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Die Liebesaffäre, der Seitensprung – warum ist der Partner untreu?

Heiße Liebesaffäre oder spontaner Seitensprung – warum sind Partner untreu?

Zu Beginn einer Beziehung kann sich meist keiner der beiden Partner vorstellen, dass Untreue jemals zum Thema werden könnte.

Doch die Statistiken – und vielleicht auch Ihre persönliche Erfahrung aus dem Bekanntenkreis – sprechen eine andere Sprache. Fast jeder wird in seinem Leben einmal betrogen – oder selbst untreu. Dieser Beitrag beschreibt die Ursachen von Liebesaffäre oder Seitensprung und informiert zudem, welche Unterstützung die professionelle Detektei bieten kann.

Vier klassische Ursachen von Untreue

Beginnen wir zunächst mit den Gründen, warum es in einer Beziehung überhaupt zur Untreue kommt. Unsere Detektei kann Ihnen aus Erfahrung vier typische Ursachen nennen.

1. Fehlende Liebe

Ein Paar hat sich auseinandergelebt, aber aus den unterschiedlichsten Gründen kommt es nicht zur Trennung. Manchmal sind es finanzielle Erwägungen, manchmal sollen eventuelle gemeinsame Kinder geschützt aufwachsen.

Manchmal ist es aber auch die Scheu, den Bruch nach außen bekannt zu geben. Wenn eine Partnerschaft zum Schein aufrechterhalten wird, ist „Untreue“ das Mittel von Partnern, seelische oder auch körperliche Bedürfnisse außerhalb der Ehe nachzuholen.

2. Unerfülltes Sexualleben

Manche Partnerschaften funktionieren im Grunde gut, aber es fehlt das Sexualleben. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Ein Klassiker ist es, dass nach der Geburt von Kindern die Frauen durch durchwachte Nächte weniger Lust verspüren. Das Phänomen kennen aber auch Männer, die durch ein berufliches Projekt aktuell stark angespannt sind. Nicht selten holen sich vernachlässigte Partner die fehlende sexuelle Befriedigung aus einer dauerhaften Affäre oder dem Seitensprung – heute auch als One-Night-Stand oder kurz ONS bekannt.

3. Streit als Auslöser

Ein massiver Streit unter Paaren kann ebenfalls der Anlass sein, dass einer der beiden Partner einen Seitensprung unternimmt, aus dem sich dann manchmal sogar die Liebesaffäre entwickelt. Denn oft beklagen sich die Fremdgeher bei der Affäre, wie verständnislos oder ungerecht sich der eigene Partner verhält – und werden durch die Affäre noch bestärkt. Dies erfolgt nicht zuletzt deshalb, weil sich manche Seitensprungpartner mehr aus der Affäre erhoffen.

4. Notorische Fremdgänger

Leider gibt es natürlich auch das – Menschen, die immer wieder fremdgehen. Meist handelt es sich dabei um Narzissten und / oder um Menschen, die sich durch ständige Affären oder den regelmäßigen Seitensprung Bestätigung holen.

Solche „Wiederholungstäter“ haben nicht selten wenig übrig für die Gefühle des jeweiligen Partners oder auch von Affären Partnern, die munter gewechselt werden. Typisch: Notorische Fremdgänger haben ein umfassendes Repertoire, wenn es darum geht, Seitensprung oder Affäre geschickt gegenüber der Partnerin beziehungsweise dem Partner zu vertuschen.

Genau dieses ideenreiche Verbergen von Untreue ist es, weswegen heute viele Frauen oder Männer die Detektei besuchen. Unsere Spezialisten werden dann mit diversen Fragen konfrontiert.

Natürlich steht es für Menschen, die den Verdacht haben, dass sie betrogen werden, im Vordergrund, ob diese Vermutung stimmt oder nicht. Sie möchten von den Profis unserer Detektei aber natürlich auch wissen, mit welchen Methoden wir so etwas recherchieren. Eine wichtige und richtige Frage von unseren Kundinnen und Kunden ist es auch, ob es legal ist, eine Detektei zu beauftragen, um eventuelle Untreue des Partners oder der Partnerin nachzuweisen.

Die Fragen behandeln wir in den folgenden Abschnitten,

Untreue nachweisen – besser durch den Profi

Auch wenn es uns die Hollywoodfilme glauben lassen – es ist eher selten, dass der Betrug entdeckt wird, weil die Partnerin früher nach Hause kommt, weil Lippenstift den Hemdkragen verziert oder weil die verdächtige Restaurant- oder Hotelrechnung noch in der Jacketttasche steckt. Es ist eher das untrügliche Gefühl, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist. Vielleicht benimmt sich der Partner anders, weil er wegen seiner Untreue ein schlechtes Gewissen hat oder weil er den nächsten Seitensprung plant.

Der Klassiker ist es in diesem Zusammenhang auch, dass das eigene Handy plötzlich sorgsam gehütet wird oder dass es weggelegt wird, wenn die Partnerin oder der Partner den Raum betritt.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Treue des Partners oder der Partnern zu überprüfen, sollten Sie das nicht selbst umsetzen. Denn zum einen sind Sie emotional belastet und präzise Recherche braucht neutrale Objektivität – etwa durch die Spezialisten einer Detektei. Zum anderen machen Laien aber auch klassische Fehler, die kontraproduktiv sind. Wen Sie vom Partner entdeckt werden, wird das wahrscheinlich unangenehme Konsequenzen haben.

Wenn der Betrugsverdacht begründet ist, müssen Sie umgehend reagieren, ohne dass sie sich die Konsequenzen Ihrerseits noch genau überlegen könnten. Sollten Sie dem Partner den Betrug verzeihen, wird dieser wissen, dass er zukünftig genauer aufpassen muss, dass seine Taten nicht auffliegen.

Das Wissen auch Sie selbst – und Misstrauen wird geschürt. Durch die Ergebnisse, die Ihnen die Detektei liefert, haben Sie zunächst einen Wissensvorsprung, da der Partner nicht ahnt, dass Sie Kenntnis von seiner Untreue haben. Das ist ein entscheidender Vorteil.

Übrigens: Auch unsere Detektei erbringt natürlich auch manchmal den Beweis, dass der Partner nicht untreu ist. Dann ist es doppelt klug, wenn dieser Nachweise unbemerkt durch die professionelle Detektei nachgewiesen wurde. Denn würden Sie entdeckt, würde der Partner dies wohl als unverdientes Misstrauen bewerten.

Ein weiterer Grund dafür, die Detektei zu beauftragen, um Untreue nachzuweisen, ist der, dass Detektive über das ideale Equipment und solide Methoden verfügen.

Untreue durch eine Detektei beweisen: Methoden der Ermittlung

Unsere Detektei soll den Seitensprung durch einen eventuell untreuen Partner untersuchen? Um Untreue nachzuweisen, haben wir sowohl persönliche als auch technische Methoden.

Der Klassiker ist das Beobachten der Zielperson, um herauszufinden, ob verdächtige Treffen stattfinden. Das können Restaurantbesuche, Hoteltreffen, aber natürlich auch gemeinsame Reisen sein. Durch Fotos können solche Vorgänge beweissichernd festgehalten werden. Selbstverständlich arbeitet das Team unserer Detektei dabei vorsichtig und diskret.

Auch die Videoüberwachung im gesetzlichen Rahmen ist ein strategisch wichtiger Part, den unsere Detektei in manchen Fällen unter Beachtung von Datenschutz und geltendem Gesetz in Ausnahmefällen durchführt.

Detektivarbeit rund um den Seitensprung – ist das legal?

Sie können sicher sein, dass durch unsere Detektei keine Ermittlungen durchgeführt werden, die nicht rechtskonform sind. Als seriöse Detektei nutzen wir ausschließlich legale Methoden der Beweiserbringung – auch wenn Seitensprung oder Affäre nachgewiesen werden sollen. Verboten ist es beispielsweise, dass wir das Handy Ihres Partners oder Ihrer Partnerin ausspionieren oder den möglicherweise untreuen Partner per GPS und Peilsender zu kontrollieren. Auch die Privatsphäre und besonders die Intimsphäre von observierten Personen wird durch unsere Detektei grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Wir halten uns in diesem Zusammenhang also an alle geltenden rechtlichen Bestimmungen, die durch eine seriöse Detektei unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Sie hat das gleich zwei Vorteile. Zum einen sind Sie sicher, dass die beauftragten Seitensprung-Ermittlungen durch die Profis unserer Detektei absolut rechtskonform abgewickelt werden. Zum anderen haben Sie aber auch die Sicherheit, dass eventuell erbrachte Beweise optimal nutzbar sind.

Seitensprung-Beweise: Was nutzen diese eigentlich?

Viele vermutlich Betrogene möchten die Gewissheit. Allerdings sind es auch die rechtlichen Folgen, die der Nachweis von Untreue umfasst. Wenn Sie sich beispielsweise scheiden lassen möchten und massive Untreue nachweisbar ist, lässt sich die Dauer bis zur Scheidung nicht selten erfreulich verkürzen. Auch bezüglich des Unterhaltsanspruchs kann es relevant sein, wenn Sie durch die professionelle Detektei ermittelte Beweise vorlegen.

Die Mitarbeiter unserer Detektei wissen ganz genau, welche Beweise juristisch verwertbar sind und welche es nicht sind. Natürlich ermittelt unsere Profis deshalb so, dass verwertbare Beweise entstehen. Zusätzlich werden durch unsere Ermittler auch minutiöse Protokolle angefertigt, die sowohl deren Ermittlungstätigkeit als auch das Verhalten der jeweiligen Zielpersonen exakt beschreiben.

Verdacht von Untreue? Die seriöse Detektei beauftragen!

Wenn Sie den Nachweis von Untreu haben möchten, sollen Sie die Expertise und Erfahrung nutzen, die Ihnen eine hoch spezialisierte Detektei bietet. Dort erhalten Sie rechtssichere und kompetente Recherche, die ganz auf Ihren Bedarf abgestimmt ist. Die Beweise, die durch die Ermittlungen angestrebt werden, dienen Ihrem individuellen Zweck und sind idealerweise auch vor Gericht verwertbar – beispielsweise, wenn es um das Unterhaltsrecht gehen sollte. Außerdem werden durch professionelle Detektive modernste technische Methoden eingesetzt, die die Ermittlungen hocheffizient, diskret und nachvollziehbar gestalten.

Achtung: Ein wichtiger Tipp von unseren Spezialisten. Sollten Sie den Plan haben, wegen eventuellen Affären Ihres Partners oder Ihrer Partnerin einen Detektiv zu beauftragen, sollten Sie ihn oder sie nicht bezüglich des Verdachts befragen. Diese Vorwarnung wäre kontraproduktiv und könnte die hochwertige Arbeit unserer Detektei behindern.

Verdacht von Seitensprung oder Affäre?? Professionelle Beratung als idealer Start

Die Entscheidung pro oder kontra Detektei fällt potenzielle Betrogenen naturgemäß nicht leicht. Wir bieten Ihnen deshalb eine kostenfreie und unverbindliche telefonische oder auch per Video-Call Beratung durch unsere Detektive an. Sie schildern uns Ihr Problem. Wir beraten Sie, welche Methoden wir besitzen, um den Seitensprung oder die Affäre zuverlässig und beweiskräftig nachzuweisen. Transparent informieren wir Sie über die Kosten. Versteckte Mehrkosten berechnen wir als seriöse Detektei selbstverständlich nicht.

Seitensprung oder dauerhafte Untreue durch den Profi abklären?

Vereinbaren Sie besser noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin bei unserer Detektei!

Spycams: Wenn die Nachbarn oder Kollegen zu illegalen Mitteln greifen

Spycams sind für viele Menschen eine große Versuchung. Sie ermöglichen es, Kollegen, Nachbarn oder auch völlig fremde auszuspähen. Dies ist immer illegal. Doch die Neugier ist größer als das Rechtsempfinden. Klassische Einsatzorte neben Privathäusern und Arbeitsplätzen sind beispielsweise Ferienwohnungen wie Airbnb-Unterkünfte. Unsere Detektei kann Ihnen zu einem wirksamen Abhörschutz verhelfen.

Was sind Spycams?

Spycams sind Kameras, die wie anderen Geräte oder Gegenstände aussehen. Sie können beispielsweise in einen Radiowecker oder ein Stofftier integriert sein. Sind die Kameras nicht getarnt, sondern hinter Wänden und Bildern versteckt, spricht man ebenfalls von Spycams. Generell handelt es sich um alle Geräte, die für das Auge der gefilmten Personen unsichtbar sind, und diese ohne ihr Wissen (und damit ebenfalls: ihre Billigung) aufnehmen.

Wie funktionieren Spycams?

Moderne Kameras nehmen in der Regel Videos auf. Es handelt sich aber ebenfalls um Spycams, wenn diese „nur“ Fotos schießen. In der heutigen Zeit sind die Geräte via WLAN oder dem Mobilfunknetz mit dem Internet verbunden. Die Aufnahmen werden direkt in die Cloud geladen. Die Nutzer der Kameras können Sie daher sogar in Echtzeit beobachten. Einige Modelle arbeiten außerdem mit Audio- und Bewegungsauslösern. Sie filmen also nur, wenn sich tatsächlich Personen in den überwachten Räumlichkeiten befinden.

Technisch sind in den vergangenen zehn Jahren durch den Ausbau der Mobilfunknetze einige Hürden gefallen. Günstige Smartphones lassen sich leicht als Spycams zweckentfremden. Sind sie beispielsweise Teil eines Radioweckers, wirkt selbst ihr Ladekabel unverfänglich. Die Hemmschwelle für ihren Einsatz ist deshalb deutlich gesunken.

Die Rechtslage für den Einsatz von Spycams

Rechtlich ist der Einsatz von Spycams immer verboten. Im Jahr 2016 ging deshalb beispielsweise die Bundesnetzagentur aktiv gegen Händler und Nutzer vor. Laut einer eigenen Pressemitteilung zwang sie die Anbieter, die Daten der Käufer der Spycams herauszugeben. Die Behörde schrieb diese anschließend an und verlangte von ihnen, die illegalen Geräte zu entsorgen. Die Nutzer mussten eine Bescheinigung der Abfallwirtschaft vorzuweisen, dass sie dies tatsächlich getan haben. Die Anbieter wurden zudem aufgefordert, künftige Käufer zu unterlassen. Bis heute ist die Behörde weiterhin entsprechend aktiv – und nennt die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, weshalb Sie gegen Spycams vorgehen darf.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Spycams

Das generelle Verbot von Spycams regelt § 8 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Dieser untersagt den Besitz, die Herstellung, die Vertreibung und die Einfuhr von Sendeanlagen oder sonstigen Telekommunikationsanlagen, die nach ihrer Form einen anderen Gegenstand vortäuschen – und dazu gedacht sind, nicht öffentlich andere Personen abzuhören oder ihr Bild aufzunehmen. Bis zum 30. November 2021 waren diese Regelungen in § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) niedergelegt. Durch eine Gesetzreform kam es allerdings zur Verschiebung. § 90 TKG regelt seit dem 1. Dezember 2021 den Frequenzplan der Telekommunikationsnetze. Sie müssen in Anschreiben, deshalb aufpassen, ob das richtige Gesetz genannt ist.

Ebenfalls bedeutend ist § 201 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser bestraft die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zivilrechtlich bedeutend kann zudem § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUhrG) werden. Dieses regelt das Recht am eigenen Bild. Aufnahmen einer Person dürfen demnach nur mit dessen Zustimmung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Einschränkungen des generellen Verbotes von Spycams für Behörden und die unfreiwillige Inbesitznahme

§ 8, Absatz 3 TTDSG regelt einige Ausnahmen des generellen Verbotes von Spycams. Namentlich umfassen diese:

  • die Nutzung der Spycams durch Behörden
  • die gewerbsmäßige Beförderung oder Lagerung für einen Dritten
  • den Fund einer Spycam (diese muss allerdings sofort an eine Behörde abgeliefert werden)
  • den Erwerb als Erbe (auch in diesem Fall ist sie sofort abzuliefern)

vereinfacht gesagt existieren also nur zwei Ausnahmen des generellen Verbots. Erstens dürfen Behörden Spycams nutzen.

Dieses darf aber nur aus Sicherheitsgründen oder zum Zwecke der Lehre und Forschung entsprechender Geräte geschehen. Zweitens ist die unfreiwillige Inbesitznahme gestattet – allerdings nur dann, wenn die Spycams umgehend gemeldet und bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Unsere Detektei kann Ihnen dabei helfen, wenn Sie unsicher sein sollten, wohin Sie sich genau wenden müssen.

Die wesentliche Rechtsprechung zum Einsatz von Spycams

Gerichte haben das Verbot von Spycams immer wieder bestätigt. Wir haben drei wesentliche Urteile aus der jüngeren Vergangenheit für Sie herausgesucht, die dies beispielhaft zeigen. Wichtig dabei ist, dass es nicht in jedem Fall primär um den Einsatz der Kameras ging. Ihre Nutzung war jedoch für die Urteilsfindung maßgeblich.

Das BGH-Urteil aus dem März 2010

Das wichtigste Urteil zur illegalen Videoüberwachung stammt vom Bundesgerichtshof (BGH). Es ist ein Richterspruch vom 16. März 2010 (VI ZR 176/09). Der BGH regelte, dass Personen zwar das eigene Grundstück per sichtbarer Kamera überwachen dürfen. Die Geräte dürfen dabei allerdings weder öffentliche Bereiche noch angrenzende Privatgrundstücke erfassen. Ansonsten entsteht ein Unterlassungsanspruch. Dieser entsteht ebenfalls, wenn nur Videokamera-Attrappen zum Einsatz kommen. Sie können Nachbarn, die einem Überwachungswahn erlegen sind, auf diese Weise Einhalt gebieten. Speziell für Spycams ist dabei der Hinweis des Gerichts relevant, dass kein „unzulässiger Überwachungsdruck“ erzeugt werden darf. Ein Smartphone darf deshalb beispielsweise nicht als Spycam zweckentfremdet werden. Eine deaktivierte Kamera ist immer noch illegal.

Das Urteil des Amtsgericht Münchens aus dem Februar 2019

Das Amtsgericht München hat das BGH-Urteil mit einem Richterspruch vom 28. Februar 2019 (Az. 484 C 18186/18 WEG) bestätigt und weiter präzisiert. In diesem Fall ging es um eine Fotokamera eines Wohnungseigentümers in einem Mehrparteienhaus, die per Bewegungsauslöser Wildtiere aufnehmen sollte. Ein Miteigentümer fühlte sich gestört und klagte, weil er nicht aufgenommen werden wollte, wenn er sich auf Gemeinschaftseigentum aufhalte. Der Beklagte argumentierte, dass die Kamera gar nicht in der Lage sei, das Gemeinschaftseigentum aufzunehmen. Dieses liege zu weit entfernt. Das Gericht entschied dennoch zugunsten des Klägers. Es machte zudem deutlich, dass Gemeinschaftsflächen nur einen Beschluss der zuständigen Eigentümerversammlung per Kamera überwacht werden dürften.

Das Urteil des Kölner Landgerichts aus dem November 2022

Das Kölner Landgericht bestätigte am 10. November 2021 (Az. 28 0 81/21) weitgehend ein Urteil aus Vorinstanzen und gab damit dem Kläger recht. Dieser hatte sich von einer Frau diffamiert gefühlt. Diese behauptete, er habe sich im Rahmen einer Klausurtagung im November 2018 entwürdigend über sie geäußert. Dies sei auf der Aufnahme einer Spycam zu sehen, die der Kläger selbst angebracht habe, um Mitarbeiterinnen zu filmen. Er habe sie später entfernt. Die Beklagte hatte die Vorwürfe auch im Rahmen eines öffentlich publizierten Artikels verbreitet. Der Kläger bestritt, dass er die Spycam angebracht hatte. Das Gericht entschied zu seinen Gunsten, da nicht eindeutig nachweisbar war, dass die Kamera auf ihn zurückging. Die Aufnahme durfte deshalb für die Urteilsfindung keine Rolle spielen. Privat erstellte Aufnahmen von Spycams sind also nicht gerichtlich verwertbar.

Abhörschutz: Spycams identifizieren und unschädlich machen

Airbnb führte eine Umfrage auf der eigenen Plattform durch, ob Nutzer bereits versteckte Kameras in den Ferienwohnungen gefunden hätten. 11 Prozent bejahten dies. Allein dieser Wert zeigt, wie wichtig ein wirksamer Abhörschutz ist. Sie sollten hierfür auf Experten wie z.B. von unserer Detektei mit eigenem Sachverständigem vertrauen. Es existieren zwar einige Methoden, die auch Laien nutzen können, um die Kameras zu finden. Für technisch fortgeschrittene Geräte funktionieren diese jedoch nicht. Zudem sind einige Fallstricke zu beachten: Beispielsweise kann es sein, dass es mehr als nur eine Spycam gibt. Wer eine Kamera findet, hört jedoch oft auf zu suchen.

Die Experten unserer Detektei können versteckte Geräte finden und neutralisieren

Für den Abhörschutz macht die Unterstützung von Spezialisten z.B. von unserer Detektei aus den folgenden Gründen Sinn:

  •  Wir kennen alle typischen Verstecke von Spycams.
  • Wir wissen um die typischen Tarnungen der weitverbreiteten Modelle.
  • Wir können die exakten Serien der Spycams identifizieren und beispielsweise bestimmen, ob diese mit dem Internet verbunden ist.
  • Wir neutralisieren das Gerät. Sie müssen dabei keine Sorge haben, dass dies rechtliche Folgen wegen Sachbeschädigung haben könnte. Der Besitz von Spycams ist schließlich verboten und diese müssen deshalb ohnehin entsorgt werden.

Dauerhafter Abhörschutz – regelmäßige Suchen nach Spycams durchführen lassen

Eine gängige Angst lautet, dass entfernte Spycams einfach wieder ersetzt werden. Für einen dauerhaften Abhörschutz sollten Sie deshalb regelmäßige Kontrollen durch eine spezialisierte Detektei durchführen lassen. Unsere Spezialisten können Ihnen zudem außerdem einige weitere Maßnahmen empfehlen. Zu diesen zählen bauliche Veränderungen, Zugangskontrollen und beispielsweise die Absicherung von Telekommunikationsgeräten. Haben Sie eine Spycam in Ihrem Privathaus gefunden, empfehlen wir Ihnen eine allgemeine Untersuchung der Räumlichkeiten für den Abhörschutz. Die Erfahrungen, die wir mit unserer Detektei gesammelt haben, zeigen, dass es sehr gut sein, dass nicht nur Kameras zur Überwachung zum Einsatz kommen. Computer können beispielsweise manipuliert werden, um E-Mails zu lesen oder Termine einzusehen.

Eine Spycam gefunden – was jetzt?

Sie haben bereits eine oder mehrere Spycams gefunden? Dann empfehlen wir Ihnen die folgenden Maßnahmen:

  1. Kontaktieren Sie immer zuerst die örtliche Polizei und bitten Sie um weitere Anweisungen. Sie werden vermutlich dazu aufgefordert, das Gerät auf die nächste Dienststelle zu bringen und einen Bericht erstellen zu lassen.
  2. Kontaktieren Sie eine Detektei, wenn sie in Ihren privaten Räumlichkeiten fündig geworden sein sollten. Lassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung untersuchen, um einen umfassenden Abhörschutz sicherzustellen.
  3. Haben Sie Spycams am Arbeitsplatz oder in gemieteten Räumlichkeiten gefunden, informieren Sie den Arbeitgeber bzw. den Anbieter. Dies sollten Sie erst tun, nachdem Sie bei den Behörden waren.
  4. Fordern Sie schriftlich eine Untersuchung der Räumlichkeiten. Hat Ihr Arbeitgeber die Kameras installiert, fordern Sie ihn zur Unterlassung auf. Er darf nur reguläre Überwachungskameras anbringen.

Fazit: Spycams können eine ernste Bedrohung sein und müssen entsprechend behandelt werden

Spycams sind ein ernstes Problem, wenn es um den Schutz Ihrer Privatsphäre geht. Sie sind darauf ausgerichtet, Ihre Geheimnisse zu enttarnen oder Sie in Ihren intimsten Momenten aufzunehmen. Sorgen Sie deshalb für einen wirksamen Abhörschutz.

Beauftragen Sie hierfür Experten. Unsere Detektei hilft Ihnen gerne. Melden Sie sich einfach bei uns für ein unverbindliches erstes Gespräch.

Jugendliche auf Abwegen: Verhält sich ihr Kind ungewöhnlich?

Jugendliche haben ihren sprichwörtlichen eigenen Kopf. Sie verstoßen schon mal bewusst gegen Regeln, reagieren gereizt auf Ermahnungen und rebellieren gegen Grenzen. Das ist in aller Regel normal und gehört zum Erwachsenwerden dazu. Problematisch wird es erst, wenn Drogen und Alkohol ins Spiel geraten oder sich das eigene Kind aus anderen Gründen immer mehr zurückzieht. Wenn sich Eltern ernsthafte Sorgen um das Wohlergehen von Tochter oder Sohn machen und nicht mehr wissen, wann und wo er oder sie sich in welcher Gesellschaft aufhält, sollten sie handeln. Es ist immer besser, einmal beherzt Hilfe bei einem erfahrenen Privatdetektiv aus einer vertrauenswürdigen Detektei zu suchen – als sich später ständig Vorwürfe zu machen, Schlimmeres nicht verhindert zu haben.

Vertrauen Sie unseren Experten, wenn Sie Ihr Kind in Gefahr sehen

Die Gefahren, denen Jugendliche ausgesetzt sind, sind allgegenwärtig und für sie selbst als solche oft nicht zu erkennen. Eltern haben normalerweise ein sehr feines Gespür dafür, dass mit ihrem Kind etwas überhaupt nicht stimmt. Auch wenn sie sich dann sehr behutsam um ein klärendes Gespräch bemühen, reagieren Jugendliche oft mit ausweichenden Antworten oder gar schroffer Ablehnung. Wenn auch Sie sich sicher sind, dass Ihr Kind ein großes Problem hat, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die LB-Detektei. Sie können Ihr Kind nicht selbst beobachten und „verfolgen“, weil die Gefahr besteht, dass Sie erkannt werden – und es dadurch zu einer noch größeren Konfliktsituation kommt. Ein erfahrener Privatdetektiv observiert unauffällig und absolut diskret.

Jugendliche erkennen den Privatdetektiv nicht – und im schlimmsten Fall kann er in einer konkreten Gefahrensituation sogar unmittelbar eingreifen.

Moralische Skrupel, das eigene Kind durch eine Detektei überwachen zu lassen, sind völlig überflüssig, wenn Sie fürchten müssen, dass falsche Freunde oder Repressalien Ihr Kind auf die „schiefe Bahn“ bringen. Nur wenn sie genau wissen, in welcher gefährlichen Situation sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn befindet, können Sie rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen.

Die LB-Detektei wird Ihnen mit viel Verständnis und Einfühlungsvermögen begegnen: Wir wissen um die tatsächliche und emotionale Notlage, in der ratsuchende Eltern sich befinden. Unsere Detektei bespricht mit Ihnen zunächst, ob Sie eventuell bereits einen Verdacht haben, warum sich Ihr Kind so ungewöhnlich verhält. Jugendliche sind unserer Erfahrung nach besonders gefährdet:

  • durch regelmäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum, der nicht selten in der Beschaffungskriminalität endet,
  • durch Mobbing, real oder in den sozialen Medien,
  • durch sexuellen Missbrauch, bis hin zur Prostitution,
  • durch Radikalisierung durch bestimmten Gruppen.

Drogen und Alkohol: Unsere Detektei verschafft Ihnen als Eltern Klarheit

Jeder Privatdetektiv, der in unserer Detektei arbeitet, verfügt über die notwendigen Qualifikation, um absolut diskret und „unsichtbar“ beobachten und dokumentieren zu können. So laufen Sie niemals Gefahr, dass der Privatdetektiv entdeckt wird und es anschließend zu hitzigen Auseinandersetzungen kommen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind und andere Jugendliche aus seiner Clique regelmäßig Drogen nehmen oder Alkohol trinken. Möglicherweise ist Ihnen zunächst aufgefallen, dass sich Ihr Kind immer mehr zurückzieht und stets den Eindruck macht, als müsste es etwas verbergen.

Oder das Verhalten Ihres Kindes ändert sich auffällig: Der Jugendliche wirkt plötzlich demotiviert und antriebslos, reagiert unverhältnismäßig aggressiv und die Stimmung schwankt sehr stark. Die Schulleistungen verschlechtern sich. Spätestens, wenn körperliche Alarmzeichen dazukommen, sollten Sie handeln und sich durch einen Privatdetektiv aus der LB Detektei Klarheit verschaffen lassen: Vergrößerte Pupillen und gerötete Augen, Schweißausbrüche und Zittern, extreme Blässe und Appetitlosigkeit können ernsthafte Indizien für Drogen- oder Alkoholmissbrauch sein.

Sprechen Sie mit unserer Detektei über Ihre Angst, dass Ihnen Ihr Kind entgleitet und Sie nicht wissen, was Sie dem entgegensetzen können. Ein Privatdetektiv – oder falls nötig auch mehrere – übernehmen möglichst zeitnah die Observation des Jugendlichen. Mit den gesammelten Beweisen können Sie als Eltern zielgerichtete Maßnahmen ergreifen, um Ihr Kind aus der unweigerlichen Abwärtsspirale aus Drogen, Sucht und Beschaffungskriminalität zu befreien.

Hinweis: Falls Sie sich fragen, ob es überhaupt rechtens ist, eine andere Person – ganz gleich ob Erwachsene oder Jugendliche – durch einen Privatdetektiv „beschatten“ zu lassen, so dürfen wir Ihnen versichern: Eine Observation durch eine Detektei ist immer dann gerechtfertigt und rechtssicher, wenn ihr ein „berechtigtes Interesse“ des Auftraggebers zugrunde liegt. Die begründete Sorge um das Wohlergehen des eigenen Kindes zählt ohne Zweifel dazu.

Mobbing: Sammeln und sichern Sie durch unsere Detektei Beweise

Nicht immer jedoch müssen Drogen oder Alkohol dahinterstecken, wenn Jugendliche sich zurückziehen, das Gespräch mit den Eltern aggressiv abblocken oder umgekehrt niedergeschlagen und einsilbig reagieren. Mobbing ist ein ernst zu nehmendes Problem, dessen Schädigungspotential sich durch die digitale Variante, das sogenannte Cyber-Mobbing, enorm vergrößert hat. Die Folgen für die Opfer können extrem sein. Leistungseinbrüche und Depressionen, psychosomatische Beschwerden wie Kopf- und Bauschmerzen bis hin zu Suizidgedanken dokumentieren die Belastung der Opfer. Das besonders perfide an Cyber-Mobbing ist zudem, dass es rund um die Uhr geschehen kann – und ein ungleich größeres Publikum erreicht.

Mobbing-Opfer, ganz gleich ob analoge oder digitale, brauchen nahezu immer Hilfe von außen, um der Schikane ein Ende zu bereiten. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die LB-Detektei, sobald Sie den Verdacht haben, Ihr Kind könnte Opfer gezielten Mobbings sein. Unsere Detektei ist personell und technisch bestens ausgerüstet, um stichhaltige Beweise für Häme, Spott und Ehrverletzung zu sammeln. In besonders schweren Fällen wird die LB-Detektei Ihnen auch raten, gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorzugehen.

Sexueller Missbrauch: Die LB-Detektei hilft bei der Beweisermittlung

Da es sich bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen nahezu immer um einen Straftatbestand handelt, ist es für Sie als Eltern sehr wichtig, dass der beauftragte Privatdetektiv sogenannte gerichtsverwertbare Beweise liefern kann. Die LB-Detektei rüstet Ihre Mitarbeiter mit modernstem technischen Equipment aus, um genau diese Anforderungen stets erfüllen zu können.
Dass sich sexueller Missbrauch von Minderjährigen keineswegs auf das weibliche Geschlecht beschränkt, ist durch die Skandale in der katholischen Kirche einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Trotzdem werden vor allem im Drogen-Milieu überwiegend weibliche Jugendliche von ihren Dealern zunächst für eigene Zwecke missbraucht – und später zur Prostitution gezwungen. Doch auch in normalen Abhängigkeitsverhältnissen, beispielsweise zwischen Ihrem Kind und einem Lehrer, kann sexueller Missbrauch zu einem quälenden, bedrückenden Trauma werden.

Verschließen Sie niemals die Augen, wenn Sie auch nur vermuten, dass Ihr Kind Opfer sexueller Übergriffe geworden sein könnte. Die Betroffenen selbst hüllen sich aus Angst, Scham und (unberechtigten) eigenen Schuldgefühlen fast immer in konsequentes Schweigen. Die LB-Detektei wird Ihren Hinweisen zunächst mit der gebotenen Diskretion nachgehen und mutmaßlichen Täter und Opfer durch einen qualifizierten Privatdetektiv unbemerkt observieren. Sollten die Beweise eindeutig sein, unterstützt die LB-Detektei Sie bei der strafrechtlichen Verfolgung des Täters.

Radikalisierung: Die Entfremdung geschieht in kleinen Schritten

Das Bundeskriminalamt versteht unter Radikalisierung eine sich verstärkende Hinwendung zu extremistischen Denk- und Handlungsweisen – verbunden mit der wachsenden Bereitschaft, Ziele durch illegitime Mittel und Anwendung von Gewalt zu erreichen. Nicht immer muss bei radikalen Gruppierungen gleich an das Extrem der islamistischen Terroristen gedacht werden – auch gewaltbereite Fußball-Hooligans, die verschiedenen Ausprägungen der Autonomen oder destruktive Gangs und Cliquen sind radikale Gruppierungen, denen sich Jugendliche auf ihrer Identitätssuche anschließen. Unsere Detektei kann Ihnen zunächst diskret und unbemerkt die erforderlichen Beweise beschaffen, dass Ihr Kind tatsächlich regelmäßig in diesen Kreisen verkehrt. Vorwürfe, Strafen und wütende Drohungen Ihrerseits werden das Problem jedoch nicht lösen. Deshalb werden unsere Privatdetektive immer versuchen, vermittelnd einzugreifen – und Ihnen beispielsweise den Kontakt zu einer Beratungsstelle herstellen.

LB-Detektei: Professionelle und diskrete Hilfe für betroffene Eltern

Nehmen Sie als verantwortungsbewusste Eltern bitte immer jede auffällige Änderung im Verhalten Ihres Kindes ernst. Jugendliche sind ungezählten, verlockenden Reizen und vielfältigen Versuchungen ausgesetzt. Beauftragen Sie einen erfahrenen, seriösen Privatdetektiv aus der LB-Detektei, wenn Sie sicher sein wollen, das das Wohlergehen Ihres Kindes nicht in Gefahr ist.

Diebstahl am Arbeitsplatz: Definition, Möglichkeiten und Rechtsprechung

Die Gesellschaft für Konsumforschung, kurz GfK, hat vor einigen Jahren eine Studie zu Diebstahl am Arbeitsplatz unter Arbeitnehmern durchgeführt – mit interessanten Resultaten. Demnach hat jeder vierte Befragte am Arbeitsplatz schon einmal einen Diebstahl begangen. Meist handelt es sich dabei um kleinere Gegenstände.

Besonders interessant für Diebe in Unternehmen waren offensichtlich Stifte – 51 Prozent der Studienteilnehmer haben schon einmal einen Kugelschreiber oder ein anderes Schreibgerät gestohlen. Auf den nächsten beiden Plätzen landeten mit Anteilen von jeweils 27 Prozent Heftklammern und Kopierpapier. Ein schlechtes Gewissen hatten 47 Prozent der geständigen Personen deshalb nicht. Zudem handelt es sich bei neun Prozent von ihnen um Wiederholungstäter, die ihren Arbeitgeber bereits zwischen drei und zehnmal bestohlen hatten. Eine Detektei wird bei der Aufklärung solcher Delikte zwar in der Regel nicht zum Einsatz kommen – jedoch bietet sie mit ihrer Ermittlungstätigkeit Unternehmen wertvolle Hilfestellung, die mit Diebstahl am Arbeitsplatz in größerem Ausmaß kämpfen.

Diebstahl am Arbeitsplatz-Aufklärung durch eine professionelle Detektei

Auf den ersten Blick wirken diese Vergehen wie Bagatelldelikte, zumal es sich bei Stiften und Papier um keine großen Werte handelt. Allerdings betrachtet der Gesetzgeber Diebstahl am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht als Kavaliersdelikt. Rechtlich gesehen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Mitarbeiter auch nach dem Diebstahl geringfügiger Sachwerte oder finanzieller Beträge zu entlassen.

Ebenso ist unter bestimmten Konstellationen eine sogenannte Verdachtskündigung möglich. Problematisch ist bei Diebstahl am Arbeitsplatz vor allem, dass hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und dem betreffenden Mitarbeiter nachhaltig zerstört wird. Allerdings stehen Unternehmen in der Pflicht, einen Diebstahl am Arbeitsplatz zweifelsfrei und gerichtsfest nachzuweisen, um eine Kündigung auszusprechen und gegebenenfalls auch eine Strafanzeige auf den Weg zu bringen. Eine professionelle Detektei kann wirksam dabei helfen, Diebstahl am Arbeitsplatz aufzudecken und verdächtige Personen innerhalb kurzer Zeit zu entlasten oder der Tat zu überführen.

Wie ist Diebstahl am Arbeitsplatz rechtlich definiert?

Um Diebstahl am Arbeitsplatz handelt es sich dann, wenn Mitarbeiter bewegliche Gegenstände oder Geld entwenden. Hierfür sind sehr unterschiedliche Szenarien möglich. Neben Stiften, Papier und anderen Gegenständen von geringem Wert werden in Unternehmen häufig auch deutlich wertvollere Dinge entwendet.

Mitarbeiter bedienen sich an Waren und Lagerbeständen oder eignen sich einen teuren Firmenlaptop an. Viele Einzelhandelsunternehmen erleiden finanzielle Einbußen durch Diebstahl aus der Kasse. Andere Täter bestehlen Kollegen oder Kunden.

Der grundsätzliche Unterschied zwischen Bagatelldelikten und dem Diebstahl größerer Werte besteht daran, dass eine Strafanzeige im ersten Fall von den Behörden nicht akzeptiert wird. Als Bagatelle wird beispielsweise der unerlaubte Verzehr von firmeneigenen Lebensmitteln im Betrieb gewertet. Jedoch besitzt der Arbeitgeber auch bei Bagatelldelikten das Recht, eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auszusprechen. Der Gesetzgeber stellt hier insbesondere auf den Vertrauensbruch durch den Diebstahl ab.

Alternativ kann der Arbeitnehmer als „letzte Warnung“ vor der Kündigung eine Abmahnung erhalten.

In diesem Zusammenhang ist allerdings auch ein praktischer Ratschlag an Arbeitgeber von Bedeutung. Bei kleinen Vergehen – beispielsweise beim Stibitzen von Stiften oder Büromaterialien oder dem Aufladen des privaten Handys in der Firma – ist den betroffenen Mitarbeitern oft gar nicht bewusst, dass es sich dabei um einen Diebstahl handelt, der arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Sinnvoll ist, allen Mitarbeitern in der Firma hier von vornherein klare Grenzen aufzuzeigen. Zwar sind auch bei Bagatelldiebstählen arbeitsrechtlich eine Abmahnung oder eine direkte Kündigung möglich – oft hilft jedoch ein offenes Gespräch, das Problem zu lösen und nicht tolerierbares Verhalten zu unterbinden.

Einige weitere Tatbestände in Unternehmen fallen zwar in den Bereich klassischen Diebstahls als materiellem Eigentumsdelikt – auch hier haben Arbeitgeber jedoch ein vitales Interesse daran, solche Vorfälle aufzudecken. Beispiele hierfür sind Arbeitszeitbetrug, Spesenbetrug oder unerlaubte Nebentätigkeiten, bei denen gegebenenfalls auch Wettbewerbsverbote umgangen. Auch hier kann eine Detektei mit wirtschaftsbezogenen Kompetenzen effektiv dazu beitragen, den Verdacht darauf schnell und effizient zu klären, sodass der Arbeitgeber in der Lage ist, die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Diebstahl am Arbeitsplatz – was gilt für die Kündigung?

Wenn einem Mitarbeiter nachgewiesen wird, dass er im Betrieb gestohlen hat, besitzt der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, eine fristlose oder ordentliche Kündigung auszusprechen. Durch die Arbeitsgerichte wurde dieses Recht bisher nur in wenigen Fällen zurückgewiesen. Eine mögliche Konstellation hierfür besteht darin, dass der Arbeitgeber nur eine Sache von sehr geringem Wert entwendet hat, jedoch schon sehr lange im Unternehmen tätig ist. Bei Diebstählen von Geld sowie bei Wiederholungstaten wurden arbeitgeberseitige Kündigungen bisher fast ausnahmslos bestätigt.

Wichtig: Arbeitsrechtliche Sanktionen und eine mögliche Strafverfolgung von Eigentumsdelikten am Arbeitsplatz sind grundsätzlich voneinander abgekoppelt.

Eine fristlose oder ordentliche Kündigung bei Eigentumsdelikten im Unternehmen wird in der Regel als verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung besteht, wenn es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, den Täter bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. Allerdings steht bei einer verhaltensbedingten Kündigung der Arbeitgeber in der Pflicht, den Kündigungsgrund nachzuweisen. Wenn als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Diebstahl angeführt wird, muss dieser zweifelsfrei bewiesen werden. Die Beweispflicht des Arbeitgebers ist beispielsweise dann erfüllt, wenn der Dieb auf frischer Tat ertappt wird oder ihm die Tat durch Videoaufzeichnungen oder andere Kontrollmaßnahmen nachgewiesen werden kann.

Alternativ ist bei Diebstahl am Arbeitsplatz auch eine sogenannte Verdachtskündigung möglich. Sie kommt infrage, wenn der Arbeitgeber einen starken und begründeten Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter im Unternehmen ein Eigentumsdelikt begangen hat, jedoch nicht in der Lage ist, dafür handfeste Beweise vorzulegen. Eine Verdachtskündigung ist ein spezieller Fall der personenbezogenen Kündigung. Ihre Rechtsgrundlagen bestehen im mutmaßlichen Vertragsverstoß des Arbeitnehmers sowie dem damit verbundenen Vertrauensverlust. Zulässig ist sie nur dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes, der nicht auf Vermutungen beruht, sondern objektiv begründet werden kann.
  • Charakteristik des Diebstahls als erhebliche Straftat. Bagatelldelikte rechtfertigen nicht, eine Verdachtskündigung auszusprechen.
  • Anhörung des Arbeitnehmers, der Gelegenheit bekommen muss, den Verdacht gegen ihn zu entkräften. Der Arbeitgeber muss dem betroffenen Mitarbeiter den Verdacht gegen ihn konkret begründen, ihn zur Aufklärung aufzufordern und ihm im Vorfeld einer möglichen Kündigung gegebenenfalls ausreichend Zeit für eigene Nachforschungen zur Verfügung stellen.

Arbeitgeber, die über Beweise für einen Diebstahl am Arbeitsplatz verfügen, jedoch nicht sicher sind, ob diese ausreichen, um einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen, können gleichzeitig eine Tatkündigung und eine Verdachtskündigung aussprechen, um ihre Chance auf einen erfolgreichen Verfahrensausgang zu erhöhen.

Eigentumsdelikte am Arbeitsplatz durch eine Detektei ermitteln

Beim Nachweis von Diebstahl am Arbeitsplatz haben Unternehmen oft Schwierigkeiten, Beweise vorzulegen, die eine Kündigung rechtfertigen und – falls es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder einer Strafanzeige kommt – auch das Gericht zufriedenstellen. Oft bleibt es in der Praxis lange bei einem Diebstahlverdacht, der sich zwar im Laufe der Zeit erhärtet, jedoch nicht endgültig bewiesen werden kann. Typische Beispiele dafür sind Kassendiebstähle oder die Entwendung von Waren aus dem Lager.

Zwar sind die Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen augenfällig, können jedoch lange nicht einem oder mehreren konkreten Mitarbeitern zugeordnet werden. Bei eigenen Ermittlungen stoßen viele Unternehmen schnell an ihre Grenzen.

Die Einschaltung einer Detektei ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um größere Vergehen handelt. Hierunter fallen Diebstähle, aber auch Betrugsdelikte im Hinblick auf die Arbeitszeit oder die Abrechnung von Spesen. Die beauftragte Detektei sollte über nachweisbare Erfahrungen mit Unternehmensdelikten verfügen. Sie übernimmt für das Unternehmen die Beweisermittlung und damit die finale Aufklärung des Diebstahls. Dass der Täter zweifelsfrei überführt wird, ist für den Arbeitgeber in mehreren Dimensionen von Bedeutung. Zum einen resultiert aus größeren oder fortgesetzten Eigentumsdelikten im Unternehmen eine wirtschaftlich relevante Ressourcenschädigung. Zum anderen kann das Arbeitsklima hierdurch nachhaltig beeinträchtigt werden. Im ungünstigsten Fall kommt es in der gesamten Firma zu einer Situation, die durch negative Vermutungen und Misstrauen geprägt ist. Zur umfassenden Aufklärung des Tatbestands setzt eine Detektei ihre in der Regel umfangreichen professionellen Expertisen ein.

Für die Beauftragung einer Detektei bei Unternehmensdelikten setzt der Gesetzgeber voraus, dass ein konkreter Verdacht besteht und bereits mehrere Diebstähle vorgekommen sind, die jedoch nicht aufgeklärt werden konnten. Auch für die praktische Durchführung von Ermittlungen bei betrieblichen Eigentumsdelikten existieren eindeutige rechtliche Vorgaben und Grenzen, die sich insbesondere auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der observierten Personen, aber auch von Menschen ihn ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld beziehen. Eine professionelle Detektei kennt diese Regelungen und bringt dieses Wissen umfassend in ihrer Arbeit ein, sodass auch für den Auftraggeber in dieser Frage Rechtssicherheit gegeben ist. Gleichzeitig stellt die Detektei durch rechtskonforme Ermittlungen sicher, dass die gefundenen Beweise später auch tatsächlich vor Gericht verwendet werden können.

Diebstahl am Arbeitsplatz belegen – wie eine Detektei dazu ermittelt

Um in einem unternehmensbezogenen Diebstahlverdacht oder in Betrugsfällen zu ermitteln, stehen einer Detektei verschiedene Methoden zur Verfügung. Bei Mitarbeitern im Außendienst, bei im Homeoffice tätigen Personen oder Personen, bei denen Anhaltspunkte für Arbeitszeitbetrug bestehen, kann mobile und lückenlose Observation durch einen Privatdetektiv erfolgen. Bei Eigentumsdelikten im Unternehmen wird durch die Detektei jedoch meist eine Personalüberwachung etabliert, die sich auf bestimmte Mitarbeiter oder die Unternehmensbereiche richtet, in denen Diebstähle vorgekommen sind.

Eine Möglichkeit, einen oder mehrere Mitarbeiter des Diebstahls zu überführen, besteht darin, einen Privatdetektiv in das Unternehmen einzuschleusen. Er wird regulär, als Leiharbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter beschäftigt. In jedem Fall wird ein solcher verdeckter Ermittler mit einer Legende ausgestattet, die ihm gegenüber Kollegen und gegebenenfalls nicht über die Arbeit der Detektei informierten Vorgesetzten Glaubwürdigkeit verleiht. Eine solche heimliche Überwachung durch einen Privatdetektiv ist gesetzlich gerechtfertigt, wenn ein begründeter Verdacht auf ein Delikt besteht. Arbeitnehmervertretungen müssen in die Entscheidung darüber nicht grundsätzlich einbezogen werden.

Als sehr wirksam bei der Aufklärung von Diebstählen am Arbeitsplatz erweist sich oft die Einrichtung einer verdeckten Videoüberwachung. Sie ist rechtlich zulässig und unterliegt nicht der Mitbestimmungspflicht durch die Arbeitnehmervertretung, wenn sie zeitlich begrenzt ist und dabei allgemeine Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Beispielsweise dürfen weder das Unternehmen noch eine Detektei Videokameras in Sozialräumen installieren. Möglich ist dagegen die Videoüberwachung von Kassen, Lagerräumen und anderen kritischen Bereichen. Eine umfassende Videoüberwachung aller Mitarbeiter und des gesamten Unternehmens ist dagegen aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Sowohl die Einschleusung eines Privatdetektivs als auch eine verdeckte und fokussierte Videoüberwachung sind sehr erfolgreiche Instrumente, mit denen die Überführung des Täters oft bereits nach kurzer Zeit gelingt. Gleichzeitig werden andere Mitarbeiter, die möglicherweise unbegründet in Verdacht geraten sind, hiervon dauerhaft entlastet.

Grenzen für die Arbeit einer Detektei

Die Grenzen für die Arbeit einer Detektei für Ermittlungen bei Diebstählen am Arbeitsplatz werden durch den Gesetzgeber definiert. Grundsätzlich verboten sind beispielsweise:

  • Die GPS-Ortung verdächtiger Personen.
  • Das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen oder der direkten Kommunikation zwischen Mitarbeitern.
  • Eine lückenlose Überwachung der Nutzung von Desktop-Rechnern oder Laptops durch spezielle Software inklusive der Nutzung von Keyloggern zur Aufzeichnung der genutzten Tastenkombinationen. Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist hier in der Regel eingeschlossen. Eine Ausnahme besteht lediglich im Hinblick auf die Überprüfung eines ausschließlich dienstlich genutzten E-Mailpostfachs – hierzu ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt und kann dieses Recht gegebenenfalls auch an die Detektei oder einen Privatdetektiv delegieren.
  • Verletzungen der häuslichen Privatsphäre von Mitarbeitern, die im Homeoffice tätig sind. Auch bei einem begründeten Verdacht auf Vergehen oder Pflichtverletzungen darf die Detektei in diesem Fall nur im öffentlichen Raum observieren.

Zusammenarbeit mit einer Detektei – auf der Grundlage eines individuellen Ermittlungskonzeptes

In der Praxis wird eine professionelle Detektei mit ihren Unternehmenskunden grundsätzlich ein individuelles Konzept zur Mitarbeiterüberwachung erarbeiten und realisieren. Der Arbeitgeber erhält fortlaufende Informationen über die Arbeit der Detektei und vorliegende Zwischenergebnisse der Ermittlung. Zu ihren Leistungen gehört eine umfassende Abschlussdokumentation inklusive aller vorhandenen Beweismittel. Diese dürfen sich allerdings ausschließlich auf den Tatbestand beziehen, in dem die Detektei ermittelt. Dafür nicht relevante oder private Informationen werden in diesen Bericht nicht aufgenommen.

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 (Aktenzeichen: 8 AZR 102/12) ist eine Verdachtskündigung auch dann rechtlich zulässig, wenn die Ermittlungen lediglich zu einem schwerwiegenden Verdacht gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter und nicht zu einem finalen Beweis des Diebstahls führen.

Wenn die Detektei einen Arbeitnehmer des Diebstahls überführt oder ihm eine andere arbeitsrechtlich relevante, nicht erlaubte und vorsätzlich begangene Handlung nachweist, ist dieser Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen schadenersatzpflichtig und muss auch die Kosten für den Detektiv-Einsatz tragen.

 

Abgehört und ausgespäht! Die Gefahr von Lauschangriffen

Abhörschutz: das beste Mittel gegen den Lauschangriff

Abgehört! Die Gefahr von Lauschangriffen ist heute präsenter denn je. Es kann den privaten Bereich betreffen, aber auch das Unternehmen, das durch solche Spionage erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden dürfte. Doch gegen den Lauschangriff gibt es ein probates Mittel: den professionellen Abwehrschutz durch die seriöse und spezialisierte Detektei. Jetzt weiterlesen und den wichtigen Schutz optimal gestalten!

Lauschangriffe: kein Klassiker aus dem Kino

Natürlich kennen Sie verdeckte Video- oder Audioaufnahmen aus einer ganzen Reihe von Krimis oder den Klassikern der James Bond-Verfilmungen. Doch die weit verbreitete Annahme, dass sich der Einsatz von Wanzen & Co. ausschließlich auf den Bereich von Spionagediensten, Polizei und Wirtschaftskriminalität im Top-Business beschränken, ist ein häufiger Irrtum. Lauschangriffe – das zeigen auch die Erfahrungen unserer etablierten Detektei – können jeden treffen. Denn heutzutage muss man kein Profi sein, um Abhörsysteme kaufen und installieren zu können. Es gibt eine Menge von Anbietern – insbesondere im Internet, die das passende Equipment legal oder illegal verkaufen. dadurch wird es auch dem interessierten Laien möglich, aus welchen Gründen auch immer einen Lauschangriff auf eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung erfolgreich auszuführen und die so unberechtigt erhaltenen Informationen für sich zu verwenden.

Durch den von der Detektei installierten Abhörschutz können Sie sich dagegen effizient wehren.

Wer startet eigentlich Lauschangriffe?

Grundsätzlich gilt: Illegales Abhören ist nicht ausschließlich Sache von einigen wenigen Profis. Die smarte Technologie macht das Abhören fast jeder Person möglich. Daher häufen sich heute die Lauschangriffe auch im privaten Bereich. Nachbarn, angebliche Freunde, Ex-Partner und manchmal sogar Angehörige der eigenen Familie sind die klassischen Täter. Trotz der steigenden Anzahl privater Abhördelikte sind es aber dennoch meist gewerblich motivierte Lauschangriffe, die wir in unserer Detektei durch einen effektiven Abwehrschutz vermeiden. In der Regel ist es die Konkurrenz, die den Mitbewerber ausspioniert. Dies erfolgt entweder, um an Firmengeheimnisse zu kommen, oder um Informationen zu erhalten, mit denen dem Konkurrenten gezielt geschadet werden kann.

Lauschangriff selbst entdecken?

Die für Lauschangriffe verwendete Technik ist in der Regel so winzig, dass sie kaum entdeckt, geschweige denn zufällig gesehen wird. Unsere Detektei kann Ihnen Bildern von versteckten Wanzen zeigen, die dies wirklich eindrucksvoll untermauern. Oft besuchen Privatpersonen oder Unternehmer unsere Detektei und äußern einfach das ungute Gefühl, dass sie abgehört werden. Dies vermuten sie, weil Geschäftsgeheimnisse publik werden, die sicher unter Verschluss gehalten wurden. In vielen Fällen kann unsere Detektei den Lauschangriff nachweisen und einen hochwirksamen Abhörschutz installieren, der diese Attacken zukünftig sicher vermeidet.

Typische Arten von Lauschangriffen

Ein Klassiker rund um die Lauschangriff ist die versteckte Abhöranlage in einem Raum. Typische Einsatzfelder von Wanzen & Co. sind das Chefbüro, Meeting- und Konferenzräume eines Unternehmens. Denn hier werden die meisten Besprechungen geführt, die sich um sensible Daten und Strategien des jeweiligen Betriebs drehen. Aber auch die normalen Büroräume sind Ziel von solchen Attacken, denn natürlich sind auch die diversen Gespräche interessant, die Mitarbeiter von Unternehmen mit Kunden und Partnern, Banken und Medien führen. Daraus leitet sich bereits ab, dass Abhörsystem auch direkt in den Kommunikationsmitteln versteckt, sein können. Das betrifft das Telefon und die Handys, es betrifft aber heute auch insbesondere den Bereich Computer.

Aktive und passive Lauschabwehr – was ist der Unterschied?

Die passive Lauschabwehr durch die spezialisierte Detektei ist eine Maßnahme, die der Prävention von solchen kriminellen Attacken gilt. Nach den Wünschen von Privatpersonen oder Unternehmen werden die entsprechenden Areale durch einen zuverlässigen und bedarfsgerechten Abhörschutz gesichert. Aktive Lauschabwehr wird dann verwirklicht, wenn bereits ein Lauschangriffsdelikt stattgefunden hat. Zunächst wird durch die Detektei alles von den Spionagegeräten und gegebenenfalls auch Softwareprodukten befreit, anschließend ein Konzept für den Abhörschutz entwickelt.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen bei erfolgtem Lauschangriff verwertbare Beweise.

Digitalisierung und Abhörschutz

In der Ära der Digitalisierung werden viele Besprechungen unkompliziert per PC abgehalten. Gerade auch durch die Pandemie mit dem Covid 19-Virus werden regionale, nationale und internationale Konferenzen häufig mit gängigen Programmen, etwa MS Teams oder Zoom, durchgeführt. Dies bietet eventuellen Angreifern ebenfalls beste Angriffsflächen, um einen erfolgreichen Lauschangriff zu starten. Sowohl durch Spy-Software als auch die Manipulation von PC-Equipment sind solche kriminellen Abhörstrategie umsetzbar. Die spezialisierte Detektei für Lauschangriffe und Abhörschutz berücksichtigt daher immer auch solche digital gestützten Einsatzfelder der einschlägigen Technik. Denn nicht in jedem Unternehmen sind die PCs und mobilen Endgeräte noch so gesichert, wie es eigentlich sein sollte: nach den neuesten Standards der Sicherheit und auch, was den Abhörschutz betrifft.

Mobile Lauschangriffe vermeiden

Viele Lauschangriffe, die wir durch unsere Detektei ausfindig machen und beenden, haben diverse Arten von Fahrzeugen als Ziel.

Denn natürlich wird beispielsweise auch im Dienstwagen telefoniert oder mit dem Kollegen geredet. Dies alles kann Informationen liefern, die von der Konkurrenz für deren Zwecke ideal nutzbar ist. Andere Technik, etwa Peilsender, GPS-Tracker und Kameras, können die Spionage ausbauen. Ein solider Abhörschutz ist also auch unterwegs das A und O, um umfassend Sicherheit gegenüber geschäftlich oder privat motivierten Lauschangriffen zu schaffen.

Welcher Abhörschutz ist, der richtige?

Jeder unserer Kunden hat unterschiedliche Bedürfnisse. Manche konsultieren uns wegen bereits entdeckter Lauschangriffe, die sich durch einen professionellen Abhörschutz nicht mehr wiederholen sollen. Andere kommen wegen eines Anfangsverdachts in unsere Detektei. Es gibt Unternehmen, bei denen sich der geplante Abhörschutz auf einen speziellen Bereich beschränkt, andere schätzen den Komplettschutz des gesamten Betriebs. Unsere Detektei bietet keinen pauschalen Standard, weil wir der Meinung sind, dass es das maßgeschneiderte Konzept ist, das am besten wirkt. Deshalb entwickeln wir nach einer eingehenden Analyse eine technisch hochwertigen und effizienten Abwehrschutz nach Maß.

Was kostet Abhörschutz vom Detektiv?

Und was kostet das alles? – Als erfahrene Detektei werden wir oft gefragt, welche Kosten Abhörschutz durch den Spezialisten verursacht. Natürlich gibt es darauf keine pauschale Antwort. Dies wäre unseriös. Denn jeder Lauschangriff und jedes Sicherheitsbedürfnis ist anders. Und es gibt natürlich viele unterschiedliche Möglichkeiten und Konfigurationen, mit denen der Abhörschutz umgesetzt werden kann. Generell gilt: Die seriöse Detektei schlägt dem Kunden geeignete Optionen vor und wählt gemeinsam mit ihm die jeweilige Lösung aus. Basis dieser bedarfsgerechten Auswahl ist ein transparentes Angebot, das für den Kunden nachvollziehbar ist und keine versteckten Mehrkosten enthält. Bei der Überprüfung der Kosten des Abhörschutzes sollte bedacht werden, dass diese Kosten in der Regel ein Bruchteil derer sind, die durch einen erfolgreich durchgeführten Lauschangriff entstehen.

Beratung als solider Start

Abhörschutz ist Vertrauenssache. Deshalb starten wir in unserer Detektei jedes Projekt bezüglich Abhörschutz und Lauschangriff mit einer umfassenden Beratung. Diese Beratung dient dem Kennenlernen und der Besprechung Ihres individuellen Anliegens. Selbstverständlich ist diese Erstberatung kostenfrei und unverbindlich. Wir erstellen Ihnen ein Angebot zu den von Ihnen gewünschten Leistungen. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen die beste Vorgehensweise bei Ihrer Problematik auch ganz genau.

Sie vermuten einen Lauschangriff? Sie schätzen präzisen Abhörschutz? Unsere Detektei bietet Ihnen seriöse und sichere Lösungen, die Ihnen Ihre Sicherheit zurückgeben wir. Wir freuen uns über Ihr Interesse!