Spycams: Wenn die Nachbarn oder Kollegen zu illegalen Mitteln greifen

Spycams sind für viele Menschen eine große Versuchung. Sie ermöglichen es, Kollegen, Nachbarn oder auch völlig fremde auszuspähen. Dies ist immer illegal. Doch die Neugier ist größer als das Rechtsempfinden. Klassische Einsatzorte neben Privathäusern und Arbeitsplätzen sind beispielsweise Ferienwohnungen wie Airbnb-Unterkünfte. Unsere Detektei kann Ihnen zu einem wirksamen Abhörschutz verhelfen.

Was sind Spycams?

Spycams sind Kameras, die wie anderen Geräte oder Gegenstände aussehen. Sie können beispielsweise in einen Radiowecker oder ein Stofftier integriert sein. Sind die Kameras nicht getarnt, sondern hinter Wänden und Bildern versteckt, spricht man ebenfalls von Spycams. Generell handelt es sich um alle Geräte, die für das Auge der gefilmten Personen unsichtbar sind, und diese ohne ihr Wissen (und damit ebenfalls: ihre Billigung) aufnehmen.

Wie funktionieren Spycams?

Moderne Kameras nehmen in der Regel Videos auf. Es handelt sich aber ebenfalls um Spycams, wenn diese „nur“ Fotos schießen. In der heutigen Zeit sind die Geräte via WLAN oder dem Mobilfunknetz mit dem Internet verbunden. Die Aufnahmen werden direkt in die Cloud geladen. Die Nutzer der Kameras können Sie daher sogar in Echtzeit beobachten. Einige Modelle arbeiten außerdem mit Audio- und Bewegungsauslösern. Sie filmen also nur, wenn sich tatsächlich Personen in den überwachten Räumlichkeiten befinden.

Technisch sind in den vergangenen zehn Jahren durch den Ausbau der Mobilfunknetze einige Hürden gefallen. Günstige Smartphones lassen sich leicht als Spycams zweckentfremden. Sind sie beispielsweise Teil eines Radioweckers, wirkt selbst ihr Ladekabel unverfänglich. Die Hemmschwelle für ihren Einsatz ist deshalb deutlich gesunken.

Die Rechtslage für den Einsatz von Spycams

Rechtlich ist der Einsatz von Spycams immer verboten. Im Jahr 2016 ging deshalb beispielsweise die Bundesnetzagentur aktiv gegen Händler und Nutzer vor. Laut einer eigenen Pressemitteilung zwang sie die Anbieter, die Daten der Käufer der Spycams herauszugeben. Die Behörde schrieb diese anschließend an und verlangte von ihnen, die illegalen Geräte zu entsorgen. Die Nutzer mussten eine Bescheinigung der Abfallwirtschaft vorzuweisen, dass sie dies tatsächlich getan haben. Die Anbieter wurden zudem aufgefordert, künftige Käufer zu unterlassen. Bis heute ist die Behörde weiterhin entsprechend aktiv – und nennt die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, weshalb Sie gegen Spycams vorgehen darf.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Spycams

Das generelle Verbot von Spycams regelt § 8 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Dieser untersagt den Besitz, die Herstellung, die Vertreibung und die Einfuhr von Sendeanlagen oder sonstigen Telekommunikationsanlagen, die nach ihrer Form einen anderen Gegenstand vortäuschen – und dazu gedacht sind, nicht öffentlich andere Personen abzuhören oder ihr Bild aufzunehmen. Bis zum 30. November 2021 waren diese Regelungen in § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) niedergelegt. Durch eine Gesetzreform kam es allerdings zur Verschiebung. § 90 TKG regelt seit dem 1. Dezember 2021 den Frequenzplan der Telekommunikationsnetze. Sie müssen in Anschreiben, deshalb aufpassen, ob das richtige Gesetz genannt ist.

Ebenfalls bedeutend ist § 201 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser bestraft die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zivilrechtlich bedeutend kann zudem § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUhrG) werden. Dieses regelt das Recht am eigenen Bild. Aufnahmen einer Person dürfen demnach nur mit dessen Zustimmung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Einschränkungen des generellen Verbotes von Spycams für Behörden und die unfreiwillige Inbesitznahme

§ 8, Absatz 3 TTDSG regelt einige Ausnahmen des generellen Verbotes von Spycams. Namentlich umfassen diese:

  • die Nutzung der Spycams durch Behörden
  • die gewerbsmäßige Beförderung oder Lagerung für einen Dritten
  • den Fund einer Spycam (diese muss allerdings sofort an eine Behörde abgeliefert werden)
  • den Erwerb als Erbe (auch in diesem Fall ist sie sofort abzuliefern)

vereinfacht gesagt existieren also nur zwei Ausnahmen des generellen Verbots. Erstens dürfen Behörden Spycams nutzen.

Dieses darf aber nur aus Sicherheitsgründen oder zum Zwecke der Lehre und Forschung entsprechender Geräte geschehen. Zweitens ist die unfreiwillige Inbesitznahme gestattet – allerdings nur dann, wenn die Spycams umgehend gemeldet und bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Unsere Detektei kann Ihnen dabei helfen, wenn Sie unsicher sein sollten, wohin Sie sich genau wenden müssen.

Die wesentliche Rechtsprechung zum Einsatz von Spycams

Gerichte haben das Verbot von Spycams immer wieder bestätigt. Wir haben drei wesentliche Urteile aus der jüngeren Vergangenheit für Sie herausgesucht, die dies beispielhaft zeigen. Wichtig dabei ist, dass es nicht in jedem Fall primär um den Einsatz der Kameras ging. Ihre Nutzung war jedoch für die Urteilsfindung maßgeblich.

Das BGH-Urteil aus dem März 2010

Das wichtigste Urteil zur illegalen Videoüberwachung stammt vom Bundesgerichtshof (BGH). Es ist ein Richterspruch vom 16. März 2010 (VI ZR 176/09). Der BGH regelte, dass Personen zwar das eigene Grundstück per sichtbarer Kamera überwachen dürfen. Die Geräte dürfen dabei allerdings weder öffentliche Bereiche noch angrenzende Privatgrundstücke erfassen. Ansonsten entsteht ein Unterlassungsanspruch. Dieser entsteht ebenfalls, wenn nur Videokamera-Attrappen zum Einsatz kommen. Sie können Nachbarn, die einem Überwachungswahn erlegen sind, auf diese Weise Einhalt gebieten. Speziell für Spycams ist dabei der Hinweis des Gerichts relevant, dass kein „unzulässiger Überwachungsdruck“ erzeugt werden darf. Ein Smartphone darf deshalb beispielsweise nicht als Spycam zweckentfremdet werden. Eine deaktivierte Kamera ist immer noch illegal.

Das Urteil des Amtsgericht Münchens aus dem Februar 2019

Das Amtsgericht München hat das BGH-Urteil mit einem Richterspruch vom 28. Februar 2019 (Az. 484 C 18186/18 WEG) bestätigt und weiter präzisiert. In diesem Fall ging es um eine Fotokamera eines Wohnungseigentümers in einem Mehrparteienhaus, die per Bewegungsauslöser Wildtiere aufnehmen sollte. Ein Miteigentümer fühlte sich gestört und klagte, weil er nicht aufgenommen werden wollte, wenn er sich auf Gemeinschaftseigentum aufhalte. Der Beklagte argumentierte, dass die Kamera gar nicht in der Lage sei, das Gemeinschaftseigentum aufzunehmen. Dieses liege zu weit entfernt. Das Gericht entschied dennoch zugunsten des Klägers. Es machte zudem deutlich, dass Gemeinschaftsflächen nur einen Beschluss der zuständigen Eigentümerversammlung per Kamera überwacht werden dürften.

Das Urteil des Kölner Landgerichts aus dem November 2022

Das Kölner Landgericht bestätigte am 10. November 2021 (Az. 28 0 81/21) weitgehend ein Urteil aus Vorinstanzen und gab damit dem Kläger recht. Dieser hatte sich von einer Frau diffamiert gefühlt. Diese behauptete, er habe sich im Rahmen einer Klausurtagung im November 2018 entwürdigend über sie geäußert. Dies sei auf der Aufnahme einer Spycam zu sehen, die der Kläger selbst angebracht habe, um Mitarbeiterinnen zu filmen. Er habe sie später entfernt. Die Beklagte hatte die Vorwürfe auch im Rahmen eines öffentlich publizierten Artikels verbreitet. Der Kläger bestritt, dass er die Spycam angebracht hatte. Das Gericht entschied zu seinen Gunsten, da nicht eindeutig nachweisbar war, dass die Kamera auf ihn zurückging. Die Aufnahme durfte deshalb für die Urteilsfindung keine Rolle spielen. Privat erstellte Aufnahmen von Spycams sind also nicht gerichtlich verwertbar.

Abhörschutz: Spycams identifizieren und unschädlich machen

Airbnb führte eine Umfrage auf der eigenen Plattform durch, ob Nutzer bereits versteckte Kameras in den Ferienwohnungen gefunden hätten. 11 Prozent bejahten dies. Allein dieser Wert zeigt, wie wichtig ein wirksamer Abhörschutz ist. Sie sollten hierfür auf Experten wie z.B. von unserer Detektei mit eigenem Sachverständigem vertrauen. Es existieren zwar einige Methoden, die auch Laien nutzen können, um die Kameras zu finden. Für technisch fortgeschrittene Geräte funktionieren diese jedoch nicht. Zudem sind einige Fallstricke zu beachten: Beispielsweise kann es sein, dass es mehr als nur eine Spycam gibt. Wer eine Kamera findet, hört jedoch oft auf zu suchen.

Die Experten unserer Detektei können versteckte Geräte finden und neutralisieren

Für den Abhörschutz macht die Unterstützung von Spezialisten z.B. von unserer Detektei aus den folgenden Gründen Sinn:

  •  Wir kennen alle typischen Verstecke von Spycams.
  • Wir wissen um die typischen Tarnungen der weitverbreiteten Modelle.
  • Wir können die exakten Serien der Spycams identifizieren und beispielsweise bestimmen, ob diese mit dem Internet verbunden ist.
  • Wir neutralisieren das Gerät. Sie müssen dabei keine Sorge haben, dass dies rechtliche Folgen wegen Sachbeschädigung haben könnte. Der Besitz von Spycams ist schließlich verboten und diese müssen deshalb ohnehin entsorgt werden.

Dauerhafter Abhörschutz – regelmäßige Suchen nach Spycams durchführen lassen

Eine gängige Angst lautet, dass entfernte Spycams einfach wieder ersetzt werden. Für einen dauerhaften Abhörschutz sollten Sie deshalb regelmäßige Kontrollen durch eine spezialisierte Detektei durchführen lassen. Unsere Spezialisten können Ihnen zudem außerdem einige weitere Maßnahmen empfehlen. Zu diesen zählen bauliche Veränderungen, Zugangskontrollen und beispielsweise die Absicherung von Telekommunikationsgeräten. Haben Sie eine Spycam in Ihrem Privathaus gefunden, empfehlen wir Ihnen eine allgemeine Untersuchung der Räumlichkeiten für den Abhörschutz. Die Erfahrungen, die wir mit unserer Detektei gesammelt haben, zeigen, dass es sehr gut sein, dass nicht nur Kameras zur Überwachung zum Einsatz kommen. Computer können beispielsweise manipuliert werden, um E-Mails zu lesen oder Termine einzusehen.

Eine Spycam gefunden – was jetzt?

Sie haben bereits eine oder mehrere Spycams gefunden? Dann empfehlen wir Ihnen die folgenden Maßnahmen:

  1. Kontaktieren Sie immer zuerst die örtliche Polizei und bitten Sie um weitere Anweisungen. Sie werden vermutlich dazu aufgefordert, das Gerät auf die nächste Dienststelle zu bringen und einen Bericht erstellen zu lassen.
  2. Kontaktieren Sie eine Detektei, wenn sie in Ihren privaten Räumlichkeiten fündig geworden sein sollten. Lassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung untersuchen, um einen umfassenden Abhörschutz sicherzustellen.
  3. Haben Sie Spycams am Arbeitsplatz oder in gemieteten Räumlichkeiten gefunden, informieren Sie den Arbeitgeber bzw. den Anbieter. Dies sollten Sie erst tun, nachdem Sie bei den Behörden waren.
  4. Fordern Sie schriftlich eine Untersuchung der Räumlichkeiten. Hat Ihr Arbeitgeber die Kameras installiert, fordern Sie ihn zur Unterlassung auf. Er darf nur reguläre Überwachungskameras anbringen.

Fazit: Spycams können eine ernste Bedrohung sein und müssen entsprechend behandelt werden

Spycams sind ein ernstes Problem, wenn es um den Schutz Ihrer Privatsphäre geht. Sie sind darauf ausgerichtet, Ihre Geheimnisse zu enttarnen oder Sie in Ihren intimsten Momenten aufzunehmen. Sorgen Sie deshalb für einen wirksamen Abhörschutz.

Beauftragen Sie hierfür Experten. Unsere Detektei hilft Ihnen gerne. Melden Sie sich einfach bei uns für ein unverbindliches erstes Gespräch.