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Diebstahl und Sachbeschädigung im Nachbarschaftsstreit

Ein Nachbarschaftsstreit ist langwierig, nervenaufreibend, eskalierend und kostspielig. Das Thema kann jeden treffen – nicht umsonst landete Raab mit seinem Lied über den Knallerbsenstrauch, der den Maschendrahtzaun beschädigt, einen Nummer-1-Hit.

Wenn es den Nachbarn nicht gelingt, den Frieden wiederherzustellen, kann die Auseinandersetzung immer gravierendere Ausmaße annehmen – bis zum Diebstahl, zur Sachbeschädigung oder zur Gewaltanwendung. Sollten Sie selbst in Ihrem Nachbarschaftsstreit eine Eskalationsstufe erreicht haben, in der solche rechtswidrigen Übergriffe vorkommen, benötigen Sie professionelle Hilfe. Unsere Detektei ist darin erfahren, auf seriöse und juristisch einwandfreie Art Beweise für Handlungen zu sammeln, die gegen Recht und Ordnung verstoßen. Nur auf diesem Weg lässt sich dem Nachbarschaftsstreit in den meisten Fällen wirklich ein Ende setzen. Schützen Sie sich durch den Experten.

Sachbeschädigung: Die Geschichte einer Eskalation

Ein typisches Fallbeispiel für einen Nachbarschaftsstreit sieht so aus: Ihr Nachbar, mit dem Sie bisher freundlichen Small Talk gehalten haben, regt sich darüber auf, dass die Müllabfuhr seine Tonne nicht geleert hat. Er gibt Ihrem Auto die Schuld, dass seiner Ansicht nach beim Parken zu weit in die Straße hineinragt. Sie können es aber nicht anders stellen. Und schließlich, sagen Sie, sei die Müllabfuhr bisher immer durchgekommen, am Auto könne es nicht liegen. Daraus entwickelt sich ein ernster Streit. Obwohl die Müllabfuhr die Nachbartonne in den nächsten Wochen immer ordnungsgemäß leert, kritisiert der Nachbar die Parkposition Ihres Autos und befürchtet Nicht-Entleerung. Er spricht nicht mehr mit Ihnen, wirft Ihnen stattdessen Zettel in den Briefkasten. Dann erreicht der Nachbarschaftsstreit eine neue Eskalationsstufe. Eines Tages entdecken Sie Kratzer an Ihrem Auto. Sie verdächtigen Ihren Nachbarn, halten sich aber mit Anschuldigungen zurück, weil Sie wissen, dass Sie ohne Beweise keine Chance haben. Zwei Wochen später, nach weiteren Aufforderungen, umzuparken, ist der Reifen platt. Spätestens jetzt benötigen Sie in Ihrem Nachbarschaftsstreit professionelle Hilfe, denn die Sachbeschädigung an Ihrem Auto fügt Ihnen gravierenden finanziellen Schaden zu. Und für Sie als Opfer ist es schwierig bis unmöglich, Beweise zu sammeln, die dabei helfen, Ihrem Nachbarn das Handwerk zu legen. Die Experten unserer Detektei nehmen sich Ihrer Angelegenheit mit Umsicht und Effizienz an.

Selbsthilfe im Nachbarschaftsstreit – keine gute Idee

Sachbeschädigung und Diebstahl sind unter Strafe gestellte Delikte. Wenn Sie im Rahmen eines Nachbarschaftstreits selbst Opfer dieser kriminellen Handlungen werden, ist es Ihr dringlicher Wunsch, dass ihnen so schnell wie möglich ein Riegel vorgeschoben wird. Aber wenn Sie jetzt zur Selbsthilfe greifen, machen Sie die Dinge meistens noch schlimmer.

Angenommen, Sie installieren eine verdeckte Videoüberwachung, um die Sachbeschädigung an Ihrem Auto zu dokumentieren. Oder Sie legen sich mit dem Fotoapparat auf die Lauer. Beides an sich keine schlechten Ideen, denn ohne Beweise legen Sie keinem Täter das Handwerk. Es stellt sich nur die Frage, wie viel diese Beweise wert sind. Gegen verdeckte Videoüberwachung und heimliche Fotoaufnahmen stehen in Deutschland Gesetze, die das Persönlichkeitsrecht der fotografierten oder gefilmten Person schützen.

Verdeckte Videoüberwachung: Ein Beweismittel nur für Profis

Die ersten Artikel des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) stellen die Persönlichkeitsrechte des Menschen unter Schutz. Und diese Persönlichkeitsrechte haben Sie in einem juristischen Streitfall schneller verletzt, als Sie es ahnen. So ist eine verdeckte Videoüberwachung nur in wenigen, eng definierten Fällen legal durchführbar. Es genügt nicht, dass Sie gegenüber dem potenziellen Täter ein berechtigtes Interesse daran haben. Material aus einer privat durchgeführten Videoüberwachung wird vom Gericht in der Regel nicht anerkannt.

Privates Beweisfoto? – Schwierige Rechtslage

Das gleiche gilt für Fotos. Auch hier greifen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie sie im Grundgesetz formuliert sind. Außerdem § 201a Strafgesetzbuch (StGB): Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Nehmen Sie Ihren Nachbarn in seiner Wohnung auf, drohen Ihnen im Rahmen dieses Paragraphen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Und auch die Verbreitung Ihrer Bildaufnahmen, also die Nutzung vor Gericht, ist keine Selbstverständlichkeit. Hier greift § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG), der das Verbreiten von Bildaufnahmen untersagt. Auch die §§ 6b und 32 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) schränken die Verwertung stark ein.

Gerichtsfähige Beweismittel benötigen eine erfahrene Detektei

Ganz entscheidend ist das berechtigte Interesse an einer Bilddokumentation und ihrer Verwertung. Diese liegt im Rahmen einer fortgesetzten Sachbeschädigung zwar vor. Dennoch müssen alle Maßnahmen, die Sie in Ihrem Nachbarschaftstreit ergreifen, gut abgewogen werden. Zudem kommt es auf das Umfeld der Bilddokumentation an. Nur durch die Zusammenarbeit mit einer professionellen Detektei umgehen Sie die vielen rechtlichen Fallen, in die Sie geraten können. Unsere Experten besitzen das juristische Hintergrundwissen, um zu entscheiden, wann und wie eine Videoüberwachung durchgeführt oder Fotodokumentation so eingeholt werden kann, dass sie in einer juristischen Auseinandersetzung als Beweismittel Bestand hat.

Das Delikt der Sachbeschädigung fällt unter den § 303 StGB, der Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe dafür festlegt. Allerdings zählt die Sachbeschädigung zu den unechten Antragsdelikten. Damit meinen die Juristen unrechtmäßige Handlungen, die nur auf Antrag des Geschädigten einer Strafverfolgung unterliegen. Umso wichtiger also im Nachbarschaftstreit-Fallbeispiel, dass der Geschädigte seinen Strafantrag mit haltbaren Beweisen untermauern kann. Und die holt er sich nur in Zusammenarbeit mit einer seriösen Detektei ein. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir zeigen Ihnen Wege aus dem Dilemma.

Diebstahl – leider auch unter Nachbarn ein häufiges Delikt

Diebstahl zählt zu häufigsten Vergehen, und das nicht nur bei einem Nachbarschaftstreit. Etwa 40 Prozent aller strafgerichtlichen Verurteilungen betreffen Diebstahlsdelikte. Mit dem Strafmaß für Diebstahl und seiner Definition befasst sich der § 242 StGB. Wer einem anderen eine bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich selbst anzueignen oder an Dritte weiterzugeben, erhält eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch der Diebstahl-Versuch ist strafbar.

Wenn der Paketbote zweimal klingelt

Oft ist ein Diebstahl Teil der Eskalation in einem Nachbarschaftstreit. Ein Beispiel: Sie bestellen gerne im Internet und haben für die Paketlieferungen eine große Box im Eingangsbereich Ihres Hauses aufgestellt. Bedauerlicherweise gibt es immer wieder Auslieferungsfahrer, die den praktischen Ablageort übersehen und die Bestellungen nebenan abgeben. Einer Ihrer Nachbarn regt sich darüber auf. Er fordert von Ihnen, bei den Internet-Händlern einen Hinweis zu hinterlegen, dass keine Pakete an seiner Adresse abgegeben werden dürfen. Trotzdem Sie dieser Forderung nachkommen, landet manchmal trotzdem wieder etwas bei ihm. Der Nachbar grüßt nicht mehr und droht mit juristischen Konsequenzen. Der Nachbarschaftstreit eskaliert. Und plötzlich ist das Schloss Ihrer Paketbox aufgebrochen, der Inhalt entwendet. Kann dieser Diebstahl Teil Ihrer Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn sein?

Sensible Beweisermittlung bei Diebstahl

Auch Diebstahl, obgleich ein strafwürdiges Vergehen, berechtigt Sie nicht, eine verdeckte Videoüberwachung zu installieren oder wahllos Aufnahmen von Ihrem Nachbarn zu machen. Das Problem einer solchen unsichtbaren Überwachung innerhalb Ihres Hausbereichs: Sie nehmen nicht allein den Nachbarn auf, an dessen Handlungsdokumentation Sie möglicherweise (aber auch das muss rechtlich gesichert sein) ein berechtigtes Interesse haben – außer Ihrem Nachbarn kann auch jeder andere unbescholtene Bürger in den Fokus der verdeckten Videoüberwachung kommen. Hier drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen.

Offene Videoüberwachung: Abschreckungsmittel gegen den Dieb

Selbstverständlich wäre eine Videoüberwachung das Mittel der Wahl, wenn diese juristisch verwertbare Beweise liefern könnte. Es gibt zwei Ausnahmen, in denen eine solche Überwachung zulässig wäre. Erstens ist es Ihnen selbst möglich, ein offenes Kamerasystem anzubringen. Dieses wird aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Diebstahl dokumentieren, aber vor ihm abschrecken. Das hilft Ihnen also bei der Prävention, aber es legt Ihrem Nachbarn nicht das Handwerk. Vermutlich wird er sich in Ihrem Nachbarschaftstreit neue Gemeinheiten einfallen lassen.

Detektei mit juristisch geschulten Fachleuten

Die zweite Möglichkeit einer effektiven und legalen Videoüberwachung ist die Zusammenarbeit mit unserer Detektei. Unsere Experten kennen sich nicht nur ausgezeichnet mit ihrem technischen Equipment aus – sie wissen auch, wann sie es wie einsetzen können und wann nicht. Jeder Mitarbeiter unserer Detektei wird von uns auch juristisch geschult. Er kennt seine Rechte und deren Grenzen. Im Fall einer verdeckten Videoüberwachung gleicht er seine Verhaltensweisen eng mit den Bestimmungen des BDSG ab, der unter anderem die Informationspflicht gegenüber Personen bei Überwachungsmaßnahmen regelt. Auch Fotodokumentationen wissen die Fachleute unserer Detektei so anzulegen, dass niemand anderes, der mit dem Nachbarschaftstreit nichts zu tun hat, ins Bild gerät und auch selbstverständlich keine Aufnahmen des potenziellen Täters innerhalb dessen vier Wänden gemacht werden. Nur auf diese Weise erhalten Sie Beweismaterial, das den Diebstahl unwiderlegbar und unabweisbar dokumentiert.

Tipp vom Experten: Verhalten Sie sich defensiv

Ob Sachbeschädigung oder Diebstahl – wenn der Nachbarschaftstreit eine solche Eskalationsstufe erreicht hat, gilt es für Sie als Geschädigtem, Ruhe zu bewahren. Unternehmen Sie nichts, das Ihnen bei einer späteren juristischen Klärung zu Last gelegt werden könnte. Ganz ungünstig wäre es, den »Gegner« mit eigenen Mitteln zu bekämpfen und selbst ein Delikt zu verüben. „Auge um Auge“ bringt Sie selbst vor den Richter. Halten Sie sich auch mit Äußerungen wie „Dir werde ich es schon zeigen“ oder „Pass auf, bald landest du in Handschellen“ zurück. Verzichten Sie auf solche Drohungen und bleiben Sie ausgleichend und defensiv. Das ist auch für die Ermittlungsarbeit unserer Detektei die beste Ausgangsbasis. Denn hat der Nachbar erst einmal gewittert, dass Gefahr für ihn in Verzug ist, stellt er sein Verhalten möglicherweise vorübergehend ab oder überlegt sich neue Schikanen. Wiegt er sich aber in Sicherheit, wird er seine kriminellen Aktionen aller Wahrscheinlichkeit nach weiter ausführen und irgendwann von uns in die Falle gelockt werden können.

Gute Handlungsstrategien benötigen Beratung

Zu einer professionellen Ermittlungsarbeit in einem Nachbarschaftstreit zählt auch eine gute Beratung. Die ist in unserer Detektei kostenfrei und unverbindlich. Unsere Mitarbeiter lassen sich Ihren Fall – ob Diebstahl, Sachbeschädigung oder ein anderes inakzeptables Verhalten – ausführlich schildern. Wichtig für uns ist es unter anderem, zu verstehen, auf welcher Eskalationsstufe sich der Streit befindet und wie Sie selbst sich bisher verhalten haben. Auch die Umgebung, in der wir observieren, klären wir mit Ihnen ab, um unsere technischen Hilfsmittel, die Videoüberwachung, Fotografie mit Teleobjektiv oder Schallaufzeichnung, danach auszuwählen. Verlassen Sie sich auf unsere Professionalität. Kein Aufsehen zu erregen und Beweise mit Geduld und im Rechtsrahmen zu sammeln: Das sind die Merkmale jeder guten Detektei.

Endlich hat der Schrecken ein Ende

Das Nachbarschaftsrecht ist in den §§ 903–924 BGB und im § 1004 BGB geregelt. Es gilt bundesweit und definiert die Rechte und Pflichten von Nachbarn. Diebstahl und Sachbeschädigung sind undiskutierbare Verstöße gegen das Nachbarschaftsrecht und darüber hinaus Delikte, für die in der Rechtsprechung definierte Strafmaße festgesetzt worden sind. Ein Nachbarschaftstreit, der nicht von außen reguliert wird, schwelt und brennt erfahrungsgemäß über Jahre weiter. Entscheidend ist es, bei solchen offen zutage liegenden Delikten dem Verursacher die Grenzen aufzuzeigen. Und das funktioniert nur über die Rechtsprechung. Diese aber nimmt sich der Sache nur in Ihrem Sinne an, wenn es Ihnen gelingt, hieb- und stichfeste legale Beweise für den Diebstahl oder die Sachbeschädigung zu erbringen. Dafür ist unsere Detektei da. Nach der Beweisermittlung stellen wir Ihnen das Material in einer verwertbaren, ordentlichen Form zur Verfügung. Ebenfalls erhalten Sie von uns einen ausführlichen Bericht, in dem wir unsere Ermittlungsarbeit zusammenfassen. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, profitieren Sie von der Möglichkeit, unseren ermittelnden Mitarbeiter als Zeugen in Ihrer Sache zu benennen. Nur auf diese Weise bremsen Sie Ihren Nachbarschaftstreit wirklich aus.

Kostenübernahme und Schadensersatz

Und noch eine weitere gute Nachricht zum Schluss: Sollte das Gericht Ihren Nachbarn der Sachbeschädigung oder des Diebstahls schuldig sprechen, werden diese oft dazu verpflichtet, die Kosten für die Arbeit unserer Detektei zu tragen. Neben dem äußerst wünschenswerten Effekt, Ihrem Nachbarschaftstreit einen wirksamen Riegel vorzuschieben, entstehen Ihnen bei entsprechendem richterlichem Urteil keine Ausgaben. Darüber hinaus verpflichtet der § 823 BGB den der Tat überführten Nachbarn zu einer Schadensersatzzahlung für die begangene Sachbeschädigung oder für den Diebstahl. Aber wohlgemerkt: Solche Früchte sind nur durch legale und eindeutige Beweise zu ernten. Das sind Ergebnisse, für die unsere Detektei einsteht.

Nehmen Sie im Bedarfsfall noch heute mit uns Kontakt auf.

Geheimnisverrat in Unternehmen nimmt deutlich zu

Diebstahl, Betrug und Geheimnisverrat in Unternehmen nehmen deutlich zu

Detektei ermittelt bei firmeninternem Diebstahl: Den Feind im Inneren enttarnen

Eine aktuelle Schadensauswertung der Kreditversicherungsgruppe Allianz Trade zeigt: Delikte wie Diebstahl, Betrug und Unterschlagung richten in deutschen Unternehmen alljährlich Millionenschäden an. Gerade mittelständische Unternehmen leiden darunter, wenn Mitarbeiter kriminelle Handlungen wie Warendiebstahl, Arbeitszeitbetrug und Spesenbetrug begehen. Was lässt sich dagegen unternehmen? Und wie kann Ihnen eine Detektei dabei helfen, den Feind im Inneren zu stoppen?

Diebstahl und Unterschlagung: Beispielfälle und Urteile, um Ihnen zu verdeutlichen, mit welchen Delikten es Unternehmen zu tun haben und welche Urteile durch Gerichte bislang gefällt wurden, hier ein Überblick über einige repräsentative Fälle der letzten Jahre:

In einem Urteil vom 21.06.2012 (2 AZR 153/11) legte das Bundesarbeitsgericht fest, dass auch der Diebstahl von Waren mit geringem Wert eine Kündigung rechtfertigt. Im vorliegenden Fall ging es um die Entwendung von Zigaretten im Wert von zehn EUR durch eine langjährige Mitarbeiterin. Begründung des Urteils: Das Vertrauensverhältnis sei nachhaltig gestört, da die Tat heimlich erfolgte.

Ähnlich rigoros urteilte das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee im Jahr 2009. Ein Arbeitgeber, der eine Altenpflegerin wegen der Mitnahme einiger Maultaschen entlassen hatte, bekam Recht. Begründung: Die Mitnahme habe gegen die eindeutige Anweisung, keine Essensreste zum eigenen Verzehr mit nach Hause zu nehmen, verstoßen.

Unterschlägt eine Kassiererin Pfandbons, so ist eine Kündigung ebenfalls gerechtfertigt. Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigte dies in einem Urteil vom 24.02.09, (Az.: 7 Sa 2017/08). Allerdings hat das BAG in einem späteren Verfahren die Kündigung für unrechtens erklärt. Nicht zuletzt aufgrund des geringen Gegenwerts und der langen Betriebszugehörigkeit sei eine Abmahnung ausreichend, so das Bundesarbeitsgericht.

Geheimnisverrat – ein ernstes Delikt, das bestraft werden muss

Neben Diebstahl-, Betrugs- und Unterschlagungsdelikten wird unsere Detektei oft mit Fällen konfrontiert, bei denen ein Geheimnisverrat im Raum steht. Mitarbeiter, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse an die Konkurrenz weitergeben, verstoßen gegen den § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG. Zumeist handelt es sich um Geheimnisse, deren Weitergabe zu großen Schäden innerhalb des betroffenen Unternehmens führen können. Beispiele wären weitergegebene Unternehmensinnovationen, Patente, Baupläne, Inhaltsstoffe von Produkten, Marketing- oder Expansionsstrategien und Preiskalkulationen. Nimmt man den potenziellen Schaden als Grundlage, so ist Geheimnisverrat ein weitaus schwerwiegenderes Delikt als etwa das Entwenden von einzelnen Waren. Gerne unterstützen unsere Detektive Sie bei der Aufdeckung und beim Verhindern von Geheimnisverrat.

Diese sieben Risikofaktoren begünstigen die Begehung von Delikten

Eigentumsvergehen und Betrug lassen sich nie gänzlich eliminieren, da es sich um menschliche Verhaltensweisen handelt, die quer durch alle Gesellschaftsschichten prävalent sind. Ungeachtet dessen gibt es in den meisten Unternehmen einige typische Risikofaktoren, auf die Sie als Unternehmer Ihr besonderes Augenmerk richten sollten. Diese sind:

  • Die Unternehmensstruktur. Klare Arbeitsabläufe und übersichtliche Strukturen verringern die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter Delikte begehen.
  • Die Personalbeschaffung. Bewerber sollten eingehend geprüft werden: Stimmen die angegebenen Referenzen? Warum wurde eine frühere Stellung aufgegeben?
  • Die IT / EDV. Wie sicher sind die Passwörter, das Netzwerk und die Verbindungen?
  • Der Zahlungsverkehr. Unternehmer sollten auf eine strikte Trennung von Buchhaltung und Kasse sowie auf eine sichere Verwahrung von Scheckvordrucken achten.
  • Die Post. Eingehende Schecks und Briefe sollten von einem vertrauenswürdigen Mitarbeiter erfasst und mit einem Stempel versehen werden.
  • Der Einkauf / Verkauf. Achten Sie darauf, den Warenbestand regelmäßig zu kontrollieren und die Bezahlung von Waren in die Hände von jemandem zu legen, der nicht zugleich für den Wareneingang bzw. -ausgang zuständig ist.
  • Die Revision. Hier (sowie generell bei allen Kontrollen) sollte das Vier-Augen-Prinzip gelten.

Wie sollten Unternehmen bei Verdacht auf Diebstahl vorgehen?

Kommt es trotz der genannten Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unterschlagungs- oder Diebstahlsdelikt in Ihrem Betrieb, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Falsche, voreilige Anschuldigungen können großen Schaden anrichten und das Vertrauensverhältnis untereinander sowie die generelle Arbeitsatmosphäre im Betrieb dauerhaft zerstören. Besser ist es, eine Detektei einzuschalten, die sich dem Fall annimmt – auch wenn es sich nur um einen vagen Verdacht handelt. Lassen Sie bei der Darstellung des Falles kein Detail außen vor und scheuen Sie sich nicht, eigene Fehler zuzugeben – etwa hinsichtlich der bisherigen Sicherheitsvorkehrungen. Unsere erfahrenen Detektive leiten anschließend alles Notwendige in die Wege, um den Verdacht zu erhärten oder gegebenenfalls zu entkräften.

Diskretion bei den Ermittlungen: Wichtig, um Misstrauen zu vermeiden

Interne Recherchen können in einem Unternehmen zu erheblichen Turbulenzen führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Ermittlungen bei Verdacht auf Diebstahl oder Betrug so diskret wie möglich ablaufen. Seriöse Ermittler arbeiten absolut unauffällig und finden selbst in einer sensiblen Umgebung effiziente Mittel, um Straftaten aufzudecken und Täter zu entlarven.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist aus rechtlicher Sicht heikel

Als Arbeitgeber sollten Sie sich der rechtlichen Grenzen von Ermittlungen bewusst sein. Es kann rechtlich unzulässig sein einen unter Verdacht stehenden Mitarbeiter aus reiner Vermutung heraus, ohne die sorgfältige Prüfung des berechtigten Interesses zu überprüfen oder zu überwachen. Auch Videoüberwachungsmaßnahmen sind aus rechtlicher Sicht problematisch: Kameras mit Ton sind grundsätzlich verboten, Kameras ohne Ton sind nur unter gewiesen Vorrausetzungen gestattet. Im Zweifelsfall sollten Sie sich deshalb Juristischen einholen oder direkt eine auf Diebstahl und Betrug spezialisierte Detektei, die die rechtlichen Grenzen kennt mit den Ermittlungen betrauen. Untersuchungen auf eigene Faust werden Ihnen vor Gericht unter Umständen nachteilig ausgelegt, wodurch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass ein Täter seine gerechte Strafe erhält.

So ermitteln Detektive in Unternehmen

Auch wenn die kriminelle Energie einiger Mitarbeiter, Diebe und Geheimnisverräter mitunter erschreckend hoch ist, stehen unseren Detektive doch einige bewährte Mittel zur Verfügung, um ebenjene kriminelle Energie einzudämmen und die Ursachen „trockenzulegen“. Unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens greifen unsere LB-Detektive beispielsweise auf eine persönliche Observationsstrategie oder auf gesetzeskonforme Videoüberwachungen zurück, um Fehlverhalten gerichtsfest zu dokumentieren. Eine andere Option, auf die wir hin und wieder setzen, ist die Inkognito-Einschleusung eines Detektivs in den Betrieb.

Diebstahl und Betrug durch eine Detektei aufdecken lassen – die Vorteile

Wer den Verdacht hegt, dass er durch einen Mitarbeiter bestohlen oder betrogen wird, fühlt sich in den meisten Fällen überfordert. Da zudem häufig widersprüchliche Emotionen wie Unsicherheit und Wut mitschwingen, ist es dem betroffenen Unternehmer unmöglich, umsichtig und mit kühlem Kopf vorzugehen, Dies wäre jedoch notwendig, um tatsächlich zielführend zu agieren. Eine Sackgasse? Keineswegs – die professionellen Ermittler unserer Detektei bringen das erforderliche technische, kriminalistische und psychologische Rüstzeug mit, um Täter zu überführen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Abwendung von materiellen Schäden durch interne Diebe
  • Sammeln von belastbaren, gerichtsfesten Beweisen
  • besseres Betriebsklima durch Enttarnung von kriminellen Mitarbeitern
  • mehr Sicherheit im Betrieb
  • kein Wettbewerbsnachteil durch Geheimnisverrat

Keine Chance für Eigentumsdelikte: Jetzt informieren!

Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept zur Mitarbeiterüberwachung und zur Aufdeckung von Diebstahl sowie Betrug. Wichtig in diesem Kontext: Wird dem Mitarbeiter ein Fehlverhalten nachgewiesen, so muss er nicht nur die arbeitsrechtlichen Konsequenzen tragen, sondern auch die Kosten für die Arbeit unserer Detektei übernehmen.

Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Erbschleicher & Erbschleicherei als Geschäftsmodell – Wir klären die Taten auf!

Erbschleicher in Deutschland: Gegen dieses Geschäftsmodell helfen nur Beweise

Erbschleicherei ist in Deutschland ein weit verbreitetes Phänomen. Der Erbschleicher kann sich hierzulande in einem relativ rechtsfreien Raum bewegen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen oder bereits entstandenen Schaden rückgängig zu machen.

Hilfreich ist dabei die Unterstützung durch einen Fachanwalt und durch eine Detektei, die Beweise für erbschleicherische Aktivitäten sammelt.

Erbschleicher fallen unters Strafgesetzbuch

In Deutschland gilt die Testierfreiheit. Sie ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass er sie im Grundgesetz verankert hat (Artikel 14 GG). Testierfreiheit bedeutet: Jeder darf frei über die Weitergabe seines Vermögens entscheiden. Dabei sind die engsten Angehörigen allerdings durch ihr Pflichtteilsrecht geschützt. Dennoch öffnet diese Testierfreiheit einen weiten Raum für Erbschleicher. Hier setzen sie ihre Hebel an, um durch Schenkungen, Vollmachtserteilungen oder großzügige Zuteilungen ein beträchtliches Stück vom Kuchen zu ergattern. Wenn Ihnen als Angehörigem irgendwelche Aktivitäten auffallen, die den Verdacht der Erbschleicherei erregen, sollten Sie nicht zögern, sich Hilfe zu holen. Denn trotz der in Deutschland herrschenden Testierfreiheit fallen viele dieser Erbschleicher-Aktivitäten in den Bereich des Strafgesetzbuches. Ein erfahrener Detektiv versteht sich darauf, im Verborgenen so lange Beweise zu sammeln, bis dem Erbschleicher sein Handwerk gelegt werden kann.

Geschäftsmodell Erbschleicherei

Erbschleicherei ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein geplantes Vorgehen, mit dem Menschen um ihr rechtmäßiges Erbe gebracht werden sollen. In der Bundesrepublik kommt dieses kriminelle Verhalten so häufig vor, dass es bereits als Geschäftsmodell bezeichnet worden ist. Der Erbschleicher ist darum bemüht, ein Vertrauensverhältnis zu dem potenziellen Erblasser herzustellen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen. Oft steht der Erbschleicher seinem Opfer übertrieben hilfreich zur Seite, macht sich unentbehrlich, indem er Aufgaben übernimmt, Pflegedienste leistet, den Lebensabend „versüßt“. Vielleicht erzählt er eine rührende Geschichte, wie er unverschuldet in Not geraten ist. Auch kundschaftet er das Angehörigen-Umfeld aus und streut Zweifel an der Loyalität naher Verwandter. Dieser Beziehungsaufbau geschieht nicht aus reiner Nächstenliebe – außer der zu sich selbst. Wenn das Opfer dem Erbschleicher „blind“ vertraut, leitet er seine Maßnahmen ein, mit denen er an sein Vermögen kommt.

Wachsamkeit und Nähe sind der beste Erbschleicher-Schutz

Erbschleicherei hat mehrere Opfer: Den Erblasser, dem die Möglichkeit genommen wird, sein lebenslang angespartes Vermögen denen zukommen zu lassen, die ihm am nächsten stehen; und die Angehörigen, die aus der Sache allenfalls mit ihrem Pflichtteil herausgehen. Für Sie potenzielles Opfer gibt es einen wichtigen Verhaltensgrundsatz, der ihnen gegen die Tricks der Erbschleicher hilft: Bleiben Sie mit Ihrem Angehörigen in einem guten Kontakt und halten Sie die Augen offen. Dann werden Ihnen merkwürdige Verhaltensweisen oder dubiose neue Bekanntschaften nicht entgehen. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, scheuen Sie sich nicht, unsere Detektei zu kontaktieren. Wir sind darauf spezialisiert, private Umfelder dezent zu observieren.

Lebzeitige Schenkung: Das schnelle Geld

Erbschleicher greifen das Vermögen aus verschiedenen Positionen an. Zuerst schaffen sie die Grundlagen: Sie stellen ein Vertrauensverhältnis her und isolieren (oder diffamieren) nahestehende Verwandte und Freunde. Ist ihnen das gelungen, beschreiten sie einen Weg, der ihnen Zugang zum Vermögen schon zu Lebzeiten des Erblassers verschafft. Gemeint ist die lebzeitige Schenkung. Besonders gerne lassen sich Erbschleicher Geldersparnisse und Wertsachen wie Schmuck und Goldmünzen überschreiben. Um Immobilien machen sie meist einen Bogen, denn für die Schenkung braucht es die Beurkundung durch einen Notar.

Die Schenkung rückgängig machen

Viele ältere Menschen befinden sich dem Erbschleicher gegenüber in einer Notlage. Sie sind hilfebedürftig und können ihre Angelegenheiten eventuell nicht mehr voll überblicken. Der Erbschleicher macht sich diese Not- oder Zwangslage zunutze. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Präzedenzurteil vom 15.11.22, AZ. X ZR 40/20 entschieden: Eine Schenkung kann rückgängig gemacht werden, wenn sie in einer Zwangslage veranlasst worden ist. Sie erfüllt den Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 128 BGB.

Für solche Beweisführungen brauchen Sie insbesondere eines: Beweise. Sie müssen anhand konkreter Beobachtungen belegen können, dass Ihr Angehöriger durch die Umstände zur Schenkung genötigt worden ist. In diesen und in vielen anderen Fällen ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Detektiv zielführend. Wir liefern die Argumente für Ihren Erfolg vor Gericht.

Urkundenunterdrückung: BGB oder StgB?

Manche Aktivitäten der Erbschleicher geschehen in jener rechtlichen Grauzone, die durch die Testierfreiheit bedingt wird. Andere sind klar kriminellen Charakters und lassen sich mit entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches (StgB) verfolgen. Hat sich der Erbschleicher ein Vertrauensverhältnis und den Zugang zu einem bereits vorliegenden Testament verschafft, lässt er dieses gerne verschwinden, um es durch eine ihm vorteilhafte Verfügung zu ersetzen. Die Vernichtung eines Testaments ist laut § 2255 BGB durchaus legitim, wenn sie durch den Erblasser selbst geschieht und dieser dadurch seinen bewussten Willen ausdrückt. Wird das Testament ohne sein Wissen oder unter Nötigung aus dem Verkehr gezogen, kommt dagegen § 274 StgB zum Tragen: Dieser legt das Strafmaß bei einer Urkundenunterdrückung fest.

Beweise zerstören gefälschte Testamente

Erbschleicher schrecken nicht davor zurück, ein vorhandenes Testament zu manipulieren, indem Sie den Erblasser Formulierungen zu ihrem Vorteil diktieren. Erreichen sie dieses Ziel nicht, gehen sie noch einen Schritt weiter und setzen selbst Dokumente oder Teilformulierungen auf. Gerne verfassen Sie auch Briefe oder digitalen Schriftverkehr mit dem Ziel, Angehörige untereinander auszuspielen. Solche Aktivitäten fallen unter das Strafgesetzbuch, müssen jedoch von Ihnen als Angehörigem gut belegt werden.

Juristische Laien sind der Meinung, dass die Nachlassgerichte jedes eingereichte Testament auf seine Echtheit prüfen. Das ist ein Irrtum. Diese Institution stellt lediglich fest, ob das Schriftstück hinsichtlich Form und Inhalt als Testament gelten kann. Die Zweifel an seiner Echtheit obliegen Ihnen als Angehörigem. Prüfen Sie die Testamentskopie genau, die Ihnen vom Nachlassgericht zugestellt wird. Erkennen Sie Ungereimtheiten, steht Ihnen eine amtliche Überprüfung zu. Diese geschieht im Rahmen eines Erbscheins Verfahrens. Um das Gericht zur Prüfung des Testaments zu bewegen, müssen Sie allerdings konkrete Anhaltspunkte für die vermutete Fälschung/Manipulation vorbringen. Und hier kommt wieder die Arbeit unserer Detektei ins Spiel.

Ein guter Detektiv sammelt seine Beweise im Verborgenen oder in einem Rahmen, der keinen Verdacht erregt. Um die vermutete Testamentenfälschung zu beweisen, kann er beispielsweise Schriftproben des Erblassers dokumentieren, um sie als Vergleich heranziehen. Für die Gerichtsprüfung ist auch die Recherche nach früheren letztwilligen Verfügungen sinnvoll. Wenn es dem Detektiv gelingt, „under Cover“ ins häusliche Umfeld des Erblassers zu gelangen, leisten seine Aussagen wertvolle Zeugendienste.

Die Fälschung eines Testaments ist keine strafrechtliche Kleinigkeit. Der Erbschleicher muss nach § 267 Abs. 1 mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, wenn er unechte Urkunden erstellt.

Die Vorsorgevollmacht: Ein Jackpot für den Erbschleicher

Die Vorsorgevollmacht wird als „Jackpot für Erbschleicher“ bezeichnet. Gelingt es habgierigen Menschen, eine solche Vollmacht zu erhalten, leiten sie damit viele Aktionen ein, um den Erblasser zu isolieren und zu seinen Lebzeiten Vermögen abzuschöpfen. Der einzige Haken an der Sache: Eine Vorsorgevollmacht gilt erst ab dem Tag, an dem Ihr Angehöriger nicht mehr in der Lage ist, selbstständig zu handeln und eigene klare Entscheidungen zu treffen. Allerdings wird sie aus praktischen Gründen meist als ab sofort gültig formuliert – für den Fall der Fälle. Damit sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Können Sie jedoch nachweisen, dass Ihr Angehöriger niemanden benötigt, der Entscheidungen und Handlungen für ihn übernimmt, legen Sie damit dem Erbschleicher Bremsen an. Für solche Beobachtungen braucht es viel Zeit und Aufmerksamkeit – Dienstleistungen, die unsere Detektei gerne für Sie übernimmt. Wir stoppen Erbschleicher, bevor sie größeren Schaden angerichtet haben.

Auch die Aktivitäten rund um die nicht korrekte Vollmachtserteilung gehören in die Zuständigkeit des Strafgesetzbuches. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob der Erbschleicher hier die Schwelle zum Betrug an den rechtmäßigen Erben überschritten hat (§ 263 StgB). Wir liefern die Beweise für kriminelle Handlungen.

Testierfähigkeit und Erbunwürdigkeit: Zwei gute Waffen gegen Erbschleicherei

Für Sie als Angehöriger gibt es zwei weitere Abwehrmechanismen gegen Erbschleicher: die Testierfähigkeit und die Erbunwürdigkeit. Hat sich der Erbschleicher hinter Ihrem Rücken bereits ein Vertrauensverhältnis zu Ihrem Angehörigen verschafft und eine Testamentsänderung zu seinen Gunsten erwirkt, bedeutet das für Sie keine vollendete Tatsache. Viele Kriminelle nutzen die Altersschwäche des Erblassers aus. Sollte diese beispielsweise im Rahmen einer Demenz soweit ausgeprägt sein, dass Ihr Angehöriger seine Entschlüsse nicht mehr frei treffen und deren Konsequenzen nicht mehr überblicken kann, liegt eine eingeschränkte Testierfähigkeit vor. Diese muss vom örtlichen Nachlassgericht amtlich festgestellt werden.

§ 2339 BGB legt die Umstände fest, unter denen ein potenzieller Erbe als erbunwürdig eingestuft wird. Mithilfe dieser Rechtsbestimmung kann es Ihnen gelingen, den Erbschleicher schnell und endgültig loszuwerden. Erbunwürdigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn sich der Erbschleicher bereits durch Urkundenfälschung strafbar gemacht hat – was nicht selten vorkommt. Aber auch die Tochter, die ein Testament selbst verfasst und ihrer Mutter zum Unterschreiben vorlegt, macht sich laut Landgericht Kassel AZ 6 O 542/22 erbunwürdig.

Wir sammeln Argumente für Ihr Recht

In beiden Fällen beschleunigt die Zusammenarbeit mit unserer Detektei das Verfahren. Unser professioneller Detektiv kennt die Indikatoren für Erbschleicherei und sammelt unbemerkt gerichtsfähige Beweise – also Argumente, die für eine Einschränkung der Testierfähigkeit sprechen oder Belege früherer Straftaten des Erbschleichers, um eine Erbunwürdigkeit zu veranlassen. Unsere Mitarbeiter sind mit den Tricks der Erbschleicher vertraut. Sie dokumentieren alle strafrechtlich relevanten Aktivitäten mit modernster Technik, ohne den Erbschleicher Verdacht schöpfen zu lassen. Gegen die Intrigen und Fallen der Erbschleicher helfen vor Gericht nur handfeste Beweise für die Kriminalität ihrer Taten. Mit der Unterstützung unserer Detektei setzen Sie Ihr gutes Recht durch und bringen auch heikle Rechtsangelegenheiten wie eine Erbschaft wieder ins Reine.

Detektiv als Berufsbild welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es?

ZAD und Co.: So können Sie sich in Deutschland zum Detektiv ausbilden lassen

Sherlock Holmes, Poirot, Miss Marple, Rockford, Matula oder Wilsberg: Detektive stellen sowohl in der Literatur als auch im Kino und Fernsehen eine feste Institution dar. Nicht zuletzt dank dieser Kunstfiguren hegen viele Menschen in Deutschland den Wunsch, als Detektiv zu arbeiten. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf. Stattdessen ermöglichen verschiedene Lehrgangsträger durch eine nicht einheitlich geregelte schulische Ausbildung den Einstieg in den Detektivberuf. Besonders gefragt ist dabei die Ausbildung durch die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektiv-Gewerbe (in Kurzform: ZAD).

Wunschberuf Detektiv – die Realität ist nicht Action in Hochglanzoptik

Eins gleich vorneweg: Eine Detektivausbildung und auch nicht das Arbeiten als Detektiv entspricht den bekannten Klischees in Büchern und Filmen. Action und Adrenalin pur, wilde Verfolgungsjagden über mehrere Länder und Kontinente hinweg, das Aufdecken von weltweiten Verschwörungen, das Einsetzen von Hilfsmitteln à la James Bond oder auch der Kampf um Leben und Tod mit dem Endgegner – das alles entspringt dem Einfallsreichtum von Autoren und Regisseuren. Mit der Realität hat das nicht viel bis gar nichts zu tun.

Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass es bei realen Einsätzen immer langweilig zugeht. Ganz im Gegenteil: Der Detektivberuf ist sehr vielfältig und bietet zahlreiche unterschiedliche Facetten. Natürlich gibt es auch sehr nervenaufreibende und spannende Aufträge, aber in der Mehrzahl der Fälle sind vor allem Geduld und Ausdauer gefragt. Das ist zum Beispiel gerade bei Observationen der Fall, wenn Sie als Privatdetektiv stundenlang auf Ihrem Beobachtungsposten ausharren müssen. Das kann nicht nur an den eigenen Nerven zehren, sondern erfordert auch Kompetenz und Know-how.

Eine Inhalts-starke Ausbildung verhindert entscheidende Fehler bei Ihren Einsätzen

Richtig beobachten will, gelernt sein. Worauf muss ein Detektiv besonders achten? Welche Beobachtung ist wichtig für den Auftraggeber? Was für Rückschlüsse lassen sich aus welchen Beobachtungen ziehen? Die Beantwortung dieser Fragen besitzt in der Regel eine hohe Relevanz für die erfolgreiche Erledigung einer Observation. Das trifft auch auf die Wahl der richtigen Beobachtungsposition und möglichst unauffällige Verhaltensweisen zu. Ohne entsprechendes Fachwissen und detektivische Expertise können Sie bereits bei einer vergleichsweise einfachen Observation viele Fehler begehen.

Noch gravierender wirkt sich eine falsche Vorgehensweise und das Fehlen von weitergehendem Wissen beispielsweise bei Entführungs- oder Vermisstenfällen aus. Daher ist eine gute und Inhalts-starke Ausbildung zu einem befähigten Detektiv mit entsprechender Zertifizierung unabdingbar. Bei der ZAD werden Sie nach erfolgreich absolvierter Detektivausbildung zum Beispiel als „Geprüfter Detektiv“ zertifiziert. Demgegenüber schließen Sie zum Beispiel den entsprechenden IHK-Zertifikatslehrgang als „Fachkraft Detektiv“ ab.

Ausbildung durch die ZAD verschafft Ihnen das Rüstzeug für die Berufsausführung

Im Rahmen der Ausbildung durch die ZAD erlernen Sie diesbezüglich alle wichtigen Fähigkeiten, wie Sie effektiv an die jeweils fallspezifischen Daten oder Informationen kommen und das auf legalem Weg. Ein Schwerpunkt der ZAD-Ausbildung stellt daher auch die Observation dar: Sie erlernen und trainieren anhand von Übungen, wie Sie die jeweilige Zielperson gezielt überwachen bzw. observieren, ohne dass Sie bemerkt werden.

Genau dadurch erlangen Sie das detektivische Rüstzeug, um Personen unauffällig zu folgen und ihre Aktivitäten, Tätigkeiten und Verhaltensweisen detailliert und auf Prioritäten ausgerichtet zu protokollieren sowie auszuwerten. Die Detektivausbildung bei der ZAD beinhaltet selbstverständlich auch alle Techniken und Kniffe, auf die es bei Befragungen von Verdächtigen, Zeugen oder anderen in einen Fall involvierten Personen ankommt.

Ohne eine umfassende Ausbildung geraten angehende oder auch Hobbydetektive spätestens dann an ihre Grenzen, wenn es um das Herausfinden von sensiblen Informationen geht. Wie Sie trotzdem an die gewünschten Informationen kommen, erlernen Sie im Rahmen Ihrer ZAD-Ausbildung. Neben den Inhalten, die auch von der IHK als Lehrschwerpunkte angesehen werden, bietet die ZAD dabei noch viele weiterführende Ausbildungselemente.

Durch erlernte Methoden im Rahmen der ZAD-Ausbildung bleiben Sie Herr der Lage

Dazu zählt zum Beispiel auch das Erlernen und praxisorientierte Nutzen von deeskalativer Methoden- und Handlungskompetenz. Denn bei Ihren Einsätzen als Privatdetektiv kann die eine oder andere Situation schon einmal aus dem Ruder laufen. Durch die bei Ihrer ZAD-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl im theoretischen als auch im praktischen Sinne sind Sie jederzeit in der Lage, die Sachlage wieder zu beruhigen und in den Griff zu bekommen. Gerade bei Befragungen unter schwierigen emotionalen Bedingungen oder auch bei Situationen mit Konfliktpotenzial, was zum Beispiel beim Ladendiebstahl, bei Untreue, beim Missbrauch persönlicher Daten oder beim Streit um Geld und Vermögen sehr hoch ist, kann Ihnen die Anwendung der im Rahmen der ZAD-Ausbildung erlernten Techniken und Methoden als Bestandteil Ihrer Detektivausbildung deutliche Vorteile verschaffen.

Detektivausbildung bei der ZAD funktioniert als dynamischer Prozess

So werden Sie in Ihrer ZAD-Ausbildungszeit zum Beispiel auch dahin gehend unterrichtet, wie Sie bis zum Eintreffen der Polizei einen von Ihnen überführten Straftäter gesetzeskonform festhalten. Zu den entsprechenden Ausbildungsinhalten zählen diesbezüglich zudem das richtige Stellen von Strafanträgen, die besonderen Merkmale der Anzeigenbearbeitung sowie der klassische Ablauf von Gerichtsverhandlungen. Die ZAD gewährleistet Ihnen hier im Vergleich zu einigen Privatanbietern von Detektivausbildung eine permanent hohes Ausbildungsniveau.

Die Ausbildung selbst wird von der ZAD dabei als dynamischer Prozess angesehen. Das bedeutet: Die Ausbildungsinhalte werden immer wieder neu an die aktuellen Erkenntnisse, die neuesten Methoden und moderne Techniken angepasst.. Die Ausbildung geht hierauf explizit ein und hilft Ihnen dabei, das für die jeweilige Situation beste Hilfsmittel mit dem größten Nutzen auszuwählen. Außerdem schaffen Sie mit der ZAD-Ausbildung zum Detektiv auch die Basis, um später die eigenen Berufschancen beispielsweise durch ein absolviertes Sicherheitsmanagement-Studium zu erweitern.

Ausbildung zum Detektiv – so sehen typische Ausbildungsinhalte bei ZAD aus:

1. Privatdetektiv

  • Observation
  • Fachkunde in Bezug auf die private Ermittlungstätigkeit
  • Ermittlung nach vermissten oder entführten Personen
  • Detaillierte Spurenkunde
  • Richtige und gezielte Nutzung von Foto und Video
  • Deeskalationstraining
  • Einsatz von Fangmitteln, Fallen und technischen Überwachungsmöglichkeiten

2. Gewerbe- und Industriedetektiv

  • Grundkenntnisse der Kriminologie
  • Kriminalistik und Fallanalyse in Theorie und Praxis
  • Grundlagen der Überwachungs- und Kontrolltätigkeit
  • Ermittlungstaktik und Ermittlungsdienst
  • Versicherungsbetrug
  • Lauschabwehr

3. Detektiv im Einzelhandel

  • Rechtliche und allgemeine Grundlagen
  • Umgang mit Gerichten und der Polizei
  • Anhalten und Ansprechen von verdächtigen Personen
  • Gestalten und Nutzen von Diebesfallen
  • Warensicherung
  • Fachkunde mit Observation und Taktik
  • Deeskalationstraining
  • Gezielte Objektanalyse

Von der Ausbildung zur eigenen Detektei – auch das ist möglich

Auch wenn Sie nicht als angestellter Detektiv arbeiten möchten, sondern Ihr Ziel eine eigene Detektei darstellt, ist eine Ausbildung bei ZAD unabdingbar. Zudem müssen Sie in diesem Fall aber natürlich auch noch kaufmännische und wirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen. Außerdem müssen Sie als Inhaber einer Detektei besondere Voraussetzungen erfüllen.

Auf einen Blick – die staatlichen Regelungen mit besonderer Relevanz

  • Der Beruf des Detektivs zählt zu den so bezeichneten Vertrauensberufen. Daher handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit in einem überwachungsbedürftigen Gewerbe.
  • Sie sind als Detektei-Gewerbetreibender gemäß § 150 Abs. 5 GewO gesetzlich dazu verpflichtet, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der entsprechenden Behörde vorzulegen.
  • Zudem müssen Sie nach § 30 Abs. 5 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ein Führungszeugnis beantragen und dieses dann den Behörden ebenfalls vorlegen.
  • Um ein Detektei-Gewerbe zu starten bzw. zu betreiben, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung (kurz: GewO).
  • Nach der Gewerbeanmeldung überprüft die jeweils zuständige Behörde unverzüglich die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden. Grundlage hierfür bildet § 38 GewO.
  • Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die zuständige Behörde die verlangten Auskünfte von Amts wegen einholen.
  • Werden bei der Überprüfung Verdachtsmomente für die mögliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gefunden, können die Behörden gemäß & 35 GewO das Betreiben eines Detektei-Gewerbes untersagen.

Kennen Sie eigentlich die Entwicklungsgeschichte von Detekteien und dem Berufsbild Detektiv?

Wenn Sie sich für den Detektivberuf interessieren und Sie eine entsprechende Ausbildung bei der ZAD mit der Möglichkeit auf ein IHK Abschluss oder auch anderen Institution absolvieren möchten, sollten Sie sich zuvor auch einmal mit der Historie von Detekteien und dem Detektivberuf auseinandersetzen. Denn die Entwicklung des Berufsbildes reicht über mehrere Jahrhunderte und weist etliche spannende Merkmale auf. Wir haben für Sie die entscheidendsten Vorkommnisse im Folgenden komprimiert zusammengefasst.

Eugène François Vidocq gilt als der Urvater für das heutige Detektei-Gewerbe

Die erste bekannte Detektei wurde bereits im Jahr 1833 von dem französischen Kriminalisten und Ex-Soldaten Eugène François Vidocq als Büro für universelle Information in Paris gegründet. Im Fokus stand dabei die Beschaffung von Informationen für die Industrie und Kaufmannschaft. Das neue Geschäftsmodell etablierte sich schnell: In mehreren französischen Städten entstanden in der Folgezeit weitere Detekteien nach dem Vorbild des Pariser Büros für universelle Informationen von Vidocq. Mitte des 18. Jahrhunderts wurden dann auch in England die ersten Detekteien gegründet. Grund hierfür war die ausufernde Kriminalität, die vor allem in London enorme Ausmaße annahm. Es war so schlimm, dass sich nach Einbruch der Dunkelheit der Großteil der Bevölkerung nicht mehr auf die Straße traute.

Die Bow Street Runners gelten als die ersten Detektive in England

Als es selbst am helllichten Tage verstärkt zu kriminellen Übergriffen kam, stellte der bekannte Schriftsteller, Satiriker und Rechtsanwalt Sir Henry Fielding eine Straßenpatrouille zusammen. Schon bald konnte dieser durchschlagende Erfolg im Kampf gegen die Kriminalität verbuchen. Die mit einer Doppellaufpistole auf Verbrecherjagd gehenden Frauen und Männer der Patrouille erhielten schnell einen sagenumwobenen Ruf, der sich in dem Namen Bow Street Runners manifestierte. Den Überlieferungen zufolge brachten die Bow Street Runners wieder Recht und Ordnung zurück auf Londons Straße. Gleichzeitig gilt die Patrouille und deren Erfolge im Kampf gegen das Verbrechen als Auslöser für das Entstehen von zahlreichen Detekteien in ganz Großbritannien.

Detektive in Deutschland – die historischen Wurzeln liegen in Berlin

In Deutschland sind die geschichtlichen Wurzeln von Detekteien und der Arbeit als Detektiv fest mit der Industrialisierung und den beiden Stätten Stettin und Berlin verknüpft. Im Zuge der im 19. Jahrhundert immer weiter voranschreitenden Industrialisierung bekamen Auskünfte und Informationen über geschäftliche Konkurrenten und Vertragspartner immer mehr Gewicht. Diesen Umstand nutzte im Jahr 1860 der Makler S. Salomon aus und gründete in Stettin ein so bezeichnetes Erkundungsbüro, das Industriebetriebe durch Informationsbeschaffung bei der Wahrung der kaufmännischen Interessen unterstützte. S. Salomon gilt seitdem als erster offizieller Privatdetektiv in Deutschland.

Anzahl an Detektiven und Aufgabengebiete vergrößern sich zusehends

Innerhalb kürzester Zeit entstanden dann auch Detektivbüros in vielen weiteren deutschen Städten. Als Gründer traten vornehmlich ehemalige Polizisten auf. Vor allem in Dresden und Berlin boomte das Geschäft mit Auskünften und Informationen. Allein in Berlin etablierten sich bis Ende des 19. Jahrhunderts rund zwei Dutzend Detektivbüros. Das war aber nicht mehr als eine Momentaufnahme. So wurden 1925 bereits rund 1320 Detekteien in Deutschland gezählt. Auch das Aufgabengebiet von Detektiven vergrößerte sich zusehends. Lag der Fokus anfangs noch auf der Informationsbeschaffung für die Industrie, nutzten jetzt auch immer mehr Privatpersonen die Dienste der Detekteien. Hinzu kamen zudem die Objektüberwachung und der Personenschutz.

Mehr als 5.000 Privatdetektive bieten aktuell ihre Dienste in Deutschland an

Als die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland übernahmen, war dann erst einmal Schluss mit dem Detektiv-Dasein. Detektive und die damit zusammenhängende Ermittlungsarbeit wurden per Gesetz vom 1. Februar 1939 komplett verboten. Die Renaissance des Detektei-Gewerbes ließ aber nicht lange auf sich warten. Nach dem Ende des Nazi-Regimes gründeten mehrere Detektive gemeinsam bereits 1946 wieder einen Detektiv-Verband. Fast 80 Jahre später arbeiten in Deutschland mittlerweile über 5.000 Privatdetektive, wie der Bund Internationaler Detektive schätzt. Zählt man die Kaufhausdetektive hinzu, sind es sogar deutlich mehr als 10.000 Privatermittler. Allerdings sollte hierbei berücksichtigt werden, dass ein Kaufhausdetektiv eher ein Bewacher ist und nicht wirklich viel mit dem Detektivberuf im ursprünglichen Sinn gemein hat. Die meisten Privatermittler moderner Prägung fordern hier dann auch eine klare Abgrenzung zu den Ladendetektiven.

 

Handyüberwachung: Wie Spy-Apps das Smartphone zur digitalen Wanze machen!

Wer heute illegal andere Menschen überwachen will, muss sich nicht mehr unbedingt die Mühe machen, Wanzen und andere Abhörgeräte vor Ort zu installieren. Smartphones werden über Spionage-Apps zu perfekten Abhörgeräten. Problematisch ist hier besonders, dass die Betroffenen die im Hintergrund laufenden Programme zunächst häufig nicht bemerken. Wenn die Abhöraktivitäten des Programms auffallen, ist der Schaden häufig schon entstanden. Dabei beschränken sich illegale Abhöraktionen längst nicht mehr auf Personen des öffentlichen Lebens oder auf Unternehmen. Auch im privaten Bereich spionieren sich Menschen aus vielen unterschiedlichen Motiven heraus aus. Auch, weil es ihnen so leicht gemacht wird. Kann man sich vor Handyüberwachung schützen? Worauf sollte man achten, damit das eigene Handy nicht zur digitalen Abhörstation wird?

Was die Handyüberwachung mit einer Spy-App für Betroffene bedeuten kann

Spionage-Apps überwachen alle Ihre Aktivitäten an Ihrem Smartphone. Dabei geht es um Inhalte wie Abfragen im Internet, Chats auf WhatsApp, Instagram oder auch Skype usw. Die Handyüberwachung ermittelt außerdem ununterbrochen Ihren Standort. Gebündelte Informationen geraten an den Überwachenden. Dieser ist in der Lage, auf sämtliche persönlichen Inhalte auf Ihrem Smartphone zurückzugreifen. Die verschiedenen Apps haben etwas abweichende Funktionsbereiche, im Wesentlichen sind sie sich aber ähnlich.

Funktionen der Spionage-Apps sind je nach Typ Software etwa:

  • Speicherung von Anrufprotokollen
  • Handyortung per GPS
  • Kontrolle über die Kalenderaktivitäten
  • Mitlesen von E-Mails und andere Nachrichten
  • Zugriffe auf Speichermedien wie Galerien mit Bildern
  • Kontrolle über Chat-Verläufe bei WhatsApp, Facebook und anderen
  • Überwachung und Speicherung von Webseitenverläufen
  • Abhören eines Raums
  • Abhören des Telefons selbst

Manche Spy-Apps ermöglichen auch, direkt auf bestimmte Funktionen der Smartphones zuzugreifen. So können bestimmte Anrufe gesperrt werden.

Nicht immer müssen Menschen, die Ihr Handy überwachen wollen, direkten Zugriff auf Ihr Gerät haben. Bösartige Software gelangt auch über Links und E-Mail-Anhänge auf das Gerät. Dabei sind die Grenzen zwischen Schadsoftware und Spy-Apps häufig fließend. Cyberkriminelle versuchen etwa, zunächst auf persönliche Daten wie Passwörter und Bankdaten zu kommen, um im nächsten Schritt diese Daten für weitere kriminelle Aktivitäten zu Ihren Lasten zu nutzen. Dabei bleibt die technische Entwicklung zu keiner Zeit stehen. Die Methoden und ebenso die kriminelle Energie in diesem Bereich werden ansteigend intensiver.

In dem Bereich Handyüberwachung tummeln sich unterschiedlicher Elemente. Manche haben es aus persönlichen Gründen auf Ihre Daten abgesehen, um sich beispielsweise an Ihnen zu rächen oder Sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Vielleicht findet es I Nachbar einfach spannend, bei Ihnen einmal eine Spionage-App auszuprobieren. Einfach genug ist die Anwendung. Andere betreiben Industriespionage mit Blick auf Ihre geschäftlichen Daten und Geheimnisse. Wieder andere suchen Ihre Opfer willkürlich aus, etwa über eine Schadsoftware im E-Mail-Anhang.

Funktioniert eine Handyüberwachung auch ohne eine Spy-App?

Dies ist mit verschiedenen elektronischen Geräten, die in der Nähe eines Smartphones positioniert werden können, möglich. Allerdings erfordert diese Art der Handyüberwachung meist erheblich mehr professionellen Sachverstand als die Installation einer Spionage-App auf einem Handy. Techniken dieser Art kommen deshalb eher im professionellen Bereich zum Einsatz. Auf der anderen Seite ist es möglich, verschiedene Maßnahmen zur Überwachung zu kombinieren. Insbesondere bei Industriespionage im geschäftlichen Bereich ist mit Kombinationen in diesem Feld zu rechnen.

Es gibt einige technische Möglichkeiten, ein Handy aus der Ferne zu überwachen. Dazu gehört beispielsweise auch der sogenannte IMSI-Catcher. Mit diesem Gerät wird Ihrem Smartphone vorgetäuscht, dass es sich in einem Funkmast einloggt. Das Abhören und die Handyüberwachung werden so ohne Spy-Apps möglich.

Polizei und Staatsanwaltschaft verfügen über weitere Möglichkeiten, um eine legale Handyüberwachung durchzuführen. Polizeiliche Maßnahmen werden Sie im Regelfall überhaupt nicht an Ihrem Smartphone bemerken. Hier wird vielfach über die Vermittlungsstelle beim Provider gearbeitet. Nachweisen lässt sich hingegen die sogenannte stille SMS, mit denen Ermittlungsbehörden ebenfalls eine Handyüberwachung durchführen können.

Woran man eine Handyüberwachung erkennen kann

Leicht sind, Spy-Apps auf dem eigenen Smartphone für den Laien nicht zu entdecken. Wer sich in diesem Bereich nicht auskennt, wird auch nicht so schnell misstrauisch. Ein Verdacht auf Überwachungsaktivitäten regt sich häufig erst dann, wenn private, geschäftliche oder intime Informationen nach außen dringen. Ebenso, wenn im Geschäftsleben jemand plötzlich viele seiner angestammten Kunden verliert. Beim Verdacht auf illegales Abhören rückt das Handy nicht immer sofort in den Fokus. Das sollte es aber, weil es bestimmte Apps neugierigen Menschen so einfach machen, das Handy anderer Menschen abzuhören.

Auffällig können Aktivitäten von Spionage-Apps werden, weil sie aufgrund ihrer vielen Funktionen zu verdächtigen Veränderungen in der Nutzung des Handys führen können.

Achten Sie zum Beispiel darauf, ob Ihr Smartphone plötzlich

  • … einen unerklärlichen hohen Datenverbrauch aufweist. Spy-Apps nehmen nicht nur Informationen auf, sondern versenden
    Sie auch an den Überwachenden. Diese Aktivität kann den Datenverbrauch steigern.
  • … unerwartete und unerklärliche Einschränkungen der Leistung zeigt. Die im Hintergrund laufenden Überwachungsprogramme
    belasten den Arbeitsspeicher sowie die Leistung der CPU.
  • … seltsame SMS-Nachrichten mit kryptischen Buchstabenkombinationen oder Symbolen empfängt.
  • … sich mit seinem Akku ungewöhnlich intensiv erhitzt.
  • … sich nicht mehr einfach ausschalten lässt.
  • … einen ungewöhnlich hohen Akkuverbrauch aufweist.
  • … Ihnen nicht bekannte Programme und Apps hat. Allerdings sind die meisten Spy-Apps auf dem Telefon versteckt, das Symbol für
    das Programm erscheint nicht in der Liste der von Ihnen selbst installierten Apps.

Spy-Apps gibt es für Android und für iPhone. Sie sind mit dem einen oder anderen Betriebssystem nicht besser vor den Spionageprogrammen geschützt. Ebenso können manche Programme zur Handyüberwachung arbeiten, ohne dass eine Software oder eine App auf dem Smartphone installiert wird. Das gilt jedenfalls nach derzeitigem Kenntnisstand speziell für iPhones. Die technische Entwicklung schreitet hier aber für alle Arten von Betriebssystemen weiter voran, sodass physischer Kontakt zu einem Gerät mit dem Herunterladen einer Software zukünftig in allen Bereichen nicht mehr nötig sein wird. Die Handyüberwachung in ihrer illegalen Form wird technisch ausgereifter und noch einfacher.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Handyüberwachung vermuten? Kann man sich vor Handyüberwachung durch Spy-Apps und anderen illegalen Abwehrmaßnahmen schützen?

Forensische Gutachten und weitere Untersuchungsmaßnahmen

Eine erfahrene Detektei wie wir können Ihnen verschiedene Lösungen anbieten, wenn Sie vermuten, dass Ihr Handy überwacht wird.

Indem Sie uns Ihr Smartphone zur Untersuchung zur Verfügung stellen, können wir Abwehraktivitäten durch Spy-Apps, durch Behörden und/oder durch Fernüberwachung regelmäßig nachweisen.

Sie erhalten einen Bericht, der gerichtverwertbar ist und primär alle illegalen Abhöraktionen aufzeigt. Bei der Untersuchung können wir auch oft feststellen, an welche IP-Adresse die Daten gehen. Das ist wichtig, weil Spionage-Apps nicht selten mit anderen Schadprogrammen kombiniert werden.

Die Beweissicherung ist relevant, damit Sie später nachweisen können, auf welchem Wege illegal persönliche, geschäftliche oder intime Informationen nach außen gelangt sind. Gerade im Bereich der Unternehmen können sich so auch Möglichkeiten ergeben, Industriespionen auf die Schliche zu kommen.

Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie dem Urheber der Handyüberwachung auf die Spur kommen wollen. Das können im privaten Bereich Menschen sein, die Ihnen einmal nah gestanden haben und die Sie jetzt mutwillig schädigen wollen. Wenn Sie in der Öffentlichkeit stehen, sind viele Menschen daran interessiert, aus persönlichen Informationen über Ihr Privatleben Kapital zu schlagen.

Wir beraten Sie umfassend zum Thema Handyüberwachung. Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Sie umfassender überwacht werden, können wir auch nach Abhörgeräten im Wohn- oder Geschäftsbereich suchen. Wie wir bereits festgestellt haben, steht die Handyüberwachung nicht immer allein.

Beratung zum Abhörschutz

Auch wenn es nicht so scheint, sind Sie illegalen Aktivitäten der Handyüberwachung nicht hilflos ausgeliefert. Wir zeigen Ihnen Maßnahmen auf, mit denen Sie sich vor der illegalen Übertragung von Spy-Apps am besten schützen können. Der vorbeugende Abhörschutz ist die deutlich bessere Variante im Vergleich zur Schadensbegrenzung bei bereits erfolgten illegalen Überwachungsmaßnahmen. Wir sind als Detektei in diesem Bereich spezialisiert und stehen Ihnen als erfahrene Ratgeber zur Verfügung.

Hier bereits einige Tipps, um sich vor Spy-Apps zu schützen:

  1. Geben Sie das Telefon nicht in fremde Hände.
  2. Nutzen Sie keine öffentlichen, ungeschützten WLAN-Netze.
  3. Installieren Sie eine aktuelle Anti-Viren- und Anti-Spy-Software.
  4. Lassen Sie neue, installierte Apps nicht auf das Mikrofon oder die Kamera des Telefons zugreifen.
  5. Sorgen Sie für einen möglichst sicheren Browser.
  6. Aktualisieren Sie die Programme auf dem Telefon wie vorgeschrieben, um mögliche Sicherheitslücken zeitnah zu schließen.
  7. WLAN und Bluetooth sollten deaktiviert werden, wenn Sie die Funktionen gerade nicht benötigen.
  8. Bleiben Sie achtsam bei verdächtigen Links und E-Mail-Anhängen. Ignorieren Sie diese im Zweifelsfall.
  9. Deaktivieren Sie Google-Tracking.

Sie möchten noch mehr über Abhörschutz und Handyüberwachung erfahren?

Wenden Sie sich an uns. Sie können mit uns gerne ein unverbindliches Telefonat führen.

Bitte beachten Sie, aber wenn Sie nur ansatzweise denken abgehört oder ausgespäht zu werden uns nicht von ihren Räumlichkeiten ihrem KFZ oder über ihr eigenes Handy, uns zu kontaktieren.