Wirtschaftskriminalität – betriebliche Ermittlungen Wir klären die Taten auf!

Erfolgreiche Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität – Wir sorgen für Vermeidung und Aufklärung der Taten!

Wirtschaftskriminalität entwickelt sich in zahlreichen Unternehmen zu einem schädigenden Faktor. Für Sie als Unternehmer beziehungsweise Geschäftsführer ist es wichtig, Vorsorge zu treffen. Prophylaktische Maßnahmen können helfen, den Schaden weitestgehend einzudämmen. Als erfahrene Detektei unterstützen wir Sie bei der Aufklärung und liefern gerichtsfeste Beweise. Beauftragen Sie bei einem Verdachtsfall einen Detektiv der LB Privat- und Wirtschaftsdetektei, um Ihr Unternehmen vor kriminellen Handlungen zu schützen!

Was versteht man unter Wirtschaftskriminalität?

Das Spektrum ist breit gefächert und reicht vom Diebstahl über Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung bis hin zu Lohnfortzahlungsbetrug und Industriespionage, Unerlaubte Nebentätigkeiten der Mitarbeiter und Schwarzarbeit gehören ebenfalls dazu. Kriminelle Handlungen können von den Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden. Möglich sind auch Taten außerhalb des Unternehmens und der vereinbarten Arbeitszeit, die die Firma betreffen – zum Beispiel das berüchtigte „Krankfeiern“. Unter den Begriff Wirtschaftskriminalität fallen im weiteren Sinne auch Delikte, die im Straftatenkatalog des § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) definiert sind. Diese Aufstellung legt die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern fest. Zu den wirtschaftskriminellen Handlungen zählen unter anderem folgende Delikte:

  • Arbeitsdelikte
  • Gesundheitsdelikte
  • Insolvenzdelikte
  • Anlagedelikte
  • Wettbewerbsdelikte
  • Finanzierungsdelikte
  • Qualifizierte Betrugsdelikte

Betriebliche Ermittlungen und die Unterstützung durch eine Detektei

Wirtschaftsdelikte haben einen enormen Schaden zur Folge, sind aber nicht exakt zu benennen. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden nur Schäden erfasst, die von der Polizei bearbeitet werden. Straftaten, für die ohne Beteiligung der Polizei Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften zuständig sind, werden gesondert erfasst. Fest steht jedoch: Die Schadensbegrenzung spielt für Sie als Unternehmer eine wichtige Rolle. Betriebliche Ermittlungen sind das erste Mittel der Wahl, wenn Sie den Verdacht haben, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Unsere Detektei unterstützt Sie effizient bei der Aufdeckung möglicher Taten.

In einem kleinen Unternehmen herrscht oft ein Klima des gegenseitigen Vertrauens. Allerdings kann der Eindruck täuschen – denn gerade dann, wenn sich Mitarbeiter sicher fühlen, ist die Versuchung in manchen Fällen groß. Es muss zunächst keine kriminelle Energie dahinterstecken, wenn beispielsweise Arbeitsmaterialien „für zu Hause“ eingesteckt werden. Sind alltägliche Büromaterialien, die ein Kollege in einem unbeobachteten Moment in der Aktentasche verstaut, schon Diebstahl? Die Antwort lautet eindeutig: Ja! Ist es nur ein Kavaliersdelikt, wenn die Spesenabrechnung eines Außendienstmitarbeiters „ausnahmsweise“ nicht ganz korrekt ist? Wieder eine klare Antwort: Nein! Diebstahl und Betrug beginnen oft im Kleinen und können sich zu einem erheblichen Schaden ausweiten.

Wir sprechen als Detektei nicht von Misstrauen, sondern von Vorsicht. Gelegenheit macht Diebe – diese alte Redewendung wird leider oft traurige Realität. Wie sieht es zum Beispiel mit Krankmeldungen aus? Wenn Sie feststellen, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auffallend häufig an bestimmten Tagen krank ist, werden Sie mit Sicherheit hellhörig. Krankmeldungen vor oder nach einem Wochenende, zu Beginn der Schulferien oder zusammen mit anderen Kollegen sind verdächtig. Natürlich hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ein Arzt ausstellt, Gewicht. Es ist nicht einfach, dem Arbeitnehmer ungerechtfertigte Krankmeldungen nachzuweisen. Jedoch sollten Sie handeln, wenn Sie über einen längeren Zeitraum solche Vorgänge feststellen. Ein erfahrener Detektiv kann den Verdacht entweder bestätigen und Beweise liefern oder auch ein ordnungsgemäßes Verhalten bescheinigen.

Vielleicht erscheinen Ihnen die genannten Taten als Bagatellen. Wenn Sie die Gewissheit haben, dass sich Ihre Mitarbeiter nicht loyal verhalten, können Sie eine Abmahnung erteilen und im Wiederholungsfall die Kündigung aussprechen. Alternativ erweisen sich vorbeugende Kontrollen und Überwachungen als sinnvoll. Dazu kommt: Je größer ein Unternehmen ist, umso größer wird auch der wirtschaftliche Schaden. Betriebsinterne Maßnahmen sind aufwendig und erfordern zusätzliches Personal. Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe, wenn Sie betriebliche Ermittlungen zur Schadensbegrenzung in Betracht ziehen!

Schwerwiegende Taten, die eine Detektei für Wirtschaftskriminalität aufdecken kann

Gehen wir einen Schritt weiter: Wie sieht es mit der Vertrauensbasis aus, wenn Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten? Kennen Sie die Gefahren, die im Bereich der IT entstehen können? Gibt es in Ihrem Unternehmen Schwachstellen bei der Lohnabrechnung, bei Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder bei Spesenabrechnungen? Nebentätigkeiten Ihrer Mitarbeiter müssen genehmigt werden. Sollten Sie den Verdacht auf Schwarzarbeit haben, sind betriebliche Ermittlungen und die Unterstützung durch einen erfahrenen Detektiv unerlässlich.

Der zunehmende Wettbewerb – sowohl national als auch international – ist eine der Ursachen für steigende Wirtschaftskriminalität. Zu den Tatbeständen der Wirtschaftskriminalität zählt die Weitergabe von Fakten, Daten und Informationen an Konkurrenzunternehmen, oft im Zusammenhang mit Korruption – bekannt auch als Werkspionage oder Industriespionage. Die Bevorzugung bestimmter Lieferanten oder anderer Dienstleister, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, kann ebenfalls unter den Vorwurf der Bestechlichkeit fallen. Ebenso sollen Angebote an Kunden korrekt erstellt werden.

Bei solchen Vorgängen sind vorbeugende Maßnahmen und Kontrollen enorm wichtig. Das beginnt bereits bei der Neueinstellung von Mitarbeitern. Lassen Sie zukünftige Mitarbeiter, die Schlüsselpositionen im Unternehmen besetzen sollen, von einer renommierten Detektei überprüfen. Wir unterstützen Sie mit einem Detektiv aus unserer Wirtschaftsdetektei, der die erforderliche Expertise mitbringt. Unauffällige Nachforschungen im Vorfeld einer Neueinstellung, aber auch vor allem dann, wenn ein Verdacht auftaucht, geben Ihnen Gewissheit. Unsere Detektei liefert schlagkräftige Beweise, die Sie bei Gericht verwenden können.

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität mit einer renommierten Detektei

Unterschlagungen, Veruntreuungen und falsche Abrechnungen sind in jedem Fall zu ermitteln und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgen. Wenn solche Delikte im großen Stil begangen werden, ist der Schaden für das Unternehmen immens. Unsere Detektei verfügt über konkrete Vorgehensweisen, damit betriebliche Ermittlungen zum Erfolg führen. Wir kennen die Schwachstellen und setzen gezielt die richtigen Maßnahmen ein.

Unsere Arbeitsweise als Detektei für die Aufklärung von Wirtschaftskriminalität

Wir arbeiten seriös und mit äußerster Diskretion. Eine sensible Vorgehensweise, sei es innerhalb des Betriebes oder bei der Beobachtung von anderen Vorfällen, die Ihr Unternehmen betreffen, ist für uns selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist auch, dass wir ausschließlich legale Methoden zur Aufdeckung und Vorbeugung nutzen. Maßnahmen, die sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen, kommen für uns nicht infrage. Unsere Detektive sind perfekt ausgebildet und bringen die erforderliche Sach- und Fachkenntnis mit. Mit regelmäßigen Weiterbildungen halten wir unsere Fähigkeiten auf dem Laufenden. Unser umfassendes Know-how wird durch den Einsatz modernster Technik unterstützt. Damit wir Ihnen beweisträchtiges Material liefern können, verwenden wir technisch hochwertige Foto- und Videokameras. In Unternehmen aller Größenordnungen können wir komplette Anlagen installieren, die für die Beweiserbringung effizient dienen. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, einen Detektiv direkt in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Als neuer Mitarbeiter hat er die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die vorgesehenen Bereiche. Die Dokumentation der Beweise bereitet für Sie den Weg zu einer gerichtlichen Verfolgung der wirtschaftlichen Straftaten.

So lässt sich beispielsweise Diebstahl durch Kunden im Handel erfolgreich verhindern. Aber auch Ihre Angestellten werden unauffällig überwacht – natürlich stets im legalen Rahmen. Wir sind in der Lage, Betrugsfälle aufzudecken und Ihnen gerichtsfeste Beweise zu liefern. Bei Unterschlagungen oder Sabotageakten, die Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen können, dürfen Sie sich vom ersten Verdacht an auf die Kompetenz unserer Detektei verlassen. Handeln Sie umgehend, wenn Sie feststellen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht! Als Firmeninhaber oder Geschäftsführer behalten Sie den Überblick und können Ihre Energie für Ihre eigentlichen Aufgaben einsetzen, wenn unser Detektiv als Experte für Sie aktiv ist.

Wirtschaftskriminalität hat viele Gesichter und ist nahezu in jedem Unternehmen anzutreffen. Wir sind deutschlandweit und bei Bedarf auch global für Sie tätig, damit Sie und Ihr Unternehmen auch in Zukunft geschützt ist. Ob Produktpiraterie, Spionage oder Betrug – vertrauen Sie auf unsere weitreichende Erfahrung!

Sicherheit haben Sie übrigens auch von Anfang an, wenn es um die Kosten eines Detektiv-Einsatzes geht. Unsere Preise sind fair kalkuliert. Wir kommunizieren das voraussichtliche Honorar transparent, damit Sie wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen. Die Investition für die Mitwirkung unserer Detektei lohnt sich – denn vom wirtschaftlichen Schaden abgesehen, ist die Aufklärung auch für den weiteren Erfolg Ihres Unternehmens unverzichtbar. Nicht entdeckte Taten ziehen oft Nachahmer an. Kontrolle und Überwachung sollten keine Schikane sein, sondern zu einer verantwortungsvollen, ehrlichen Arbeit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beitragen.

Tatbestände im Bereich der Wirtschaftskriminalität: Wenn die Delikte vor Gericht gehen

Der Gesetzgeber hat im ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG) im Jahr 1976 und im zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG) im Jahr 1986 die Grundlagen für die rechtlichen Schritte benannt. Besonders erwähnenswert ist im 2. WiKG die Ergänzung hinsichtlich der Computerkriminalität. Des Weiteren kommt das Strafgesetzbuch zum Tragen, wenn einschlägige Tatbestände vorliegen. Das Arbeitsrecht spielt ebenfalls eine Rolle, wenn Sie nach der Aufdeckung von Delikten einem Mitarbeiter fristlos kündigen möchten.

Ihr Vorteil: Unsere Erfahrung als Detektei für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität

Wir erstellen mit Ihnen ein tragfähiges Konzept, wenn Sie Taten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufdecken lassen möchten. Zu unseren Leistungen gehört die Beratung über vorbeugende Maßnahmen ebenso wie die Ermittlungen in Verdachtsfällen aller Art. Ob Diebstahl, Veruntreuung oder Spionage, mithilfe unserer Detektei erhalten Sie Beweise, die vor Gericht standhalten. Selbst wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, sind sichere Beweise unverzichtbar. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz der LB Detektei, lassen Sie nicht zu, dass Ihr Unternehmen von kriminellen Handlungen bedroht wird. Unser Team ist jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, entweder bei Ihnen vor Ort, in unserer Detektei in Esslingen oder auf digitalem Weg. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.