Die LB Detektei / LB Gruppe erweitert ihre professionelle Lauschabwehr um eine zusätzliche digitale Vor-Ort-Prüfung: Ab sofort können Windows-PCs und Macs während eines Lauschabwehreinsatzes auf technisch erkennbare Hinweise auf Spyware, Malware, unerwünschte Fernzugriffe und andere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten überprüft werden. Bestandteil des Quick-Checks ist auch die Analyse der für das untersuchte Gerät relevanten Netzwerkkommunikation.
Die zusätzliche Prüfung eines Windows-PCs oder Macs kostet 595,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Gerät und umfasst auch die relevante Netzwerkanalyse. Dieser Preis gilt ausschließlich als Zusatzleistung in Verbindung mit einer beauftragten Lauschabwehrüberprüfung der LB Detektei / LB Gruppe; eine separate Vor-Ort-Prüfung zum Preis von 595,00 Euro ist nicht buchbar.
Smartphones und Tablets werden bei unseren Lauschabwehreinsätzen weiterhin ohne zusätzliche Berechnung einem technischen Quick-Check unterzogen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur digitalen Forensik: Ein Quick-Check ist keine vollständige forensische Tiefenanalyse. Er dient dazu, unmittelbar erkennbare technische Auffälligkeiten festzustellen, diese fachlich einzuordnen und zu beurteilen, ob eine weitergehende Untersuchung des jeweiligen Endgeräts sinnvoll oder erforderlich ist.
Warum moderne Lauschabwehr nicht am Raum enden sollte
Bei Lauschabwehr denken viele zunächst an versteckte Mikrofone, Funkwanzen oder Kameras. Diese Angriffsmöglichkeiten sind weiterhin relevant und Bestandteil einer professionellen technischen Untersuchung. Die Kommunikationsumgebung in Unternehmen und Privathaushalten hat sich jedoch grundlegend verändert.
In Besprechungsräumen, Büros und privaten Arbeitsbereichen befinden sich heute regelmäßig Notebooks, Smartphones, Tablets, WLAN-Komponenten, Bluetooth-Geräte, Videokonferenzsysteme und andere vernetzte Technik.
Wenn vertrauliche Informationen unerklärlicherweise nach außen gelangen, sollte deshalb nicht bereits vor Beginn der Untersuchung davon ausgegangen werden, dass zwingend ein klassisches Abhörgerät vorhanden sein muss.
Informationen können über unterschiedliche technische Wege betroffen sein. Neben einer versteckten Abhöreinrichtung können beispielsweise ein kompromittierter Computer, eine unerwünschte Fernzugriffsmöglichkeit, Schadsoftware oder andere digitale Sicherheitsprobleme untersucht werden müssen.
Die zusätzliche Computerprüfung erweitert unsere Lauschabwehr deshalb um eine digitale Untersuchungsebene direkt am Einsatzort.
Was ist der Windows- und Mac-Quick-Check?
Der Quick-Check ist eine technische Erstprüfung eines Windows-PCs oder Macs im Zusammenhang mit einem bestehenden Lauschabwehrauftrag.
Die Untersuchung konzentriert sich auf technisch erkennbare Auffälligkeiten, die für einen möglichen Überwachungs-, Fremdzugriffs- oder Informationsabfluss relevant sein können.
Die entscheidende Fragestellung lautet:
Gibt es auf dem untersuchten Computer oder in dessen relevanter Netzwerkkommunikation technische Anhaltspunkte, die eine weitergehende IT-forensische Untersuchung erforderlich machen?
Damit bildet der Quick-Check eine sinnvolle Schnittstelle zwischen der technischen Lauschabwehr vor Ort und einer gegebenenfalls anschließend notwendigen IT-forensischen Tiefenanalyse.
Was wird bei einem Windows-PC oder Mac überprüft?
Welche Bereiche konkret untersucht werden können, hängt vom Betriebssystem, der Systemkonfiguration, den vorhandenen Zugriffsrechten und der jeweiligen Verdachtslage ab.
Ein privat genutztes MacBook besitzt beispielsweise eine andere technische Umgebung als ein zentral administrierter Windows-Arbeitsplatz innerhalb eines Unternehmens.
Je nach System können unter anderem folgende Bereiche in die technische Erstprüfung einbezogen werden:
- laufende Prozesse und Anwendungen
- installierte Programme
- unbekannte oder auffällige Software
- Autostart-Einträge
- Hintergrunddienste
- erkennbare Persistenzmechanismen
- Remote-Access- und Fernwartungssoftware
- Benutzerkonten und Berechtigungen
- sicherheitsrelevante Systemkonfigurationen
- aktive Netzwerkverbindungen
- auffällige Kommunikationsziele
- relevante DNS-Aktivitäten
- weitere technisch erkennbare Hinweise auf mögliche Manipulationen oder Fremdzugriffe
Die einzelnen Feststellungen werden nicht isoliert betrachtet. Entscheidend ist die technische Einordnung im Zusammenhang mit dem untersuchten Gerät und der konkreten Situation.
Was bedeutet die Prüfung auf Spyware konkret?
Spyware ist kein einzelnes Programm und auch kein einheitlicher technischer Zustand. Der Begriff umfasst unterschiedliche Software, Funktionen und Angriffsmethoden, mit denen Informationen ohne Wissen oder Zustimmung des berechtigten Nutzers erfasst oder weitergegeben werden können.
Eine technische Prüfung auf mögliche Spyware besteht deshalb nicht lediglich darin, nach bekannten Programmnamen zu suchen.
Je nach System können unterschiedliche technische Indikatoren relevant sein. Dazu gehören beispielsweise auffällige Prozesse, ungewöhnliche Autostart-Mechanismen, unbekannte Hintergrunddienste, Fernzugriffsmöglichkeiten oder Netzwerkaktivitäten, die nicht zur erwarteten Nutzung des Computers passen.
Ein einzelner auffälliger Eintrag ist allerdings noch kein Beweis für eine Kompromittierung.
Moderne Betriebssysteme und Anwendungen erzeugen zahlreiche Prozesse und Netzwerkverbindungen. Cloud-Dienste, Sicherheitssoftware, Updates, Synchronisationsdienste oder legitime Administrationswerkzeuge können auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen.
Deshalb muss zwischen einem technischen Befund und dessen tatsächlicher Bedeutung unterschieden werden.
Fernzugriff ist nicht automatisch ein Angriff
Besondere Aufmerksamkeit können Programme erhalten, die einen Fernzugriff auf einen Computer ermöglichen.
Remote-Access- und Fernwartungssoftware wird allerdings auch vollkommen legitim eingesetzt. Unternehmen nutzen entsprechende Lösungen für IT-Support und Systemadministration. Auch Privatpersonen verwenden Fernzugriffsmöglichkeiten für Support oder den Zugriff auf eigene Geräte.
Die bloße Installation einer solchen Software beweist deshalb keinen unerlaubten Zugriff.
Relevant kann eine Feststellung beispielsweise werden, wenn eine Anwendung dem Nutzer oder der zuständigen IT-Abteilung unbekannt ist, nicht zur vorgesehenen Systemumgebung gehört oder weitere technische Auffälligkeiten hinzukommen.
Die Bewertung des Kontextes ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil einer seriösen technischen Prüfung.
Warum gehört die Netzwerkanalyse zur Computerprüfung?
Ein Computer arbeitet heute praktisch nie isoliert. Windows und macOS kommunizieren ständig mit lokalen und externen Systemen.
Browser kontaktieren Webserver, Betriebssysteme laden Updates, E-Mail-Programme verbinden sich mit Mailservern, Cloud-Anwendungen synchronisieren Daten und Sicherheitssoftware kommuniziert mit ihren Diensten.
Netzwerkverkehr ist daher zunächst vollkommen normal.
Für die Untersuchung kann jedoch entscheidend sein, welche Anwendung mit welchem Ziel kommuniziert und ob diese Kommunikation zur erwarteten Nutzung des Computers passt.
Aus diesem Grund wird beim neuen Quick-Check nicht ausschließlich der Computer selbst betrachtet. Auch relevante Netzwerkaktivitäten des untersuchten Systems können in die technische Bewertung einbezogen werden.
Was kann bei der Netzwerkkommunikation untersucht werden?
Der Umfang richtet sich nach der vorhandenen technischen Umgebung und der jeweiligen Untersuchungssituation.
Betrachtet werden können beispielsweise:
- aktive Netzwerkverbindungen des untersuchten Computers
- externe Kommunikationsziele
- auffällige oder unerwartete Verbindungen
- Netzwerkaktivitäten relevanter Prozesse
- erkennbare Remote-Verbindungen
- DNS-Kommunikation
- weitere Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Netzwerkdiensten
Auch hier gilt: Eine Verbindung zu einer unbekannten IP-Adresse oder Domain ist für sich genommen kein Beweis für einen Angriff.
Viele legitime Programme verwenden Cloud-Infrastrukturen, Content-Delivery-Netzwerke oder wechselnde Server. Eine belastbare Bewertung entsteht deshalb erst durch den Zusammenhang zwischen Prozess, Kommunikationsziel, Systemkonfiguration und konkreter Verdachtslage.
Netzwerkanalyse bedeutet nicht vollständige Netzwerkforensik
Die beim Quick-Check durchgeführte Betrachtung der Netzwerkkommunikation ist von einer vollständigen Netzwerkforensik zu unterscheiden.
Ein Unternehmensnetzwerk mit zahlreichen Clients, Servern, Firewalls, VPN-Verbindungen, VLANs, Cloud-Systemen, Active Directory und zentralen Protokollierungsdiensten kann nicht im Rahmen einer kompakten Endgeräteprüfung vollständig untersucht werden.
Ergeben sich Hinweise darauf, dass nicht nur der einzelne Computer, sondern weitere Teile der Infrastruktur betroffen sein könnten, muss der Untersuchungsumfang entsprechend angepasst werden.
Diese Abgrenzung ist wichtig, damit aus einem Quick-Check keine weitergehenden Schlussfolgerungen gezogen werden, die durch den tatsächlichen Untersuchungsumfang nicht gedeckt sind.
Wie ergänzen sich Lauschabwehr und Computerprüfung?
Ein typisches Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang:
In einem Besprechungsraum finden regelmäßig vertrauliche Vertrags- oder Strategiegespräche statt. Nach mehreren Besprechungen entsteht der Verdacht, dass externe Personen Kenntnisse über interne Inhalte besitzen.
Bei einer professionellen Lauschabwehr werden mögliche physische und elektronische Übertragungswege untersucht. Abhängig vom Objekt und der Verdachtslage können unter anderem Funkaktivitäten, elektronische Komponenten, Leitungen, versteckte Mikrofone, Kameras und weitere technische Auffälligkeiten berücksichtigt werden.
Während der vertraulichen Besprechungen befindet sich jedoch regelmäßig auch ein Notebook im Raum.
Würde dieses Gerät grundsätzlich von der Untersuchung ausgeschlossen, bliebe ein möglicher digitaler Informationsweg zunächst unbeachtet.
Die zusätzliche Windows- oder Mac-Prüfung ermöglicht es, ein für den Sachverhalt relevantes Endgerät unmittelbar in die technische Erstbewertung einzubeziehen.
Der Quick-Check beantwortet eine andere Frage als die IT-Forensik
Quick-Check und forensische Tiefenanalyse verfolgen unterschiedliche Ziele.
Der Quick-Check untersucht den gegenwärtig technisch erkennbaren Zustand und sucht nach Auffälligkeiten, die für den bestehenden Verdacht relevant sein können.
Eine forensische Tiefenanalyse geht deutlich weiter. Sie wird insbesondere dann erforderlich, wenn konkrete Vorgänge rekonstruiert oder bestimmte Fragestellungen nachvollziehbar beantwortet werden sollen.
Dazu können beispielsweise folgende Fragen gehören:
- Wann wurde eine bestimmte Anwendung installiert?
- Wann wurde ein Benutzerkonto verwendet?
- Gab es in einem bestimmten Zeitraum einen möglichen Fremdzugriff?
- Welche Programme wurden ausgeführt?
- Welche Dateien wurden geöffnet oder verändert?
- Wurden externe Datenträger angeschlossen?
- Welche Systemereignisse lassen sich zeitlich zuordnen?
- Gibt es digitale Artefakte zu einem konkreten Sicherheitsvorfall?
- Lassen sich Hinweise auf Datenübertragungen feststellen?
- Müssen digitale Spuren nachvollziehbar gesichert und dokumentiert werden?
Solche Fragestellungen können mit einem kompakten Vor-Ort-Check nicht abschließend beantwortet werden.
Wann ist eine forensische Tiefenanalyse sinnvoll?
Eine weitergehende Untersuchung kann insbesondere dann angezeigt sein, wenn beim Quick-Check relevante Auffälligkeiten festgestellt werden oder bereits vor der Untersuchung konkrete historische Fragestellungen bestehen.
Dann kann eine kontrollierte forensische Sicherung des betroffenen Systems erforderlich werden.
Die eigentliche Auswertung erfolgt anschließend mit spezialisierten forensischen Werkzeugen und einer auf den Untersuchungsauftrag abgestimmten Methodik.
Die LB Gruppe setzt hierfür abhängig vom jeweiligen System und Untersuchungsziel unter anderem Cellebrite Inspector, X-Ways Forensics und Belkasoft ein.
Die Verwendung unterschiedlicher Lösungen ist sinnvoll, weil sich Werkzeuge hinsichtlich unterstützter Systeme, Dateisysteme, Artefakte und Analysemöglichkeiten unterscheiden.
Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl eingesetzter Programme, sondern die fachgerechte Auswahl und Bewertung der für die jeweilige Fragestellung geeigneten Untersuchungsmethoden.
Weitere Informationen zu einer detaillierten Untersuchung finden Sie auch unter Spionagesoftware auf Windows und Mac erkennen.
Warum ein Quick-Check keine vollständige Entwarnung geben kann
Eine seriöse technische Untersuchung muss ihre Grenzen klar benennen.
Werden bei einem Quick-Check keine relevanten Auffälligkeiten festgestellt, bedeutet dies nicht automatisch, dass jede theoretisch mögliche Form eines vergangenen oder aktuellen Angriffs ausgeschlossen wurde.
Die Nachweisbarkeit hängt unter anderem von der eingesetzten Angriffsmethode, dem Betriebssystem, dem Zeitpunkt eines möglichen Vorfalls, vorhandenen Protokollen und digitalen Artefakten sowie von der Untersuchungstiefe ab.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem aktuellen Zustand und einem historischen Ereignis.
Ein Quick-Check kann aktuelle technische Auffälligkeiten erkennen. Soll dagegen beispielsweise rekonstruiert werden, was vor mehreren Wochen oder Monaten auf einem Computer geschehen ist, kann eine forensische Tiefenanalyse erforderlich sein.
Eine Auffälligkeit ist noch kein Beweis für Hacking
Auch die umgekehrte Schlussfolgerung wäre technisch problematisch.
Ein unbekannter Prozess, eine ungewöhnliche Anwendung oder eine externe Netzwerkverbindung beweist allein keinen Hackerangriff.
Technische Auffälligkeiten müssen verifiziert und in den jeweiligen Kontext eingeordnet werden.
Gerade bei modernen Windows- und Mac-Systemen existieren zahlreiche legitime Hintergrundprozesse, Cloud-Dienste, Sicherheitslösungen und Administrationsfunktionen.
Die Aufgabe einer fachlichen Untersuchung besteht deshalb nicht darin, möglichst viele vermeintlich verdächtige Einträge zu präsentieren, sondern relevante technische Feststellungen von normalen Systemaktivitäten zu unterscheiden.
Verdächtige Software nicht vorschnell löschen
Wird bei der Untersuchung eine möglicherweise relevante Auffälligkeit festgestellt, sollte nicht automatisch sofort eine Anwendung gelöscht, das System bereinigt oder der Computer zurückgesetzt werden.
Solche Veränderungen können vorhandene digitale Spuren beeinflussen.
Wenn eine spätere forensische Untersuchung oder Beweissicherung in Betracht kommt, sollte deshalb zunächst entschieden werden, ob eine forensische Sicherung erforderlich ist.
Erst anschließend kann festgelegt werden, welche technischen Schutz- oder Bereinigungsmaßnahmen sinnvoll sind.
Smartphones und Tablets werden weiterhin kostenlos mitgeprüft
Die neue kostenpflichtige Windows- und Mac-Prüfung ändert nichts an unserer bisherigen Vorgehensweise bei mobilen Endgeräten.
Relevante Smartphones und Tablets werden im Rahmen einer beauftragten Lauschabwehrüberprüfung weiterhin ohne zusätzliche Berechnung einem technischen Quick-Check unterzogen.
Mobile Geräte sind bei einem Überwachungsverdacht besonders relevant, weil sie zahlreiche Kommunikations- und Sensorfunktionen in einem einzigen System vereinen. Dazu gehören unter anderem Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Mikrofon, Kamera, Standortdienste, Messenger, E-Mail und Cloud-Anbindungen.
Der mobile Quick-Check kann bereits technische Anhaltspunkte liefern, die eine weitergehende Untersuchung sinnvoll erscheinen lassen.
Auch der Smartphone-Quick-Check ersetzt keine Mobile-Forensik
Die kostenlose Mitprüfung eines Smartphones oder Tablets ist ebenfalls als technische Erstprüfung zu verstehen.
Sie ersetzt keine vollständige Mobile-forensische Tiefenanalyse.
Sollen beispielsweise konkrete Zeiträume rekonstruiert, System- und App-Artefakte detailliert ausgewertet, Kommunikationsvorgänge untersucht oder digitale Beweise nachvollziehbar gesichert werden, ist eine weitergehende Mobile-Forensik erforderlich.
Der Quick-Check kann damit eine wichtige erste Entscheidung ermöglichen: Gibt es erkennbare Anhaltspunkte, die eine detailliertere Untersuchung des mobilen Endgeräts rechtfertigen?
Warum die Kombination besonders für Unternehmen sinnvoll sein kann
In Unternehmen treffen physische und digitale Informationswege unmittelbar aufeinander.
Ein moderner Besprechungsraum kann neben klassischen technischen Komponenten beispielsweise Notebooks, Smartphones, Videokonferenzsysteme, Displays, Netzwerkanschlüsse, WLAN und Bluetooth-Geräte enthalten.
Bei einem vermuteten Informationsabfluss ausschließlich nach einer Funkwanze zu suchen, würde deshalb nur einen möglichen Angriffsweg berücksichtigen.
Abhängig vom Auftrag können bei einer umfassenden Betrachtung verschiedene Ebenen relevant sein:
- Räume und deren technische Umgebung
- Funkaktivitäten
- elektronische Komponenten
- Leitungen und Kommunikationswege
- versteckte Mikrofone und Kameras
- Smartphones und Tablets
- Windows-PCs und Macs
- relevante Netzwerkkommunikation
Welche Bereiche tatsächlich untersucht werden müssen, richtet sich nach der konkreten Verdachtslage, dem Schutzbedarf und der technischen Umgebung des Auftraggebers.
Welche Computer sind bei Unternehmen besonders relevant?
Bei größeren Unternehmen ist es häufig weder erforderlich noch wirtschaftlich sinnvoll, jeden Arbeitsplatzrechner in einen zusätzlichen Quick-Check einzubeziehen.
Vorrangig können Systeme ausgewählt werden, die für den konkreten Sachverhalt oder besonders schützenswerte Informationen relevant sind.
Dazu können beispielsweise Computer aus folgenden Bereichen gehören:
- Geschäftsführung und Vorstand
- Forschung und Entwicklung
- Projektleitung
- Mergers & Acquisitions
- Rechtsabteilung
- Personalbereich
- Finanzen und Controlling
- Vertrieb bei vertraulichen Ausschreibungen
- Arbeitsplätze mit Zugriff auf besonders sensible Informationen
Auch ein Notebook, das regelmäßig bei vertraulichen Besprechungen verwendet wird, kann für den konkreten Untersuchungsauftrag besonders relevant sein.
Computerprüfung bei privaten Lauschabwehraufträgen
Auch bei Privatpersonen kann die zusätzliche Untersuchung eines Windows-PCs oder Macs sinnvoll sein.
Das kann beispielsweise bei einem konkreten Verdacht auf digitale Überwachung, unerklärlichen Fremdzugriffen, Nachstellung oder einem nicht erklärbaren Abfluss privater Informationen der Fall sein.
Gerade bei solchen Sachverhalten ist eine ergebnisoffene technische Vorgehensweise wichtig.
Eine Untersuchung soll einen bestehenden Verdacht weder automatisch bestätigen noch pauschal widerlegen. Entscheidend ist, welche objektivierbaren technischen Befunde tatsächlich festgestellt werden können.
Was bedeutet „Computer auf Hacking prüfen“?
Der Begriff Hacking wird im Alltag für sehr unterschiedliche Sicherheitsvorfälle verwendet.
Dahinter können beispielsweise kompromittierte Zugangsdaten, ein übernommenes E-Mail-Konto, Schadsoftware auf einem Computer, eine unerwünschte Fernwartung, ein Angriff auf das lokale Netzwerk oder ein Vorfall innerhalb eines Cloud-Kontos stehen.
Diese Szenarien erfordern unterschiedliche Untersuchungsmethoden.
Der Windows- und Mac-Quick-Check im Rahmen der Lauschabwehr konzentriert sich auf das untersuchte Endgerät und dessen relevante Netzwerkkommunikation.
Server, Cloud-Konten oder eine vollständige Unternehmensinfrastruktur sind nicht automatisch Bestandteil dieser Prüfung.
Was kostet der Windows- und Mac-Quick-Check?
Der Zusatzpreis beträgt 595,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro untersuchtem Windows-PC oder Mac.
Im vereinbarten Untersuchungsrahmen können unter anderem folgende Bereiche berücksichtigt werden:
- technische Erstprüfung des Windows-PCs oder Macs
- Betrachtung relevanter Prozesse und Anwendungen
- Prüfung auffälliger Fernzugriffs- und Remote-Funktionen
- Bewertung sicherheitsrelevanter Systemauffälligkeiten
- Betrachtung relevanter Netzwerkkommunikation
- fachliche Einordnung festgestellter Auffälligkeiten
- Bewertung eines möglichen weitergehenden forensischen Untersuchungsbedarfs
Häufige Fragen zur Windows-, Mac- und Netzwerkprüfung
Kann ein Windows-PC auf Spyware und Fremdzugriffe überprüft werden?
Ja. Im Rahmen eines Lauschabwehreinsatzes kann ein Windows-PC einem technischen Quick-Check unterzogen werden. Dabei können erkennbare Auffälligkeiten auf dem System und in der relevanten Netzwerkkommunikation berücksichtigt werden.
Kann auch ein Apple Mac untersucht werden?
Ja. Die Zusatzleistung ist sowohl für Windows-PCs als auch für Macs vorgesehen. Welche technischen Bereiche geprüft werden können, hängt von Betriebssystem, Konfiguration und Verdachtslage ab.
Ist die Netzwerkanalyse enthalten?
Ja. Die für das untersuchte Endgerät relevante Netzwerkkommunikation ist Bestandteil des Quick-Checks.
Wird dabei das gesamte Unternehmensnetzwerk untersucht?
Nein. Die Leistung ist keine vollständige Netzwerkforensik eines Unternehmens. Der Schwerpunkt liegt auf dem untersuchten Endgerät und den damit zusammenhängenden relevanten Netzwerkauffälligkeiten.
Kann jede Spyware durch den Quick-Check erkannt werden?
Nein. Ob eine Kompromittierung nachweisbar ist, hängt unter anderem von der eingesetzten Technik, dem Betriebssystem, vorhandenen digitalen Spuren und der Untersuchungstiefe ab. Deshalb ersetzt der Quick-Check keine vollständige forensische Analyse.
Was passiert, wenn eine Auffälligkeit festgestellt wird?
Der technische Befund wird zunächst fachlich eingeordnet. Besteht ein weitergehender Untersuchungsbedarf, kann anschließend eine forensische Sicherung und detaillierte IT-forensische Analyse sinnvoll sein.
Welche forensischen Programme können anschließend eingesetzt werden?
Abhängig von System und Fragestellung arbeitet die LB Gruppe bei weitergehenden Untersuchungen unter anderem mit Cellebrite Inspector, X-Ways Forensics und Belkasoft.
Werden Smartphones und Tablets bei der Lauschabwehr weiterhin kostenlos mitgeprüft?
Ja. Relevante Smartphones und Tablets werden bei einer beauftragten Lauschabwehr weiterhin ohne zusätzliche Berechnung einem technischen Quick-Check unterzogen.
Ist der Smartphone-Quick-Check eine vollständige forensische Untersuchung?
Nein. Er dient der technischen Erstbewertung und kann bereits relevante Anhaltspunkte liefern. Eine detaillierte Mobile-forensische Untersuchung ist eine eigenständige Leistung.
Digitale Endgeräte sinnvoll in die Lauschabwehr einbeziehen
Die Erweiterung um Windows- und Mac-Systeme trägt der technischen Realität moderner Arbeits- und Kommunikationsumgebungen Rechnung.
Bei einem Verdacht auf Informationsabfluss sollte die Untersuchung nicht vorschnell auf einen einzigen möglichen Übertragungsweg reduziert werden. Räume, technische Komponenten, mobile Endgeräte, Computer und Netzwerkkommunikation können abhängig vom konkreten Sachverhalt unterschiedliche Rollen spielen.
Der neue Quick-Check ermöglicht es, einen relevanten Windows-PC oder Mac unmittelbar beim Lauschabwehreinsatz technisch einzubeziehen und festgestellte Auffälligkeiten bereits vor Ort fachlich zu bewerten.
Ergeben sich daraus weitergehende Fragestellungen, kann anschließend gezielt entschieden werden, ob eine forensische Tiefenanalyse beispielsweise mit Cellebrite Inspector, X-Ways Forensics oder Belkasoft erforderlich ist.
Damit bleibt die Aufgabenverteilung klar: Der Quick-Check dient der technischen Erstbewertung. Die IT- oder Mobile-Forensik dient der detaillierten Untersuchung und Rekonstruktion konkreter digitaler Sachverhalte.