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Wirtschaftskriminalität – betriebliche Ermittlungen Wir klären die Taten auf!

Erfolgreiche Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität – Wir sorgen für Vermeidung und Aufklärung der Taten!

Wirtschaftskriminalität entwickelt sich in zahlreichen Unternehmen zu einem schädigenden Faktor. Für Sie als Unternehmer beziehungsweise Geschäftsführer ist es wichtig, Vorsorge zu treffen. Prophylaktische Maßnahmen können helfen, den Schaden weitestgehend einzudämmen. Als erfahrene Detektei unterstützen wir Sie bei der Aufklärung und liefern gerichtsfeste Beweise. Beauftragen Sie bei einem Verdachtsfall einen Detektiv der LB Privat- und Wirtschaftsdetektei, um Ihr Unternehmen vor kriminellen Handlungen zu schützen!

Was versteht man unter Wirtschaftskriminalität?

Das Spektrum ist breit gefächert und reicht vom Diebstahl über Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung bis hin zu Lohnfortzahlungsbetrug und Industriespionage, Unerlaubte Nebentätigkeiten der Mitarbeiter und Schwarzarbeit gehören ebenfalls dazu. Kriminelle Handlungen können von den Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden. Möglich sind auch Taten außerhalb des Unternehmens und der vereinbarten Arbeitszeit, die die Firma betreffen – zum Beispiel das berüchtigte „Krankfeiern“. Unter den Begriff Wirtschaftskriminalität fallen im weiteren Sinne auch Delikte, die im Straftatenkatalog des § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) definiert sind. Diese Aufstellung legt die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern fest. Zu den wirtschaftskriminellen Handlungen zählen unter anderem folgende Delikte:

  • Arbeitsdelikte
  • Gesundheitsdelikte
  • Insolvenzdelikte
  • Anlagedelikte
  • Wettbewerbsdelikte
  • Finanzierungsdelikte
  • Qualifizierte Betrugsdelikte

Betriebliche Ermittlungen und die Unterstützung durch eine Detektei

Wirtschaftsdelikte haben einen enormen Schaden zur Folge, sind aber nicht exakt zu benennen. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden nur Schäden erfasst, die von der Polizei bearbeitet werden. Straftaten, für die ohne Beteiligung der Polizei Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften zuständig sind, werden gesondert erfasst. Fest steht jedoch: Die Schadensbegrenzung spielt für Sie als Unternehmer eine wichtige Rolle. Betriebliche Ermittlungen sind das erste Mittel der Wahl, wenn Sie den Verdacht haben, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Unsere Detektei unterstützt Sie effizient bei der Aufdeckung möglicher Taten.

In einem kleinen Unternehmen herrscht oft ein Klima des gegenseitigen Vertrauens. Allerdings kann der Eindruck täuschen – denn gerade dann, wenn sich Mitarbeiter sicher fühlen, ist die Versuchung in manchen Fällen groß. Es muss zunächst keine kriminelle Energie dahinterstecken, wenn beispielsweise Arbeitsmaterialien „für zu Hause“ eingesteckt werden. Sind alltägliche Büromaterialien, die ein Kollege in einem unbeobachteten Moment in der Aktentasche verstaut, schon Diebstahl? Die Antwort lautet eindeutig: Ja! Ist es nur ein Kavaliersdelikt, wenn die Spesenabrechnung eines Außendienstmitarbeiters „ausnahmsweise“ nicht ganz korrekt ist? Wieder eine klare Antwort: Nein! Diebstahl und Betrug beginnen oft im Kleinen und können sich zu einem erheblichen Schaden ausweiten.

Wir sprechen als Detektei nicht von Misstrauen, sondern von Vorsicht. Gelegenheit macht Diebe – diese alte Redewendung wird leider oft traurige Realität. Wie sieht es zum Beispiel mit Krankmeldungen aus? Wenn Sie feststellen, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auffallend häufig an bestimmten Tagen krank ist, werden Sie mit Sicherheit hellhörig. Krankmeldungen vor oder nach einem Wochenende, zu Beginn der Schulferien oder zusammen mit anderen Kollegen sind verdächtig. Natürlich hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ein Arzt ausstellt, Gewicht. Es ist nicht einfach, dem Arbeitnehmer ungerechtfertigte Krankmeldungen nachzuweisen. Jedoch sollten Sie handeln, wenn Sie über einen längeren Zeitraum solche Vorgänge feststellen. Ein erfahrener Detektiv kann den Verdacht entweder bestätigen und Beweise liefern oder auch ein ordnungsgemäßes Verhalten bescheinigen.

Vielleicht erscheinen Ihnen die genannten Taten als Bagatellen. Wenn Sie die Gewissheit haben, dass sich Ihre Mitarbeiter nicht loyal verhalten, können Sie eine Abmahnung erteilen und im Wiederholungsfall die Kündigung aussprechen. Alternativ erweisen sich vorbeugende Kontrollen und Überwachungen als sinnvoll. Dazu kommt: Je größer ein Unternehmen ist, umso größer wird auch der wirtschaftliche Schaden. Betriebsinterne Maßnahmen sind aufwendig und erfordern zusätzliches Personal. Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe, wenn Sie betriebliche Ermittlungen zur Schadensbegrenzung in Betracht ziehen!

Schwerwiegende Taten, die eine Detektei für Wirtschaftskriminalität aufdecken kann

Gehen wir einen Schritt weiter: Wie sieht es mit der Vertrauensbasis aus, wenn Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten? Kennen Sie die Gefahren, die im Bereich der IT entstehen können? Gibt es in Ihrem Unternehmen Schwachstellen bei der Lohnabrechnung, bei Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder bei Spesenabrechnungen? Nebentätigkeiten Ihrer Mitarbeiter müssen genehmigt werden. Sollten Sie den Verdacht auf Schwarzarbeit haben, sind betriebliche Ermittlungen und die Unterstützung durch einen erfahrenen Detektiv unerlässlich.

Der zunehmende Wettbewerb – sowohl national als auch international – ist eine der Ursachen für steigende Wirtschaftskriminalität. Zu den Tatbeständen der Wirtschaftskriminalität zählt die Weitergabe von Fakten, Daten und Informationen an Konkurrenzunternehmen, oft im Zusammenhang mit Korruption – bekannt auch als Werkspionage oder Industriespionage. Die Bevorzugung bestimmter Lieferanten oder anderer Dienstleister, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, kann ebenfalls unter den Vorwurf der Bestechlichkeit fallen. Ebenso sollen Angebote an Kunden korrekt erstellt werden.

Bei solchen Vorgängen sind vorbeugende Maßnahmen und Kontrollen enorm wichtig. Das beginnt bereits bei der Neueinstellung von Mitarbeitern. Lassen Sie zukünftige Mitarbeiter, die Schlüsselpositionen im Unternehmen besetzen sollen, von einer renommierten Detektei überprüfen. Wir unterstützen Sie mit einem Detektiv aus unserer Wirtschaftsdetektei, der die erforderliche Expertise mitbringt. Unauffällige Nachforschungen im Vorfeld einer Neueinstellung, aber auch vor allem dann, wenn ein Verdacht auftaucht, geben Ihnen Gewissheit. Unsere Detektei liefert schlagkräftige Beweise, die Sie bei Gericht verwenden können.

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität mit einer renommierten Detektei

Unterschlagungen, Veruntreuungen und falsche Abrechnungen sind in jedem Fall zu ermitteln und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgen. Wenn solche Delikte im großen Stil begangen werden, ist der Schaden für das Unternehmen immens. Unsere Detektei verfügt über konkrete Vorgehensweisen, damit betriebliche Ermittlungen zum Erfolg führen. Wir kennen die Schwachstellen und setzen gezielt die richtigen Maßnahmen ein.

Unsere Arbeitsweise als Detektei für die Aufklärung von Wirtschaftskriminalität

Wir arbeiten seriös und mit äußerster Diskretion. Eine sensible Vorgehensweise, sei es innerhalb des Betriebes oder bei der Beobachtung von anderen Vorfällen, die Ihr Unternehmen betreffen, ist für uns selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist auch, dass wir ausschließlich legale Methoden zur Aufdeckung und Vorbeugung nutzen. Maßnahmen, die sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen, kommen für uns nicht infrage. Unsere Detektive sind perfekt ausgebildet und bringen die erforderliche Sach- und Fachkenntnis mit. Mit regelmäßigen Weiterbildungen halten wir unsere Fähigkeiten auf dem Laufenden. Unser umfassendes Know-how wird durch den Einsatz modernster Technik unterstützt. Damit wir Ihnen beweisträchtiges Material liefern können, verwenden wir technisch hochwertige Foto- und Videokameras. In Unternehmen aller Größenordnungen können wir komplette Anlagen installieren, die für die Beweiserbringung effizient dienen. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, einen Detektiv direkt in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Als neuer Mitarbeiter hat er die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die vorgesehenen Bereiche. Die Dokumentation der Beweise bereitet für Sie den Weg zu einer gerichtlichen Verfolgung der wirtschaftlichen Straftaten.

So lässt sich beispielsweise Diebstahl durch Kunden im Handel erfolgreich verhindern. Aber auch Ihre Angestellten werden unauffällig überwacht – natürlich stets im legalen Rahmen. Wir sind in der Lage, Betrugsfälle aufzudecken und Ihnen gerichtsfeste Beweise zu liefern. Bei Unterschlagungen oder Sabotageakten, die Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen können, dürfen Sie sich vom ersten Verdacht an auf die Kompetenz unserer Detektei verlassen. Handeln Sie umgehend, wenn Sie feststellen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht! Als Firmeninhaber oder Geschäftsführer behalten Sie den Überblick und können Ihre Energie für Ihre eigentlichen Aufgaben einsetzen, wenn unser Detektiv als Experte für Sie aktiv ist.

Wirtschaftskriminalität hat viele Gesichter und ist nahezu in jedem Unternehmen anzutreffen. Wir sind deutschlandweit und bei Bedarf auch global für Sie tätig, damit Sie und Ihr Unternehmen auch in Zukunft geschützt ist. Ob Produktpiraterie, Spionage oder Betrug – vertrauen Sie auf unsere weitreichende Erfahrung!

Sicherheit haben Sie übrigens auch von Anfang an, wenn es um die Kosten eines Detektiv-Einsatzes geht. Unsere Preise sind fair kalkuliert. Wir kommunizieren das voraussichtliche Honorar transparent, damit Sie wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen. Die Investition für die Mitwirkung unserer Detektei lohnt sich – denn vom wirtschaftlichen Schaden abgesehen, ist die Aufklärung auch für den weiteren Erfolg Ihres Unternehmens unverzichtbar. Nicht entdeckte Taten ziehen oft Nachahmer an. Kontrolle und Überwachung sollten keine Schikane sein, sondern zu einer verantwortungsvollen, ehrlichen Arbeit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beitragen.

Tatbestände im Bereich der Wirtschaftskriminalität: Wenn die Delikte vor Gericht gehen

Der Gesetzgeber hat im ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG) im Jahr 1976 und im zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG) im Jahr 1986 die Grundlagen für die rechtlichen Schritte benannt. Besonders erwähnenswert ist im 2. WiKG die Ergänzung hinsichtlich der Computerkriminalität. Des Weiteren kommt das Strafgesetzbuch zum Tragen, wenn einschlägige Tatbestände vorliegen. Das Arbeitsrecht spielt ebenfalls eine Rolle, wenn Sie nach der Aufdeckung von Delikten einem Mitarbeiter fristlos kündigen möchten.

Ihr Vorteil: Unsere Erfahrung als Detektei für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität

Wir erstellen mit Ihnen ein tragfähiges Konzept, wenn Sie Taten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufdecken lassen möchten. Zu unseren Leistungen gehört die Beratung über vorbeugende Maßnahmen ebenso wie die Ermittlungen in Verdachtsfällen aller Art. Ob Diebstahl, Veruntreuung oder Spionage, mithilfe unserer Detektei erhalten Sie Beweise, die vor Gericht standhalten. Selbst wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, sind sichere Beweise unverzichtbar. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz der LB Detektei, lassen Sie nicht zu, dass Ihr Unternehmen von kriminellen Handlungen bedroht wird. Unser Team ist jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, entweder bei Ihnen vor Ort, in unserer Detektei in Esslingen oder auf digitalem Weg. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

 

Sugardaddy I Sugarbabe – Sind Sie Opfer von Betrug oder Erpressung?

Erpressung! Wann wenden sich Sugardaddys oder Sugarbabes an eine Detektei?

Eine professioneller Privatdetektiv wird häufig mit pikanten Aufgaben betraut. Dabei geht es teilweise um recht intime Vorkommnisse sowie um die Aufklärung von Betrug und Verrat. Dies kann sich innerhalb von Familien und Partnerschaften abspielen. Oder es wird nach Beweisen im Zusammenhang mit einer lockeren Vereinbarung oder Beziehung gesucht. Solche unverbindlichen Arrangements bestehen beispielsweise zwischen Sugardaddys und Sugarbabe.

Als Sugarbabe werden junge Frauen – oftmals Studierende – genannt, die sich einen Gönner suchen. Meistens ist dies ein spendabler älterer Herr mit der Bereitschaft, sich finanziell großzügig zu erweisen. Im Gegenzug willigt das Sugarbabe in eine erotische Beziehung ein. Dabei handelt es sich um eine legale Vereinbarung, von der bestenfalls beide Seiten profitieren: Der Sugardaddy kann sich seine Zeit auf angenehme Weise vertreiben, die junge Frau erhält eine materielle Unterstützung. Oft wird sie auch mit Geschenken oder Einladungen verwöhnt. Aus manchen dieser Beziehungen entwickeln sich jahrelange Verbindungen.

Kommt es jedoch zu Verdächtigungen oder Zerwürfnissen, empfiehlt es sich möglicherweise, eine Detektei zu kontaktieren. Geht es gar um Erpressung oder Betrug, können Ihnen Privatdetektive von großem Nutzen sein. Sind Sie als Sugardaddy oder als Sugarbabe betroffen, fassen Sie am besten rasch den Entschluss, eine zuverlässige Detektei mit Recherchen zu beauftragen.

Privatdetektive ermitteln einfühlsam in sensiblen Fällen

Ein eher unkonventionelles Privatleben kann zu diversen anstößigen bis kriminellen Begleiterscheinungen führen. Um eventuell gravierende Schäden zu vermeiden oder das ganze Ausmaß der Gefährdung zu übersehen, brauchen Sie wahrscheinlich eine objektive Person an Ihrer Seite. In so einem Fall treffen Sie mit einer Detektei die richtige Wahl. Geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützen Sie bei heiklen Angelegenheiten wie ehelicher Untreue oder Stalking. Geht es um eine Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehung und den Verdacht oder Vorwurf auf Betrug und/oder Erpressung, haben Sie mit einer Privatdetektei einen kompetenten Ansprechpartner.

Die erfahrenen Ermittler und Ermittlerinnen der LB-Detektei sind bundesweit im Einsatz. Dabei gehen sie absolut diskret vor, ohne das Ansehen ihrer Mandanten zu gefährden. Es sollen alle Möglichkeiten im Rahmen der Legalität ausgeschöpft werden, um Beweise zu erbringen. In der Realität unterscheidet sich die Arbeit von Detektiven und Detektivinnen hochgradig von den Aktivitäten, wie sie in Actionfilmen dargestellt werden. Für die LB-Detektei tätige Personen punkten mit Taktik und seriösem Auftreten. Schießereien, Verfolgungsjagden und Explosionen haben mit dem Berufsalltag überhaupt nichts zu tun.

Welche Formen der Erpressung gibt es bei Sugardaddy und Sugarbabe?

Es ist vorgekommen, dass eine junge Frau Nacktfotos gegen eine zugesagte vierstellige Summe verschickt hat. Der Empfänger zahlte aber nicht, sondern ließ seinerseits mehrere tausend Euro von ihrem Konto abbuchen. Zu dem Diebstahl kam noch der Versuch einer Erpressung hinzu: Sollte sie den Betrag zurückfordern, würde er ihre intimen Fotos im Netz veröffentlichen. In ähnlichen Fällen haben es die Opfer meistens mit Tätern zu tun, die sich im Ausland aufhalten. Eine Anzeige der Polizei gegen Unbekannt wegen Betrug und Erpressung reicht nicht immer aus, um sie zu stoppen.

Viele Männer empfinden es als komfortablen Weg, über ein entsprechendes Portal ihr potenzielles Sugarbabe kennenzulernen. Doch nicht alle jungen Damen, die angeblich einen Sugardaddy suchen, meinen es ehrlich. Deshalb beauftragen manche Kontaktsuchende zunächst eine Detektei, um die junge Frau zu überprüfen. Schließlich haben gut situierte Herren häufig Posten inne, die eine makellose Reputation erfordern. Indiskretionen oder offenen Betrug können sie sich nicht leisten. Es gibt unter den Bewerberinnen als Sugarbabe gewiefte Betrügerinnen, die mit falschen Fotos und ausgedachten hochdramatischen Lebensgeschichten einem Sugardaddy möglichst viel Geld aus der Tasche ziehen.

Werden sich Sugarbabe und Sugardaddy einig, gehen sie eine sogenannte zeitlich begrenzte Zweckgemeinschaft ein. Damit erklären sie sich bereit, einige ungeschriebene Regeln zu beherzigen und sich gegenseitig nicht durch Erpressung oder Betrug in Schwierigkeiten oder sogar Gefahr zu bringen. Sobald sich auf einer von beiden Seiten diesbezüglich Verdachtsmomente ergeben, kann es sich lohnen, eine Detektei zurate zu ziehen.

Wer möchte schon ein Albtraum-Szenario wie dieses erleben: Eine junge Frau, die eine Beziehung zu einem Sugardaddy unterhielt, heckte mit zwei Komplizen einen perfiden Pan aus. Sie fingierten gemeinsam ihre Entführung und erpressten den Mann um 1,6 Millionen Euro. Zusätzlich drohten die Täter dem millionenschweren Opfer, ihn mit Nacktfotos zu kompromittieren oder ebenfalls zu entführen, falls er nicht bezahlte. In diesem Fall galt das angeblich entführte Sugarbabe zunächst als Kronzeugin, doch die Anklage gegen ihre beiden Mittäter brach zusammen. Sie war nicht wie vorgetragen von Rockern entführt worden, sondern eine Prostituierte mit krimineller Energie. Noch im Gerichtssaal wurde die Frau verhaftet. Das Landgericht Bonn verurteilte sie zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren.

Was kann bei Betrug und Erpressung herauskommen?

Seitens selbst ernannter Sugardaddys kommt es gelegentlich ebenfalls zu Tricksereien. Diese finden vorzugsweise per Direct Mail auf den Plattformen der sozialen Medien statt. Dort sollen junge Frauen mit der freiwilligen Bezahlung von verlockenden Beträgen geködert werden, die ihnen angeblich wöchentlich oder monatlich ausgezahlt werden. Vorab müssen sie aber einen kleineren Betrag zahlen, um sich zu verifizieren. Ist die Zahlung erfolgt, ist der unbekannte »Wohltäter« schnellstens wieder von der Bildfläche verschwunden. Vorsicht also, falls Sie aufgefordert werden, über eine Prepaid-Karte die Zahlung für die Verifizierung vorzunehmen. Keine Empfängerin muss die Echtheit ihres Kontos beweisen.

Übel erging es einem reifen Sugardaddy, der mit einem vermeintlichen Sugarbabe ein erstes Date verabredet hatte. Doch nicht die dunkelhaarige 23-jährige Beauty erschien zum Sextreffen gegen Geld, sondern zwei Männer. Diese verpassten dem Mann einen Schlag mit der Faust ins Gesicht und stahlen ihm die vereinbarten 500 EUR. Die Strafe für die beiden Ganoven: Einer musste für ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis, sein Komplize wurde zu einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt. Außerdem mussten die 500 EUR zurückgegeben und 800 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt werden.

Bei pikanten Beziehungen die Vorsicht nicht außer Acht lassen

Alle Menschen ab 18 Jahren sind weitgehend frei in der Gestaltung ihres Privatlebens. Wie wichtig Ihnen persönlich Moral oder der gute Ton sind, spielt keine Rolle. Wenn Sie Anlass haben, sich vor Betrug oder Erpressung schützen zu müssen, sollten Sie sich an eine Profi-Detektei wenden. Ob sich ein Verdacht bestätigt oder auch nicht: Sie gehen kein Risiko ein, über den Tisch gezogen, vorsätzlich betrogen oder gar erpresst zu werden. Denn die Ermittler der LB-Detektei überprüfen wunschgemäß Personen und deren Vergangenheit. Auf dem Beobachtungsposten und mit moderner technischer Ausrüstung kommen unsere Experten Betrügern und ihren Machenschaften auf die Spur.

Ehe Sie Geld und das Vertrauen in die Menschheit verlieren, nehmen Sie lieber Kontakt zu einer Privatdetektei auf. Dort kümmern sich erfahrene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darum, dass Sie nicht übervorteilt oder hinters Licht geführt werden. Den Fachkräften der LB-Detektei können Sie vertrauen, damit Sie weder als Sugarbabe noch als Sugardaddy Betrug oder Erpressung ausgesetzt sind.

 

Die Liebesaffäre, der Seitensprung – warum ist der Partner untreu?

Heiße Liebesaffäre oder spontaner Seitensprung – warum sind Partner untreu?

Zu Beginn einer Beziehung kann sich meist keiner der beiden Partner vorstellen, dass Untreue jemals zum Thema werden könnte.

Doch die Statistiken – und vielleicht auch Ihre persönliche Erfahrung aus dem Bekanntenkreis – sprechen eine andere Sprache. Fast jeder wird in seinem Leben einmal betrogen – oder selbst untreu. Dieser Beitrag beschreibt die Ursachen von Liebesaffäre oder Seitensprung und informiert zudem, welche Unterstützung die professionelle Detektei bieten kann.

Vier klassische Ursachen von Untreue

Beginnen wir zunächst mit den Gründen, warum es in einer Beziehung überhaupt zur Untreue kommt. Unsere Detektei kann Ihnen aus Erfahrung vier typische Ursachen nennen.

1. Fehlende Liebe

Ein Paar hat sich auseinandergelebt, aber aus den unterschiedlichsten Gründen kommt es nicht zur Trennung. Manchmal sind es finanzielle Erwägungen, manchmal sollen eventuelle gemeinsame Kinder geschützt aufwachsen.

Manchmal ist es aber auch die Scheu, den Bruch nach außen bekannt zu geben. Wenn eine Partnerschaft zum Schein aufrechterhalten wird, ist „Untreue“ das Mittel von Partnern, seelische oder auch körperliche Bedürfnisse außerhalb der Ehe nachzuholen.

2. Unerfülltes Sexualleben

Manche Partnerschaften funktionieren im Grunde gut, aber es fehlt das Sexualleben. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Ein Klassiker ist es, dass nach der Geburt von Kindern die Frauen durch durchwachte Nächte weniger Lust verspüren. Das Phänomen kennen aber auch Männer, die durch ein berufliches Projekt aktuell stark angespannt sind. Nicht selten holen sich vernachlässigte Partner die fehlende sexuelle Befriedigung aus einer dauerhaften Affäre oder dem Seitensprung – heute auch als One-Night-Stand oder kurz ONS bekannt.

3. Streit als Auslöser

Ein massiver Streit unter Paaren kann ebenfalls der Anlass sein, dass einer der beiden Partner einen Seitensprung unternimmt, aus dem sich dann manchmal sogar die Liebesaffäre entwickelt. Denn oft beklagen sich die Fremdgeher bei der Affäre, wie verständnislos oder ungerecht sich der eigene Partner verhält – und werden durch die Affäre noch bestärkt. Dies erfolgt nicht zuletzt deshalb, weil sich manche Seitensprungpartner mehr aus der Affäre erhoffen.

4. Notorische Fremdgänger

Leider gibt es natürlich auch das – Menschen, die immer wieder fremdgehen. Meist handelt es sich dabei um Narzissten und / oder um Menschen, die sich durch ständige Affären oder den regelmäßigen Seitensprung Bestätigung holen.

Solche „Wiederholungstäter“ haben nicht selten wenig übrig für die Gefühle des jeweiligen Partners oder auch von Affären Partnern, die munter gewechselt werden. Typisch: Notorische Fremdgänger haben ein umfassendes Repertoire, wenn es darum geht, Seitensprung oder Affäre geschickt gegenüber der Partnerin beziehungsweise dem Partner zu vertuschen.

Genau dieses ideenreiche Verbergen von Untreue ist es, weswegen heute viele Frauen oder Männer die Detektei besuchen. Unsere Spezialisten werden dann mit diversen Fragen konfrontiert.

Natürlich steht es für Menschen, die den Verdacht haben, dass sie betrogen werden, im Vordergrund, ob diese Vermutung stimmt oder nicht. Sie möchten von den Profis unserer Detektei aber natürlich auch wissen, mit welchen Methoden wir so etwas recherchieren. Eine wichtige und richtige Frage von unseren Kundinnen und Kunden ist es auch, ob es legal ist, eine Detektei zu beauftragen, um eventuelle Untreue des Partners oder der Partnerin nachzuweisen.

Die Fragen behandeln wir in den folgenden Abschnitten,

Untreue nachweisen – besser durch den Profi

Auch wenn es uns die Hollywoodfilme glauben lassen – es ist eher selten, dass der Betrug entdeckt wird, weil die Partnerin früher nach Hause kommt, weil Lippenstift den Hemdkragen verziert oder weil die verdächtige Restaurant- oder Hotelrechnung noch in der Jacketttasche steckt. Es ist eher das untrügliche Gefühl, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist. Vielleicht benimmt sich der Partner anders, weil er wegen seiner Untreue ein schlechtes Gewissen hat oder weil er den nächsten Seitensprung plant.

Der Klassiker ist es in diesem Zusammenhang auch, dass das eigene Handy plötzlich sorgsam gehütet wird oder dass es weggelegt wird, wenn die Partnerin oder der Partner den Raum betritt.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Treue des Partners oder der Partnern zu überprüfen, sollten Sie das nicht selbst umsetzen. Denn zum einen sind Sie emotional belastet und präzise Recherche braucht neutrale Objektivität – etwa durch die Spezialisten einer Detektei. Zum anderen machen Laien aber auch klassische Fehler, die kontraproduktiv sind. Wen Sie vom Partner entdeckt werden, wird das wahrscheinlich unangenehme Konsequenzen haben.

Wenn der Betrugsverdacht begründet ist, müssen Sie umgehend reagieren, ohne dass sie sich die Konsequenzen Ihrerseits noch genau überlegen könnten. Sollten Sie dem Partner den Betrug verzeihen, wird dieser wissen, dass er zukünftig genauer aufpassen muss, dass seine Taten nicht auffliegen.

Das Wissen auch Sie selbst – und Misstrauen wird geschürt. Durch die Ergebnisse, die Ihnen die Detektei liefert, haben Sie zunächst einen Wissensvorsprung, da der Partner nicht ahnt, dass Sie Kenntnis von seiner Untreue haben. Das ist ein entscheidender Vorteil.

Übrigens: Auch unsere Detektei erbringt natürlich auch manchmal den Beweis, dass der Partner nicht untreu ist. Dann ist es doppelt klug, wenn dieser Nachweise unbemerkt durch die professionelle Detektei nachgewiesen wurde. Denn würden Sie entdeckt, würde der Partner dies wohl als unverdientes Misstrauen bewerten.

Ein weiterer Grund dafür, die Detektei zu beauftragen, um Untreue nachzuweisen, ist der, dass Detektive über das ideale Equipment und solide Methoden verfügen.

Untreue durch eine Detektei beweisen: Methoden der Ermittlung

Unsere Detektei soll den Seitensprung durch einen eventuell untreuen Partner untersuchen? Um Untreue nachzuweisen, haben wir sowohl persönliche als auch technische Methoden.

Der Klassiker ist das Beobachten der Zielperson, um herauszufinden, ob verdächtige Treffen stattfinden. Das können Restaurantbesuche, Hoteltreffen, aber natürlich auch gemeinsame Reisen sein. Durch Fotos können solche Vorgänge beweissichernd festgehalten werden. Selbstverständlich arbeitet das Team unserer Detektei dabei vorsichtig und diskret.

Auch die Videoüberwachung im gesetzlichen Rahmen ist ein strategisch wichtiger Part, den unsere Detektei in manchen Fällen unter Beachtung von Datenschutz und geltendem Gesetz in Ausnahmefällen durchführt.

Detektivarbeit rund um den Seitensprung – ist das legal?

Sie können sicher sein, dass durch unsere Detektei keine Ermittlungen durchgeführt werden, die nicht rechtskonform sind. Als seriöse Detektei nutzen wir ausschließlich legale Methoden der Beweiserbringung – auch wenn Seitensprung oder Affäre nachgewiesen werden sollen. Verboten ist es beispielsweise, dass wir das Handy Ihres Partners oder Ihrer Partnerin ausspionieren oder den möglicherweise untreuen Partner per GPS und Peilsender zu kontrollieren. Auch die Privatsphäre und besonders die Intimsphäre von observierten Personen wird durch unsere Detektei grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Wir halten uns in diesem Zusammenhang also an alle geltenden rechtlichen Bestimmungen, die durch eine seriöse Detektei unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Sie hat das gleich zwei Vorteile. Zum einen sind Sie sicher, dass die beauftragten Seitensprung-Ermittlungen durch die Profis unserer Detektei absolut rechtskonform abgewickelt werden. Zum anderen haben Sie aber auch die Sicherheit, dass eventuell erbrachte Beweise optimal nutzbar sind.

Seitensprung-Beweise: Was nutzen diese eigentlich?

Viele vermutlich Betrogene möchten die Gewissheit. Allerdings sind es auch die rechtlichen Folgen, die der Nachweis von Untreue umfasst. Wenn Sie sich beispielsweise scheiden lassen möchten und massive Untreue nachweisbar ist, lässt sich die Dauer bis zur Scheidung nicht selten erfreulich verkürzen. Auch bezüglich des Unterhaltsanspruchs kann es relevant sein, wenn Sie durch die professionelle Detektei ermittelte Beweise vorlegen.

Die Mitarbeiter unserer Detektei wissen ganz genau, welche Beweise juristisch verwertbar sind und welche es nicht sind. Natürlich ermittelt unsere Profis deshalb so, dass verwertbare Beweise entstehen. Zusätzlich werden durch unsere Ermittler auch minutiöse Protokolle angefertigt, die sowohl deren Ermittlungstätigkeit als auch das Verhalten der jeweiligen Zielpersonen exakt beschreiben.

Verdacht von Untreue? Die seriöse Detektei beauftragen!

Wenn Sie den Nachweis von Untreu haben möchten, sollen Sie die Expertise und Erfahrung nutzen, die Ihnen eine hoch spezialisierte Detektei bietet. Dort erhalten Sie rechtssichere und kompetente Recherche, die ganz auf Ihren Bedarf abgestimmt ist. Die Beweise, die durch die Ermittlungen angestrebt werden, dienen Ihrem individuellen Zweck und sind idealerweise auch vor Gericht verwertbar – beispielsweise, wenn es um das Unterhaltsrecht gehen sollte. Außerdem werden durch professionelle Detektive modernste technische Methoden eingesetzt, die die Ermittlungen hocheffizient, diskret und nachvollziehbar gestalten.

Achtung: Ein wichtiger Tipp von unseren Spezialisten. Sollten Sie den Plan haben, wegen eventuellen Affären Ihres Partners oder Ihrer Partnerin einen Detektiv zu beauftragen, sollten Sie ihn oder sie nicht bezüglich des Verdachts befragen. Diese Vorwarnung wäre kontraproduktiv und könnte die hochwertige Arbeit unserer Detektei behindern.

Verdacht von Seitensprung oder Affäre?? Professionelle Beratung als idealer Start

Die Entscheidung pro oder kontra Detektei fällt potenzielle Betrogenen naturgemäß nicht leicht. Wir bieten Ihnen deshalb eine kostenfreie und unverbindliche telefonische oder auch per Video-Call Beratung durch unsere Detektive an. Sie schildern uns Ihr Problem. Wir beraten Sie, welche Methoden wir besitzen, um den Seitensprung oder die Affäre zuverlässig und beweiskräftig nachzuweisen. Transparent informieren wir Sie über die Kosten. Versteckte Mehrkosten berechnen wir als seriöse Detektei selbstverständlich nicht.

Seitensprung oder dauerhafte Untreue durch den Profi abklären?

Vereinbaren Sie besser noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin bei unserer Detektei!

Spycams: Wenn die Nachbarn oder Kollegen zu illegalen Mitteln greifen

Spycams sind für viele Menschen eine große Versuchung. Sie ermöglichen es, Kollegen, Nachbarn oder auch völlig fremde auszuspähen. Dies ist immer illegal. Doch die Neugier ist größer als das Rechtsempfinden. Klassische Einsatzorte neben Privathäusern und Arbeitsplätzen sind beispielsweise Ferienwohnungen wie Airbnb-Unterkünfte. Unsere Detektei kann Ihnen zu einem wirksamen Abhörschutz verhelfen.

Was sind Spycams?

Spycams sind Kameras, die wie anderen Geräte oder Gegenstände aussehen. Sie können beispielsweise in einen Radiowecker oder ein Stofftier integriert sein. Sind die Kameras nicht getarnt, sondern hinter Wänden und Bildern versteckt, spricht man ebenfalls von Spycams. Generell handelt es sich um alle Geräte, die für das Auge der gefilmten Personen unsichtbar sind, und diese ohne ihr Wissen (und damit ebenfalls: ihre Billigung) aufnehmen.

Wie funktionieren Spycams?

Moderne Kameras nehmen in der Regel Videos auf. Es handelt sich aber ebenfalls um Spycams, wenn diese „nur“ Fotos schießen. In der heutigen Zeit sind die Geräte via WLAN oder dem Mobilfunknetz mit dem Internet verbunden. Die Aufnahmen werden direkt in die Cloud geladen. Die Nutzer der Kameras können Sie daher sogar in Echtzeit beobachten. Einige Modelle arbeiten außerdem mit Audio- und Bewegungsauslösern. Sie filmen also nur, wenn sich tatsächlich Personen in den überwachten Räumlichkeiten befinden.

Technisch sind in den vergangenen zehn Jahren durch den Ausbau der Mobilfunknetze einige Hürden gefallen. Günstige Smartphones lassen sich leicht als Spycams zweckentfremden. Sind sie beispielsweise Teil eines Radioweckers, wirkt selbst ihr Ladekabel unverfänglich. Die Hemmschwelle für ihren Einsatz ist deshalb deutlich gesunken.

Die Rechtslage für den Einsatz von Spycams

Rechtlich ist der Einsatz von Spycams immer verboten. Im Jahr 2016 ging deshalb beispielsweise die Bundesnetzagentur aktiv gegen Händler und Nutzer vor. Laut einer eigenen Pressemitteilung zwang sie die Anbieter, die Daten der Käufer der Spycams herauszugeben. Die Behörde schrieb diese anschließend an und verlangte von ihnen, die illegalen Geräte zu entsorgen. Die Nutzer mussten eine Bescheinigung der Abfallwirtschaft vorzuweisen, dass sie dies tatsächlich getan haben. Die Anbieter wurden zudem aufgefordert, künftige Käufer zu unterlassen. Bis heute ist die Behörde weiterhin entsprechend aktiv – und nennt die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, weshalb Sie gegen Spycams vorgehen darf.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Spycams

Das generelle Verbot von Spycams regelt § 8 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Dieser untersagt den Besitz, die Herstellung, die Vertreibung und die Einfuhr von Sendeanlagen oder sonstigen Telekommunikationsanlagen, die nach ihrer Form einen anderen Gegenstand vortäuschen – und dazu gedacht sind, nicht öffentlich andere Personen abzuhören oder ihr Bild aufzunehmen. Bis zum 30. November 2021 waren diese Regelungen in § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) niedergelegt. Durch eine Gesetzreform kam es allerdings zur Verschiebung. § 90 TKG regelt seit dem 1. Dezember 2021 den Frequenzplan der Telekommunikationsnetze. Sie müssen in Anschreiben, deshalb aufpassen, ob das richtige Gesetz genannt ist.

Ebenfalls bedeutend ist § 201 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser bestraft die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zivilrechtlich bedeutend kann zudem § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUhrG) werden. Dieses regelt das Recht am eigenen Bild. Aufnahmen einer Person dürfen demnach nur mit dessen Zustimmung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Einschränkungen des generellen Verbotes von Spycams für Behörden und die unfreiwillige Inbesitznahme

§ 8, Absatz 3 TTDSG regelt einige Ausnahmen des generellen Verbotes von Spycams. Namentlich umfassen diese:

  • die Nutzung der Spycams durch Behörden
  • die gewerbsmäßige Beförderung oder Lagerung für einen Dritten
  • den Fund einer Spycam (diese muss allerdings sofort an eine Behörde abgeliefert werden)
  • den Erwerb als Erbe (auch in diesem Fall ist sie sofort abzuliefern)

vereinfacht gesagt existieren also nur zwei Ausnahmen des generellen Verbots. Erstens dürfen Behörden Spycams nutzen.

Dieses darf aber nur aus Sicherheitsgründen oder zum Zwecke der Lehre und Forschung entsprechender Geräte geschehen. Zweitens ist die unfreiwillige Inbesitznahme gestattet – allerdings nur dann, wenn die Spycams umgehend gemeldet und bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Unsere Detektei kann Ihnen dabei helfen, wenn Sie unsicher sein sollten, wohin Sie sich genau wenden müssen.

Die wesentliche Rechtsprechung zum Einsatz von Spycams

Gerichte haben das Verbot von Spycams immer wieder bestätigt. Wir haben drei wesentliche Urteile aus der jüngeren Vergangenheit für Sie herausgesucht, die dies beispielhaft zeigen. Wichtig dabei ist, dass es nicht in jedem Fall primär um den Einsatz der Kameras ging. Ihre Nutzung war jedoch für die Urteilsfindung maßgeblich.

Das BGH-Urteil aus dem März 2010

Das wichtigste Urteil zur illegalen Videoüberwachung stammt vom Bundesgerichtshof (BGH). Es ist ein Richterspruch vom 16. März 2010 (VI ZR 176/09). Der BGH regelte, dass Personen zwar das eigene Grundstück per sichtbarer Kamera überwachen dürfen. Die Geräte dürfen dabei allerdings weder öffentliche Bereiche noch angrenzende Privatgrundstücke erfassen. Ansonsten entsteht ein Unterlassungsanspruch. Dieser entsteht ebenfalls, wenn nur Videokamera-Attrappen zum Einsatz kommen. Sie können Nachbarn, die einem Überwachungswahn erlegen sind, auf diese Weise Einhalt gebieten. Speziell für Spycams ist dabei der Hinweis des Gerichts relevant, dass kein „unzulässiger Überwachungsdruck“ erzeugt werden darf. Ein Smartphone darf deshalb beispielsweise nicht als Spycam zweckentfremdet werden. Eine deaktivierte Kamera ist immer noch illegal.

Das Urteil des Amtsgericht Münchens aus dem Februar 2019

Das Amtsgericht München hat das BGH-Urteil mit einem Richterspruch vom 28. Februar 2019 (Az. 484 C 18186/18 WEG) bestätigt und weiter präzisiert. In diesem Fall ging es um eine Fotokamera eines Wohnungseigentümers in einem Mehrparteienhaus, die per Bewegungsauslöser Wildtiere aufnehmen sollte. Ein Miteigentümer fühlte sich gestört und klagte, weil er nicht aufgenommen werden wollte, wenn er sich auf Gemeinschaftseigentum aufhalte. Der Beklagte argumentierte, dass die Kamera gar nicht in der Lage sei, das Gemeinschaftseigentum aufzunehmen. Dieses liege zu weit entfernt. Das Gericht entschied dennoch zugunsten des Klägers. Es machte zudem deutlich, dass Gemeinschaftsflächen nur einen Beschluss der zuständigen Eigentümerversammlung per Kamera überwacht werden dürften.

Das Urteil des Kölner Landgerichts aus dem November 2022

Das Kölner Landgericht bestätigte am 10. November 2021 (Az. 28 0 81/21) weitgehend ein Urteil aus Vorinstanzen und gab damit dem Kläger recht. Dieser hatte sich von einer Frau diffamiert gefühlt. Diese behauptete, er habe sich im Rahmen einer Klausurtagung im November 2018 entwürdigend über sie geäußert. Dies sei auf der Aufnahme einer Spycam zu sehen, die der Kläger selbst angebracht habe, um Mitarbeiterinnen zu filmen. Er habe sie später entfernt. Die Beklagte hatte die Vorwürfe auch im Rahmen eines öffentlich publizierten Artikels verbreitet. Der Kläger bestritt, dass er die Spycam angebracht hatte. Das Gericht entschied zu seinen Gunsten, da nicht eindeutig nachweisbar war, dass die Kamera auf ihn zurückging. Die Aufnahme durfte deshalb für die Urteilsfindung keine Rolle spielen. Privat erstellte Aufnahmen von Spycams sind also nicht gerichtlich verwertbar.

Abhörschutz: Spycams identifizieren und unschädlich machen

Airbnb führte eine Umfrage auf der eigenen Plattform durch, ob Nutzer bereits versteckte Kameras in den Ferienwohnungen gefunden hätten. 11 Prozent bejahten dies. Allein dieser Wert zeigt, wie wichtig ein wirksamer Abhörschutz ist. Sie sollten hierfür auf Experten wie z.B. von unserer Detektei mit eigenem Sachverständigem vertrauen. Es existieren zwar einige Methoden, die auch Laien nutzen können, um die Kameras zu finden. Für technisch fortgeschrittene Geräte funktionieren diese jedoch nicht. Zudem sind einige Fallstricke zu beachten: Beispielsweise kann es sein, dass es mehr als nur eine Spycam gibt. Wer eine Kamera findet, hört jedoch oft auf zu suchen.

Die Experten unserer Detektei können versteckte Geräte finden und neutralisieren

Für den Abhörschutz macht die Unterstützung von Spezialisten z.B. von unserer Detektei aus den folgenden Gründen Sinn:

  •  Wir kennen alle typischen Verstecke von Spycams.
  • Wir wissen um die typischen Tarnungen der weitverbreiteten Modelle.
  • Wir können die exakten Serien der Spycams identifizieren und beispielsweise bestimmen, ob diese mit dem Internet verbunden ist.
  • Wir neutralisieren das Gerät. Sie müssen dabei keine Sorge haben, dass dies rechtliche Folgen wegen Sachbeschädigung haben könnte. Der Besitz von Spycams ist schließlich verboten und diese müssen deshalb ohnehin entsorgt werden.

Dauerhafter Abhörschutz – regelmäßige Suchen nach Spycams durchführen lassen

Eine gängige Angst lautet, dass entfernte Spycams einfach wieder ersetzt werden. Für einen dauerhaften Abhörschutz sollten Sie deshalb regelmäßige Kontrollen durch eine spezialisierte Detektei durchführen lassen. Unsere Spezialisten können Ihnen zudem außerdem einige weitere Maßnahmen empfehlen. Zu diesen zählen bauliche Veränderungen, Zugangskontrollen und beispielsweise die Absicherung von Telekommunikationsgeräten. Haben Sie eine Spycam in Ihrem Privathaus gefunden, empfehlen wir Ihnen eine allgemeine Untersuchung der Räumlichkeiten für den Abhörschutz. Die Erfahrungen, die wir mit unserer Detektei gesammelt haben, zeigen, dass es sehr gut sein, dass nicht nur Kameras zur Überwachung zum Einsatz kommen. Computer können beispielsweise manipuliert werden, um E-Mails zu lesen oder Termine einzusehen.

Eine Spycam gefunden – was jetzt?

Sie haben bereits eine oder mehrere Spycams gefunden? Dann empfehlen wir Ihnen die folgenden Maßnahmen:

  1. Kontaktieren Sie immer zuerst die örtliche Polizei und bitten Sie um weitere Anweisungen. Sie werden vermutlich dazu aufgefordert, das Gerät auf die nächste Dienststelle zu bringen und einen Bericht erstellen zu lassen.
  2. Kontaktieren Sie eine Detektei, wenn sie in Ihren privaten Räumlichkeiten fündig geworden sein sollten. Lassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung untersuchen, um einen umfassenden Abhörschutz sicherzustellen.
  3. Haben Sie Spycams am Arbeitsplatz oder in gemieteten Räumlichkeiten gefunden, informieren Sie den Arbeitgeber bzw. den Anbieter. Dies sollten Sie erst tun, nachdem Sie bei den Behörden waren.
  4. Fordern Sie schriftlich eine Untersuchung der Räumlichkeiten. Hat Ihr Arbeitgeber die Kameras installiert, fordern Sie ihn zur Unterlassung auf. Er darf nur reguläre Überwachungskameras anbringen.

Fazit: Spycams können eine ernste Bedrohung sein und müssen entsprechend behandelt werden

Spycams sind ein ernstes Problem, wenn es um den Schutz Ihrer Privatsphäre geht. Sie sind darauf ausgerichtet, Ihre Geheimnisse zu enttarnen oder Sie in Ihren intimsten Momenten aufzunehmen. Sorgen Sie deshalb für einen wirksamen Abhörschutz.

Beauftragen Sie hierfür Experten. Unsere Detektei hilft Ihnen gerne. Melden Sie sich einfach bei uns für ein unverbindliches erstes Gespräch.

Jugendliche auf Abwegen: Verhält sich ihr Kind ungewöhnlich?

Jugendliche haben ihren sprichwörtlichen eigenen Kopf. Sie verstoßen schon mal bewusst gegen Regeln, reagieren gereizt auf Ermahnungen und rebellieren gegen Grenzen. Das ist in aller Regel normal und gehört zum Erwachsenwerden dazu. Problematisch wird es erst, wenn Drogen und Alkohol ins Spiel geraten oder sich das eigene Kind aus anderen Gründen immer mehr zurückzieht. Wenn sich Eltern ernsthafte Sorgen um das Wohlergehen von Tochter oder Sohn machen und nicht mehr wissen, wann und wo er oder sie sich in welcher Gesellschaft aufhält, sollten sie handeln. Es ist immer besser, einmal beherzt Hilfe bei einem erfahrenen Privatdetektiv aus einer vertrauenswürdigen Detektei zu suchen – als sich später ständig Vorwürfe zu machen, Schlimmeres nicht verhindert zu haben.

Vertrauen Sie unseren Experten, wenn Sie Ihr Kind in Gefahr sehen

Die Gefahren, denen Jugendliche ausgesetzt sind, sind allgegenwärtig und für sie selbst als solche oft nicht zu erkennen. Eltern haben normalerweise ein sehr feines Gespür dafür, dass mit ihrem Kind etwas überhaupt nicht stimmt. Auch wenn sie sich dann sehr behutsam um ein klärendes Gespräch bemühen, reagieren Jugendliche oft mit ausweichenden Antworten oder gar schroffer Ablehnung. Wenn auch Sie sich sicher sind, dass Ihr Kind ein großes Problem hat, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die LB-Detektei. Sie können Ihr Kind nicht selbst beobachten und „verfolgen“, weil die Gefahr besteht, dass Sie erkannt werden – und es dadurch zu einer noch größeren Konfliktsituation kommt. Ein erfahrener Privatdetektiv observiert unauffällig und absolut diskret.

Jugendliche erkennen den Privatdetektiv nicht – und im schlimmsten Fall kann er in einer konkreten Gefahrensituation sogar unmittelbar eingreifen.

Moralische Skrupel, das eigene Kind durch eine Detektei überwachen zu lassen, sind völlig überflüssig, wenn Sie fürchten müssen, dass falsche Freunde oder Repressalien Ihr Kind auf die „schiefe Bahn“ bringen. Nur wenn sie genau wissen, in welcher gefährlichen Situation sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn befindet, können Sie rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen.

Die LB-Detektei wird Ihnen mit viel Verständnis und Einfühlungsvermögen begegnen: Wir wissen um die tatsächliche und emotionale Notlage, in der ratsuchende Eltern sich befinden. Unsere Detektei bespricht mit Ihnen zunächst, ob Sie eventuell bereits einen Verdacht haben, warum sich Ihr Kind so ungewöhnlich verhält. Jugendliche sind unserer Erfahrung nach besonders gefährdet:

  • durch regelmäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum, der nicht selten in der Beschaffungskriminalität endet,
  • durch Mobbing, real oder in den sozialen Medien,
  • durch sexuellen Missbrauch, bis hin zur Prostitution,
  • durch Radikalisierung durch bestimmten Gruppen.

Drogen und Alkohol: Unsere Detektei verschafft Ihnen als Eltern Klarheit

Jeder Privatdetektiv, der in unserer Detektei arbeitet, verfügt über die notwendigen Qualifikation, um absolut diskret und „unsichtbar“ beobachten und dokumentieren zu können. So laufen Sie niemals Gefahr, dass der Privatdetektiv entdeckt wird und es anschließend zu hitzigen Auseinandersetzungen kommen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind und andere Jugendliche aus seiner Clique regelmäßig Drogen nehmen oder Alkohol trinken. Möglicherweise ist Ihnen zunächst aufgefallen, dass sich Ihr Kind immer mehr zurückzieht und stets den Eindruck macht, als müsste es etwas verbergen.

Oder das Verhalten Ihres Kindes ändert sich auffällig: Der Jugendliche wirkt plötzlich demotiviert und antriebslos, reagiert unverhältnismäßig aggressiv und die Stimmung schwankt sehr stark. Die Schulleistungen verschlechtern sich. Spätestens, wenn körperliche Alarmzeichen dazukommen, sollten Sie handeln und sich durch einen Privatdetektiv aus der LB Detektei Klarheit verschaffen lassen: Vergrößerte Pupillen und gerötete Augen, Schweißausbrüche und Zittern, extreme Blässe und Appetitlosigkeit können ernsthafte Indizien für Drogen- oder Alkoholmissbrauch sein.

Sprechen Sie mit unserer Detektei über Ihre Angst, dass Ihnen Ihr Kind entgleitet und Sie nicht wissen, was Sie dem entgegensetzen können. Ein Privatdetektiv – oder falls nötig auch mehrere – übernehmen möglichst zeitnah die Observation des Jugendlichen. Mit den gesammelten Beweisen können Sie als Eltern zielgerichtete Maßnahmen ergreifen, um Ihr Kind aus der unweigerlichen Abwärtsspirale aus Drogen, Sucht und Beschaffungskriminalität zu befreien.

Hinweis: Falls Sie sich fragen, ob es überhaupt rechtens ist, eine andere Person – ganz gleich ob Erwachsene oder Jugendliche – durch einen Privatdetektiv „beschatten“ zu lassen, so dürfen wir Ihnen versichern: Eine Observation durch eine Detektei ist immer dann gerechtfertigt und rechtssicher, wenn ihr ein „berechtigtes Interesse“ des Auftraggebers zugrunde liegt. Die begründete Sorge um das Wohlergehen des eigenen Kindes zählt ohne Zweifel dazu.

Mobbing: Sammeln und sichern Sie durch unsere Detektei Beweise

Nicht immer jedoch müssen Drogen oder Alkohol dahinterstecken, wenn Jugendliche sich zurückziehen, das Gespräch mit den Eltern aggressiv abblocken oder umgekehrt niedergeschlagen und einsilbig reagieren. Mobbing ist ein ernst zu nehmendes Problem, dessen Schädigungspotential sich durch die digitale Variante, das sogenannte Cyber-Mobbing, enorm vergrößert hat. Die Folgen für die Opfer können extrem sein. Leistungseinbrüche und Depressionen, psychosomatische Beschwerden wie Kopf- und Bauschmerzen bis hin zu Suizidgedanken dokumentieren die Belastung der Opfer. Das besonders perfide an Cyber-Mobbing ist zudem, dass es rund um die Uhr geschehen kann – und ein ungleich größeres Publikum erreicht.

Mobbing-Opfer, ganz gleich ob analoge oder digitale, brauchen nahezu immer Hilfe von außen, um der Schikane ein Ende zu bereiten. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die LB-Detektei, sobald Sie den Verdacht haben, Ihr Kind könnte Opfer gezielten Mobbings sein. Unsere Detektei ist personell und technisch bestens ausgerüstet, um stichhaltige Beweise für Häme, Spott und Ehrverletzung zu sammeln. In besonders schweren Fällen wird die LB-Detektei Ihnen auch raten, gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorzugehen.

Sexueller Missbrauch: Die LB-Detektei hilft bei der Beweisermittlung

Da es sich bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen nahezu immer um einen Straftatbestand handelt, ist es für Sie als Eltern sehr wichtig, dass der beauftragte Privatdetektiv sogenannte gerichtsverwertbare Beweise liefern kann. Die LB-Detektei rüstet Ihre Mitarbeiter mit modernstem technischen Equipment aus, um genau diese Anforderungen stets erfüllen zu können.
Dass sich sexueller Missbrauch von Minderjährigen keineswegs auf das weibliche Geschlecht beschränkt, ist durch die Skandale in der katholischen Kirche einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Trotzdem werden vor allem im Drogen-Milieu überwiegend weibliche Jugendliche von ihren Dealern zunächst für eigene Zwecke missbraucht – und später zur Prostitution gezwungen. Doch auch in normalen Abhängigkeitsverhältnissen, beispielsweise zwischen Ihrem Kind und einem Lehrer, kann sexueller Missbrauch zu einem quälenden, bedrückenden Trauma werden.

Verschließen Sie niemals die Augen, wenn Sie auch nur vermuten, dass Ihr Kind Opfer sexueller Übergriffe geworden sein könnte. Die Betroffenen selbst hüllen sich aus Angst, Scham und (unberechtigten) eigenen Schuldgefühlen fast immer in konsequentes Schweigen. Die LB-Detektei wird Ihren Hinweisen zunächst mit der gebotenen Diskretion nachgehen und mutmaßlichen Täter und Opfer durch einen qualifizierten Privatdetektiv unbemerkt observieren. Sollten die Beweise eindeutig sein, unterstützt die LB-Detektei Sie bei der strafrechtlichen Verfolgung des Täters.

Radikalisierung: Die Entfremdung geschieht in kleinen Schritten

Das Bundeskriminalamt versteht unter Radikalisierung eine sich verstärkende Hinwendung zu extremistischen Denk- und Handlungsweisen – verbunden mit der wachsenden Bereitschaft, Ziele durch illegitime Mittel und Anwendung von Gewalt zu erreichen. Nicht immer muss bei radikalen Gruppierungen gleich an das Extrem der islamistischen Terroristen gedacht werden – auch gewaltbereite Fußball-Hooligans, die verschiedenen Ausprägungen der Autonomen oder destruktive Gangs und Cliquen sind radikale Gruppierungen, denen sich Jugendliche auf ihrer Identitätssuche anschließen. Unsere Detektei kann Ihnen zunächst diskret und unbemerkt die erforderlichen Beweise beschaffen, dass Ihr Kind tatsächlich regelmäßig in diesen Kreisen verkehrt. Vorwürfe, Strafen und wütende Drohungen Ihrerseits werden das Problem jedoch nicht lösen. Deshalb werden unsere Privatdetektive immer versuchen, vermittelnd einzugreifen – und Ihnen beispielsweise den Kontakt zu einer Beratungsstelle herstellen.

LB-Detektei: Professionelle und diskrete Hilfe für betroffene Eltern

Nehmen Sie als verantwortungsbewusste Eltern bitte immer jede auffällige Änderung im Verhalten Ihres Kindes ernst. Jugendliche sind ungezählten, verlockenden Reizen und vielfältigen Versuchungen ausgesetzt. Beauftragen Sie einen erfahrenen, seriösen Privatdetektiv aus der LB-Detektei, wenn Sie sicher sein wollen, das das Wohlergehen Ihres Kindes nicht in Gefahr ist.