Die Zahlung von Ehegatten- oder Kindesunterhalt kann für den zahlungspflichtigen Partner eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Nicht selten entscheiden sie sich deshalb dafür, die Höhe ihres Einkommens schlecht zu rechnen. Dies ist jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Aber längst nicht immer sind die Ehefrauen die Opfer. Schon so manche Frau hat sich dafür entschieden, ihre neue, eheähnliche Partnerschaft mit ihrem neuen Partner zu verschweigen, um weiterhin in den Genuss des Ehegattenunterhalts durch den Ex-Mann zu kommen.
Unterhaltsbetrug: Wie kreativ die Betrüger werden
Die Höhe des Unterhalts hängt in erster Linie von der Höhe des Einkommens des zahlenden Partners ab. Erzielt also beispielsweise der Ex-Mann ein hohes Gehalt, so muss er gemäß Düsseldorfer Tabelle auch einen höheren Anteil bezahlen. Ist er damit jedoch nicht einverstanden – dies ist besonders häufig der Fall, wenn man sich im Streit getrennt hat –, sucht er vielleicht nach einer Möglichkeit, sich vor seiner Zahllast zu drücken. Dabei legen die Unterhaltspflichtigen mitunter eine enorme kriminelle Energie und jede Menge Kreativität an den Tag.
Wenn die Einnahmen gezielt verschleiert werden
Der Selbstständige hat plötzlich mit starken Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Angestellte werden mit einer Reduzierung ihrer Arbeitsstunden konfrontiert oder machen nach jahrelangen Dauer-Überstunden nunmehr nur noch Dienst nach Vorschrift. Hinzukommende Nebeneinkünfte werden verschwiegen oder der Nebenjob einfach gleich als Schwarzarbeit deklariert. Nicht selten stehen auf der anderen Seite der Ex-Partner und/oder die Kinder machtlos gegenüber und müssen mit viel zu wenig Geld auskommen, während sich der Unterhaltspflichtige mit „der Neuen“ ein schönes Leben macht.
Der umgekehrte Fall: Die heimliche, neue Partnerschaft
Natürlich ist nicht immer der Unterhaltspflichtige der Betrüger. Es kommt vor, dass zwar der frühere Ehemann seinen Pflichten pünktlich und vollumfänglich nachkommt, er jedoch von seiner Exfrau betrogen wird. Diese verliert ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt in aller Regel, wenn sie eine neue eheähnliche Partnerschaft eingeht. Häufig wird der Charakter einer neuen Beziehung jedoch verschleiert, indem beispielsweise ein Umzug gezielt verschoben oder auch verschwiegen wird. Die Kinder werden dazu angehalten, nichts über den neuen Freund der Mutter zu erzählen. So lässt sich das Ende des Ehegattenunterhalts unter Umständen noch etwas hinauszögern.
Schwierige Beweislage beim Unterhaltsbetrug
Ob nun die Frau oder der Mann das Opfer ist – in jedem Fall ist die Beweislage schwierig. Gewöhnlich ist der Betrüger sehr darauf bedacht, sein Verhalten zu verschleiern, sodass es für den Laien schwierig ist, die notwendigen Beweise zu beschaffen. Selbst wenn man sich „auf die Lauer“ legen würde, würde dies ein großes Risiko bergen. Bekommt der Beschattete davon nämlich Wind, wird er dafür Sorge tragen, dass sein Fehlverhalten zukünftig überhaupt nicht mehr nachvollzogen werden kann – die Spur wäre verebbt.
Hilfe durch eine Detektei: Schnelle Beweissicherung
Besteht ein fundierter Verdachtsmoment, sollte deshalb sofort auf die Hilfe einer Detektei zurückgegriffen werden. Die Detektive wissen zum einen, welche Beweise notwendig sind, um den Unterhaltsbetrug einwandfrei nachzuweisen. Bei der Entscheidung über das Wegfallen oder den Fortbestand einer Unterhaltspflicht haben die Richter einen großen Entscheidungsfreiraum. Je stichhaltiger die Beweise sind, desto größer sind später vor Gericht auch die Chancen, zu seinem Recht zu kommen.
Hinzu kommt, dass eine externe Detektei neutral ermitteln kann. Spontane, negative Gefühlsregungen, die die Opfer bei ihren „Ermittlungen“ nie ganz ausschalten können, haben schon so manche Beweislage zunichte gemacht. Deshalb ist es wichtig, sich an Profis zu wenden, die sich mit der Beweissicherung bei Unterhaltsbetrug auskennen und alle Beweise so dokumentieren, dass sie später vor Gericht einwandfrei verwertet werden können.
Detektivkosten bei Unterhaltsbetrug erstattungsfähig
Das Oberlandesgericht Koblenz hat 2006 entschieden, dass der Betrogene im Falle eines vermeintlichen Unterhaltsbetrugs das Recht hat, den Sachverhalt durch eine Detektei prüfen zu lassen. Sollte der Verdacht berechtigt sein und tatsächlich das Einkommen gezielt schlecht gerechnet worden sein, können die Kosten für die Beauftragung der Detektei erstattungsfähig sein.