Interne Täter erkennen: Ermittlungsansätze bei Betrug durch Mitarbeiter
Interner Betrug ist ein Thema, über das niemand gern spricht. Trotzdem…
Vertrauliche Gespräche sind in vielen Situationen im Privatleben und Unternehmen oft kritisch: bei Preisverhandlungen, Personalthemen, strategischen Entscheidungen, Ausschreibungen, Streitfällen oder sensiblen Privatangelegenheiten. In einem Wirtschaftsraum wie dem Rhein‑Main‑Gebiet – mit vielen Dienstleistern, Lieferketten, Besucherverkehr und internationaler Vernetzung – steigt gleichzeitig die Angriffsfläche: Informationen können nicht nur digital abfließen, sondern auch ganz klassisch über versteckte Mikrofone, Kameras oder manipulierte Infrastruktur.
Unsere Lauschabwehr (Abhörschutz/Abhörsicherheit) in Rüsselsheim am Main setzt genau dort an: Wir prüfen Räume, Objekte und Systeme fachkundig auf Abhörtechnik und kompromittierende Technik, identifizieren Risiken und schaffen messbar mehr Sicherheit – diskret, strukturiert und dokumentiert.
Und wenn der Verdacht über „nur“ Abhören hinausgeht, erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand: Lauschabwehr & IT‑Forensik, auf Wunsch gerichtsfest dokumentiert – inklusive Gutachten durch unseren eigenen zertifizierten Sachverständigen.
Lauschabwehr (häufig auch TSCM – Technical Surveillance Counter‑Measures) ist die systematische Suche nach technischen Mitteln, die vertrauliche Informationen ausspähen oder übertragen können. Dazu zählen unter anderem:
Wichtig: Professioneller Abhörschutz ist mehr als „einmal mit dem Gerät durch den Raum laufen“. Seriöse Lauschabwehr kombiniert Methodik, Erfahrung, Mess‑ und Prüftechnik sowie die Fähigkeit, Auffälligkeiten richtig zu bewerten (Fehlalarme vermeiden, echte Funde sicher einordnen).
Rüsselsheim ist ein bedeutender Industrie‑ und Wirtschaftsstandort im Rhein‑Main‑Gebiet. Dort treffen Büros, Produktionsumfelder, Logistik, Dienstleister, internationale Kontakte und hoher Pendler‑/Besucherverkehr aufeinander. Das sorgt für Dynamik – aber auch für Situationen, in denen Vertraulichkeit besonders wichtig ist, zum Beispiel:
Abhörschutz ist sinnvoll, wenn ein konkreter Verdacht besteht – oder wenn die Inhalte so sensibel sind, dass Sie Risiken gar nicht erst entstehen lassen möchten.
Wir führen eine strukturierte Überprüfung durch, abhängig von Anlass, Risiko und Objekt:
Dabei betrachten wir nicht nur „den Raum“, sondern auch typische Einbring‑ und Versteckpunkte: Stromversorgung, Leuchten, Präsentations‑ und Konferenztechnik, Möbel, Deko, Anschlussfelder, Kabelwege, abgehängte Decken, Technikschränke.
Eine einzelne Prüfung ist wertvoll – noch besser ist ein Konzept, das dauerhaft schützt. Wir unterstützen u. a. bei:
Manchmal steckt hinter „Abhören“ in Wahrheit ein digitaler Angriff: kompromittierte Accounts, Spyware, manipulierte Laptops oder unbemerkte Cloud‑Freigaben. Hier kommt unsere IT‑Forensik ins Spiel:
Auf Wunsch erstellen wir eine gerichtsfeste Dokumentation und – je nach Bedarf – ein Gutachten durch unseren eigenen zertifizierten Sachverständigen. Das ist besonders relevant bei:
Wir klären strukturiert:
Wir planen die Prüfung so, dass sie zu Ihrem Szenario passt (statt Standardpaket):
Je nach Umfang kombinieren wir:
Wenn wir Auffälligkeiten sehen:
Sie erhalten:
Viele Sicherheitsprobleme entstehen schleichend. Mit wenigen, konsequenten Regeln wird Abhörschutz deutlich wirksamer:
Wenn Sie möchten, entwickeln wir daraus eine pragmatische Abhörsicherheit‑Routine, die sich in Ihren Alltag integriert.
Lauschabwehr richtet sich gegen technische Abhörmaßnahmen in der physischen Umgebung (z. B. Mikrofone, Kameras, Funküberträger, manipulierte Konferenztechnik). IT‑Sicherheit fokussiert sich stärker auf digitale Angriffe (z. B. Phishing, Malware, unsichere Systeme).
In der Praxis überschneidet sich beides häufig. Genau deshalb bieten wir Lauschabwehr und IT‑Forensik aus einer Hand.
Sinnvoll ist eine Prüfung insbesondere:
Wir starten mit einer kurzen Risiko‑Einordnung und prüfen danach systematisch:
Ja. Abhörschutz betrifft nicht nur klassische Meetingräume. Fahrzeuge, Homeoffice‑Setups und mobile Arbeitsumgebungen sind häufig unterschätzte Risikozonen – gerade wenn dort vertrauliche Telefonate oder Videokonferenzen stattfinden.
Dann zählt ein ruhiges, fachlich sauberes Vorgehen. Wir:
Eine Prüfung der eigenen Räume und Technik zur Gefahrenabwehr ist grundsätzlich möglich. Die rechtliche Bewertung hängt aber stark vom Einzelfall ab (z. B. Eigentum, Mietverhältnisse, Mitarbeiter‑/Besucherbezug, Datenschutz).
Wenn es um rechtliche Schritte geht, empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer anwaltlichen Vertretung. Technisch liefern wir die sauber dokumentierte Grundlage.
Die Kosten hängen ab von:
Sie erhalten von uns eine transparente Einschätzung nach dem Erstgespräch – ohne pauschale „Lockpreise“, die später nicht zur Realität passen.
Das hängt vom Umfang ab. Ein einzelner Raum kann – je nach Risiko und Ausstattung – deutlich schneller geprüft werden als mehrere Etagen mit Technik‑ und Nebenräumen. Wichtig ist: Gründlichkeit vor Geschwindigkeit, denn oberflächliche Prüfungen liefern oft nur ein trügerisches Sicherheitsgefühl.
Ja. Sie erhalten eine verständliche Dokumentation, die sich intern nutzen lässt (z. B. für Geschäftsführung, Compliance, IT, Security).
Wenn Sie eine Version benötigen, die für juristische Auseinandersetzungen geeignet ist, liefern wir das auf Wunsch als gerichtsfeste Dokumentation – optional inklusive Gutachten.
Wir geben konkrete, umsetzbare Empfehlungen – zum Beispiel:
LB Detektive GmbH – Lauschabwehr | Abhörschutz | Abhörsicherheit für Rüsselsheim
TSCM · Cyber-Security · IT-/Mobile-Forensik gerichtsfeste Gutachten
(Bundesweit & international zu Festpreisen ohne An- und Abfahrtskosten)
Nehmen Sie mit uns für eine Beratung Kontakt auf!
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*HINWEIS
Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen.
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