verwendet. Interessant für Scammer sind fremde Accounts, auf denen umfangreiches privates und berufliches Foto- und Videomaterial vorhanden ist. Sie stellen sich daraus eine auch visuell präsentierbare Identität zusammen. Oft werden die Fake-Identitäten auf verschiedenen Plattformen eingestellt, sodass sich bei einer Recherche ein einheitliches Bild ergibt.

Ihren potenziellen Opfern erklären Romance-Scammer größtenteils, dass sie beruflich oder geschäftlich im Ausland unterwegs sind – oft in einem Land, das vom Wohnort der kontaktierten Person möglichst weit entfernt ist. Dabei geben sie Tätigkeiten an, die angesehen und in der Regel auch hoch dotiert sind. Zu den beruflichen Legenden der Scammer gehören beispielsweise:

  • Eine Position im US-Militär und ein hierdurch bedingter Auslandseinsatz
  • Eine Mission als Offizier oder Arzt für die Vereinten Nationen oder andere internationale Organisationen
  • Eine Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer, die aktuell einen Auslandsaufenthalt erfordert. Möglicherweise liegt auch der Firmensitz im Ausland oder das Unternehmen ist damit beschäftigt, in weitere Länder zu expandieren.

Als Länder für falsche Identitäten mit militärischem, medizinischem oder humanitärem Hintergrund erfreuen sich der Irak, Jemen und bis in jüngster Vergangenheit auch Afghanistan besonderer Beliebtheit.

Scammer, die sich als Unternehmer ausgeben, sind ihren Angaben nach oft in Asien aktiv. Als Herkunftsland geben sie regelmäßig die USA, aber auch westeuropäische Länder an.

Ihre falschen Identitäten entwickeln Romance-Scammer in sehr detaillierter Form. Sie berichten über ihre Biografie, ihre Familiengeschichte und ihre berufliche Tätigkeit. Bei einer Unternehmer-Legende wird zum Teil auch eine gefakte Firmen-Webseite präsentiert. Fotos angeblicher Kinder oder Enkel tragen zur Konstruktion einer emotionalen Story bei. In anderen Fällen geben die Scammer an, dass sie verwitwet sind und keine nahen Angehörigen besitzen. Die potenziellen Opfer sollen glauben, dass sie nicht nur die wichtigste, sondern auch die einzige nahestehende Person im Leben des vermeintlichen Partners sind.

Wichtig ist vor allem, dass die Betrüger durch permanente Kommunikation für ihre potenziellen Opfer unverzichtbar werden und diese davon überzeugt sind, dass sie sich in einer Liebesbeziehung befinden. Die Kommunikation mit dem Opfer wird über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten. Dabei kann es sich um mehrere Monate oder sogar Jahre handeln. Das Ziel der Scammer besteht darin, in dieser Zeit so viele Zahlungen wie möglich zu erhalten.

Als Kommunikationsmedien nutzen Romance-Scammer vor allem Chats und Sprachnachrichten. Videochats stehen sie häufig ablehnend gegenüber, da sie ihre Fake-Identität dann nicht mehr aufrechterhalten könnten. Die digitale Technik hält jedoch auch hierfür Lösungen bereit. Bekannt ist, dass Scammer von Social-Media-Plattformen entwendete Videos mit ihrer eigenen Stimme unterlegen. Dass Mundbewegungen und Ton nicht immer exakt zusammenpassen, wird einer schlechten Internetverbindung zugeschrieben.

Romance-Scamming – das Ablaufschema

Unabhängig von der Legende des Betrügers läuft Romance-Scamming nach einem festen Schema ab. Potenzielle Opfer werden auf einer Dating-Plattform oder in den sozialen Medien kontaktiert. Die Kommunikation wird danach unmittelbar auf Messenger-Dienste wie WhatsApp oder den Facebook-Messenger umgeleitet.

In der Regel schreiben Scammer zahlreiche Personen an. Ein romantisches Interesse bekunden sie oft schon in der ersten Nachricht – möglicherweise mit einem Kompliment, das auf das Aussehen oder das Gesamtprofil des potenziellen Opfers Bezug nimmt. Wer sich darauf einlässt, wird in ein intensives und kontinuierliches Gespräch verwickelt, das dem Aufbau von Vertrauen dient. Offene Liebesbekundungen folgen, wenn sich der Scammer sicher ist, dass sein Opfer an einer Beziehung interessiert ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Kommunikation so gestaltet, dass die Liebesbeziehung für das Opfer glaubhaft ist und eine emotionale Abhängigkeit entsteht.

Im nächsten Schritt soll es zu einem ersten persönlichen Treffen kommen, an dem der Scammer sehr stark interessiert ist und seine Vorfreude auf diese Begegnung äußert. Im letzten Moment wird dieses Treffen jedoch abgesagt. Die Gründe dafür sind oft dramatisch und grundsätzlich mit Geldproblemen verbunden. Der Scammer vermittelt seinem Opfer, dass er unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist. Hier sind einige Beispiele dafür:

  • Schulden müssen dringend zurückgezahlt werden, weil es akute Probleme mit den Gläubigern oder mit Behörden gibt.
  • Aufgrund der Situation im Aufenthaltsland hat der Scammer vorübergehend keinen Zugang zu seinen eigenen Konten.
  • Bargeld oder Kreditkarten sind verloren gegangen, sodass er den Flug zum vereinbarten Treffen nicht bezahlen kann.
  • Er steckt in geschäftlichen Schwierigkeiten, die ohne kurzfristige finanzielle Hilfe nicht lösbar sind.

Der Scammer macht deutlich, dass er diese und vergleichbare Probleme nur durch die Hilfe des Opfers lösen kann, da ihm dafür keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Selbstverständlich verspricht er eine baldige Rückzahlung des Geldes. Bei einer einmaligen Zahlung bleibt es jedoch selten. Romance-Scamming zielt darauf ab, durch Betrug eine möglichst langfristig bestehende Geldquelle zu erschließen. Auf Nachfragen und Misstrauen reagiert der Scammer mit emotionalem Druck. Er zieht sich erst zurück, wenn sein Opfer nicht mehr bereit oder in der Lage ist, weitere Zahlungen zu leisten.

Im Magazin “Der Spiegel” hat vor einigen Jahren eine von Love-Scamming betroffene Frau ihre Erfahrungen in einem anonymen Interview geschildert. Sie hatte sich vor einiger Zeit auf der Plattform “StayFriends” registriert, um alte Schulfreunde wiederzufinden und wurde dort von einem Unbekannten angeschrieben. Die Avancen des angeblichen US-Amerikaners blockt sie zunächst ab, was dieser jedoch nicht gelten lässt.

Schließlich verliebt sie sich in ihn. In E-Mails und WhatsApp-Nachrichten tauschen sie sich über ihr Leben, ihre Gefühle und ihre Zukunftspläne aus. Der “selbstständige Unternehmer” gibt zunächst an, dass er in Österreich wohnt, teilt ihr nach einigen Tagen jedoch mit, dass er nach Singapur reist, weil er dort einen neuen Auftrag angenommen hat und bei dessen Ausführung persönlich präsent sein will. Kurz nach seiner Ankunft in Asien bittet er sie zum ersten Mal um Geld. Zunächst geht es um Steuern und Gebühren, damit sein Material freigegeben werden kann. Danach folgen weitere Zahlungen, die jeweils mit Problemen in Singapur begründet werden. Er erklärt ihr immer wieder, wie wichtig es ist, dass der Singapur-Auftrag so schnell wie möglich abgeschlossen wird – schließlich könnten sie erst dann zusammen sein. Außerdem sei er erst dann in der Lage, ihr Geld zurückzuzahlen. Allerdings misslingt seine Abreise aus Singapur. Der Scammer täuscht eine Festnahme am Flughafen und eine drohende Haftstrafe wegen Steuerschulden vor – er denke daran, sich umzubringen, weil er das Gefängnis nicht ertragen könne. Insgesamt zahlt die Frau innerhalb von zehn Monaten rund 460.000 US-Dollar an den Betrüger – ein Teil davon ist durch Bankkredite und Privatdarlehen finanziert. Nachdem ihr endgültig bewusstwird, dass sie zum Opfer von Romance-Scamming geworden ist, braucht sie trotzdem sehr viel Zeit, um sich aus der emotionalen Bindung an diesen Mann zu lösen. [https://www.spiegel.de/panorama/love-scamming-eine-frau-erzaehlt-wie-sie-auf-einen-betrueger-reinfiel-a-ff5bc83b-b4d7-4bd8-a804-b889925eeaa0]

Wie Sie sich vor Romance-Scamming schützen können

Wenn Sie im Internet neue Kontakte knüpfen, sollten Sie auch das Thema Love-Scamming im Blick behalten. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn ein völlig Unbekannter mit einem eher außergewöhnlichen Hintergrund Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Für eine Fake-Identität, hinter der sich ein Love-Scammer verbergen kann, sprechen beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Das Profil ist nur wenige Tage alt. Falls Freunde oder Follower vorhanden sind, stammen sie aus verschiedenen Ländern und haben meist das gleiche Geschlecht wie der Profilinhaber.
  • Der neue Kontakt postet auf seiner Seite attraktive Fotos seiner Person – allerdings vor einem neutralen Hintergrund. Aufnahmen der eigenen Wohnung oder Zufallsbilder aus dem Alltag sind auf den meisten Fake-Profilen nicht zu sehen.
  • In der persönlichen Kommunikation agiert er sehr charmant. Gleichzeitig möchte er so viel wie möglich über Sie und Ihr Leben in Erfahrung bringen.
  • Er hat ein aufregendes, aber kompliziertes Leben, in dem unter anderem schwierige Beziehungen oder häufige Schicksalsschläge eine Rolle spielen.
  • Heiratspläne kommen bereits nach sehr kurzer Zeit zur Sprache.
  • Sie kommunizieren mit Ihrer Internet-Bekanntschaft ausschließlich über Nachrichten und Sprach-Chats. Videochats oder klassische Telefonate werden abgelehnt.

Bei Kontaktanfragen völlig fremder Menschen sollten Sie generell Vorsicht walten lassen. Bei näherem Hinschauen erscheinen Romance-Scamming-Anfragen fast immer wenig logisch. Warum sollte ein erfolgreicher und gutaussehender Mensch ausgerechnet in den sozialen Medien nach der großen Liebe suchen und dafür eine Fernbeziehung mit einem Menschen eingehen, den er persönlich überhaupt nicht kennt? Am wichtigsten: Verschicken Sie niemals Geld oder andere Wertgegenstände an eine Internet-Bekanntschaft. Wenn Ihr Kontakt Sie danach fragt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie an einen Love-Scammer geraten sind. In diesem Fall sollten Sie die Kommunikation sofort abbrechen, die betreffende Person blockieren und auch dafür sorgen, dass Sie für diesen Menschen nicht mehr erreichbar sind.

Wenn Sie durch Romance-Scamming bereits geschädigt wurden, ist eine Strafanzeige unumgänglich. Zwar ist eine Strafverfolgung schwierig, da die Täter fast immer aus dem Ausland agieren – trotzdem sind auch erfolgreiche Ermittlungen möglich. Zudem sind Sie durch eine Anzeige auch selbst auf der sicheren Seite. Überweisungen an den Betrüger von Ihrem Konto können von Banken und Behörden sonst als strafrechtlich relevanter Geldwäscheversuch gewertet werden.

Eine professionelle Detektei kann Ihnen bei einem Verdacht auf Love-Scamming oder bei einem bereits manifesten Betrug in mehreren Dimensionen helfen. Beispielsweise lässt sich durch entsprechende Recherchen auch ein exzellent erstelltes Fake-Profil enttarnen. Nachfragen bei Behörden oder Vor-Ort-Überprüfungen können im In- und Ausland vorgenommen werden. Wenn Sie durch Romance-Scamming bereits finanziell geschädigt wurden, kann eine Detektei die Ermittlungsarbeiten der Strafverfolgungsbehörden wirksam unterstützen. Zudem verfügen Detekteien, die sich auf dieses Arbeitsfeld spezialisiert haben, über ein internationales Netzwerk, um den Betrüger zu ermitteln und im Erfolgsfall auch Ihr Geld zurückzuholen. Hierfür kooperieren sie mit den Behörden seines Herkunftslandes oder der Länder, in denen die Straftaten maßgeblich begangen wurden.

 

Urlaub auf Krankenschein – Was können Chefs tun?

Manche Arbeitnehmer täuschen eine Arbeitsunfähigkeit vor und genießen dadurch den sogenannten“ Urlaub auf Krankenschein „. Oft entsteht dadurch Schaden, der sich bei den Firmen wirtschaftlich auswirkt, Insbesondere dann, wenn dies gehäuft auftritt.

Was Arbeitsunfähigkeit ist, was Arbeitnehmer während ihrer Krankschreibung dürfen und was nicht, und wie Sie sich als Arbeitgeber gegen vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit wehren – wir haben alle wichtigen Fakten für Sie zusammengefasst.

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig bedeutet nach § 2 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeit-Richtlinien, dass ein Versicherter dann arbeitsunfähig ist, wenn aufgrund einer Krankheit eine vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nur unter der Gefahr der Verschlimmerung oder überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann. Wird die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt und durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) bestätigt, hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuschen und sich auf diese Art und Weise zusätzliche Urlaubstage verschaffen. Tatsächlich meint so mancher Arbeitnehmer, dass Blaumachen gar nicht so schlimm sei – doch, stimmt das? Wie gravierend die vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit für ein Unternehmen ist, hängt von der Größe des Unternehmens und von der Branche ab. Tatsächlich entsteht der Volkswirtschaft durch Blaumachen jährlich ein beträchtlicher finanzieller Schaden. Nach Angaben von statista.de (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/13441/umfrage/entwicklung-der-jaehrlichen-anzahl-krankheitsbedingter-fehltage-je-arbeitnehmer/#:~:text=Die%20Statistik%20zeigt%20die%20j%C3%A4hrliche,krankheitsbedingt%20durchschnittlich%2011%2C2%20Tage) lagen die krankheitsbedingten Fehltage von Arbeitnehmern in den Jahren 2020 und 2021 bei jeweils 11,2 Prozent. Aus dieser Statistik lässt sich allerdings die Anzahl der vorgetäuschten Beschwerden und der echten Krankheitsfälle nicht entnehmen.

Nach einer Umfrage von Harris Interactive, einem Marktforschungsinstitut mit Sitz in Hamburg, machen rund 10 Prozent der 32 Millionen umfassenden arbeitenden Bevölkerung gelegentlich blau – bei einer möglich Weise viel höheren Dunkelziffer. Es sind vorwiegend Männer, die mit 14 Prozent deutlich mehr blau machen als Frauen, die bei knapp 6 Prozent liegen.

Arbeitsunfähigkeit – was ist erlaubt, was nicht?

Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, muss er dies am ersten Tag der Erkrankung seinem Vorgesetzten mitteilen. Dazu gehört auch, die voraussichtliche Dauer der Erkrankung zu melden. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Davon kann es, je nach Arbeitgeber, abweichende Regelungen geben, sodass die Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag eingereicht werden muss. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer zum Arzt gehen muss, auch wenn er am darauffolgenden Tag wieder arbeitsfähig ist.

Im Kontext der Arbeitsunfähigkeit stellt sich die Frage, was ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung darf und was nicht. Eine generelle Antwort gibt es nicht. Stattdessen kommt es auf die jeweilige Erkrankung an. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer nichts tun, was eine baldige Genesung und den Gesundungsprozess verzögert oder behindert. So gibt es unter anderem Krankheiten, zu deren Heilungsprozess sportliche Aktivitäten beitragen. Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen auch nicht zwangsläufig zu Hause bleiben, wenn die Erkrankung das nicht erfordert. Wer allerdings mit hohem Fieber sein Kind in die Kita bringt, riskiert, dass sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert.

Wird der Genesungsverlauf nicht beeinträchtigt, kann der Arbeitnehmer Einkaufen gehen und sein Abendstudium während der Krankschreibung fortsetzen. Eine ständige Erreichbarkeit ist nur dann erforderlich, wenn es sich um eine sogenannte Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber handelt. Ein Beispiel ist, dass der Arbeitnehmer trotz seiner Erkrankung dauerhaft erreichbar sein sollte, um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können, die ein neuer Mitarbeiter oder eine Krankheitsvertretung haben.

Bezüglich der Arbeitsunfähigkeit gibt es eine Faustregel, nach der alles während einer Krankschreibung erlaubt ist, was die Genesung nicht gefährdet. Außerdem sind Arbeitnehmer während der Krankschreibung verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie möglichst schnell wieder arbeitsfähig sind. Im juristischen Fachjargon bedeutet das, dass sich Arbeitnehmer nicht genesungswidrig verhalten dürfen. Wer diesen Regeln zuwider handelt, riskiert eine Abmahnung und schlimmstenfalls die Kündigung und möglicherweise einen sich anschließenden Rechtsstreit.

Wann ist eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht?

Natürlich stellen sich Arbeitgeber die Frage, was sie gegen vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit unternehmen können. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus. Stattdessen brauchen Sie handfeste Beweise. Dabei kommt es maßgeblich auf die Art der Erkrankung an, wegen der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Über die genaue Diagnose haben Sie als Arbeitgeber regelmäßig keine Kenntnis.

Handelt es sich zum Beispiel um eine verletzungsbedingte Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitnehmer unter Beachtung der ärztlichen Anweisungen zur Genesung einer normalen Lebensführung nachgehen. Er kann insbesondere ein Spaßbad, Freibad oder Hallenbad besuchen und auch in die Sauna gehen. Bei einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel einem Burn-out, spricht nichts dagegen, dass der Arbeitnehmer sportlichen Aktivitäten nachgeht, die der psychischen Gesundheit förderlich sind. Es ist jedoch aufgrund einer akuten Erkrankung Bettruhe angeordnet worden, dann sind derlei Aktivitäten für den Arbeitnehmer ein absolutes Tabu.

Haben Sie als Arbeitgeber den Verdacht, dass Ihr Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hat, dann begeht der Arbeitnehmer einen Betrug zu Ihren Lasten. Zu Ihren Lasten deshalb, weil Sie als Arbeitgeber im Krankheitsfall auch weiterhin Entgeltfortzahlungen leisten. Dieser Betrug muss von Ihnen als Arbeitgeber nachgewiesen werden. Erst dann haben Sie die Möglichkeit, diesem Arbeitnehmer ohne vorausgegangene Abmahnung zu kündigen.

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit: Wie können Sie als Arbeitgeber Betrug nachweisen?

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie als Arbeitgeber überhaupt berechtigt sind, Mitarbeiter zu kontrollieren, wenn sie krankgeschrieben sind. Ziehen Sie als Arbeitgeber die Erkrankung eines Angestellten in Zweifel und vermuten Sie eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, können Sie bei einem Verdachtsfall den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) einschalten. Dieser bestellt den krankgeschriebenen Mitarbeiter ein, um ein eigenes ärztliches Gutachten zu erstellen. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie als Arbeitgeber einen weniger offiziellen Weg gehen, um die Glaubwürdigkeit Ihres Mitarbeiters zu prüfen. Wenig seriös ist allerdings, andere Mitarbeiter mit entsprechenden Nachforschungen zu beauftragen. Sie können auch einen Privatdetektiv engagieren, der den entsprechenden Mitarbeiter temporär überwacht, um Nachweise für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit zu ermitteln.

Gelingt der Nachweis, dass es sich tatsächlich um eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit handelt, können Sie gegenüber Ihrem Mitarbeiter eine Verdachtskündigung aussprechen. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der dringende Verdacht einer erheblichen Pflichtverletzung besteht – auf andere Art formuliert, dass der dringende Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht hat. Sofern der Beweis gelingt, wäre die vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit als Betrug zu werten, der eine außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung rechtfertigt. Kündigungsgrund bei einer Verdachtskündigung ist also nicht der Pflichtverstoß, sondern der Verdacht eines Pflichtverstoßes.

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit? Das können Sie als Arbeitgeber tun

Bevor Sie als Arbeitgeber in Aktion treten, sollten Sie sich umfassend über Ihre Möglichkeiten informieren, wie Sie auf eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit reagieren können. Weiterhin können Sie auch Vorkehrungen treffen, die es Arbeitnehmern schwerer machen, eine Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen.

1. Verschärfen Sie die Nachweispflicht

Wenn Sie als Arbeitgeber das Risiko einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit von vornherein senken möchten, können Sie die gesetzliche Nachweispflicht verschärfen. Arbeitnehmer sind nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) von Gesetzes wegen verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie arbeitsunfähig sind. Regelmäßig geschieht dies durch eine telefonische oder digitale Nachricht zu Beginn der eigentlichen Arbeitszeit. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist der Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG verpflichtet, eine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Als Arbeitgeber sind Sie nach § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG berechtigt, die ärztliche Bescheinigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen, zum Beispiel schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Diese Regelung können Sie grundsätzlich in Ihrem Unternehmen einführen, ohne dass Sie dafür einen besonderen Grund angeben müssen. Wichtig ist, einen vorhandenen Betriebsrat in diese Entscheidung einzubinden. Diese Möglichkeit für Arbeitgeber bleibt trotz der seit dem 1. Juli 2022 neuen Regelungen auch weiterhin bestehen. Was sich ändert, ist lediglich, dass die AU-Bescheinigung nicht mehr an den Arbeitgeber geschickt werden muss. Das gilt zumindest für Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Sie erhält die AU-Bescheinigung vom Arzt, die die Krankenkasse in elektronischer Form zum Abruf für den Arbeitgeber bereitstellt.

2. Holen Sie ein Gutachten vom MDK ein

Sofern Sie Zweifel an dem Wahrheitsgehalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, können Sie ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einholen. Dazu ist die Krankenkasse nach § 275 SGB V (Sozialgesetzbuch fünftes Buch) verpflichtet. Sie kann jedoch diese Forderung auch ablehnen, wenn sich nämlich die medizinischen Voraussetzungen der AU-Bescheinigung eindeutig aus den Unterlagen ergeben. Solche Begutachtungen durch den MDK können jedoch nur in bestimmten Fällen angeordnet werden, nämlich in diesen:

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist von einem Arzt ausgestellt worden, der dafür bekannt ist, häufig Krankschreibungen vorzunehmen.
  • Der Arbeitnehmer ist auffällig häufig krank.
  • Der Arbeitnehmer ist auffällig oft nur für eine kurze Dauer krank.
  • Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit passt nicht zur Diagnose.
  • Der Arbeitnehmer meldet sich häufiger krank, wobei die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig am Wochenende oder zu Wochenbeginn eintritt.
  • Die Krankheit passt nicht zum Fachgebiet des Arztes, der die AU-Bescheinigung ausgestellt hat.
  • Ein Mitarbeiter droht im Vorfeld an, sich arbeitsunfähig zu melden, wenn beispielsweise sein Urlaub nicht genehmigt wird.
  • Der krankgeschriebene Mitarbeiter wird bei Aktivitäten angetroffen, die gegen eine Arbeitsunfähigkeit sprechen.
  • Die Folgebescheinigung ist von einem anderen Arzt als die Erstbescheinigung ausgestellt worden.

Der Arbeitnehmer wird vom MDK untersucht, der das Ergebnis des Gutachtens der Krankenkasse sowie dem Arzt mitteilt. Bleibt der Arbeitnehmer der Untersuchung durch den MDK fern, wird davon ausgegangen, dass der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert ist, was zum Beispiel in einem laufenden Verfahren von Bedeutung ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfahren das Untersuchungsergebnis der MDK nur unter der Voraussetzung, dass es von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abweicht. Allerdings darf diese Mitteilung, ebenso wie die AU-Bescheinigung, keine Angaben und Details über die Erkrankung des Arbeitnehmers enthalten. Bestätigt der MDK die AU-Bescheinigung, kann der Arbeitnehmer dieses Gutachten als Beweismittel zu seinen Gunsten und gegen den Arbeitgeber nutzen, zum Beispiel in einem laufenden Verfahren wegen Entgeltfortzahlung.

3. Wenn das MDK-Gutachten von der AU-Bescheinigung abweicht

Weicht das MDK-Gutachten von der AU-Bescheinigung ab, haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, das im Krankheitsfall gezahlte Entgelt zurückzuverlangen. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Klage, genauer um die Herausgabe der geleisteten Zahlung nach Bereicherungsrecht oder um eine Schadenersatzklage wegen Verletzung vertraglicher Pflichten. Wichtig zu wissen ist, dass Sie als Kläger und Arbeitgeber darlegen und beweisen müssen, an welchen Tagen Ihr Mitarbeiter trotz der Krankmeldung gesund war. Dabei reicht es nicht aus, dass Sie Zweifel an der Krankheit anmelden.

Stattdessen müssen Sie versuchen, Umstände darzulegen und zu beweisen, die die AU-Bescheinigung erschüttern und Anlass zu ernsthaften Zweifeln geben. Hat der Arbeitnehmer gar eine AU-Bescheinigung angekündigt, weil sein Urlaubsantrag abgelehnt wurde? Oder hat der Arbeitnehmer während seiner Erkrankung Arbeiten ausgeführt, die mit den Aufgaben seines Jobs vergleichbar sind? Das sind nur zwei Beispiele, bei deren Vorliegen ernsthafte Zweifel angezeigt sind.

Umgekehrt muss der Arbeitnehmer den von Ihnen behaupteten Sachverhalt widerlegen. Das heißt, dass er substantiiert darlegen muss, warum er nicht zur Arbeit erschienen ist, und woran er erkrankt war. Das ist nur ein Ausschnitt eines langwierigen Beweisverfahrens, bei dem gegebenenfalls der die AU-Bescheinigung ausstellende Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden wird. Eine anwaltliche Beratung ist hier unabdingbar, um vorab die Beweislage und die Erfolgsaussichten einer zivilrechtlichen Klage sorgfältig zu prüfen.

4. Sie können dem Arbeitnehmer kündigen

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie dem Arbeitnehmer kündigen. Auch bei dieser Variante müssen Sie als Arbeitgeber beweisen, dass Ihr Mitarbeiter unentschuldigt gefehlt hat. Rechtlich gesehen ist das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit versuchter Betrug zulasten des Arbeitgebers und damit eine Straftat. Das ist an sich ein wichtiger Grund, um eine Verdachtskündigung auszusprechen. Voraussetzung ist, dass Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Pflichtverstoß nachweisen können, der zur Kündigung führt. Haben Sie keine zwingenden Beweise, sondern stützen sich lediglich auf weniger gravierende Verdachtsmomente, handelt es sich lediglich um einen dringenden Tatverdacht. Das gilt vorwiegend dann, wenn der Arbeitnehmer den Pflichtverstoß bestreitet.

Das bedeutet, dass eine außerordentliche und fristlose Kündigung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ein dringender Verdacht einer erheblichen und beweisbaren Pflichtverletzung vorliegt. Als Arbeitgeber sind Sie außerdem verpflichtet, den Arbeitnehmer vor einer Verdachtskündigung anzuhören, wobei die Anhörung unverzichtbar ist. Fehlt diese, ist eine einmal ausgesprochene Verdachtskündigung unwirksam. In der Anhörung müssen Sie dem Arbeitnehmer die Ihnen vorliegenden Verdachtsmomente konkret mitteilen. Reine Bewertungen oder gar vage Angaben reichen indes nicht aus. Anderes gilt für die Abmahnung, die im Zusammenhang mit einer Verdachtskündigung entbehrlich ist. Doch welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine außerordentliche Verdachtskündigung überhaupt zulässig ist?

Voraussetzungen einer Verdachtskündigung:

  • Der Arbeitnehmer steht in dem Verdacht, gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten in erheblicher Weise verstoßen zu haben. Der Pflichtverstoß muss also so gravierend sein, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.
  • Der Verdacht gegen den Arbeitnehmer muss erdrückend sein. Das setzt voraus, dass es nahezu sicher ist, dass der Arbeitnehmer den Pflichtverstoß begangen hat, dieser jedoch nicht mit hundertprozentiger Gewissheit bewiesen werden kann.
  • Die Verdachtskündigung muss als außerordentliches Mittel verhältnismäßig sein. Das heißt, dass es kein milderes Mittel gibt, um auf die vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit zu reagieren.
  • Schließlich findet eine Interessenabwägung statt. Einerseits steht das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis aufgrund der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit sofort zu beenden. Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses interessiert. Dieser Pflichtverstoß seitens des Arbeitnehmers ist jedoch so gravierend, dass das Interesse des Arbeitgebers deutlich höher wiegt als das des Arbeitnehmers. Die Interessenabwägung kann nur dann zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen, wenn er bereits viele Jahre für das Unternehmen tätig ist und sich bislang nichts hat zuschulden kommen lassen.

Rechtsgrundlage für eine außerordentliche Verdachtskündigung ist § 626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund setzt voraus, dass der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Verdachtskündigung ausspricht. Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie als Arbeitgeber nach § 626 Abs. 2 BGB von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt haben. Hilfsweise können Sie zusätzlich eine ordentliche Kündigung erklären. Diese gilt für den Fall, dass Sie mit der fristlosen Kündigung vor Gericht nicht durchkommen.

5. Sie schalten einen Privatdetektiv ein

Um die Beweislage zu festigen, kann es sinnvoll sein, einen Privatdetektiv einzuschalten. Aber auch hier gibt es einige Besonderheiten, die Sie als Auftraggeber kennen sollten. Grundsätzlich bedeuten die Überwachung mit Bildaufnahmen sowie Videoaufzeichnungen eine schwerwiegende Verletzung des im Grundgesetz garantierten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer gegen Sie als Arbeitgeber klagt, und Sie ihm am Ende eine Entschädigung in Geld zahlen müssen. Damit der Einsatz eines Privatdetektivs gerechtfertigt ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der konkrete Verdacht des Arbeitgebers, dass die Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht ist, muss auf tatsächlichen Anhaltspunkten basieren, die Mithilfe eines Privatdetektive mit Bildmaterial und Videoaufzeichnungen dokumentiert werden sollen.
  • Zweite Voraussetzung ist, dass der Einsatz von Privatdetektiven geeignet ist, den Sachverhalt aufzuklären.
  • Außerdem dürfen die Interessen des Arbeitnehmers nicht überwiegen. Das heißt, dass das Ausmaß und die Art der Überwachung gravierender ist als der Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Insoweit muss eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden, mit dem Ergebnis, dass der Eingriff erforderlich, geeignet und angemessen ist.

Eine Detektei zu beauftragen, ist sicher der einfachste und lautlose Weg, um den Sachverhalt schnell und einfach zu klären. Auf diese Weise laufen Sie als Arbeitgeber nicht Gefahr, dass Sie einen Mitarbeiter zu Unrecht des versuchten Betrugs wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit beschuldigen.

Wie wir arbeiten

Als Detektei arbeiten wir geräuschlos, sehr erfolgreich und absolut diskret. Wir verfügen über das nötige Fingerspitzengefühl und jahrzehntelange Erfahrung, die uns in die Lage versetzt, auch komplizierte Sachverhalte durch Observation zu klären. Sollte sich Ihr Verdacht je als unbegründet herausstellen, können Sie sicher sein, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Mitarbeiter nicht belastet ist, sodass die Zusammenarbeit auch weiterhin vollkommen unkompliziert verläuft. Als renommierte Detektei überzeugen wir durch eine sorgfältige und professionelle Arbeitsweise unter Einsatz modernster Überwachungstechniken, sodass die Ergebnisse einer juristischen beziehungsweise gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Kontaktieren Sie uns, damit die Beweise erbringen, mit denen Sie eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers nachweisen können.