Verdeckte Videoüberwachung: Straftäter auf frischer Tat ertappt
Im Gegensatz zur offenen Videoüberwachung werden an die verdeckte Videoüberwachung sehr tiefgreifende Voraussetzungen geknüpft. Besonders wenn Sie in Unternehmen oder an öffentlichen Plätzen eine versteckte Kamera installieren möchten, sollten Sie sich sehr exakt mit den rechtlichen Gegebenheiten der §§ 6b, 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) auseinandersetzen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen nicht nur etwaige aufgezeichnete Beweise, nichtig zu werden, sondern auch schwere Bußgelder und hohe Schadensersatzforderungen der Betroffenen. Wenn Sie mit Ihrer verdeckten Videoüberwachung auf der sicheren Seite sein möchten, sollten Sie die LB Detektei als Ihren erfahrenen Partner mit ins Boot holen.
Öffentliche oder unternehmensinterne Videoüberwachung
Eine verdeckte Videoüberwachung in öffentlichen Räumen ist in aller Regel nicht erlaubt. Möchten Sie also sichergehen, dass in Ihren Verkaufsräumen nicht gestohlen wird oder in der Tiefgarage keine Raubzüge durchgeführt werden, sollten Sie auf die abschreckende Wirkung einer offenen Videoüberwachung setzen. Eine verdeckte Videoüberwachung sollten Sie hingegen nur in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen anstreben, also beispielsweise im Unternehmen.
Doch obwohl es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, haben Sie nicht die freie Entscheidungsgewalt – sind von der Maßnahme nämlich auch Mitarbeiter betroffen, wird die verdeckte Videoüberwachung schnell unzulässig. In Sozialräumen oder in den sanitären Anlagen ist eine Videoüberwachung in den meisten Fällen nicht erlaubt. Auch wenn Sie damit Ihrem Sicherheitsbedürfnis nachkommen möchten, ist es nicht möglich, die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen rund um die Uhr zu filmen. Da diese Maßnahme grundsätzlich auch dazu geeignet wäre, die Leistung der Mitarbeiter zu beurteilen, stellt dies einen intensiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar.
Verdeckte Videoüberwachung im konkreten Verdachtsfall
Zulässig kann die verdeckte Videoüberwachung aber dann sein, wenn Sie gegen einen Mitarbeiter den konkreten Verdacht einer Straftat hegen. Bloße Vermutungen reichen hierfür nicht aus, es muss vernünftige Ansatzpunkte für den Verdacht geben. In diesem Fall kann die verdeckte Videoüberwachung sogar direkt am Arbeitsplatz erlaubt sein, um beispielsweise Diebstähle oder auch Betrügereien Ihrer Mitarbeiter aufzudecken. Doch auch in diesem Fall sind eine Interessensabwägung und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit vornehmen. Grundsätzlich darf die verdeckte Videoüberwachung nur als letztes mögliches Mittel herangezogen werden.
Beratung durch unsere Detektive
Unsere Detektive wissen, wie Sie Ihre Videoüberwachung ausgestalten sollten, damit sie auch zulässig ist. Nicht zuletzt geht es schließlich auch darum, dass das aufgezeichnete Videomaterial bei Bedarf später vor Gericht als Beweismaterial verwendet werden kann. Liegt hingegen ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor, kann dies dazu führen, dass die Beweise nicht mehr gerichtsverwertbar sind.
Auf Ihren Wunsch hin installiert die LB Detektei in Ihrem Unternehmen oder auch in Ihrem Wohnhaus eine verdeckte Videoüberwachung. Selbstverständlich greifen unsere Detektive hierfür auf aktuelle Technik zurück. So werden beispielsweise Miniaturkameras verwendet, die kaum sichtbar im ganzen Raum angebracht werden können. Zudem gibt es moderne Kamerasysteme, die mit einer Funkübertragung oder einem integrierten Videowebserver ausgestattet sind. So können Sie das Geschehen vor Ort jederzeit verfolgen und im entscheidenden Moment eingreifen.
Rufen Sie unsere Detektive jetzt kostenfrei unter 0800 / 333 98 99 an. Montags bis Samstags von 8.00 bis 22.00 Uhr beantworten wir Ihnen gerne all Ihre Fragen zur verdeckten Videoüberwachung.