Wirtschaftskriminalität: Milliardenschäden durch Diebstahl und Korruption

Jährlich müssen die deutschen Unternehmer Schäden von rund 250 Mrd. Euro hinnehmen, die durch Vorteilsnahmen und Bestechungen verursacht werden. Weit mehr als die Hälfte der Unternehmer wurde bereits einmal Opfer von Wirtschaftskriminalität. Teilweise entstehen Einzelschäden von bis zu fünf Millionen Euro. Rund jeder fünfte Betrieb geht davon aus, dass Korruptionsfälle, beispielsweise bei der Vergabe von Aufträgen, zukünftig noch häufiger auftreten werden. Doch noch immer fehlt es in den meisten Betrieben an wirkungsvollen Kontroll- und Schutzmechanismen.

Diebstähle in Unternehmen

Ladendiebstähle und unternehmensinterne Diebstähle verursachen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro Schäden. Auf den ersten Blick stehen meist die Kunden im Verdacht. Nur allzu oft wird dabei die Gefahr, die von den eigenen Mitarbeitern ausgeht, übersehen. Durch verschiedene Bagatellfälle, die in den letzten Jahren durch die Medien gegeistert sind, sehen viele den Diebstahl durch Mitarbeiter als zu vernachlässigende Kleinigkeit an. Tatsächlich verursachen jedoch die eigenen Arbeitnehmer oft einen noch größeren Schaden als Kunden oder Geschäftspartner. Ob Geldmangel, Ärger mit dem Chef oder eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz – die Ursachen für Diebstähle durch Mitarbeiter können vielfältig sein.

Korruption durch Mitarbeiter: Kleine Ursache, große Wirkung

Auch wenn Mitarbeiter bestechlich sind, fügt dies dem Unternehmen großen Schaden zu. So lassen sich beispielsweise Einkäufer ihre Entscheidung für ein bestimmtes Unternehmen gut bezahlen – schlecht ist dies für den Arbeitgeber, wenn es sich dabei weder um den günstigsten noch um den besten Dienstleister oder Lieferanten handelt. Auch wenn Kontrollmechanismen nicht mehr greifen, weil die in der betreffenden Abteilung arbeitenden Mitarbeiter „geschmiert“ wurden, kann dies dem Arbeitgeber einen schweren Schaden zufügen.

Verdachtsmomente, aber Beweise fehlen

Kommt der Verdacht auf, dass es im Betrieb Diebe oder korrupte Mitarbeiter gibt, sind viele Arbeitgeber zunächst ratlos. Den Straftätern auf die Schliche zu kommen, ist eine schwierige Angelegenheit. Es bedarf einer ganz besonders vorsichtigen Vorgehensweise, denn werden die untreuen Arbeitnehmer gewarnt, werden sie ihr Fehlverhalten vermutlich entweder ganz abstellen oder zumindest so im Verborgenen ablaufen lassen, dass es unmöglich wird, sie zu entlarven.

Arbeitgeber stehen deshalb oft vor einer ausweglosen Situation. Auf keinen Fall können sie akzeptieren, dass die Diebstähle fortgesetzt werden, oder gar bestechliche Mitarbeiter weiterbeschäftigen. Andererseits mangelt es ihnen an den erforderlichen Beweisen, um disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen und eventuell auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen den betreffenden Arbeitnehmer geltend machen zu können.

Die Lösung für betroffene Unternehmer: Einschleusung in den Betrieb

Viele Unternehmer wenden sich in einer solchen Situation an eine Detektei, die Erfahrung mit den Ermittlungen beim Verdacht auf Wirtschaftskriminalität hat. In vielen Fällen ist die Einschleusung in den Betrieb das Mittel der Wahl, mit dem die notwendigen Beweise unauffällig beschafft werden können. Die Detektive lassen sich – getarnt als neue Mitarbeiter, Reinigungspersonal oder Aushilfen – in den Betrieb integrieren. Sie arbeiten augenscheinlich ganz normal mit bzw. lassen sich anlernen.

Häufig dauert es nicht lange, bis sie erste Hinweise erhalten. Straffällig gewordene Mitarbeiter haben im Betrieb häufig Eingeweihte oder ihr Treiben ist sogar ein offenes Geheimnis, das nahezu jedem – abgesehen von der Geschäftsführung – bekannt ist. So erhalten sie die nötigen Ansatzpunkte, um während der „Arbeitszeit“ unauffällig die Kollegen des vermeintlichen Straftäters auszuhorchen, Beweise zu sichern und ihn der Tat zu überführen.

Betroffene Unternehmer sollten eigene Ermittlungen unterlassen und sich an eine Detektei wenden. Es ist besonders wichtig, dass sie sich zunächst gegenüber dem betreffenden Arbeitnehmer so zu verhalten, als wäre ihnen nichts von den Straftaten bekannt, damit dieser keinen Verdacht schöpft. Ist der Verdächtigte nämlich bereits vorgewarnt, wird die Arbeit der Detektive unnötig erschwert.