Ermittlungen mit überprüfbarer Qualität und Verantwortung
Was eine moderne Detektei leisten muss, wenn aus einem Verdacht eine…
Die Beauftragung eines Privatdetektivs kann sinnvoll sein, wenn ein konkreter Sachverhalt geklärt werden soll, eigene Möglichkeiten nicht ausreichen und Tatsachen unabhängig festgestellt oder dokumentiert werden müssen. Entscheidend ist nicht, einen bestehenden Verdacht um jeden Preis zu bestätigen. Professionelle Ermittlungen müssen ergebnisoffen bleiben.
Typische Ausgangssituationen sind beispielsweise unbekannte Aufenthaltsorte, wiederkehrende Nachstellungen, Sachbeschädigungen, familiäre Auseinandersetzungen oder andere Vorgänge, bei denen wichtige Informationen fehlen. Je nach Fall können Recherchen, Personenermittlungen, Observationen oder digitale Ermittlungsansätze infrage kommen.
Die Privatdetektei der LB Detektei bearbeitet entsprechende Sachverhalte für private Auftraggeber. Betrifft der Fall dagegen digitale Geräte oder Daten, kann eine IT-forensische Untersuchung die geeignetere Maßnahme sein. Bei einem technischen Überwachungsverdacht kann wiederum der Bereich Abhörschutz und Lauschabwehr relevant werden.
Ein Privatdetektiv kann Informationen ermitteln und tatsächliche Vorgänge dokumentieren, soweit die jeweilige Maßnahme rechtlich zulässig ist. Welche Methode sinnvoll ist, hängt von der konkreten Fragestellung ab.
Mögliche Aufgaben können unter anderem sein:
Eine Detektei besitzt dabei keine allgemeinen polizeilichen Sonderrechte. Nicht alles, was technisch möglich wäre, darf deshalb im Rahmen privater Ermittlungen eingesetzt werden.
Die entscheidende Frage lautet weniger, ob ein Verdacht besonders schwerwiegend erscheint, sondern ob eine konkrete Ermittlungsfrage besteht, die mit geeigneten Mitteln beantwortet werden kann.
Eine Beauftragung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn bereits nachvollziehbare Anhaltspunkte vorhanden sind, der Sachverhalt für den Auftraggeber eine tatsächliche Bedeutung besitzt und weitere Informationen benötigt werden, um Entscheidungen auf eine bessere Tatsachengrundlage zu stellen.
Beispielsweise kann die Frage „Ich habe ein ungutes Gefühl – können Sie herausfinden, was los ist?“ für eine konkrete Einsatzplanung zu unbestimmt sein.
Die Fragestellung „Eine Person erscheint wiederholt vor meiner Wohnung und meinem Arbeitsplatz – lässt sich dokumentieren, ob und wann dies erneut geschieht?“ beschreibt dagegen einen wesentlich konkreteren Untersuchungsansatz.
Private Ermittlungen können sehr unterschiedliche Lebensbereiche betreffen. Nicht jede Situation erfordert dieselbe Vorgehensweise.
Wiederkehrende Nachstellungen können für Betroffene schwer einzuordnen sein. Einzelne Ereignisse erscheinen für sich betrachtet möglicherweise unbedeutend, während sich über einen längeren Zeitraum ein wiederkehrendes Muster ergeben kann.
Eine detektivische Untersuchung kann darauf ausgerichtet werden, konkrete Vorgänge und deren zeitlichen Zusammenhang zu dokumentieren. Bei akuter Gefahr oder Bedrohung sollte dagegen unmittelbar die Polizei eingeschaltet werden.
Wenn der aktuelle Aufenthaltsort einer Person nicht bekannt ist, kann eine Aufenthaltsermittlung infrage kommen. Ausgangspunkt sind die bereits vorhandenen Informationen.
Name, frühere Anschriften, bekannte Kontakte oder andere rechtmäßig nutzbare Anhaltspunkte können für die Recherche relevant sein.
Eine solche Ermittlung setzt jedoch voraus, dass die Recherche und die Verwendung der gewonnenen Informationen rechtlich zulässig sind.
Wird beispielsweise ein Fahrzeug oder anderes Eigentum wiederholt beschädigt, fehlt häufig der Nachweis darüber, wer für die Vorfälle verantwortlich ist.
Eine professionelle Untersuchung beginnt in solchen Fällen mit der Analyse der bisherigen Ereignisse: Wann traten die Beschädigungen auf? Gibt es zeitliche Muster? Welche Personen haben Zugang? Welche Bereiche sind betroffen? Gibt es Zeugen oder bereits vorhandene Aufzeichnungen?
Erst daraus lässt sich ableiten, ob und welche Ermittlungsmaßnahme sinnvoll sein könnte.
Auch ein konkreter Verdacht innerhalb einer Partnerschaft kann Anlass für eine Anfrage bei einer Privatdetektei sein. Hier muss besonders sorgfältig zwischen einem nachvollziehbaren Ermittlungsanlass und einem allgemeinen Wunsch nach Überwachung unterschieden werden.
Eine Detektei darf nicht grenzenlos in die Privatsphäre einer anderen Person eingreifen. Welche Maßnahme im konkreten Fall zulässig ist, muss deshalb vor einer Durchführung geprüft werden.
Bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen können tatsächliche Feststellungen für einen Auftraggeber von Bedeutung sein. Gleichzeitig handelt es sich häufig um besonders sensible Fälle, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
Ermittlungsmaßnahmen sollten deshalb eng an einer konkreten Fragestellung ausgerichtet und gegebenenfalls zuvor mit dem beauftragten Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Eine Observation ist dann eine mögliche Methode, wenn eine konkrete Fragestellung durch die Beobachtung tatsächlicher Aktivitäten beantwortet werden kann.
Sie eignet sich dagegen nicht automatisch für jeden Verdacht.
Soll beispielsweise festgestellt werden, ob eine Person zu bestimmten Zeiten einen bestimmten Ort aufsucht, kann eine Observation grundsätzlich einen geeigneten Ermittlungsansatz darstellen.
Geht es dagegen darum, ob ein Smartphone kompromittiert wurde, hilft eine Personenobservation bei der technischen Kernfrage nicht weiter. Dann muss geprüft werden, ob eine digitale Untersuchung erforderlich ist.
Weitere Informationen finden Sie unter Observation im Privatbereich.
Eine gute Detektei sollte nicht automatisch die aufwendigste Maßnahme empfehlen.
Wenn eine Fragestellung bereits durch gezielte Recherchen geklärt werden kann, kann eine Observation unnötig sein. Umgekehrt kann eine umfangreiche Recherche wenig bringen, wenn ausschließlich eine konkrete tatsächliche Handlung festgestellt werden soll.
Deshalb steht vor der Wahl der Methode die Ermittlungsfrage.
Professionelle Ermittlungsplanung bedeutet nicht, möglichst viele Instrumente einzusetzen. Sie bedeutet, die für den konkreten Sachverhalt geeigneten Instrumente auszuwählen.
Eigene Nachforschungen erscheinen zunächst häufig einfacher und günstiger. Sie können jedoch problematisch werden.
Wer eine Person selbst wiederholt verfolgt, heimlich technische Überwachungsmittel einsetzt, unbefugt auf Benutzerkonten zugreift oder versucht, geschützte Daten zu beschaffen, kann rechtliche Grenzen überschreiten.
Auch aus ermittlungstaktischer Sicht können eigene Maßnahmen nachteilig sein. Bemerkt eine Zielperson, dass sie beobachtet wird, kann sie ihr Verhalten verändern. Eine spätere professionelle Ermittlung kann dadurch erheblich erschwert werden.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Wer persönlich betroffen ist, interpretiert Beobachtungen möglicherweise anders als ein unbeteiligter Ermittler. Gerade bei emotional belastenden Sachverhalten ist deshalb die Trennung zwischen Beobachtung und Interpretation wichtig.
Bei akuter Gefahr, Gewalt, konkreten Bedrohungen oder anderen Situationen, die ein sofortiges behördliches Eingreifen erfordern, sollte nicht zunächst eine Privatdetektei beauftragt werden. In solchen Fällen sind Polizei beziehungsweise die zuständigen Behörden die richtigen Ansprechpartner.
Eine Detektei ersetzt keine Strafverfolgungsbehörde.
Auch wenn bereits eine Straftat vermutet wird, kann es sinnvoll sein, anwaltlich prüfen zu lassen, ob und wann Strafanzeige erstattet werden sollte und welche privaten Ermittlungsmaßnahmen daneben überhaupt zweckmäßig sind.
Diese Unterscheidung wird durch die zunehmende Digitalisierung immer wichtiger.
Ein Privatdetektiv untersucht in erster Linie Personen, Vorgänge und Zusammenhänge. IT-Forensik untersucht dagegen digitale Systeme und die darin vorhandenen Spuren.
Typische Fragestellungen für die IT-Forensik können beispielsweise sein:
Bei manchen Fällen werden beide Bereiche benötigt. Ein Stalking-Sachverhalt kann beispielsweise reale Nachstellungen und gleichzeitig verdächtige digitale Aktivitäten umfassen.
Auch hier sollte zunächst geklärt werden, welche Art von Verdacht tatsächlich besteht.
Geht es um verdächtige Aktivitäten einer Person, kann eine klassische Ermittlung relevant sein. Besteht dagegen der Verdacht auf versteckte Sender, Kameras oder andere technische Überwachungsmittel in einer Wohnung, einem Büro oder Fahrzeug, handelt es sich um eine andere Untersuchungsaufgabe.
In solchen Fällen kann eine professionelle technische Untersuchung im Bereich Lauschabwehr erforderlich sein.
Eine bloße Vermutung sollte dabei nicht als technischer Nachweis behandelt werden. Ziel einer professionellen Untersuchung ist auch hier eine ergebnisoffene Feststellung.
Eine Detektei kann tatsächliche Feststellungen dokumentieren und im Rahmen einer zulässigen Ermittlung Beweismittel gewinnen. Ob diese in einem konkreten Gerichtsverfahren verwertet werden können und welches Gewicht ihnen zukommt, entscheidet jedoch nicht die Detektei.
Insbesondere bei bereits laufenden oder erwarteten Gerichtsverfahren kann es sinnvoll sein, das Ermittlungsziel vor der Beauftragung mit dem eigenen Rechtsanwalt abzustimmen.
So kann vermieden werden, dass erhebliche Kosten für Informationen entstehen, die für die eigentliche rechtliche Fragestellung nur geringe Bedeutung besitzen.
Ein Detektiv kann grundsätzlich als Zeuge zu eigenen Wahrnehmungen in Betracht kommen. Deshalb ist eine präzise Einsatzdokumentation wichtig.
Ein professioneller Ermittlungsbericht sollte Tatsachen möglichst klar von Schlussfolgerungen unterscheiden.
Beispielsweise ist die Aussage „Die Zielperson trug um 14:35 Uhr mehrere Kartons aus dem Gebäude und stellte sie in den Kofferraum“ eine konkrete Beobachtung.
Die Aussage „Die Zielperson stahl Waren“ enthält dagegen bereits eine rechtliche beziehungsweise tatsächliche Bewertung, die allein aus dieser Beobachtung nicht zwingend folgt.
Vor einer Beauftragung sollten Auftraggeber darauf achten, wie mit dem geschilderten Verdacht umgegangen wird.
Warnzeichen sind beispielsweise garantierte Ermittlungsergebnisse oder Versprechen, bestimmte Informationen unabhängig von rechtlichen Grenzen beschaffen zu können.
Eine professionelle Detektei sollte dagegen erklären können:
Die LB Detektive GmbH hat die Bereiche Detektei, IT-Forensik, Abhörschutz und Sachverständigenleistungen in ein nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem eingebunden. Informationen dazu finden Sie unter Qualitätsmanagement.
Die Kosten hängen von der konkreten Aufgabe ab. Eine Recherche verursacht einen anderen Aufwand als eine mehrtägige mobile Observation mit mehreren eingesetzten Detektiven und Fahrzeugen.
Für die Kostenplanung sind insbesondere Einsatzdauer, Personalbedarf, Fahrzeuge, Rechercheumfang, technische Anforderungen und Dokumentationsaufwand relevant.
Deshalb sollte nicht allein nach dem niedrigsten Stundenpreis gefragt werden. Entscheidend ist, welcher Gesamtaufwand für die Beantwortung der eigentlichen Ermittlungsfrage realistisch erforderlich ist.
Eine kurze sachliche Chronologie kann die erste Einschätzung erheblich erleichtern.
Hilfreich können insbesondere sein:
Gerade der letzte Punkt ist wichtig. Aus „Ich möchte alles über diese Person wissen“ lässt sich keine seriöse Ermittlungsstrategie ableiten. Eine klar definierte Frage ermöglicht dagegen eine gezielte Prüfung der möglichen Maßnahmen.
Die Beauftragung kann sinnvoll sein, wenn ein konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt besteht, relevante Tatsachen fehlen und diese durch zulässige Ermittlungsmaßnahmen festgestellt werden können.
Sie ist weniger sinnvoll, wenn lediglich eine allgemeine Vermutung ohne konkrete Anhaltspunkte bestätigt werden soll oder das gewünschte Ergebnis bereits vor Beginn der Untersuchung feststehen soll.
Eine seriöse Vorprüfung kann deshalb auch zu dem Ergebnis führen, dass eine Observation oder andere kostenintensive Maßnahme derzeit nicht sinnvoll ist.
Für eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen ist eine nachvollziehbare Ausgangslage besonders wichtig. Welche Voraussetzungen im Einzelfall bestehen, hängt von der konkreten Maßnahme und den betroffenen Rechten ab.
Nein. Die Beauftragung einer Detektei schafft keine unbegrenzte Befugnis zur Überwachung anderer Personen. Vor einer Observation muss geprüft werden, ob die geplante Maßnahme im konkreten Fall zulässig und verhältnismäßig ist.
Observationen wären praktisch häufig nicht sinnvoll, wenn die Zielperson vorher darüber informiert würde. Daraus folgt jedoch nicht, dass verdeckte Beobachtungen grundsätzlich zulässig sind. Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fall ab.
Ja. Ermittlungen müssen ergebnisoffen durchgeführt werden. Wird die vermutete Handlung nicht festgestellt, muss auch dieses Ergebnis sachlich dokumentiert werden.
Bei einem bestehenden oder erwarteten Gerichtsverfahren kann dies sinnvoll sein. Dadurch lässt sich das Ermittlungsziel auf die tatsächlich relevanten Tatsachen ausrichten und die rechtliche Zulässigkeit geplanter Maßnahmen gegebenenfalls vorab bewerten.
Ja. Vor einer konkreten Ermittlungsmaßnahme sollte zunächst geklärt werden, was tatsächlich festgestellt werden soll und welche Vorgehensweise dafür geeignet erscheint.
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Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen.
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