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Mitarbeiterüberwachung

Der Begriff „Mitarbeiterüberwachung“ ist gerade in heutigen Zeiten mit einem negativen Beigeschmack versehen.

Aber niemand kann abstreiten, dass eine Mitarbeiterüberwachung in manchen Situationen unumgänglich ist. Dies gilt besonders dann, wenn Geld in der Kasse fehlt, zu häufige Fehlzeiten in Erscheinung treten, oder ein Reduzierung des Kundenstammes statt findet.

Um gegen unerlaubte Nebentätigkeiten, mögliches Kundenabwerben oder sogar hausinterne Diebstähle vorgehen zu können, ist ein Detektiv notwendig. Mit technischen Hilfsmitteln oder einer lückenlosen Observation kann die Mitarbeiterüberwachung diskret durchgeführt werden.

Im Falle einer Mitarbeiterüberwachung ist es besonders wichtig, dass man unauffällig im Hintergrund ermittelt. Sobald der beauftragte Detektiv die ersten beweisenden Materialien gefunden hat, können Sie schon rechtliche Schritte einleiten.

Wir von der LB Privat- und Wirtschaftsdetektei wissen um den Ruf der Mitarbeiterüberwachung, aber distanzieren uns ganz deutlich von der unangebrachten Mitarbeiterüberwachung. Wir erstellen mit Ihnen vorab ein Konzept, in welchem Techniken und Arbeitsaufwand kalkuliert werden.

Bei dieser Konzepterstellung entscheiden wir erst mit Ihnen gemeinsam ob und wie lange eine Mitarbeiterüberwachung durch die LB Privat- und Wirtschaftsdetektei statt finden soll.

Die begründete Mitarbeiterüberwachung dient ausschließlich dem Aufklären von Betrügen, Diebstählen oder unerlaubter Nebentätigkeiten.  Bevor wir Mitarbeiter Ihres Unternehmens observieren, muss es eine eindeutige Begründung für den Verdacht geben.

Ob und wie in Ihrem Fall eine Mitarbeiterüberwachung aussieht, dass entscheiden wir in einem unverbindlichen Gespräch vorab. Sie können uns gerne bundesweit und international kostenlos mit Ihrem Fall kontaktieren. Wir klären Sie über Möglichkeiten und die potentiellen Erfolgschancen auf.

Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, dass es kaum einen Fall gibt, der nicht lösbar ist.

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